Der AUFTRAGGEBER wünscht seine laufende, beitragsfreie, bereits gekündigte oder abgelaufene Lebens- oder Rentenversicherung zu widerrufen.

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Transkript:

Dienstleistungsvertrag zwischen IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH, Rurstr. 40, 52428 Jülich (nachfolgend IVR genannt) und Versicherungsnehmer/in Straße Ort (nachfolgend AUFTRAGGEBER genannt) wegen: Widerruflichkeit folgender Verträge (Versicherer / Versicherungsscheinnummer): Präambel Der AUFTRAGGEBER wünscht seine laufende, beitragsfreie, bereits gekündigte oder abgelaufene Lebens- oder Rentenversicherung zu widerrufen. Die IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH und der in Kontakt zum AUFTRAGGEBER stehende Empfehlungsgeber weisen ausdrücklich darauf hin, dass der AUFTRAGGEBER bei der Rückabwicklung von noch laufenden Verträgen seine vertraglichen Leistungsansprüche gegenüber dem Versicherer verliert. Wünscht der AUFTRAGGEBER die Kündigung des laufenden Vertrages, verliert er auch hierdurch seine vertraglichen Leistungsansprüche gegenüber dem Versicherer. Trotz dieser deutlichen Warnung und Aufklärung wünscht der AUFTRAGGEBER dennoch die Beendigung seines Versicherungsvertrages. 1 Auftragsgegenstand 1. Die IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH wird vom AUFTRAGGEBER damit beauftragt, den Widerruf seiner Renten- oder Lebensversicherung organisatorisch zu begleiten. Dafür erbringt die IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH zum Teil in Kooperation mit angeschlossenen Partnern in einem ersten Schritt die folgenden Leistungen:

a. Beschaffung und Bündelung der notwendigen Daten und Informationen, die für eine Durchsetzung des Widerrufs nötig sind b. Prüfung der überlassenen Unterlagen auf Widerrufbarkeit c. Prüfung der Unterlagen auf Nachforderungen hinsichtlich eines falsch berechneten Rückkaufswertes. Ergibt die Prüfung, dass ein Widerruf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann, erbringt die IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH zusätzlich die folgenden Leistungen: aa. Kostenfreie unverbindliche Berechnung des Widerrufswertes bb. Im Falle der Klageeinreichung oder bei Vorliegen einer Fondsgebundenen Lebensversicherung bei bereits bei Auftragsannahme wird die IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH im Auftrag und auf Rechnung des AUFTRAGGEBERS ein versicherungsmathematisches Gutachten zur Ermittlung der Anspruchshöhe durch einen externen Gutachter erstellen lassen. Hierfür fällt eine einmalige Pauschale in Höhe von 200 zzgl. MwSt. an. cc. Aufbereitung der überlassenen Unterlagen zur Übergabe an eine angeschlossene Rechtsanwaltskanzlei zum Zwecke einer direkten Mandatsübernahme zwischen der Rechtsanwaltskanzlei und dem AUFTRAGGEBER 2. Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, sämtliche Informationen betreffend seiner Renten- oder Lebensversicherung der IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH und deren Tippgebern vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich mitzuteilen. 2 Haftungsausschluss Die IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH übernimmt keine Garantie für einen erfolgreichen Widerruf der Renten- oder Lebensversicherung des AUFTRAGGEBERS. 3 Vertragsdauer und Kündigung 1. Der Vertrag endet entweder mit der Feststellung durch die IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH, dass ein Widerruf nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann oder mit Beendigung des Mandatsverhältnisses des AUFTRAGGEBERS mit der entsprechenden Rechtsanwaltskanzlei. 2. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den AUFTRAGGEBER sind alle bis dahin von der IVR Institut für VerbraucherRechte GmbH und deren Vertragspartnern auftragsgemäß erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten vom AUFTRAGGEBER zu begleichen.

4 Kosten dieser Beauftragung Dem AUFTRAGGEBER entstehen für dieses Auftragsverhältnis zunächst keine unmittelbaren Aufwendungen mit Ausnahme der nachgenannten Kosten. Erreicht der AUFTRAGGEBER durch die Ausschöpfung seiner rechtlichen Möglichkeiten, z. B. durch einen rechtswirksamen Widerruf, eine bessere wirtschaftliche Situation, als er hätte, wenn er nur den Rückkaufswert aus seiner Rentenoder Lebensversicherung begehrt hätte, so erhält die IVR Institut für VerbraucherRechte GmbH ausschließlich in diesem Erfolgsfalle einen Vergütungsanspruch aus dem erreichten wirtschaftlichen Mehrergebnis des AUFTRAGGEBER. Die IVR GmbH erhält für ihre Tätigkeit 50 % des Differenzbetrages sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, im Falle des Eintretens einer Rechtschutzversicherung erhält die IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH 25 %, der sich aus dem von der Versicherungsgesellschaft berechneten Rückkaufswert und der seinerseits von der Versicherungsgesellschaft tatsächlich anerkannten, bzw. titulierten Forderung ergibt, zzgl. der dann jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer als Vergütungsanspruch. Dieser Vergütungsanspruch wird nur und ausschließlich fällig, sobald die Rechtsanwaltsgesellschaft oder der AUFTRAGGEBER einen Zahlungseingang hinsichtlich der von der Versicherungsgesellschaft anerkannten bzw. rechtskräftig festgestellten Forderung verzeichnet. Dieser künftig entstehende, bedingte Vergütungsanspruch wird bereits jetzt zur Erfüllung der Verbindlichkeiten des AUFTRAGGEBERS aus diesem Dienstleistungsvertrag an die IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH abgetreten. Nach Zahlungseingang bei der entsprechenden Rechtsanwaltsgesellschaft ist die IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH berechtigt, die Auszahlung der Vergütung unmittelbar an sich zu verlangen. Es wird klargestellt, dass sonstige Rückzahlungsansprüche aus der bestehenden Renten- und/ oder Lebensversicherung ausschließlich dem AUFTRAGGEBER zustehen und dieser Inhaber sämtlicher seiner vertraglichen Ansprüche bleibt, deren Geltendmachung und Beitreibung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei beauftragt wurde. Die Rechtsanwaltskanzlei verpflichtet sich, Kundengelder auf einem Anderkonto zu buchen und unverzüglich nach Zahlungseingang vereinbarungsgemäß abzurechnen und unverzüglich auszuzahlen. 5 Datenschutz 1. Die IVR-Institut für Verbraucherrechte GmbH erhält vom AUFTRAGGEBER und den involvierten Kooperationspartnern (auf die zwischen dem Auftraggeber bzw. dem IVR und dem involvierten Kooperationspartner getroffenen schriftlichen Vereinbarungen wird Bezug genommen) die datenschutzrechtliche Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung sämtlicher personenbezogenen Daten des AUFTRAGGEBER einschließlich der besonderen personenbezogenen Daten, wie bspw. den Gesundheitsdaten. Der AUFTRAGGEBER willigt mit seiner Unterschrift ausdrücklich ein, dass sämtliche seiner Daten, die im Zusammenhang mit dem Widerruf seiner Renten- oder Lebensversicherungen stehen, von der IVR-Institut für Verbraucherrechte GmbH erhoben, verwendet, gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung dieses Auftragszweckes an die jeweilige Rechtsanwaltskanzlei oder den Gutachter oder der vom AUFTRAGGEBER gewünschten Kontaktperson weiter geleitet und verwendet werden dürfen. 2. Der AUFTRAGGEBER hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zu widerrufen. Es gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

6 Weitere Vertragsbestandteile Weitere Vertragsbestandteile sind - Das Mandantenstammbatt - Die Haftungsbeschränkung - Die Rechtsanwaltsvollmacht der Rechtsanwaltskanzlei Mingers & Kreuzer. Änderungen oder weitere Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 7 Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung 1. Der Auftraggeber kann diesen Dienstleistungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist an die nachgenannte Anschrift zu richten: IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH, Rurstr. 40, 52428 Jülich Email: info@ivr-online.com 2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ich möchte, dass die Dienstleistung umgehend erbracht wird. Ich weiß, dass in dem Fall mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH erlischt. Ort, Datum Unterschrift AUFTRAGGEBER Jülich, den Ort, Datum Unterschrift IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH

Risikohinweise 1. Der AUFTRAGGEBER ist darüber informiert, dass die Möglichkeiten eines rechtswirksamen Widerrufs und die Rückabwicklung seines Vertrags nicht als Erfolg garantiert werden kann, auch nicht der Erhalt eines in Aussicht gestellten Mehrbetrages über den vertraglichen Rückkaufswert hinaus. Der AUFTRAGGEBER wird darüber informiert, dass gerade auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stets ein nicht vorhersehbares Prozessrisiko besteht und die gerichtlichen Entscheidungen stets die Besonderheiten des Einzelfalles zu berücksichtigen haben. 2. Der AUFTRAGGEBER ist ferner darüber informiert, dass eine gerichtliche Geltendmachung mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Die Geltendmachung eines vertraglichen Rückkaufwertes ist relativ schnell realisiert. Die Geltendmachung eines rechtswirksamen Widerrufs der Renten- oder Lebensversicherung wird voraussichtlich deutlich längere Zeit in Anspruch nehmen, ohne dass über die Zeitdauer eine konkrete Aussage getroffen werden könnte. 3. Der AUFTRAGGEBER ist des Weiteren ausdrücklich darüber informiert, dass er bei einer noch laufenden Renten- oder Lebensversicherung durch den Widerruf sämtliche Ansprüche auf einen mitversicherten Risikoschutz, wie z. B. Todesfallleistungen, Unfallleistungen oder Berufsunfähigkeitsschutz, verliert. Sollte der AUFTRAGGEBER bereits Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten haben, schuldet er durch die Geltendmachung des Widerrufes und damit der begehrten Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses ebenfalls die Rückzahlung aller an ihn bereits geleisteten Zahlungen der Versicherungsgesellschaft. Sollte der AUFTRAGGEBER also schon Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten haben, so ist die Geltendmachung gesetzlicher Widerrufsrechte vermutlich wirtschaftlich nachteilig! 4. Der AUFTRAGGEBER wird auch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er selbst Rechtsinhaber der vertraglichen Ansprüche sein sollte. Der AUFTRAGGEBER bestätigt, dass er hinsichtlich der Rechte aus dem Versicherungsvertrag verfügungsberechtigt ist und der Versicherungsvertrag frei von Rechten Dritter ist. Dies bedeutet, dass die zu widerrufenen Rentenoder Lebensversicherungsverträge nicht an Dritte, z. B. an eine Bank, abgetreten sind. Denn in diesem Fall besteht in der Regel keine Verfügungskompetenz über die Gestaltungsrechte des AUFTRAGGEBER. Gelesen und verstanden: Ort, Datum Unterschrift AUFTRAGGEBER Erklärung Mir,, ist bewusst, dass ich durch die Beauftragung der IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH eine Dienstleistung beauftrage. Diese Dienstleistung bezieht sich auf die organisatorische Begleitung des von mir bezüglich meines Vertrages mit der Versicherungsscheinnummerummer

bei der (Versicherungsgesellschaft) gewünschten Widerrufes. Hierbei ist mir klar, dass die Dienstleistung der IVR-Institut für VerbraucheRechte GmbH sich im Wesentlichen auf folgende Punkte bezieht: 1. Aufbereitung meiner Lebensversicherungsunterlagen für die Rückabwicklung 2. Weitergabe der aufbereiteten Daten an die von mir beauftragte Rechtsanwaltskanzlei sowie einen Gutachter 3. Kommunikation mit der von mir beauftragten Rechtsanwaltskanzlei sowie dem Gutachter 4. erforderlichenfalls Durchführung von Rücksprachen mit mir Mit darüber hinausgehenden Leistungen habe ich die IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH nicht beauftragt. Insbesondere kann ich erklären, dass folgende Leistungen nicht beauftragt wurden und ich diese auch nicht von der IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH erhalten habe: 1. Steuerliche Beratung (dies kann nur durch einen Steuerberater oder zur Steuerberatung zugelassenen Person erfolgen) 2. Rechtliche Beratung (dies kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen) 3. Vermögens- oder Anlageberatung (dies kann nur durch ein zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut erfolgen) 4. Versicherungsberatung (dies kann nur durch einen Versicherungsberater/-vermittler oder zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut erfolgen) Eine Beratung in den vorstehenden vier Punkten ist durch die IVR-Institut für Verbraucherrechte GmbH nach meiner Wahrnehmung zu keinem Zeitpunkt erfolgt. Ich bin mir darüber bewusst, dass für sämtliche rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Empfehlungen, ob die Geltendmachung eines rechtswirksamen Widerrufs möglich ist, ausschließlich die Rechtsanwaltskanzlei verantwortlich ist. Eine rechtliche oder wirtschaftliche Überprüfung darf und kann seitens der IVR-Institut für VerbraucherRechte GmbH nicht erfolgen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen im Einzelfall können und dürfen ausschließlich durch eine Person oder Firma beraten und ermittelt werden, die eine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz hat. Ort, Datum Unterschrift AUFTRAGGEBER