Strassen : Ediker-, Grüninger-, Haupt-, Oberdürntner-, Pilgersteg-, Rüti- und Walderstrasse

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Beilage 1 Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 113 Dürnten Sanierungsregion : Oberland Süd 2 OLS-2 Strassen : Ediker-, Grüninger-, Haupt-, Oberdürntner-, Pilgersteg-, Rüti- und Walderstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen, Beilage 1 Erleichterungsanträge inkl. en Bearbeitungsstufe: Akustisches Projekt 25. April 2014

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite II Inhalt 1 Einleitung, Übersicht Erleichterungsanträge 1 2 Erleichterungsantrag Abschnitt 4 4 3 Erleichterungsantrag Abschnitt 5 5 4 Erleichterungsantrag Abschnitt 6 6 5 Erleichterungsantrag Abschnitt 7 7 6 Erleichterungsantrag Abschnitt 8 9 7 Erleichterungsantrag Abschnitte 9 10 8 Erleichterungsantrag Abschnitt 11 12 9 Erleichterungsantrag Abschnitt 13 14 10 Erleichterungsantrag Abschnitt 15 16 11 Erleichterungsantrag Abschnitt Dorfzentrum Dürnten 17 12 Erleichterungsantrag Abschnitt Neu1 18

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 1 von 18 1 Einleitung, Übersicht Erleichterungsanträge Können bei öffentlichen oder konzessionierten ortsfesten Anlagen die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden, gewährt die Vollzugsbehörde gestützt auf Art. 14 LSV Erleichterungen für die betroffenen Strassenabschnitte, soweit: a) die Sanierung unverhältnismässige Betriebseinschränkungen oder Kosten verursachen würde und / oder b) überwiegende Interessen namentlich des Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Verkehrsund Betriebssicherheit sowie der Gesamtverteidigung der Sanierung entgegenstehen. Trotz der geplanten Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg bleiben bei zahlreichen Objekten die IGW und bei den exponiertesten Gebäuden auch die AW überschritten. Für Strassenabschnitte entlang dieser Objekte werden mit vorliegendem Bericht Erleichterungsanträge im Sinne von Art. 14 LSV gestellt. In der Vorstudie Machbarkeit baulicher Lärmschutzmassnahmen vom 25. März 2010 wurden die Staatsstrassen von Dürnten in Abschnitte mit ähnlicher Bebauungsstruktur eingeteilt, um die Möglichkeit von baulichen Massnahmen zu beurteilen. Für die Strassenzüge im vorliegenden Bericht führten je nach Strassenabschnitt unterschiedliche Beurteilungskriterien zum Entscheid, dass Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg nicht möglich sind. Aus diesem Grund werden die nachfolgend aufgeführten Erleichterungsanträge abschnittsweise gemäss den Abschnitten in den unten aufgeführten Planausschnitten aus der Vorstudie vom 25. März 2010 abgehandelt. Planausschnitt Dürnten Nord aus der Vorstudie vom 25. März 2010

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 2 von 18 Planausschnitt Dürnten Süd aus der Vorstudie vom 25. März 2010

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 3 von 18 Planausschnitt Dürnten Ost 1 aus der Vorstudie vom 25. März 2010 Planausschnitt Dürnten Ost 2 aus der Vorstudie vom 25. März 2010 Die Erleichterungsanträge für den Abschnitt 12 werden in einem separaten Bericht Lärmschutzwände behandelt. Für die Strassenabschnitte 1, 2 und 3, 10 und 14 werden keine Erleichterungsanträge gestellt, da in diesen Abschnitten nur Liegenschaften betroffen sind, welche nach 1.1.1985 eine Bau- bzw. Umbaubewilligung erhalten haben bzw. bei welchen der Immissionsgrenzwert eingehalten ist. Für einen neuen Abschnitt (Abschnitt Neu1), welcher in der Vorstudie nicht behandelt wurde, werden ebenfalls Erleichterungsanträge gestellt (siehe Kap. 12).

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 4 von 18 2 Erleichterungsantrag Abschnitt 4 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom 25.03.2010 definierten Abschnitt 4 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten. I zung mit Massnahmen db(a) 21923 Rütistrasse 15 W III 65 58 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe : IGW überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont Erschliessung Verhältnismässigkeit Die Liegenschaft ist von der lärmverursachenden Strasse her erschlossen. Mit dem Bau einer Lärmschutzwand kann die Zufahrt resp. Erschliessung der Liegenschaft nicht mehr gewährleistet werden. Der Aufwand zum Schutz eines einzelnen Gebäudes ist zu gross. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist ungenügend.

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 5 von 18 3 Erleichterungsantrag Abschnitt 5 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom 25.03.2010 definierten Abschnitt 5 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten. I zung mit Massnahmen db(a) 21673 Oberdürntnerstrasse 11 W III 67 59 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe : IGW überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont Erschliessung Verhältnismässigkeit Die Liegenschaften sind von der lärmverursachenden Strasse her erschlossen. Mit dem Bau einer Lärmschutzwand kann die Zufahrt resp. Erschliessung der Liegenschaft nicht mehr gewährleistet werden. Der Aufwand zum Schutz eines einzelnen Gebäudes ist zu gross. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist ungenügend.

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 6 von 18 4 Erleichterungsantrag Abschnitt 6 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom 25.03.2010 definierten Abschnitt 6 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten. I zung mit Massnahmen db(a) 61401 Huebweg 2, 4 W III 66 57 61326 Leebernstrasse 1 W III 66 57 21672 Leebernstrasse 20 W II 64 55 61318 Leebernstrasse 3 W III 65 56 61323 Oberdürntnerstrasse 20 W III 68 60 61274 Oberdürntnerstrasse 21 W III 66 58 61332 Oberdürntnerstrasse 22 W III 67 59 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe : IGW überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont Platzverhältnisse Erschliessung Verhältnismässigkeit Die Liegenschaften stehen unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Für eine Lärmschutzwand ist kein Platz vorhanden. Das gilt insbesondere für die Liegenschaften Oberdürntnerstrasse 20 und 22. Die Liegenschaften sind von der lärmverursachenden Strasse her erschlossen. Mit dem Bau einer Lärmschutzwand kann die Zufahrt resp. Erschliessung der Liegenschaft nicht mehr gewährleistet werden. Das gilt insbesondere für die Liegenschaften Oberdürntnerstrasse 21 und Huebweg 2 und 4. Der Aufwand zum Schutz eines einzelnen Gebäudes ist zu gross. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist ungenügend.

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 7 von 18 5 Erleichterungsantrag Abschnitt 7 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom 25.03.2010 definierten Abschnitt 7 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten. I zung mit Massnahmen db(a) 21999 Pilgerstegstrasse 10 W III 65 56 22393 Pilgerstegstrasse 16 W III 65 56 21947 Pilgerstegstrasse 4 W III 70 61 22091 Pilgerstegstrasse 9 W III 69 60 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe : IGW überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 8 von 18 Platzverhältnisse Erschliessung Verhältnismässigkeit Die Liegenschaften stehen unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Für eine Lärmschutzwand ist kein Platz vorhanden. Das gilt insbesondere für die Liegenschaften Pilgerstegstrasse 4 und 10. Die Liegenschaften sind von der lärmverursachenden Strasse her erschlossen. Mit dem Bau einer Lärmschutzwand kann die Zufahrt resp. Erschliessung der Liegenschaft nicht mehr gewährleistet werden. Der Aufwand zum Schutz eines einzelnen Gebäudes ist zu gross. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist ungenügend.

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 9 von 18 6 Erleichterungsantrag Abschnitt 8 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom 25.03.2010 definierten Abschnitt 8 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten. I zung mit Massnahmen db(a) 22470 Walderstrasse 201, 203 B III 71 63 62983 Walderstrasse 202 B III 71 63 22392 Walderstrasse 209 W III 72 65 22374 Walderstrasse 215a, 215b W III 73 65 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe : IGW überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont Platzverhältnisse Erschliessung Die Liegenschaften stehen unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Für eine Lärmschutzwand ist kein Platz vorhanden. Das gilt insbesondere für die Liegenschaften Walderstrasse 209 sowie 215a und 215b. Die Liegenschaften sind von der lärmverursachenden Strasse her erschlossen. Mit dem Bau einer Lärmschutzwand kann die Zufahrt resp. Erschliessung der Liegenschaft nicht mehr gewährleistet werden. Das gilt insbesondere für die Liegenschaften Walderstrasse 201, 202 und 203.

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 10 von 18 7 Erleichterungsantrag Abschnitte 9 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom 25.03.2010 definierten Abschnitt 9 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten. I

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 11 von 18 zung mit Massnahmen db(a) 21480 Edikerstrasse 14, 16, 18 B III 70 62 21281 Edikerstrasse 20 W III 69 62 80362 Edikerstrasse 20a, 20b W III 67 59 21257 Edikerstrasse 22a, 22 W III 63 56 59072 Edikerstrasse 24, 26 W III 73 65 21298 Rosenauweg 4 W III 67 60 59455 Tammelstrasse 2 W III 64 57 Erschliessung Verhältnismässigkeit Die Liegenschaften sind von der lärmverursachenden Strasse her erschlossen. Mit dem Bau einer Lärmschutzwand kann die Zufahrt resp. Erschliessung der Liegenschaft nicht mehr gewährleistet werden. Die Gebäude liegen relativ weit auseinander, so dass Massnahmen jeweils nur für ein Gebäude getroffen werden können. Der Aufwand zum Schutz eines einzelnen Gebäudes ist zu gross. Das Kosten-Nutzen- Verhältnis ist ungenügend.

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 12 von 18 8 Erleichterungsantrag Abschnitt 11 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom 25.03.2010 definierten Abschnitt 11 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten. I

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 13 von 18 zung mit Massnahmen db(a) 22674 Abernstrasse 11 W II 65 58 22696 Abernstrasse 13 W II 63 56 22714 Abernstrasse 16 W II 66 59 22734 Abernstrasse 18 W II 61 53 22533 Brunnenstrasse 7 W II 59 52 22575 Eichholzstrasse 1 W II 63 56 22570 Hauptstrasse 51 W III 66 59 158747 Hauptstrasse 53 W III 66 59 22561 Hauptstrasse 54 W II 65 58 22545 Hauptstrasse 56 W II 65 58 22548 Hauptstrasse 57 W III 65 58 22528 Hauptstrasse 58 W II 65 58 22479 Hauptstrasse 59, 61 W III 66 59 168851 Hauptstrasse 60 W II 65 58 22477 Hauptstrasse 62 W II 65 57 22442 Hauptstrasse 63 W III 68 61 22406 Hauptstrasse 65 W III 66 59 62670 Nauenstrasse 1 W II 61 54 135961 Nauenstrasse 2 W II 62 54 62554 Nauenstrasse 3 W II 62 55 62751 Nauenstrasse 6 W II 60 53 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe : IGW überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont Platzverhältnisse Erschliessung Lärmschutzwirkung Verhältnismässigkeit Die Liegenschaften stehen unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Für eine Lärmschutzwand ist kein Platz vorhanden. Das gilt insbesondere für die Liegenschaft Hauptstrasse 63 Die Liegenschaften sind von der lärmverursachenden Strasse her erschlossen. Mit dem Bau einer Lärmschutzwand kann die Zufahrt resp. Erschliessung der Liegenschaft nicht mehr gewährleistet werden. Die Liegenschaften stehen gegenüber der lärmverursachenden Strasse erhöht. Eine Lärmschutzwand mit vertretbarer Höhe kann selbst im EG keine deutlich wahrnehmbare Lärmreduktion bewirken. Das gilt insbesondere für die Liegenschaften an der Abernstrasse. Wände sind aus oben genannten Gründen nur noch für Einzelobjekte möglich. Der Aufwand zum Schutz eines einzelnen Gebäudes ist zu gross. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist ungenügend.

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 14 von 18 9 Erleichterungsantrag Abschnitt 13 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom 25.03.2010 definierten Abschnitt 13 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten. I

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 15 von 18 zung mit Massnahmen db(a) 23074 Florastrasse 2 W III 64 56 23057 Gartenrainstrasse 1 W III 66 58 22886 Gartenrainstrasse 14 W III 65 57 23027 Gartenrainstrasse 3 W III 65 57 22981 Gartenrainstrasse 4 W III 69 61 23014 Gartenrainstrasse 5 W III 65 57 135989 Gartenrainstrasse 6 / Hauptstrasse 41, 43 W III 69 61 136240 Hauptstrasse 0 W IV 73 65 23342 Hauptstrasse 11 W III 70 62 23333 Hauptstrasse 13 W III 71 63 23315 Hauptstrasse 17 W III 70 62 23240 Hauptstrasse 18a, 18 W IV 73 65 23295 Hauptstrasse 19 W III 68 60 23154 Hauptstrasse 26 W III 65 57 23424 Hauptstrasse 3 W III 69 61 23431 Hauptstrasse 4 W III 70 62 23404 Hauptstrasse 7 W III 66 58 23391 Hauptstrasse 9 W III 69 61 22994 Joggeliwiesstrasse 1 W II 59 51 23099 Kengelwiesstrasse 1 W III 65 57 23369 Kirchenrainstrasse 23a, 23 W II 62 54 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe : IGW überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont Platzverhältnisse Erschliessung Lärmschutzwirkung Die Liegenschaften stehen unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Für eine Lärmschutzwand ist kein Platz vorhanden. Das gilt insbesondere für die Liegenschaften Hauptstrasse 0, 3, 4, 9, 11, 13, 18 und 18a Die Liegenschaften sind von der lärmverursachenden Strasse her erschlossen. Mit dem Bau einer Lärmschutzwand kann die Zufahrt resp. Erschliessung der Liegenschaft nicht mehr gewährleistet werden. Das gilt insbesondere für die Liegenschaften Gartenrainstrasse 1, 4, 3, 5 und 6, Joggeliwiesstrasse 1, Kengelwiesstrasse 1, Florastrasse 2 und Hauptstrasse 7. Die Liegenschaften stehen gegenüber der lärmverursachenden Strasse erhöht. Eine Lärmschutzwand mit vertretbarer Höhe kann selbst im EG keine deutlich wahrnehmbare Lärmreduktion bewirken. Das gilt insbesondere für die Liegenschaften Hauptstrasse 19 sowie Kirchenrainstrasse 23 und 23a.

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 16 von 18 10 Erleichterungsantrag Abschnitt 15 Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom 25.03.2010 definierten Abschnitt 15 und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten. I zung mit Massnahmen db(a) 99231 Florastrasse 21 W II 60 52 23216 Hauptstrasse 21, 23 W II 69 61 23203 Hauptstrasse 25 W III 70 62 23183 Hauptstrasse 27 W III 67 59 23250 Kirchenrainstrasse 3, 5 W II 61 53 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe : IGW überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont Lärmschutzwirkung Erschliessung Die Liegenschaften stehen gegenüber der lärmverursachenden Strasse erhöht. Eine Lärmschutzwand mit vertretbarer Höhe kann selbst im EG keine deutlich wahrnehmbare Lärmreduktion bewirken. Das gilt insbesondere für die Liegenschaften Florastrasse 21, Hauptstrasse 21 und 23 sowie Kirchenrainstrasse 3 und 5. Die Liegenschaften sind von der lärmverursachenden Strasse her erschlossen. Mit dem Bau einer Lärmschutzwand kann die Zufahrt resp. Erschliessung der Liegenschaft nicht mehr gewährleistet werden. Das gilt insbesondere für die Liegenschaften Hauptstrasse 25 und 27.

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 17 von 18 11 Erleichterungsantrag Abschnitt Dorfzentrum Dürnten Der Erleichterungsantrag bezieht sich auf den in der Vorstudie vom 25.03.2010 definierten Abschnitt "Dorfzentrum Dürnten" und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten. I zung mit Massnahmen db(a) 61420 Hinterdorfstrasse 3 W III 69 61 61473 Rütistrasse 3 W III 70 62 61526 Rütistrasse 5 W III 65 57 61578 Rütistrasse 7 W III 67 60 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe : IGW überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont Ortsbild Der Strassenabschnitt gehört zur Kern- / Zentrumszone, in der die Gemeinde den Bau von Lärmschutzwänden aus Gründen des Ortsbildschutzes ablehnt.

Lärmsanierung Staatsstrassen Kanton Zürich, Projekt Schallschutzfenster, Region OLS-2, Gemeinde Dürnten, Erleichterungsanträge Seite 18 von 18 12 Erleichterungsantrag Abschnitt Neu1 Der Erleichterungsantrag bezieht sich einen Abschnitt, welcher in der Vorstudie nicht bezeichnet wurde und beinhaltet sämtliche Gebäude, welche im Sanierungshorizont 2031 den geforderten Belastungsgrenzwert (IGW) überschreiten. I zung mit Massnahmen db(a) 22328 Aarainstrasse 3 W III 61 56 22304 Aarainstrasse 4a W III 62 57 Legende B: Betriebsnutzung (nachts keine Nutzung) : AW erreicht oder überschritten W: Wohnnutzung : AW-5 db(a) überschritten ES: Empfindlichkeitsstufe : IGW überschritten Lr: Beurteilungspegel Sanierungshorizont Verhältnismässigkeit Die Lärmbelastung stammt von der Kantonalen Hochleistungsstrasse A53. Im Bereich der beiden Liegenschaften besteht eine Böschung, welche die Gebäude bereits vom Lärm abschirmt. Die Wirkung von zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen ist somit beschränkt. Aufgrund des relativ grossen Abstands der Gebäude von der Strasse müsste eine allfällige Lärmschutzwand ausserdem sehr lang werden, damit es zu keinem seitlichen Eindringen des Lärms käme. Diese Gründe führen dazu, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer solchen Lärmschutzwand ungenügend wären.