DIE KRITERIEN DER TRASSENKORRIDORSUCHE

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Transkript:

SuedLink - Fachdialog Beteiligung Planung Kriterien SUEDLINK-VERBINDUNG BRUNSBÜTTEL GROßGARTACH DIE KRITERIEN DER TRASSENKORRIDORSUCHE Seite 1 JENS OHR / GROßPROJEKTE, GENEHMIGUNG SUEDLINK Tauberbischofsheim, 23. März 2015

AGENDA 01 02 03 04 05 06 Untersuchungsraum in der Bundesfachplanung Trassenkorridorfindung Planungsgrundsätze Raumwiderstandsanalyse Bündelungspotenziale Ausblick

01 Untersuchungsraum

Untersuchungsraum in der Bundesfachplanung ELLIPSE Warum die Ellipse? Festlegung aus der Strategischen Umweltprüfung der BNetzA zum Bundesbedarfsplan Fläche: Ellipse 118.575 km² Deutschland 357.168 km² 1/3 der Fläche Deutschlands Seite 4 GeoBasis-DE / BKG 2013

02 Trassenkorridorfindung

Von der Ellipse zum Trassenkorridor LEITFADEN UND MUSTERANTRAG ZUR BUNDESFACHPLANUNG / Leitfaden zur Bundesfachplanung (BNetzA) / Information über Verfahren, Prüfinhalte und Methodik www.netzausbau.de / Musterantrag Teil 1 (ÜNB in Abstimmung mit BNetzA) / Einheitliche Methodik zur Findung und Analyse von Grob- und Trassenkorridoren ( 6 NABEG) http://www.netzentwicklungsplan.de/content/musterantrag-der-deutschen- %C3%BCbertragungsnetzbetreiber-im-rahmen-der-bundesfachplanung Seite 6

Korridorfindung ZWEI SCHRITTE DER TRASSENKORRIDORFINDUNG / GROBKORRIDORFINDUNG / TRASSENKORRIDORFINDUNG Seite 7

Korridorfindung ZIEL DER KORRIDORFINDUNG / BUNDESFACHPLANUNG Ziel ist es einen Korridor mit einer Breite von 500 bis 1000 Meter zu finden, mit dem die negativen Folgen bzw. Beeinträchtigungen für Mensch, Umwelt und raumordnerische Belange so gering wie möglich bleiben und der gleichzeitig technisch und ökonomisch sinnvoll ist. Hilfsmittel: / Planungsgrundsätze des Vorhabenträgers + abgeleitet aus Fachgesetzen / Raumwiderstandsanalyse RWA erfolgt auf Grundlage von vorhandenen Daten zur großräumigen Raum- und Umweltsituation unter Verwendung von entscheidungsrelevanten Kriterien / Bündelungspotenziale mit linearen Infrastrukturen zur Vermeidung bzw. Minimierung zusätzlicher Umweltbelastungen durch Neutrassierung Seite 8

03 Planungsgrundsätze

Korridorfindung PLANUNGSGRUNDSÄTZE Kriterien die der Vorhabenträger für sein Vorhaben abwägend anwendet. (Nicht zu verwechseln mit Planungsleitsätzen, die als striktes Recht immer zu beachten sind. Beispiel: Meidung erheblicher Beeinträchtigungen von Natura 2000) / MEIDUNG DER QUERUNG VON / Siedlungsräumen / sensiblen Nutzungen / natur- und wasserschutzrechtlich und -fachlich konfliktträchtigen Räumen / avifaunistisch bedeutsamen Räumen / Waldflächen / vorrangigen Nutzungen (Flächen eingeschr. Verfügbarkeit, krit. Infrastruktur) / vorrangigen Raumnutzungen (Vorrang und Eignungsgebiete) Seite 10 / Abstandsmaximierung gemäß 50 BImSchG / Meidung der Überspannung von Gebäuden (dauerhafter Aufenthalt von Menschen) / Bündelung mit vorhandener Infrastruktur / Möglichst kurzer gestreckter Verlauf (Minimierung Landschaftsverbrauch/Raumanspruch und Auswirkungen auf Privateigentum) / TK-Entwicklung erfolgt für eine Freileitung Wirtschaftlichkeit (Kabel nur dort wo keine Freileitung möglich und gesetzliche Vorgaben eingehalten) / Sicherheit (Minimierung von Kreuzungen mit Höchstspannungsleitungen) Aufzählung nicht abschließend

04 Raumwiderstandsanalyse

Korridorfindung RAUMWIDERSTANDSANALYSE Ziel der Raumwiderstandsanalyse ist es insbesondere, Bereiche mit sehr hohem Raumund Umweltwiderstand zu ermitteln, um Trassenkorridore möglichst in relativ konfliktfreien Räumen abzugrenzen. Durch die Analyse ergeben sich: / Bereiche, die umgangen werden sollen (Bereich mit sehr hohem Raumwiderstand) / Bereiche, die soweit möglich umgangen werden sollen (Bereiche hoher Raumwiderstände) sowie / die Bereiche, die sich für die Lage der Trassenkorridore besonders eignen (relativ konfliktarme Räume mit geringem bis mittleren Raumwiderständen) Einteilung erfolgt an Hand von Raumwiderstandsklassen (RWK) denen Kriterien zugeordnet werden: RWK 1 sehr hoch RWK 2 hoch RWK 3 mittel und Seite 12 nicht qualifizierbar

Korridorfindung RAUMWIDERSTANDSKLASSE 1 / Definition RWK 1: Sachverhalt, der im Fall von vorhabenbedingten Beeinträchtigungen erhebliche Raumbzw. Umweltauswirkungen erwarten lässt und im Hinblick auf die hier in Rede stehenden Höchstspannungsleitungsvorhaben bereits allgemein im besonderen Maße entscheidungsrelevant sein kann. Der Sachverhalt gründet sich i. d. R. auf eine rechtlich verbindliche Norm und erfordert bei einem Raum- bzw. Umweltkonflikt erhebliche, für das Vorhaben sprechende Gründe (z.b. Befreiung bzw. Ausnahme- oder Abweichungsverfahren). Die Raumwiderstandsklasse resultiert nur aus der Sachebene. Seite 13

Korridorfindung RAUMWIDERSTANDSKLASSE 1 - KRITERIEN / MENSCH / SIEDLUNG / UMWELT / SONSTIGE SACHGÜTER / RAUMORDNUNG / Wohn- und Mischbauflächen / Industrie- und Gewerbeflächen / Sensible Einrichtungen / Campingplätze / Ferien- und Wochenendhaussiedlungen Seite 14 / Vogelschutzgebiete / FFH-Gebiete / Nationalparke / Naturschutzgebiete / Biosphärenreservate - Kernzone / WSG Zone 1 / Brutgebiete von Wiesenvögel / avifaunistisch bedeutsame Brutgebiete / avifaunistisch bedeutsame Rastgebiete / Sondergebiete Bund/milit. Anlagen / Flughäfen / Windkraftanlagen und Abstandsbereiche / Deponien und Abfallbehandlungs anlagen / Oberflächennahe Rohstoffe / Abgrabungen / Stillgewässer / Vorranggebiete (VR) im Siedlungsbezug / VR Siedlung / VR oberflächennahe Rohstoffe / VR Windenergienutzung / Windeignung / VR Deponie / VR Militär

Korridorfindung RAUMWIDERSTANDSKLASSE 2 / Definition RWK 2: Sachverhalt, der im Fall von vorhabenbedingten Beeinträchtigungen zu erheblichen Raum- bzw. Umweltauswirkungen führen kann und der im Hinblick auf die hier in Rede stehenden Höchstspannungsleitungsvorhaben im Einzelfall entscheidungsrelevant sein kann. Der Sachverhalt gründet sich auf gesetzlichen oder untergesetzlichen Normen oder gutachtlichen, umweltqualitätszielorientierten Bewertungen. Die Raumwiderstandsklasse kann sowohl aus der Sachebene, als auch der gutachtlichen Bewertung resultieren. Die Raumwiderstandsklasse resultiert nur aus der Sachebene. Seite 15

Korridorfindung RAUMWIDERSTANDSKLASSE 2 - KRITERIEN / MENSCH / SIEDLUNG / UMWELT / SONSTIGE SACHGÜTER / RAUMORDNUNG / Siedlungsnahe Freiräume / Biosphärenreservate Pflege- und Entwicklungszonen / RAMSAR (Feuchtgebiete) / IBA (Important Bird Areas) / Landschaftsschutzgebiete / Naturparke / Wälder / Vorranggebiete (VR) / SP Tourismus / regionale Grünzüge / VR Tourismus / Erholung / VR Natur und Landschaft / VR Landschaftsbild / WSG Zone 2 / bedeutende Zone Vogelzugbahnen / - korridore Seite 16 / Wasservogelzug

Korridorfindung RAUMWIDERSTANDSKLASSE 3 UND NICHT QUALIFIZIERBAR / Definition RWK 3: Sachverhalt, der im Fall von vorhabenbedingten Beeinträchtigungen zu Raum- bzw. Umweltauswirkungen unterschiedlicher Erheblichkeit führen kann und der bedingt entscheidungsrelevant sein kann. Der Sachverhalt muss sich nicht aus rechtlichen Normen oder anderen verbindlichen Vorgaben ableiten, kann aber im Sinne der Umweltvorsorge in die Abwägung zur Korridorfindung einfließen. Die Raumwiderstandsklasse kann sowohl aus der Sachebene, als auch aus der gutachtlichen Bewertung resultieren. Die Schraffur dient ausschließlich der darstellerischen Zurücknahme, da der Sachverhalt z. T. sehr großflächig ausgewiesen ist und somit in diesen Fällen wenig zur gewünschten Raumdifferenzierung beitragen kann. / Definition nicht qualifizierbar : Raum, der keinen hervorgehobenen Raumwiderstand über die einbezogenen Umwelt und Nutzungskriterien aufweist, für den sich jedoch aus anderen Kriterien heraus (z.b. aus privatrechtlichen Gründen) ein derzeit nicht qualifizierbarer Raumwiderstand ergeben könnte = alle verbleibenden Räume im Untersuchungsraum, die nicht durch Flächen der Raumwiderstandsklassen I bis III belegt werden. Seite 17

05 Bündelungspotenziale

Bündelungspotenziale GEBOT DER BÜNDELUNG Bündelung von räumlichen Belastungen ist anerkannter Planungsgrundsatz um zusätzliche Umweltbelastungen zu vermeiden. Abgeleitet aus: 2 ROG: wonach die weitere Zerschneidung der freien Landschaft und von Waldflächen so weit wie möglich zu vermeiden und die Flächeninanspruchnahme im Freiraum zu begrenzen ist. 1 BNatSchG: Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Bündelungsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere mit linearen Infrastrukturen: / Stromleitungen 110 kv (gleichartiger Infrastruktur) / Bundesautobahnen, Bundesstraßen, elektrifizierte Schienenwege (andersartiger Infrastruktur) Seite 19

06 Ausblick

Ausblick WIE GEHT ES WEITER? / Entwicklung eines Trassenkorridorvorschlags. Ergebnis: IV Quartal 2015 / Informelles Dialogverfahren UM: TÖB-Gespräche, Bürgerveranstaltungen / Antragseinreichung der Unterlagen nach 6 NABEG durch TenneT und TransnetBW / Antragskonferenzen / Festlegung des Untersuchungsrahmen durch BNetzA / Erstellung der Unterlagen nach 8 NABEG durch TransnetBW / Seite 21

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.