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EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und b + i Büro- und Informationssysteme Alf Greeck Schurwaldstraße 51 73773 Aichwald im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Projekt-/Vertragsbezeichnung Jahresvertrag 2019 für die Bereitstellung des Reisekostenprogramms RTABW für die Version 8.x oder 6.x 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 in Höhe von 284,50 Euro. zuzüglich Reise- und Nebenkosten soweit in Nummer 5.3 vereinbart vergütet. Die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: dieser Vertrag (Seite 1 bis 5 ) mit Anlage(n) Nr. 1, 2 Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2 Verdingungsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. EVB-IT Dienstleistung und VOL/B liegen beim Auftraggeber zur Einsichtnahme bereit. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

EVB-IT Dienstvertrag Seite 2 von 5 3 Art und Umfang der Dienstleistungen 3.1 Art der Dienstleistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: 3.1.1 Beratung 3.1.2 Projektleitungsunterstützung 3.1.3 Schulung 3.1.4 Einführungsunterstützung 3.1.5 Betreiberleistungen 3.1.6 Benutzerunterstützungsleistungen 3.1.7 Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit 3.1.8 sonstige Dienstleistungen: Bereitstellungsservice für das Programm RTABW Version 6.x oder 8.x 3.2 Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers 3.2.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom Leistungsbeschreibung, Preisliste Anlage(n) Nr. 1, 2 folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom Anlage(n) Nr. folgenden weiteren Dokumenten Anlage(n) Nr. Es gelten die Dokumente in obiger Reihenfolge folgender Reihenfolge: 3.2.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben. 3.2.3 Besondere Leistungsanforderungen (z. B. Service-Level-Agreements über Reaktionszeiten): keine 3.3 Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8 b) folgende weitere Faktoren:

EVB-IT Dienstvertrag Seite 3 von 5 4 Ort der Dienstleistungen / Leistungszeitraum 4.1 Ort der Dienstleistungen 4.2 Zeiträume der Dienstleistungen Leistungen (gemäß Nummer 3.1) Geplanter Leistungszeitraum Verbindlicher Leistungszeitraum Beginn Ende Beginn Ende 4.3 Zeiten der Dienstleistungen Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht 4.3.1 während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) 09:30 bis 16:00 von bis Uhr bis von bis Uhr 4.3.2 während sonstiger Zeiten bis von bis Uhr bis von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von bis Uhr 5 Vergütung 5.1 Vergütung nach Aufwand nach Vorlage eines Leistungsnachweises entsprechend Muster 1 Leistungsnachweis Dienstleistung ohne Obergrenze mit einer Obergrenze in Höhe von Bezeichnung des Personals (Leistungskategorie) Preis (netto) innerhalb der Zeiten gemäß 4.3.1 gemäß 4.3.2 je Stunde je Tag je Stunde je Tag Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet Reisezeiten werden vergütet gemäß Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt kalendermonatlich nachträglich jährlich im Voraus zum 10.01. des Kalenderjahres

EVB-IT Dienstvertrag Seite 4 von 5 Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart 5.2 Festpreis gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr.. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber einen Festpreis (netto) in Höhe von insgesamt 284,50 EUR je Kalenderjahr Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: 5.3 Reisekosten und Nebenkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß 6 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) 6.1 Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: keine 6.2 Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: keine 6.3 Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. 6.4 Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen keine

EVB-IT Dienstvertrag Seite 5 von 5 7 Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers: des Auftragnehmers: b + i Büro- und Informationssysteme, Alf. Greeck, Telefon 0711-3704072 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart: Ansprechpartner für den Reisekostenbereich Ansprechpartner für den IT-Bereich 9 Schlichtungsverfahren Die Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: 10 Versicherung Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Dienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. 11 Sonstige Vereinbarungen Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht bis zum 30. September des laufenden Jahres in schriftlicher Form gekündigt wird. Als Schriftform genügt die Mitteilung via E-Mail. Der Vertrag beinhaltet telefonischen Support bei der Erst-Installation von RTABW bis zu maximal zwei Stunden. Eventuell geleistete Anwenderunterstützung wird i.d.r. im Folgemonat abgerechnet. Aichwald, 01.12.2018, Ort Datum Ort Datum b + i Büro- und Informationssysteme Auftraggeber Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift) Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift)

Anhang 1 Leistungsbeschreibung 1. Bereitstellungsservice für RTABW 1.1 Dieser Vertrag bezieht sich auf die Bereitstellung des jeweils neuesten Releases des Reisekostenabrechnungsprogramms RTABW in den Serien 6.x (PC-Version) oder 8.x (Datenbank-Version). Die Bereitstellung betrifft gleichermaßen die Updates wie ggf. erforderliche Bug Fixes unabhängig von der Anzahl. 1.2 Die Bereitstellung erfolgt durch die Freigabe zum Download auf unserer Homepage RTABW.INFO. 1.3 Das Reisekostenabrechnungsprogramm kann unabhängig von der Version ohne zeitliche Begrenzung eingesetzt werden. Für die Einhaltung später erfolgter gesetzliche Regelungen, die noch nicht in der eingesetzten Version berücksichtigt sind, ist der Auftraggeber verantwortlich. 1.4 Ältere Versionen als die aktuelle können im Bedarfsfall nur bedingt supportet werden. Vom Support ausgeschlossen sind abgekündigte Versionen, die reisekostenrechtlich nicht mehr aktuell sind. 1.5 Der Programmumfang integriert Anregungen des RTABW-Anwenderkreises. Es werden keine Leistungen über den jeweiligen Programmumfang hinaus zugesichert. Das Programm wird in der jeweils letzten freigegebenen Version geliefert. 1.6 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Übernahme der jeweils bereitgestellten Version. 1.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuelle Folgen, wenn die Reihenfolge aufeinanderfolgender Versionen nicht eingehalten wird oder einzelne Versionen ausgelassen werden. 1.8 Für die Richtigkeit der erstellten Reisekosten-Abrechnungsbescheide haftet der Anwender. 2. Update-Information 2.1 Sobald ein neues Release in Vorbereitung ist, erhält der Auftraggeber wenn möglich eine vorläufige Beschreibung der anstehenden Änderungen via Mail. Im Normalfall steht zu diesem Zeitpunkt das Datum der Veröffentlichung noch nicht fest. 2.2 Soweit sie Baden-Württemberg betreffen werden gesetzliche Änderungen am Reisekostenprogramm mitgeteilt, sobald das Datum der Gültigkeit feststeht. 2.3 Der Auftraggeber erhält mit der Mitteilung, dass ein neues Release fertig gestellt und abgenommen ist, eine Beschreibung der durchgeführten Änderungen ( Änderungsbeschreibung ). Sobald ein neues Online-Handbuch (PDF-Format) verfügbar ist, wird es ebenfalls via Mail zugesandt; in der Regel ist es im Installationssatz der neuen Version enthalten. Das Update wird zum frühestmöglichen Termin auf unserer Homepage zum Download bereitgestellt. Bereitstellungsvertrag RTABW Anhänge Stand 01.12.2018 Seite 1

3. Support und Anwenderunterstützung 3.1 Wir unterstützen Sie gerne bei der Neuinstallation des Reisekostenprogramms. Für die Version 6 sind keine besonderen EDV-Kenntnisse oder Vorbereitungen erforderlich; die Version 8 setzt einen bereits installierten und funktionierenden SQL-Datenbank Server voraus, siehe 4.2. In jedem Fall ist die Verfügbarkeit des Programms TeamViewer auf der Zielmaschine von Vorteil. Im Vertrag ist ab 2019 eine limitierte telefonische Unterstützung bei der Erstinstallation im Umfang von zwei Stunden enthalten. 3.2 Der Bereitstellungsvertrag enthält keine Supportleistungen zur Anwendung des Reisekostenprogramms. Für Anwenderschulung bitten wir Sie, auf die von den Verwaltungsakademien in Stuttgart und Karlsruhe angebotenen Seminare zur Reisekostenabrechnung und zum Trennungsgeld zurückzugreifen. Bei mehreren Teilnehmern oder speziellen Fragestellungen bieten wir Ihnen aber auch gern Inhouse-Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort an. 3.3 Der Auftragnehmer ist nicht für die Bereitstellung, Installation und Pflege von eventuell erforderlichen Zusatz- Programmen (z.b. SQL-Datenbanksystem, Adobe-Reader etc.) verantwortlich. Eine Liste der benötigten Software finden Sie im Handbuch. Wir senden Ihnen gern eine Aufstellung zu. 3.4 Angeforderte Supportleistungen werden nach Aufwand zum aktuellen Stundensatz abgerechnet (siehe Preisliste, Anhang 2). 4. Erforderliche Systemumgebung 4.1 Für alle Versionen ist der kostenlose Adobe Reader ( Acrobat Reader der Firma Adobe) erforderlich. Ersatzweise kann auf den Foxpro Reader ausgewichen werden. Die Verwendung muss dann in der Konfigurationsdatei RTABW.INI festgelegt werden (siehe Handbuch). Diese PDF-Reader sind für die Anzeige der Reisekosten-Bescheide und für die Hilfedateien erforderlich. 4.2 Für die Serie 8 ist ein SQL-Datenbanksystem erforderlich. Es können u.a. alle Express-Versionen von Microsoft eingesetzt werden. Die Verwendung anderer Datenbank (Oracle, MySQL, etc.) wird im Standard nicht unterstützt. 4.3 Es werden ausschließlich Microsoft Betriebssysteme unterstützt. Der Einsatz auf virtuellen Maschinen und Terminalserver-Systemen ist möglich, wird aber nicht von uns unterstützt oder supportet. Stand 01.12.2018*** Bereitstellungsvertrag RTABW Anhänge Stand 01.12.2018 Seite 2

Anhang 2 Preisliste 2018/2019 Innerhalb von Baden-Württemberg 1. Bereitstellungsservice für RTABW (Landesreisekostenrecht) 284,50 EUR unbegrenzte Anzahl von Updates für ein Kalenderjahr inkl. 2 Stunden Support bei der Erstinstallation Außerhalb von Baden-Württemberg 1. Bereitstellungsservice für RTABW (Bundesreisekostenrecht, etc.*) 645,00 EUR unbegrenzte Anzahl von Updates für ein Kalenderjahr ohne Support 2. Servicepauschale für RTABW (optional) 342,50 EUR 10 Support-Calls á maximal 30 Minuten entspricht EUR 68,50 / Stunde 4. zusätzlicher Support für RTABW (reduzierter Stundensatz) 98,50 EUR pro Stunde á 60 Minuten zusätzlich zu den Support-Calls 5. Support für RTABW (normaler Stundensatz) 125,50 EUR 6. Fahrkosten je Stunde 68,50 EUR 7. Fahrkosten pro km 0,60 EUR Preisliste gültig ab 01.12.2018 Alle Preise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Programmanpassungen, Schulungen und Vor-Ort-Schulungen auf Anfrage. * verfügbare Versionen: Reisekostenrecht Baden-Württemberg, Reisekostenrecht Freistaat Sachsen, Bundesreisekostenrecht *** Bereitstellungsvertrag RTABW Anhänge Stand 01.12.2018 Seite 3