Nr. 27, November Liebe Leserinnen, liebe Leser

Ähnliche Dokumente
Nr. 22, Dezember Liebe Leserinnen, liebe Leser. Der erste Schnee ist gefallen der Winter hält Einzug! Die Arbeiten an den Wasserbauprojekten

Nr. 21, Juli Liebe Leserinnen, liebe Leser

Nr. 13, Juni Liebe Leserinnen, liebe Leser

Gemeindepräsident Peter von Bergen

Gemeindepräsident Peter von Bergen

Einwohnergemeinde Thunstetten. Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde, Mittwoch, , Uhr, Aula Schulanlage Byfang

Ziele des Bundes bei der. Gefahrenprävention

Mitwirkungsveranstaltung Belp,

Sitzung der kantonsrätlichen. tlichen Kommission vom

Nr. 17, Juni Liebe Leserinnen, liebe Leser

Hangmuren- und Murgangschutz

INTEGRALES RISIKOMANAGEMENT BEIM UMGANG MIT NATURGEFAHREN

Ausserordentliche GEMEINDE- VERSAMMLUNG

ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER SCHWELLENKORPORATION HASLIBERG. Donnerstag, 23. Juni 2016, Uhr im Hasliberg Congress, Hasliberg Goldern

Gewässer- und Hochwasserschutz im Urner Talboden. Veränderung der Kulturlandschaft von 1850 bis heute aufgrund baulicher Massnahmen.

Leben mit Naturrisiken Integrales Risikomanagement als Schlüssel zum Erfolg

Integration der Naturgefahren in die baurechtliche Grundordnung Erläuterungsbericht

Der Umgang mit Hangwasser und Starkregen in der Schweiz

Mitwirkungsveranstaltung vom Wasserbauplan Hochwasserschutz Chappelebach, Gemeinde Wynigen

Hochwasserschutz in der Schweiz: eine Herausforderung!

Massnahmen und Notfallplanung im Urner Talboden

Bayerisches Hochwasserschutz Aktionsprogramm 2020plus (AP 2020plus) Dr.-Ing. Andreas Rimböck

Hochwasserschutz Dorfbach Schwarzenburg

Gefahrenkarte Hochwasser Aare Pfaffnern

Sarneraa Alpnach. Information Gemeindeversammlung Donnerstag, 17. November Kanton Obwalden

GEFAHRENKARTE HOCHWASSER NACHFÜHRUNG WOLLBERGBACH UND CARLOGRABEN IN DER GEMEINDE RÜMIKON

NACHFÜHRUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER FRICKTAL

UNWETTER 2005 GEMEINDE SILENEN

Grundsätze des Integralen Risikomanagements

NACHFÜHRUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER SURBTAL

Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt. Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufwertung des Zentrums Informationsveranstaltung vom 9.

Traktandum 6. Hochwasser 2016 / Bisherige Erkenntnisse und Stand der Arbeiten

Gefahrendarstellung bei gravitativen Naturgefahren

Brienzer Wildbäche. Forstliches Verbauungs- und Aufforstungsprojekt. Geschichte, Ereignisse, Projekte, Erkenntnisse

Fachordner Wasserbau 640 Unterhalts- und Pflegekonzept

Informationsveranstaltung

Fachvortrag FW Mittelrheintal/Berneck-Au-Heerbrugg Au, 7. Januar 2014 Naturgefahrenprojekt

Hochwasserschutz für Melchnau....Probleme und Lösungsansätze

Informationsveranstaltung Hochwasserschutz Gletschersee und Simme. Herzlich Willkommen

Gesetz über See- und Flussufer * (See- und Flussufergesetz, SFG) vom (Stand )

Leitbild zur räumlichen Entwicklung

Stadt Laufen Hochwasserschutz Birs

Mitteilungsblatt. Nr. 07 / Inhaltsverzeichnis. Seite

Die Flut 2005 nach 3 Jahren - Lehren und Massnahmen. Referent: Urs Steinegger Mitglied der Geschäftsleitung der Meteodat GmbH

Hochwasserschutz Aare Bern

Hochwasserschutz Val Acletta

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013

Gesetz über die Prävention vor Schäden durch Brand- und gravitative Naturgefahren (Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetz, BNPG)

Klimaänderung Strategien des Bundes im Bereich Wasser

Bewertung des Hochwasserrisikos für Gewässer II. Ordnung sowie für die Bereiche mit wild abfließendem Oberflächenwasser in Pirna

Massnahmen zur Erhöhung der Abflusskapazität am Alpenrhein

Estermannstraße Januar 2003 BP 9,18 m

Schulung Naturgefahren im Kanton Thurgau

1 NIEDERSCHLAGSMENGEN

Vollzug Teilrevision Gewässerschutzgesetz (GSchG)

Hochwasserschutz Erding

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164

Sanierung des Geschiebehaushaltes. Strategische Planungen nach GSchG/GSchV. Schlussbericht Gewässersystem Hasliaare Anhang.

Nachweis Naturgefahren

Bündner Vereinigung für Raumentwicklung

5 LEBENSRAUM FLIESSGEWÄSSER

Gefahrenkarte Hochwasser Umsetzung mit Objektschutz

Analyse und Konsequenzen des Hochwasserereignisses am Eschbach vom 6. und 8. August

Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018

Bewertung des Hochwasserrisikos für Gewässer II. Ordnung sowie für die Bereiche mit wild abfließendem Oberflächenwasser in Pirna

Ordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 1. Juni Uhr in der Mehrzweckhalle auf der Lamm

Mitgliederversammlung am 6.November in Köln. Es gilt das gesprochene Wort.

Hochwassersicherheit bei Rückhaltebecken der Stauanlagenklasse III

I N F O R M A T I O N

Revision Waldabstandslinien

ENTLASTUNGSLEITUNG HALDENBACH: GEFAHRENKARTE NACH MASSNAHME

Entwicklungen am Alten Rhein und Alpenrhein

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung

Perspektiven der Fachplanungen

Von der Vorsorge zum Risikomanagement

Ausgabe Nr. 3 August 2008

Begleitstudie zur Wirtschaftlichkeit und planerischen Auswirkungen

Hochwasser 2005 Lehren für die RUAG aus dem Grossereignis 2005

Informationsveranstaltung Entwicklung Dietlimoos-Moos. 13. Juni 2018, 19:00 Uhr

Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung

Strategien zur Umsetzung von Maßnahmen beim Hochwasserschutz. Armin Petrascheck Bundesamt für Wasser und Geologie, Schweiz

Hangmuren- und Murgangschutz

Schulhaus Gempelen ist zu kaufen

4018 Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Kredits für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens am Jonenbach oberhalb Affoltern a. A.

Bewertung des Hochwasserrisikos für Gewässer II. Ordnung sowie für die Bereiche mit wild abfließendem Oberflächenwasser in Pirna

HOCHWASSER 2005 AUS DER SICHT EINER GEMEINDE. 22. August 2005

Gewässer 2.9. Landschaft. 2.9 Gewässer. Allgemeines. Planungsgrundsatz 2.9 A

Dorfbach Rebstein Geschiebe- und Holzrückhalt

INFORMATIONSVERANSTALTUNG WEITERENTWICKLUNG SPORTANLAGE RITZER VERPFLICHTUNGSKREDIT KUNSTRASEN. Montag, 21. November 2016, ab 19.

Hochwasser das Ereignis und seine Folgen. Armin Petrascheck Bundesamt für Wasser und Geologie, Schweiz

Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze für Motorfahrzeuge, Motorfahrräder und Fahrräder

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Richtlinie Objektschutz Hochwasser

Ökologisch aber sicher Folgen für den Hochwasserschutz

Reglement. Benutzung von öffentlichem und privatem Grund für Reklamezwecke

Workshop Bauverwalter Naturgefahren und Objektschutz

Mitwirkungsverfahren vom 2. September 2016 bis 3. Oktober 2016

Leben im Tal der Ahnungslosen? Hochwasserrisikomanagement in Rheinland-Pfalz

Top 04 Gemeinderat 14. Januar 2014 Schulverbund Eichendorffschulen

Transkript:

Schwellenkorporationen Brienz, Schwanden, Hofstetten, Brienzwiler Liebe Leserinnen, liebe Leser Die beiden Wasserbauprojekte Trachtbach und Glyssibach sind baulich abgeschlossen. Die Schwellenkorporationen Brienz, Schwanden und Hofstetten bearbeiten bereits nächste Projekte. So ist dieses Bach-Blettli vorwiegend dem Wasserbauprojekt Lamm- und Schwanderbach gewidmet. Dieses Projekt stellt erneut hohe Anforderungen an die Bauherrschaft, die Planer und die Ingenieure. Im Wissen, dass im Lammbach ein grosses Geschiebepotenzial ausgewiesen ist, gilt es, geeignete und tragbare Schutzmassnahmen für die unterliegenden Dörfer Hofstetten, Schwanden und Brienz zu finden. Mit dem Klimawandel sind örtlich sehr begrenzte Ereignisse häufiger geworden dies gilt es in der Planung zu berücksichtigen. Die zu treffenden Massnahmen werden vorwiegend in den Gemeindegebieten Schwanden und Brienz realisiert werden müssen. Mir scheint dabei wichtig, dass der bisherige Solidaritätsgedanke unter den Gemeinden nicht einem «wirtschaftlichen» Kosten-Nutzen-Denken geopfert, sondern weiterhin aktiv gelebt wird. Das Mitwirkungsverfahren ist am 22. Oktober 2014 abgelaufen. Die eingegangenen Anregungen gilt es nun von den Planern zu bearbeiten und im Projektteam zu diskutieren. Der Mitwirkungsbericht wird im Frühjahr 2015 vorliegen und öffentlich aufgelegt. Nr. 27, November 2014 Am 24. Juli 2014 hat der Milibach in Brienz grossen Schaden angerichtet. Die Instandsetzungsarbeiten sollten im Frühjahr 2015 abgeschlossen sein. Da jedoch die Gefahrenkarte einige rote Zonen im Gebiet Milibach aufweist, gilt es noch weiter reichende Massnahmen zu untersuchen. Die Resultate werden im Verlaufe des kommenden Sommers erwartet. In den nächsten Ausgaben werden wir darum noch öfters vom Milibach lesen. Andrea Andreoli Präsident der Schwellenkorporation Brienz

SCHWELLENKORPORATIONEN BRIENZ SCHWANDEN HOFSTETTEN BRIENZWILER Übersicht Vorprojekt Hochwasserschutz Lammbach / Schwanderbach Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach Stand Mitwirkung, September 2014 Glyssibach Unterschwanden SCHWANDEN BRIENZ Schwanderbach Brienzersee Lammbach Kienholz Louwenen Zentralbahn 2 Legende Gemeindegrenzen Bestehende Schutzdämme Neue Dammbauten Strassenumlegung Terrainmodellierung Seeschüttung 0 250 50

Nr. 27 November 2014 Bach-Blettli Strassenumlegung Terrainmodellierung Seeschüttung Schwellenkorporationen Brienz, Hofstetten und Schwanden 0 250 500mm Oberschwanden Legende Gemeindegrenzen HOFSTETTEN Bestehende Schutzdämme Neue Dammbauten Strassenumlegung Terrainmodellierung Seeschüttung 0m 3

SCHWELLENKORPORATIONEN BRIENZ SCHWANDEN HOFSTETTEN BRIENZWILER Markus Zimmermann, Geomorphologe, zum Hochwasserschutz an Lamm- und Schwanderbach «Der Lammbach ist ein heikler Geselle» Wildbäche sind simpel, meint man. Denn Wasser fliesst doch einfach den Berg hinunter. In Tat und Wahrheit stellen sie aber komplexe Systeme dar. Das gilt besonders für den Lammbach. Dessen Schutzbauten müssen verstärkt werden. Naturgefahrenexperte Markus Zimmermann erklärt die Gründe dafür. Seit den grossen Murgang-Schüben 1896 hat sich der Lammbach weitgehend still gehalten. Wozu jetzt ein millionenteures Hochwasserschutzprojekt? Es stimmt, in den letzten Jahrzehnten hat sich der Lammbach kaum bemerkbar gemacht. Sogar 2005 blieb er ruhig jedenfalls vordergründig. Doch während unten, in den Dörfern, praktisch nichts wahrzunehmen war, hat sich im Oberlauf viel verändert. Der Lammbach ist ein heikler Geselle. Inwiefern? Gerade in den letzten Jahren konnten grössere Erosionen und Schuttumlagerungen im Bereich von Sperre V beobachtet werden. Aber insbesondere in den letzten Jahrhunderten hat dieser Wildbach wiederholt sehr massiv zugeschlagen. In den Jahren 1499, 1797 und 1896 ereigneten sich dort Murgänge mit riesigem Ausmass und grosser Schadenwirkung... Es ist sehr ungewiss, ob die Ruhe, die er uns im 20. Jahrhundert gewährte, von Dauer sein wird. Worin besteht das Problem konkret? Nach dem Ereignis von 1896 wurde im Lammbachgraben eine Reihe von Sperren errichtet. Im Laufe der Jahrzehnte haben sich hinter diesen Schwellen sehr grosse Geschiebemengen abgelagert. Manche Sperren sind davon praktisch zugedeckt. Wie verhalten sich diese Sperren, wenn es im Gerinne aufgrund starker Niederschläge zu einer Rutschung kommt? Hier bestehen grosse Unsicherheiten. Naturgefahrenexperte Markus Zimmermann ist mit den Brienzer Wildbächen gut vertraut. grössere Geschiebemengen mobilisiert und in Richtung See geschoben werden. Mit dem heute bestehenden Verbauungssystem kann es dann sowohl im Mündungsbereich des Lammbachs als auch im Kienholz zu erheblichen Schäden kommen. Mit welchen Szenarien rechnet man? Das hängt von der Art des Ereignisses ab. Bei häufigen, aber wenig gravierenden Ereignissen, wie sie im Durchschnitt etwa alle 30 bis 100 Jahre vorkommen, gehen wir davon aus, dass sämtliche Sperren intakt bleiben. Bei einem sehr seltenen Ereignis (wie es durchschnittlich alle 300 Jahre eintreten könnte) muss man jedoch davon ausgehen, dass einzelne Sperren versagen. Dann dürften aus dem Gerinne War der Bau dieser Sperren somit ein Fehler? Aus damaliger Sicht war die Konzeption richtig. Der Grundsatz lautete seinerzeit: «Das Geschiebe ist thunlichst im Einzugsgebiet zu halten.» Heute beurteilt man das etwas anders. Im Laufe der Zeit hat sich hinter den Sperren und in den Hängen sehr viel Material angesammelt. Das ist wie ein Jackpot. Aber anders als im Lotto kann man hier nur hoffen, dass er nicht eines Tages geknackt wird. 4

Nr. 27 November 2014 Bach-Blettli Wäre es nicht das Beste, die Sperren im Oberlauf des Lammbachs einfach so zu lassen, wie sie sind? Schliesslich haben sie ihren Dienst nun schon seit mehr als 100 Jahren zuverlässig erfüllt. Das ist keine Option. Die Schwellen haben ihr Lebensende erreicht. Sie sind zwar handwerklich hervorragend gearbeitet. Doch der Mörtel, der die Steine zusammenhält, wird allmählich brüchig. Wenn wir nichts unternehmen, dann handeln wir uns etwas ein, das wir eines Tages nicht mehr im Griff haben. Zum Glück arbeiten hier die Schwellenkorporationen seit Jahrzehnten vorbildlich. Der regelmässige Unterhalt war, ist und bleibt wichtig. Warum baut man dann nicht einfach zusätzliche Sperren? Mit heutigen Mitteln könnte man diese zweifellos deutlich stärker konzipieren als die Mauern aus dem 19. Jahrhundert. Neue Sperren wären eine sehr gute Lösung aber nur kurzfristig. Sie würden den Geschieberückhalt zweifellos wirksam erhöhen. Doch damit würden wir uns für spätere Zeiten bloss umso grössere Probleme aufhalsen: Der «Jackpot» würde auf diese Weise einfach noch viel umfangreicher. Wie soll nun das Verbauungssystem verändert werden, damit das Siedlungsgebiet auch in Zukunft geschützt ist? Die Grundkonzeption besteht aus zwei Schwerpunkten. Im Einzugsgebiet oben gilt es die Situation stabil zu halten. Im Vordergrund stehen dabei forstliche Massnahmen sowie der Erhalt der Sperrentreppe. Konkret: Die Aufforstungsbemühungen müssen fortgesetzt und verschiedene Sperren sukzessive saniert werden. Unten auf dem Schwemmkegel, also namentlich auch im Siedlungsgebiet, geht es darum, bei einem Ereignis das Schuttvolumen zu bewältigen. Wenn grosse Geschiebefrachten kommen, müssen diese in definierten Räumen abgelagert werden können. Dafür steht heute nicht ausreichend Platz zur Verfügung. Wie soll der notwendige Raum geschaffen werden? Indem die bestehenden Schutzanlagen verstärkt werden. Beispielsweise lässt sich beim Geschiebesammler oberhalb der Kantonsstrasse in Brienz das Rückhaltevolumen deutlich vergrössern, wenn die Sohle tiefer gelegt wird. Die verschiedenen Anpassungen genügen allerdings nicht, um ein Grossereignis zu bewältigen. Für diesen Fall braucht es eine Art Überlastventil. Markus Zimmermann während einer Geländebegehung am Lammbach zum Thema Naturgefahren, flankiert von: Serena Lienert, Projektbearbeitung Gefahrenkarte Lamm- und Schwanderbach; Simeon Mathyer, Präsident Schwellenkorporation Schwanden (vorne), Oliver Hitz, kantonales Tiefbauamt Oberingenieurkreis I, Ruedi Minder, Gemeinderat Brienz (Archivbild 2008) 5

SCHWELLENKORPORATIONEN BRIENZ SCHWANDEN HOFSTETTEN BRIENZWILER Wie lässt sich diese Funktion bewerkstelligen? Dafür braucht es einen Korridor, in dem bei einem sehr seltenen, aber massiven Ereignis Geschiebe abgelagert werden kann, ohne dass es im Siedlungsgebiet zu schweren Schäden kommt; ein hundertprozentiger Schutz lässt sich allerdings nicht erreichen. Aufgrund der räumlichen und baulichen Gegebenheiten kommt für einen solchen Korridor einzig das Gebiet auf der Louwenen, zwischen Kienholz und Ballenberg, in Frage. Dieses Gebiet ist heute kaum überbaut. Der Korridor ist weniger eine bauliche als eine raumplanerische Massnahme. Das fragliche Gebiet könnte eines Tages als Wohnoder Gewerbezone dienen. Sollte der Region ein solcher Entwicklungsschritt nicht erhalten bleiben? Kurzfristig wäre eine Einzonung zweifellos ein Gewinn. Auf längere Sicht müssen wir uns jedoch auf sichere Orte konzentrieren und gewisse Gebiete freihalten. Dabei gilt es abzuwägen zwischen Risiken und Entwicklungsmöglichkeiten. Letztlich ist dies ein politischer Entscheid. Aus fachlicher Sicht ist der Fall jedoch klar: Es braucht diesen Korridor, insbesondere auch im Lichte der Klimaänderung, deren Auswirkungen heute noch nicht genau bekannt sind. Am Lammbach ist deshalb ein robustes System erforderlich, das nicht gleich flöten geht, wenn mehr Geschiebe kommt, als man angenommen hat. Die Hochwasserschutz-Vorstudie bezieht sich nicht allein auf den Lammbach. Was ist mit dem Schwanderbach? Unter dem Gesichtspunkt des Hochwasserschutzes stellt der Schwanderbach das deutlich kleinere Problem dar als der Lammbach. Trotzdem sind auch hier Dammverstärkungen notwendig, um den Schutz von Unterschwanden zu gewährleisten. Besonders im Auge zu behalten gilt es die Aegerdi-Rutschung sie wird auch in Zukunft ein Thema sein. Unterwegs im rollenden Büro: Zu Sitzungen und Begehungen im Gelände fährt Markus Zimmermann stets mit dem Zug. Zur Person Markus Zimmermann, geb. 1956, verfügt über eine langjährige Erfahrung als Naturgefahren-Berater. Als Geomorphologe befasst er sich mit Formen und Veränderungen auf der Erdoberfläche, insbesondere mit Murgängen und Rutschungen. Mit seiner Firma NDR (Natural Disaster Reduction) Consulting GmbH in Thun unterstützt er Behörden und Institutionen auf kommunaler, nationaler und internationaler Ebene im Umgang mit Naturgefahren. Einem grossen Teil der Brienzer Bevölkerung ist Markus Zimmermann seit dem Hochwasser 2005 ein Begriff. Wenige Tage nach den Murgängen am Glyssibach und am Trachtbach trat er an einer öffentlichen Veranstaltung auf dem Sportplatz Brienz/Dorf auf. In allgemein verständlichen Worten und mit ruhiger Stimme orientierte er die Anwesenden über die Prozesse und Hintergründe, die zu den schweren Verwüstungen geführt hatten. Mit den Gegebenheiten rund um die Brienzer Wildbäche ist Markus Zimmermann jedoch schon länger gut vertraut. So war er bereits 1998 an der Erarbeitung der ersten Gefahrenkarte für die Gemeinde Schwanden beteiligt. Der Lammbach war für ihn somit schon damals ein Thema. 6

Nr. 27 November 2014 Bach-Blettli Wichtiger Schritt in die Zukunft Die Schwellenkorporationen Brienz, Schwanden und Hofstetten stehen vor einem wichtigen Entscheid zum künftigen Hochwasserschutz an Lammbach und Schwanderbach. Im Dezember werden die Mitgliederversammlungen über ein Vorprojekt befinden und damit die Weichen für die Zukunft stellen. Wir stellen die wichtigsten Elemente des Konzepts vor. Die Gefahrenkarten der Gemeinden identifiziert. Die Gemeinden, die durch Brienz, Schwanden und Hofstetten aus die Schwellenkorporationen vertreten dem Jahr 2012 zeigen, dass im Umkreis werden, sind gemäss Wasserbaugesetz verpflichtet, ausgewiesene des Lammbachs grosse Teile des Siedlungsgebiets im roten und blauen Schutzdefizite mit geeigneten Massnahmen innerhalb nützlicher Frist zu Gefährdungsbereich für Wassergefahren liegen. Die grössten Schwachstellen beheben. wurden im Bereich der Schluchtstrecke Ende 2010 wurde ein Planungsteam am Kegelhals, beim Gerinne zwischen unter der Leitung der Mätzener & Wyss der Oberschwanderstrasse und der Bauingenieure AG mit der Erarbeitung Schwanderstrasse und beim bestehenden Geschiebesammler in Brienz schutz Lamm- und eines Vorprojekts für den Hochwasser- Schwanderbach beauftragt. Das Vorprojekt wurde im Sommer 2014 fertig gestellt und lag vom 10. September 2014 bis zum 22. Oktober 2014 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Im Dezember 2014 wird der Planungskredit für die nächste Projektphase (Wasserbauplan) den Mitgliederversammlungen zur Genehmigung vorgelegt. Die öffentliche Planauflage zum Projekt ist im Frühjahr 2017 geplant. Massnahmenkonzeption Das Gesamtkonzept basiert auf der Annahme, dass die forstlichen Massnahmen im Einzugsgebiet auch in Zukunft fortgesetzt werden können. Der Erneuerung der Sperren im Oberlauf kommt eine zentrale Bedeutung zu. Im Rahmen eines Erhaltungskonzepts wurden deshalb erste Über- Der Ausschnitt aus der Gefahrenkarte zeigt die gefährdeten Gebiete im Umkreis von Lammbach und Schwanderbach. 7

SCHWELLENKORPORATIONEN BRIENZ SCHWANDEN HOFSTETTEN BRIENZWILER legungen zu möglichen Massnahmen bei der Sperrentreppe im Lammbach angestellt. Daneben sind auf dem Schwemmkegel verschiedene Massnahmen zur Murganglenkung und -ablagerung notwendig. Das Projekt umfasst folgende Massnahmen: 1. Unterhaltsmassnahmen Fortführung waldbauliche Verbauungsund Aufforstungsprojekte im Einzugsgebiet (separates Projekt); Geschiebebewirtschaftung über neue Zufahrt zu Sammler in Brienz sowie Möglichkeit zu Seeschüttung; etappierte Sanierung und Erneuerung der Sperren. 2. Raumplanerische Massnahmen Die Einwohnergemeinden müssen im Rahmen der Ortsplanung die Zonenpläne allenfalls anpassen. 3. Bauliche Schutzmassnahmen Vergrösserung Rückhaltevolumen bestehender Ablagerungsraum in Brienz von 60 000 auf 140 000 m; Schutzdamm Louwenen zur Sicherstellung Murgangableitung in Sammler bzw. Entlastungskorridor; Terrainmodellierung Louwenen als Entlastungsmöglichkeit im Überlastfall; Leitdämme Schwanden zur Verbesserung der Hochwassersicherheit in Unterschwanden; Schutzdämme Uf dr Lamm zum Hochwasserschutz der Mehrzweckanlage Uf dr Lamm; Terrainabsenkung/ Leitdämme Gummbiel zum Schutz von Oberschwanden und Hofstetten; Seeschüttung mit Geschiebematerial zur ökologischen Aufwertung von Uferzonen. 4. Organisatorische Massnahmen Die Notfallplanung der Gemeinden am oberen Brienzersee (Oberried, Brienz, Schwanden, Hofstetten, Brienzwiler) wird momentan in einem separaten Projekt erarbeitet. Auf Stufe Vorprojekt wurde eine Kostenschätzung erstellt. Demnach ist mit Gesamtkosten in der Höhe von ca. 18,95 Mio. Franken zu rechnen. Nachfolgend werden einige ausgewählte Projektelemente beschrieben. Neue Dosiersperre Ablagerungsraum Brienz Das bestehende Abschlussbauwerk oberhalb der Lammbachgarage in Brienz ist als sogenannte offene Sperre konzipiert. Bei einem grossen Murgangereignis kann mit diesem Bauwerk nicht genug Geschiebematerial zurückgehalten werden. Das Vorprojekt sieht vor, den 2 m hohen Absturz bei der Sperre aufzuheben und die Sammlersohle ebenfalls um dieses Mass abzusenken. Etwa 10 m oberhalb des bestehenden Bauwerks soll eine neue Dosiersperre mit verstellbaren Dosieröffnungen erstellt werden. Die Betonkubatur dieses Bauwerks beläuft sich auf rund 750 m 3. Nach der Lammbachkatastrophe von 1896 wurde zudem ein grosser Geschiebesammler für den Lamm- und Schwanderbach oberhalb der Sperre gebaut. Dieser Schutzbau bietet dem Siedlungsgebiet bei relativ häufigen Ereignissen einen guten Schutz. Das Rückhaltevolumen im bestehenden Geschiebesammler beträgt aktuell Sperre 3 im Einzugsgebiet des Lammbachs 8

Nr. 27 November 2014 Bach-Blettli Bestehender Ablagerungsraum (links Abschlussbauwerk, rechts Schorenquartier) 60 000 bis 70 000 m. Bei seltenen und sehr seltenen Ereignissen können die Leit- und Rückhaltedämme überlastet werden. Die Sohle des Ablagerungsraumes wird daher auf einer Länge von ca. 350 m abgesenkt, was einen Materialabtrag von ca. 90 000 m 3 erfordert. Die Dämme und Mauern, die den Sammler begrenzen, werden auf der Innenseite mit Dammschüttungen um maximal 2,5 m erhöht. Das Rückhaltevolumen kann damit auf rund 140 000 m 3 erhöht werden. Terrainmodellierung Louwenen Bei einem sehr seltenen (sprich 300- jährlichen Ereignis) ist es möglich, dass Murgänge im Bereich des Schwanderbedli ausbrechen und die Siedlungsund Gewerbegebiete auf der Louwenen gefährden. Damit diese Gebiete ausreichend geschützt werden können, Louwenen heute (für Terrainmodellierung vorgesehener Raum) Bestehendes Abschlussbauwerk oberhalb der Kantonsstrasse in Brienz wird ein Entlastungskorridor für sehr seltene Ereignisse freigehalten. Dessen Gestaltung ist in Form einer flachen Geländemulde mit einer Terrainabsenkung von max. 3 m geplant. Die Terrainabsenkung hat im Vergleich zu Dammbauten den Vorteil, dass sie landschafts- und ortsbildverträglicher ist. Am oberen Ende wird der damit geschaffene Entlastungskorridor seitlich durch Terrainmodellierungen begrenzt. Das Abtragsvolumen beträgt bei dieser Massnahme etwa 65 000 m 3, davon können rund 10 000 m 3 direkt für die Schüttungen wiederverwendet werden. Schwanderbachbrücke an der Schwanderstrasse (Unterschwanden) Leitdämme Schwanden Beim Schwanderbach kann es bei seltenen Ereignissen zu Verklausungen an der Brücke der Schwanderstrasse und an der Chnublerbrigg kommen. In Unterschwanden ist deshalb ein Wohngebäude in der roten Zone, zahlreiche Gebäude liegen in der blauen Gefahrenzone. Das Vorprojekt sieht vor, den bestehenden Leitdamm Ufem Stoos (unterhalb von Oberschwanden) um 30 m zu verlängern. Der neue Damm wird etwa 3 m hoch. Im Gebiet Derfli ist ein neuer, 55 m langer Querdamm oberhalb der Schwanderstrasse geplant, der etwa 1,5 m hoch wird. Auch unterhalb der Schwanderstrasse wird der bestehende Schutzdamm Richtung Süden auf einer Länge von 300 m um maximal 1,5 m erhöht. Damit eine Überlappung der beiden Dämme möglich ist, muss zusätzlich die Feldlistrasse verlegt werden. Der Materialbedarf für diese Dammschüttungen beträgt rund 10 000 m 3. 9

SCHWELLENKORPORATIONEN BRIENZ SCHWANDEN HOFSTETTEN BRIENZWILER Nach dem Milibach-Hochwasser Im vergangenen Sommer kam es am Milibach zu einem Hochwasser, das zu Schäden an Gebäuden, Strassen, Werkleitungen und an der Bachschale führte. Während des Winters werden Wiederherstellungsmassnahmen am Gerinne ausgeführt. Zudem wird ein Hochwasserschutzprojekt ausgearbeitet. Das 4,6 km 2 grosse Einzugsgebiet des Milibachs erstreckt sich am Brienzergrat vom Brienzer Rothorn bis zum Briefehörnli. Es umfasst hauptsächlich die Alpweiden im Raum Planalp. Von der Station Planalp bis zur Milibachflue verläuft der Bach in einem eingetieften Felsgerinne, unterhalb der Milibachflue in einem Gerinne aus zahlreichen grossen Sturzblöcken. Auf dem Schwemmkegel im Siedlungsraum von Brienz verläuft der Milibach in einer Bachschale aus behauenen Natursteinen. Das Ereignis vom 24. Juli 2014 Beim Hochwasser vom 24. Juli 2014 wurde die Bachschale unterhalb der Oberdorfstrasse-Brücke aufgerissen und der Bach trat über die Ufer. Bei verschiedenen Gebäuden mussten Schäden verzeichnet werden und der Strassenkörper des Sagigässli wurde beschädigt. Im Mündungsbereich lagerte sich Geschiebe in der Bachschale ab, die Kantonsstrasse wurde überführt. Aufgrund einer ersten Einschätzung dürfte es sich um ein 30-jährliches Ereignis gehandelt haben. Im Rahmen von Sofortmassnahmen wurden die Geschiebemassen geräumt und das Sagigässli provisorisch wiederhergestellt. Nach dem Ereignis wurde ein Projekt für Wiederherstellungsmassnahmen beim Bachgerinne (Unterhaltsanzeige) und bei den Infrastrukturanlagen der Gemeinde erarbeitet. Es umfasst folgende Massnahmen: Wiederherstellung des Holzkanals im Mündungsbereich Instandstellung der Schale zwischen Kantonsstrasse und ehemaliger Wasserentnahme durch Verfüllen der Mauerwerksfugen Erneuerung der Schale unterhalb der Seemattenstrasse Instandstellung der Schalenwand Seite Sagigässli Erhöhung der Ufermauer im Bereich Zentralbahn-Brücke Sanierungsarbeiten bei den drei Tosbecken Die Wiederherstellungsmassnahmen werden von November 2014 bis Frühjahr 2015 ausgeführt. Ausschnitt aus der Gefahrenkarte zum Milibach-Gebiet 10

Nr. 27 November 2014 Bach-Blettli Beim Ereignis vom 24. Juli wurde die Bachschale des Milibachs beschädigt. Es besteht Handlungsbedarf Aufgrund der Schutzdefizite, die aus der Gefahrenkarte hervorgehen, besteht Handlungsbedarf. Die Schwellenkorporation Brienz beabsichtigt daher, parallel zu den Wiederherstellungsmassnahmen ein ganzheitliches Hochwasserschutzprojekt für den Milibach zu erarbeiten. Ende September 2014 wurden Planungsbüros mit der Vorprojektbearbeitung beauftragt. Ein erster Projektentwurf wird im kommenden Winter erarbeitet. Das Vorprojekt wird den Anstössern und der Bevölkerung voraussichtlich im Frühjahr 2015 vorgestellt. Die Schwellenkorporation Brienz hat sich zum Ziel gesetzt, den Projekt- und Kreditantrag für das Vorhaben an der Mitgliederversammlung vom Dezember 2015 vorzulegen. Der Baubeginn ist frühestens im Herbst 2016 möglich. Der Milibach führte beim Juli-Ereignis grosse Geschiebemengen mit sich. 11

SCHWELLENKORPORATIONEN BRIENZ SCHWANDEN HOFSTETTEN BRIENZWILER Schwellenkorporation Brienz Einladung zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung Donnerstag, 18. Dezember 2014, 20.00 Uhr Gemeindehaus Dindlen, Brienz Traktanden: 1. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 5. Juni 2014 2. Genehmigung des Voranschlags 2015 3. HWS Lamm-/Schwanderbach Verpflichtungskredit Wasserbauplan 4. Milibach Unwetter Verpflichtungskredit Wiederherstellung 5. Orientierungen Projekte 6. Verschiedenes Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Mitgliederversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz (GG) sofort zu beanstanden. Brienz, 16. Oktober 2014 Schwellenkorporation Brienz Schwanderbach-Schlucht oberhalb von Oberschwanden Impressum Bach-Blettli Nr. 27 November 2014 Herausgeber Schwellenkorporationen Brienz Schwanden Hofstetten Brienzwiler (www.schwellenkorporationen.ch) Redaktion staegertext.com, Brienz Gestaltung und Druck Thomann Druck AG, Brienz Auflage 3300 Exemplare Titelbild Im Oberlauf des Lammbachs lagern grosse Geschiebemengen. 12