Umstellungsanleitung für Akkreditierungen im Bereich MAAS-BGW

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Transkript:

Seite: 1/5 Inhalt: 1 Gegenstand... 1 2 Grundlage... 2 3 Vorgehensweise... 2 3.1 Antragstellung... 2 3.2 Begutachtung... 2 3.3 Bescheidung, Beurkundung... 3 3.4 Zertifizierte Organisationen... 3 4 Mitgeltende Unterlagen... 3 Anlage... 4 1 Gegenstand Diese Umstellungsanleitung für Akkreditierungen im Bereich Managementanforderungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zum Arbeitsschutz (MAAS-BGW) für DIN EN ISO 9001 beschreibt die erforderlichen Schritte zur Erlangung der Akkreditierung gem. ISO/IEC 17021-1:2015 für das neue Konformitätsbewertungsprogramm (KBP) der BGW und gilt für alle Zertifizierungsstellen, die eine Akkreditierung gem. ISO/IEC 17021-1:2015 in Verbindung mit dem DAkkS-Dokument 71 SD 6 044 Zertifizierungssystem MAAS-BGW ergänzende Anforderungen an Zertifizierungsstellen für Managementsysteme für DIN EN ISO 9001:2008 bereits haben. Alle bestehenden DAkkS-Akkreditierungen für DIN EN ISO 9001 basieren seit der Überführung der Akkreditierung von der BGW zur DAkkS im Jahre 2015 auf MAAS-BGW für DIN EN ISO 9001:2008 in Verbindung mit der DAkkS-Regel 71 SD 6 044 (Stand 04/2013). Mit der Veröffentlichung der neuen Version der DIN EN ISO 9001:2015 am 15.09.2015, sowie der MAAS-BGW für ISO 9001:2015 (Stand 06/2017) und des neuen KBP der BGW (06/2018) wurde vom Standardgeber BGW eine Übergangsphase für die Umstellung der Zertifizierungen festgelegt. Nicht umgestellte Zertifizierungen verlieren ab 15.09.2019 ihre Gültigkeit, wenn bis dahin die Umstellung auf MAAS-BGW für DIN EN ISO 9001:2015 (Stand 06/2017) nicht abgeschlossen sein sollte. Die DAkkS hat das neue KBP der BGW angenommen und stellt ab sofort auf Anfrage alle Akkreditierungen um. Den betroffenen akkreditierten Stellen wird dazu diese Anleitung zur Verfügung gestellt.

Seite: 2/5 2 Grundlage Folgende normative Dokumente stellen die aktuell gültige Akkreditierungsgrundlage dar: a. DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015 Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren - Teil 1: Anforderungen b. Konformitätsbewertungsprogramm zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen gemäß Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz (MAAS-BGW) für DIN EN ISO 9001 Stand 06/2018, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) c. Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz (MAAS-BGW) für DIN EN ISO 9001:2015 Stand 06/2017, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) d. DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsysteme Anforderungen 3 Vorgehensweise 3.1 Antragstellung Zur Durchführung der Umstellung ist eine Antragstellung erforderlich. Die betroffenen Zertifizierungsstellen können ab sofort einen Antrag auf Änderung der Akkreditierung bei der DAkkS stellen. Hierzu wird das Formular 72 FB 001.2 zusammen mit einem erklärenden Begleitschreiben und einem entsprechenden Übergangsplan (siehe Anhang) zur Umstellung eingereicht. Den betroffenen Zertifizierungsstellen wird dringend empfohlen, diesen Schritt bis zum 30.06.2018 abzuschließen, sodass weitere Schritte rechtzeitig geplant und durchgeführt werden können. 3.2 Begutachtung Die Begutachtung zur Umstellung der Akkreditierung auf das neue KBP der BGW erfolgt im Rahmen einer gesonderten Dokumentenprüfung und erfordert i. d. R. einen Mehraufwand von 0,5 MT inkl. Vor-/Nachbereitung. Gegebenenfalls kann die Überprüfung auch im Rahmen der regulären Begutachtung zur Überwachung erfolgen, falls der reguläre Begutachtungstermin dazu geeignet ist. Für die Überprüfung vor Ort fällt ein Mehraufwand von 0,5 MT an. Nach Umstellung der Akkreditierung wird auf Basis der oben genannten gültigen Akkreditierungsgrundlagen im Rahmen der Überwachung ein Witness-Audit durchgeführt. Der Begutachter prüft sowohl die geplanten als auch die implementierten Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen aus dem neuen KBP der BGW. Die Prüfung umfasst den Übergangsplan sowie die Nachweise: zur Durchführung der erforderlichen Änderungen der QM-Dokumentation der Zertifizierungsstelle,

Seite: 3/5 zu Schulungen des Zertifizierungspersonals (Antragsprüfer, Auditoren, Zertifizierungsentscheider), zur Information der zertifizierten Kunden und zu weiteren erforderlichen Regelungen. Weitere Einzelheiten hierzu sind in der Anlage zu diesem Dokument erläutert. Nach positiver Empfehlung durch den Begutachter und Schließung evtl. festgestellter Abweichungen kann die Akkreditierungsentscheidung durch den AkA getroffen werden. 3.3 Bescheidung, Beurkundung Erst nach positiver Akkreditierungsentscheidung wird der Zertifizierungsstelle ein positiver Akkreditierungsbescheid und eine neue Urkunde inkl. Urkundenanlage ausgestellt. Der entsprechende Eintrag in der Urkunde ändert sich wie folgt: Deckblatt Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz (MAAS-BGW), Stand 06/2017. Anlage Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz (MAAS-BGW), Stand 06/2017 auf der Grundlage des Konformitätsbewertungsprogramms der BGW, Stand 06/2018, 3.4 Zertifizierte Organisationen Zertifizierte Organisationen werden ab 15.09.2018 nur nach der neuen Zertifizierungsgrundlage (Stand 06/2017) auditiert. Ab 15.09.2019 ist die Verwendung des Akkreditierungssymbols auf MAAS- BGW-Zertifikaten nach der alten Grundlage (Stand 04/2013) nicht mehr gestattet. 4 Mitgeltende Unterlagen DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015 Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren - Teil 1: Anforderungen Konformitätsbewertungsprogramm zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen gemäß Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz (MAAS-BGW) für DIN EN ISO 9001 Stand 06/2018, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) (ersetzt ab sofort das DAkkS-Dokument 71 SD 6 044 Zertifizierungssystem MAAS-BGW ergänzende Anforderungen an Zertifizierungsstellen für Managementsysteme, Stand 12.09.2014) Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz (MAAS-BGW) für DIN EN ISO 9001:2015 Stand 06/2017, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsysteme Anforderungen Antrag auf Änderung der Akkreditierung (DAkkS-Dokument 72 FB 001.2)

Seite: 4/5 Anlage Für die einzureichende Dokumentation zur Umstellung sind folgende Informationen zu berücksichtigen: Übergangsplan der Zertifizierungsstelle Eine wesentliche Unterlage zur Umstellung auf das neue KBP der BGW stellt der Übergangsplan (Transition-Plan) der Zertifizierungsstelle dar. Dieser enthält einen Zeitplan und Angaben zur Schulung der Auditoren und Zertifizierungsentscheider (intern/extern, Einbindung der Außenstellen), die Maßnahmen zur Kommunikation mit den Kunden, Besonderheiten bei Audits im Rahmen der Umstellung, Anpassung der Auditdokumentation, etc. Die Anforderungen der IAF-Dokumente ID 9 und ID 10 sind bei der Erstellung des Übergangsplanes zu beachten. Die DAkkS empfiehlt, dass die Zertifizierungsstelle den Übergangsplan bereits mit dem Antrag einreicht. Während der Übergangsphase muss die Zertifizierungsstelle dafür sorgen, dass im Verzeichnis der zertifizierten Organisationen deutlich zwischen Zertifizierungen auf alter und neuer Basis unterschieden werden kann. Zertifizierungstätigkeiten zur Umstellung auf die neue MAAS-BGW für DIN EN ISO 9001:2015 setzen voraus, dass die Zertifizierungsstelle nachweist, dass sie die jeweiligen Normforderungen der ISO/IEC 17021-1:2015 einhält. Kompetenz, Schulungen und Qualifizierungen von Auditoren und Zertifizierungspersonal Die Qualifizierung von MAAS-Auditoren sowie die damit in Verbindung stehende Umstellung der Kompetenzzertifikate für MAAS-BGW für DIN EN ISO 9001:2015 (Stand 06/2017) obliegt der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Dementsprechend müssen Zertifizierungsstellen keine Qualifizierungsmaßnahmen mit Blick auf die MAAS-BGW für DIN EN ISO 9001:2015 (Stand 06/2017) für MAAS-Auditoren durchführen. Allerdings muss die Zertifizierungsstelle MAAS-Auditoren und weitere Personen, die am Zertifizierungsprozess beteiligt sind (z.b. bei Angebotserstellung, Disposition etc.), entsprechend ihrer Tätigkeiten und in der Anwendung der geänderten Verfahren und Auditdokumentation mit Blick auf die MAAS-BGW für DIN EN ISO 9001:2015 (Stand 06/2017) schulen. Der Nachweis erfolgt z. B. durch Teilnahmebescheinigung und ist vor dem ersten durchzuführenden Audit nach dem Standard MAAS-BGW für DIN EN ISO 9001:2015 zu erbringen. Die Zertifizierungsstelle muss die Planung und Durchführung von Schulungen dokumentieren. Die Begutachter der DAkkS überprüfen die angemessene und fristgerechte Planung und Durchführung der Schulungen.

Seite: 5/5 Die Verifizierung der Kompetenz 1 ) muss Bestandteil des Schulungskonzeptes sein, ist zu dokumentieren und kann umfassen: Lernzielerfolgskontrolle direkt nach der Schulung (z. B. Wirksamkeitskontrolle, Fachgespräch) Kurzfristig: Kompetenzbewertung nach dem Audit durch die Dokumentenprüfung / Review Mittelfristig: Erfahrungsaustausch und weitere Veranstaltungen Langfristig: Monitoring und Kundenrückmeldungen 1 Kompetenz Beispiel Auditoren: Fähigkeit und Kenntnisse, um die Erfüllung der Anforderungen MAAS-BGW für DIN EN ISO 9001:2015 im Auditprozess mit dem jeweiligen Branchenbezug festzustellen.