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ISSN 2511-6193 Wert-Ideen.Berlin Value Investing Liberale Philosophie Kritischer Rationalismus Österreichische Schule Finanzanalyse Rechnungslegung Kapitalmarkt Wertorientierte Steuerung Wert-Ideen.Berlin wissenschaftlich fundiert lesbar und übersichtlich kritisch-rational nachhaltig und relevant fallibilistisch und realistisch komplexitätsreduzierend freiheitlich-liberal wertorientiert Value Investing & Ideen (VI&I) 2. Jg. (2017), WIB-Blog Nr. 17 vom 9.03.2017 VI&I-Rubrik: Aus Profession Beschluss des CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetzes (Andreas Haaker)... 1 Impressum... 4 VI&I-Herausgeber PD Dr. Andreas Haaker Haaker@Wert-Ideen.Berlin www.wert-ideen.berlin Foto: Andreas Haaker 2017

Beschluss des CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetzes Nun wird im Bundestag das CSR- Richtlinie-Umsetzungsgesetz nach Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beschlossen (BT-Drucksache 18/11450). Es bringt gegenüber dem Regierungsentwurf einige Verschlimmbesserungen. Die Vorschriften sind erstmals im nach dem 31.12.2016 beginnenden Geschäftsjahr anzuwenden. Davon betroffen sind neben den Kapitalmarktunternehmen z.b. auch Kreditinstitute mit mehr als 500 Arbeitnehmern ( 340a Abs. 1a HGB). Die zu erstellende nichtfinanzielle Erklärung enthält wie im Regierungsentwurf vorgesehen Angaben zu Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmerbelangen, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung (Haaker 2016, S. 311). Erstellt werden kann die nichtfinanzielle Erklärung als Bestandteil des Lageberichts ( 289b Abs. 1 HGB) oder nach 289b Abs. 3 HGB als gesonderter Bericht, auf den nach 289b Abs. 1 HGB im Lagebericht zu verweisen ist. Bei Aufnahme der nichtfinanziellen Erklärung in den Lagebericht ist eine Verweissystematik auf die an anderer Stelle im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Angaben möglich. Ein gesonderte Bericht ist öffentlich zugänglich zu machen, indem er entweder zusammen mit dem Lagebericht offen gelegt ( 289b Abs. 3 HGB Nr. 2a) oder unter Verweis im Lagebericht für mindestens zehn Jahre auf der Internetseite eingestellt wird ( 289b Abs. 3 Nr. 2b HGB). Im Fall der Offenlegung zusammen mit dem Lagebericht oder als dessen Bestandteil gelten mangels expliziter Regelung die normalen Offenlegungs- VI&I-Autor: Kontakt: PD Dr. Andreas Haaker Haaker@Wert.Ideen.Berlin www.wert-ideen.berlin Bestanteil des Lageberichts oder gesonderter Bericht Seite 1

fristen (z.b. bei Kreditgenossenschaften unverzüglich nach der Generalversammlung, jedoch spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag). Bei Internetveröffentlichung verkürzt sich laut 289b Abs. 3 Nr. 2b HGB die Frist für die nichtfinanzielle Erklärung auf vier Monate (nicht wie auf geplant sechs!). Das schafft unnötig Praxisprobleme. Obligatorisch ist eine Prüfung, ob die nichtfinanziellen Angaben vorgelegt wurden ( 317 Abs. 2 Satz 4 HGB). Bei einer Internetveröffentlichung nach 289b Abs. 3 HGB Nr. 2b ist vier Monate nach dem Abschlussstichtag eine ergänzende Vorlageprüfung durch denselben Abschlussprüfer durchzuführen. Wenn der nichtfinanzielle Internetbericht nicht binnen vier Monaten vorgelegt wird, ist der Bestätigungsvermerk nach 316 Abs. 3 Satz 2 HGB zu ergänzen. Verkürzte Offenlegungspflicht bei Internetveröffentlichung Wird nach 289b Abs. 4 HGB die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Bericht freiwillig inhaltlich überprüft, ist ab den nach dem 31.12.2018 beginnenden Geschäftsjahren auch die Beurteilung des Prüfungsergebnisses (sic!) in gleicher Weise wie die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Bericht öffentlich zugänglich zu machen. Die betreffende Prüfung ist laut Begründung nicht Bestandteil der in den 316 ff. HGB geregelten Abschlussprüfung ( Prüfungsurteil), womit die schiefe Wortschöpfung begründet wird. Nach 171 Abs. 1 AktG und 38 Abs. 1b GenG hat der Aufsichtsrat auch den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach 289b HGB zu prüfen, sofern er erstellt wurde. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat der AG gemäß 111 Abs. 2 AktG ausdrücklich eine externe inhaltliche Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts ( 289b HGB) beauftragen. Der Rechtsausschuss hielt diese Klarstellung für erforderlich, damit der Seite 2 Überprüfung durch Aufsichtsrat

Aufsichtsrat seine eigene Pflicht zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung sachgerecht erfüllen kann. Hier droht eine big-4- und zertifiziererfreundliche Ausstrahlungswirkung. Literatur Haaker, Andreas (2016), Anmerkungen zum Referentenentwurf eines CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetzes Ein Update zu Haaker/Gahlen, StuB 2015 S. 662, in: Steuern und Bilanzen (StuB), 18. Jg. (2016), S. 310-312. Zitierhinweise Haaker, Andreas, Beschluss des CSR- Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, in: Value Investing & Ideen (VI&I), 2. Jg. (2017) WIB-Blog 17/2017 vom 9.03.2017 [Abruf: www.wert- Ideen.Berlin]. Haaker, in: VI&I 17/2017 [Abruf: www.wert- Ideen.Berlin]. Seite 3

Impressum: Titel: VI&I Value Investing & Ideen (WIB-Blog) Elektronischer Bezug: http://www.wert-ideen.berlin/ ISSN: 2511-6193 Schriftleitung/Herausgeber: PD Dr. Andreas Haaker (Email: VIundI@Wert-Ideen.Berlin). Verlag: Dr. Haaker Wert-Ideen.Berlin UG (haftungsbeschränkt), Muthesiusstraße 28, 12163 Berlin. Standort Berlin. Amtsgericht Charlottenburg/Registergericht: HRB 182079 B. Geschäftsführer: PD Dr. Andreas Haaker. (Email: Verlag@Wert-Ideen.Berlin). Erscheinungsweise: fortlaufend, nummeriert und datiert, mehrfach pro Jahr. Soweit rechtlich im Rahmen der von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfassten Tätigkeiten relevant, gilt der DVFA-Verhaltenskodex. Rechtlich Hinweise: Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen des Verfassers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Ansicht und die Zukunftserwartung des Verfassers wider. Die Meinungen und Erwartungen können von Einschätzungen abweichen, die in anderen Dokumenten auf Wert- Ideen.Berlin oder der Dr. Haaker Wert-Ideen.Berlin UG (haftungsbeschränkt) dargestellt werden. Die Beiträge werden nur zu Informationszwecken und ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung zur Verfügung gestellt. (Mit diesem Dokument wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet). Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der gemachten Angaben und Einschätzungen ist ausgeschlossen. Die historische Entwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung. Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich Copyrights, Marken, Patente und anderer Rechte an geistigem Eigentum sowie sonstiger Rechte) an, für und aus allen Informationen dieser Veröffentlichung unterliegen uneingeschränkt den jeweils gültigen Bestimmungen und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Sie erlangen keine Rechte an dem Inhalt. Das Copyright für veröffentlichte, von Dr. Haaker Wert- Ideen.Berlin UG (haftungsbeschränkt) selbst erstellte Inhalte bleibt allein bei der Dr. Haaker Wert-Ideen.Berlin UG (haftungsbeschränkt) bzw. beim jeweiligen Verfasser. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Inhalte, ganz oder in Teilen, ist ohne schriftliche Zustimmung der Dr. Haaker Wert- Ideen.Berlin UG (haftungsbeschränkt) nicht gestattet. Nachdrucke dieser Veröffentlichung sowie öffentliches Zugänglichmachen insbesondere durch Aufnahme in fremde Internetauftritte und Vervielfältigungen auf Datenträger aller Art bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Dr. Haaker Wert-Ideen.Berlin UG (haftungsbeschränkt) 2017 Dr. Haaker Wert-Ideen.Berlin UG (haftungsbeschränkt). Alle Rechte vorbehalten. Seite 4