Wealth & Tax Planning Private Trust
Beteiligte Parteien Grundstruktur Auftraggeber = Settlor Gibt Richtlinien vor Eigentumsübergang Trustee Bringt Vermögen ein Verwaltet treuhänderisch Protektor (fakultativ) Private Trust Wirtschaftliches Eigentum Begünstigte (zu denen auch der Settlor gehören kann) Vermögenswerte Werden in der Regel in einer Basis gesellschaft gehalten und von einer Bank verwaltet oder einem beauftragten Dritten (z.b. dem Auftraggeber, Vermögensverwalter oder Trustee) Errichtung eines Private Trusts Die Errichtung eines Private Trusts umfasst folgende Schritte: Der Kunde initiiert die Errichtung des Trusts, indem er alle erforderlichen Dokumente unterzeichnet Der Kunde äussert seine Wünsche bezüglich der Ausschüttungen an die Begünstigten des Trusts Der Trust übernimmt eine Basisgesellschaft, welche die Vermögenswerte hält Der Kunde überträgt bestimmte Vermögenswerte, die von der Basisgesellschaft gehalten werden, auf den Trust
Wealth & Tax Planning Private Trust Was ist ein Private Trust? Ein Private Trust ist ein häufig verwendetes Element der Vermögens- und Steuerplanung. Ein Trustee verwaltet den Private Trust in Übereinstimmung mit dem Treuhandvertrag, welcher von einer einzelnen Person oder einer Familie im Interesse des Begünstigten aufgesetzt wurde. In der Regel verfolgt der Private Trust weder wirtschaftliche Aktivitäten noch wird er für gemeinnützige Zwecke verwendet. Das Kernkonzept eines Private Trusts ist eine treuhänderische Rechtsbeziehung, die gleichzeitige Eigentumsrechte an bestimmten Vermögenswerten vorsieht: Der Trustee hält das formelle Eigentum, während das wirtschaftliche Eigentum bei den Begünstigten liegt. Diese rechtliche Aufteilung der Eigentums rechte erleichtert viele Aspekte der Vermögens- und Steuerplanung. Der Trustee ist dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten Vermögenswerte (das Trustvermögen) zugunsten der Begünstigten zu halten und zu verwalten. Eine Private-Trust-Struktur umfasst in der Regel eine Basisgesellschaft mit Sitz in einem der klassischen Finanzzentren wie den British Virgin Islands, den Bahamas, den Cayman Islands, Guernsey, Neuseeland, Singapur und andere. Ein Private Trust kann verschiedene Vorteile bieten, zum Beispiel: Nachfolgeplanung bei Schutz der Privatsphäre: Festsetzung der Beträge, Prozentsätze, Zeitpunkte, Altersgrenzen und Bedingungen, die für die einzelnen Begünstigten gelten Erleichterung der langfristigen Erbschaftsplanung über mehrere Generationen Schutz des Familienvermögens im Rahmen einer rechtssicheren und privaten Struktur Schutz minderjähriger und körperlich oder geistig behin derter Begünstigter Vermeidung einer oft zeitaufwändigen und kostspieligen gerichtlichen Testamentseröffnung Konsolidierung der Vermögenswerte unter einer Holdingstruktur möglich Einfache Ausschüttung der Vermögenswerte während der Trustlaufzeit Settlor kann sich Anlagevollmachten vorbehalten und damit die Anlagen kontrollieren Trusts sind in vielen Rechtsordnungen anerkannt und einklagbar Ein Trust kann gemäss den Bestimmungen des Treuhandvertrags widerrufen werden Kann sich unter bestimmten Umständen für die Steuerplanung eignen Wichtig: Die Verwendung einer solchen Lösung hängt von der Rechtsordnung und von der individuellen Situation des Kunden, wie Wohnsitz, Nationalität, usw. ab. Es empfiehlt sich daher unbedingt, sowohl einen Rechts- bzw. Steuerexperten des Domizillandes des Kunden als auch des Anlagelandes hinzuzuziehen, um eine ordnungsgemässe Abwicklung sicherzustellen.
Wichtige rechtliche Hinweise Diese Publikation stellt Marketingmaterial dar und ist nicht Resultat einer unabhängigen Finanzanalyse. Sie unterliegt daher nicht den rechtlichen Anforderungen bezüglich der Unabhängigkeit der Finanzanalyse. Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Meinungen wurden von Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, zum Zeitpunkt der Redaktion dieser Publikation produziert und können sich ohne Ankündigung ändern. Diese Publikation dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Offerte oder Aufforderung von Julius Bär oder in ihrem Auftrag zur Tätigung einer Anlage dar. Die Äusserungen und Kommentare widerspiegeln die derzeitigen Ansichten der Verfasser, können jedoch von Meinungsäusserungen anderer Einheiten von Julius Bär oder sonstiger Drittparteien abweichen. Die in dieser Publikation genannten Dienstleistungen und/oder Produkte sind unter Umständen nicht für alle Empfänger geeignet und nicht in allen Ländern verfügbar. Die Kunden von Julius Bär werden gebeten, sich mit der lokalen Einheit von Julius Bär in Verbindung zu setzen, wenn sie sich über die angebotenen Dienstleistungen und/oder Produkte im entsprechenden Land informieren wollen. Diese Publikation ist ohne Rücksicht auf die Ziele, die Finanzlage oder die Bedürfnisse eines bestimmten Anlegers erstellt worden. Bevor ein Anleger ein Geschäft abschliesst, sollte er prüfen, ob sich das betreffende Geschäft angesichts seiner persönlichen Umstände und Ziele für ihn eignet. Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen stellen weder eine Anlage-, Rechts-, Buchführungs- oder Steuerberatung dar noch eine Zusicherung, dass sich eine Anlage oder Anlagestrategie unter bestimmten persönlichen Umständen eignet oder angemessen ist; sie sind auch keine persönliche Empfehlung für einen bestimmten Anleger. Julius Bär empfiehlt allen Anlegern, unabhängigen professionellen Rat über die jeweiligen finanziellen Risiken sowie die Rechts-, Aufsichts-, Kredit-, Steuer- und Rechnungslegungsfolgen einzuholen. Die bisherige Performance einer Anlage ist kein verlässlicher Indikator für deren zukünftige Entwicklung. Performanceprognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftigen Ergebnisse. Der Anleger kann unter Umständen Verluste erleiden. Obwohl die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Angaben aus Quellen stammen, die als zuverlässig gelten, wird keine Zusicherung bezüglich ihrer Richtigkeit oder Vollständigkeit abgegeben. Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, ihre Tochtergesellschaften und die mit ihr verbundenen Unternehmen lehnen jegliche Haftung für Verluste infolge der Verwendung dieser Publikation ab. Diese Publikation darf nur in Ländern vertrieben werden, in denen der Vertrieb rechtlich erlaubt ist. Die hierin enthaltenen Informationen sind nicht für Personen aus Rechtsordnungen bestimmt, die solche Publikationen (aufgrund der Staatsangehörigkeit der Person, ihres Wohnsitzes oder anderer Gegebenheiten) untersagen. Deutschland: Bank Julius Bär Europe AG, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersteht, gibt ihren Kunden diese Publikation ab. Die Publikation wurde von der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich (die der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA untersteht), verfasst. Weder die rechtlichen Anforderungen betreffend die Unabhängigkeit der Finanzanalyse noch das Verbot des Handels vor der Ankündigung von Finanzanalysen finden Anwendung. Dubai Internationales Finanzzentrum: Diese Informationen wurden von Julius Baer (Middle East) Ltd. verteilt. Sie sind nicht geeignet für Retailkunden und dürfen nicht an diese abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Julius Baer (Middle East) Ltd. Finanzprodukte oder Dienstleistungen nur professionellen Kunden anbietet, die über genügend Finanzerfahrung und Kenntnisse über die Finanzmärkte, Produkte oder Geschäfte und die damit verbundenen Risiken verfügen. Die erwähnten Produkte oder Dienstleistungen stehen ausschliesslich professionellen Kunden zur Verfügung, die der Definition des «Conduct of Business»-Moduls der Dubai Financial Services Authority (DFSA) nachkommen. Julius Baer (Middle East) Ltd. verfügt über eine rechtmässige Lizenz der DFSA und unterliegt ihrer Aufsicht. Hongkong: Diese Publikation wird in Hongkong von und im Auftrag der Bank Julius Bär & Co. AG, Niederlassung Hongkong, verteilt, die eine volle Bankenlizenz der Hong Kong Monetary Authority gemäss der Bankenverordnung («chapter» 155 der Gesetze von Hongkong SAR) besitzt, und kann dieser zugerechnet werden. Die Bank ist ebenfalls ein registriertes Institut mit der Central-Entity-Nummer AUR302, das gemäss der Securities and Futures Ordinance (SFO) («chapter» 571 der Gesetze von Hongkong SAR) regulierte Aktivitäten des Typs 1 (Wertpapierhandel), des Typs 4 (Wertpapierberatung) und des Typs 9 (Vermögensverwaltung) anbieten darf. Diese Publikation darf in Hongkong nur an professionelle Anleger «professional investors» im Sinne der SFO abgegeben werden. Der Inhalt dieser Publikation wurde von keiner Aufsichtsbehörde geprüft. Sollten Sie Fragen zu dieser Publikation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater in Hongkong. Die Bank Julius Bär & Co. AG hat ihren Sitz in der Schweiz. Schweiz: In der Schweiz wird diese Publikation von der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, vertrieben, die der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA untersteht. Singapur: Diese Publikation wurde von der Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, verteilt und steht nur akkreditierten Investoren (accredited investors) zur Verfügung. Da die Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, von einer Ausnahmeregelung (unit exemption) gemäss Section 100(2) des Financial Advisers Act profitiert, sind viele der Vorschriften des Financial Advisers Act nicht anwendbar. Unter anderem ist die Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, nicht verpflichtet, Beteiligungen an den in dieser Publikation erwähnten Wertpapieren oder Finanzinstrumenten oder die Absicht zum Kauf oder Verkauf dieser Wertpapiere oder Finanzinstrumente offenzulegen. Ausführlichere Informationen zu den genannten Ausnahmeregelungen können auf Anfrage bei der Bank bezogen werden. Für alle Fragen bezüglich der vorliegenden Publikation wenden Sie sich bitte an einen Repräsentanten der Niederlassung Singapur der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich. Vereinigte Arabische Emirate: Diese Informationen wurden durch eine Vertretung der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, verteilt, die der Aufsicht der Zentralbank der Vereinigten Arabischen Emirate untersteht und eine von ihr erteilte Bewilligung besitzt. Vereinigtes Königreich: Diese Publikation wird von der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, produziert. Bei dieser Publikation handelt es sich um sogenannte Financial Promotion entsprechend Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA). Soweit diese Publikation an Empfänger im Vereinigten Königreich verteilt wird, wurde sie von Julius Baer International Limited (JBINT) genehmigt. JBINT unterliegt der Aufsicht der Financial Services Authority (FSA). Personen, die mit anderen Mitgliedern der Julius Bär Gruppe Geschäfte tätigen, sind nicht durch die Regeln und Vorschriften gedeckt, die zum Schutz der Anleger im Vereinigten Königreich bestehen; sie geniessen daher nicht die Rechtsansprüche von Retailkunden und anderen Anlegern gemäss dem FSMA und den Vorschriften der FSA. USA: WEDER DIE VORLIEGENDE PUBLIKATION NOCH KOPIEN DAVON DÜRFEN IN DIE USA VERSANDT, DORTHIN MITGENOMMEN ODER VERTEILT ODER AN US-PERSONEN ABGEGEBEN WERDEN. Julius Bär Gruppe, 2012
Private Trust Auf einen Blick Fakten Rechtsform Mindestanlage Vermögenswerte Änderung der Vermögenswerte Barentnahmen Ausschüttungen an die Begünstigten Vertragsbeendigung Vertragslaufzeit Verpfändung von Vermögenswerten Private Trust Trust (in verschiedenen Rechtsordnungen) und bei Bedarf mit einer internationalen privaten Investitionsgesellschaft als Basisgesellschaft Keine Mindestanlage vorgeschrieben Bankfähige Anlagen und Vermögenswerte Über nicht bankfähige Vermögenswerte wird im Einzelfall entschieden Änderung der Vermögenswerte (Einzahlung) sowie Kauf/Verkauf von Anlagen möglich Sind nach vorheriger Zustimmung des Trustees möglich Auszahlungen an die Begünstigten können auf Verlangen getätigt werden Einmalige Pauschalzahlung kann vorgesehen werden Zahlung in Raten (vorher festgelegte Beträge oder Einkommensverteilung) Auflösung des Trusts vorbehaltlich der Bestimmungen der Trustvereinbarung möglich Zur Verhütung zeitlich unbegrenzter Rechtszustände grundsätzlich auf 80 bis 150 Jahre begrenzt (abhängig von der Rechtsordnung, wobei in einzelnen eine unbegrenzte Laufzeit möglich ist) Das Trustvermögen kann grundsätzlich verpfändet werden. Unter Umständen ist vorher die Genehmigung des Trustees einzuholen. Parteien Auftraggeber Begünstigte Aufgaben des Anbieters Auftraggeber (= Settlor): beauftragt den Dienstleister mit der Errichtung eines Trusts gemäss seinen Vorstellungen Begünstigte sind natürliche oder juristische Personen, die einen Anspruch auf gegenwärtige oder zukünftige Leistungen aus der Trustvereinbarung haben, z.b. Beteiligung an den Erträgen oder Vermögenswerten des Trusts. Gewöhnlich wird/werden der/die Auftraggeber als Begünstigte(r) eingesetzt Trustee: muss die Vermögenswerte gemäss den Bestimmungen der Trustvereinbarung im besten Interesse der Begünstigten halten und verwalten Vorteile Nachfolge- und Steuerplanung Flexible Anlagemöglichkeiten Jede natürliche oder juristische Person kann zum Begünstigten ernannt werden Begünstigte können in der Regel geändert werden Im Todesfall kann die Auszahlung sofort oder über mehrere Jahre und/oder Generationen erfolgen Die Leistungen können an bestimmte Bedingungen geknüpft werden Kann auf die Anforderungen einer komplexen Nachfolgeplanung zugeschnitten werden; gerichtliche Testamentseröffnung lässt sich vermeiden Kann sich unter bestimmten Umständen für die Steuerplanung eignen Der/die Auftraggeber oder ein Dritter kann/können weiterhin über die Anlagen des Trusts bestimmen
JULIUS BÄR GRUPPE Hauptsitz Bahnhofstrasse 36 Postfach 8010 Zürich Schweiz Telefon +41 (0) 58 888 1111 Telefax +41 (0) 58 888 1122 www.juliusbaer.com Die Julius Bär Gruppe ist weltweit an über 40 Standorten präsent. Von Zürich (Hauptsitz), Dubai, Frankfurt, Genf, Guernsey, Hongkong, London, Lugano, Mailand, Monaco, Montevideo, Moskau, Nassau bis Singapur. 11/2012 Publ.-Nr. PU00005DE JULIUS BÄR GRUPPE, 2012