Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 9: Koordination. Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Ähnliche Dokumente
Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 9: Koordination (KOO) Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 9: Koordination (KOO) Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 8: Militärversicherung (MV) Kandidatennummer

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 8: Militärversicherung (MV) Kandidatennummer

Repetition nach Prüfungsordnung 2006

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 8: Militärversicherung (MV) Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 9: Recht. Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung Obligatorische Unfallversicherung (UV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Militärversicherung (MV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Obligatorische Unfallversicherung (UV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Militärversicherung (MV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Militärversicherung (MV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Prüfungsteil Militärversicherung (MV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Prüfungsteil Militärversicherung (MV)

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 10: Ergänzungsleistungen (EL) Kandidatennummer

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 9: Recht. Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Koordination und Überentschädigung. Personen-Schaden-Forum 2004 Sylvia Läubli Ziegler Koordination und Überentschädigung

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Recht. Aufgaben. 45 Minuten.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Recht. Lösungsvorschläge.

Repetition nach Prüfungsordnung 2006

23. Spiezertagung Herzlich willkommen!

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Berufliche Vorsorge.

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 10: Ergänzungsleitungen (EL) schriftlich. Kandidatennummer

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Sicherheit.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission SVS-FEAS-FIAS. Diplomprüfung Invalidenversicherung (IV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Recht. Lösungsvorschlag.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Militärversicherung (MV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Unfallversicherung (UV) Aufgaben

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 8: Militärversicherung (MV) Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

Vertiefungsseminar Berufliche Vorsorge

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Recht. Aufgaben. 45 Minuten.

Leistungskoordination und Überentschädigung

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 9: Recht (RE) Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Militärversicherung.

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Obligatorische Unfallversicherung (UV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Sicherheit.

IV. Arbeitgeber: Lohnfortzahlungspflicht

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Unfallversicherung (UV) Aufgaben

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 2: Invalidenversicherung (IV) Kandidatennummer

Trainingsaufgaben für Finanz und Rechnungswesenfachleute. Trainingsaufgaben. Sozialversicherung 1. Semester Lösungssatz

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2016

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 10: Ergänzungsleistungen (EL) Kandidatennummer

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Invalidenversicherung (IV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie

Prüfungsteil 8: Erwerbsersatzordnung, Erwerbsersatz bei Mutterschaft, Familienzulagen

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV)

Repetition nach Prüfungsordnung 2006

Repetition nach Prüfungsordnung 2006

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010

Leistungskoordination: Überentschädigung

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

3. Teil: Intersystemische Koordination Grundlagen Heilbehandlung Andere Sachleistungen

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013

UVG (Stand am 1. Januar 2013) UVG (Stand am 1. Januar 2017)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015

Synopsis 1. UVG-Revision per 1. Januar 2017

Allgemeine Formeln für die Berechnung des Taggeld-Ansatzes:

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 6: Soziale Sicherheit (SoSi) schriftlich. Kandidatennummer

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 2: Invalidenversicherung (IV) Kandidatennummer

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Krankenversicherung (KV)

Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungsteil 2: Invalidenversicherung (IV) Kandidatennummer

Intersystemische Koordination Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Militärversicherung (MV) Aufgaben

Repetition nach Prüfungsordnung 2006

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV) Aufgaben

Personenversicherungen Kollektiv-Krankenversicherung Lohnausfall. Weil ein gesundes Unternehmen gesunde Mitarbeiter braucht

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 10: Ergänzungsleitungen (EL) schriftlich. Kandidatennummer

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Obligatorische Unfallversicherung (UV)

Beilage 1: Gliederskala der UVG-Zusatzversicherung

Reglement und Vorsorgeplan der Pensionskasse für Angestellte der Römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen AHV/IV mit Leistungsrückforderungen der Militärversicherung

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Invalidenversicherung (IV)

Vorlage einer Rentenverfügung von Koordination Schweiz GmbH LSI. xxx, xxx. Verfügung. Referenz: Unfall vom: Versicherungsnehmer: Sehr geehrte

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 9: Recht (RE) Kandidatennummer. Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.

Repetition nach Prüfungsordnung 2006

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Invalidenversicherung (IV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Unfallversicherung (UV)

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Soziale Krankenversicherung (KV)

Berufsprüfung <Sozialversicherungs-Fachleute> Prüfungsteil 2: Invalidenversicherung (IV) Kandidatennummer

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2014

SVS. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

Vorwort. Zürich im Januar 2018

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014

gegenseitig ergänzende, definitive Leistungspflicht fest.

4.02. Taggelder der IV. Allgemeines. Das grosse Taggeld. Stand am 1. Januar 2004

Transkript:

Prüfungsdauer 40 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 11 Beilage(n) Maximale Punktzahl Keine 40 Punkte Erzielte Punkte Note e Schreiben Sie die auf sämtliche Blätter (Prüfung und allfällige Zusatzblätter). Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein offizielles Zusatzblatt, welches Ihnen auf Handzeichen zur Verfügung gestellt wird. Die blosse Nennung eines Gesetzes- oder Verordnungsartikels reicht nicht aus (ausser dies wird ausdrücklich erlaubt). Die Aufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Das Punktemaximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Teillösungen ergeben ebenfalls Punkte. Benutzen Sie Kugelschreiber, Filzstift oder Tinte (dokumentenecht, nicht radierbar, keine rote Farbe und kein Bleistift) zum Lösen der Prüfung. Die Experten/innen Datum Unterschriften Experte 1 Experte 2 Seite 1 (von 11)

Aufgabe 1: Koordinations-Situationen (3 Punkte) Es gibt Situationen, die eine intra-, inter- oder extra-systemische Koordination notwendig machen. Frage Bei welchen der aufgeführten Situationen handelt es sich um eine intra-, inter- oder extra-systemische Koordination? Ordnen Sie jede Zahl einmal zu. 1 = Intra-systemisch, 2 = Inter-systemisch, 3 = Extra-systemisch Taggeld KV und Leistungen des Arbeitgebers (Lohnfortzahlung) Hilfsmittel IV und Hilfsmittel AHV Taggeld ALV und Mutterschaftsentschädigung (MSE) Taggeld KV und Leistungen des Arbeitgebers (Lohnfortzahlung) 3 Hilfsmittel IV und Hilfsmittel AHV 1 Taggeld ALV und Mutterschaftsentschädigung (MSE) 2 Seite 2 (von 11)

Aufgabe 2: Zuständige Versicherung (5 Punkte) Hans Meier, angestellt mit einem Jahreslohn von CHF 180'000.--, hat einen Unfall bei der Arbeit. Frage Bei welcher Sozialversicherung bzw. welchen Sozialversicherungen können folgende Leistungen geltend gemacht werden? Geben Sie alle möglichen Sozialversicherung(en) bei jeder Leistungsart an. Die Nennung der Rechtsgrundlagen ist nicht notwendig. Heilungskosten Hilflosigkeit Invalidenrenten Hinterlassenenrenten Hilfsmittel Heilungskosten Hilflosigkeit Invalidenrenten UV UV IV, UV und BV Hinterlassenenrenten AHV, UV und BV Hilfsmittel UV und IV Seite 3 (von 11)

Aufgabe 3: Überentschädigungsgrenzen (8 Punkte) Bei der Koordination von Geldleistungen werden zum Teil Überentschädigungsgrenzen angewendet. Frage Wie hoch ist die Überentschädigungsgrenze bei folgenden Koordinations-Situationen? Geben Sie jeweils an, wie hoch die Überentschädigungsgrenze festgelegt ist, und nennen Sie jeweils die Rechtsgrundlage (Gesetz und Artikel). Leistungen Überentschädigungsgrenze Rechtsgrundlage Invalidenrenten von IV und UV Hinterlassenenrenten von AHV und BV Alters- und Kinderrenten der AHV Invalidenrenten der IV und Taggelder der UV Leistungen Überentschädigungsgrenze Rechtsgrundlage Invalidenrenten von IV und UV Hinterlassenenrenten von AHV und BV 90 % versicherter Lohn Art. 20 UVG 90 % mutmasslich entgangener Verdienst Art. 34a BVG Alters- und Kinderrenten der AHV 90 % des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens Art. 41 AHVG Invalidenrenten der IV 100 % mutmasslich entgangener Verdienst Art. 69 ATSG und Taggelder der UV Seite 4 (von 11)

Aufgabe 4: Koordinationsmethoden (2 Punkte) Es gibt verschiedene Koordinationsmethoden, welche je nach Situation angewendet werden. Frage Welche Koordinationsmethode wird in den folgenden Situationen angewendet? Ordnen Sie jede Zahl einmal zu. 1 = Exklusivität (Leistungspflicht nur eines Zweigs) 2 = Kumulation unter Vorbehalt der Überentschädigung 3 = Kumulation ohne Vorbehalt der Überentschädigung 4 = Kausalitätsausscheidung Hinterlassenenrente UV und Hinterlassenenrente MV Taggeld EO und Taggeld ALV Invalidenrente IV und Invalidenrente BV Altersrente AHV und Altersrente BV Hinterlassenenrente UV und Hinterlassenenrente MV 4 Taggeld EO und Taggeld ALV 1 Invalidenrente IV und Invalidenrente BV 2 Altersrente AHV und Altersrente BV 3 Seite 5 (von 11)

Aufgabe 5: Lohnfortzahlung (2 Punkte) Dieter Vetter ist Angestellter. Der Arbeitsvertrag beschränkt den Lohnanspruch bei Arbeitsunfähigkeit auf die gesetzlichen Mindestleistungen. Ein Gesamtarbeitsvertrag besteht nicht. Frage Wie lange hat Dieter Vetter Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit im ersten Jahr der Anstellung? Geben Sie die Dauer an, und nennen Sie die Rechtsgrundlage. Dauer Anspruch: Rechtsgrundlage: Dauer Anspruch: 3 Wochen (1 Punkt) Rechtsgrundlage: 324a OR (1 Punkt) Seite 6 (von 11)

Aufgabe 6: Anspruch auf Taggeldleistungen (3 Punkte) Vreni Meier erkrankt erneut während des Bezugs des Arbeitslosentaggelds und ist mindestens einen Monat arbeitsunfähig. Bis jetzt hat Vreni Meier während der Dauer der Arbeitsunfähigkeiten insgesamt 30 Taggelder erhalten. Vreni Meier war beim vorherigen Arbeitgeber nach VVG krankentaggeldversichert (Wartefrist: drei Monate). Vreni Meier hat diese mit der kürzesten Wartefrist auf eigene Rechnung übernommen, welche ohne Gesundheitsprüfung möglich war. Frage 6.1 (2 Punkte) Wie viele Taggelder erhält sie noch von der Arbeitslosenkasse für diese Arbeitsunfähigkeit? Nennen Sie die Rechtsgrundlage (Gesetz und Artikel). Frage 6.2 (1 Punkt) Wie hoch ist die Wartefrist beim von Vreni Meier abgeschlossenen Krankentaggeld? Die Nennung der Rechtsgrundlage ist nur für die Frage 6.1 notwendig. 6.1 14 Taggelder (1 Punkt), Art. 28 AVIG (1 Punkt) 6.2 30 Tage (1 Punkt) Seite 7 (von 11)

Aufgabe 7: Überentschädigung (6 Punkte) Jürg Pfister ist 30 Jahre alt, verheiratet und hat keine Kinder. Am 1.9.2015 erlitt er einen Unfall. Seit einem Jahr arbeitet er Teilzeit. Anfang September 2017 erlässt die IV eine Rentenverfügung für eine 3/4 Rente von CHF 1'763.-- monatlich ab 1.9.2016. Es stehen folgende Informationen zur Verfügung: Leistungen des Arbeitgebers (Lohn) inklusive Karenztage ab Beginn zusätzlich zum Taggeld bis 31.8.2017 = CHF 40'000.-- Taggelder UV ab Beginn bis 31.8.2017 = CHF 112'000.-- Versicherter Lohn UV = CHF 90'000.-- Jürg Pfister hätte vom 1.9.2015 31.8.2017 CHF 91'000.-- jährlich verdient (Total CHF 182'000.--) Sie sind Sachbearbeiter beim UVG-Versicherer und müssen eine Überentschädigungsberechnung vom 1.9.2015 bis 31.8.2017 vornehmen. Frage 7.1 (1 Punkt) Wie hoch (in CHF) ist die Überentschädigungsgrenze? Nutzen Sie für die Beantwortung der folgenden Fragen die vorgegebenen Felder. Die Nennung der Rechtsgrundlagen ist nicht notwendig. Frage 7.2 (3 Punkte) Welche der folgenden Posten (Einnahmen) werden in der Überentschädigungsberechnung berücksichtigt? Leistungen des Arbeitgebers von CHF 40'000.-- Ja Nein Taggeld UV von CHF 112'000.-- Ja Nein Seite 8 (von 11)

Nachzahlung IV Rente für 1 Jahr von CHF 21'156.-- Ja Nein Frage 7.3 (2 Punkte) Besteht eine Überentschädigung? Ja Nein 7.1 CHF 182'000.-- (1 Punkt) 7.2 Leistungen des Arbeitgebers von CHF 40'000.-- X Ja (1 Punkt) Taggeld UV von CHF 112'000.-- X Ja (1 Punkt) Nachzahlung IV Rente für 1 Jahr von CHF 21'156.-- X Ja (1 Punkt) 7.3 Besteht eine Überentschädigung? X Nein (2 Punkte) Seite 9 (von 11)

Aufgabe 8: Vorleistungspflicht (6 Punkte) Fritz Meister, angestellt als Maler, stolpert während der Arbeitszeit und stürzt. Seine bestehenden Rückenschmerzen haben sich deshalb verschlimmert. Die IV hat eine volle Rente zugesprochen. Der Unfallversicherer stellt nach 30 Monaten seine Leistungen mit der Begründung ein, dass keine Unfallfolgen mehr bestehen. Fritz Meister erhebt Einsprache gegen die entsprechende Verfügung. Frage 8.1 (4 Punkte) Welche Versicherung ist für die folgenden Leistungen vorleistungspflichtig bis klar ist, ob der Unfallversicherer leisten muss oder nicht? Nennen Sie auch die Rechtsgrundlage. Heilungskosten: Hilfsmittel: Invalidenrenten: Rechtsgrundlage (Gesetz und Artikel): Welcher Versicherer ist für die folgenden Leistungen vorleistungspflichtig, bis klar ist, ob der UVG Versicherer leisten muss oder nicht? Heilungskosten: Krankenversicherung (1 Punkt) Hilfsmittel: Krankenversicherung (1 Punkt) Invalidenrenten: Pensionskasse (BVG-Versicherer) (1 Punkt) Rechtsgrundlage: Art. 70 ATSG (1 Punkt) Frage 8.2 (2 Punkte) Auf welcher Basis muss der jeweilige Versicherer seine Vorleistungen erbringen? Wie lautet die Rechtsgrundlage (Gesetz und Artikel)? Auf der Basis der für den jeweiligen Versicherer geltenden Bestimmungen. (1 Punkt) Rechtsgrundlage: Art. 71 ATSG (1 Punkt) Seite 10 (von 11)

Aufgabe 9: Regress (5 Punkte) Philippe Keller kollidierte in seinem Privatauto mit einem anderen Auto. Die Schuldfrage ist geklärt. Beide Lenker trifft je ein leichtes Verschulden und sie sind je zu 50 % für den Unfall verantwortlich, mithin beträgt die Haftungsquote je 50 %. Philippe Keller hat innerhalb von zwei Jahren einen Lohnausfall von insgesamt CHF 160'000.--. Der UVG-Versicherer von Philippe Keller hat in dieser Zeit Taggeldleistungen von CHF 110'000.-- erbracht. Frage 9.1 (2 Punkte) Wie hoch ist die Schadenersatzforderung (Direktschaden) von Philippe Keller gegenüber dem Haftpflichtversicherer des anderen Autofahrers für den ihm entstandenen Lohnausfall? CHF 50'000.-- Frage 9.2 (2 Punkte) Wie hoch ist der Regressbetrag des UVG-Versicherers von Philippe Keller gegenüber dem Haftpflichtversicherer des anderen Autofahrers? CHF 30'000.-- Frage 9.3 (1 Punkt) Nennen Sie die Rechtsgrundlage für diese Berechnung (Gesetz, Artikel und Absatz). Art. 73 Abs. 1 ATSG Seite 11 (von 11)