Habilitationsstipendium Rahel Hirsch - Programm zur Förderung von Habilitandinnen -

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Transkript:

Habilitationsstipendium Rahel Hirsch - Programm zur Förderung von Habilitandinnen - 1. Zielsetzung des Programms Die Charité Universitätsmedizin Berlin strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an. Das Programm dient der Förderung von Wissenschaftlerinnen, die durch ihr bisheriges Curriculum besondere Begabungen haben erkennen lassen. Es soll die Qualifizierung von Wissenschaftlerinnen bei ihrer weiteren beruflichen Karriere unterstützen und gleichzeitig dazu beitragen, den Anteil der Frauen in qualifizierten Positionen zu erhöhen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass mit diesem Programm Wissenschaftlerinnen motiviert wurden, nach der Promotion ihre wissenschaftliche Arbeit fortzusetzen und eine universitäre Karriere mit Berufungschancen zu etablieren. Es sollen die Wissenschaftlerinnen gefördert werden, bei denen aufgrund nachgewiesener Vorleistungen in Wissenschaft und Forschung, möglichst auch in der Lehre, eine gute Grundlage für eine universitäre Weiterqualifizierung besteht und bei denen eingeschätzt wird, dass mit großer Wahrscheinlichkeit am Ende der 24- monatigen Förderperiode ihre Habilitation oder ihre Berufung auf eine Juniorprofessur erreicht werden kann. 2. Förderdauer Bewerben kann sich, wer nach der Promotion (nicht älter als 10 Jahre) durch weitere wissenschaftliche Arbeiten besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen hat und die Habilitation im Rahmen der Förderungsdauer anstrebt. Das Stipendium wird in der Regel für zwei Jahre bewilligt und kann in besonders begründeten Fällen maximal um ein Jahr verlängert werden. 3. Förderungsumfang Das Stipendienprogramm orientiert sich an den entsprechenden DFG Richtlinien für Habilitationsförderungen. Das Stipendium kann im In- und Ausland in Anspruch genommen werden. 1. Stipendiengrundbetrag Die Höhe des Stipendiengrundbetrages (tarifrechtliche Erhöhungen der Förderbeträge durch die DFG werden von der Charité Universitätsmedizin Berlin in vollem Umfang übernommen) und ergibt sich in Abhängigkeit vom Lebensalter wie folgt: bis 30 Jahre: 1.836,- von 31-34 Jahren: 1.938,- von 35-38 Jahren: 2.041,- ab 39 Jahren: 2.092,- Hinzu kommt ein Zuschlag von 205,-, wenn die Bewerberin verheiratet ist und die Einnahmen aus Berufstätigkeit des Ehepartners im Bewilligungszeitraum monatlich 410,- nicht übersteigen. Während der Dauer des Stipendiums bedarf eine entgeltliche Tätigkeit der vorherigen Zustimmung der Charité Universitätsmedizin Berlin. Einkünfte aus einer wissenschaftlichen Nebentätigkeiten werden auf den Stipendiengrundbetrag angerechnet, soweit sie 6.000,00 im Stipendienjahr übersteigen.

- 2-2. Sachkosten- und Fahrkostenzuschuss Die für das Habilitationsprojekt notwendigen Sach- und Reisemittel können auf Antrag im Rahmen der universitären Forschungsförderung durch die Forschungskommission der Charité Universitätsmedizin Berlin zur Verfügung gestellt werden. Zwischen der Charité Universitätsmedizin Berlin und der Stipendiatin besteht kein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis; Stipendien unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, da sie kein Arbeitsentgelt im Sinne des 14 SGB IV darstellen. Beiträge zur Sozialversicherung werden daher nicht übernommen. Die Charité Universitätsmedizin Berlin empfiehlt den Stipendiatinnen, eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein Zuschuss zu diesen Kosten wird nicht gezahlt. 3. Kinderbetreuungszuschlag Der Kinderbetreuungszuschlag für Rahel-Hirsch-Stipendiatinnen beträgt monatlich maximal bei einem Kind bis zu 154 bei zwei Kindern bis zu 205 bei drei und mehr Kindern bis zu 256 4. Form der Antragstellung Anträge können nur gestellt werden, wenn eine entsprechende Ausschreibung durch die Kommission für Nachwuchsförderung erfolgt ist. Die Form der Antragstellung ist dem Merkblatt (Anlage 1) zu entnehmen. Der Bewerbung ist der Fragebogen für Stipendiatinnen (Anlage 2) beizufügen. 5. Rechtliche Stellung der Stipendiatin Die Stipendiatin übt eine eigenverantwortliche, nicht weisungsgebundene Tätigkeit aus, indem sie eigene Forschungsvorhaben durchführt oder sich an Forschungsvorhaben anderer WissenschaftlerInnen beteiligt. Mit ihr wird von Seiten der Charité Universitätsmedizin Berlin kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet. 6. Verpflichtungen 6.1. Die Stipendiatin verpflichtet sich mit der Annahme des Stipendiums, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten (siehe Satzung der Charité Universitätsmedizin Berlin zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis) die bewilligten Mittel ausschließlich im Interesse einer zielstrebigen Verwirklichung des geförderten Vorhabens einzusetzen, sich an Lehrveranstaltungen der Einrichtung zu beteiligen, der Kommission für Nachwuchsförderung zu den in der Habilitationsvereinbarung festgelegten Terminen über den Stand ihrer Forschungsarbeit mit der den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechenden Vollständigkeit in schriftlicher Form zu berichten, eine geplante vorzeitige Unterbrechung oder Beendigung der Forschungstätigkeit an der Charité der Kommission für Nachwuchsförderung der Charité sofort anzuzeigen, nach Auslaufen des Stipendiums in einem Abschlussbericht auch über ihre Erfahrungen mit dem Stipendium und über die berufliche Perspektive zu berichten.

6.2. Im Sinne der Nachhaltigkeit der Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses sagt der Einrichtungsleiter zu, nach Auslaufen des Stipendiums und erfolgreichem Abschluss für eine Beschäftigung der Stipendiatin im Hause zu sorgen, wenn nicht bei Beginn der Förderung eine andere Festlegung getroffen wurde. 6.3. Die Charité Universitätsmedizin Berlin misst der Verwertung von wissenschaftlichen Ergebnissen in wirtschaftlicher Nutzung große Bedeutung bei. Sie bietet der Stipendiatin auf freiwilliger Basis an, schutzrechtsfähige Forschungsergebnisse, die im Zusammenhang mit der Habilitation stehen, zu vermarkten. Im Falle von Erfindungen ist die Charité - Universitätsmedizin Berlin bereit, die Stipendiatin auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung wie eine Diensterfinderin zu behandeln und zu vergüten. 7. Veröffentlichungen von Antragsteller- und Projektdaten Die zur Bearbeitung des Antrages erforderlichen Daten werden von der Charité Universitätsmedizin Berlin unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen ggf. elektronisch gespeichert und verarbeitet. Im Falle einer Bewilligung werden das Thema des Projektes sowie Name, Institution und Ort der Antragsteller im gedruckten Jahresbericht sowie in elektronischer Form (Internet) veröffentlicht. Anlagen 1 - Merkblatt zur Antragstellung (Allgemeine Vorgaben) 2 - Fragebogen für Stipendiatinnen

Anlage 1 Merkblatt zur Antragstellung von Rahel-Hirsch-Stipendien (Allgemeine Vorgaben) Das Rahel-Hirsch-Stipendium dient dazu, der Antragstellerin einen geordneten und raschen Abschluss ihres Habilitationsprozesses zu ermöglichen. Es ist nicht als Habilitationsanschub-Stipendium zu nutzen. Folgende Unterlagen in übersichtlicher Gliederung mit vorangestelltem Verzeichnis der eingereichten Unterlagen sind erforderlich. Anträge auf ein Rahel-Hirsch-Stipendium sind ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an die Kommission für Nachwuchsförderung der Charité [nachwuchskommission@charite.de] als EIN PDF- Dokument (max. Größe 5 MB) einzureichen. Die Angaben werden auf jeweils gesonderten Seiten erwartet: 1. Bewerbungsschreiben 2. Projektskizze zum geplanten bzw. weitergeführten Forschungsvorhaben im Rahmen des Stipendiums (maximal 12 Seiten inklusive max. 25 Literaturzitate) mit vorangestellter Zusammenfassung der Projektskizze (Abstract, max. 200 Worte) und detailliertem Zeitplan (Gantt-Chart) 3. Tabellarischer Lebenslauf mit folgenden Angaben: - Preise und Auszeichnungen - Mitgliedschaften und Aktivitäten in wissenschaftlichen und anderen akademischen Gesellschaften und Gremien - gegebenenfalls besondere Erfahrungen in der Krankenversorgung, Verantwortungsbereiche, spezielle Kenntnisse und Schwerpunkte (klinischer Werdegang) - soziale/familiäre Verpflichtungen neben der wissenschaftlichen beruflichen Tätigkeit (Kinderbetreuung, Betreuung pflegebedürftiger Menschen, gesundheitspolitische Betätigung, ehrenamtliches Engagement usw.) - Angaben zum wissenschaftlichen Werdegang (Themen der bisher bearbeiteten und der aktuellen Forschungsschwerpunkte eigene Arbeitsgruppe nationale und internationale Kooperationen, Netzwerke bisherige Drittmittelförderung, laufende Drittmittelprojekte (mit Angaben zum Förderzeitraum, Drittmittelgeber sowie Höhe der eingeworbenen Personal- und Sachmittel) 4. Publikationstätigkeit*) vollständige Publikationsliste in der Formatvorlage des Habilitationsbüros (https://habilitation.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/sonstige/habilitation/sonstiges/must er_publikationsverzeichnis_03.pdf) Bitte markieren Sie zudem die drei besten eigenen Publikationen. 5. Lehrtätigkeit Nachweis der gesamten bisherigen Lehrtätigkeit in der Formatvorlage des Habilitationsbüros (https://habilitation.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/sonstige/habilitation/sonstiges/m_u_ s_t_e_r_detaillierte_lehre.pdf). Die Aufstellung ist von dem/der Klinikdirektor/in bzw. dem/der Institutsdirektor/in oder dem/der Lehrbeauftragten der Einrichtung zu unterschreiben. 6. Stellungnahme des/der Habilitationsbeauftragten über den Stand der Habilitation 7. Stellungnahme der Einrichtungsleiterin/des Einrichtungsleiters - kurze Einschätzung der bisherigen wissenschaftlichen Arbeit - Gewährleistung der Rahmenbedingungen (z.b. Laborfläche und -basisbedarf, Mitnutzung der Geräte, anteilige Verfügung über technisches Personal, Freistellung von Verpflichtungen in Patientenbetreuung und Lehre)

- Zusage der Einbindung in die Lehre nach Bedarf des Antragstellers, um die Kriterien für die Habilitation zu erfüllen. 8. Ausgefüllter Fragebogen für Stipendiatinnen (Anlage 2) 9. Zeugnisse (abgeschlossene Promotion ist Voraussetzung für eine Antragstellung, bei Promotion im Ausland ist eine Äquivalenzbescheinigung beizufügen) Hinweis: Das Rahel-Hirsch-Stipendium ist eine Sonderform der Förderung von jungen Wissenschaftlerinnen bei der Habilitation. Es ist vorbehaltlich der Zustimmung der Fakultätsleitung möglich, das erworbene Stipendium kostenneutral in Personalmittel zur anteiligen Finanzierung einer Stelle zur Entlastung/Unterstützung der Stipendiatin (Doktorand, TA) umzuwandeln. Darüber hinaus werden in den Verhandlungen mit der Fakultätsleitung Ergänzungen des Forschungsbedarfs möglich (in beschränktem Umfang Investitionen und zusätzliche Sachmittel). Die Rahel-Hirsch-Stipendiatinnen bereiten sich in Abstimmung mit ihrer/m Einrichtungsleiter/-in auf das Gespräch mit den Vertretern der Fakultätsleitung vor, um die Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Habilitation innerhalb des Förderzeitraums festzulegen. *) Im Sinne des Förderprogramms, Habilitationsabschlüsse zu unterstützen, wird der Nachweis von mindestens 3 Publikationen mit Erst- oder Seniorautorschaft in "peer reviewed" - Journalen gefordert.

Anlage 2 Fragebogen für Stipendiatinnen Förderprogramm Rahel-Hirsch Die Charité Universitätsmedizin Berlin bittet Sie, diesen Fragebogen vollständig auszufüllen und die erbetenen Unterlagen Ihrem Antrag beizufügen. Sie erleichtern und beschleunigen dadurch die Bearbeitung Ihres Antrages. Bitte beachten Sie die allgemeinen Vorgaben. 1. Antragstellerin Name, Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Familienstand Namen und Geburtsdaten der Kinder Dienststellung Dienstliche Adresse befristet bis Telefon (mit Vorwahl) Private Adresse Telefon (mit Vorwahl) 2. Wissenschaftlicher Werdegang 2.1 Hochschulreife (wann, wo?) 2.2 Studium (Fächer, Studienorte, Studiendauer) Akademischer Grad: 2.3 Fachliche Qualifikation: (Stationen der beruflichen Qualifikation, Approbation, Fachärztin; Studienund Arbeitsaufenthalte sowie Weiter- und Fortbildung usw.) Urkunden beigefügt...nein...ja Berufsziel 2.4 Wissenschaftliche Tätigkeit seit Abschluss des Studiums Wissenschaftliche Prüfungen (wann, wo, Prädikat?) Thema der Promotion Datum der Promotion: Prädikat: Streben Sie eine Juniorprofessur an? Für welches Fach soll die venia legendi erworben werden? 3. Tätigkeiten außerhalb der Wissenschaft 3.1 Wehrdienst/Ersatzdienst/Kinderbetreuung von bis 3.2 Berufsausbildung (Fach, Dauer) 3.3 Berufstätigkeit als von bis

4. Wurden Ihre Arbeiten bereits aus Mitteln der Öffentlichen Hand, einer Stiftung, eines Verbandes oder dergl. gefördert? Nein Ja, durch 5. Ausbildungs- oder Forschungsvorhaben Thema (bitte spezifisch, aber kurz formulieren) Dauer des beantragten Stipendiums (in Mon.) In Aussicht genommener Beginn Antrag auf Teilstipendium Ja Wo und unter wessen Leitung werden Sie während der Laufzeit des Stipendiums voraussichtlich arbeiten? Wo werden Sie voraussichtlich anschließend arbeiten? Haben Sie an anderer Stelle einen Antrag auf Gewährung eines Stipendiums zu dem unter 5. genannten Thema gestellt? Ja, bei (bitte Zeitraum, Art und Höhe der [beantragten] Zuwendung, Bearbeitungsstand, Datum der [zu erwartenden] Entscheidung angeben, ggf. auf einem besonderen Blatt erläutern) Nein Sobald ich bei einer anderen Institution einen solchen Antrag einreiche, werde ich Sie umgehend unterrichten. 6. Antrag auf Ehegattenzuschuss Wird ein Antrag auf Gewährung eines Ehegattenzuschusses gestellt? Nein Ja (Wenn ja, dann Beifügung eines Gehaltsnachweises!) Antragsteller Ehegatte 7. Auslandsaufenthalt Nein Ja (bitte Land und Dauer angeben) Kontaktanschrift in der Bundesrepublik während des Auslandsaufenthaltes: 8. Antrag auf Kinderbetreuungszuschlag Wird ein Antrag auf Gewährung eines Kinderbetreuungszuschlags gestellt? Nein Ja 9. Inländische Bankverbindung (auch bei Auslandsaufenthalten) IBAN BIC Kreditinstitut Ich verpflichte mich, jede Änderung gegenüber den Angaben in diesem Fragebogen sofort der Charité Universitätsmedizin Berlin anzuzeigen. Ort, Datum Unterschrift