Pflichtveröffentlichung gemäß 34, 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)



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Transkript:

Pflichtveröffentlichung gemäß 34, 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Heiler Software AG, insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sollten die Hinweise in Abschnitt 1 "Allgemeine Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots, insbesondere für Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland" auf den Seiten 6 ff. dieser Angebotsunterlage sowie in Abschnitt 23 "Wichtige Information für US-Aktionäre" auf den Seiten 56 f. dieser Angebotsunterlage besonders beachten. ANGEBOTSUNTERLAGE Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) der Informatica Deutschland AG Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland an die Aktionäre der Heiler Software AG Mittlerer Pfad 5, 70499 Stuttgart, Deutschland zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Heiler Software AG gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 7,04 je Aktie der Heiler Software AG Die Annahmefrist läuft vom 22. Oktober 2012 bis zum 21. November 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York, USA) Aktien der Heiler Software AG: International Securities Identification Number (ISIN): DE0005429906 Wertpapierkennnummer (WKN): 542990 Börsenkürzel: HLR Angediente Aktien der Heiler Software AG: ISIN: DE000A1RFMU2 Wertpapierkennnummer (WKN): A1R FMU Nachträglich Angediente Aktien der Heiler Software AG: ISIN: DE000A1RFMV0 Wertpapierkennnummer (WKN): A1R FMV

INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS, INSBESONDERE FÜR AKTIONÄRE MIT WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND...6 1.1 Durchführung des Übernahmeangebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes...6 1.2 Veröffentlichung und Verbreitung dieser Angebotsunterlage...7 1.3 Verbreitung dieser Angebotsunterlage durch Dritte...7 1.4 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland...8 2. VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE DES ÜBERNAHMEANGEBOTS...8 3. HINWEISE ZU DEN IN DIESER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN...8 3.1 Allgemeines...8 3.2 Stand und Quelle der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen...9 3.3 Zukunftsgerichtete Aussagen...9 3.4 Aktualisierung...9 4. ZUSAMMENFASSUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS...10 5. ÜBERNAHMEANGEBOT...13 5.1 Gegenstand...13 5.2 Annahmefrist...13 5.3 Verlängerungen der Annahmefrist...13 5.4 Weitere Annahmefrist gemäß 16 Abs. 2 WpÜG...14 6. BESCHREIBUNG DER BIETERIN...14 6.1 Beschreibung der Bieterin...14 6.2 Beschreibung der Informatica-Gruppe...15 6.3 Organe der Bieterin...16 6.4 Beschreibung der Informatica-Gruppe...17 6.5 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen...17

3 6.6 Gegenwärtig von der Bieterin oder von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene Heiler- Aktien, Zurechnung von Stimmrechten...17 6.7 Angaben zu Wertpapiergeschäften...18 6.8 Transaktionsvereinbarung zwischen der Heiler AG, der Bieterin und der Informatica Corporation und damit zusammenhängende Vereinbarungen...21 7. BESCHREIBUNG DER HEILER AG...22 7.1 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse...22 7.2 Überblick über die Geschäftstätigkeit der Heiler-Gruppe...23 7.3 Vorstand und Aufsichtsrat...25 7.4 Mit der Zielgesellschaft gemeinsam handelnde Personen...25 7.5 Hinweise auf die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der Heiler AG zum Übernahmeangebot...26 8. WIRTSCHAFTLICHER UND STRATEGISCHER HINTERGRUND DES ÜBERNAHMEANGEBOTS...26 9. ABSICHTEN DER BIETERIN UND DER INFORMATICA IМ HINBLICK AUF DIE ZUKÜNFTIGE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER HEILER- GRUPPE, DER BIETERIN UND INFORMATICA...27 9.1 Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen...27 9.2 Vorstand und Aufsichtsrat der Heiler AG...28 9.3 Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen der Heiler AG und der Heiler-Gruppe...28 9.4 Sitz der Heiler AG, Standort wesentlicher Unternehmensteile...28 9.5 Mögliche Strukturmaßnahmen...29 9.6 Absichten im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Bieterin und Informatica...31 10. GEGENLEISTUNG (ANGEBOTSPREIS)...31 10.1 Gesetzlicher Mindestangebotspreis...31 10.2 Wirtschaftliche Angemessenheit des Angebotspreises...32 10.3 Keine Anwendbarkeit von 33b WpÜG...33 11. ERFORDERNIS UND STAND BEHÖRDLICHER GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN...33 11.1 Außenwirtschaftsrechtliche Freigabe...33

4 11.2 Gestattung der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage...33 12. ANGEBOTSBEDINGUNGEN...33 12.1 Angebotsbedingungen...33 12.2 Verzicht auf Angebotsbedingungen...38 12.3 Nichteintritt von Angebotsbedingungen...38 12.4 Veröffentlichung des Eintritts bzw. Nichteintritts der Angebotsbedingungen.39 13. ANNAHME UND DURCHFÜHRUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS...39 13.1 Zentrale Abwicklungsstelle...39 13.2 Annahme des Übernahmeangebots innerhalb der Annahmefrist...39 13.3 Kosten der Annahme...41 13.4 Rückabwicklung bei Nichteintritt der Angebotsbedingungen...42 13.5 Abwicklung des Übernahmeangebots und Zahlung des Angebotspreises bei Annahme innerhalb der Annahmefrist...42 13.6 Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist...42 14. FINANZIERUNG...43 14.1 Maximale Gegenleistung...43 14.2 Finanzierungsmaßnahmen...44 14.3 Finanzierungsbestätigung...45 15. AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BIETERIN UND INFORMATICA...45 15.1 Allgemeine Vorbemerkung...45 15.2 Ausgangslage und Annahmen...45 15.3 Auswirkungen auf den Einzelabschluss der Bieterin...47 15.4 Auswirkungen auf den Konzernabschluss von Informatica...49 16. MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN AUF HEILER-AKTIONÄRE, DIE DAS ÜBERNAHMEANGEBOT NICHT ANNEHMEN...52 17. RÜCKTRITTSRECHT...54 18. GELDLEISTUNGEN UND GELDWERTE VORTEILE FÜR MITGLIEDER DES VORSTANDS ODER DES AUFSICHTSRATS DER HEILER AG...55 19. VERÖFFENTLICHUNG DIESER ANGEBOTSUNTERLAGE, MITTEILUNGEN...55 20. FINANZBERATER, BEGLEITENDE BANK...56

5 21. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND...56 22. STEUERRECHTLICHER HINWEIS...56 23. WICHTIGE INFORMATION FÜR US-AKTIONÄRE...56 24. ERKLÄRUNG DER ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG...58 Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Liste der unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften der Informatica Corporation (einschließlich der Bieterin) Angaben zu Wertpapiergeschäften Finanzierungsbestätigung der Commerzbank Aktiengesellschaft

6 1. ALLGEMEINE HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS, INSBESONDERE FÜR AKTIONÄRE MIT WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 1.1 Durchführung des Übernahmeangebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Dieses freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot" oder auch das "Angebot") der Informatica Deutschland AG, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 93858 (die "Bieterin"), ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb von Aktien der Heiler Software AG mit Sitz in Stuttgart, Deutschland, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 20399 ("Heiler AG" oder die "Zielgesellschaft"), gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG"). Das Übernahmeangebot wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ("WpÜG-Angebotsverordnung"), sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts unterbreitet. Das Übernahmeangebot ist an alle Aktionäre der Heiler AG (jeweils ein "Heiler-Aktionär" und zusammen die "Heiler-Aktionäre") gerichtet und bezieht sich auf den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Heiler AG, die zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots ausgegeben sind (jeweils eine "Heiler-Aktie" und zusammen die "Heiler-Aktien") und nicht bereits von der Bieterin gehalten werden. Seit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots am 1. Oktober 2012 und vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage (wie unten in diesem Abschnitt 1.1 definiert), hat die Bieterin Heiler-Aktien über die Börse erworben. Genauere Informationen zu diesen Transaktionen sind in Abschnitten 6.6 und 6.7.1 dieser Angebotsunterlage zu finden. Die Bieterin hat mit ausgewählten Heiler-Aktionären unmittelbar vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots am 1. Oktober 2012 Vereinbarungen hinsichtlich des Erwerbs oder der Andienung von Heiler-Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots oder außerhalb des Übernahmeangebots abgeschlossen. Genauere Informationen zu diesen Vereinbarungen sind in Abschnitt 6.7.2 dieser Angebotsunterlage enthalten. Die Bieterin behält sich vor, während der Dauer des Angebots, unmittelbar oder mittelbar weitere Erwerbs- oder Andienungsvereinbarungen zu treffen oder Heiler-Aktien außerhalb dieses Übernahmeangebots zu erwerben. Solche Transaktionen können über die Börse zum jeweiligen Marktpreis oder, außerhalb der USA, außerbörslich zu vereinbarten Preisen erfolgen. Sofern und soweit nach deutschem Recht erforderlich, wird die Bieterin nähere Angaben zu derartigen Erwerben oder Vereinbarungen zum Erwerb von Heiler-Aktien im Bundesanzeiger und im Internet unter www.informaticaoffer.com auf Deutsch und zusätzlich in unverbindlicher englischer Übersetzung veröffentlichen sowie in den USA auf der folgenden Internetseite, auf der die entsprechenden Informationen auf Englisch eingestellt werden, bekannt machen: www.informatica-offer.com. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-

7 Wertpapierrechts erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") und/oder des Übernahmeangebots bei Wertpapierregulierungsbehörden beantragt oder veranlasst worden und sind auch nicht beabsichtigt. Mit Ausnahme des US-Wertpapierrechts können Heiler-Aktionäre daher nicht auf die Anwendung anderer ausländischer Bestimmungen zum Anlegerschutz vertrauen. Weitere Unterlagen sind nicht Bestandteil des Übernahmeangebots. Obwohl die Bieterin auch eine unverbindliche englische Übersetzung dieser Angebotsunterlage veröffentlicht hat, ist allein die deutsche Fassung dieser Angebotsunterlage verbindlich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat die Angebotsunterlage nach deutschem Recht geprüft und ihre Veröffentlichung am 19. Oktober 2012 gestattet. Jede Vereinbarung, die als Folge dieses Übernahmeangebots zustande kommt, richtet sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Heiler-Aktionäre in den USA ("US-Aktionäre") werden darauf hingewiesen, dass dieses Angebot für Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ihren Sitz nicht in den USA hat. Vor der Veräußerung von Heiler-Aktien sollten US-Aktionäre Abschnitt 23 dieser Angebotsunterlage "Wichtige Informationen für US-Aktionäre" sorgfältig lesen, da erhebliche Unterschiede zwischen diesem Übernahmeangebot und Übernahmeangeboten für Wertpapiere von US- Gesellschaften bestehen. 1.2 Veröffentlichung und Verbreitung dieser Angebotsunterlage Die Bieterin hat diese Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit 34, 14 Abs. 2 und 3 WpÜG am 22. Oktober 2012 durch (i) Bekanntgabe im Internet unter www.informatica-offer.com auf Deutsch und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung, (ii) durch Bereithaltung von Exemplaren dieser Angebotsunterlage (auf Deutsch und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, ZCM-ECM Execution, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland und (iii) die Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger über (x) die Internetadresse, unter der die Angebotsunterlage veröffentlicht wird, und (y) die Bereithaltung von Exemplaren dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, veröffentlicht. Zusätzlich hierzu hat die Bieterin in den USA eine englischsprachigen Pressemitteilung über ein in den USA abrufbares elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht, die die Leser auf eine Internetseite verweist, auf der die Leser über das Übernahmeangebot, auf die Verfügbarkeit von kostenlosen Exemplaren dieser Angebotsunterlage und die Internetseite, auf der diese Angebotsunterlage veröffentlicht ist, unterrichtet werden. Exemplare dieser Angebotsunterlage sowie ihrer unverbindlichen englischen Übersetzung werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, ZCM-ECM Execution, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung per Telefax an: +49 (0) 69 136 44598), bereitgehalten. 1.3 Verbreitung dieser Angebotsunterlage durch Dritte Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA kann nach dem Recht anderer Rechtsordnungen als der Rechtsordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der USA gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Diese Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, soweit die Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen Rechtsvorschriften dieser Länder verstoßen würde.

8 Die Bieterin hat keinem Dritten gestattet, die Angebotsunterlage oder andere mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA an Dritte zu versenden oder dort zu veröffentlichen, zu verteilen oder zu verbreiten. Die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des 2 Abs. 5 WpÜG (siehe Abschnitt 6.5 dieser Angebotsunterlage) sind weder verpflichtet, dafür zu sorgen, noch stehen sie dafür ein, dass die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA mit dem Recht anderer Rechtsordnungen als den Rechtsordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der USA vereinbar ist. Die Bieterin stellt diese Angebotsunterlage den depotführenden Kreditinstituten und anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei denen Heiler-Aktien verwahrt sind (jeweils eine "Depotbank" und zusammen "Depotbanken"), auf Anfrage zum Versand an Heiler-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder der USA zur Verfügung. Die Depotbanken dürfen diese Angebotsunterlage nur versenden, veröffentlichen, verbreiten oder verteilen, wenn dies nach den jeweils anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften zulässig ist. Die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage durch die Bieterin im Internet (wie in Abschnitt 1.2 dieser Angebotsunterlage beschrieben) bleibt von den Regelungen dieses Abschnitts 1.3 unberührt. 1.4 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Das Übernahmeangebot kann von allen in- und ausländischen Heiler-Aktionären nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Bieterin weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Heiler- Aktionären, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA annehmen wollen und/oder jeweils anwendbarer Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als den Rechtsordnungen der Bundesrepublik Deutschland oder der USA unterliegen, wird empfohlen, sich über die anwendbaren Rechtsvorschriften und deren Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig ist. 2. VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE DES ÜBERNAHMEANGEBOTS Die Bieterin hat am 1. Oktober 2012 ihre Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots nach 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist im Internet unter www.informatica-offer.com abrufbar. 3. HINWEISE ZU DEN IN DIESER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN 3.1 Allgemeines Zeitangaben in der Angebotsunterlage beziehen sich auf die Ortszeit in Frankfurt am Main, Deutschland, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Verweise auf einen "Bankarbeitstag"

9 beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. 3.2 Stand und Quelle der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Soweit nicht anders vermerkt, beruhen sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Aussagen, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den der Bieterin am Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen der Bieterin zu diesem Zeitpunkt (vgl. auch Abschnitt 3.3 dieser Angebotsunterlage). Sämtliche Informationen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf allgemein zugänglichen Informationsquellen. Insbesondere wurde bei der Erstellung dieser Angebotsunterlage der im Internet unter www.heiler.com veröffentlichte und abrufbare Geschäftsbericht einschließlich Konzernabschluss der Heiler AG zum 30. September 2011 sowie der Quartalsabschlüsse der Heiler AG zum 31. Dezember 2011, 31. März 2012 und 30. Juni 2012 zugrunde gelegt. Diese Informationen wurden, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, nicht gesondert durch die Bieterin geprüft. Vor der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots hat die Bieterin eine zeitlich und inhaltlich beschränkte Prüfung der Heiler AG und des einzigen von ihr im Sinne von 17 Abs. 1 des Aktiengesetzes ("AktG") beherrschten Unternehmens, der Heiler Software Corporation, (zusammen die "Heiler-Gruppe") durchgeführt ("Due Diligence-Prüfung"). Im Rahmen der Due Diligence-Prüfung wurde der Bieterin vom 14. August 2012 bis zum 30. September 2012 Zugang zu ausgewählten Dokumenten (betreffend Finanzplanung, Steuern, rechtliche Verhältnisse und operatives Geschäft) in einem von IntraLinks, Inc., betriebenen elektronischen Datenraum gewährt. Außerdem wurden Management-Präsentationen, eine technische Produktbewertung (einschließlich einer Überprüfung von Quellcodes), Interviews mit Mitgliedern des Vorstands und führenden Mitarbeitern der Heiler AG und ein schriftliches Frage-und-Antwort-Verfahren durchgeführt. 3.3 Zukunftsgerichtete Aussagen Die Angebotsunterlage enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, einschließlich solcher, die sich auf das Übernahmeangebot, das zukünftige Geschäft der Bieterin und der Informatica Corporation oder einer anderen Gesellschaft und auf die erwarteten Vorteile für Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre beziehen. Diese Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen der Bieterin und der Informatica Corporation. Diese Einschätzungen unterliegen jedoch Risiken, Unsicherheiten und möglichen Veränderungen der diesen Einschätzungen zugrundeliegenden Umstände. Diese Erwartungen sowie alle in die Zukunft gerichteten Aussagen können sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen angenommen oder beschrieben werden. Die möglichen Risiken, Unsicherheiten und Änderungen der Umstände, die zu wesentlichen Abweichungen der Ergebnisse führen können, beinhalten insbesondere Risiken im Hinblick auf die Durchführung des Übernahmeangebots, die Produktintegration und Risiken im Hinblick auf die erwartete Marktentwicklung. Die Bieterin und die Informatica Corporation übernehmen keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse, Entwicklungen, Bedingungen, Annahmen oder andere Tatsachen anzupassen. 3.4 Aktualisierung Die Bieterin weist darauf hin, dass sie die Angebotsunterlage nur aktualisieren wird, soweit sie dazu nach den Vorschriften des WpÜG verpflichtet ist.

10 4. ZUSAMMENFASSUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS Die nachfolgende Zusammenfassung enthält einen Überblick über ausgewählte Angaben dieser Angebotsunterlage. Sie wird durch die an anderer Stelle dieser Angebotsunterlage wiedergegebenen Informationen und Angaben ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen zu lesen. Diese Zusammenfassung enthält somit nicht alle Informationen, die für Heiler-Aktionäre relevant sein könnten. Heiler-Aktionäre sollten daher die gesamte Angebotsunterlage aufmerksam lesen. Heiler-Aktionäre, insbesondere solche, die ihren dauerhaften oder gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, sollten Abschnitt 1 auf den Seiten 6 ff. dieser Angebotsunterlage und US-Aktionäre insbesondere das Kapitel "Wichtige Information für US-Aktionäre" in Abschnitt 23 auf den Seiten 56 f. dieser Angebotsunterlage besonders beachten. Bieterin: Informatica Deutschland AG, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland Zielgesellschaft: Gegenstand des Angebots: Gegenleistung: Heiler Software AG ("Heiler AG" oder die "Zielgesellschaft"), Mittlerer Pfad 5, 70499 Stuttgart, Deutschland Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Heiler AG (ISIN DE0005429906) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, einschließlich aller zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots bestehenden Nebenrechte (insbesondere der Gewinnanteilberechtigung) EUR 7,04 je Heiler-Aktie Annahmefrist: 22. Oktober 2012 bis 21. November 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York, USA) (vorbehaltlich einer Verlängerung) Weitere Annahmefrist: Annahme: Die Weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 28. November 2012 und endet voraussichtlich am 11. Dezember 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York, USA). Die Annahme ist schriftlich gegenüber der Depotbank, bei der die Heiler-Aktien des jeweiligen Heiler-Aktionärs verwahrt sind, zu erklären. Sie wird mit Umbuchung der innerhalb der Annahmefrist angedienten Heiler-Aktien (die "Angedienten Heiler-Aktien") in die ISIN DE000A1RFMU2 oder mit Umbuchung der innerhalb der Weiteren Annahmefrist angedienten Heiler-Aktien (die "Nachträglich Angedienten Heiler-Aktien") in die ISIN DE000A1RFMV0 wirksam. Die Annahme ist für die Heiler-Aktionäre mit Ausnahme von etwaigen nicht in Deutschland anfallenden

11 Kosten und Spesen von Depotbanken kostenund spesenfrei. Bezüglich der Irrevocables (wie nachstehend in Abschnitt 6.7.2 dieser Angebotsunterlage definiert) für insgesamt 8.211.361 Heiler-Aktien (entsprechend 69,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 71,57 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien wie nachstehend in Abschnitt 7.1 dieser Angebotsunterlage definiert)) wird auf Abschnitt 6.7.2 dieser Angebotsunterlage verwiesen. Abwicklung: Hinsichtlich der Angedienten Heiler-Aktien erfolgt die Zahlung des Angebotspreises unverzüglich, jedoch nicht später als am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist und dem Eintritt der Angebotsbedingungen, auf die die Bieterin nicht gemäß 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG wirksam verzichtet hat. Hinsichtlich der Nachträglich Angedienten Heiler- Aktien erfolgt die Zahlung des Angebotspreises unverzüglich, jedoch nicht später als am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist. Angebotsbedingungen: Das Übernahmeangebot und die Vereinbarungen, die durch seine Annahme zustande kommen, stehen unter den in Abschnitt 12.1 dieser Angebotsunterlage dargelegten Angebotsbedingungen: Mindestannahmeschwelle Keine Wesentliche Nachteilige Veränderung Kein wesentlicher Compliance-Verstoß Nichteintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit Nichtvornahme bestimmter Handlungen Börsenhandel: ISIN: Ein Handel der Angedienten Heiler-Aktien (ISIN DE000A1RFMU2) und der Nachträglich Angedienten Heiler-Aktien (ISIN DE000A1RFMV0) ist nicht vorgesehen. Heiler-Aktien: ISIN DE0005429906

12 Angediente Heiler-Aktien: ISIN DE000A1RFMU2 Nachträglich Angediente Heiler-Aktien: ISIN DE000A1RFMV0 Veröffentlichungen: Die Angebotsunterlage wird am 22. Oktober 2012 im Internet zusammen mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung (die nicht von der BaFin geprüft wurde) unter www.informatica-offer.com veröffentlicht. Ехеmplare dieser Angebotsunterlage sowie ihre unverbindliche englische Übersetzung werden zur kostenlosen Ausgabe bei Commerzbank Aktiengesellschaft, ZCM-ECM Execution, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung per Telefax an: +49 (0) 69 136 44598), bereitgehalten. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der die Angebotsunterlage veröffentlicht wird, und (ii) die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, ZCM-ECM Execution, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, wurde am 22. Oktober 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle nach dem WpÜG erforderlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen der Bieterin im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden im Internet unter www.informatica-offer.com und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aktienerwerbe außerhalb des Angebots Die Bieterin behält sich vor, während der Dauer des Angebots, weitere Erwerbs- oder Andienungsvereinbarungen zu treffen oder Heiler-Aktien außerhalb dieses Übernahmeangebots zu erwerben. Solche Transaktionen können über die Börse zum jeweiligen Marktpreis oder, außerhalb der USA, außerbörslich zu vereinbarten Preisen erfolgen. Soweit nach deutschem Recht erforderlich, wird die Bieterin nähere Angaben zu derartigen Erwerben oder Vereinbarungen zum Erwerb von Heiler- Aktien im Bundesanzeiger und im Internet unter www.informatica-offer.com auf Deutsch und zusätzlich in unverbindlicher englischer Übersetzung veröffentlichen sowie in den USA auf der folgenden Internetseite, auf der die entsprechenden Informationen auf Englisch eingestellt werden, bekannt machen: www.informatica-offer.com.

13 5. ÜBERNAHMEANGEBOT 5.1 Gegenstand Die Bieterin bietet hiermit allen Heiler-Aktionären an, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Heiler AG (ISIN DE0005429906), jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00, einschließlich aller zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots bestehenden Nebenrechte (insbesondere der Gewinnanteilberechtigung für das laufende und jedes nachfolgende Geschäftsjahr), zum Kaufpreis von EUR 7,04 je Heiler-Aktie (der "Angebotspreis") nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu erwerben. Gegenstand des Übernahmeangebots sind alle Heiler-Aktien, die nicht unmittelbar von der Bieterin gehalten werden. 5.2 Annahmefrist Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots (einschließlich etwaiger Verlängerungen gemäß Abschnitt 5.3 dieser Angebotsunterlage, die "Annahmefrist") beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 22. Oktober 2012 und endet am 21. November 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York, USA). Hinweis: Informationen zur Annahme und Durchführung des Übernahmeangebots finden sich in Abschnitt 13 dieser Angebotsunterlage. 5.3 Verlängerungen der Annahmefrist Annahmefrist bei Änderung des Übernahmeangebots Die Bieterin kann das Übernahmeangebot bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist gemäß 21 Abs. 1 WpÜG ändern. Wird das Übernahmeangebot innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist geändert, verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen ( 21 Abs. 5 WpÜG) und endet damit am 5. Dezember 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York, USA). Dies gilt auch, falls das geänderte Übernahmeangebot gegen Rechtsvorschriften verstößt. Annahmefrist bei konkurrierenden Angeboten Wird während der Annahmefrist des Übernahmeangebots von einem Dritten ein konkurrierendes Angebot abgegeben, so bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist des Übernahmeangebots nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot, falls die Annahmefrist für das Übernahmeangebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot abläuft ( 22 Abs. 2 WpÜG). Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt.

14 Annahmefrist bei Einberufung einer Hauptversammlung der Heiler AG Wird nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot eine Hauptversammlung der Heiler AG einberufen, beträgt die Annahmefrist gemäß 16 Abs. 3 WpÜG zehn Wochen ab der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage. Die Annahmefrist liefe dann bis zum 31. Dezember 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York, USA). Hinweis: Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle einer Änderung des Übernahmeangebots oder im Falle eines konkurrierenden Angebots wird auf die Ausführungen in Abschnitt 17 dieser Angebotsunterlage verwiesen. 5.4 Weitere Annahmefrist gemäß 16 Abs. 2 WpÜG Diejenigen Heiler-Aktionäre, die das Übernahmeangebot während der Annahmefrist nicht angenommen haben, können es noch innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses des Übernahmeangebots durch die Bieterin gemäß 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG annehmen ("Weitere Annahmefrist"), es sei denn, dass zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist eine oder mehrere der Angebotsbedingungen nach Abschnitt 12.1 dieser Angebotsunterlage nicht eingetreten sind und die Bieterin auf diese auch nicht nach 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG wirksam verzichtet hat. Vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist gemäß Abschnitt 5.3 dieser Angebotsunterlage beginnt die Weitere Annahmefrist voraussichtlich am 28. November 2012 und endet voraussichtlich am 11. Dezember 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York, USA). Nach Ablauf dieser Weiteren Annahmefrist kann das Übernahmeangebot nicht mehr angenommen werden, sofern nicht ein Andienungsrecht der nicht annehmenden Aktionäre nach 39c WpÜG besteht (siehe dazu Abschnitt 16 (a) dieser Angebotsunterlage). Hinweis: Die Durchführung des Übernahmeangebots bei Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist ist in Abschnitt 13.6 dieser Angebotsunterlage beschrieben. 6. BESCHREIBUNG DER BIETERIN 6.1 Beschreibung der Bieterin Die Bieterin ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland (Geschäftsanschrift: Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland). Die Bieterin ist im Handelregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 93858 eingetragen. Das Grundkapital der Bieterin beträgt EUR 50.000. Gegenstand der Bieterin sind die Beteiligung an und die Verwaltung von Unternehmen, die selbst und/oder durch Tochterunternehmen im Bereich der Entwicklung und des Vertriebs von Computer-Soft- und/oder -Hardware und der Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen, einschließlich des Betriebs von Rechenzentren, tätig sind, sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen an verbundene Unternehmen und/oder Dritte. Die Bieterin darf die Geschäfte der im vorstehenden Satz genannten Beteiligungsunternehmen auch selbst betreiben. Die Bieterin ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen; sie kann zu diesem Zweck im In- und Ausland andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen oder Nieder-

15 lassungen errichten. Die Bieterin kann Organ oder Organträger eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein. Die Bieterin wurde am 22. Mai 2012 unter der Firma Blitz F12-vier-zwei-sieben AG gegründet und am 25. Mai 2012 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 93585 eingetragen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. September 2012 wurde die Firma der Bieterin in Informatica Deutschland AG sowie der satzungsmäßige Zweck der Gesellschaft geändert. Die Bieterin hat bis zur Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt, ausgenommen Handlungen in Verbindung mit ihrer Gründung und den in dieser Angebotsunterlage dargestellten Handlungen. Die Bieterin hat keine Tochtergesellschaften und keine Mitarbeiter. 6.2 Beschreibung der Informatica-Gruppe Die Bieterin ist eine mittelbare hundertprozentige Tochtergesellschaft der Informatica Corporation, einer dem Recht des US-Bundesstaates Delaware unterliegenden Gesellschaft, deren Verwaltungssitz sich in Redwood City, Kalifornien, USA, befindet. Einzige Aktionärin der Bieterin ist Informatica Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRA 47106. Zwischen der Informatica Holding GmbH & Co. KG als herrschendem Unternehmen und der Bieterin als beherrschtem Unternehmen wurde am 1. Oktober 2012 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister der Bieterin wurde am 4. Oktober 2012 bei dem Handelsregister der Bieterin eingereicht. Einzige Komplementärin der Informatica Holding GmbH & Co. KG ist die Informatica Verwaltungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 94129; einzige Kommanditistin der Informatica Holding GmbH & Co. KG sowie einzige Gesellschafterin der Informatica Verwaltungs GmbH ist die Informatica GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Handelsregisternummer HRB 76564. Einzige Gesellschafterin der Informatica GmbH ist Informatica Nederland B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Niederlande (Besloten Vennotschap) mit Sitz in Nieuwegein, Niederlande, eingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter Nr. 30148155. Informatica Nederland B.V. ist eine mittelbare Tochtergesellschaft der Informatica Corporation. Einzige Gesellschafterin der Informatica Nederland B.V. ist die Informatica Software C.V. (Commanditaire vennootschap), eine Kommanditgesellschaft nach dem Recht der Niederlande, eingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter Nr. 30212821. Gesellschafter der Informatica Software C.V. sind die Informatica Corporation (99,99 %) als Kommanditistin und die Informatica International, Inc., (0,01 %) als Komplementärin, eine dem Recht des US-Bundesstaates Delaware unterliegende Gesellschaft, deren Sitz sich in Redwood City, Kalifornien, USA, befindet und deren alleinige Gesellschafterin wiederum die Informatica Corporation ist. Informatica Corporation, Informatica International, Inc., Informatica Software C.V., Informatica Nederland B.V., Informatica GmbH, Informatica Verwaltungs GmbH und Informatica Holding GmbH & Co. KG werden nachfolgend auch gemeinsam als die "die Bieterin kontrollierende Personen" bezeichnet.

16 Die folgende Grafik zeigt die Gesellschafterstruktur der Bieterin: Informatica Corporation 100% 99,99% Informatica International, Inc. 0,01% Informatica Software C.V. 100% Informatica Nederland B.V. 100% Informatica GmbH (Kommanditistin) 100% Informatica Verwaltungs GmbH (Komplementärin) 100% (Ohne Kapitalbeteiligung) Informatica Holding GmbH & Co. KG 100% Informatica Deutschland AG (Bieterin) 6.3 Organe der Bieterin Der Vorstand der Bieterin besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat der Bieterin besteht aus drei Mitgliedern. Der Vorstand der Bieterin besteht gegenwärtig nur aus der folgenden Person: Frau Monika Köhler. Der Aufsichtsrat der Bieterin besteht gegenwärtig aus den folgenden Personen: Herr Earl Edward Fry, Herr Mark Allen Pellowski und Herr Edwin Howard White.

17 6.4 Beschreibung der Informatica-Gruppe Die Informatica Corporation ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage die Muttergesellschaft von mehr als 50 unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften, die gemeinsam die Informatica-Gruppe ("Informatica") bilden. Informatica ist eine führende und unabhängige Anbieterin von Datenintegrations- und Datenqualitätssoftware sowie von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Informaticas Produkte verschaffen ihren Kunden beim Informationsmanagement einen Wettbewerbsvorteil, indem sie es den Kunden ermöglichen, auf ihre Datenbestände zuzugreifen, diese zu integrieren und diese als verlässliche Grundlage unternehmerischer Entscheidungen zu verwenden. Die Software von Informatica ermöglicht eine Vielzahl unternehmensweiter und komplexer Datenintegrationsvorgänge in den folgenden Bereichen: Integration von Unternehmensdaten, Datenqualität, Stammdatenmanagement, Datenaustausch im Geschäftskundenbereich, Anwendungen für das Management von Informationslebenszyklen, Verarbeitung komplexer Vorgänge, sowie qualitativ hochwertige Nachrichtenübermittlung und Datenintegration in der sogenannten "Cloud". Zum 31. Dezember 2011 hatte Informatica rund 4.600 Kunden aus einer Vielzahl von Industrien, einschließlich der Luftfahrt-, Automobil-, Energie-, Entertainment/Medien, Finanzdienstleistungs-, Technologie-, Versicherungs- und Fertigungsindustrie, dem öffentlichen Sektor, dem Gesundheitswesen, Einzelhandel, Dienstleistungen sowie der Telekommunikations-, Reise- und Transportindustrie. Informatica ist in mehr als 20 Ländern mit direkten Vertriebsstandorten und in mehr als 80 Ländern durch Vertreter und Vertragshändler vertreten. Im Geschäftsjahr 2011 erzielte Informatica Umsätze in Höhe von insgesamt rund USD 783,78 Millionen. Informaticas Betriebsergebnis (vor Steuern und Zinsen) im Geschäftsjahr 2011 betrug rund USD 164,70 Millionen. Informaticas Gewinn nach Steuern für das Geschäftsjahr 2011 betrug rund USD 117,50 Millionen. Zum Ende des Jahres 2011 betrug die Anzahl der Angestellten von Informatica 2.554, von denen mehr als 800 im Bereich Forschung und Entwicklung tätig waren. 6.5 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage sind die Informatica Corporation als mittelbares Mutterunternehmen der Bieterin sowie die sonstigen mit der Informatica Corporation verbundenen Unternehmen, die zusammen mit der Bieterin in Anlage 1 aufgeführt sind, gemeinsam handelnde Personen im Sinne von 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG. Daneben gibt es keine weiteren mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen. 6.6 Gegenwärtig von der Bieterin oder von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene Heiler-Aktien, Zurechnung von Stimmrechten Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage hält die Bieterin unmittelbar 1.630.931 Heiler-Aktien (entsprechend 13,75 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 14,22 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien (wie in Abschnitt 7.1 dieser Angebotsunterlage definiert))), die sie im Rahmen der in Abschnitt 6.7.1 dieser Angebotsunterlage dargestellten Aktienkäufe über die Börse erworben hat. Die Stimmrechte aus den vorgenannten Heiler-Aktien werden den die Bieterin kontrollierenden Personen gemäß 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet. Die Bieterin ist Vertragspartei von Irrevocables (wie in Abschnitt 6.7.2 dieser Angebotsunterlage definiert und näher beschrieben) mit bestimmten Heiler-Aktionären. Die Irrevocables sind der Heiler AG und der BaFin als Finanzinstrumente gemäß 25a WpHG mitgeteilt worden und korrespondieren mit insgesamt 69,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und

18 71,57 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien). Insgesamt halten die Bieterin und mittelbar aufgrund Zurechung die die Bieterin kontrollierenden Personen damit Heiler-Aktien sowie (Finanz-)Instrumente, die zum Erwerb von Heiler-Aktien berechtigen oder den Erwerb von Heiler-Aktien ermöglichen, in Höhe von 82,97 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 85,79 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals (alle Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien). Im Übrigen halten weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen (einschließlich deren Tochtergesellschaften) Heiler-Aktien oder Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente im Sinne des WpHG, die zum Erwerb von ausgegebenen Heiler-Aktien berechtigen oder den Erwerb von ausgegebenen Heiler-Aktien ermöglichen, noch werden ihnen Stimmrechte aus Heiler-Aktien zugerechnet. 6.7 Angaben zu Wertpapiergeschäften 6.7.1 Vorerwerbe Die Bieterin hat nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots nach 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 1. Oktober 2012 bis zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage Heiler-Aktien wie in Anlage 2 beschrieben erworben (die "Vorerwerbe"). Die Bieterin hat somit insgesamt 1.630.931 Heiler-Aktien (entsprechend 13,75 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 14,22 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien)) erworben. Daneben hat die Bieterin innerhalb der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots nach 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 1. Oktober 2012 und seit dem 1. Oktober 2012 bis zur Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Vereinbarungen über den Erwerb von Heiler-Aktien abgeschlossen (die Irrevocables wie unter Abschnitt 6.7.2 dieser Angebotsunterlage dargestellt). Mit Ausnahme der oben genannten Vorerwerbe haben darüber hinaus weder die Bieterin noch die mit der Bieterin im Sinne von 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots nach 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 1. Oktober 2012 und seit dem 1. Oktober 2012 bis zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage Heiler-Aktien erworben noch, mit Ausnahme der Irrevocables, schuldrechtliche Vereinbarungen zum Erwerb von Heiler-Aktien getroffen. Die Bieterin behält sich vor, während der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist unmittelbar oder über mit ihr gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen außerhalb des Übernahmeangebots weitere Heiler-Aktien über die Börse oder anderweitig zu erwerben. 6.7.2 Irrevocables mit bestimmten Heiler-Aktionären Am 1. Oktober 2012 hat die Bieterin verschiedene bindende Andienungsvereinbarungen mit den folgenden Heiler-Aktionären geschlossen: Herrn Rolf J. Heiler und Frau Anja Heiler, die (zusammen mit ihren Kindern und Herrn Heilers Vater) 3.391.279 Heiler-Aktien halten (entsprechend 28,59 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 29,56 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler- Aktien abzüglich Eigener Aktien));

19 Argos Funds (Luxemburg), die 1.139.989 Heiler-Aktien hält (entsprechend 9,61 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 9,94 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien)); BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh, die 1.004.928 Heiler-Aktien hält (entsprechend 8,47 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 8,76 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien)); Herrn Tom Hiss, Frau Luminita Hiss und Hiss Reet Ludic GmbH, die zusammen 966.838 Heiler-Aktien halten (entsprechend 8,15 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 8,43 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien)); Shareholder Value Beteiligungen AG, die 604.241 Heiler-Aktien hält (entsprechend 5,09 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 5,27% des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien)); Axxion SA., die als Treuhänder des Absolutissimo Fund Value Focus Fund, 573.800 Heiler-Aktien hält (entsprechend 4,84 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 5,00 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien)); Herrn Dr. Wolfgang Köstler, der 179.420 Heiler-Aktien hält (entsprechend 1,51 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 1,56 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien)); Herrn Markus Schuster, der 145.311 Heiler-Aktien hält (entsprechend 1,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 1,27 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien)); Herrn Dirk Häußermann, der 103.993 Heiler-Aktien hält (entsprechend 0,88 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 0,91 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien)); und Herrn Greg Wong, der 101.562 Heiler-Aktien hält (entsprechend 0,86 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 0,89 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler- Aktien abzüglich Eigener Aktien)). Die bindenden Andienungsvereinbarungen vom 1. Oktober 2012 werden zusammen die "Irrevocables" genannt. Zusammen halten die oben genannten Personen (die "Andienenden Aktionäre") 8.211.361 Heiler-Aktien (entsprechend 69,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Heiler AG und 71,57 % des unter Berücksichtigung von 71b AktG reduzierten effektiv stimmberechtigten Grundkapitals der Heiler AG (alle Heiler-Aktien abzüglich Eigener Aktien)).

20 In den Irrevocables haben sich die Andienenden Aktionäre jeweils verpflichtet, das Angebot der Bieterin für alle darin genannten Heiler-Aktien bis zur zweiten wöchentlichen Mitteilung gemäß 23 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zum Angebotspreis anzunehmen. Des Weiteren haben sich die Andienenden Aktionäre verpflichtet, (i) infolge der Annahme des Angebots zustande gekommene Vereinbarungen nicht zu widerrufen, anzufechten oder zu beenden und nicht von diesen zurückzutreten, (ii) alle in den Irrevocables genannten Heiler-Aktien gemäß dieser Angebotsunterlage an die Bieterin zu übertragen, (iii) kein konkurrierendes Angebot eines Dritten anzunehmen, unabhängig von dem in einem konkurrierenden Angebot gebotenen Preis, und (iv) ein etwaiges Rücktrittsrecht gemäß 21, 22 WpÜG nicht auszuüben. In dem mit ihm abgeschlossenen Irrevocable hat sich das Vorstandsmitglied der Heiler AG Herr Rolf J. Heiler ferner verpflichtet, einer Änderung seines bestehenden Vorstandsanstellungsvertrags dahingehend zuzustimmen, dass der Vorstandsanstellungsvertrag im Falle einer Abberufung von Herrn Rolf J. Heiler als Vorstandsmitglied der Heiler AG mit sofortiger Wirkung ohne Gegenleistung beendet wird, falls der Aufsichtsrat der Heiler AG eine solche Änderung des Anstellungsvertrags verlangt. Zudem hat sich Herr Rolf J. Heiler in dem Irrevocable verpflichtet, einer Aufhebung sämtlicher Rechte unter der bestehenden Betriebsrentenanwartschaft gegenüber der Heiler AG gegen eine Einmalzahlung zuzustimmen, falls der Aufsichtsrat der Heiler AG eine solche Aufhebung bis zum 31. Dezember 2012 verlangt. Der Betrag der etwaigen Einmalzahlung wird sich auf EUR 367.385 bzw., falls niedriger, auf den Verkehrswert der Betriebsrentenanwartschaft belaufen. Der Verkehrswert der Betriebsrentenanwartschaft wird dabei durch den versicherungsmathematischen Gutachter der Heiler AG, die Kölner spezial Beratungs-GmbH, in dessen nächsten versicherungsmathematischen Gutachten gemäß IAS zum 30. September 2012 bestimmt. Zudem haben sich die Mitglieder des Vorstands der Heiler AG Herr Dr. Wolfgang Köstler und Herr Dirk Häußermann in den mit ihnen abgeschlossenen Irrevocables verpflichtet, auf Verlangen des Aufsichtsrats der Heiler AG mit der Heiler AG, vertreten durch den Aufsichtsrat, über eine Änderung ihrer Vorstandsanstellungsverträge in Bezug auf die maßgeblichen Parameter für die Bestimmung ihrer variablen Bezüge zu verhandeln. Die geänderten Parameter sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass die Heiler AG mit Vollzug des Übernahmeangebots ein Mitglied von Informatica wird. 6.7.3 Stock Option Letters Die Bieterin beabsichtigt, mit den Vorstandsmitgliedern der Heiler AG Dr. Wolfgang Köstler, Dirk Häußermann und Frank Schmidt (die "Vorstandsmitglieder mit Aktienoptionen") und weiteren Inhabern (die "Weiteren Aktienoptionsinhaber") von Optionen zum Bezug von Heiler-Aktien im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne 2007, 2010 und 2012 der Heiler AG (die "Optionen")) Erwerbsvereinbarungen bezüglich noch auszugebenden Heiler-Aktien abzuschließen ("Stock Option Letters"). Die Vorstandsmitglieder mit Aktienoptionen halten im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage halten sie insgesamt 335.000 Optionen aufgeteilt wie folgt: Herr Dr. Wolfgang Köstler: 225.000 Optionen Herr Dirk Häußermann: 60.000 Optionen Herr Frank Schmidt: 50.000 Optionen Daneben halten nach Kenntnis der Bieterin weitere 13 Mitarbeiter der Heiler-Gruppe Optionen. Nach Kenntnis der Bieterin öffnet sich das nächste Ausübungsfenster für die Optionen am