Zusammenfassende Umwelterklärung. gemäß 14l Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

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Transkript:

Land Brandenburg Land Mecklenburg-Vorpommern Freistaat Sachsen Zusammenfassende Umwelterklärung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan gemäß 75 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Oder gemäß 14l Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Dezember 2015

Gemeinsame Zusammenfassende Umwelterklärung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft. 04. Dezember 2015 2

Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage und Aufgabe der zusammenfassenden Umwelterklärung... 4 2 Erläuterung der Einbeziehung von Umwelterwägungen in den Hochwasserrisikomanagementplan... 5 3 Berücksichtigung des Umweltberichtes einschließlich der Stellungnahmen von Behörden und Öffentlichkeit... 6 4 Begründung für die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplanes nach Abwägung mit den Alternativen... 9 5 Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)...10 6 Anhang Liste der Stellungnahmen...11 3

1 GRUNDLAGE UND AUFGABE DER ZUSAMMENFASSENDEN UMWELT- ERKLÄRUNG Mit Inkrafttreten der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) am 26. November 2007 wurden die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, bis Dezember 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) aufzustellen. Ziel der Richtlinie ist es, die Hochwasserrisiken auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verringern. Mit dem am 1. März 2010 in Kraft getretenen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurde die HWRM-RL in nationales Recht überführt. Der HWRM-Plan für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Oder (IFGE Oder) wurde durch die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und den Freistaat Sachsen aufgestellt. Die zuständigen Behörden sind das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern und das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Für HWRM-Pläne nach 75 WHG ist gemäß 14b Abs. 1 Nr. 1 und der Anlage 3 Nr. 1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Gegenstand der SUP ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen bei der Durchführung des Plans sowie das Aufzeigen von vernünftigen Alternativen. Als Grundlage für die erforderliche SUP gemäß 14f bis 14m UVPG wurde der Umweltbericht gemäß 14g UVPG zum HWRM-Plan für den deutschen Teil der IFGE Oder erarbeitet. Nach der Erstellung des HWRM-Plans und des Umweltberichtes wurden die Entwürfe gemäß 14h bis 14i UVPG den in ihrem umwelt- und gesundheitsbezogenen Bereich berührten Behörden sowie der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Der HWRM-Plan einschließlich des Umweltberichtes wurde sowohl im Internet veröffentlicht als auch analog über einen Zeitraum von zwei Monaten vom 22.04.2015 bis zum 22.06.2015 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Dabei wurde auch der grenzüberschreitenden Beteiligung Rechnung getragen. Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung haben die zuständigen Behörden die Entwürfe des HWRM-Plans und des Umweltberichtes aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß 14k UVPG überprüft. Die Ergebnisse dieser Überprüfung wurden im weiteren Verfahren bei der Aufstellung des HWRM-Plans berücksichtigt. Zur Bekanntgabe des angenommenen HWRM-Plans gehört eine zusammenfassende Erklärung (im Weiteren auch Umwelterklärung genannt), die gemäß 14l Abs. 2 Nr. 2 UVPG mit dem Plan zur Einsicht auszulegen ist. Gegenstand dieser Erklärung sind Erläuterungen, wie Umwelterwägungen in den HWRM-Plan einbezogen wurden, wie der Umweltbericht einschließlich der Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit berücksichtigt wurde sowie die Darlegung der Auswahlgründe für die Annahme des HWRM-Plans. Diese Erklärung wird hiermit vorgelegt. Die zusammenfassende Umwelterklärung bildet zusammen mit der Bekanntmachung der Annahme des Plans den Abschluss des SUP-Verfahrens und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die SUP sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. der Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des HWRM- Planes genommen haben. 4

2 ERLÄUTERUNG DER EINBEZIEHUNG VON UMWELTERWÄGUNGEN IN DEN HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENTPLAN Die HWRM-RL zielt darauf ab, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen, um die hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu verringern. Es wurden Gebiete festgelegt, in denen ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Für diese Gebiete wurden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt und die Betroffenheit in Bezug auf menschliche Gesundheit, Umwelt, wirtschaftliche Tätigkeit und kulturelles Erbe getrennt nach den Hochwasserszenarien mit niedriger (oder Extremereignis), mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit ermittelt. Anschließend wurden angemessene Ziele des Hochwasserrisikomanagements festgelegt und der Handlungsbedarf beschrieben. Die zur Erreichung der Ziele erforderlichen Maßnahmen wurden im HWRM-Plan für den deutschen Teil der IFGE Oder für die Bearbeitungsräume Lausitzer Neiße, Mittlere und Untere Oder und Stettiner Haff festgelegt. Innerhalb dieser Bearbeitungsräume wurden unter Berücksichtigung sämtlicher vorliegender regionaler Planungen der Länder Maßnahmentypen bestimmt, die zur Zielerreichung für den jeweiligen Raum als geeignet eingestuft wurden. Die Maßnahmentypen wurden aus dem standardisierten Katalog der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählt. Diese decken die unterschiedlichen Handlungsbereiche des Hochwasserrisikomanagements ab, umfassen die Zuständigkeitsebenen (Land / Region / Kommune / Verbände / Sonstige) und sind nach Status (noch nicht begonnen, begonnen, im Bau, abgeschlossen, unbekannt) erfasst. Gemäß der übergeordneten Planungsebene des Hochwasserrisikomanagements wurden die zur Anwendung kommenden Maßnahmentypen in verallgemeinernder Form dargestellt. Wie diese schließlich unter Auswahl möglicher Umsetzungsalternativen konkretisiert werden (Detaill- bzw. Einzelmaßnahmen), ist den nachgelagerten konkreten Planungsschritten vorbehalten und nicht Gegenstand des HWRM-Plans. Ein wesentlicher Bestandteil der SUP ist die Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping) für den Umweltbericht. Der Untersuchungsrahmen bestimmt den Inhalt, Umfang und Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht aufzunehmenden Angaben. Hierzu haben die beteiligten Länder einen gemeinsamen Vorschlag entwickelt. Anschließend wurde den Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den HWRM-Plan berührt werden, die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Die im Rahmen des Scoping-Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse erfasst, ausgewertet und im Einvernehmen der zuständigen Behörden bei der abschließenden Festlegung des Untersuchungsrahmens am 03.03.2015 berücksichtigt, sofern und soweit dies möglich und sinnvoll war. Im Umweltbericht zum HWRM-Plan für den deutschen Teil der IFGE Oder wurde, aufbauend auf einer allgemeingültigen Wirkungsanalyse der einzelnen Maßnahmentypen, eine raumbezogene Auswirkungsprognose und bewertung durchgeführt. Prinzipiell ist bei den Bewertungen im Umweltbericht zu berücksichtigen, dass sich aufgrund der abstrakten Planungsebene und des Konkretisierungsgrades eines länderübergreifenden HWRM-Planes die konkrete Ausprägung der Umweltauswirkungen vielfach erst im Rahmen nachfolgender Planungsebenen bzw. möglicher Genehmigungsverfahren abschließend ermitteln lassen. 5

3 BERÜCKSICHTIGUNG DES UMWELTBERICHTES EINSCHLIEßLICH DER STELLUNGNAHMEN VON BEHÖRDEN UND ÖFFENTLICHKEIT Der Umweltbericht zum HWRM-Plan wurde als zentrales Dokument der SUP in Abstimmung mit den zuständigen Behörden erstellt. Die Entwürfe des HWRM-Plans und des Umweltberichtes wurden den vom Plan berührten Behörden und der Öffentlichkeit im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens vom 22.04.2015 bis zum 22.06.2015 zugänglich gemacht. In diesem Rahmen wurde auch der grenzüberschreitenden Beteiligung der Nachbarländer, die Anteile an der IFGE Oder haben, durch Einbeziehung der dort ansässigen zuständigen Behörden, Rechnung getragen. Die nationale sowie grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde folgendermaßen sichergestellt: Die Bekanntmachung erfolgte durch die zuständigen Behörden in Form von Pressemeldungen, in Amtsblättern/Staatsanzeiger und auf den einschlägigen Internetseiten. Die Beteiligung erfolgte durch die öffentliche Auslegung der Entwürfe im Zeitraum vom 22.04.2015 bis zum 22.06.2015 bei den nachfolgenden jeweils zuständigen Behörden. Darüber hinaus wurden diese Dokumente auch im Internet wie folgt veröffentlicht und waren dort über den gesamten Anhörungszeitraum abrufbar. Bundesland Beteiligungsverfahren Brandenburg Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Oder und der Umweltbericht konnten über die Internetseite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg ( Link auf die Seite Hochwasserrisikomanagementpläne) sowie bei den folgenden Stellen eingesehen werden: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg an den drei Standorten Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam OT Groß Glienicke Von-Schön-Str. 7 03050 Cottbus Müllroser Chaussee 50 15236 Frankfurt (Oder) sowie in den unteren Wasserbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte, die einen Anteil am deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Oder besitzen, nach vorheriger Anfrage. Mecklenburg- Vorpommern Auf der Internetseite des LUNG MV wurde ausführlich über die Anhörungsverfahren zum HWRM-Plan und zugehöriger SUP informiert ( Link auf die Seite Hochwasserrisikomanagementrichtlinie / Aktuelles). Die Entwürfe zum HWRM-Plan und Umweltbericht wurden im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V ausgelegt. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Goldberger Straße 12 18273 Güstrow Die digitalen Unterlagen wurden ebenfalls in den Staatlichen Ämtern für Umwelt und Landwirtschaft zur Verfügung gestellt: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt 6

Bundesland Beteiligungsverfahren Mittleres Mecklenburg Erich-Schlesinger-Straße 35 18059 Rostock Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Badenstraße 18 18439 Stralsund Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Neustrelitzer Straße 120 17033 Neubrandenburg Sachsen Auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft wird über den Stand der Umsetzung des HWRM informiert ( Link zur Seite Hochwasserrisikomanagement / Stand der Umsetzung). Die Entwürfe zum HWRM-Plan und Umweltbericht wurden im ausgelegt. Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Zur Wetterwarte 11 01109 Dresden Darüber hinaus konnten die Unterlagen in elektronischer Form im Landratsamt Görlitz Außenstelle Löbau Umweltamt Georgewitzer Str. 52 02708 Löbau eingesehen werden. Die zuständigen Behörden der Nachbarländer wurden über das SUP-Verfahren zum HWRMP für den deutschen Teil der IFGE Oder informiert. Ihnen wurden neben einer in die jeweilige Landessprache übersetzten nichttechnischen Zusammenfassung des Umweltberichtes die vollständigen deutschsprachigen Unterlagen (Entwurf des HWRMP und des Umweltberichts) zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung am 22.06.2015 wurden die eingegangenen Stellungnahmen hinsichtlich ihrer Relevanz für das weitere Verfahren überprüft. Insgesamt gingen im Rahmen der formellen Anhörung 54 Stellungnahmen ein, darunter eine Stellungnahme aus Polen und eine Stellungnahme aus der Tschechischen Republik. Gut die Hälfte (55%) der Stellungnehmer sind der Verwaltung auf Bundes-, Landes oder kommunaler Ebene zuzuordnen. Umweltverbände, Industrie, Landwirtschaft und Privatpersonen kommen zusammen auf 45%. Die stellungnehmenden Privatpersonen sind meist direkt Betroffene mit Besitz im Hochwasserrisikogebiet und häufig auch der Landwirtschaft zuzuordnen. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken zum HWRM-Plan und zum Umweltbericht wurden vollständig gesichtet und bezüglich der vorgebrachten Einzelforderungen systematisiert. Zu jedem einzelnen Argument hinsichtlich eines Änderungs- bzw. Ergänzungs-wunsches haben die zuständigen Behörden jeweils für den HWRM-Plan und den Umweltbericht deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung abgestimmt. Die entsprechende Dokumentation kann dem Anhang entnommen werden. Insgesamt konnten 180 thematische Einzelaspekte identifiziert werden, wovon ein Drittel einen länderübergreifenden Bezug hat. Zum HWRM-Plan wurden 152 Einzelforderungen eingebracht, während zum Umweltbericht lediglich 38 Einzelforderungen eingingen. Hinsichtlich der Relevanz können unterschieden werden 19 zustimmende Forderungen; 15 Forderungen, die zu einer textlichen Präzisierung geführt haben; 7

Zusammenfassende Umwelterklärung zum HWRM-Plan für den deutschen Teil der IFGE Oder 146 Forderungen, die keinen direkten sachlichen Bezug zum Plan besaßen und nicht berücksichtigt wurden. Bei den Einzelaspekten aus den Bereichen Privatpersonen und Landwirtschaft geht es insbesondere um Fragen zu individuellen Auswirkungen für die landwirtschaftlichen Tätigkeiten (Abgrenzung der Risikogebiete, Folgen für die Bewirtschaftung, Entschädigungsfragen, etc.). Diese Fragen können im HWRM-Plan überwiegend nicht beantwortet werden, sondern sind Bestandteil nachgelagerter Planungen. Der Informations- und Kommunikationsbedarf wird von den Bundesländern gesehen und aufgegriffen. Wesentliche Änderungen aufgrund der Stellungnahmen im HWRM-Plan und im Umweltbericht Insbesondere die Anregungen, die zu einer besseren Verständlichkeit des HWRM-Plans führen, wurden in den Bericht aufgenommen. In diesem Zuge wurde erläutert, dass im vorgelegten Plan keine konkreten Einzelmaßnahmen enthalten sind. Es werden vielmehr die Maßnahmentypen angesprochen, für die eine Umsetzung von Maßnahmen beabsichtigt ist und sukzessive, gegebenenfalls auch in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Genehmigungserteilung erfolgt. Die konkrete Umsetzung erfolgt auf lokaler und regionaler Ebene im Rahmen der jeweils gesetzlich vorgesehenen Planungs- und Beteiligungsverfahren. Zudem erfolgte im Hochwasserrisikomanagementplan die Klarstellung, dass Maßnahmen von den jeweils zuständigen Akteuren umgesetzt werden sowie eine Ergänzung hinsichtlich der Kosten, dass eine Gesamtkostenplanung auf Basis des Hochwasserrisikomanagementplans nicht aufgestellt werden kann, da die Entscheidung über die konkrete Umsetzung von Maßnahmen den Akteuren obliegt, der Hochwasserrisikomanagementplan langfristig angelegt ist und schrittweise umgesetzt wird. Auch für den Umweltbericht wurden insbesondere die Anregungen umgesetzt, die zu einer besseren Verständlichkeit des Berichts beitragen. Insgesamt wurden neben wenigen Korrekturen in vier Kapiteln ergänzende Erläuterungen eingefügt. Abschließende zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen aus dem Umweltbericht Der auf Basis des abgestimmten Untersuchungsrahmens erarbeitete Umweltbericht zum HWRM-Plan für den deutschen Teil der IFGE Oder kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass gut die Hälfte der im Untersuchungsraum vorgesehenen Maßnahmen(typen) in ihrer Wirkung auf die Schutzgüter des UVPG positiv oder als neutral einzuschätzen sind. Die in ihrer Wirkung auf die Schutzgüter tendenziell negativen bzw. zumindest ambivalenten Maßnahmen(typen) sind fast ausschließlich dem Technischen Hochwasserschutz zugeordnet. Auf die möglichen auch grenzüberschreitenden nachteiligen Wirkungen wird im Umweltbericht hingewiesen. Entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich sind dort benannt und im Rahmen nachfolgender Planungs- und Umsetzungsverfahren zu berücksichtigen. Bei Zielkonflikten, die v. a. im Bereich der Maßnahmen des Technischen Hochwasserschutzes zu erwarten sind, sollten aus umweltfachlicher Sicht bei nachgelagerten Planungen möglichst abgestimmte Lösungen zwischen Wasserwirtschaft und Natur-, Boden-, Denkmalschutz bzw. anderen Sachgebieten erarbeitet werden. 8

4 BEGRÜNDUNG FÜR DIE ANNAHME DES HOCHWASSERRISIKOMA- NAGEMENTPLANES NACH ABWÄGUNG MIT DEN ALTERNATIVEN Im HWRM-Plan werden alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements für den deutschen Teil der IFGE Oder betrachtet. Der HWRM-Plan ist damit ein zentrales Instrument zur Verringerung der hochwasserbedingten Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in den Bearbeitungsräumen. Die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen(typen) trägt maßgeblich zur Erreichung der gesetzten Ziele für das Hochwasserrisikomanagement bei. Bei der Auswahl der Maßnahmen(typen) in den Bearbeitungsräumen wurden Alternativen geprüft und es wurde abgewogen, welche Maßnahmen(typen) in dem betroffenen Raum umgesetzt werden sollen und welche nicht, z. B. die Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen oder der Ausbau, Ertüchtigung bzw. Neubau von stationären und mobilen Schutzeinrichtungen. Eine Alternativenprüfung ist somit bereits integraler Bestandteil des Prozesses der Aufstellung des HWRM-Plans. Der HWRM-Plan enthält idealtypische Maßnahmen(typen) zur Erreichung der angemessenen Ziele für das Hochwasserrisikomanagement in den Risikogebieten. In welcher Form die gewählten Maßnahmen(typen) schließlich unter Auswahl möglicher Umsetzungsalternativen konkretisiert werden, ist den weiteren Planungsschritten vorbehalten. Im Umweltbericht zum HWRM-Plan werden deshalb rahmensetzende Aussagen zur Bewertung der Umweltfolgen und hinsichtlich zu beachtender Aspekte dargelegt. Diese sind bei nachgelagerten Planungen zu berücksichtigen. Die lokalen Umweltauswirkungen lassen sich in der Regel nur unter Berücksichtigung detaillierter Daten mit räumlichem Bezug und nach Kenntnis von genauen Planunterlagen abschließend bestimmen. Sofern sich erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ergeben, sind in den nachgeordneten Verfahren Alternativen zu prüfen. Änderungen und Anpassungen können erforderlichenfalls unabhängig von der regelmäßigen Überprüfung des HWRM-Planes auf Grundlage von 75 Abs. 6 Satz 3 WHG aufgrund von Ergebnissen der Überwachungsmaßnahmen vorgenommen werden. Unter Erwägung der vorgenannten Argumente haben die jeweils zuständigen Behörden den gemeinsamen HWRM-Plan für den deutschen Teil der IFGE Oder mit Beschluss vom 20.11.2015 angenommen. Die Annahme des HWRM-Plans nach 14l UVPG wird im Amtsblatt/Staatsanzeiger der beteiligten Bundesländer bekannt gemacht. Der HWRM-Plan mit Umweltbericht und zusammenfassender Umwelterklärung liegen zur Einsicht aus. Zusätzlich sind die Dokumente auf den einschlägigen Internetseiten der Länder veröffentlicht. 9

5 AUFSTELLUNG DER ÜBERWACHUNGSMAßNAHMEN (MONITORING) Die erheblichen Umweltauswirkungen, die sich aus der Durchführung der HWRM-Pläne ergeben, sind gemäß 14m UVPG zu überwachen, um insbesondere frühzeitig unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen zu ermitteln und geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Zur Erfüllung der Anforderungen können bestehende Überwachungsmechanismen, Daten- und Informationsquellen genutzt werden ( 14m Abs. 5 UVPG). Zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die sich aus der Durchführung des HWRM- Plans ergeben können, werden bestehende Überwachungsmechanismen, Daten- und Informationsquellen genutzt. Besonders verwiesen sei hier auf die Pegelmessnetze der Länder und des Bundes (an Bundeswasserstraßen) oder die umfangreichen Messprogramme im Zusammenhang mit der Bewertung und Überwachung des Gewässerzustands nach WRRL. Im Rahmen der Überprüfung des HWRM-Plans werden ggf. alle sechs Jahre Anpassungen und Nachbesserungen zur Überwachung vorgenommen. 10