Schiedsgerichtsbarkeit: eine neue Landschaft in Belgien seit 2013 Luc Demeyere Rechtsanwalt luc.demeyere@contrast-law.be 17/01/2014 Minervastraat 5 1930 ZAVENTEM T +32 (0)2 275 00 75 F +32 (0)2 275 00 70 www.contrast-law.be
Gesetz vom 24. Juni 2013, in Kraft getreten am 1. September 2013, neuer 6. Teil im Gerichtsgesetzbuch, gemäß der Übergangsbestimmung bleibt das alte Recht noch längere Zeit relevant Uncitral Modellgesetz als Basis, unter Beibehaltung einiger markanten Bestimmungen und Einführung einiger neuen Bestimmungen Der Vortrag: hauptsächlich ein Vergleich zwischen dem Uncitral Modellgesetz und dem neuen belgischen Gesetz Cepani Schiedsgerichtsordnung in Kraft getreten am 1. Januar 2013 2
Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen Uncitral Modellgesetz: Internationale Handelschiedsgerichtsbarkeit Belgisches Gesetz: die Schiedsgerichtsbarkeit Uncitral Modellgesetz: spricht von einer ständigen schiedsgerichtlichen Einrichtung Belgisches Gesetz: die Parteien haben die Freiheit einen Dritten zu bevollmächtigen, über bestimmten Fragen zu entscheiden, die auch die Parteien frei entscheiden dürfen 3
Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen Schiedsfähigkeit: vermögensrechtliche Ansprüche, und nicht vermögensrechtliche Ansprüche bei denen ein Vergleich zulässig ist Uncitral Modellgesetz: Empfang schriftlicher Mitteilungen Belgisches Gesetz: fügt auch noch die Berechnung der Fristen hinzu Uncitral Modellgesetz: Verzicht auf Einberufung von Verstößen gegen Gesetz oder Erfordernisse der Schiedsvereinbarung Belgisches Gesetz: das nicht Rügen von einer Unregelmäßigkeit 4
Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen Zuständige Gerichte: Der Präsident des Gerichts 1. Instanz urteilt wie im Eilverfahren in den limitativ genannten Fällen; keine Rechtsmittel, auch keine Revision Außer den limitativ genannten Fällen ist das Gericht 1. Instanz zuständig; keine Berufung möglich, Kassationsverfahren bleibt jedoch zulässig Beschränkung der Anzahl der territorial zuständigen Gerichten der 1. Instanz: 5 Zuständigkeit der Vorsitzenden der Gerichte für einstweilige Verfügungen bleibt unberührt 5
Kapitel II. Schiedsvereinbarung Die Definition äußert sich nicht über den Schriftform; Schriftform ist keine Voraussetzung nur ggf. als Beweis des Bestehens und des Inhalts Uncitral Modellgesetz: exceptio arbitrandi in der 1. Erklärung zur Sache Belgisches Gesetz: bei Strafe der Unzulässigkeit, vor allen anderen Einreden 6
Kapitel III. Bildung des Schiedsgerichts Belgisches Gesetz: die Bestellung eines Schiedsrichters kann nach der Mitteilung dieser Bestellung nicht mehr zurückgenommen werden Belgisches Gesetz: ein Schiedsrichter, der seine Aufgabe akzeptiert, kann nur noch mit Zustimmung der Parteien oder der Genehmigung des Präsidenten des Gerichts 1. Instanz von seinem Amt zurücktreten Dies sind Maßnahmen zur Förderung der Stabilität des Schiedsgerichts 7
Kapitel III. Bildung des Schiedsgerichts Die Ablehnung eines Schiedsrichters Im Vergleich zum Uncitral Modellgesetz hat das belgische Gesetz dem Schiedsgericht nicht die Möglichkeit erteilt, über die Ablehnung eines Schiedsrichters zu entscheiden, nur der Präsident des Gerichts 1. Instanz ist dazu zuständig, und die Frist von 30 Tagen wurde auf 10 Tage herabgesetzt Gemäß der Cepani Schiedsgerichtsordnung soll der Ablehnungsbeschluss begründet sein, die Begründung wird jedoch nicht mitgeteilt 8
Kapitel III. Bildung des Schiedsgerichts Bei der Bestellung eines Ersatzschiedsrichters fügt das belgische Gesetz noch hinzu, dass die Parteien von den bestehenden Regeln abweichen können Sobald der Ersatzschiedsrichter bestellt ist, fügt das belgische Gesetz noch hinzu, dass das Schiedsgericht auf den oder die endgültigen Teilschiedssprüche, die ggf. erlassen wurden, nicht zurückkommen kann - die Anerkennung von res judicata verhindert dilatorische Taktiken 9
Kapitel IV. Zuständigkeit des Schiedsgerichts Falls das Schiedsgericht über seine Zuständigkeit als Vorfrage entschieden hat, fügt das belgische Gesetz hinzu, dass gegen diese Entscheidung zeitgleich mit dem Schiedsspruch zur Sache und über den gleichen Rechtsweg eine Aufhebung eingeleitet werden kann Die Partei, die die Zuständigkeit bestreitet, kann deshalb keine separate Aufhebung beantragen, und hat ein Interesse daran, dass auch der Grund der Sache entschieden wird; eine dilatorische Klage zur Aufhebung der Entscheidung über die Zuständigkeit ist damit ausgeschlossen 10
Kapitel IV. Zuständigkeit des Schiedsgerichts Vorläufige oder sichernde Maßnahmen Das belgische Gesetz hat die Uncitral Definition nicht übernommen, damit maximale Flexibilität bei der Veranlassung möglich bleibt also, kein Streit, ob die beantragte Maßnahme der Definition entspricht Das belgische Gesetz hat die in 2006 eingeführte Bedingungen zur ex parte Maßnahmen nicht übernommen Das belgische Gesetz hat nicht die Möglichkeit des Uncitral Modellgesetzes übernommen, die vorsieht, dass das Schiedsgericht, unter bestimmten Bedingungen, auf eigene Initiative vorläufige oder sichernde Maßnahmen ändern, 11 aussetzen oder zurückziehen kann
Kapitel IV. Zuständigkeit des Schiedsgerichts Die Cepani Schiedsgerichtsordnung hat die Möglichkeit der Bestellung eines Eilschiedsrichters eingeführt Einzahlung: 15.000 einschließlich 3000 für die Verwaltungskosten von Cepani 12
Kapitel V. Durchführung der Schiedsverfahrens Das belgische Gesetz fügt zu der gleichen Behandlung der Parteien die Anforderung et auditur altera pars und auch die Loyalität der Verhandlungen hinzu Die Beweisaufnahme entspricht der Praxis der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit Ein Befehl des Schiedsgerichts Beweismaterial vorzulegen kann auf Strafe eines Zwangsgeldes auferlegt werden 13
Kapitel V. Durchführung der Schiedsverfahrens Das Schiedsgericht kann sich über Fälschung von Urkunden aussprechen, mit Ausnahme von öffentlichen Urkunden, für die das Gericht zuständig bleibt Ort des Schiedsverfahrens: das belgische Gesetz fügt hinzu: wurde der Ort des Schiedsverfahrens von den Parteien oder den Schiedsrichtern nicht bestimmt, gilt der Ort, an dem der Schiedsspruch ergeht, als Ort des Schiedsverfahrens 14
Kapitel V. Durchführung der Schiedsverfahrens Unterstützung durch das Gericht bei der Beweisaufnahme: i. Das Uncitral Modellgesetzes sieht vor, dass die Initiative vom Schiedsgericht oder von einer Partei mit Bewilligung des Schiedsgerichts ausgehen kann ii. Das belgische Gesetz überlässt diese Initiative ausschließlich einer Partei mit Zustimmung des Schiedsgerichts - Betonung der Parteiautonomie 15
Kapitel V. Durchführung der Schiedsverfahrens Schiedsgerichtsbarkeit und Dritte Parteien: das alte Artikel 1696bis ist das neue Artikel 1709: Mehrparteienschiedsverfahren sind zulässig mit allgemeinem Einverständnis Die Cepani Schiedsgerichtsordnung hat die Mehrparteienschiedsgerichtsbarkeit ausführlich geregelt 16
Kapitel V. Durchführung der Schiedsverfahrens Vertraulichkeit der Schiedsverfahrens: nicht geregelt im Uncitral Modellgesetz oder im belgischen Gesetz geregelt in der Cepani Schiedsgerichtsordnung 17
Kapitel VI. Durchführung des Schiedsverfahrens Im Uncitral Modellgesetz ist vorgesehen, dass der Vorsitzende die Ermächtigung erhalten kann, um allein über verfahrensrechtliche Fragen zu entscheiden. Das Belgische Gesetz hat diese Möglichkeit nicht beibehalten Das Belgische Gesetz sieht vor, dass der Vorsitzende über Verfahrensfragen entscheiden kann, wenn die Parteien ihn hierzu ermächtigt haben Dies ist zurecht, da Verfahrensfragen weitgehende Implikationen auf den Grund des Streites haben können 18
Kapitel VI. Durchführung des Schiedsverfahrens Das Belgische Gesetz sieht vor, dass die Parteien vereinbaren können, dass, sollte keine Mehrheit zu Stande kommen, die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend ist 19
Kapitel VI. Durchführung des Schiedsverfahrens Das Belgische Gesetz enthält eine Bestimmung bezüglich das sogenannte truncated tribunal Diese Regelung konfrontiert sowohl diesen Schiedsrichter als auch die Parteien mit diesem pathologischen Sachverhalt, und ermöglicht es den Parteien, die Führung über das Verfahren erneut zu übernehmern oder den unwilligen Schiedsrichter zu beseitigen 20
Kapitel VI. Durchführung des Schiedsverfahrens Das Uncitral Modellgesetz enthält keine Bestimmung für den Fall, dass das Schiedsgericht seine Entscheidung nicht innerhalb einer vertretbaren Frist abgibt Das Belgische Gesetz enthält eine Möglichkeit, sich an den Präsident des Gerichtes 1. Instanz zu wenden, um eine Frist zu setzen 21
Kapitel VI. Durchführung des Schiedsverfahrens Das Belgische Gesetz sieht vor, dass das Schiedsgericht im Schiedsspruch auch die Kosten des Verfahrens und der Parteien festsetzen soll 22
Kapitel VI. Durchführung des Schiedsverfahrens Das Belgische Gesetz hat die Möglichkeit für das Schiedsgericht beibehalten, eine Partei zur Zahlung eines Zwangsgeldes zu verurteilen 23
Kapitel VI. Durchführung des Schiedsverfahrens Das Uncitral Modellgesetz sieht vor, dass das Schiedsgericht unter bestimmten Bedingungen einen Beschluss über die Beendigung des Verfahrens erlassen kann Diese Möglichkeit ist im belgischen Gesetz nicht beibehalten 24
Kapitel VI. Durchführung des Schiedsverfahrens Falls zur Berichtigung, Auslegung und Ergänzungen des Schiedsspruchs die selben Schiedsrichter nicht mehr zusammenkommen können, wird das Gericht zuständig, um über diese Angelegenheit zu entscheiden 25
Kapitel VII. Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch Das Uncitral Modellgesetz hat nicht die Möglichkeit einer schiedsverfahrensrechtlichen Berufung vorgesehen Das Belgische Gesetz hat sich mit dieser Hypothese beschäftigt und eine Klage auf Aufhebung ist nur zulässig, wenn der Schiedsspruch vor den Schiedsrichtern nicht mehr angefochten werden kann 26
Kapitel VII. Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch Das Belgische Gesetz hat die limitativ bestimmte Fälle, die die Aufhebung eine Schiedsspruchs begründen können, zum größten Teil kopiert Das Belgische Gesetz hat zusätzliche Bestimmungen hineingefügt, die die Möglichkeiten zur Aufhebung reduzieren, das heißt, die Aussichten auf Vollstreckung erhöhen 27
Kapitel VII. Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch Für bestimmte Gründe gilt, dass keine Aufhebung erfolgen kann, wenn festgestellt wird, dass die Unregelmäßigkeit keine auffällige Auswirkung auf den Schiedsspruch hatte Eine Ausnahme gilt für eine Unregelmäßigkeit betreffend der Zusammensetzung des Schiedsgerichts Die Aufhebung bei Verletzung der öffentlichen Ordnung ist nicht beschränkt zu der belgischen öffentlichen Ordnung 28
Kapitel VII. Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch Für bestimmte Fälle gilt, dass diese nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn die Partei, die die geltend macht, im Laufe des Schiedsverfahrens davon Kenntnis erlangt hat und die damals nicht gerügt hat Nicht belgische Parteien haben die Option, die Aufhebung des Schiedsspruchs durch belgische Gerichte auszuklammern 29
Kapitel VII. Rechtsbehelf gegen den Schiedsspruch Im Vergleich zum Uncitral Modellgesetz, hat das Belgische Gesetz noch zwei Gründe zur Aufhebung hinzugefügt: Wenn die Aufhebung auf Initiative einer der Parteien beantragt wird, kann der Schiedsspruch aufgehoben werden, wenn das Schiedsgericht seine Befugnisse überschritten hat Insoweit es die Aufhebung auf Initiative des Gerichts betrifft, kann der Schiedsspruch aufgehoben werden, wenn er durch Betrug erlangt wurde 30
Kapitel VIII. Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen Der Antrag wird einseitig ( ex parte) beantragt Wie im Uncitral Modellgesetz sind die Gründe, die das Versagen der Anerkennung oder Vollstreckung verantworten können, limitativ Das Belgische Gesetz fügt zusätzliche Gründe zur Ablehnung hinzu: Abwesenheit von Begründung des Schiedsspruchs gilt nur als Grund zur Ablehnung, wenn eine solche Begründung nach dem Recht des Ortes des Schiedsgerichts nicht erforderlich ist Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung kann untersagt werden, wenn das Schiedsgericht seine Befugnisse überschritten hat
Kapitel VIII. Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen Art. 36 (2) des Uncitral Modellgesetzes ist nicht im belgischen Gesetz übernommen 32
Kapitel IX. Verjährung Die durch einen Schiedsspruch ergangene Verurteilung verjährt nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Datum, an dem der Schiedsspruch mitgeteilt wurde 33
Übergangsbestimmung Schiedsrichterliche und gerichtliche Verfahren, die vor dem 1. September 2013 anhängig waren, werden weiter vom alten Gesetz beherrscht (dies gilt auch für schiedsrichterliche Verfahren, angefangen vor dem 1. September 2013) 34
Fazit 35
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