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Transkript:

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 6 Auszug Rententabellen (0 Seiten inkl. Deckblatt) Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit und melden Sie allfällig fehlende Seiten unverzüglich. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Lösungen inkl. Zusatzblätter am Ende der Prüfung abgeben. Einwände nach der Prüfung sind ausgeschlossen. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experte/innen Unterschriften Datum Experte/in Experte/in 2

Aufgabe Nr. 4 Versicherungsunterstellung Bestimmen Sie bei den nachfolgenden Personen die Regeln der Versicherungsunterstellung in der Schweiz. Kreuzen Sie die Richtige an.. Ein italienischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Deutschland, der für einen schweizerischen Arbeitgeber in Österreich und Luxemburg arbeitet. ist obligatorisch ist nicht kann die Versicherung kann der versichert versichert fortführen freiwilligen Versicherung beitreten X.2 Ein rumänischer Staatsangehöriger, der sich in der Ukraine niederlässt, nachdem er 8 Jahre lang ohne Unterbrechung in der Schweiz versichert war. ist obligatorisch ist nicht kann die Versicherung kann der versichert versichert fortführen freiwilligen Versicherung beitreten x Seite 2

Aufgabe Nr. (Fortsetzung).3 Ein spanischer Staatsangehöriger, der in der Schweiz wohnt und in der Schweiz und in Italien für denselben Arbeitgeber tätig ist, wobei er einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit in der Schweiz ausübt. ist obligatorisch ist nicht kann die Versicherung kann der versichert versichert fortführen freiwilligen Versicherung beitreten x.4 Ein kamerunischer Staatsangehöriger, 22 Jahre alt, seit seiner Geburt wohnhaft in der Schweiz, der für einen Schweizer Arbeitgeber, der ihm den Lohn zahlt, im Tschad arbeiten wird. ist obligatorisch ist nicht kann die Versicherung kann der versichert versichert fortführen freiwilligen Versicherung beitreten x Seite 3

Aufgabe Nr. 2 Allgemeine Fragen AHV 5 Sind folgende Aussagen richtig oder falsch? (Zutreffendes ankreuzen) 2. Für die Zuteilung der Versichertennummer ist die Schweizerische Ausgleichskasse zuständig. X falsch 2.2 Arbeitgeber melden jeden neuen Angestellten innerhalb von zwei Monaten nach Arbeitsbeginn bei der zuständigen Ausgleichskasse an. X falsch 2.3 Der Beitrag des Bundes beträgt 8,55 % der Jahresausgaben der Versicherung. Zudem zahlt die Eidgenossenschaft der Versicherung die Einnahmen aus der Spielbanken- und Kabarettabgabe. X falsch 2.4 Der Höchstsatz für die Verwaltungskostenbeiträge der Ausgleichskassen beträgt 5 % der gemeldeten Lohnsumme. X falsch 2.5 Auf dem massgebenden Lohn von Personen, die in Privathaushalten beschäftigt sind, müssen ungeachtet der Höhe des Lohnes Beiträge bezahlt werden. X richtig Seite 4

Aufgabe Nr. 3 Massgebender Lohn 6 Ueli Brunner, geboren 952, betreibt als selbständiger Architekt ein Büro und beschäftigt mehrere Mitarbeiter. Per 3. Juli 202 gibt er das Architekturbüro auf. Seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat er vom Januar bis Juli 202 folgende Vergütungen ausbezahlt: a) Christian Baumann, geboren 966, Bruttogehalt: Fr. 05'000.-, Familienzulagen: Fr. 2'00.-. b) Sara Da Costa, geboren 968, Bruttogehalt: Fr. 38'500.-, Überstunden: Fr. 2'500.-. c) Sonja Hubschmid, geboren 947, Bruttogehalt: Fr. 26'000.-, Dienstaltersgeschenk: Fr. 5'000.-. Frau Hubschmid bezieht noch keine AHV-Rente, diese hat sie aufschieben lassen. d) Anton Kalbfuss, geboren 965, Bruttogehalt: Fr. 72'000.-, Dienstfahrzeug, welches auch privat genutzt werden kann (Privatanteil): Fr. '500.-. e) Urs Schwab, geboren 986, Bruttogehalt: Fr 65'000.-, darin enthalten ein UVG-Taggeld der SUVA in der Höhe von Fr. 4 500.-. Füllen Sie die nachstehende Lohnbescheinigung anhand der vorgenannten Angaben aus. Vorname, Name AHV/IV/EO Fr. ALV Fr. ALV-Solidarität Fr. Christian Baumann Sara Da Costa Sonja Hubschmid Anton Kalbfuss Urs Schwab Total Seite 5

Lösungsvorschlag: Lohnerklärung vom. Januar bis zum 3.Juli 202 Vorname, Name AHV/IV/EO Fr. ALV Fr. ALV-Solidarität Fr. Christian Baumann 05 000.-- 73 500.-- 3 500.-- Sara Da Costa 4 000.-- 4 000.-- --- Sonja Hubschmid 2 200.-- -.- --- Anton Kalbfuss 73 500.-- 73 500.-- --- Urs Schwab 60 500.-- 60 500.-- --- Total 30 200.-- 248 500.-- 3 500.--,5 0,5 Seite 6

Aufgabe Nr. 4 4 Beiträge Selbständigerwerbender Erstellen Sie die Beitragsabrechnung 202 für Herrn Ueli Brunner, selbständiger Architekt, geb. 952, welcher seine Tätigkeit per 3. Juli 202 beendet hat, aufgrund der folgenden Angaben: Netto-Einkommen: Fr. 98'300.- Eigenkapital: Fr. 345'200.- Zinsen auf investiertes Eigenkapital: % Verwaltungskosten:,4 % Lösungsvorschlag: Einkommen aus SE-Tätigkeit Fr. 98'300.- Aufrechnung Beiträge: CHF 98'300 x 00: 90.3 (00 9.7 = 90.3) Aufgerechnetes Einkommen: Fr. 08'859.35 ( Punkt) Abzüglich Zins auf EK, aufgerundet auf die nächsten 000 Franken, Anteilig 7 Monate (20 Tage) Fr. 2'08.35 ( Punkt) Massgebendes Einkommen: Abgerundet auf die nächsten '000 Franken: (0,5 ) Fr. 06'800.- x 9.7 %: (0,5 ) Fr. 06'84.- Fr. 06'800.- Fr. 0'359.60 Fr. 0'359.60 x,4 %: Fr. 45.05 (0,5 ) Gesamt: (0,5 ) Fr. 0'504.65 Seite 7

Aufgabe Nr. 5 7 Beiträge Nichterwerbstätiger Der nichterwerbstätige Otto Ineichen, geboren am 5. Juli 949, bezieht vorzeitig seine Rente. Im Jahr 202 verfügte er über folgende Mittel: Einkommen: AHV-Rente (pro Monat): Fr. '764.- BVG-Rente (pro Monat): Fr. 3'760.- Rente einer privaten Versicherung (pro Monat): Fr. 900.- Vermögen: Bank: Fr. 0'000.- Immobilie: Fr. 550'000.- Zudem bezog er einen Lohn von Fr. 6'000.- für eine von August bis Oktober 202 in Teilzeit (à 40 %) ausgeübte Erwerbstätigkeit. Bestimmen Sie mit Hilfe der folgenden Beitragstabellen die Beiträge, die er für 202 zahlen muss. Der Verwaltungskostensatz beträgt 2 %. Der Berechnungsweg ist detailliert aufzuzeigen. Auszug aus den Beitragstabellen (alle Werte in Franken) massgebendes Jahres- massgebendes Jahres- massgebendes Jahres- Vermögen beitrag Vermögen beitrag Vermögen beitrag '800'000.- 3'656.50 2'050'000.- 4'429.00 2'300'000.- 5'20.50 '850'000.- 3'8.00 2'00'000.- 4'583.50 2'350'000.- 5'356.00 '900'000.- 3'965.50 2'50'000.- 4'738.00 2'400'000.- 5'50.50 '950'000.- 4'20.00 2'200'000.- 4'892.50 2'450'000.- 5'665.00 2'000'000.- 4'274.50 2'250'000.- 5'047.00 2'500'000.- 5'89.50 Seite 8

Lösungsvorschlag: BVG-Rente: Fr. 3'760.- AHV-Rente: Fr. '764.- Rente einer privaten Versicherung Fr. 900.- Gesamt: Fr. 6'424.-x 2 x 20 = Fr.'54'760.- (2 ) Bank: Immobilie: ( Punkt) Gesamt: Gerundet: ( Punkt) Fr. 0'000.- Fr. 550'000.- Fr. 660'000.- Fr. 660'000.- Fr. 2'20'760.- Fr. 2'200'000.- Beiträge: Fr. 4'892.50 ( Punkt)./. Bereits b aezahlte Beiträge aus der Erwerbstätigkeit: Fr. 68.- ( Punkt) Fr. 4'274.50 Verwaltungskosten 2 % Fr 85.50 (0,5 ) (0,5 ) Fr. 4'360.- ========= Die fälligen Beiträge aus der Erwerbstätigkeit erreichen nicht die Hälfte der für nichterwerbstätige Personen fälligen Beiträge. Herr Otto Ineichen muss daher für das gesamte Jahr 202 die Beiträge für Nichterwerbstätige zahlen. (Korrekturhinweis: Nach dieser Aussage wird nicht explizit gefragt, daher keine Zusatzpunkte). Lösungsvorschlag Variante: Sofern nicht von unterjähriger Beitragspflicht ausgegangen wird (vgl. WSN Rz. 2098): BVG + Private Rente: Fr. 4 660 x 2 x 20 = Fr. 8 400 AHV-Rente (5 Monate) Fr. 764 x 5 x 20 = Fr. 76 400 Total Fr. 294 800 (2 ) Plus Bank/Immobilie Fr. 660 000 ( Punkt) Total: Fr. 954 800 abgerundet Fr. 950 000 ( Punkt) Beiträge: Fr. 4 20.-- ( Punkt) Seite 9

./. bereits bezahlte Beiträge aus Erwerbstätigkeit: Fr. 68.-- ( Punkt) Total Fr. 3 502.-- Verwaltungskosten (0,5 ) Fr. 70.05 Total Beiträge (0,5 ) Fr. 3 572.05 Seite 0

Aufgabe Nr. 6 Verzugs- und Vergütungszinsen 4 6. Am 6. August 203 bezahlt die Firma JAGGI SA die A-Konto-Abrechnung der Beiträge AHV/IV/EO- und ALV vom März 203 in der Höhe von Fr. 75 800.-. Der Betrag wurde am 20. August 203 auf dem Postkonto der Ausgleichskasse gutgeschrieben. Erstellen Sie die detaillierte Zinsrechnung. Lösungsvorschlag: 75'800.- x 5 x 40 Tage 00 x 360 = '473.90 2 6.2 Am 8. Juli 203 verfügt und stellt die Ausgleichskasse die persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge für das Jahr 200 von Herrn Marco Weber in Rechnung. Diese belaufen sich auf Fr. 22 800.50. Herr Marco Weber hat für das Jahr 200 A-Konto-Beiträge in der Höhe von Fr. 45 000.- geleistet. Erstellen Sie die detaillierte Zinsrechnung. Lösungsvorschlag: 22'99.50 x 5 x 98 Tage = 2830.45 00 x 360 2 Seite

Aufgabe Nr. 7: Fragen aus dem Rentenbereich 8 Sind folgende Aussagen richtig oder falsch? (Zutreffendes ankreuzen) 7. Bei der Einkommensteilung im Falle einer Scheidung werden die Einkommen, welche im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der Auflösung der Ehe erzielt werden, geteilt. X falsch 7.2 Eine geschiedene Frau, deren Ex-Ehemann verstorben ist, hat Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie Kinder hat und die Ehe mindestens 0 Jahre dauerte. X richtig 7.3 Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, in dem die versicherte Person das Rentenalter erreicht. X falsch 7.4 Wenn ein Mann gleichzeitig die Voraussetzungen für die Gewährung einer Witwerrente und einer Altersrente erfüllt, wird ihm die höhere Rente ausbezahlt. X richtig 7.5 Die Erziehungsgutschrift entspricht dem Betrag der dreifachen jährlichen Minimalrente. X richtig 7.6 Jahre, für die eine Betreuungsgutschrift in Frage kommt, werden auf dem individuellen Konto gutgeschrieben. Der genaue Betrag wird zum Zeitpunkt der Rentenberechnung bestimmt. X richtig Seite 2

Aufgabe Nr. 7 (Fortsetzung) 7.7 Männer und Frauen können den Rentenbeginn um bis 2 Jahre vorziehen oder um bis 5 Jahre aufschieben. X richtig 7.8 Der Antrag von Angehörigen eines Nichtvertragsstaates auf Rückerstattung der AHV-Beiträge muss bei der Schweizerischen Ausgleichskasse eingereicht werden. X richtig Seite 3

Aufgabe Nr. 8: Berechnung von Hinterlassenenrenten 8 Hans Fasel, geboren am 6. Mai 978, ist seit dem 5. Oktober 2003 mit Jasmine Fasel, geboren am 5. Februar 980, verheiratet. Sie haben zwei Kinder: Melanie, geboren am 3. Juni 2004, und Hugo, geboren am 4. September 2007. Hans Fasel stirbt bei einem Unfall am 28. August 203. Auf den individuellen Konten der Ehegatten befinden sich folgende Einkommen: Hans Fasel Jasmine Fasel 996 998 Fr. 24'000.- 998 2000 Fr. '000.- 999 202 Fr. 840'000.- 200 202 Fr. 80'000.- Berechnen Sie die von der AHV zu zahlenden Leistungen mit Hilfe der Tabellen im Anhang und beantworten Sie folgende Fragen: 8. Beitragsdauer des Jahrgangs? 4 ( Punkt) 8.2 Welche Rentenskala ist anwendbar? Skala 44 (0,5 ) 8.3 Welcher Aufwertungsfaktor ist anzuwenden?,000 (0,5 ) 8.4 Wie hoch ist der Durchschnitt der aufgewerteten Erwerbseinkommen? (Lösungsweg aufzeigen) Fr. 840'000 : 4 = Fr. 60'000 + 0 % (Karrierezschlag, gemäss Art. 54 AHVV) = Fr. 66'000.- (2 ) Seite 4

Aufgabe Nr. 8 (Fortsetzung): 8.5 Berechnen Sie den Durchschnitt aus den Erziehungsgutschriften (Lösungsweg detailliert aufzeigen). Fr. 70 x 3 x 2 : 2 = Fr. 2 060 x 8 : 4 = Fr. 2 034 (2 ) 8.6 Welches ist das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen? Fr. 66'000 + Fr. 2 034 = Fr. 78 034 Tabellenwert: Fr. 78 624 ( Punkt) 8.7 Wie hoch sind die monatlichen Renten? Witwenrente: Fr. 82.- Jasmine Fasel Waisenrente Fr. 906.- Mélanie Waisenrente Fr. 906.- Hugo ( Punkt total) Seite 5

Aufgabe Nr. 9: Altersrenten 4 Klaus Portmann ist am 8. September 948 geboren. Er ist seit dem 7. Juni 977 mit Klara Portmann, geboren am 3. September 949, verheiratet. Die Beteiligten, die immer in der Schweiz gewohnt und gearbeitet haben, haben drei Kinder: Renate, geboren am 6. August 978, Paul, geboren am 7. Oktober 98, und William, geboren am 4. Juli 984. Auf den individuellen Konten der Ehegatten befinden sich folgende Einkommen: Klaus Portmann Klara Portmann 966 968 Fr. 59'000.- 967 969 Fr. 9'800.- 969 977 Fr. 285'000.- 970 977 Fr. 56'000.- 978 202 Fr. 2'59'000.- 978 202 Fr. 258'000.- Berechnen Sie die von der AHV zu zahlenden Leistungen mit Hilfe der Tabellen im Anhang und beantworten Sie folgende Fragen: 9. Beitragsdauer des Jahrgangs von Herrn Portmann? 44 (0,5 ) 9.2 Beitragsdauer des Jahrgangs von Frau Portmann? 43 (0,5 ) 9.3 Welche Rentenskala ist bei Herrn Portmann anwendbar? 44 (0,5 ) 9.4 Welche Rentenskala ist bei Frau Portmann anwendbar? 44 (0,5 ) 9.5 Aufwertungsfaktor bei Herrn Portmann?,256 (0,5 ) Seite 6

Aufgabe Nr. 9 (Fortsetzung): 9.6 Aufwertungsfaktor bei Frau Portmann?,236 (0,5 ) 9.7 Wie hoch ist der Durchschnitt der aufgewerteten Erwerbseinkommen bei Herrn Portmann? (Lösungsweg aufzeigen) Fr. 295 500 + Fr. 29 000 + Fr. 285 000 = Fr. 709 500 Fr. 709 500 x,256 : 44 = Fr. 48 798 (2 ) 9.8 Wie hoch ist der Durchschnitt der aufgewerteten Erwerbseinkommen bei Frau Portmann? (Lösungsweg aufzeigen) Fr. 29 000 + Fr. 295 500 + Fr. 56 000 = Fr. 580 500 Fr. 580 500 x,236 : 43 = Fr. 45 430 9.9 Wie hoch ist der Durchschnitt der Erziehungsgutschriften von Herrn Portmann? (Lösungsweg aufzeigen) Fr. 70 x 2 x 3 = Fr. 42 20: 2 x 22 : 44 = Fr. 0 530 (2 ) 9.0 Wie hoch ist der Durchschnitt der Erziehungsgutschriften von Frau Portmann? (Lösungsweg aufzeigen) Fr. 70 x 2 x 3 = Fr. 42 20: 2 x 22 : 43 = Fr. 0 775 (2 ) 9. Welches ist das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen von Herrn Portmann? Fr. 48 798 + Fr. 0 530 = Fr. 59 328 Tabellenwert: Fr. 60 372 (0,5 ) 9.2 Welches ist das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen von Frau Portmann? Fr. 45 430 + Fr. 0 775 = Fr. 56 205 Tabellenwert: Fr. 57 564 (0,5 ) Seite 7

Aufgabe Nr. 9 (Fortsetzung): 9.3 Wie hoch ist der Betrag der monatlichen Renten an Herrn und Frau Portmann? (Lösungsweg aufzeigen) Klaus Portmann 2022 x 350 Fr. 772.- 4006 Klara Portmann 984 x 350 Fr. 738.- 4006 Je,5 pro richtige Berechnung. Seite 8