1. News Online-Bereitschaft Klaus Aberer, Tel. 0676/88477 3001 Freitag, 11. und Sonntag, 13.10.2013 2. Termine Fortbildungstermine im Herbst und Winter 2013 Jugendtrainerfortbildung Thema: Entwicklung einer eigenen Spiel und Trainingsphilosophie im Nachwuchs- und Erwachsenenbereich Termin: Samstag, 16.11.2013 (08:30-17:00 Uhr) Ort: Fußballakademie Mehrerau in Bregenz Mehrerauerstraße 68, 6900 Bregenz Referenten: Rupert Marko - ÖFB U17 Jugendnationaltrainer Andreas Kopf - VFV Ausbildungsleiter Alois Stolz - Mentalcoach Kosten: 40,-- inkl. Verpflegung Kindertrainerfortbildungsserie Thema: Entwicklung der Spielfähigkeit im Kinderfußball Spielerisch-kreativer Umgang mit Bewegungen mit dem Ball, auch unter Berücksichtigung der Seitigkeit Referent: Termine: Kosten: Günther Kerber (Ballschule Dornbirn) Freitag, 22.11.2013 Mehrerau Bregenz (14:00-21:00 Uhr) Samstag, 07.12.2013 VS Langenegg (09:00-16:00 Uhr) Samstag, 14.12.2013 SSZ Tschagguns (09:00-16:00 Uhr) Samstag, 18.01.2014 KOM Altach (09:00-16:00 Uhr) 30,-- inkl. Verpflegung 1
Richtiges Taping im Fußball Thema: Richtiges Taping in den häufigsten Anwendungsfällen im Fußball (nach Verletzungen und vorbeugend) Termin: Samstag, 25.01.2014 (08:30-12:30 Uhr) Ort: Fußballakademie Mehrerau in Bregenz Mehrerauerstraße 68, 6900 Bregenz Referenten: Martin Rinderer, Christian Schreiber (VFV-Sportphysiotherapeuten) Kosten: 40,-- inkl. Kursunterlagen und Verbrauchsmaterial (Tapematerial fürs üben vor Ort) Die Anmeldungen erfolgen ausnahmslos über www.vfv.at. Wichtiger Hinweis der neuen ÖFB-Trainerordnung: 17 Trainerfortbildung (1) Die fachliche Fortbildung ist für die Fußballtrainer aller Kategorien Pflicht. Jeder Trainer hat daher regelmäßig an Fortbildungen des ÖFB bzw. der Landesverbände teilzunehmen, um seinen Wissensstand aktuell zu halten und zu verbessern. Daher wird die Ausbildungserlaubnis jeweils nur befristet für das Jahr der Prüfung in der jeweiligen Ausbildungsstufe und die folgenden drei Kalenderjahre erteilt. Für die Verlängerung der Ausbildungserlaubnis ist der Nachweis über die Teilnahme an den entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen notwendig. (2) Dauer der Fortbildungsveranstaltungen: für Absolventen der Lehrgänge Kindertrainer, der Lehrgänge Jugendtrainer sowie der bisherigen Landesverbandslehrgänge (Nachwuchsbetreuer-lehrgang und Trainerlehrgang des Landesverbandes) mindestens 8 Unterrichtseinheiten (1 Tag), für Absolventen ab UEFA-B-Lizenz und der Ausbildungsstufen darüber mindestens 15 Unterrichtseinheiten (1 ½ bis 2 Tage) im Zeitraum von 3 Jahren. (3) Wenn ein Trainer bis zum Ende seiner befristet ausgestellten Ausbildungserlaubnis an keinem Fortbildungslehrgang teilgenommen oder in diesem Zeitraum keine weiterführende Ausbildung absolviert hat, so verliert er bis zum nächsten Besuch einer Fortbildung die Ausbildungserlaubnis und darf keine Trainertätigkeit in jenen Klassen ausüben, für die die betreffende Fortbildung Voraussetzung ist. Verstöße dagegen sind nach der ÖFB-Rechtspflegeordnung zu bestrafen. 2
3. An die Vereine Nachtragstermine in der Future League und Nachwuchs Bei ausgefallenen Spielen in der Future League und in den Nachwuchsgruppen hat der jeweilige Heimverein umgehend mit dem Gastverein im Einvernehmen einen Nachtragstermin zu vereinbaren und der VFV Geschäftsstelle bekannt zu geben. Bitte bei den U12 und U13 auf die Termine der Schülerliga achten, danke. Börse für Hallenturniere Winter 2013/2014 Die Vereine haben auch heuer die Möglichkeit ihre Hallenturniere auf unserer Homepage unter Turnierbörse zu veröffentlichen. Bitte sendet uns dazu die entsprechenden Infos (Ausschreibung). E-Mail: n.rasdeuschek@vfv.at Die Eingabe erfolgt durch den VFV. Hallensaison - Empfehlungen Zur Verbesserung des Fußballspiels im Nachwuchsbereich gibt der VFV folgende Empfehlungen für die bevorstehende Hallensaison (Training und Hallenturniere) aus: - Verwendung eines futsal Balles Empfohlene Ballvarianten: o Spielball ab U-14 o Spielball U11-U13Gr. 4, 350 g (Lite) - Generelles Rutschverbot Verminderung der Verletzungsgefahr und Verbesserung des Kombinationsspiels Gr. 4, 440 g 3
- Schienbeinschonerpflicht Verminderung der Verletzungsgefahr - Einrollen der Bälle nach Seitenaus und beim Eckball Der Ball ist dadurch schneller spielbereit Wir bitten alle Nachwuchsleiter und trainer um Umsetzung der angeführten Punkte während der Winterzeit 2013-14. 5. STRUMA-Sitzung vom 09.10.2013 FC Feldkirch Fehlender Spielerpass (Gopp David) im M.Spiel gegen VfB Bizau. FC Alberschwende Fehlender Spielerpass (Ilmer Mathias) im M.Spiel gegen Admira Dornbirn. FC Rätia Bludenz Fehlender Spielerpass (Özkan Umut) im M.Spiel gegen FC Schwarzach. RW Langen Fehlende Spielerpässe (Kert Marcel, Kirchmann Bernhard, Fink Marcel) im M.Spiel gegen FC Lustenau. Ordnungsstrafe 60,-- FC Lustenau Fehlender Spielerpass (Armut Hüseyin) im M.Spiel gegen RW Langen. 4
FC Hörbranz Fehlender Spielerpass (Sigg Moritz) im M.Spiel gegen FC Götzis. SPG Großwalsertal U18 Nichtantreten zum U18 Spiel gegen FC Nenzing U18. Strafbeglaubigung mit 3:0 und 3 Punkte für FC Nenzing U18. Ordnungsstrafe 100,-- Felder Lukas FC Au Unsportliches Verhalten im M.Spiel gegen FC Höchst 1b. Küng Florian FC Höchst 1b Unsportliches Verhalten im M.Spiel gegen FC Au. Fink Stefan - FC Krumbach Verhinderung einer offensichtlichen Torchance im M.Spiel gegen FC Schwarzenberg. Muchitsch Kevin Viktoria Bregenz 1b Beleidigung gegenüber einem Gegenspieler und dem Schiedsrichter im M.Spiel gegen FC Nenzing 1b. Unbedingte Sperre für 4 Pflichtspiele. Keiser Christian FC Rätia Bludenz Tätlichkeit gegenüber einem Gegenspieler im M.Spiel gegen FC Lauterach. Unbedingte Sperre für 3 Pflichtspiele. Karaca Ethem Hella DSV U16 Verhinderung einer offensichtlichen Torchance im M.Spiel gegen FC Lustenau U16. 5
Troy Lukas FC Egg U16 Beleidigung des Schiedsrichters im M.Spiel gegen FC Dornbirn U16. Unbedingte Sperre für 3 Pflichtspiele. Gasser Markus SC Admira Dornbirn Verhinderung einer offensichtlichen Torchance im M.Spiel gegen FC Alberschwende. Schmid Daniel Viktoria Bregenz Unsportliches Verhalten und Kritik an der Entscheidung des Schiedsrichters im M.Spiel gegen SC Göfis. Ordnungsstrafe 50,-- Welte Adrian SK Brederis 1b Beleidigung des Schiedsrichters im M.Spiel gegen FC Sulz 1b. Ordnungsstrafe 100,-- Rechtsmittelbelehrung für die Spiele der RL-West: Gegen diese Entscheidungen der Regionalliga West steht den Betroffenen das Recht des Protestes an die RL-West Kommission zu. Proteste sind schriftlich innerhalb 7 Tagen beginnend am Tag nach dem betreffenden Spiel unter gleichzeitigem Erlag der Protestgebühr von 200,-- in der VFV-Geschäftsstelle einzubringen (siehe 9 Proteste des Statut der RL- West). Rechtsmittelbelehrung für die vom VFV ausgeschriebenen Bewerbe: Gegen diese Entscheidungen steht den betroffenen Parteien das Recht des Protestes an den Rechtsmittelsenat des VFV zu. Eine entsprechende Absicht ist innerhalb von drei Tagen nach mündlicher Verkündigung in der Verhandlung, verbandsüblicher Verlautbarung oder wirksamer Zustellung der Entscheidung beim in erster Instanz entscheidenden Gremium schriftlich anmelden. Gleichzeitig mit der Anmeldung des Protestes ist die Protestgebühr von 200,-- beizubringen. Bei Anmeldung des Protestes kann die Ausfertigung der Entscheidung in der Langform beantragt werden. Der Protest ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Anmeldung des Protestes schriftlich zu begründen (Protestschrift). Siehe dazu 86 der Rechtspflegeordnung des ÖFB (gültig ab 1. 7. 2010). 6
Strafverfahrenskosten: FC Au Felder Lukas 18,-- FC Höchst Küng Florian 18,-- FC Krumbach Fink Stefan 18,-- Viktoria Bregenz Muchitsch Kevin, Schmid Daniel 36,-- FC Rätia Bludenz Keiser Christian 18,-- Hella DSV Karaca Ethem 18,-- FC Egg Troy Lukas 18,-- SC Admira Dornbirn Gasser Markus 18,-- SK Brederis Welte Adrian 18,-- Spielbeglaubigungen Die Ergebnisse der Meisterschafts- und Cupspiele werden im Netzwerk Fussball Online verlautbart und beglaubigt. Nach einer automatischen resultatsgemäßen Beglaubigung beträgt die Protestfrist sieben Tage. Die Frist für Proteste gegen die Beglaubigung beginnt am Tag nach dem betreffenden Spiel zu laufen. Sitzung des STRUMA Die nächste Sitzung des STRUMA findet am Mittwoch, 16. Oktober 2013,18:00 Uhr in der VFV Geschäftsstelle in Hohenems statt. VORARLBERGER FUSSBALLVERBAND Horst Elsner, Geschäftsführer 7