Dr. Stefan Kielbassa, Christian Ketzer, Christoph Walter Bahnprojekt Stuttgart-Ulm: Umgang mit dem Schutzgut Boden auf der Albhochfläche Einordnung in das Gesamtprojekt D ie Deutsche Bahn realisiert als Bestandteil der europäischen Magistrale Paris-Budapest das Bahnprojekt Stuttgart Ulm mit der vollständigen Umordnung des Bahnknotens Stuttgart, dem Neubau einer Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Stuttgart und Ulm sowie der Umgestaltung des Hauptbahnhofs Ulm, siehe Abb. 1. Die Neubaustrecke quert die Schwäbische Alb und bindet über den Albabstieg im Bahnhof Ulm in das bestehende Streckennetz ein. Im Anschluss an die bereits vorhandene Hochgeschwindigkeitsstrecke Mannheim-Stuttgart wird damit eine gleichwertige Fortsetzung bis Ulm erreicht. Die vorhandene Bahnstrecke mit der bekannten Geislinger Steige (Fertigstellung 1850) genügt schon lange nicht mehr den Anforderungen des modernen Eisenbahnverkehrs. Aufgrund der hohen Beanspruchung auf den bestehenden Gleisanlagen soll die Eisenbahninfrastruktur zwischen Stuttgart und Ulm durch den Bau von zwei zusätzlichen Gleisen verbessert werden. Die Neubaustrecke wird als zweigleisige, elektrifizierte Bahnstrecke mit einer Länge von ca. 60 Kilometer ausgeführt. Nahezu 30 Kilometer verlaufen dabei in Tunnelbauwerken. Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt über die gesamte Neubaustrecke einheitlich 250 km/h. Die Neubaustrecke Stuttgart Ulm untergliedert sich dabei in zwei Teilbereiche: Bereich Stuttgart Wendlingen: Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs vom Kopfbahnhof zum Durchgangsbahnhof mit Anschluss des Flughafens Stuttgart an die Filderbahn sowie dem Neubau des Teilstücks Flughafen Wendlingen. Bereich Wendlingen Ulm (NBS): Die Neubaustrecke Wendlingen Ulm einschließlich der Umgestaltung des Hauptbahnhofs Ulm und einer Erweiterung der Donaubrücke (Neubaustrecke). Abbildung 1 Zentraler europäischer West-Ost-Eisenbahnkorridor 9
Abbildung 2 Übersicht PFA 2.3 Projektabschnitt Albhochfläche Der Projektabschnitt 2.3 Albhochfläche der NBS Wendlingen Ulm hat eine Gesamtlänge von 21,4 km. Er beginnt im Westen bei Hohenstadt und endet im Osten bei Dornstadt, siehe Abb. 2. Der Abschnitt ist vom überwiegenden Verlauf auf offener Strecke (im Gegensatz zu Verlauf im Tunnel) in Parallellage zur Bundesautobahn A8 gekennzeichnet, deren vollständiger Ausbau zeitgleich von vier auf sechs Fahrstreifen erfolgt. Dies führt im Zuge der Bauausführung zu einer unmittelbaren Verzahnung der jeweiligen Bauabläufe beider Projekte. Der Projektabschnitt umfasst aufgrund einer Einteilung in drei etwa gleich lange Bauabschnitte und den separat vergebenen Tunnel Widderstall 4 große Bauaufträge. Der weitgehende Verlauf auf offener Strecke führt dazu, dass oberirdische Flächeninanspruchnahmen in sehr viel größerem Ausmaß auftreten als in den durch lange Tunnels geprägten Nachbarabschnitten Albaufstieg und Albabstieg. Aufgrund der nicht ebenen Topografie der Alb werden außer der für den Gleiskörper erforderlichen Fläche zusätzliche seitliche Flächen in Anspruch genommen, um Damm- oder Einschnittsböschungen ausbilden zu können, siehe Abb. 3. Diese zusätzlichen Flächen sind durch die enge Bündelung mit der Autobahn minimiert und werden nach ihrer Herstellung wieder begrünt. Baustelleneinrichtungsflächen liegen weitestgehend innerhalb des im Endzustand beanspruchten Projektraumes. In geringem Umfang sind darüber hinaus temporäre Inanspruchnahmen erfor- 10 derlich. Weitere temporäre Inanspruchnahmen sind dort gegeben, wo Tunnel in offener Bauweise hergestellt werden. Temporär in Anspruch genommene Flächen werden mit Projektabschluss rekultiviert und der Landwirtschaft oder sonstigen Nutzung zurückgegeben. Im Folgenden wird dargestellt, wie mit den vorhandenen kulturfähigen Böden umgegangen wird, insbesondere wie die fachgerechte Herstellung der Grünflächen sichergestellt und wie mit dem Oberbodenüberschuss umgegangen wird, der aufgrund der Herstellung des Gleiskörpers zwangsläufig entsteht. Rechtliche und normative Grundlagen Baurechtliche Grundlage des Bahnprojektes im Abschnitt 2.3 sind der Planfeststellungsbeschluss vom 12.11.2008 sowie die Änderungsbeschlüsse vom 05.02.2010 und 13.11.2012. Der Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt die Forderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG), das den Boden als Schutzgut behandelt, insbesondere werden in Kap. 7.4 (Boden, Abfall, Massenverwertung) des Beschlusses diverse Auflagen zum Bodenschutz formuliert. Diese und alle weiteren Auflagen bzgl. Natur-, Landschafts-, Wasser- und Bodenschutz müssen durch die Bahn (DB Projekt Stuttgart Ulm GmbH) als Vorhabenträger und deren Bau-Auftragnehmer umgesetzt werden: der Planfeststellungsbeschluss ist Bestandteil der Bauverträge. Für die Überwachung der Bauarbeiten einschließlich der Einhaltung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss hat die DB die Arbeitsgemeinschaft Bauüberwachung Pöyry Krebs & Kiefer Zerna beauftragt. Das ver
tragliche Leistungsbild der Bauüberwachung umfasst mit Hinsicht auf das Bodenthema eine ökologische Bauüberwachung. Die wichtigsten Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zum Bodenschutz werden nachfolgend kurz beschrieben. Bei allen Bodenarbeiten, die der Sicherung, der Zwischenlagerung und der Wiederverwertung von Oberbodenmaterial dienen, sind die entsprechenden Vorgaben der DIN 18915 und der DIN 19731 (insbesondere DIN 19731 Nr. 7.2 und 7.3) relevant. Kulturfähiges Unterbodenmaterial i.s.d. 12 BBodSchV wird bei Herstellung durchwurzelbarer Bodenschichten wie Oberbodenmaterial behandelt. Abtrag und Wiederauftrag des Oberbodens bei geeignetem Feuchtezustand und entsprechender Mindestfestigkeit regelt DIN 19731. Die Zwischenlagerung des Bodens erfolgt in Mieten mit einer maximalen Höhe von 2,5 m, die bei einer Lagerungsdauer von über drei Monaten mit tief wurzelnden, winterharten und wasserzehrenden Pflanzen begrünt werden (Luzerne, Waldstauden-Roggen, Lupine und Ölrettich entsprechend DIN 19731 sind im Projekt die Regel). Mahd bzw. Rodung der Mietenbegrünung ist Bestandteil der Bauverträge. Nach Abschluss der Bautätigkeit werden alle ortsfremden Bodenmaterialien und Lockerungen des verdichteten Unterbodens im Bereich der Baustelleneinrichtung wieder beseitigt. Die Bodenaushübe werden auf Verwertungseignung gemäß DIN 19731 überwacht. Die Detailplanung von Aufschüttungen und Rekultivierungen im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgt im Benehmen mit der unteren Bodenschutzbehörde. Werden bei den Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (Müllrückstände, Verfärbung des Bodens, auffälliger Geruch oder ähnliches), wird das Landratsamt Alb-Donau-Kreis benachrichtigt. Wird Bodenmaterial aus Verdachtsbereichen nach DIN 19731 Nr. 5.2 entnommen und soll dieses Material im Sinne des 12 BBodSchV verwendet werden, sind Untersuchungen nach 12 Abs. 3 BBodSchV in Absprache mit der unteren Bodenschutzbehörde durchzuführen. Eine Verwendung von Bodenmaterial i.s.d. 12 BBodSchV ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn Schadstoffgehalte die Vorsorgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 BBodSchV überschreiten. Bei landwirtschaftlicher Folgenutzung ist zusätzlich 12 Abs. 4 BBodSchV zu beachten. Der Vorhabenträger hat rechtzeitig vor Baubeginn (mind. 3 Monate vorher) den zuständigen Fachbehörden ein detailliertes Verwertungs- und Entsorgungskonzept vorzulegen, das die tatsächlichen Verwertungs- und Entsorgungswege für die unterschiedlichen Aushubmassen nachweist. Abbildung 3 Regelquerschnitt Offene Strecke Aktueller Stand der Baudurchführung Im 1. Bauabschnitt fallen erhebliche Überschussmassen an Gestein an, die einerseits an das Nachbarprojekt A8 z.b. zur Herstellung von Lärmschützwällen geliefert werden oder in Steinbrüche abgefahren werden (derzeit ca. 200.000 t). Innerhalb des Baufeldes wird ein Teil des anfallenden Ausgangsgesteins gebrochen und nach Korngrößen getrennt zur Wiederverfüllung an Bauwerken genutzt. Etwa 6.000 t geogen belastetes Bohnerz werden auf Deponien entsorgt. Oberboden zur Wiederverwertung auf den Erdbauwerken ist zwischengelagert. Ein Teil des Oberbodenüberschusses wurde in Abstimmung 11
zeugen. Eine Umsetzung der Mieten erfolgt nur in Ausnahmefällen. Zur Zeit werden die Mieten v. a. streifenförmig am Baufeldrand angelegt. Da die Lagerungsdauer in der Regel >3 Monate beträgt, wird eine Zwischenbegrünung mit tiefwurzelnden, winterharten und stark wasserzehrenden Pflanzen vorgenommen und jährlich gemäht. Frühere Erkundungsprogramme und Aufzeichnungen des LRA Alb-Donau-Kreis ergaben keine anthropogenen Belastungen oder kontaminierten Böden. Baubegleitend erfolgen zusätzliche Beprobungen von Boden, der ausgehoben und abgefahren wird, hier: Oberboden, Alblehm, Molasse (Mergel) und Kalkstein, siehe Abb. 4. Abbildung 4 Oberbodenabtrag mit dem Landratsamt zur Rekultivierung an Landwirte oder zur Flurerneuerung abgegeben. Bildquellen: Deutsche Bahn Im 2. Streckenabschnitt ist ein nahezu geschlossener Massenkreislauf innerhalb des Bauabschnitts gegeben. Nutzung des kompletten Oberbodens und aller geologischen Schichtpakete bei Bauwerken, Dämmen und Einschnitten. Der 3. Streckenabschnitt wurde Ende 2014 beauftragt; Baubeginn ist Mitte 2015. Umgang mit Oberboden Die Bodenproben werden zur Analyse ins Labor gegeben. Dieses ist unabhängig und akkreditiert nach DIN EN ISO / IEC 17025 und untersucht entsprechend der Verwaltungsvorschrift (VwV) Boden auf die Parameter LHKW, PAK, Schwermetalle etc. Entsprechend den Analyseergebnissen erfolgt eine Deklaration der Proben nach Zuordnungswerten. Ungefährliche Abfälle Z0, Z0*, Z1.1, Z1.2 bis Z2 und gefährliche Abfälle > Z2. Entsprechend Deklaration ist ein Einbau oder Einbau mit Auflagen möglich. Vor Abtrag des Oberbodens erfolgt die Rodung von Bäumen und Buschwerk, die Zerkleinerung von Wurzelstöcken und der sonstigen Vegetationsschicht. Die bisherigen Laborergebnisse zeigen bei Kalkstein und Molasse ausschließlich Z0, bei Alblehm und Oberboden Z0 Z1.2, meist durch Parameter Chrom, seltener Nickel und Arsen verursacht. Der Oberboden wird dann streifenförmig abgetragen und auf Mieten getrennt vom Unterboden bzw. Felsmaterial gelagert. Es wird darauf geachtet, den Oberboden dabei möglichst nicht, bzw. nur durch Fahrzeuge mit geringer Bodenpressung zu befahren. Laborergebnisse des Sonderfalls Bohnerz weisen Einstufung Z2 (u.a. Chrom) aus; zum Wiedereinbau innerhalb des Projektes ist dieses Material aus bautechnischen Gründen nicht geeignet. Es wird zur Renaturierung von Steinbrüchen in gleicher geologischer Umgebung nach der VwV-Boden genutzt; Zustimmung des Landratsamtes und der Betreiber der Steinbrüche sind jeweils erforderlich, siehe Abbildung 5. Die Mietenhöhe beträgt in der Regel maximal 2,5 m und die Profilierung erfolgt mit Raupenfahr12 Die Probenahme erfolgt nach der LAGA PN 98 (Richtlinie zur Probenahme nach der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, LAGA). Der Probenehmer besitzt die Fachkunde nach der Deponieverordnung (DepV). Die Probenahme wird begleitet von der Bauüberwachung (BÜ). Die Mitarbeiter der BÜ besitzen ebenfalls die Sachkunde nach der DepV. Entsprechend eines aufgestellten Probenahmeplans erfolgt die Bodenansprache nach Bodenart, Farbe, Konsistenz, Geruch, Kornfraktion etc. abhängig von Grundmenge, Homogenität und Stückgrößenverteilung. Dabei wird ein Probenahmeprotokoll mit diesen Angaben erstellt.
Abbildung 5 Haufwerk Bohnerz Wiederherstellung von Flächen Der Aufbau der Bodenschichten auf Rekultivierungsflächen orientiert sich an den vormals vorhandenen Böden. Auf zukünftigen landwirtschaftlichen Nutzflächen soll der Oberboden mindestens in der ursprünglichen Stärke gemäß den beim Abtrag erstellten Aufzeichnungen wieder angedeckt werden. Der Oberflächen- und Pflugsohlenbereich wird fachgerecht aufgelockert, um spätere Staunässe und Trockenschäden zu vermeiden. Sowohl während als auch nach vollendetem Auftrag darf der Oberboden ausschließlich mit Baufahrzeugen geringer Bodenpressung befahren werden. Gemäß Planfeststellungsbeschluss sind entsiegelte Flächen sowie Seitenablagerungen wieder mit Oberboden anzudecken. Die Mächtigkeit des Oberbodens ist im Zuge der Ausführungsplanung mit der zuständigen Fachbehörde abzustimmen. Bisher ist Wiedereinbau von zwischengelagertem Oberboden nur in Teilbereichen vorgenommen worden, z.b. zur Auffüllung vormaliger Senken oder zur Andeckung fertiggestellter Damm- und Einschnittsbauwerke, siehe Abbildung 6. Ein Wiedereinbau des Oberbodens über Tunneln oder Baustelleneinrichtungsflächen ist bisher nicht erfolgt, da diese Flächen sich noch in der temporären Nutzung befinden. Abbildung 6 Rekultivierung - Wiedereinbau des Bodens Fazit Der Umgang mit dem Schutzgut Boden unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die projektspezifisch durch die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt sind. Die Bahn stellt durch Einsatz einer ökologischen Bauüberwachung sicher und dokumentiert, dass diese Anforderungen von den bauausführenden Unternehmen lückenlos eingehalten werden. Dabei werden kulturfähige Böden vollständig zwischengelagert und wieder verwendet. Massenbewegungen von Gestein erfolgen entweder innerhalb des Projektes NBS oder zum Nachbarprojekt BAB; verbleibende Überschussmassen, insbesondere bautechnisch nicht wiederverwertbare Materialien, werden in umliegende Steinbrüche zur dortigen Auffüllung transportiert. Alle ausgebauten Böden werden beprobt und im Labor analysiert, um die Eignung für den ökologisch unbedenklichen Wiedereinbau nachzuweisen und zu dokumentieren. Der Aufwand für diesen Gesamtprozess ist ganz erheblich - im Interesse einer umweltverträglichen Realisierung von Infrastruktur-Großprojekten ist dies ein wohl investierter Aufwand. Dr. Stefan Kielbassa DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH Stefan.Kielbassa@ deutschebahn.com Christian Ketzer Pöyry Deutschland GmbH christian.ketzer@poyry. com Christoph Walter Pöyry Deutschland, GmbH christoph.walter@ bue-nbs-23.de 13