Beiblatt zur Berechnung des Düngebedarfs für Stickstoff nach DüV für Gemüse- und Erdbeerkulturen

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Transkript:

Beiblatt zur Berechnung des Düngebedarfs für Stickstoff nach DüV für Gemüse- und Erdbeerkulturen Abbildung 1: Beispielsrechnung N-DBE im Gemüsebau Der N-Düngebedarf muss nach dem in Abbildung 1 aufgeführten Schema berechnet werden. Zunächst sollten in den betreffenden Spalten das Datum, eine zuordenbare Schlagbezeichnung und die zu düngende eingetragen werden. Für die eingetragene finden Sie in Tabelle 1 das zugehörige Standardertragsniveau und den entsprechenden Stickstoffbedarfswert. Diese Daten sind in den entsprechenden Spalten zu notieren. Das Standardertragsniveau kann als Ausgangslage verstanden werden, wo folgend verschiedene Zu- und Abschläge getätigt werden. Als nächstes tragen Sie das Ertragsniveau im Betriebsschnitt der letzten 3 Jahre in Spalte 5 ein. Sollte dieses vom Standardertragsniveau um 20% und mehr abweichen müssen Sie Zu- und Abschläge des Ertragsniveaus um 20 kg N/ha für die meisten Gemüsekulturen berücksichtigen. Je weitere 20 % Ertragsunterschied müssen zusätzliche 20 kg N/ha zu- oder abgerechnet werden. Gemüsekulturen mit Sonderregelungen sind in Tabelle 2 aufgeführt. Achtung, Abweichungen vom Standardertrag müssen Sie nachweisen können. Folgend wird der Stickstoffgehalt des Bodens abgeschlagen. Dafür können Sie grundsätzlich die Werte zeitnaher eigener N min -Analysen oder die Richtwerte der Landwirtschaftskammer NRW (Tabelle 3) nutzen. Wenn Ihnen eine zeitnahe N min -Analyse vorliegt, dürfen Sie die Richtwerte jedoch nicht mehr verwenden. Folgt eine Gemüsekultur auf eine Gemüsekultur ist die Nutzung der Richtwerte auch nicht mehr zulässig, sondern die Nutzung einer eigenen N min -Analyse verpflichtend vorgeschrieben. Sollte der Humusgehalt Ihres Bodens 4% überschreiten müssen Sie weiter 20 kg N/ha vom Stickstoffbedarfswert abziehen, andernfalls ziehen Sie nichts ab. Entsprechendes ist in Spalte Standort/Humus einzutragen. Darüber hinaus müssen Sie 10 % des Gesamtstickstoffs, den Sie mit organischen und organischmineralischen Düngern in Vorjahr ausbracht haben, bei der Düngebedarfsermittlung anrechnen und den Abschlag in die entsprechende Spalte eintragen. Kompost und Champost können optional über drei Jahre angerechnet werden. In diesem Fall sind im ersten Jahr 4 % und in den folgenden beiden Jahren 3 % zu berücksichtigen. Bei Mehrfachbelegung auf einer Fläche kann der anzurechnende Gesamtstickstoff auf die angebauten en frei aufgeteilt werden. Stand 01. März 2018

- 2 - Für die Vorkultur sind Abschläge abzuziehen. Handelt es sich um die erste im Jahr sind als Abschläge die Werte der Tabelle 4 heranzuziehen. Bei einer Gemüsekultur nach einer Gemüsekultur müssen abweichend die kulturspezifischen Werte der Tabelle 1 für die Stickstoffnachlieferung aus den Ernteresten angewendet werden. Wurde die oben beschriebene N min -Probe jedoch frühestens 4 Wochen nach Einarbeitung der Erntereste entnommen dürfen die Abschläge um 2/3 reduziert werden. Zuschläge um 20 kg N/ha dürfen berücksichtigt werden, wenn die en mit Vlies oder Folien zur Ernteverfrühung abgedeckt wurden. Dies gilt jedoch nicht für die Schwarzweiß-Folie bei Spargel. Abschließend müssen alle Zu- und Abschläge vom Stickstoffbedarfswert abgezogen bzw. aufgeschlagen werden. Der so resultierende Wert ist der Düngebedarf laut DüV. Dieser Wert ist als Düngeobergrenze zu verstehen, die jederzeit unterschritten werden darf, jedoch nur in Ausnahmefällen (z.b. Starkregen), nach Rücksprache mit der Landwirtschaftskammer NRW und erneuter Bedarfsermittlung überschritten werden darf. Tabelle 1 Stickstoffbedarfswerte für Gemüsekulturen und Erdbeeren in Abhängigkeit vom Ertragsniveau; Stickstoffnachlieferung aus Ernteresten der Vorkultur für die Folgekultur im gleichen Jahr (Anlage 4, Tabelle 4 DüV) Vorbemerkungen und Hinweise: 1. Der Stickstoffbedarfswert entspricht dem Nährstoffbedarf an Stickstoff während einer Anbauperiode. 2. Die Stickstoffbedarfswerte in der Tabelle beziehen sich auf das angegebene Ertragsniveau und die zu ermittelnde verfügbare Stickstoffmenge (N min ) in der Probenahmetiefe nach Spalte 4. 3. Bei Abfuhr der ganzen Pflanze (zum Beispiel bei maschineller Porreeernte) sind keine Abschläge nach Spalte 5 vorzunehmen. 4. Wird die Untersuchung des Stickstoff-Vorrats (N min ) des Bodens frühestens vier Wochen nach der Einarbeitung der Erntereste der Vorkultur durchgeführt, dürfen die Abschläge nach Spalte 5 um bis zu zwei Drittel verringert werden. 5. Die Ermittlung der verfügbaren Stickstoffmenge im Boden ist abweichend von 4 Absatz 4 bei den in Spalte 3 mit * gekennzeichneten en in der 4. woche und bei den in Spalte 3 mit ** gekennzeichneten en in der 6. woche durchzuführen. 1 2 3 4 5 Abschläge auf Grund der Ertrags- Stickstoff- Probe- Stickstoffnachlieferung aus niveau bedarfswert nahmetiefe den Ernteresten für die Folgekultur in dt/ha in kg N/ha in cm in kg N/ha Blumenkohl 350 300 60 80 Brokkoli 150 310 60 100 Buschbohnen 120 110 60 45 Chicoréerüben 450 135* 90 40 Chinakohl 700 210 60 45 Dill, Frischmarkt 200 85 30 5 Dill, Industrieware 250 105 30 25 Erdbeeren, Pflanzung 0 60 0 30 0 Erdbeeren, Frühjahr 140 60 0 30 0 Erdbeeren, nach Ernte 140 60 0 30 0 Feldsalat 80 85 15 5 Feldsalat, großblättrig 130 110 15 5 Gemüseerbse 80 85 60 65

- 3-1 2 3 4 5 Abschläge auf Grund der Ertrags- Stickstoff- Probe- Stickstoffnachlieferung aus niveau bedarfswert nahmetiefe den Ernteresten für die Folgekultur in dt/ha in kg N/ha in cm in kg N/ha Grünkohl 400 200 60 35 Gurke, Einleger 800 210 30 50 Knollenfenchel 400 200 60 45 Kohlrabi 450 230 30 30 Kürbis 400 140 60 50 Mairüben (mit Laub) 650 170 30 15 Möhren, Bund- 600 115* 60 10 Möhren, Industrie 900 165** 90 45 Möhren, Wasch- 700 125** 60 30 Pastinake 400 140* 60 50 Petersilie, Blatt-, bis 1. Schnitt 240 160* 60 10 Petersilie, Blatt-, nach einem Schnitt 160 100 60 10 Petersilie, Wurzel- 400 130** 60 45 Porree 600 250 60 55 Radies 300 110 30 5 Rettich, Bund- 500 140 30 10 Rettich, deutsch 550 175 60 30 Rettich, japanisch 1 000 230 60 45 Rhabarber 1. Standjahr 0 130 30 Rhabarber 2. Standjahr Austrieb 100 100 30 Rhabarber 3. Standjahr Austrieb 200 120 60 Rhabarber ab 4. Standjahr Austrieb 350 140 60 Rhabarber 2. Standjahr nach Ernte 150 60 Rhabarber 3. Standjahr nach Ernte 170 90 Rhabarber ab 4. Standjahr nach Ernte 140 90 Rosenkohl 250 310 90 130 Rote Rüben 600 250 60 50 Rotkohl 600 260 60 60 Rucola, Feinware 175 150 30 20 Rucola, Grobware 300 210 30 20 Salate, Baby Leaf Lettuce 140 90 30 0 Salate, Blatt-, grün (Lollo, Eichblatt, Krul) 350 130 30 10 Salate, Blatt-, rot (Lollo, Eichblatt, Krul) 300 115 30 10 Salate, Eissalat 600 175 30 15 Salate, Endivien, Frisée 350 150 60 15 Salate, Endivien, glattblättrig 600 190 60 20 Salate, Kopfsalat 500 150 30 10 Salate, Radicchio 280 140 60 30 Salate, verschiedene Arten 450 150 30 10 Salate, Romana 450 140 60 10 Salate, Romana Herzen 300 150 30 15 Salate, Zuckerhut 600 190 60 20 Schnittlauch, gesät, bis 1. Schnitt 300 210** 60 10 Schnittlauch, gesät, nach einem Schnitt 200 180 60 25 Schnittlauch, Anbau für Treiberei 280 240** 60 55 Schwarzwurzel 200 75** 90 25 Sellerie, Bund- 600 205 30 10 Sellerie, Knollen- 650 220 60 40

- 4-1 2 3 4 5 Abschläge auf Grund der Ertrags- Stickstoff- Probe- Stickstoffnachlieferung aus niveau bedarfswert nahmetiefe den Ernteresten für die Folgekultur in dt/ha in kg N/ha in cm in kg N/ha Sellerie, Stangen- 500 230 30 40 Spargel 1. Standjahr 0 140 60 Spargel 2. Standjahr 20 160 90 Spargel 3. Standjahr 80 160 90 Spargel ab 4. Standjahr 100 80 90 Spinat, Blatt-, FM, Baby 100 100 30 10 Spinat, Blatt-, Standard 250 190 30 30 Spinat, Hack, Standard 300 205 30 30 Stangenbohne, Standard 250 100 60 70 Teltower Rübchen (Herbstanbau) 150 110 60 30 Weißkohl, Frischmarkt 700 260 60 75 Weißkohl, Industrie 1 000 320 90 75 Wirsing 400 285 60 80 Zucchini 650 250 60 85 Zuckermais 200 160 90 60 Zwiebel, Bund- 680 210* 30 15 Zwiebel, Trocken- 600 155** 60 30 Tabelle 2 Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau bei Gemüsekulturen (Anlage 4, Tabelle 5 DüV) Vorbemerkungen und Hinweise: Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 4 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten drei Jahre um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden. 1 2 3 4 Ertragsdifferenz in Prozent Zuschläge bei höheren Erträgen in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2 Einlegegurken 20 40 40 Knollensellerie 20 40 40 Kopfkohl 20 40 40 Porree 20 40 40 Rettich 20 40 40 Rosenkohl 20 40 40 alle anderen in Tabelle 4 aufgeführten en 20 20 20 Abschläge bei niedrigeren Erträgen in kg N/ha je Einheit nach Spalte 2

- 5 - Tabelle 3: N min -Richtwerte für Gemüse- und Erdbeerflächen zur Berechnung von N- Düngebedarfsermittlung gemäß DüV Vorbemerkungen und Hinweise: Die folgenden Richtwerte beruhen auf Daten wissenschaftlicher Untersuchungen und Berechnungsverfahren, die die Einschätzung der N-Mineralisierung, Temperaturverläufe im Boden sowie verschiedene Bodenarten berücksichtigt. Grundsätzlich ist die Variabilität der Mineralisierung und N min -Verläufe im Boden jedoch als sehr hoch einzuschätzen, da weitere Faktoren, wie langjährige Bewirtschaftung oder Niederschläge, individuell sind und ebenfalls einen großen Einfluss ausüben. Ab August (*) empfiehlt es sich daher in der Regel immer, nicht auf Schätzwerte zurückzugreifen, sondern mit einer Analyse des Bodens den tatsächlich vorliegenden N min -Gehalt in die Berechnung von Düngegaben einzubeziehen. Richtwerte dürfen grundsätzlich für die ersten Gemüsekulturen in jedem Jahr auf einer konkreten Fläche verwendet werden sowie beim Anbau einer Gemüsekultur nach einer nicht-gemüsebaulichen angebaut werden (z.b. Nachbau von Gemüse nach Getreide). Folgt jedoch eine Gemüsekultur auf eine vorhergehende Gemüsekultur, sind verpflichtend N min -Analyseergebnisse in der Düngebedarfsermittlung zu verwenden. Bodenschicht 0 cm 30 cm Leichte Böden Mittlere Böden Schwere Böden Januar 10 25 30 Februar 10 25 30 März 10 25 30 April 15 30 30 Mai 20 35 40 Juni 40 50 55 Juli 60 70 75 August 80* 95* 100* September 100* 110* 115* Oktober 110* 120* 125* Bodenschicht 0 cm 60 cm Leichte Böden Mittlere Böden Schwere Böden Januar 20 35 45 Februar 20 35 45 März 20 40 45 April 25 40 50 Mai 30 50 60 Juni 50 60 70 Juli 70 80 90 August 90* 105* 115* September 110* 120* 130* Oktober 120* 130* 140*

- 6 - Bodenschicht 0 cm 90 cm Leichte Böden Mittlere Böden Schwere Böden Januar 30 45 55 Februar 30 45 55 März 30 45 55 April 30 50 60 Mai 40 60 70 Juni 60 70 80 Juli 80 90 100 August 100* 115* 125* September 120* 130* 140* Oktober 125* 140* 150* Gemüse mit Vorkultur Getreide als Hauptfrucht 0 cm 30 cm 0 cm 60 cm 0 cm 90 cm Alle Zeitpunkte, alle Böden 15 25 35 Tabelle 4: Abschläge in Abhängigkeit von Vor- und Zwischenfrüchten (Anlage 4, Tabelle 7 DüV) Mindestabschlag in kg Vorfrucht (Hauptfrucht des Vorjahres) N/ha Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras, Rotationsbrache mit Leguminosen 20 Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben ohne Blattbergung 10 Raps, Körnerleguminosen, Kohlgemüse 10 Feldgras 10 Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, Körnermais, Kartoffel, Gemüse ohne Kohlarten 0 Zwischenfrucht Nichtleguminosen, abgefroren 0 Nichtleguminosen, nicht abgefroren im Frühjahr eingearbeitet 20 im Herbst eingearbeitet 0 Leguminosen, abgefroren 10 Leguminosen, nicht abgefroren im Frühjahr eingearbeitet 40 im Herbst eingearbeitet 10 Futterleguminosen mit Nutzung 10 andere Zwischenfrüchte mit Nutzung 0