NomosKommentar. Nomos. Meier Rössner Trüg Wulf [Hrsg.] Jugendgerichtsgesetz. Handkommentar

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Transkript:

NomosKommentar Meier Rössner Trüg Wulf [Hrsg.] Jugendgerichtsgesetz Handkommentar Nomos

NomosKommentar http://www.nomos-shop.de/meier-r%c3%b6ssner-tr%c3%bcg-wulf-jugendgerichtsgesetz/productview.aspx?product=11788 Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier Prof. Dr. Dieter Rössner Dr. Gerson Trüg Prof. Dr. Rüdiger Wulf [Hrsg.] Jugendgerichts- gesetz Handkommentar Gernot Blessing, Oberstaatsanwalt, Leiter einer Jugendabteilung bei der Staats anwaltschaft Stuttgart Reinhold Buhr, Direktor des Amtsgerichts Bruchsal a.d. Dr. jur. Frank Czerner, Vertretungsprofessur für das Recht sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen an der Universität Kassel Hadmut Birgit Jung-Silberreis, Leitende Regierungsdirektorin; Leiterin der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden Mark Kern, Direktor des Amtsgerichts Tauberbischofsheim PD Dr. jur. Christian Laue, Privatdozent am Institut für Kriminologie der Ruprecht- Karls-Universität Heidelberg Dr. jur. Alexander Linke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Prof. Dr. jur. Bernd-Dieter Meier, Univ.-Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover Prof. em. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Univ.-Professor (em.), früher der Kinder-, Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Philipps Universität Marburg Prof. Dr. jur. Dieter Rössner, Univ.- Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Philipps Universität Marburg Dr. jur. Gerson Trüg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg, Lehrbeauftragter an der Eberhard Karls Universität Tübingen Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Univ.-Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugswissenschaft, Geschäftsführender Direktor des Kriminologischen Seminars der Rheinischen Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn Prof. Dr. jur. Rüdiger Wulf, Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen, Ministerialrat Referatsleiter Vollzugsgestaltung in der Abteilung Justizvollzug im Justizministerium Baden-Württemberg Nomos

Zitiervorschlag: HK-JGG/Bearbeiter Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. ISBN 978-3-8329-4946-4 1. Auflage 2011 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2011. Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.

Vorwort Grenzverletzendes Verhalten ist ein ebenso zentraler wie aus der Sicht der Gesellschaft oft quälender Teil der Entwicklung junger Menschen. Die psychischen und sozialen Reifungsprozesse, die junge Menschen beim Aufbau einer eigenen Identität durchlaufen, und die hiermit verbundenen Spannungen und Konflikte bringen es beinahe zwangsläufig mit sich, dass die von Anderen gezogenen Grenzen nicht immer beachtet werden und auch in solchen Verhaltensweisen ihren Niederschlag finden, die sich aus Sicht der Gesellschaft als Rechtsbruch und damit als Kriminalität darstellen. Für den Umgang mit dem strafnormverletzenden Verhalten der jungen Menschen und die Suche nach der richtigen Reaktion darauf liefert das Jugendgerichtsgesetz (JGG) den rechtlichen Rahmen. Indem der Gesetzgeber für den Umgang mit der Jugenddelinquenz einen eigenständigen Rechtsrahmen zur Verfügung stellt ein Sonderstrafrecht für junge Täter, macht er deutlich, dass die Reaktion anders ausfallen muss als bei Erwachsenen. Während sich das Erwachsenenstrafrecht am Primat des Schuldausgleichs für die begangene Tat orientiert, bemüht sich das Jugendstrafrecht um einen ganzheitlichen Blick auf den jungen Menschen: Es fragt nach dem Stellenwert der Tat in der bisherigen Entwicklung des jungen Delinquenten und richtet die strafrechtliche Reaktion daran aus, wie die weitere Entwicklung so beeinflusst werden kann, dass es künftig zu keinen weiteren rechtswidrigen Taten kommt. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht orientiert sich das Jugendstrafrecht, wie 2 Abs. 1 JGG unmissverständlich sagt, am Primat des Erziehungsgedankens: Die Reaktion auf die Tat ebenso wie das Verfahren haben vor allem die Aufgabe, den straffällig gewordenen jungen Menschen zu einem Leben ohne Straftaten zu motivieren und zu befähigen. Für die Rechtsanwendung ergeben sich aus diesem vom allgemeinen Strafrecht abweichenden Ansatz vielfältige Fragen und Probleme. Der vorliegende Kommentar knüpft hieran an und stellt der Praxis einen aus den jugendkriminologischen Befunden entwickelten, wissenschaftlich fundierten, aber gleichermaßen der praxisnahen Lösung von Zweifelsfragen verpflichteten Begleiter für die Ausgestaltung der jugendstrafrechtlichen Reaktion zur Verfügung. Der Kommentar liefert eine zuverlässige Arbeitshilfe zur Auslegung und Anwendung der einzelnen Regelungen des JGG, wobei besonderes Gewicht auf die Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht gelegt wird. In die Kommentierung werden, wo dies zum besseren Verständnis der betreffenden Normen beiträgt, neben den einschlägigen Verwaltungsvorschriften auch solche Regelungen einbezogen, die außerhalb des JGG stehen, etwa die jugendhilferechtlichen Vorschriften zu den Hilfen zur Erziehung oder die Vorschriften zu den familienrechtlichen Maßnahmen, die zum Schutz des Kindeswohls ergriffen werden können. Die ambulanten Maßnahmen, die der Gesetzgeber für die Reaktion auf Jugenddelinquenz zur Verfügung stellt, werden in ihrer Vielfalt darstellt; dabei ist der Blick stets auf die Suche nach jugendgemäßen Lösungen gerichtet. Der Täter-Opfer-Ausgleich und die Schadenswiedergutmachung nehmen als Reaktionsformen, die einen opferfreundlichen, sozial-konstruktiven Umgang mit den Folgen der Tat ermöglichen, eine besondere Rolle ein. Aber auch die Fragen des Vollzugsrechts werden angesprochen, obwohl der Jugendstrafvollzug seit der Föderalismusreform von 2006 keinen Bestandteil des JGG mehr bildet. Und auch die neuesten Rechtsentwicklungen wie namentlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 zur Verfassungswidrigkeit der Sicherungsverwahrung und die Diskussion über den Warnschussarrest werden gebührend berücksichtigt. Die Kommentierung 5

Vorwort ist bei alledem stets auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet. Sie liefert eine Vielzahl von Beispielen und Hinweisen für die konkrete Fallbearbeitung und bemüht sich durchgängig um einen auch für Nichtjuristen verständlichen Stil. Die integrierte Kommentierung, welche die rechtwidrige Tat im Kontext der Entwicklung des jungen Täters in den Blick nimmt, ist das Ergebnis des Zusammenwirkens vieler Personen. An dem Kommentar haben nicht nur die im Autorenverzeichnis genannten Wissenschaftler und Praktiker mitgewirkt, sondern auch viele namenlos bleibende Personen, die das einschlägige Rechtsprechungsmaterial zusammengetragen, Beispielsfälle und Formulierungsvorschläge entwickelt oder im Hintergrund recherchiert haben. Hierfür sagen wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlichen Dank. Für alle Beteiligten verbindet sich mit dem Kommentar die Hoffnung, für den jugendgemäßen Umgang mit der Jugendkriminalität einen Beitrag zu leisten, der sich nicht wie im Erwachsenenstrafrecht häufig zu beobachten im schlichten Prinzip des staatlich autorisierten Gegenschlags erschöpft, sondern der dem straffällig gewordenen jungen Menschen ohne den Ernst der Situation zu bagatellisieren einen altersentsprechenden Weg zu einem Leben ohne Straftaten weist. Wenn es gelingt, diesen Weg auch solchen jungen Delinquenten zu ebnen, die der Gesellschaft mit ihrem strafnormverletzenden Verhalten Probleme bereiten, ist den gesellschaftlichen Interessen auf die bestmögliche Weise gedient. Juli 2011 Herausgeber und Verlag 6

Autorenverzeichnis Blessing, Gernot, Oberstaatsanwalt, Leiter einer Jugendabteilung bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Buhr, Reinhold, Direktor des Amtsgerichts Bruchsal a.d. Czerner, Dr. jur. Frank, Vertretungsprofessor für das Recht sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen an der Universität Kassel. Jung-Silberreis, Hadmut Birgit, Leitende Regierungsdirektorin, Leiterin der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden. Kern, Mark, Direktor des Amtsgerichts Tauberbischofsheim. Laue, Priv.-Doz. Dr. jur. Christian, Privatdozent am Institut für Kriminologie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Linke, Dr. jur. Alexander, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Meier, Prof. Dr. jur. Bernd-Dieter, Univ.-Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz Universität Hannover. Remschmidt,. Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut, Univ.-Professor (em.), früher der Kinder-, Jugendpsychiatrie und psychotherapie der Philipps Universität Marburg Rössner, Prof. Dr. jur. Dieter, Univ.-Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Philipps Universität Marburg. Trüg, Dr. jur. Gerson, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg, Lehrbeauftragter an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Verrel, Prof. Dr. jur. Torsten, Univ.-Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugswissenschaft, Geschäftsführender Direktor des Kriminologischen Seminars der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Wulf, Prof. Dr. jur. Rüdiger, Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen, Ministerialrat Referatsleiter Vollzugsgestaltung in der Abteilung Justizvollzug im Justizministerium Baden-Württemberg. 7

Bearbeiterverzeichnis Im Einzelnen haben bearbeitet: Blessing, Gernot 43 bis 47, 52, 52 a, 71 bis 74 JGG Buhr, Reinhold 9, 10 Abs. 1, 11, 12, 31, 32, 52 bis 54, 75 bis 78, Vor 102 ff bis 104, 110, 111, 116 JGG; in Zusammenarbeit mit Remschmidt 10 Abs. 2 JGG Czerner, Prof. Dr. jur. Frank 33 bis 37, 39 bis 42, 107, 108 JGG Jung-Silberreis, Hadmut Birgit Anhang A Jugendstrafvollzugsrecht Kern, Mark Vor 82 bis 89 a JGG Laue, PD Dr. jur. Christian 17, 18, 55, 56 JGG Linke, Dr. jur. Alexander 13 bis 15 JGG; in Zusammenarbeit mit Verrel 109, 114 JGG Meier, Prof. Dr. jur. Bernd-Dieter 20 bis 30, 57 bis 66 JGG Remschmidt, Prof. em. Dr. med. Dr. phil. Helmut 3, 105 JGG in Zusammenarbeit mit Rössner; 10 Abs. 2 JGG in Zusammenarbeit mit Buhr Rössner, Prof. Dr. jur. Dieter Vor 1 ff, 1, 2, 4, 5 I. bis IV., 6 bis 8, 38, 79 bis 81 a, 106, 112 bis 113 JGG; in Zusammenarbeit mit Remschmidt 3, 105 JGG Trüg, Dr. jur. Gerson 47 a bis 51, 67 bis 70 JGG Verrel, Prof. Dr. jur. Torsten 97 bis 101 JGG; in Zusammenarbeit mit Linke 109, 114 JGG Wulf, Prof. Dr. jur. Rüdiger 16, 19 af, 89 b bis 93 a JGG sowie 5 V. 8

Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 7 Bearbeiterverzeichnis... 8 Literatur- und Abkürzungsverzeichnis... 15 Jugendgerichtsgesetz (JGG) Vor 1 ff Grundlagen des Jugendstrafrechts... 19 Erster Teil Anwendungsbereich 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich... 40 2 Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts... 46 Zweiter Teil Jugendliche Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 3 Verantwortlichkeit... 59 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher... 79 5 Die Folgen der Jugendstraftat... 82 6 Nebenfolgen... 107 7 Maßregeln der Besserung und Sicherung... 108 8 Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe... 124 Zweiter Abschnitt Erziehungsmaßregeln 9 Arten... 127 10 Weisungen... 130 11 Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen; Folgen der Zuwiderhandlung... 158 12 Hilfe zur Erziehung... 164 Dritter Abschnitt Zuchtmittel 13 Arten und Anwendung... 171 14 Verwarnung... 174 15 Auflagen... 177 16 Jugendarrest... 185 Vierter Abschnitt Die Jugendstrafe 17 Form und Voraussetzungen... 201 18 Dauer der Jugendstrafe... 217 19 af Unbestimmte Jugendstrafe (aufgehoben)... 227 9

Inhaltsverzeichnis Fünfter Abschnitt Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung 20 (weggefallen)... 230 21 Strafaussetzung... 230 22 Bewährungszeit... 239 23 Weisungen und Auflagen... 240 24 Bewährungshilfe... 245 25 Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers... 252 26 Widerruf der Strafaussetzung... 256 26 a Erlaß der Jugendstrafe... 264 Sechster Abschnitt Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe 27 Voraussetzungen... 264 28 Bewährungszeit... 271 29 Bewährungshilfe... 272 30 Verhängung der Jugendstrafe; Tilgung des Schuldspruchs... 273 Siebenter Abschnitt Mehrere Straftaten 31 Mehrere Straftaten eines Jugendlichen... 279 32 Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen.. 294 Zweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren Erster Abschnitt Jugendgerichtsverfassung 33 Jugendgerichte... 300 33 a [Besetzung des Jugendschöffengerichts]... 311 33 b [Besetzung der Jugendkammer]... 317 34 Aufgaben des Jugendrichters... 324 35 Jugendschöffen... 332 36 Jugendstaatsanwalt... 337 37 Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte... 341 38 Jugendgerichtshilfe... 347 Zweiter Abschnitt Zuständigkeit 39 Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters... 364 40 Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts... 369 41 Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer... 375 42 Örtliche Zuständigkeit... 384 Dritter Abschnitt Jugendstrafverfahren Erster Unterabschnitt Das Vorverfahren 43 Umfang der Ermittlungen... 396 44 Vernehmung des Beschuldigten... 422 45 Absehen von der Verfolgung... 425 46 Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen... 461 10

Inhaltsverzeichnis Zweiter Unterabschnitt Das Hauptverfahren 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter... 463 47 a Vorrang der Jugendgerichte... 468 48 Nichtöffentlichkeit... 471 49 (aufgehoben)... 483 50 Anwesenheit in der Hauptverhandlung... 483 51 Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten... 495 52 Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest... 512 52 a Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe... 515 53 Überweisung an das Familiengericht... 519 54 Urteilsgründe... 525 Dritter Unterabschnitt Rechtsmittelverfahren 55 Anfechtung von Entscheidungen... 541 56 Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe... 566 Vierter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung 57 Entscheidung über die Aussetzung... 570 58 Weitere Entscheidungen... 578 59 Anfechtung... 585 60 Bewährungsplan... 592 61 (weggefallen)... 595 Fünfter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe 62 Entscheidungen... 595 63 Anfechtung... 598 64 Bewährungsplan... 599 65 66 Sechster Unterabschnitt Ergänzende Entscheidungen Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen... Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung... 600 603 Siebenter Unterabschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften 67 Stellung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters... 608 68 Notwendige Verteidigung... 620 69 Beistand... 635 70 Mitteilungen... 639 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung... 643 72 Untersuchungshaft... 651 72 a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen... 667 11

Inhaltsverzeichnis 72 b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand... 670 73 Unterbringung zur Beobachtung... 671 74 Kosten und Auslagen... 674 Achter Unterabschnitt Vereinfachtes Jugendverfahren 75 (weggefallen)... 682 76 Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens... 682 77 Ablehnung des Antrags... 686 78 Verfahren und Entscheidung... 689 Neunter Unterabschnitt Ausschluss von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren... 695 80 Privatklage und Nebenklage... 697 81 Entschädigung des Verletzten... 703 Zehnter Unterabschnitt Anordnung der Sicherungsverwahrung 81 a Verfahren und Entscheidung... 704 Drittes Hauptstück Vollstreckung und Vollzug Erster Abschnitt Vollstreckung Erster Unterabschnitt Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit Vor 82 ff... 705 82 Vollstreckungsleiter... 707 83 Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren... 713 84 Örtliche Zuständigkeit... 715 85 Abgabe und Übergang der Vollstreckung... 716 Zweiter Unterabschnitt Jugendarrest 86 Umwandlung des Freizeitarrestes... 722 87 Vollstreckung des Jugendarrestes... 723 Dritter Unterabschnitt Jugendstrafe 88 Aussetzung des Restes der Jugendstrafe... 725 89 (aufgehoben)... 754 89 a Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe... 754 89 b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug... 756 Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft 89 c Vollstreckung der Untersuchungshaft... 763 12

Inhaltsverzeichnis Zweiter Abschnitt Vollzug 90 Jugendarrest... 772 91 (aufgehoben)... 795 92 Rechtsbehelfe im Vollzug des Jugendarrestes, der Jugendstrafe und der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt... 796 93 (aufgehoben)... 809 93 a Unterbringung in einer Entziehungsanstalt... 810 Viertes Hauptstück Beseitigung des Strafmakels 94 bis 96 (weggefallen)... 818 97 Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch... 818 98 Verfahren... 822 99 Entscheidung... 824 100 Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes... 825 101 Widerruf... 826 Fünftes Hauptstück Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind Vor 102 ff... 827 102 Zuständigkeit... 828 103 Verbindung mehrerer Strafsachen... 829 104 Verfahren gegen Jugendliche... 838 Dritter Teil Heranwachsende Erster Abschnitt Anwendung des sachlichen Strafrechts 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende... 847 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung... 864 Zweiter Abschnitt Gerichtsverfassung und Verfahren 107 Gerichtsverfassung... 871 108 Zuständigkeit... 873 109 Verfahren... 877 Dritter Abschnitt Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels 110 Vollstreckung und Vollzug... 883 111 Beseitigung des Strafmakels... 885 13

Inhaltsverzeichnis Vierter Abschnitt Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind 112 Entsprechende Anwendung... 886 Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr 112 a Anwendung des Jugendstrafrechts... 888 112 b (aufgehoben)... 888 112 c Vollstreckung... 888 112 d Anhörung des Disziplinarvorgesetzten... 888 112 e Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind... 889 Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften 113 Bewährungshelfer... 893 114 Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe... 896 115 (aufgehoben)... 899 116 Zeitlicher Geltungsbereich... 899 117 bis 120 (aufgehoben)... 899 121 Übergangsvorschrift... 899 122 bis 124 (aufgehoben)... 900 125 Inkrafttreten... 900 Anhang A Jugendstrafvollzugsrecht... 901 Anhang B Europäische Grundsätze für die von Sanktionen und Maßnahmen betroffenen jugendlichen Straftäter und Straftäterinnen... 969 Stichwortverzeichnis... 997 14