Information Internatsordnung Bildungs- und Technologiezentrum 1. Anreise Die Anreise und Aufnahme im Internat erfolgt Sonntag beziehungsweise Feiertag zwischen 18 bis 21.30 Uhr sowie an Werktagen ab 14.30 bis 21 Uhr. Das QM-System des Bildungsund Technologiezentrums ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV. 2. Aufnahme Mit der Unterschrift zur Anmeldung werden die für unser Internat geltenden Ordnungen und Bestimmungen anerkannt. Diese sind die Internatsordnung, die Brandschutzordnung und die Parkplatzordnung. Überprüfen Sie bei Anreise den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Unterkunft. 3. Zimmerschlüssel Während des Aufenthaltes in unserem Internat erhalten Internatsbewohner einen Zimmerschlüssel (ID-Card). Beim Verlassen der Zimmer sind diese aus Sicherheitsgründen zu verschließen. Bei Abreise ist der Zimmerschlüssel abzugeben. Der Verlust oder die Gebrauchsunfähigkeit wird in Rechnung gestellt. 4. Internatskosten Stand: April 2009 Kontakt: Bildungs- und Technologiezentrum Telefon 034291 30-101 Telefax 034291 30-122 btz@hwk-leipzig.de Handwerkskammer zu Leipzig Dresdner Straße 11/13 04103 Leipzig info@hwk-leipzig.de www.hwk-leipzig.de Internatskosten werden jeweils nach der von der Handwerkskammer zu Leipzig beschlossenen Gebührenordnung erhoben. 5. Weisungsbefugnis Im Rahmen seiner Dienstausübung ist das Hauspersonal befugt, Weisungen zu erteilen. 6. Zugang und Kontrollen Haben Sie Verständnis dafür, dass auch ohne Ihre Anwesenheit und Erlaubnis, die Mitarbeiter des Hauses berechtigt sind, Ihre Zimmer zu betreten, um entsprechende Kontroll- und Wartungsarbeiten durchzuführen.
Seite 2 7. Zimmerordnung Jeder Internatsbewohner trägt dazu bei, dass sich sein Wohnbereich und die öffentlichen Räume, stets in einem ordentlichen Zustand befinden. Papierkörbe sind in die dafür zugewiesenen Container zu entleeren. 8. Zimmereinrichtung Im Zimmer dürfen keine eigenmächtigen Veränderungen vorgenommen werden. Wir erwarten, dass das Internatsinventar pfleglichst behandelt wird. 9. Rauchen Im gesamten Haus besteht Rauchverbot. Eine Ausnahme hierzu bilden die eigens dafür zugewiesenen Räumlichkeiten beziehungsweise Plätze. 10. Alkohol Das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken im Gelände des Bildungs- und Technologiezentrums (BTZ) der Handwerkskammer zu Leipzig und im Internat sind nicht gestattet. Das BTZ-Gelände sowie das Internat darf weder im angetrunkenen noch im betrunkenen Zustand betreten werden. Beim Vorfinden von Alkohol wird dieser auch in Abwesenheit der Internatsbewohner vom Internatspersonal eingezogen. 11. Elektrische Geräte Veränderungen an elektrischen Anlagen und Leitungen sind nicht gestattet. Unter Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und der Zimmerordnung ist es gestattet, nachfolgend aufgeführte elektrische Geräte mitzubringen: Haartrockner, Rasierapparat, elektrische Wecker, kleines/r Radio/CD-Spieler, Fernsehapparat bis 51 Zentimeter Bildschirmdiagonale in Verbindung mit einer Spielkonsole, Handyladegerät. Das Mitbringen von Personalcomputern bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Internatsleitung. Die nicht oben angeführten mitgebrachten elektrischen Geräte werden im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes, auch in Abwesenheit der Internatsgäste, vorübergehend eingezogen. 12. Wertgegenstände Wertgegenstände sind sicher aufzubewahren. Das Internat übernimmt keine Haftung Ihres persönlichen Eigentums. Dies gilt auch für Gegenstände, die bei vorübergehendem Auszug im Internat zurückgelassen werden.
Seite 3 13. Fahrzeuge Bei Anreise sind Fahrzeuge im Internat anzumelden. Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen. Das Bewegen der Fahrzeuge ist nur zur Anfahrt beziehungsweise zum Verlassen des BTZ- Geländes gestattet. Das Schiebetor wird 21.30 Uhr geschlossen. Später ankommende Pkw sind im Ort abzustellen. 14. Besucher Die An- und Abmeldung erfolgt stets beim Internatspersonal. Die Besuchszeit endet 21 Uhr. 15. Versorgung Für Internatsbewohner besteht im BTZ Gemeinschaftsverpflegung. Ordnungen, Abläufe und Zeiten sind dazu gesondert ausgewiesen. Es ist nicht gestattet, Geschirr aus der Mensa mit auf das Zimmer zu nehmen. 16. Lebensmittel Bevorratungen von Lebensmitteln auf den Zimmern ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. 17. Notwendige Heimfahrten Bei erforderlichen Heimfahrten ist eine Abmeldung beim Internatspersonal notwendig. Internatsbewohner, die noch keine 18 Jahre sind, müssen eine Einwilligung des Personenberechtigten (Eltern, Vormund) vorlegen. 18. Krankheit Erkrankte Internatsbewohner suchen unverzüglich einen Arzt auf beziehungsweise lassen sich zum Hausarzt überweisen. Bei Reisefähigkeit kann die Heimreise angewiesen werden. Erfolgt die Abreise, sind empfangene Gegenstände des Internates einschließlich der Verpflegungsmarken abzugeben. 19. Bettwäsche Das Internat stellt Bettwäsche zur Verfügung.
Seite 4 20. Nachtruhe Die Nachtruhe beginnt 22 Uhr und endet 6 Uhr. Ab 21.30 Uhr ist das Internat beziehungsweise BTZ geschlossen. Der Aufenthalt im BTZ-Gelände ist nach dieser Zeit nicht gestattet. 21. Gemeinschaftsräume Alle gemeinschaftlich genutzten Räume (Club- und Freizeiträume) sind ordentlich zu verlassen. Die Schließung dieser Räume erfolgt um 22 Uhr. 22. Ausgangszeiten 14 bis 16 Jahre bis 21.30 Uhr ab 16 Jahre bis 22.45 Uhr Ausgänger bis 22.45 Uhr erhalten einen Citypass. Dieser bei Betreten des BTZ-Geländes dem Wachpersonal vorzuzeigen. Es ist dem Internatspersonal vorbehalten, verlängerten Ausgang ab 21.30 Uhr einzuschränken. 23. Berufsbekleidung Das Betreten und das Verlassen des Internates in Berufskleidung sind nicht erlaubt. 24. Informationspflicht Jeder Internatsbewohner hat sich über die Internatsordnung, Brandschutzordnung beziehungsweise Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege sowie den Stellplatz im Evakuierungsfall zu informieren. Dokumentationen sind im Internat ausgehangen. Vorkommnisse sind umgehend der Internatsleitung zu melden. In der Zeit von 23 bis 7 Uhr ist der BTZ-Wachschutz zu informieren. 25. Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Bestimmungen Der Missbrauch von Medikamenten und Drogen bedeutet eine Gefährdung für die Bewohner des Internates und kann eine Ausweisung aus dem Internat zur Folge haben. Der Besitz von Waffen und Drogen einschließlich deren Weitergabe und Vertrieb, sowie die Anwendung von körperlicher Gewalt und Nötigung und die Anwendung von psychischer Gewalt, ziehen strafrechtliche Maßnahmen nach sich.
Seite 5 26. Schadenersatz Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen oder Zerstörungen jeglicher Sache im Internat beziehungsweise dessen Gelände haftet der Internatsbewohner nach den Bestimmungen des BGB. 27. Schließzeit Das Internat ist von Freitag 7 Uhr bis Sonntag 18 Uhr sowie Montag bis Donnerstag 7 bis 14.30 Uhr geschlossen. 28. Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für das Internat und das Gelände des Bildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer zu Leipzig in Borsdorf. 29. Schlussbestimmungen Bei Verstößen gegen diese Ordnung, sonstige Vorschriften, Regelungen sowie gegen allgemeine sittliche und moralische Grundsätze sind wir zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet. Diese können sein: schriftliche Ermahnung, befristete Internatsausweisung. Der Ausbildungsbetrieb wird in jedem Fall in Kenntnis gesetzt. Borsdorf, April 2009 Jana Dietze Internatsleiterin