Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom bis Regionale Strategie für Sachsen-Anhalt

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Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 1 Regionale Strategie für Sachsen-Anhalt im Rahmen des EU- Schulobstprogrammes gemäß Art. 103ga Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 2 Vorbemerkung Die vorliegende Strategie dient als Grundlage zur Durchführung eines Schulobstprogramms gemäß - Artikel 103ga der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) zur Einführung eines Schulobstprogramms (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1) in Verbindung mit der - Verordnung (EG) Nr. 288/2009 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnisse an Kinder in schulischen Einrichtungen im Rahmen eines Schulobstprogramms (ABl. L94 vom 8.4.2009, S. 38) [DVO Art. 3] - Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz SchulObG) vom 20.09.2009 (BGBl. I S. 3152) In den jeweils geltenden Fassungen. in Sachsen-Anhalt im Zeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2015

Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 3 Inhalt: 1. Einleitung 4 2. Ausgangslage und Ziel des Schulobstprogramms 4 3. Zielgruppe 4 4. Häufigkeit und Umfang des Angebots von Obst und Gemüse 5 5. Produktauswahl 5 6. Dauer der Durchführung des Programms 6 7. Beteiligung interessierter Kreise 7 8. Flankierende Maßnahmen 7 9. Mittelausstattung des Programms 8 10. Additionalität 8 Anlage

Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 4 1. Einleitung Das Europäische Schulobstprogramm gemäß Art. 103ga der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 sieht vor, dass, beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010, eine Gemeinschaftsbeihilfe von jährlich 90 Millionen Euro für die Verteilung von Obst und Gemüse an Kinder in Schulen und vorschulischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird. Die Gemeinschaftsbeihilfe beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten für die Erzeugnisse sowie für Logistik, Verteilung und Kommunikation, in Konvergenzregionen und in Gebieten in äußerster Randlage der Gemeinschaft beträgt der Gemeinschaftsanteil 75 %. Die Kofinanzierung muss jeweils von den Mitgliedstaaten erbracht werden. Die vorliegende Strategie dient als Grundlage für die Umsetzung eines Schulobstprogramms in Sachsen-Anhalt im Durchführungszeitraum vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2015. 2. Ausgangslage und Ziel des Schulobstprogramms Das von der Europäischen Gemeinschaft kofinanzierte Schulobstprogramm soll dazu beitragen, dass schon sehr junge Kinder an ein gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten herangeführt werden. Der Landesregierung ist daran gelegen, dass die Kinder im Land möglichst früh, schon im Vorschulalter, ein vielfältiges Angebot an Obst und Gemüse, besonders aber auch die Früchte aus ihrer näheren Umgebung kennen und schätzen lernen. 3. Zielgruppe 3.1. Teilnehmende Einrichtungen: Grundschulen, Förderschulen (bis 4. Schuljahrgang) und Kindertagestätten mit Kindern, die im Schuljahr 4 Jahre alt werden (Vorschulalter) in Sachsen- Anhalt, deren Träger der Teilnahme am Schulobstprogramm zustimmen. 3.2. Angewandte Kriterien zur Auswahl der Einrichtungen: Über die Teilnahme wird nach dem Zeitpunkt des Vorliegens vollständiger Antragsunterlagen unter Berücksichtigung der Anzahl der berechtigten Kinder in den Regionen entschieden. Damit möglichst viele Einrichtungen an dem Pro-

Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 5 gramm teilnehmen können, ist derzeit die Teilnahme je Einrichtung auf ein Schuljahr begrenzt dann erfolgt ein Wechsel. 3.3. Zugrunde gelegte Kriterien bei der Auswahl der Zielgruppe: Aufgrund der Evidenz der frühkindlichen Prägung des Ernährungsverhaltens werden nur Kinder, die die unter 3.1. genannten Einrichtungen besuchen, in das Programm aufgenommen. 3.4. Anzahl der Kinder, die mit dem Programm erreicht werden sollen: Jährlich ca. 20.000, ca. 17 % von insgesamt ca. 115.000 berechtigten Kindern. 4. Häufigkeit und Umfang des Angebots von Obst und Gemüse Die Verteilung erfolgt über jeweilige Lieferanten. Dabei ist sicherzustellen, dass für die Dauer der Durchführung des Programms maximal an drei Tagen pro Woche während der Schulzeiten (ohne Ferienzeiten) täglich eine Portion je Kind angeboten wird. 5. Produktauswahl 5.1. Zugelassenes Obst und Gemüseangebot Beihilfefähig sind frisches Obst und Gemüse, wobei auch genussfertig, stückig vorbereitete und/oder verpackte Obst- und Gemüseerzeugnisse (z. B. verpackte Apfelschnitze oder Möhrenstifte) einbezogen werden können. Dabei sollen Erzeugnisse aus regionaler Erzeugung und mit saisonalem Bezug bevorzugt eingesetzt werden.

Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 6 Die folgende Sortimentsliste ist eine Orientierung für eine Auswahl an Obst und Gemüsearten. Es handelt sich um eine nicht abschließende Liste, d. h. nicht aufgeführte Obst- und Gemüsearten sind nicht ausgeschlossen. Obst: Äpfel, Aprikosen, Birnen, Kirschen, Mirabellen, Pflaumen, Zwetschgen. Gemüse: Gurken, Karotten, Kohlrabi, Radieschen, Tomaten. Bei der Festlegung der beihilfefähigen Erzeugnisse stand die Überlegung im Vordergrund, dass die Kinder ein möglichst breites und vielfältiges Obst- und Gemüsesortiment kennenlernen sollen. Die Betonung von Regionalität und Saisonalität erfolgt dabei zum Einen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte, zum Anderen sollen die Kinder möglichst früh die Früchte aus ihrer eigenen Region kennen lernen. Im Hinblick auf den Erwerb von Alltagskompetenzen, die u. a. auch das Waschen sowie die Zerkleinerung und weitere Zubereitung von Lebensmitteln umfassen, wurden frische Obst- und Gemüseerzeugnisse in das Programm einbezogen. Ausgeschlossen sind die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 aufgeführten Erzeugnisse, d. h. Erzeugnisse mit - zugesetztem Zucker, - zugesetztem Fett, - zugesetztem Salz, - zugesetztem Süßungsmittel. 6. Dauer der Durchführung des Programms Siehe Nr. 3.2.: derzeit jeweils ein Schuljahr.

Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 7 7. Beteiligung interessierter Kreise Um die Umsetzung des EU-Schulobstprogramms fachlich zu begleiten, ist beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die sich nach Bedarf zu einem Informations- und Meinungsaustausch trifft. Der Arbeitsgruppe gehören neben Vertretern des Kultusministeriums, der Ministerien für Inneres und Sport sowie für Gesundheit und Soziales, Eltern- und Schülervertreter und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände auch Ernährungs- und Gesundheitsexperten, Vertreter der Landwirtschaft, der Obst- und Gemüsewirtschaft und des Handels an. Dadurch wird eine breite und zeitnahe Beteiligung interessierter und fachlich berührter Kreise gewährleistet und die Partnerschaft zwischen Bildungswesen, Trägern der Einrichtungen, öffentlichem Gesundheitswesen und Landwirtschaft bei der Umsetzung des Schulobstprogramms gefördert. 8. Flankierende Maßnahmen Um die Wirksamkeit des Schulobstprogramms zu verbessern und zu einer erfolgreichen Umsetzung des Programms beizutragen, sind flankierende Maßnahmen vorgesehen. Diese sollen zu einer Verbesserung der Kenntnisse über eine bedarfsgerechte Ernährung beitragen, insbesondere auch über die gesundheitsfördernden Auswirkungen eines regelmäßigen Obst- und Gemüseverzehrs. Auf diese Weise sollen sie im Wege einer engen Kooperation von Bildungswesen, Gesundheitswesen und Landwirtschaft zu einer nachhaltigen Änderung des Ernährungsverhaltens bei Kindern und Jugendlichen führen. Flankierende Maßnahmen: 1. Faltblätter für Lehrer/ Erzieher und Eltern/ Sorgeberechtigte. 2. Website zum EU-Schulobstprogramm. 3. Informationsbrief für Lehrerinnen/Lehrer, Erzieherinnen/Erzieher. 4. Besondere Akzentuierung, der in den Lehrplänen und Rahmenrichtlinien enthaltenen Unterrichtseinheiten zur gesunden Ernährung. 5. Handlungsempfehlung zum Aufbau einer eigenständigen Versorgung. 6. Besuch eines Gartenbau- oder Landwirtschaftsbetriebes (fakultativ).

Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 8 Die vorstehenden, flankierenden Maßnahmen sollen an die jeweilige Häufigkeit der Verteilung von Obst und Gemüse im Rahmen des Schulobstprogramms angepasst erfolgen. Die zur Begleitung des Schulobstprogramms vorgesehenen Maßnahmen können sowohl einzeln durchgeführt als auch zu mehreren miteinander kombiniert eingesetzt werden. 9. Mittelausstattung des Programms EU-Finanzierung (75%) 576.500 EURO Finanzbeitrag Sachsen-Anhalt davon flankierende Maßnahmen davon Kofinanzierung (25%) 236.100 EURO ca. 44.000 EURO 192.100 EURO 10. Additionalität Derzeit gibt es keine staatlich getragenen Schulobstprogramme in Sachsen-Anhalt. Anlage 1: Tabelle Flankierende Maßnahmen Anlage 2: Tabelle Kurzbericht Strategie

Strategie für ein Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt vom 01.08.2014 bis 31.07.2015 9 Anlage 1 Flankierende Maßnahmen zum EU- Schulobstprogramm in Sachsen-Anhalt Flankierende Maßnahme Faltblatt Information zu Zweck, Inhalt des Schulobstprogramms und Ernährungshinweise Handlungsempfehlung zum Aufbau einer eigenständigen Versorgung Website Informationsbrief Akzentuierung von Unterrichtseinheiten zur gesunden Ernährung Besuch eines Gartenbau oder Landwirtschaftsbetriebes* Bereich Ziel / Zweck Beschreibung Erwartete Ergebnisse / Begründung Schule/ Kindertagestätte/ Eltern/ Sorgeberechtigte Schule/Kindertagesstätte/Eltern/Sorge berechtigte Schule/ Kindertagesstätte/ Eltern/ Sorgeberechtigte Schule/ Kindertagesstätte Schule Schule/ Kindertagesstätte Hinweise für den Aufbau eines eigenfinanzierten Obst- /Gemüseprogramms Information, Bereitstellung von Anträgen, Merkblättern, aktuellen Tipps Informationen und Hinweise zur Umsetzung und zu flankierenden Maßnahmen Akzentuierung im Hinblick auf Obst- und Gemüsekonsum, Kenntnisse zu Obst und Gemüse Kennenlernen der gartenbaulichen und landwirtschaftlichen Produktion sowie der Rahmenbedingungen Informationsmaterial für Lehrer, Erzieher, Eltern Faltblatt mit Beispielen und Hinweisen, Kontaktadressen Internetauftritt Schulobst Sachsen-Anhalt www.schulobstprogram m.sachsen-anhalt.de Informationsbrief mit Anlagen Unterrichtseinheiten Projekt Grün erleben Bauernhof als Klassenzimmer, Projekt Außerschulischer Lernort in der LLFG Ziel des EU-Schulobstprogramms ist bekannt, Hinweise zur vorteilhaften Wirkung des Obst- und Gemüsekonsums sind gegeben, praktischen Tipps zur Umsetzung des Programms in Einrichtungen und Elternhaus sind verfügbar. (Landesmittel: ca. 2000, Nachdruck) Erwartet wird ein Zuwachs eigenfinanzierter Obst- /Gemüseprogramme in Schulen und Kitas im Anschluss an das kostenfreie EU- Schulobstprogramm (ca. 2000 Nachdruck) Eine umfassende und aktuelle Information der beteiligten und interessierten Kreise durch Veröffentlichung von Lieferanten, Anträgen und Hinweisen. Die Einrichtungen erhalten Hinweise zur erfolgreichen Umsetzung des Programms und zu Angeboten für flankierende Maßnahmen mit Kontaktdaten. (Versandkosten, nicht bezifferbar) Erworben werden Kompetenzen zur gesunden Ernährung sowie Kenntnisse über die die Vielfalt bei Obst und Gemüse werden gebildet. Erwerb von Kompetenzen hinsichtlich Produktion von Lebensmitteln insbesondere Obst und Gemüse. Vorstellung des regionalen Anbauspektrums. (Landesmittel: ca. 40.000 )