Landkreis Kitzingen Markt Seinsheim. Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 12 BauGB

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Transkript:

Landkreis Kitzingen Markt Seinsheim Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach 12 BauGB Photovoltaik Winkelhof Begründung nach 2a BauGB

Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Erfordernis der Planung...... 3 Einführung... 3 2 Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben... 3 Lage im Raum, Verwaltungsraum... 3 Vorgaben der Landes- und Regionalplanung... 4 Schutzgebiete /Biotopkartierung/ASBP... 5 3 Rahmenbedingungen der Gemeinde...... 6 Räumlicher Geltungsbereich... 6 Naturraum und Topografie... 7 Flächennutzungsplan mit Integriertem Landschaftsplan... 7 4 Geplante Maßnahme...... 8 Planerische Leitlinien... 8 Festsetzungen durch Planzeichen... 9 Festsetzungen durch Text... 10 5 Berücksichtigung von allgemeinen Anforderungen und Belangen... 12 Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege... 12 Belange des Umweltschutzes einschließlich Naturschutz und der Landschaftspflege 12 Belange der Wirtschaft... 12 6 Anlage......... 12 Aufgestellt: 21.11.2011 Ergänzt: 02.04.2012 Satzungsbeschluss: 21.05.2012 Gerhard Horak, Architekt Dipl. Ing. (FH), Landschaftsarchitekt Dipl. Ing. (TU), Stadtplaner Brigitte Horak, Landschaftsarchitektin Dipl. Ing. (TU) Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 2

1 Anlass und Erfordernis der Planung Einführung Der Markt Seinsheim beabsichtigt beim Winkelhof auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe der Eisenbahnlinie Würzburg - Treuchtlingen den Bau von Freiflächen Photovoltaikanlagen zu ermöglichen. Diese Planung wird durch die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren planungsrechtlich vorbereitet. Hier wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach nach 12 BauGB aufgestellt. Die Vergütung nach dem Energie-Einspeisegesetz ist an die Vorlage eines Bebauungsplanes im Sinne von 30 BauGB gebunden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuches erforderliche Maßnahmen. ( 8 (1) BGB). Die Planung erfolgt auf der Grundlage des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung. Grundlage der naturschutzfachlichen Beurteilung ist das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Bayerische Naturschutzgesetz. Die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt, soweit notwendig, nach den Vorgaben des Leitfadens des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (Bayer. STMLU) zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (ergänzte Fassung von Januar 2003). Der Gemeinde will durch diesen Bebauungsplan die Fläche für eine Photovoltaikanlage planungsrechtlich vorbereiten. 2 Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Lage im Raum, Verwaltungsraum Ausschnitt Straßenkarte, verkleinert Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 3

Vorgaben der Landes- und Regionalplanung Das Planungsgebiet liegt am südlichen Rand des Landkreises Kitzingen, Unterfranken zwischen Obernbreit und Gnötzheim und gehört zum Markt Seinsheim. Kitzingen, die Kreisstadt liegt ca. 15 km nördlich vom Winkelhof, Würzburg, das Oberzentrum etwa 35 km nord-westlich vom Winkelhof. Der Markt Seinsheim gehört zur Region Würzburg (2). Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung anzupassen. Im Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalplan sind diese Ziele und Grundsätze dargestellt und abgewogen. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) wurde mehrmals fortgeschrieben. Der letzte Stand ist vom 1.9.2006. Nach LEP B V 3.1.2 (G) Auch im europaweit liberalisierten Energiemarkt sind die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglichst so zu gestalten, dass der in Bayern benötigte Strom auch künftig möglichst verbrauchsnah im eigenen Land erzeugt werden kann. Nach LEP B V 3.2.3 (G) Es ist anzustreben, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten und weiter ausgebaut und die Einsatzmöglichkeiten energiewirtschaftlich sinnvoller und energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung ausgeschöpft werden. Nach LEP B V 3.6 Erneuerbare Energien ist anzustreben, dass erneuerbare Energien Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie verstärkt zu erschließen und zu nutzen sind. Nach LEP B VI 1 soll die Zersiedelung der Landschaft verhindert und auf das charakteristische Orts- und Landschaftsbild geachtet werden. Gemäß LEP B VI 1.1 sollen Neubauflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden. Daneben sind insbesondere die Ziele der Erhaltung und der Fortentwicklung des Landschaftsbildes, des Naturhaushaltes und anderer öffentliche Belange zu beachten. Regionalplan für die Region Der Regionalplan der Region Würzburg (2) trat 1985 in Kraft. Der Markt Seinsheim gehört zum Gebiet, dessen Struktur zur Verbesserung der Lebensund Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll. Westlich des Planungsgebietes führt die Entwicklungsachse von Würzburg entlang der Autobahn Würzburg Ulm nach Mittelfranken. Aussagen bezüglich regenerativer Energien befinden sich zurzeit in einem Änderungsverfahren. Das Plangebiet ist an eine kleine Siedlungseinheit (Aussiedlerhöfe) angebunden und befindet sich in einem bereits belasteten Landschaftsteil entlang der Eisenbahnlinie Würzburg - Treuchtlingen. Das Ickbachtal ist landschaftliches Vorbehaltsgebiet außerhalb von Naturschutzflächen, in dem den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde werden die Anlagen landschaftsgerecht eingegrünt und die Ausgleichsflächen liegen insbesondere im Ickbachtal. Es werden dabei Hecken und Obsthochstämme gepflanzt. Damit wird der Erhalt charakteristischer Landschaftsbilder unterstützt. Die Erkenntnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung fließen in die Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen ein. Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 4

Ausschnitt aus dem Regionalplan, Karte 3 Natur und Erholung Schutzgebiete /Biotopkartierung/ASBP Das Gebiet liegt in keinem Schutzgebiet, weder in einem Naturpark noch in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet. Kartierte Biotope sind am westlichen Rand der Eisenbahnlinie und westlich der Änderungsflächen außerhalb des Änderungsgebietes vorhanden. Es handelt sich um Gehölzbiotope. Sie liegen jedoch außerhalb des Geltungsbereiches und wurden zur Information dargestellt. Die Flächen entlang der Eisenbahnlinie sind besonders strukturreich und haben wichtige Funktionen im Biotopverbund. Weitere Schutzgebiete sind nicht bekannt, insbesondere sind keine Flora- Fauna-Habitat-Gebiete bzw. EU-Vogelschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete betroffen. Im Geltungsbereich sind auch keine Biotope nach 13d oder 13e vorhanden. Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 5

3 Rahmenbedingungen der Gemeinde Räumlicher Geltungsbereich Ausschnitt aus dem Fachinformationssystem FIS der Landesanstalt für Umwelt, kartierte Biotope und Gemeindegrenze, ohne Maßstab Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wässerndorf. Es handelt sich um Teilgrundstücke der Flurnummern 770, 773. 780,,782, 783 und 948. Außerdem liegen öffentliche Wege im Änderungsbereich mit Teilflächen der Flurnummern 771, 781 und 947. Plangrundlage ist die digitale Flurkarte. Abgrenzung Das westliche Plangebiet umfasst eine Teilfläche der Grundstücke Fl.Nr. 780, 782 und des Weges Fl.Nr. 781und wird umgrenzt im Norden durch das Grundstück Fl.Nr. 783, Gemarkung Wässerndorf, im Osten durch die Bahnlinie Treuchtlingen Würzburg Fl.Nr. 789, Gemarkung Wässerndorf, im Süden durch das Grundstück Fl.Nr. 235, Gemarkung Gnötzheim und im Westen durch die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 780, 782 und den Weg Fl.Nr. 781, Gemarkung Wässerndorf. Das östliche Plangebiet umfasst eine Teilfläche der Grundstücke Fl.Nr. 770,773 und 948 und des Weges Fl.Nr. 771 und 947,Gemarkung Wässerndorf und wird umgrenzt im Norden durch die Teilfläche des Grundstück Fl.Nr. 770 948, im Osten durch die Kreisstraße KT 20, Fl.Nr. 784/9, die Grundstücke Fl.Nr. 770, 773 und den Weg Fl.Nr. 771, Gemarkung Wässerndorf, im Süden durch das Grundstück Fl.Nr. 235, Gemarkung Gnötzheim und im Westen durch die Bahnlinie Treuchtlingen Würzburg Fl.Nr. 789, Gemarkung Wässerndorf. Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 6

Fläche Die zu ändernde Fläche hat eine Gesamtfläche von ca. 14,34 ha. Naturraum und Topografie Das Planungsgebiet gehört zur Naturräumlichen Haupteinheit Mainfränkische Platten mit dem Ochsenfurter und Gollachgau im Übergang zum Steigerwaldvorland. Geologisch stehen in diesem Bereich Schichten des Unteren Keupers mit Lössabdeckungen an. Als potentiell natürliche Vegetation lässt sich der Waldmeister-Buchenwald im Komplex mit Waldgersten-Buchenwald ansprechen. Flächennutzungsplan mit Integriertem Landschaftsplan Der Flächennutzungsplan ist seit 1981 rechtskräftig. Ein Landschaftsplan liegt nicht vor. Die überplanten Flächen liegen westlich vom Winkelhof an der Gemeindegrenze. Die Fläche wird bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Östlich grenzt das Tal des Ickbaches an. Die Böschungen der in diesem Bereich auf einem Damm verlaufenden Eisenbahn sind mit Gehölzblöcken bewachsen. Im Parallelverfahren wird in der 5.Änderung des Flächennutzungsplanes diese Fläche nach 11 der Baunutzungsverordnung als Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Sonnenenergie dienen, ausgewiesen. Diese Fläche liegt innerhalb eines Streifens von 110m Breite zu den Gleisen der Eisenbahnlinie und damit innerhalb eines durch die Eisenbahn vorbelasteten Landschaftsteils. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit Bescheid vom 19.06.2012 vom Landratsamt Kitzingen genehmigt. Der Bebauungsplan entwickelt sich somit aus dem Flächennutzungsplan. Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 7

4 Geplante Maßnahme verkleinerter Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan in der Fassung der 5. Änderung Im Sondergebiet Photovoltaik sollen Photovoltaikelemente auf Gestellen ortsfest aufgestellt werden. Eine oder mehrere kleine Betriebsgebäude mit Übergabestation sind notwendig. Um die fünf Teilflächen der Anlage führt ein Grasweg für Wartungsarbeiten (Umfahrungsweg). Die Anlage wird eingezäunt. Die Erforderlichen Ausgleichsflächen liegen am westlichen und nördlichen Rand der Anlagen. Planerische Leitlinien Bei der Planung werden folgende Leitlinien berücksichtigt: Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 8

- die Bereiche innerhalb des 110 m-abstands entlang der Eisenbahnlinie werden für die Photovoltaikanlagen genutzt. - Entsprechend dem Blendschutzgutachten werden Blendschutzmaßnahmen festgesetzt. - Ausgleichsmaßnahmen werden auf Flächen am östlichen Rand der Anlagen und am nördlichen Rand der Anlagenflächen festgesetzt. Verkehrsanbindung Die Anlage ist über die Flurwege erschlossen. Nach der Bauzeit ist nur noch mit geringem Verkehr für Wartungs- und Unterhaltarbeiten zu rechnen. Ver- und Entsorgung Mehrere kleine Betriebsgebäude für den Unterhalt und zur Einspeisung in das Stromnetz werden erstellt werden. Die Einspeisung in das Stromnetz ist noch nicht geklärt. Im Plangebiet liegt eine Stromleitung, die an den Winkelhöfen endet und diese mit Strom versorgt. Es entsteht kein Müll, Anschluss an die Wasserver- und Wasserentsorgung ist nicht erforderlich. Festsetzungen durch Planzeichen 1. Art der baulichen Nutzung: SO Sondergebiet Photovoltaik ( 11 Abs 2 BauNVO), die Bauhöhe aller Bauteile oder Bauelemente wird auf 3,50m über OK Gelände begrenzt. Umwandlungsstationen, Trafos oder Übergabestationen sind im So enthalten, sie dürfen eine Traufhöhe von 3,00m über OK Gel. nicht überschreiten. Trafound Übergabestationensind mit einem Steildach (50 ) und mit roter Ziegeldeckung zu versehen. Solarmodule mit Reflexionsgrad max. 2,5%, Neigung der Module 20-25. Die Nutzung des Sondergebietes ist auf die Nutzung durch Photovoltaikanlagen beschränkt. Die Höhe der baulichen Anlagen wird beschränkt, um die Wirkung auf das Landschaftsbild zu begrenzen. Die Dacheindeckung wird festgelegt, um unbeschichtete Metalldächer zu vermeiden. Durch die Festsetzung des Reflexionsgrads und der Neigung der Solarmodule wird eine mögliche Blendwirkung auf das Personal der Eisenbahn ausgeschlossen (siehe Blendgutachten). 2. Bauweise, Baulinien, Baugrenze Baugrenze Nur innerhalb der ausgewiesenen Baugrenze sind die Photovoltaikanlagen und die für den Betrieb notwendigen Anlagen zulässig. 3. Verkehrsflächen Straßenverkehrsfläche Landw. Weg Das Planungsgebiet wird von bestehenden gemeindlichen Wegen gekreuzt, bzw. führen Wege zwischen der Eisenbahnlinie und der Photovoltaikfläche hindurch. Diese Wege werden erhalten und bleiben außerhalb der Einzäunungen. Straßenbegrenzungslinie Diese Linie begrenzt den gemeindlichen Weg und ist teilweise überdeckt von der Darstellung des Zaun, bzw. der Grundstücksgrenze. Umfahrungsweg (privat) Dieser Weg dient der Erschließung des Geländes und dem Unterhalt und ist nicht befestigt sondern begrünt. Zufahrt Soweit bisher bekannt werden erforderliche Zufahrten zum umzäunten Bereich festgelegt. Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 9

4. Hauptversorgungsleitung oberirdisch Diese Stromleitung dient der Stromversorgung der Höfe. Der Stromversorger stellt gewisse Anforderungen an die Zugänglichkeit und die Sicherheitszone, die durch die Abstände zu den Anlagenflächen berücksichtigt wurde. 5.Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Umgrenzung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Am süd-östlichen Rand sowie östlich, nordwestlich und nördlich der Anlage werden Flächen für den erforderlichen Ausgleich bereit gestellt. Fläche zur Eingrünung der PV-Anlage Am nordöstlichen Rand zur Kreisstraße KT20, sowie am westlichen und südlichen Rand und entlang der beiden Wege östlich der Eisenbahnlinie wird die Anlage eingegrünt. Pflanzung von Sträuchern Erhalt / Pflanzung von Obsthochstämmen (Stammhöhe min. 1,80m) Als Maßnahme werden Gehölze gepflanzt. 6.. sonstige Planzeichen Grenze des Geltungsbereiches Die Abgrenzung des Geltungsbereiches erfolgt auf der Grundlage der Flurkarte, des 110m Korridors entlang der Eisenbahnlinie und der erforderlichen Größe der bereitgestellten Ausgleichsflächen. Zaun, Abstand zum Boden 0,20 m, Maschendraht h= 2,50m Der Zaun hat keinen Sockel und durch den Abstand des Zauns zum Boden können Kleinsäuger und andere Tiere weiterhin durch das Gebiet wandern. Das Gelände kann von außen besiedelt werden und Austausch ist möglich. Die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen werden verringert. Grundstücksgrenze m. Grenzpunkte kartiertes Biotop Entlang der Eisenbahnlinie befindet sich ein kartiertes Biotop außerhalb des Geltungsbereiches, das zur Information mit der Kartiernummer dargestellt wird, ebenso das Biotop anschließend an die Ausgleichsfläche D am westlichen Rand. Festsetzungen durch Text Alle Pflanzungen sind mit zertifiziertem, autochthonem Pflanzmaterial des Süddeutschen Schichtstufenlandes auszuführen. Anlage und Ausgleichsflächen, Ansaat: In der Anlage und in den Ausgleichsflächen (Obstbaumwiesen) wird RegioSaatgut Naturraum P die Mischung für Standorte ohne extreme Standorte, gebietsheimisches autochthones Saatgut, Saatstärke 5g/m ausgesät. die Flächen werden entweder als extensive Wiese genutzt, gemäht mit frühestem Mahdzeitpunkt Juni, oder als Weide genutzt. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nicht gestattet. A B C D Pflanzung von Obsthochstämmen (Stammhöhe mind. 1,80 m) nach der Liste (siehe Begründung) als Streuobstwiese. Die Obstbäume sind jährlich durch Schnitt zu pflegen. Es werden im Abstand von ca. 100m Sitzstangen für Greifvögel eingerichtet. Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 10

1 2 3-4 Eingrünung der PV-Anlage zu Wegen,, 5m breit: 1 reihige Pflanzung von Sträuchern heimischer, autochthoner Arten: Schlehen, Hundsrose, Hartriegel, Heckenkirsche, Pfaffenhütchen, Holunder, Liguster und Wolliger Schneeball. Der Pflanzabstand ist 1,50m in Reihen, die Strauchpflanzung wird gemulcht, die Restfläche wie die Anlage eingesät. I - II III Eingrünung der PV-Anla Anlage zum Acker mit lockeren Baumreihen, 10m breit Zur Eingrünung der Anlagen und zur Verbesserung des Lebensraumangebots wird parallel der Geltungsbereichsgrenze ein lockerer Baumstreifen mit kleinkronigen Obsthochstämmen (Stammhöhe mind. 1,80 m) nach der Liste (siehe Begründung) angelegt. Der Pflanzabstand ist ca. 20m. In der Baumreihe werden im Abstand von 100 m Sitzstangen für Greifvögel eingerichtet. Der Boden im 10 m breiten Streifen wird jährlich wechseln zur Hälfte durch Bearbeitung offen gehalten. die Bodenbearbeitung ist ausschließlich außerhalb der Brutzeit von Vögeln von Anfang Juli bis Ende Februar des Jahres durchzuführen. # - @ Eingrünung entlang der Straße als Blendschutz 3 reihige Pflanzung von Sträuchern heimischer, autochthoner Arten mit hohem Anteil an Liguster, ansonsten Schlehe, Hundsrose, Hartriegel, Heckenkirsche, Pfaffenhütchen und wolliger Schneeball. der Pflanzabstand ist 1,00m in Reihen, die Strauchpflanzung S wird gemulcht, die Restfläche wie die Anlage eingesät. Biotopbausteine Im Geltungsbereich sind auf Restflächen als Biotopbausteine Stein, Reisig- und Holzhaufen anzulegen. Pro Hektareingezäunter Fläche sind 5 m³ dieses Lebensraumelements zu erstellen. Dies dient dazu, artenreiche Strauchpflanzungen mit heimischen, standortgerechten Arten, Streuobstwiesen und extensiv genutztes Grünland zu entwickeln. Dies sind typische Landschaftselemente dieses Landschaftsausschnitts. Die Begrünungsmaßnahmen dienen der Einbindung in die Landschaft und teilweise zur Vermeidung von möglichen Blendwirkungen auf die Kreisstraße. Die Eingrünung am westlichen Rand zu den Ackerflächen mit Obsthochstämmen und wechselseitig umgebrochenen Boden hin soll vor allen das Lebensraumangebot des nach der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung hier im Umkreis vorkommenden Ortolan verbessern. Durch die Ausgleichsfläche C und D soll eine Biotopverbindungsstruktur von den struktureichen Bereichen entlang der Eisenbahnlinie zu den westlich angrenzenden Biotopflächen des Wäldchens hergestellt werden. Durch die Darstellung im Bebauungsplan sind die Anzahl und der Pflanzabstand für die Obsthochstämme festgelegt. Liefernachweis für Regiosaatgut Naturraum P: Saaten Zeller Erftalstraße 6 63928 Riedern Tel. 09378 530 Folgende Sorten für Obsthochstämme werden in Anlehnung an die Empfehlungen des Projekts Erhalt alter Kernobstsorten im Landkreis Würzburg für die Pflanzung in den Ausgleichsflächen A, B, C und D auszugsweise empfohlen: Äpfel. Jakob Fischer, Goldparmäne, Rote Sternrenette, Landsberger Renette, Schöner von Boskoop, Baumanns Renette, Glockenapfel, Gewürzluiken, Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 11

Brettacher, Rheinischer Bohnapfel, Bittenfelder Sämling, Jakob Lebel, Lohrer Rambur Birnen: Pastorenbirne, Gräfin von Paris, Alexander Lucas, Gellerts Butterbirne, Mollebusch, Bayerische Weinbirne, Schweizer Wasserbirne, Zusätzlich sind Süßkirsche, Walnuss, Speierling als einzelne Bäume möglich. Als eher kleinwüchsige Sorten werden folgende Sorten für die Flächen I,II und III empfohlen: Fränkische Hauszwetschge, Mirabelle Nancy, Myrabolane, Klarapfel, Goldparmäne, Berner Rosenapfel Zuccalmaglio Renette. 2. Werden bei Bodenarbeiten Spuren menschlicher Besiedlung entdeckt, so wird unverzüglich die Untere Denkmalschutzbehörde verständigt. Damit wird auf eventuell vorkommende Funde vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung im Bereich am südwestlichen Rand des Geltungsbereichs aufmerksam gemacht. 5 Berücksichtigung von allgemeinen Anforderungen und Belangen Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege In den vorhandenen Listen und Beschreibungen von Denkmälern sind Hinweise auf ein mögliches Bodendenkmal einer Siedlung aus vor und frühgeschichtlicher Zeitstellung enthalten. Die Fläche liegt süd-westlich der zu ändernden Fläche und wird nur kleinräumig berührt. Erforderliche Hinweise sind im Bebauungsplan aufgenommen. Belange des Umweltschutzes einschließlich Naturschutz und der Landschaftspflege Die geplante Maßnahme hat vor allem Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen an den Rändern der Anlage und entlang der öffentlichen Wege binden die Anlage in die Landschaft ein und verringern den Eingriff in das Landschaftsbild. Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden am östlichen und nördlichen Rand des Geltungsbereichs bereitgestellt. Vorschläge der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden in den Festsetzungen durch Text eingearbeitet. Belange der Wirtschaft 6 Anlage Durch die Ausweisung dieses Sondergebietes für Photovoltaikanlagen soll der heimischen Wirtschaft Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden und regenerative Energien gefördert werden. Bebauungsplan Maßstab 1:1000 Übersichtsplan Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 12

Castell, den 22.06.2012 Stempel und Unterschrift Gerhard Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner Der Bebauungsplan wurde am. ortsüblich veröffentlicht und bekannt gemacht. Seinsheim, den Stempel und Unterschrift 1.Bürgermeister Heinz Dorsch Markt Seinsheim Horak, Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner 13