ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER SCHWELLENKORPORATION HASLIBERG. Donnerstag, 23. Juni 2016, Uhr im Hasliberg Congress, Hasliberg Goldern
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1 ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG DER SCHWELLENKORPORATION HASLIBERG Donnerstag, 23. Juni 2016, Uhr im Hasliberg Congress, Hasliberg Goldern Anwesende: Präsident: Heinz von Weissenfluh Vizepräsident: Kobi Hauser Vorstandsmitglieder: Therese Steudler-Hirt (Gemeindevertreterin) Hans Nägeli Kassierin: Monika Wehren Sekretärin: Sabine Bütikofer Protokoll Stimmberechtigte: 7 Personen Entschuldigt: Vorstandsmitglieder: Walter Heimann, Thedi Blatter Traktanden: 1. Orientierungen a) Sammler Teifbächli (Orientierung durch Geotest) b) Dorfbächli Hohfluh 2. Jahresrechnung 2015 a) Kenntnisnahme Nachkredite b) Genehmigung Nachkredit c) Kenntnisnahme abgeschlossener Verpflichtungskredit d) Genehmigung Jahresrechnung Voranschlag 2017 a) Genehmigung Voranschlag 2017 b) Festsetzung Schwellentell 2017 c) Kenntnisnahme Investitionsvorschlag 2017 und Finanzplan Genehmigung neues Reglement / Perimeterplan 5. Wahlen a) Wiederwahlen Vorstandsmitglieder 6. Wahlen a) Wiederwahl Präsident 7. Verschiedenes Präsident Heinz von Weissenfluh eröffnet die ordentliche Mitgliederversammlung. Die heutige ordentliche Mitgliederversammlung wurde im Anzeiger Oberhasli vom 20. Mai 2016 publiziert. Somit sind die heutigen Beschlüsse rechtsgültig. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nicht mehr Beschwerde führen. Bei Heinz von Weissenfluh sind keine Entschuldigungen eingegangen und er dankt den anwesenden Personen für ihr Interesse. Der Präsident weist darauf hin, dass Monika Wehren
2 nicht stimmberechtigt ist. Die übrigen anwesenden Personen werden als stimmberechtigt angesehen. Als Stimmenzähler wird vorgeschlagen und gewählt: Werner Wehren Stimmberechtigt sind 7 Personen. Das Protokoll der letzten ordentlichen Versammlung vom 26. Juni 2015 lag ab 10. Juli 2015 während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg und auf der Website der Einwohnergemeinde Hasliberg öffentlich auf. Es hat während dieser Zeit niemand Einsprache gegen das Protokoll erhoben. Das Protokoll wurde an der Sitzung der Schwellenkommission vom 28. September 2015 einstimmig genehmigt. Heinz von Weissenfluh verliest die Traktandenliste. Gegen die Traktandenliste gibt es keine Einwände und die Traktanden können gemäss Publikation behandelt werden. Für das Traktandum 1 Orientierung Sammler Teifbächli übergibt Heinz von Weissenfluh das Wort an Andreas Sutter und Lisette Schwab von Geotest. 1. Orientierungen a) Sammler Teifbächli Nach dem Unwetter im Jahr 2005 wurden verschiedene Massnahmen getroffen, um die Hochwassersituation zu entschärfen. Es sind dies die Dotierstrecke Lengenacher, Erweiterung Sammler Chropf, Netzrückhalt Gummen, Neubau Brücke Wyssenflüö, Neubau Sammler Chropf, Neubau Torbrücke und Ausbau des Gerinnes. Trotz dieser Massnahmen hat es auf der Gefahrenkarte Reuti rote und blaue Zonen sowie in Meiringen blaue Zonen. Da dieser Zustand äusserst unbefriedigend ist, hat die SK Hasliberg nach einer Begehung mit Geotest den Auftrag für das Vorprojekt Sammler Teifbächli erteilt. Lisette Schwab hat im Rahmen ihrer Abschlussarbeit an der Fachhochschule in Burgdorf kostenlos für die SK Hasliberg drei Varianten ausgearbeitet. Als erste Variante hat sie eine Betonsperre gewählt, welche in der provisorischen Kostenschätzung mit CHF 4.9 Mio. sehr hoch ausfällt. Als zweite Variante wählte sie die Variante mit einer flexiblen Murgangbarriere, sprich mit Netzen, welche nach provisorischer Kostenschätzung CHF 2.8 Mio. kosten würde. Als dritte Variante hat Lisette Schwab eine Betonsperre mit erdbewehrtem Damm gewählt, mit dem Hintergedanken, das vorhandene Material in den Damm zu verbauen, dies ist die nach der provisorischen Berechnung kostengünstigste Variante mit CHF 2.6 Mio., wobei dieses Projekt nach genaueren Abklärungen nicht in Frage kommt. An einer Orientierung mit der SK Hasliberg und SK Meiringen wurde eine Variante vorgeschlagen, bei welchem eine Betonsperre für die 100-jährigen Ereignisse erstellt wird und darauf Netze für die 300- jährigen Ereignisse. Dieses Projekt würde sicherlich kostengünstiger sein als die reine Betonsperre, befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch in Bearbeitung seitens Geotest, diese Variante kristallisierte sich bis jetzt für die SK Hasliberg und Meiringen als Favorit heraus und muss unbedingt weiter abgeklärt werden. Damit ein solches Projekt seitens des Kantons bewilligt und subventioniert wird, muss beim Kosten-Nutzen-Verhältnis (Vergleich Kosten Nutzen) mindestens ein Faktor von 1.0 entstehen. Die Varianten reine Betonsperre und flexible Murgangsperre liegen mit jeweils 1.1 knapp darüber. Die Betonsperre mit Netzen konnte noch nicht berechnet werden. Auswirkungen für die Gemeinde Hasliberg nach einer dieser Massnahmen wäre zwingend die Ausmerzung der Restgefährdung und die Dotierstrecke Lengenacher würde in einem Überlastfall greifen. Für die Gemeinde Meiringen bedeutet dies eine Reduktion des eingetragenen Geschiebes auf minimale Werte, Verringerung des Verklausungsrisikos in der Bachschale Meiringen, die Auswirkung auf die Gefahrenkarte ist noch unklar. Heinz von Weissenfluh dankt Lisette Schwab und Andreas Sutter für ihre Ausführungen und wünscht eine gute Heimreise. b) Dorfbächli Hohfluh Bereits vor einigen Jahren wurde ein Projekt für das Dorfbächli Hohfluh in Angriff genommen, welches dann jedoch aus finanziellen Gründen im Jahr 2012 sistiert wurde. Im Januar 2016 ist durch den Lichtschacht bei Lechners Haus Wasser in den Heizraum eingetreten und Abklärungen haben gezeigt, dass dies Wasser aus dem Dorfbächli Hohfluh ist. Kameraaufnahmen der Firma ISS Kanal Services AG von Kägiswil haben einen sehr maroden Zustand der bestehenden Rohre dargestellt. Da es heute aus gesetzlichen Gründen nicht mehr möglich ist, den eingedolten Abschnitt unterhalb der Kantonsstrasse Seite 2 von 6
3 durch neue Rohre zu ersetzen, muss das Gerinne in diesem Abschnitt offen gelegt werden, auch müssten die bestehenden Rohre bis unterhalb der Kantonsstrasse durch grössere Rohre ersetzt werden. Aus diesem Grunde wurden die betroffenen Landeigentümer am letzten Mittwoch zu einer Orientierung eingeladen, an welcher auch die Wasserbauingenieurin Ricarda Bender-Gàl vom OIK I anwesend war, um den Anwesenden Auskunft zu geben. Werner Wehren merkt an, dass er es unverhältnismässig findet, dass die Rohre durch so grosse Rohre (mind. 1.8m) ersetzt werden. Er wohne seit über 80 Jahren am Dorfbächli und als Junge konnte er beim Dorfbächli vom einen Ufer zum anderen springen. Er ist auch der Meinung, wenn der Überlauf der Brunnengenossenschaft nicht ins Dorfbächli geleitet worden wäre, das Dorfbächli teilweise fast trocken sein würde. Kobi Hauser erläutert, dass es ja darum gehe, bei grossen Ereignissen die Überlast ohne Probleme passieren zu lassen. Heinz von Weissenfluh erklärt das weitere Vorgehen: alle betroffenen Landanstösser erhalten ein Schreiben seitens der SK Hasliberg mit der Aufforderung in einer schriftlichen Stellungnahme ihre Anliegen zu äussern. Anhand von diesen wird ein Fragenkatalog erstellt und Ricarda Bender-Gàl wird die Fragen durch die zuständigen Instanzen vorabklären lassen. 2. Jahresrechnung 2015 a) Kenntnisnahme Nachkredite Monika Wehren erklärt, dass die Jahresrechnung 2015 besser abschliesst als budgetiert. Trotzdem sind drei Nachkredite notwendig, zwei fallen in die Kompetenz des Vorstandes: - Das Weihnachtsessen fiel CHF höher aus als budgetiert. - Im Weiteren musste aufgrund von einem starken Unwetter mit Hagel im Juni 2015 eine Unterhaltsanzeige im Bereich Mägisalp Läger ausgelöst werden. Die Arbeiten sind von der Bäuertgemeinde Hasliberg und der Fritz von Bergen AG ausgeführt worden. Ohne die Eigenleistungen von den SK Hasliberg und Meiringen sind Ausgaben von rund CHF entstanden, was zu einem Nachkredit von CHF geführt hat. An der Unterhaltsanzeige hat sich der Kanton mit 33% beteiligt und von den Restkosten hat die SK Meiringen 75% übernommen. Die Eigenleistungen von den beiden Schwellenkorporationen an den gemeinsamen Bächen Hohfluhlouwenen, Alpbach und Milibach werden jährlich ausgewiesen und verrechnet. Da die SK Meiringen an der Hohfluhlouwenen und am Milibach mehr Leistungen erbracht hat, ist auf dem Konto Gemeindebeiträge ein Aufwand von CHF verbucht worden. Somit hat die heutige Mitgliederversammlung von Nachkrediten von CHF Kenntnis zu nehmen. b) Genehmigung Nachkredit Der Unterhalt von den drei Bächen Hohfluhlouwenen, Alpbach und Milibach werden auf je einem separaten Konto geführt, weil sich die SK Meiringen an den Kosten beteiligt. Der Unterhalt der übrigen Bäche wird auf dem Konto Unterhalt sonstige Bäche geführt. Auf dem Konto wurde CHF budgetiert. Aufgrund von mehreren Unterhaltsanzeigen sind Aufwendungen von CHF entstanden, was zu einem Nachkredit von CHF führt. Einerseits wurde im Vogelgraben Gerinneholzereien von der Bäuertgemeinde Hasliberg ausgeführt, anderseits ist z. B. beim Niederschwendibächli im Gertler der Durchlass vergrössert worden. Zudem wurden diverse Arbeiten am Dorfbächli in Hohfluh ausgeführt. Der Kanton hat sich an den diversen Unterhaltsanzeigen mit 33% beteiligt. Bei den Gerinneholzereiarbeiten haben diverse Beiträge und ein Erlös aus dem Holzverkauf erzielt werden können. Am Bachdurchlass im Gertler haben sich auch die Hinterliegenden beteiligt. Wenn man die vier Unterhaltskonten von allen Bäche zusammenzählt, sind total CHF 154' budgetiert gewesen. Tatsächlich sind Kosten im Gesamten CHF 158' entstanden. Somit sind Mehrausgaben von knapp CHF getätigt geworden. Da aber jedes Konto im Einzelnen abgerechnet werden muss, ist auf dem Konto «Unterhalt sonstige Bäche» ein Nachkredit von CHF 39' zu genehmigen. Seite 3 von 6
4 c) Kenntnisnahme abgeschlossener Verpflichtungskredit An der ausserordentlichen Versammlung vom 12. Januar 2007 ist für den Wasserbauplan Alpbach / Milibach ein Bruttokredit von CHF 8.3 Mio. mit diversen Massnahmen beschlossen worden. Dank Subventionen von Bund und Kanton und der Beteiligung von der SK Meiringen von 50% an den Restkosten, hat man damals mit Restkosten für die SK Hasliberg von CHF 581' gerechnet. Schlussendlich wurden CHF 7.6 Mio. ausgegeben, was zu einem Restsaldo von CHF 0.7 Mio. führt. Im Gesamten haben Einnahmen von CHF 7.2 Mio. generiert werden können, was Nettokosten von rund CHF 406' ergibt. Die Arbeiten vom Wasserbauplan Alpbach / Milibach sind heute abgeschlossen und der Kredit kann somit abgerechnet und zur Kenntnis genommen werden. Für den Sammler Teifbächli wird es einen separaten Kredit geben. d) Genehmigung Jahresrechnung 2015 Die Jahresrechnung 2015 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 213' um CHF 195' besser als budgetiert ab. Die Besserstellung ist darauf zurückzuführen, dass rund CHF 85' weniger Personalaufwand entstanden ist. Im Weiteren sind für Anschaffungen CHF 30' budgetiert gewesen, welche nicht beansprucht wurden. Zusätzlich konnte rund CHF 19' mehr Schwellentell eingenommen werden und diverse Beiträge aus Unterhaltsanzeigen. Der Ertragsüberschuss wurde dem Eigenkapital gutgeschrieben. Dieses beträgt per 31. Dezember 2015 CHF 1 213' Die Jahresrechnung wurde von den Revisoren Fankhauser und Partner AG geprüft. Der Präsident verzichtet darauf, den Bestätigungsbericht vorzulesen. Gemäss der Prüfung entspricht die Jahresrechnung 2015 mit Aktiven und Passiven von CHF und einem Ertragsüberschuss von CHF den gesetzlichen Vorschriften. Die Revisoren empfehlen der Mitgliederversammlung, die Jahresrechnung 2015 zu genehmigen. Antrag Schwellenkommission a) Kenntnisnahme von Nachkrediten von CHF b) Genehmigung von einem Nachkredit von CHF c) Kenntnisnahme von einem abgeschlossenen Verpflichtungskredit d) Genehmigung von der Jahresrechnung 2015 mit einem Ertragsüberschuss von CHF Das Wort aus der Versammlung wird nicht gewünscht. Einstimmig wird der Nachkredit von CHF und die Jahresrechnung gemäss Antrag der Schwellenkommission genehmigt. 3. Voranschlag 2017 a) Genehmigung Voranschlag Der Voranschlag 2017 ist an der Vorstandssitzung vom 09. Mai 2016 verabschiedet worden und ist ab dem 20. Mai 2016 öffentlich zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung Hasliberg aufgelegen. Der Voranschlag 2017 rechnet bei einem Aufwand von CHF 318' und einem Ertrag von CHF 464' mit einem Ertragsüberschuss von CHF 145' Beim Voranschlag 2016 rechnen wir mit einem Ertragsüberschuss von CHF 109' Der Voranschlag 2017 ist auf der Basis vom Voranschlag 2016 erstellt worden. Nebst den wiederkehrenden Aufwendungen wie Versicherungen und Mietkosten ist folgender Unterhalt vorgesehen: - Alpbach: CHF Hohfluhlouwenen CHF 20' Rytilouwenen CHF Übrige Bäche CHF 70' Zurzeit ist die Schwellenkorporation liquid und hat keine fremden Mittel aufgenommen. Dass wir aber bei einem grösseren Ereignis gewappnet sind, haben wir Passivzinsen von Seite 4 von 6
5 CHF 2' budgetiert. Wie bereits in den Vorjahren wird auf übrige Abschreibungen verzichtet. Es sind harmonisierte Abschreibungen von CHF 64' vorgesehen. Der Schwellentell wird auf den amtlichen Werten von den Liegenschaften erhoben. Da dieser aufgrund von der Bautätigkeit leicht zunimmt, rechnen wir auch mit leicht erhöhten Schwellentell-Einnahmen von CHF 400' Bei den Vermögenserträgen ist ein kleiner Zinsertrag von CHF vorgesehen. An die Restkosten vom Unterhalt vom Alpbach beteiligt sich die SK Meiringen mit 75% und an die Restkosten vom Unterhalt von der Hohfluhlouwenen und der Rytilouwenen mit 50%. Es sind Beiträge von CHF 28' budgetiert. Bei den Unterhaltsanzeigen rechnen wir mit Kantonssubventionen von rund 30%, dies entspricht CHF 36' b) Festsetzung Schwellentell 2017 Es ist vorgesehen den Schwellentell im 2017 auf dem bisherigen Wert von 1.2 Promille vom amtlichen Wert festzulegen. c) Kenntnisnahme Investitionsvorschlag 2017 und Finanzplan Der Finanzplan ist für die Jahre erarbeitet worden. Der Finanzplan dient am Vorstand als Arbeitspapier und wird jedes Jahr den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Das Bauprojekt Schwendibächli in Hohfluh wird im laufenden Jahr abgeschlossen. Wie wir unter dem Traktandum 1 gehört haben, wird die Projektierung vom Sammler Teifbächli an die Hand genommen und die Revitalisierung vom Dorfbächli Hohfluh geprüft. Trotz den geplanten Investitionen kann dank den Subventionen und den Kostenbeteiligungen von der SK Meiringen in allen Jahren mit positiven Rechnungsergebnissen gerechnet werden. Das Eigenkapital erhöht sich während der Prognoseperiode bis am 31. Dezember 2021 voraussichtlich auf rund CHF 1 978' Gemäss Art. 50 vom Reglement von der Schwellenkorporation Hasliberg, dürfen maximal Reserven von CHF 2.0 Mio. gebildet werden. Monika Wehren dankt den Anwesenden für das Interesse und gibt das Wort zurück an Heinz von Weissenfluh. Antrag Schwellenkommission a) den Voranschlag 2017 mit einem Ertragsüberschuss von CHF genehmigen b) den Schwellentell auf 1.2 Promille des amtlichen Wertes festzulegen. Das Wort wird von der Versammlung nicht gewünscht. Einstimmig wird der Voranschlag 2017 mit einem Ertragsüberschuss von CHF genehmigt und der Schwellentell auf 1.2 Promille des amtlichen Wertes festgelegt. 4. Genehmigung neues Reglement / Perimeterplan Das neue Reglement und der Perimeterplan sind vom 20. Mai 2016 bis heute öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Hasliberg aufgelegen und es sind keine Einsprachen eingegangen. Kobi Hauser erläutert, dass der Perimeterplan aus dem Jahre 1995 in die Jahre gekommen ist und es einige Ungenauigkeiten gegeben hat. Für die SK Hasliberg ist der Perimeterplan ein wichtiges Arbeitspapier. Aus diesem Grund hat die SK Hasliberg einen neuen digitalisierten Perimeterplan in Auftrag gegeben. Diese Daten werden auf einem USB-Stick beim jeweiligen Präsidenten der SK Hasliberg sein, welcher ggf. Auskünfte an Dritte geben kann. Infolge dessen mussten einige geringfügige Anpassungen im Reglement vom Jahr 2014 gemacht werden, weshalb heute das Reglement ebenfalls zu genehmigen ist. Antrag Das neue Reglement und den Perimeterplan in der vorliegenden Form zu genehmigen. Einstimmig wird das neue Reglement und der Perimeterplan genehmigt. Seite 5 von 6
6 5. Wahlen a) Wiederwahlen Vorstandsmitglieder Zur Wiederwahl stehen und haben sich zur Verfügung gestellt Thedi Blatter und Kobi Hauser. Kobi Hauser wird neu als Vorstandsmitglied gewählt und ist nicht mehr der Gemeindevertreter, da durch Therese Steudler die Gemeindervertretung gewährleistet ist. Hans Nägeli demissioniert und war für zwei Amtsdauern, also insgesamt acht Jahre im Vorstand der Schwellenkommission tätig. Heinz von Weissenfluh dankt Hans Nägeli für seine Arbeit und überreicht ihm ein kleines Präsent. Antrag Thedi Blatter und Kobi Hauser für eine weitere Amtsdauer zu wählen. Das Wort wird von der Versammlung nicht gewünscht. Einstimmig werden Thedi Blatter und Kobi Hauser je für eine weitere Amtsdauer gewählt. Heinz von Weissenfluh dankt den Beiden für ihre Arbeit im Vorstand. 6. Wahlen a) Wiederwahl Präsident Der Präsident Heinz von Weissenfluh stellt sich für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung. Das Wort wird von der Versammlung nicht gewünscht. Antrag Heinz von Weissenfluh für eine weitere Amtsdauer zu wählen. Einstimmig wird Heinz von Weissenfluh für eine weitere Amtsdauer gewählt. 7. Verschiedenes a) Wort aus der Versammlung. Das Wort aus der Versammlung wird nicht gewünscht. b) Protokoll Das Protokoll liegt ab dem 10. Juli 2016 während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg und auf der Website der Einwohnergemeinde unter öffentlich auf. Während der öffentlichen Auflage kann gegen das Protokoll beim Vorstand der Schwellenkorporation schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken einzureichen. c) Schlusswort Heinz von Weissenfluh dankt den Anwesenden für das Interesse. Schluss der Versammlung: Uhr Der Präsident: Die Sekretärin: Heinz von Weissenfluh Sabine Bütikofer Seite 6 von 6
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