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Neu beginnende Strafverfahren bis zum

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Presse-Info. Neu beginnende Strafverfahren. vor dem Landgericht Osnabrück. in der Woche vom bis

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Der Pressedezernent beim Landgericht Münster, c E Ü b e r s i c h t

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Der Pressedezernent beim Landgericht Münster, c E Ü b e r s i c h t

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- Berufungsverfahren -

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Der Pressedezernent beim Landgericht Münster, c E Ü b e r s i c h t

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Transkript:

Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 04.10.2011 bis zum 07.10.2011 Stand: 26.09.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

Dienstag, 04. Oktober 2011, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: RiLG Hartwig, Saal 277 5 Ns 35/11 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33- jährigen Angeklagten X. aus Denekamp (Niederlande). Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 03. Febr. 2011 wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 32 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, 2009 nahezu wöchentlich Drogen gewinnbringend an die anderweitig verfolgte Y. in Nordhorn verkauft zu haben. Durch diesen Drogenverkauf soll er mindestens 9.000,00 eingenommen haben. In zwei weiteren Fällen soll er 2008 der gesondert verfolgten Z. ebenfalls Drogen verkauft haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen. 11:30 Uhr: 5 Ns 92/11 57-jährigen Angeklagten X. aus Nordhorn. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 16. Mai 2011 wegen Urkundenfälschung, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und versuchter Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50,00. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen mit der Wirkung der Aberkennung des Rechts, davon im Inland Gebrauch zu machen. Sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Anlauf von noch 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Nach Verlust der deutschen Fahrerlaubnis hatte der Angeklagte eine polnische Fahrerlaubnis mit einem Führerschein erworben. Auf der zugehörigen Führerscheinkarte wurde ein Sperrvermerk angebracht, nachdem der Angeklagte nicht berechtigt war, von dieser polnischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, diesen Sperrvermerk von dem polnischen Führerschein abgelöst zu haben in der Absicht, im Falle einer Kontrolle zu verheimlichen, dass er nicht berechtigt war, mit seiner polnischen Fahrerlaubnis am deutschen öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Er soll zudem mit seinem Pkw öffentliche Straßen befahren haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er nicht im Besitz der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis war. Nach einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug soll er deren Fahrerin unter Einsatz körperlicher Gewalt daran gehindert haben, dass diese die Polizei hinzuzieht.

14:30 Uhr: 5 Ns 75/11 49-jährigen Angeklagten X. aus Melle. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 12. Apr. 2011 wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Ende 2010 für diverse an Behörden und sonstige Stellen gerichtete Schreiben Briefköpfe sowie Stempel verwendet zu haben, in denen er sich unzutreffend als Doktor und Rechtsexperte bezeichnet haben soll. Dienstag, 04. Oktober 2011, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272 09:15 Uhr: 10 KLs 13/11 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 53-jährigen Angeklagten X. aus Neuenhaus, z. Zt. JVA Lingen-Abt. Osnabrück, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, 2009 in 4 Fällen gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Y. Betäubungsmittelgeschäfte abgewickelt und vermittelt zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 1 Zeuge geladen. Mittwoch, 05. Oktober 2011, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Eichmeyer, Saal 188 15 KLs 20/11 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen die jetzt 58-jährige Angeklagte X. aus Nordhorn, z. Zt. JVA Vechta, wegen räuberischer Erpressung. Der Angeklagten wird vorgeworfen, von Ende 2010 bis Mitte 2011 in 3 Fällen Verkäuferinnen in Textilgeschäften mit einer vorgehaltenen Spielzeugpistole bedroht zu haben. Sie soll die Verkäuferin erfolgreich gezwungen haben, ihr den Inhalt der Kasse auszuhändigen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen geladen.

Donnerstag, 06. Oktober 2011, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: RiLG Hartwig, Saal 277 5 Ns 47/11 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 71- jährigen Angeklagten X. aus Bad Rothenfelde. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 22. Dez. 2010 wegen Betruges unter Auflösung einer Gesamtstrafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, 2008 und in der Folgezeit in einem Krankenhaus in Osnabrück eine medizinische Behandlung als Privatpatient in Anspruch genommen zu haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er zu Bezahlung der Behandlungskosten nicht in der Lage war. 11:00 Uhr: 5 Ns 78/11 46-jährigen Angeklagten X. aus Meppen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 28. Apr. 2011 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Sept. 2010 in einer Gaststätte in Meppen aus einer Handtasche eine Geldbörse mit Bargeld und mehrere Dokumente entwendet zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. 13:30 Uhr: 5 Ns 70/11 29-jährigen Angeklagten X. aus Herzlake und den jetzt 26-jährigen Angeklagten Y. aus Haselünne. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte die Angeklagten am 31. März 2011 wegen gefährlicher Körperverletzung jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckungen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Den Angeklagten wird vorgeworfen, nach einer verbalen Auseinandersetzung im Dez. 2010 einer Passantin eine Backpfeife verpasst zu haben. Daraufhin soll der Verlobte der Passantin dazwischen gegangen sein, um seine Verlobte zu schützen. Dabei soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf die beiden Angeklagten auf den am Boden liegenden Verlobten eingetreten und geschlagen haben sollen.

Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. Donnerstag, 06. Oktober 2011, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Wischmeyer, Saal 87 7 Ns 100/11 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 26-jährige Angeklagte X. aus Nordhorn. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte die Angeklagte am 16. Mai 2011 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in 3 Fällen und wegen Diebstahls in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, 2010 ein Paar Schuhe sowie ein Handy entwendet zu haben. In drei weiteren Fällen soll sie mit Drogen gehandelt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. 14:00 Uhr: 7 Ns 121/11 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 41-jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 25. Mai 2011 wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Ende 2010 ein entwendetes Autoradio an sich genommen zu haben, welches er gefunden haben will. Dabei soll er billigend in Kauf genommen haben, dass das Autoradio auf dem Fundbüro hätte als Fundsache abgegeben werden müssen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. Donnerstag, 06. Oktober 2011, 22. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Eichmeyer, Saal 176 22 Ns 35/11 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31- jährigen Angeklagten X. aus Meppen.

Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 09. Juni 2011 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung, Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe sich wie folgt strafbar gemacht und zwar: Er soll in Meppen mit einer für die Witterungsverhältnisse unangemessenen Geschwindigkeit Auto gefahren sein, obwohl er zuvor Alkohol getrunken habe und zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei. Die ihn kontrollierenden Polizeibeamten soll er beleidigt, belästigt und geschlagen haben. 10:00 Uhr: 22 Ns 34/11 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25-jährigen Angeklagten X. aus Münster. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 16. Juni 2011 wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Anfang 2011 den Zeugen A. in Lingen mit "Arschloch" betitelt zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer geladen. Freitag, 07. Oktober 2011, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Wischmeyer, Saal 188 7 Ns 101/11 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 60- jährigen Angeklagten X. aus Bad Essen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 15. März 2011 wegen fahrlässigem unbefugten Umgangs mit gefährlichen Abfällen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 13,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, auf seinem Grundstück Fahrzeuge auf teilweise unbefestigtem Boden mit Betriebsmitteln, bei deren Auslaufen eine Verunreinigung des Bodens zu befürchten gewesen sein soll, abgestellt zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen.