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Transkript:

A U S S C H R E I B U N G R E G I O N A L L I G A S Ü D O S T 2 0 1 3 Bayerischer Tennis-Verband Sächsischer Tennis Verband Thüringer Tennis-Verband

Inhaltsverzeichnis I. Durchführungsbestimmungen der Regionalliga Süd-Ost 1. Wettbewerbe / Mannschaftsstärke... 2 2. Mannschaftsmeldegebühren... 2 3. Namentliche Mannschaftsmeldung und Spielberechtigung... 2 4. Bälle... 3 5. Spielbeginn... 3 6. Spielberichte / Ergebnismeldung... 3 7. Hallenregelung / Spielabbruch / Spielverlegung / Nachholtermine... 4 8. Oberschiedsrichter... 5 9. Schiedsrichter... 5 10. Aufwandsentschädigung für Schieds- und Oberschiedsrichter... 8 11. Aufstieg in die 2. Bundesliga... 8 12. Aufstieg in die Regionalliga Süd-Ost... 8 13. Abstiegsregelung... 9 14. Quereinsteiger / Altersklassenwechsel... 9 15. Match-Tiebreak bis 10 Punkte anstelle des 3. Satzes... 9 16. Erläuterungen zum Regionalliga-Statut...10 17. Deutsche Vereinsmeisterschaften der Damen 30-60 und Herren 40-70...10 18. Spiellizenzordnung (BTV) / Spielberechtigung (STV/TTV)...11 19. Ordnungsgelder...11 II. Regionalliga-Statut des DTB (RL-St.) 1 Organisation...12 2 Kassenführung...12 3 Wettbewerbe...12 4 Spielklassen...12 5 Teilnahmeberechtigung...13 6 Pflichten gegenüber der Regionalliga...13 7 Spielausschuss und Spielleiter...13 8 Aufgaben des Spielausschusses...13 8a Regionalliga-Ausschuss...13 8b Aufgaben des Regionalliga-Ausschusses...14 8c Ordnungsgelder...14 9 Aufgaben der Spielleiter...14 10 Mannschaftsmeldung und Spielberechtigung...14 11 Berichtigung von Mannschaftsmeldungen...15 12 Zurückziehen von Mannschaften...15 13 (entfällt)...15 14 Austragungsmodus...16 15 Wertung der Spiele und Tabellen...16 16 Einsatz von Spielern für den DTB...16 17 (entfällt)...17 Durchführung der Wettkämpfe 18 Pflichten des gastgebenden Vereins...17 19 Rechte und Pflichten des Oberschiedsrichters...17 20 Schiedsrichter, Hilfsrichter...18 21 Mannschaftsführer...18 22 Mannschaftsführerbesprechung...18 23 Spielkleidung, Werbung...18 24 Spielregeln...18 25 Bälle...19 26 Mannschaftsaufstellung...19 27 Bodenbelag, Unterbrechung, Halle...20 28 Nicht beendetes Wettspiel...20 29 Abbruch des Wettkampfs...20 30 (entfällt)...20 31 Spielbericht...20 32 Einspruch...20 33 Beschwerde...21 34 Änderungen des Regionalligastatuts...21 III. Spielausschuss der Regionalliga Süd-Ost... 22 Seite Seite 1 von 22

I. Durchführungsbestimmungen der Regionalliga Süd-Ost Die Regionalliga Süd-Ost ist im Sinne des 1 Ziffer 1 und 2 RL-St. eine rechtlich unselbständige Organisationseinheit der sie tragenden Verbände aus Bayern, Sachsen und Thüringen. Sie wird ausschließlich sportorganisatorisch tätig und im Rahmen der im Regionalliga-Statut vorgesehenen Aufgabendelegation getrennt verwaltet. Für die Organisation der Regionalliga Süd-Ost gilt dieses Statut und soweit es nichts anderes vorsieht, die Ordnungen des DTB, insbesondere dessen Wettspielordnung. Diese Durchführungsbestimmungen stützen sich auf 1 Ziffer 3 des Regionalliga-Statuts. 1. Wettbewerbe / Mannschaftsstärke ( 3, RL-St.) 1. Damen Sechsermannschaften 2. Damen 30 Sechsermannschaften 3. Damen 40 Sechsermannschaften 4. Damen 50 Sechsermannschaften 5. Damen 60 Vierermannschaften 6. Herren Sechsermannschaften 7. Herren 30 Sechsermannschaften 8. Herren 40 Sechsermannschaften 9. Herren 50 Sechsermannschaften 10. Herren 55 Sechsermannschaften 11. Herren 60 Sechsermannschaften 12. Herren 65 Sechsermannschaften 13. Herren 70 Vierermannschaften Jeder Wettbewerb wird in einer Gruppe mit 8 Mannschaften in einer einfachen Runde ausgetragen ( 4, RL-St.). Ausgenommen davon ist der Wettbewerb Damen, der mit 7 Mannschaften gespielt wird und der Wettbewerb Damen 50, der mit 6 Mannschaften gespielt wird. 2. Mannschaftsmeldegebühren ( 1 Ziffer 3 d, RL-St.) Die Mannschaftsmeldegebühren erheben die beteiligten Verbände Bayern, Sachsen und Thüringen von ihren Vereinen nach den für sie geltenden Regelungen. 3. Namentliche Mannschaftsmeldung und Spielberechtigung ( 10, RL-St.) Bei den Damen und Herren ist eine eigene namentliche Mannschaftsmeldung erforderlich, deren Kader auf 14 Spieler/innen begrenzt ist. Für die Fallgestaltung, dass im Ausgangskader mindestens ein oder zwei Deutsche gemeldet sind, kann die Meldung um ein bzw. zwei U 21 Spieler/innen erweitert werden. Für alle restlichen Wettbewerbe kann die namentliche Mannschaftsmeldung beliebig viele Spieler/innen enthalten. Termin für die namentliche Mannschaftsmeldung ist der 15.03. d. J.. Die Vereine der teilnehmenden Verbände erstellen ihre jeweiligen namentlichen Mannschaftsmeldungen in dem für ihren Verband eingesetzten EDV-System. Die namentliche Mannschaftsmeldung umfasst die Spieler der betreffenden Wettbewerbe in spielstärkemäßiger Reihenfolge. Für die spielstärkemäßige Reihenfolge in den Wettbewerben der Damen und Herren gelten verbindlich zuerst die Deutsche Rangliste und anschließend die Leistungsklassen, in den restlichen Altersklassen ausschließlich die Leistungsklassen. Nach Veröffentlichung der namentlichen Mannschaftsmeldung mit dem Status vorläufig haben die Vereine die Möglichkeit, bis spätestens 31.03. d. J. Einspruch gegen die spielstärkemäßige Reihung der Spieler beim Spielleiter einzulegen. Seite 2 von 22

Die namentliche Mannschaftsmeldung mit dem Status endgültig erhalten die beteiligen Vereine ab dem 16.04. d. J. über ein PDF-Dokument. Im Regionalliga-Statut 10 Mannschaftsmeldung und Spielberechtigung ist die Ziffer 6 besonders zu beachten (Verbot des Meldens in mehreren Wettbewerben in Bundes- und Regionalligen). Vereine mit Spielern, welche die Voraussetzungen in 10 Ziffer 7. des RL-St. erfüllen, müssen die erforderlichen Unterlagen dem zuständigen Spielleiter bis spätestens 15.03. d. J. zusenden. Anmerkung: Nachfolgende Staaten sind EU-Staaten: Belgien (BEL), Bulgarien (BUL), Dänemark (DEN), Deutschland (GER), Estland (EST), Finnland (FIN), Frankreich (FRA), Griechenland (GRE), Irland (IRL), Italien (ITA), Lettland (LAT), Litauen (LTU), Luxemburg (LUX), Malta (MLT), Niederlande (NED), Österreich (AUT), Polen (POL), Portugal (POR), Rumänien (ROU), Schweden (SWE), Slowakei (SVK), Slowenien (SLO), Spanien (ESP), Tschechische Republik (CZE), Ungarn (HUN), Vereinigtes Königreich bzw. Großbritannien (GBR) und Zypern (CYP). 4. Bälle ( 25, RL-St.) Ballmarke: Dunlop Fort Tournament (gelb) Für jedes Wettspiel (Einzel sowie Doppel) sind mind. drei neue Bälle vom Heimverein zu stellen. Ein Ballwechsel ist nicht vorgesehen. Kein Spieler darf jedoch nach Ende des ersten Satzes die Annahme neuer Bälle der gleichen Marke und Farbe verweigern. Ein Ballwechsel vor dem Match-Tiebreak ist nicht zulässig. 5. Spielbeginn ( 9 Buchstabe b, RL-St.) Damen und Herren: an allen Spieltagen Für alle übrigen Wettbewerbe: an Samstagen an Sonn- und Feiertagen am Mittwoch (D60, H65, H70) 11.00 Uhr 12.00 Uhr 11.00 Uhr 11.00 Uhr Der Spielleiter kann auf Antrag der beteiligten Vereine von den Regelbeginnzeiten abweichen. Wenn der Heimverein mehr als die im Regionalligastatut vorgeschriebenen Plätze zur Verfügung stellt, muss auf bis zu 6 Plätzen (bei Sechsermannschaften) bzw. 4 Plätzen (bei Vierermannschaften) gespielt werden. 6. Spielberichte / Ergebnismeldung ( 18 und 31, RL-St.) Vor Ort muss ein Spielbericht geführt werden, der von beiden Mannschaftsführern und vom Oberschiedsrichter nach Beendigung des Wettkampfes zu unterschreiben ist. Dieser ist vom Heimverein bis 31.12. d. J. aufzubewahren. An den Spielleiter ist nur nach Anforderung eine Ausfertigung des Spielberichtsdokuments zu senden. Als Spielberichtsformular ist das Spielberichtsdokument der beteiligten Verbände zu verwenden. Der Heimverein ist verpflichtet, noch am Spieltag bis 21.00 Uhr das Ergebnis mit allen Einzelheiten des Originalspielberichtsdokuments in das EDV-System des jeweiligen Verbandes einzugeben. Falsche oder verspätete Eingaben werden mit einem Ordnungsgeld gemäß Ordnungskatalog belegt. Bei den Eingaben in die jeweiligen EDV-Systeme ist auf folgendes zu achten: Seite 3 von 22

Das Ergebnis des dritten Satzes, der als Match-Tiebreak gespielt wird, ist immer mit dem tatsächlichem Ergebnis (10:3, 12:10 usw.) einzugeben. Gewertet wird dieser mit 1:0 bzw. 0:1 Sätze und 1:0 bzw. 0:1 Spiele. Bei Abbruch bzw. Aufgabe einer Begegnung zweier Spieler muss immer der Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruches bzw. der Aufgabe in den Spalten der Satzergebnisse eingetragen werden. Weiter muss bei der Ergebniseingabe bei dem unterlegenen Spieler auch eine w.o. (für BTV) bzw. zgz. (für STV und TTV) -Markierung gesetzt werden. Erst in den Additionsspalten für die Matchpunkte, Sätze und Spiele erfolgt die logische Umsetzung des Endergebnisses. Erfolgt die Aufgabe im 1. Spiel eines Einzels, so ist dies im Feld Bemerkungen einzutragen. Wenn eine Begegnung zweier Spieler überhaupt nicht stattfindet, darf auf keinen Fall im Spielbericht ein 6:0/6:0 in den Spalten der Satzergebnisse eingetragen werden, sondern nur in den Additionsspalten 1:0, 2:0 und 12:0 für die Matchpunkte, Sätze und Spiele. Bei der Ergebniseingabe im Internet darf in solchen Fällen nur eine w.o. (für BTV) bzw. zgz. (für STV und TTV) -Markierung beim unterlegenen Spieler gesetzt werden. Bei der Absage eines gesamten Mannschaftswettkampfes ist darauf zu achten, dass das Datum, die Uhrzeit und die Person, welche die Absage mitgeteilt hat, auch bei der Ergebniseingabe unter Bemerkungen eingetragen wird. Ein solcher Sachverhalt sollte auf jeden Fall auch schriftlich zwischen den Vereinen festgehalten werden. Grundsätzlich ist bei der Ergebniseingabe darauf zu achten, dass immer klar zwischen einem Abbruch und einer evtl. daraus resultierenden Verschiebung einerseits und einer reinen Verschiebung andererseits (Wettkampf hat am ursprünglichen Spieltag gar nicht begonnen) unterschieden wird. Dies muss im Spielbericht mit Datum und Uhrzeit eingetragen werden. 7. Hallenregelung / Spielabbruch / Spielverlegung / Nachholtermine ( 27, RL-St.) In allen Begegnungen der Damen und Herren besteht Hallenpflicht bei Abbruch des Wettkampfes oder Unbespielbarkeit der Plätze. Bei den Heimspielen sind die Vereine verpflichtet, spätestens eine Stunde nach dem offiziellen Spielbeginn mindestens zwei Hallenplätze bereitzuhalten. In den Begegnungen der restlichen Wettbewerbe besteht Hallenpflicht, wenn Mannschaften der Verbände Sachsen und Thüringen beteiligt sind oder die Gastmannschaft eine Anreise von 150 Kilometer oder mehr (schnellste Route) zum Gastgeber hat. Hierfür sind die Adressen der jeweiligen Platzanlagen ausschlaggebend. Die entsprechenden Begegnungen sind im jeweiligen Spielplan mit dem Kürzel HP gekennzeichnet. Bei den Heimspielen sind die Vereine dieser Wettbewerbe verpflichtet, spätestens eine Stunde nach dem offiziellen Spielbeginn mindestens zwei Hallenplätze bereitzuhalten. Bei Begegnungen ohne Hallenpflicht muss in der Halle gespielt werden, wenn der Heimverein mindestens 2 Hallenplätze zur Verfügung stellen kann. Diese müssen aber spätestens drei Stunden nach dem offiziellen Spielbeginn zur Verfügung stehen. Bei Regen sind Spielabsagen erst drei Stunden nach dem offiziellen Spielbeginn erlaubt! Bei allen Regionalligabegegnungen für welche keine Hallenpflicht besteht, haben sich bei Abbruch des Wettkampfes oder Unbespielbarkeit der Plätze die Mannschaften sofort auf einen Nachholtermin innerhalb der nächsten 8 Tage zu einigen. Erfolgt keine Einigung, so gilt als Nachholtermin der nächste spielfreie Termin (nicht in den Pfingstferien), an dem beide Mannschaften spielfrei sind. Das bedeutet, dass bei Spielabbruch am Samstag bereits der darauffolgende Sonntag (also der nächste Tag) der verbindliche Nachholtermin ist. Bei den Damen 60, Herren 65 und Herren 70 ist dies der Donnerstag. Fällt der nächste spielfreie Termin auf einen Sonn- oder Feiertag und besteht am Vormittag beim Heimverein Platzmangel, dann Seite 4 von 22

ist der Spielbeginn Nachmittag 14.00 Uhr. Bereits begonnene Spiele können auch nach 14.00 Uhr angesetzt werden. Ist bei Abbruch (Fortsetzung des Wettkampfes an einem anderen Kalendertag) zumindest der erste Aufschlag eines Wettspiels erfolgt, muss der Wettkampf in der gleichen Aufstellung und jedes Wettspiel beim Spielstand des Abbruchs fortgeführt werden. Wettspiele, die durch Spieler einer Mannschaft nicht fortgesetzt werden können, gehen verloren. Waren die Doppelaufstellungen bereits offengelegt, jedoch noch kein erster Aufschlag ausgeführt, können bei Fortsetzung des abgebrochenen Wettkampfes die Doppel neu aufgestellt werden. 8. Oberschiedsrichter ( 19, RL-St.) Bei den Begegnungen der Wettbewerbe Damen und Herren wird durch die ausrichtenden Verbände Bayern, Sachsen und Thüringen ein neutraler Oberschiedsrichter gestellt. Der Verhaltenskodex des Deutschen Tennis Bundes findet Anwendung. Die Rechte und Pflichten der Oberschiedsrichter ergeben sich aus 62 DTB-WSO und 19 RL-St. Die Abrechnung der Oberschiedsrichter erfolgt nach den Festlegungen der jeweiligen Landesverbände. Der Heimverein ist für die angemessene Verpflegung des Oberschiedsrichters zuständig. Für die Begegnungen der anderen Wettbewerbe werden von den beteiligten Verbänden keine Oberschiedsrichter gestellt. Wird von einem Verein ein neutraler Oberschiedsrichter angefordert, so hat dieser Verein die anfallenden Kosten zu tragen. Wird kein Oberschiedsrichter gestellt, so können sich die Mannschaftsführer auf einen Oberschiedsrichter einigen. Kommt keine Einigung zustande, so ist für die Übernahme dieses Amtes und des Stellvertreters folgende Reihenfolge einzuhalten: a) ein geprüfter und durch Ausweis legitimierter Oberschiedsrichter erst des DTB, dann des Verbandes und dann des Bezirks (bei mehreren OSR der gleichen Stufe hat der Heimverein das Recht der Auswahl), b) der Mannschaftsführer des Gastvereins oder dessen von ihm eingesetzter Stellvertreter. Der Oberschiedsrichter muss mindestens 18 Jahre alt oder offiziell geprüft und vor Beginn des Wettkampfes anwesend sein. Der Oberschiedsrichter ist vor Beginn des Wettkampfes festzulegen und in den Spielbericht einzutragen. Der Oberschiedsrichter übernimmt das Amt für die gesamte Dauer des Wettkampfes. Sofern er kurzfristig verhindert ist oder selbst an einem Wettspiel teilnimmt, übernimmt dies sein Stellvertreter. 9. Schiedsrichter ( 20, RL-St.) Bei den Damen und Herren müssen alle Einzel und Doppel von einem geprüften Schiedsrichter geleitet werden. Für die Bereitstellung der Schiedsrichter ist der Heimverein zuständig. Die Schiedsrichter erhalten ihre Aufwandsentschädigung und eine angemessene Verpflegung vom Heimverein. Für die Begegnungen der übrigen Wettbewerbe entfällt die Schiedsrichterpflicht. Wird vom beteiligten Spieler eines Wettspiels, für das keine Schiedsrichterpflicht besteht, ein Schiedsrichter beantragt und die Spieler können sich nicht auf eine Person einigen, so kann bei allen geraden Wettspielen der Heimverein den Schiedsrichter stellen. Für das Spiel ohne Schiedsrichter gilt die ITF-Regelung Empfehlungen für das Spiel ohne Schiedsrichter, welche nachfolgend veröffentlicht ist: Empfehlungen für das Spiel ohne Schiedsrichter (ITF-Regelung) Wenn bei Tennis-Veranstaltungen (Turnieren, Mannschaftswettkämpfen) im Verantwortungsbereich des DTB oder eines seiner Verbände Wettspiele ohne Stuhlschiedsrichter durchgeführt werden, gelten die nachfolgenden grundlegenden Verfahrensweisen, die entsprechenden Regelungen der ITF angepasst sind. Es ist durch Aushang und/oder anderweitige schriftliche Information sicherzustellen, dass diese Richtlinien allgemein bekannt sind. Seite 5 von 22

RICHTLINIEN FÜR SPIELER Alle Spieler haben die folgenden Grundsätze zu beachten, wenn sie ein Match ohne Stuhlschiedsrichter bestreiten: - Jeder Spieler ist für Tatsachenentscheidungen auf seiner Seite zuständig. - Alle "Aus"- oder "Fehler"-Rufe müssen unmittelbar, nachdem der Ball aufgesprungen ist, erfolgen und zwar so laut, dass der Gegner es hören kann. - Im Zweifelsfall muss der Spieler zugunsten seines Gegners entscheiden. - Ruft ein Spieler irrtümlich einen Ball "aus" und bemerkt dann, dass der Ball gut war, wird der Punkt wiederholt, es sei denn, dass es sich um einen Schlag zum Punktgewinn gehandelt hat. (Der Gegner erhält dann automatisch den Punkt!) - Der Aufschläger soll vor jedem ersten Aufschlag den Punktestand deutlich hörbar für seinen Gegner ansagen. - Ist ein Spieler mit dem Verhalten oder den Entscheidungen seines Gegners nicht einverstanden, ruft er den Oberschiedsrichter (oder Assistenten). Für Spiele auf Ascheplätzen gelten die nachfolgenden zusätzlichen Verfahrensweisen, die alle Spieler befolgen sollten: - Der Ballabdruck kann nach dem Schlag zum Punktgewinn oder, wenn das Spiel unterbrochen ist, kontrolliert werden (ein Reflex-Rückschlag ist erlaubt). - Zweifelt ein Spieler die Entscheidung seines Gegners an, darf er ihn bitten, ihm den Ballabdruck zu zeigen. Um den Ballabdruck anzuschauen, darf er die Spielhälfte des Gegners betreten. - Verwischt ein Spieler den Ballabdruck, erhält sein Gegner den Punkt. - Gibt es Meinungsverschiedenheiten über den Ballabdruck, kann der Oberschiedsrichter (oder Assistent) gerufen werden. Dieser trifft eine endgültige Entscheidung. - Ruft der Spieler fälschlicherweise einen Ball "aus" und stellt dann fest, dass der Ball gut war, verliert er den Punkt. Spieler, die diese Verfahrensweisen nicht fair einhalten, werden wegen Behinderung oder unsportlichen Verhaltens nach dem Verhaltenskodex bestraft. Alle Fragen zu diesen Verfahrensweisen sollten dem Supervisor/Oberschiedsrichter gestellt werden. RICHTLINIEN FÜR OBERSCHIEDSRICHTER Beim Spiel ohne Schiedsrichter können einige Probleme auftreten durch unterschiedliche Meinungen der Spieler über Tatsachenentscheidungen oder Regelauslegungen. Daher ist es sehr wichtig, dass der Oberschiedsrichter (und die Assistenten) so häufig wie möglich von Platz zu Platz geht. Die Spieler schätzen es, beim Auftreten von Problemen einen Offiziellen schnell zu Rate ziehen zu können. Oberschiedsrichter (oder Assistenten) sollten sich an die nachfolgenden Richtlinien halten, um derartige Situationen zu bewältigen: Linienball (gilt für Spiele, die nicht auf Asche ausgetragen werden) Wird der Oberschiedsrichter (oder Assistent), der das Spiel nicht selbst beobachtet hat, wegen einer Linienballentscheidung zum Platz gerufen, sollte er den Spieler, der die Entscheidung auf seiner Seite getroffen hat, fragen, ob er seiner Entscheidung sicher ist. Bestätigt der Spieler dies, ist der Punkt damit entschieden. Wenn es als sinnvoll erscheint, das Spiel von einem Schiedsrichter weiterführen zu lassen, hat der Oberschiedsrichter zu versuchen, einen Stuhlschiedsrichter zu finden, der alle Aufgaben übernimmt und für die Linienentscheidungen zuständig ist. Ist dies nicht möglich (z.b. steht kein erfahrener Stuhlschiedsrichter zur Verfügung oder kein Schiedsrichterstuhl), hat der Oberschiedsrichter (oder Assistent) die Möglichkeit, auf dem Platz zu bleiben, um den Fortgang des Spieles zu beobachten. Er sollte dann die Spieler darauf hinweisen, dass er alle offensichtlich verkehrten Entscheidungen der Spieler korrigieren wird. Ist der Oberschiedsrichter (oder Assistent) nicht auf dem Platz, aber sieht zufällig, wie ein Spieler eine eklatant verkehrte Entscheidung trifft, kann er auf das Spielfeld gehen und dem Spieler mitteilen, dass die falsche Entscheidung eine unabsichtliche Behinderung gegenüber seinem Gegner war, und dass der Punkt zu wiederholen ist. Seite 6 von 22

Der Oberschiedsrichter (oder Assistent) muss dem betroffenen Spieler auch mitteilen, dass jede weitere offensichtlich verkehrte Entscheidung als absichtliche Behinderung angesehen werden könnte und dass in diesem Fall der Spieler den Punkt verlieren würde. Zusätzlich kann der Oberschiedsrichter (oder Assistent) eine Kodex-Verletzung wegen unsportlichen Verhaltens aussprechen, wenn er sich sicher ist, dass der Spieler offensichtlich eine verkehrte Entscheidung trifft. Oberschiedsrichter (und Assistenten) sollen stets darauf achten, sich nur in Spiele einzumischen, wenn es gewünscht oder nötig ist und auch die Behinderungs-Regel nur auf knappe Bälle anwenden, die fälschlicherweise "aus" gerufen wurden. Bevor der Oberschiedsrichter auf Behinderung entscheidet, muss er absolut sicher sein, dass eine absolut falsche Entscheidung vorliegt. Ballabdruck (gilt nur für Asche-Plätze) Wird der Oberschiedsrichter (oder Assistent) auf den Platz gerufen, um einen Streit über einen Ballabdruck zu schlichten, sollte er zunächst herausfinden, ob die Spieler sich über den Ballabdruck einig sind. Sind sich die Spieler zwar einig, um welchen Abdruck es sich handelt, aber interpretieren diesen unterschiedlich, entscheidet der Oberschiedsrichter (oder Assistent) endgültig, ob der Ball gut war oder nicht. Sind sich die Spieler nicht einig, um welchen Abdruck es sich handelt, sollte der Oberschiedsrichter (oder Assistent) die Spieler fragen, was für ein Schlag gespielt wurde und in welche Richtung der Ball geschlagen wurde. Dies hilft ihm möglicherweise, den richtigen Ballabdruck festzustellen. Falls diese Informationen nicht hilfreich sind, gilt die Entscheidung des Spielers, auf dessen Hälfte sich der Abdruck befindet. Spielstand-Diskussion Wird der Oberschiedsrichter (oder Assistent) auf den Platz gerufen, um einen Streit über den Spielstand zu schlichten, sollte er zusammen mit den Spielern die relevanten Punkte oder Spiele nachvollziehen, über welche sie sich einig sind. Alle Punkte oder Spiele, über die sich die Spieler einig sind, bleiben bestehen und nur jene, die strittig sind, werden wiederholt. Zum Beispiel: Ein Spieler behauptet, der Spielstand sei 40:30, sein Gegner behauptet aber 30:40. Der Oberschiedsrichter bespricht die gespielten Punkte mit den Spielern und stellt fest, dass nur über den ersten gewonnenen Punkt in diesem Spiel Uneinigkeit besteht. Die richtige Entscheidung ist demnach, das Spiel bei 30:30 fortzusetzen, da beide darin übereinstimmen, jeweils zwei Punkte in diesem Spiel gewonnen zu haben. Wenn ein Spiel zur Diskussion steht, wird genauso verfahren. Zum Beispiel: Ein Spieler behauptet, er führe 6:5; sein Gegner widerspricht ihm und behauptet, er führe 6:5. Nach Diskussion mit den Spielern kommt der Oberschiedsrichter zu dem Schluss, dass beide Spieler der Meinung sind, das erste Spiel gewonnen zu haben. Die richtige Entscheidung ist, den Satz beim Stand von 5:5 fortzusetzen, da beide Spieler übereinstimmen, dass jeder von ihnen 5 Spiele gewonnen hat. Derjenige Spieler, der im letzten Spiel Rückschläger war, ist im nächsten Spiel Aufschläger. Nach Lösung der Spielstand-Diskussion ist es für den Oberschiedsrichter (oder Assistenten) wichtig, die Spieler darauf hinzuweisen, dass der Aufschläger den Spielstand vor jedem ersten Aufschlag deutlich hörbar für seinen Gegner ansagt. Andere Streitfragen Es gibt einige weitere Schwierigkeiten und Probleme, die beim Spiel ohne Schiedsrichter nicht leicht zu handhaben sind. Wenn es Streit über Netzaufschläge, zweimaliges Aufspringen des Balles und regelwidrige Schläge gibt, sollte der Oberschiedsrichter (oder Assistent) versuchen, von den Spielern zu erfahren, was passiert ist und entweder die getroffene Entscheidung bestätigen oder den Punkt wiederholen lassen, je nachdem, was er für angemessen hält. Ist der Oberschiedsrichter (oder Assistent) direkt an oder auf dem Platz, hat die strittige Situation selbst beobachtet und ist sich absolut sicher, hat er das Recht, die Entscheidung entsprechend seiner zweifelsfreien Wahrnehmung zu treffen. Seite 7 von 22

Fußfehler können nur durch den Oberschiedsrichter (oder Assistenten) gegeben werden, nicht durch den Rückschläger. Um Fußfehler zu geben, muss der Offizielle jedoch während des Spieles auf dem Platz sein. Steht er außerhalb des Platzes, ist er nicht berechtigt, auf Fußfehler zu entscheiden. Coaching ebenso wie auch andere Verhaltenskodex-Verletzungen sowie Zeitüberschreitungen können nur vom Oberschiedsrichter (oder Assistenten) geahndet werden. Daher ist es äußerst wichtig, dass zusätzliche Offizielle vor Ort sind, die das Verhalten von Spielern und Betreuern beobachten. Wenn eine Kodex-Verletzung oder Zeitüberschreitung gegeben wird, sollte der Oberschiedsrichter (oder Assistent) so schnell wie möglich nach dem Vergehen auf den Platz gehen und die Spieler kurz darüber informieren, dass eine Kodex-Verletzung oder Zeitüberschreitung gegeben worden ist. Dies muss geschehen, bevor um den nächsten Punkt weitergespielt wird. Spieler, die diese Vorgehensweisen nicht fair akzeptieren, können nach dem Verhaltenskodex wegen unsportlichen Verhaltens bestraft werden. Dies sollte aber nur in äußerst offensichtlichen Situationen geschehen. 10. Aufwandsentschädigung für Schieds- und Oberschiedsrichter Schiedsrichter: Verbandsschiedsrichter und höhere Qualifikation 55,- (Tagespauschale) Sonstige Schiedsrichter 45,- (Tagespauschale) Oberschiedsrichter: Für alle Ausbildungsgrade 65,- (Tagespauschale) Fahrtkostenerstattung: Unabhängig vom Verkehrsmittel 0,30 je Fahrtkilometer 11. Aufstieg in die 2. Bundesliga (Gilt nur für die Altersklassen Damen, Herren und Herren 30) Die erstplatzierten Mannschaften bei den Damen und Herren der Regionalliga Süd-Ost steigen in die jeweiligen 2. Bundesligen Süd auf. Für die Spiele um den Aufstieg in die 2. Bundesliga bei den Herren 30 ist der Tabellenerste der Regionalliga Süd-Ost qualifiziert. Nicht teilnahmeberechtigt ist die zweite Mannschaft eines Vereins, wenn die erste Mannschaft dieses Vereins bereits Teilnehmer der 2. Bundesliga ist ( 36 Ziffer 2 a, DTB-WSO). Nimmt eine qualifizierte Mannschaft nicht an den Aufstiegsspielen teil, tritt der Zweitplatzierte an deren Stelle. Die Spieler, die auf den Plätzen 1 bis 6 gemeldet sind, dürfen in den Aufstiegsspielen nur eingesetzt werden, wenn sie mindestens an zwei Wettspielen der Regionalliga Süd-Ost teilgenommen haben. Die Setzung der teilnehmenden Mannschaften richtet sich nach den Ranglistenpositionen in der Deutschen Rangliste der Herren 30 vom 31.12.2012, der für die Aufstiegsspiele ersten sechs spielberechtigten Spieler. Das Aufstiegsspiel für die Herren 30 findet statt am 27.07.2013. Die Begegnungen ergeben sich aus der Setzung gem. 36 Ziffer 2 Buchstabe e, DTB-WSO. Entsprechend der Setzliste spielen die Mannschaften mit Setzposition eins gegen vier und zwei gegen drei. Heimrecht haben jeweils die Mannschaften an Setzposition eins und zwei. Die beiden Sieger aus diesen Begegnungen steigen in die eingleisige 2. Bundesliga auf ( 36 Ziffer 2 Buchstabe f, DTB-WSO). Für das Nachrückverfahren gilt die aufgestellte Setzliste. 12. Aufstieg in die Regionalliga Süd-Ost In allen Wettbewerben werden drei Aufsteiger für die Regionalliga Süd-Ost zugelassen. Diese werden wie folgt verteilt: Seite 8 von 22

a) Der jeweils Erste aus der Bayernliga-Süd und der Bayernliga-Nord aus dem Verband Bayern. b) Ein Aufsteiger aus den Verbänden Sachsen und Thüringen. Die Benennung der Aufsteiger erfolgt durch die jeweiligen Verbände. Dabei ist zu beachten, dass kein aktueller Absteiger aus der abgelaufenen Spielsaison der Regionalliga Süd-Ost zum direkten Wiederaufstieg gemeldet werden kann. Nicht teilnahmeberechtigt für die Regionalliga Süd-Ost ist die zweite Mannschaft eines Vereins, wenn die erste Mannschaft dieses Vereins Teilnehmer der Regionalliga Süd-Ost ist. Gilt nur für Mannschaften aus Sachsen und Thüringen: Aus Sachsen und Thüringen können nur Mannschaften aufsteigen, die in der Ostliga gespielt haben und nicht abgestiegen sind. Die Vereine melden bis zum 15.07. d. J. an den jeweiligen Landessportwart, ob sie die Aufstiegsmöglichkeit wahrnehmen wollen oder verzichten. Der Spielleiter der Ostliga setzt in Altersklassen mit zwei Staffeln die ggf. notwendigen Aufstiegsspiele zwischen Mannschaften des gleichen Verbandes und anschließend zwischen den Verbänden an. 13. Abstiegsregelung ( 1 Ziffer 3e, RL-St.) Die drei Tabellenletzten in jedem Wettbewerb steigen aus der Regionalliga Süd-Ost in die jeweilige oberste Liga (Bayern- bzw. Ostliga) der teilnehmenden Verbände ab (Regelabstieg). Der Regelabstieg bei den Damen, Herren und Herren 30 erhöht sich, wenn aus den Bundesligen mehr Mannschaften aufgenommen werden müssen, als aus der Regionalliga Süd-Ost aufsteigen. Der Regelabstieg vermindert sich, wenn aus den Bundesligen weniger Mannschaften aufgenommen werden müssen, als aus der Regionalliga Süd-Ost aufsteigen. Werden in einem Wettbewerb zusätzlich Plätze frei, kann der Spielausschuss diese Quereinsteigern im Sinne der Ziffer 14 dieser Durchführungsbestimmungen zuweisen. Wird die Sollstärke von acht Mannschaften je Wettbewerb trotzdem nicht erreicht, entscheidet der Spielausschuss über die Besetzung der freien Plätze. 14. Quereinsteiger / Altersklassenwechsel Quereinsteiger sind Mannschaften, die sich in ihrem Wettbewerb (Altersklasse) abmelden und in der nächst älteren Altersklasse teilnehmen möchten. Beantragen mehr Mannschaften einer Altersklasse den Quereinstieg als Plätze vorhanden sind, so ist der bessere Tabellenstand des Vorjahres maßgebend. Mannschaften, die von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, müssen dies bis zum 30.11. d. J. dem Spielleiter der Regionalliga Süd-Ost mitteilen. 15. Match-Tiebreak bis 10 Punkte anstelle des 3. Satzes ( 24 Ziffer 1, RL-St.) Bei allen Wettspielen entscheidet der Gewinn von zwei Sätzen. In den ersten beiden Sätzen gilt bei einem Spielstand von 6:6 die Tiebreak-Regel. Bei einem Spielstand von 1:1 Sätzen wird in allen Einzel- und Doppelbegegnungen anstelle des dritten Satzes ein Match-Tiebreak bis 10 Punkte entsprechend den ITF Tennisregeln Anhang IV Alternative Verfahrens- und Zählweisen gespielt. Hinweise: Der Spieler/Das Doppelpaar, der/das zuerst zehn Punkte gewonnen hat, gewinnt einen Match- Tiebreak und somit das Wettspiel, vorausgesetzt, es besteht ein Vorsprung von zwei Punkten gegenüber dem Gegner/den Gegnern. Seite 9 von 22

Das Ergebnis eines Match-Tiebreaks ist immer mit dem tatsächlich erzielten Ergebnis (z.b. 10:3, 10:8, 13:11 usw.) einzutragen. Gewertet wird dieser mit 1:0 bzw. 0:1 Sätze und 1:0 bzw. 0:1 Spiele. Weiter ist dabei auf folgendes zu achten: 1. Nach Ende des zweiten Satzes gibt es eine Pause von 120 Sekunden (normale Satzpause). 2. Das Anrecht auf eine 10-minütige Pause entfällt für alle Altersklassen. 3. Die ursprüngliche Aufschlagreihenfolge wird beibehalten (ITF-Tennisregel 5 und 14). 4. Im Doppel darf allerdings wie bei jedem neuen Satz die Reihenfolge für Auf- und Rückschlag geändert werden (ITF-Tennisregel 14 und 15). 5. Es gibt keinen Wechsel der Bälle vor einem Match-Tiebreak. Sollte vergessen werden anstelle des dritten Satzes einen Match-Tiebreak zu spielen und dies wird nach Beginn des 2. Punktes des 3. Satzes bemerkt, so wird ein Satz bis 3 gespielt. Bei 3:0 oder 3:1 ist der Satz vorbei, bei 2:2 wird ein Match-Tiebreak gespielt. Wird es erst bemerkt, nachdem der 2. Punkt des fünften Spiels begonnen wurde, wird ein normaler Tie-Break-Satz gespielt (ITF-Tennisregeln 27 Buchstabe h). 16. Erläuterungen zum Regionalliga-Statut Der 26 Ziffer 6 RL-St. gilt nur für die Altersklassen Damen, Herren und Herren 30. Klarstellung zu 26 Ziffer 7 RL-St.: In den Wettbewerben ab Damen 30 und Herren 40 dürfen die Spieler (max. zwei), die im Einzel gespielt haben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bzw. nicht die Bestimmungen nach 10 Ziffer 7 des RL-St. erfüllen, im Doppel durch beliebige Spieler ersetzt werden. Die Neuregelung des 26 Ziffer 3 des Regionalliga-Status legt fest, dass Spieler/innen, die ihr Einzel ohne einen Punkt zu spielen abgegeben haben, d. h., wer sein Wettspiel aufgibt, bevor der erste Punkt gespielt ist, ist im Doppel nicht spielberechtigt. 17. Deutsche Vereinsmeisterschaften der Damen 30-60 und Herren 40-70 Die Deutschen Vereinsmeisterschaften der Damen 30-60 und Herren 40-70 finden im Rahmen einer Finalrunde statt. Teilnahmeberechtigt sind die erstplatzierten Vereine der Wettbewerbe aus der Regionalliga Süd-Ost bzw. bei Verzicht der Nächstplatzierte ( 17, DTB-WSO) Spieler, die auf den Plätzen 1-6, bei Vierermannschaften auf den Plätzen 1-4 gemeldet sind, dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie an mindestens zwei Spielen in der Regionalliga teilgenommen haben. Die Deutschen Vereinsmeisterschaften finden statt am Wochenende 03./04.08.2013 für Damen 60 und Herren 60, 65 und 70. Für die Damen 30, 40 und 50 sowie für die Herren 40, 50 und 55 am Wochenende 07./08.09.2013. Für die Heimrechtvergabe in 2013 ist folgende Verteilung vorgesehen: Bei den Damen 30 beim Sieger der Regionalliga Süd-West Bei den Damen 40 beim Sieger der Regionalliga West Bei den Damen 50 beim Sieger der Regionalliga Süd-Ost Bei den Damen 60 beim Sieger der Regionalliga Nord-Ost Bei den Herren 40 beim Sieger der Regionalliga Süd-West Bei den Herren 50 beim Sieger der Regionalliga Nord-Ost Bei den Herren 55 beim Sieger der Regionalliga Süd-Ost Bei den Herren 60 beim Sieger der Regionalliga West Bei den Herren 65 beim Sieger der Regionalliga Süd-West Bei den Herren 70 beim Sieger der Regionalliga West Seite 10 von 22

Die Verzichtserklärung zur Teilnahme an der Finalrunde zur Deutschen Vereinsmeisterschaft hat bis zum 05. Juli d.j. (Posteingang) schriftlich beim Spielleiter zu erfolgen. Verspätetes Zurückziehen wird mit einem Ordnungsgeld von Euro 500,- geahndet. 18. Spiellizenzordnung (BTV) / Spielberechtigung (STV/TTV) Für die am Spielbetrieb der Regionalliga Süd-Ost teilnehmenden Vereine, gelten die Bestimmungen der Spiellizenzordnung bzw. den Spielberechtigungen der jeweiligen Verbände. 19. Ordnungsgelder ( 8 c und 9 h, RL-St.) Der Spielleiter ist berechtigt für Verstöße gegen die Bestimmungen des Regionalliga-Statuts und die Durchführungsbestimmungen folgende Ordnungsgelder im Rahmen des nachfolgenden Katalogs zu erheben. 1. Mannschaftsmeldung a) Verspätetes Zurückziehen (Abmelden) einer Mannschaft nach dem 10.12. d. J. in Wettbewerben für Damen, Herren und Herren 30 2.000,- EUR b) Verspätetes Zurückziehen (Abmelden) einer Mannschaft nach dem 10.12. d. J. in Wettbewerben für die restlichen Wettbewerbe 1.000,- EUR 2. Wettkämpfe a) Verlegen ohne vorherige Genehmigung der Sportaufsicht 500.- EUR b) Nicht-Antreten zu einem Wettkampf in den Wettbewerben für Damen, Herren und Herren 30 1.800,- EUR c) Nicht-Antreten zu einem Wettkampf in den restlichen Wettbewerben 900,- EUR d) Antreten mit unvollständiger Mannschaft bzw. durch Einsatz von nicht spielberechtigten Spielern 200,- EUR e) Spielen ohne Schiedsrichter in den Wettbewerben für Damen und Herren (pro Wettspiel) 75,-EUR f) Einsatz eines nicht geprüften Schiedsrichters (pro Wettspiel) 40,- EUR g) Verstoß gegen Spielkleidung / Werbung pro Spieler ( 23, RL-St.) 75,- EUR 3. Spielbericht / Ergebniseingabe a) Versäumnis der Ergebniseingabe 25,- EUR b) Unvollständige Ergebniseingabe 15,- EUR c) Verstoß gegen Aufbewahrung des Originalspielberichtes 50,- EUR (siehe Ziffer 6 der Durchführungsbestimmungen der Regionalliga Süd-Ost) Seite 11 von 22

II. Regionalliga-Statut des DTB Präambel Alle Verbände des DTB verpflichten sich, dieses Statut anzuerkennen und ihre Rechte bezüglich Beschlussfassung und Änderung auf die Mitgliederversammlung des DTB zu übertragen, die nach Beratung durch die Kommission der Verbandssportwarte beschließt. 1 Organisation 1. Im Bereich des DTB bilden die Verbände insgesamt vier Regionalligen und zwar die Regionalliga Nord-Ost (Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Nord-West, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) die Regionalliga West (Mittelrhein, Niederrhein, Westfalen) die Regionalliga Süd-West (Baden, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Württemberg) die Regionalliga Süd-Ost (Bayern, Sachsen, Thüringen) 2. Die Regionalligen sind rechtlich unselbständige Organisationseinheiten der sie tragenden Verbände. Sie werden ausschließlich sportorganisatorisch tätig und im Rahmen der in diesem Statut vorgesehenen Aufgabendelegation getrennt verwaltet. Für die Organisation der Regionalligen gelten dieses Statut und, soweit es nichts anderes vorsieht, die Ordnungen des DTB, insbesondere die Wettspielordnung. 3. Die Regionalligen erstellen Durchführungsbestimmungen, die Regelungen zu folgenden Punkten enthalten sollen: a) Verfahren der Mannschaftsmeldung (u.a. Neueinstufungen) b) Ordnungsgelder c) Bedingungen für Altersklassenwechsel d) Mannschaftsmeldegebühr e) Auf- und Abstiegsregelung für die Regionalligen unter Einschluss evtl. Nachrücker f) Benennung der Nachrücker zur Bundesliga-Aufstiegsrunde gemäß 38 Ziffer 2 DTB- Wettspielordnung g) Vorschriften zum Nachweis der Spielberechtigung h) die zur Verwendung kommende Ballmarke, die Ballbezeichnung sowie den Zeitpunkt des Wechsels der Bälle i) den Einsatz von Oberschiedsrichtern und Schiedsrichtern. 2 Kassenführung Die Regionalligen führen keine eigene Kasse. 3 Wettbewerbe Jede Regionalliga führt in ihrem Bereich Mannschaftswettbewerbe für Vereinsmannschaften durch. Hierbei können Wettbewerbe ausgetragen werden für Damen, Herren, Damen 30, Herren 30, Seniorinnen und Senioren. 4 Spielklassen und gruppen Sämtliche Wettbewerbe nach 3 sind einzügig. Pro Wettbewerb sollen nicht mehr als acht Mannschaften teilnehmen. Seite 12 von 22

5 Teilnahmeberechtigung 1. Die einzelnen Regionalligen bestehen aus Mannschaften von Vereinen, die einem diese Regionalliga tragenden Verband angehören müssen. 2. Neueinstufungen von Mannschaften in die Regionalliga sind nicht zulässig. 3. Vereinen, die fällige Nenngelder oder rechtskräftige Ordnungsgelder trotz Mahnung nicht bezahlen, kann das Teilnahmerecht vom Regionalliga-Spielausschuss entzogen werden. Ist ein betroffener Verein mit mehreren Mannschaften in der Regionalliga vertreten, kann diese Maßnahme auf einzelne dieser Mannschaften beschränkt werden. Auf diese Weise vor dem 10.12. aus der Regionalliga ausscheidende Mannschaften sind wie kostenfrei zurückgezogene Mannschaften, solche die nach dem 10.12. ausscheiden sind wie Absteiger zu behandeln. 6 Pflichten gegenüber der Regionalliga Jeder Verein, der eine Mannschaft für eine Regionalliga stellt, hat dem Spielausschuss dieser Regionalliga verbindlich zu erklären, dass er die Satzungen und Ordnungen des DTB und seines jeweiligen Landesverbandes für sich und seine Mitglieder als bindend anerkennt und sich diesem Regionalligastatut sowie den von den einzelnen Regionalligen zu erlassenden Durchführungsbestimmungen unterwirft. 7 Spielausschuss und Spielleiter Jede Regionalliga bildet einen Spielausschuss, dem die Verbandssportwarte der beteiligten Verbände angehören. Der Spielausschuss bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und ernennt für jeden Wettbewerb einen Spielleiter. Es können auch mehrere Wettbewerbe durch einen Spielleiter betreut werden. Die Spielleiter sind ebenfalls Mitglieder des Spielausschusses. Jedes Spielausschuss-Mitglied hat volles Stimmrecht, die Spielleiter jedoch nur in Fragen der von ihnen betreuten Wettbewerbe. 8 Aufgaben des Spielausschusses Der Spielausschuss hat nachstehende Aufgaben: a) die Durchführungsbestimmungen zu verabschieden; b) die Spielleiter zu wählen; die Spielleiter haben hierbei kein Stimmrecht; c) Rechtsmittelinstanz zu sein bei Einsprüchen gemäß 32 dieses Statuts; d) über die Spielberechtigung der gemeldeten Spieler und die Ordnungsmäßigkeit der Mannschaftsmeldungen nach Maßgabe des Regionalligastatuts sowie den Ordnungen des DTB zu entscheiden; e) den Ordnungskatalog zu beschließen f) über Anträge von B-Nummern für Damen und Herren und Härtefallregelungen für Senioren zu entscheiden. Vom DTB vergebene B-Nummern sind auch für die Regionalliga gültig. g) Meldung der Teilnehmer zu den Bundesliga-Aufstiegsspielen der Herren und Herren 30, der Aufsteiger für die 2. Bundesligen Damen Nord und Süd sowie die Teilnehmer zu den Deutschen Vereinsmeisterschaften gemäß der Wettspielordnung des DTB; h) Die Aufgaben nach Buchstabe d) und g) können dem Spielleiter übertragen werden. 8 a Regionalliga-Ausschuss Den Regionalligen ist freigestellt, einen Regionalliga-Ausschuss zu bilden, dem die Präsidenten/Vorsitzenden und die Sportwarte der beteiligten Verbände angehören. Die Verbände können sowohl für den Präsidenten/Vorsitzenden sowie für den Sportwart einen Vertreter entsenden. Der Regionalliga-Ausschuss wählt für jeweils 2 Jahre aus seiner Mitte einen Sprecher. Der Regionalliga-Ausschuss tagt jährlich mindestens einmal. Seite 13 von 22

8 b Aufgaben des Regionalliga-Ausschusses Der gemäß 8 a gebildete Regionalliga-Ausschuss hat folgende Aufgaben: 1. Erörterung von Grundsatzfragen 2. Er übernimmt aus 7 und 8 folgende Aufgaben: a) Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen, b) Wahl des Spielleiters/der Spielleiter, c) Festlegung der Ballmarke. 8 c Ordnungsgelder Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Regionalliga-Statuts sowie den Ordnungen des DTB können Ordnungsgelder gemäß dem Ordnungskatalog der jeweiligen Regionalliga verhängt werden. 9 Aufgaben der Spielleiter Die Spielleiter haben folgende Aufgaben: a) den Spielplan festzulegen; b) die Spieltermine einschließlich der Anfangszeiten festzulegen; c) die Austragungsorte für alle Spiele zu bestimmen; d) Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung aller angesetzten Wettspiele; e) Prüfung der Spielberichte und Vornahme etwaiger Änderungen des Spielergebnisses auch ohne Vorliegen eines förmlichen Protestes; f) Entscheidung über beantragte Spielverlegungen gemäß 16 sowie Genehmigung der Vorverlegung eines Regionalligaspiels bei gegenseitigem Einverständnis der beteiligten Mannschaften; g) Neuansetzung ausgefallener Begegnungen oder einzelner Spiele; h) Verhängung von Ordnungsgeldern bei Verstößen gegen dieses Statut gemäß den jeweiligen Durchführungsbestimmungen der Regionalligen; i) Führung der Spieltabellen und Unterrichtung der Vereine über alle den Spielbetrieb betreffenden Fragen; j) Unterrichtung der Presse und Zusammenarbeit mit der Presse; k) Einstufungen der Spielstärke entsprechend 8 Ziffer 1 Wettspielordnung vorzunehmen; l) Entscheidungen über alle mit dem Spielbetrieb zusammenhängenden Fragen. 10 Mannschaftsmeldung und Spielberechtigung 1. Der Meldetermin der Vereine für die Regionalligen ist der 10.12. der jeweiligen Saison. 2. Die Höhe der fälligen Mannschaftsmeldegebühr zum 10.12. wird in dem Ordnungskatalog der jeweiligen Regionalliga festgelegt. 3. Jeder Regionalligaverein hat die für seine Mannschaft vorgesehenen Spieler nach der Spielstärke bis zum 15.03. gemäß den Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Regionalligen dem Spielausschuss einzureichen. Die Meldung, mit Ausnahme in den Altersklassen Damen und Herren, kann beliebig viele Namen enthalten. Für eine Mannschaft der Damen und Herren dürfen höchstens 14 Spieler gemeldet werden. Diese Meldung kann auf 15 Spieler erweitert werden, wenn der Verein in seiner Mannschaftsmeldung einen Spieler gemeldet hat, der die deutsche Staatsbürgerschaft innehat und in der jeweiligen Spielsaison das 21. Lebensjahr vollendet oder jünger ist. Für den Fall, dass die obigen Bedingungen für mindestens zwei Spieler erfüllt sind, kann eine Mannschaft auf 16 Spieler erweitert werden. Nicht gemeldete Spieler sind nicht spielberechtigt. Nachmeldungen nach dem 15.03. sind unzulässig. 4. Die Feststellung der Spielstärke erfolgt nach 8 der Wettspielordnung des DTB. Für jede Mannschaft der Damen, Herren und Herren 30 dürfen auf den Plätzen 1-7 nicht mehr als zwei Spieler gemeldet werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzen. Für jede Mannschaft ab Damen 30 und Herren 40 dürfen auf den Plätzen 1-7 nicht mehr als vier, bei 4er Mannschaften auf den Plätzen 1-5 nicht mehr als zwei Spieler gemeldet werden, die nicht Seite 14 von 22

die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder gemäß Ziffer 7 deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind. 5. Spieler, die von einem Verein in seiner Bundesliga-Mannschaft auf den Plätzen 1-6 bzw. bei 4er Mannschaften auf den Plätzen 1-4 gemeldet wurden, sind in der zweiten Mannschaft (Regionalliga- Mannschaft) nicht spielberechtigt. Dieses gilt auch, wenn einer der Spieler auf den Plätzen 1-6 bzw. 1-4 nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzt. Sofern auf den Plätzen 1-6 bzw. 1-4 zwei Spieler ohne Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU gemeldet sind, so sind erst die Spieler ab Platz acht bzw. ab Platz 6 in der zweiten Mannschaft (Regionalliga-Mannschaft) spielberechtigt. Wird ein Spieler mehr als einmal in einer Bundesliga-Mannschaft der 1. oder 2. Bundesliga seines Vereins eingesetzt, so verliert er die Spielberechtigung für die Regionalliga. 6. Ein Spieler darf nur für einen Mannschaftswettbewerb in Bundesligen oder Regionalligen gemeldet werden. Wird ein Spieler am selben Spieltag in einer anderen Spielklasse als der Regionalliga in einem Mannschaftswettbewerb eingesetzt, so gilt er für die Regionalliga als nicht spielberechtigt. Dies gilt auch bei einer Vorverlegung gemäß 9 f. Im Übrigen gilt 15 Ziffer 2. 7. Spieler, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland geboren wurden, werden deutschen Spielern im Sinne dieses Statuts gleichgestellt. Der zuständigen Stelle ist dies durch Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde nachzuweisen. Spieler, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ab dem Meldetermin rückwirkend mindestens fünf Jahre ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz durch das Einwohnermeldeamt in Deutschland nachweisen und seit mehr als fünf Jahren Mitglied in einem Mitgliedsverein des DTB sind, werden deutschen Spielern im Sinne dieses Statuts gleichgestellt. Dies ist den zuständigen Stellen mit Abgabe der Namentlichen Mannschaftsmeldung durch Kopie oder im Original nachzuweisen. In der namentlichen Mannschaftsmeldung ist dies durch das Kürzel»D«zusätzlich zur eigentlichen Staatsangehörigkeit kenntlich zu machen. 8. In den Wettbewerben für Damen und Herren dürfen nur Spieler gemeldet werden, die bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Veranstaltung stattfindet, das 13. Lebensjahr vollendet haben. 9. Unbeschadet der Regelung in 5 der Wettspielordnung ist ein Spieler, der in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. eines Jahres für mehr als einen deutschen Verein eine schriftliche Spielverpflichtung eingegangen ist, für dieses Spieljahr nicht spielberechtigt. 10. Eine Ahndung des Verhaltens nach der Disziplinarordnung bleibt hiervon unberührt. 11 Berichtigung von Mannschaftsmeldungen 1. Die vom Spielausschuss genehmigten Mannschaftsmeldungen sind endgültig und werden allen beteiligten Vereinen bekannt gegeben. 2. Bei den Wettbewerben der Damen und Herren hat der Spielleiter rechtzeitig vor dem ersten Spieltag die Reihenfolge der Spieler nochmals zu überprüfen und entsprechend den Plätzen 1-500 der WTA-Rangliste bzw. der ATP-Entry-Rangliste zu berichtigen. Hierzu werden die drei Wochen vor dem Spieltag gültigen WTA- bzw. ATP-Entry-Ranglisten herangezogen. Hierbei sind auch protected rankings der Spieler zu berücksichtigen. 12 Zurückziehen von Mannschaften Das Zurückziehen einer für die Regionalliga spielberechtigten Mannschaft ist bis zum 10.12. eines Jahres möglich und kostenfrei. Diese Mannschaft muss in das Wettspielsystem des zuständigen Verbandes aufgenommen werden. Die Besetzung des freiwerdenden Platzes in der Regionalliga wird in den Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Regionalligen festgelegt. Wird eine Mannschaft nach dem 10.12. eines Jahres zurückgezogen, so ist sie erster Absteiger des laufenden Spieljahres. Außerdem wird ein Ordnungsgeld erhoben, dessen Höhe in den Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Regionalliga festgelegt wird. 13 (entfällt) Seite 15 von 22

14 Austragungsmodus Jede Mannschaft trägt mindestens einen Wettkampf gegen die anderen Mannschaften ihrer Gruppe aus. Bei jedem Wettkampf müssen 6 Einzel und 3 Doppel bzw. bei 4er Mannschaften 4 Einzel und 2 Doppel gespielt werden. Nur der Oberschiedsrichter kann in zwingenden Fällen Ausnahmen bei der Austragung von Doppeln zulassen. Der Ausrichter einer Runde übernimmt sinngemäß alle Pflichten des Gastgebers gemäß 18. Die teilnehmenden Mannschaften tragen ihre Kosten selbst. 15 Wertung der Spiele und Tabellen 1. Sind zu dem Zeitpunkt, der für die Abgabe der Mannschaftsaufstellung festgesetzt ist, in der Mannschaftsaufstellung aufgeführte Einzel- oder Doppelspieler nicht anwesend, so rücken die anwesenden Einzelspieler und Doppelpaare auf. 2. Nicht zu spielende Begegnungen werden für die vollzählige Mannschaft mit 6:0, 6:0 als gewonnen gewertet. Setzt ein Verein einen nicht spielberechtigten Spieler in einem Mannschaftswettkampf im Einzel ein, wird dieser Wettkampf für diesen Verein mit 0:9 bzw. bei 4er Mannschaften mit 0:6 Matchpunkten als verloren gewertet. Setzt ein Verein einen nicht spielberechtigten Spieler in einem Mannschaftswettkampf im Doppel ein, oder wird gegen die Reihenfolge der Aufstellung nach 26 Ziffer 4 verstoßen, werden sämtliche Doppel für diesen Verein als verloren gewertet. Ein Spieler gilt im Einzel bzw. im Doppel nach Offenlegung der Mannschaftsmeldung als eingesetzt. Der Verein wird außerdem mit einem Ordnungsgeld belegt, dessen Höhe in den Durchführungsbestimmungen festgelegt wird. Ist unter den tabellenpunktgleichen Mannschaften eine mit einem 9:0-Ergebnis bzw. 6:0 durch Einsatz nicht spielberechtigter gegnerischer Spieler, so wird das entsprechende Spiel auch für die anderen Mannschaften mit 9:0 bzw. 6:0 und zwei Tabellenpunkten gewertet. 3. Tritt ein Verein zu einem Regionalligaspiel nicht an, steigt er aus der Regionalliga ab. Ein Verein gilt insbesondere als nicht angetreten, wenn er mit weniger als 4 Spielern bzw. bei 4er Mannschaften mit weniger als 3 Spielern zu dem Wettkampf erscheint. In diesem Falle werden alle bis dahin ausgetragenen Wettkämpfe dieser Mannschaft aus der Wertung genommen. Dies gilt nicht, soweit der betroffene Verein sein Nichtantreten nachweislich nicht zu vertreten hat. In diesem Falle gilt der Wettkampf mit 0:9 bzw. 0:6 Punkten verloren, wenn die Mannschaft zum Zeitpunkt der Mannschaftsaufstellung mit weniger als 4 Spielern bzw. bei 4er Mannschaften mit weniger als 3 Spielern anwesend ist. 4. Jedes gewonnene Wettspiel zählt einen Matchpunkt. Jeder gewonnene Mannschaftswettkampf zählt zwei Tabellenpunkte, ein Unentschieden einen Tabellenpunkt. Insoweit findet 67 der Wettspielordnung keine Anwendung. 5. Für den Stand der Tabellen in den einzelnen Gruppen sind die Tabellenpunkte maßgebend. Haben in einer Gruppe zwei oder mehr Mannschaften die gleiche Tabellen-Punktedifferenz, so entscheidet über die bessere Platzierung in der Tabelle die bessere Differenz der Matchpunkte, dann der Sätze, dann der Spiele; dabei entscheidet jeweils zunächst die Differenz der gewonnenen und verlorenen Zähler, dann die Zahl der gewonnenen Zähler. Sind dann noch zwei oder mehr Mannschaften punktgleich, wird das direkte Spielergebnis gewertet. 6. Ein durchgeführtes Wettspiel, dessen Vorverlegung gemäß 9 f) nicht im Vorfeld genehmigt wurde, wird für beide Mannschaften mit 0:9 bzw. 0:6 gewertet. 16 Einsatz von Spielern für den DTB Werden auf den Plätzen 1 bis 7 gemeldete Spieler einer Regionalliga-Mannschaft vom DTB für den Davis-, Fed-, Italia-Cup, die internationalen Cups für Seniorinnen und Senioren oder Jugendcups nominiert, dann hat der Spielleiter auf Antrag des betroffenen Vereins ein zum gleichen Termin angesetztes Regionalligaspiel ihrer jeweiligen Spielklasse abzusetzen und auf einen anderen Termin anzusetzen. Ein Antrag auf Spielverlegung ist spätestens drei Wochen vor dem Spieltermin beim Spielleiter zu stellen. Seite 16 von 22

17 (entfällt) Durchführung der Wettkämpfe 18 Pflichten des gastgebenden Vereins 1. Der gastgebende Verein hat auf seine Kosten für die Vorbereitung und die sportgerechte Durchführung der Veranstaltung zu sorgen. Er hat insbesondere in ausreichender Zahl - Spielplätze (je Wettkampf mit 6er Mannschaften mindestens drei; bei 4er Mannschaften mindestens zwei), - Trainingsplätze für den Gastverein (mindestens zwei Plätze für eine Stunde) - Schiedsrichter, - Schiedsrichterstühle, - Sitzgelegenheiten für Spieler, - vorgeschriebene Bälle, - Schiedsrichterblätter, - Spielberichtsformulare bereitzustellen. 2. Er ist weiter verantwortlich für die gegebenenfalls erforderlich werdende Bereitstellung von mindestens zwei bespielbaren Hallenplätzen für jeden Wettkampf. Etwa entstehende Hallenkosten trägt der gastgebende Verein. Die Hallenplätze eines Wettkampfs müssen in unmittelbarer örtlicher Nähe zueinander liegen. 3. Die Wettkämpfe müssen auf Spielplätzen mit einheitlichem Belag durchgeführt werden. Werden Spiele in die Halle verlegt, so können die verwendeten Spielplätze einen anderen Belag aufweisen. Er muss aber wiederum einheitlich sein. 19 Rechte und Pflichten des Oberschiedsrichters 1. Jeder Wettkampf soll von einem neutralen Oberschiedsrichter geleitet werden. Näheres regeln die Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Regionalligen. 2. Der Oberschiedsrichter ist berechtigt, sämtliche für die Abwicklung der Wettkämpfe erforderlichen Anordnungen, unter Beachtung der ITF-Tennisregeln und der Bestimmungen des Regionalliga- Statuts, zu treffen. Er hat insbesondere folgende Rechte und Pflichten: a) Überprüfung der Identität der Spieler. b) Überprüfung der Spielberechtigung. c) Festsetzung des Spielplans und Ansetzung der einzelnen Wettspiele. Entscheidung über die Bespielbarkeit eines Spielplatzes (im Freien oder in der Halle). d) Zuteilung der Spielplätze, sowie Anordnungen zur Notwendigkeit und zum Zeitpunkt von Platzpflegemaßnahmen. e) Einsetzen oder Abberufen von Schieds-, Linien-, Netz- und Fußfehlerrichtern. f) Unterbrechung von Wettspielen wegen der Lichtverhältnisse, des Zustandes des Spielplatzes oder der Witterung. g) Anordnung eines Wechsels der Bälle, besonders aus Gründen der Witterung. h) Entscheidung über den Ausschluss eines Spielers, Betreuers oder Mannschaftsführers, der sich eines groben Verstoßes gegen den sportlichen Anstand schuldig gemacht oder durch Worte oder Handlungen seiner Missbilligung über Entscheidungen in verletzender Weise Ausdruck gegeben hat; ein ausgeschlossener Spieler darf am selben Tag nicht mehr eingesetzt werden. Diese Entscheidungen können nur durch einen neutralen Oberschiedsrichter getroffen werden. i) Entscheidungen auch ohne Antrag eines Spielers, Mannschaftsführers oder Schiedsrichters betreffend die Einhaltung der Tennisregeln und der sonstigen Bestimmungen sowie alle Streitigkeiten, die nicht der endgültigen Entscheidung des Schiedsrichters oder anderer Instanzen unterliegen. 3. Die dem Oberschiedsrichter nach ITF-Tennisregel 28 i. V. m. Anhang V Abs. 6 eingeräumten Rechte gelten nicht. 4. Die Entscheidungen des Oberschiedsrichters sind ausgenommen der Ziffer 2 a) und nach Maßgabe der Ziffer 2 Satz 1 endgültig. Seite 17 von 22

5. Sofern ein eingeteilter Oberschiedsrichter nicht anwesend ist, so übernimmt, sofern sich die Mannschaftsführer nicht auf eine Person einigen, der Mannschaftsführer der Gastmannschaft seine Rechte und Pflichten. 20 Schiedsrichter, Hilfsrichter 1. Jedes Wettspiel kann von einem Schiedsrichter geleitet werden. 2. Die Entscheidungen des Schiedsrichters in Tatfragen sind endgültig. 3. Gegen Entscheidungen des Schiedsrichters in Regelfragen ist Berufung an den Oberschiedsrichter zulässig. Dieser entscheidet endgültig. Die Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie nicht unverzüglich erfolgt. 4. Auf die Gültigkeit des Wettspiels ist es ohne Einfluss, wenn der Schiedsrichter eine oder einzelne seiner Verpflichtungen versäumt. 21 Mannschaftsführer Für die Mannschaftsführer gelten die Bestimmungen des 56 der Wettspielordnung. 22 Mannschaftsführerbesprechung Für die Mannschaftsführerbesprechung gelten die Bestimmungen des 57 der Wettspielordnung. 23 Spielkleidung, Werbung Für Spielkleidung und Werbung gelten die Bestimmungen des 58 der Wettspielordnung. 24 Spielregeln Die Tennisregeln der ITF finden mit der Maßgabe Anwendung, dass: 1. in jedem Wettspiel der Gewinn von 2 Sätzen entscheidet. Bei einem Spielstand von 1:1 Sätzen wird sowohl im Einzel als auch im Doppel anstatt des dritten Satzes ein Match-Tie-Break bis 10 Punkte gespielt. 2. in jedem Satz beim Stand von 6:6 ausgenommen der dritte Satz im Einzel und Doppel das Tie- Break-System Anwendung findet, 3. die Einzel bei 6er Mannschaften in der Reihenfolge 2-4-6/1-3-5 angesetzt werden, es sei denn, dass sich die Mannschaftsführer und der Oberschiedsrichter auf eine andere Reihenfolge einigen; die Einzel bei 4er Mannschaften in der Reihenfolge 2-4/ 1-3 angesetzt werden. Bei Hallenspielen auf weniger als drei Plätzen wird die weitere Reihenfolge ausgelost, 4. jeder Einzelspieler und jedes Doppel von je einem Betreuer nach ITF-Tennisregel 30 beraten werden darf; die Rechte des Mannschaftsführers bleiben hiervon unberührt, 5. die Zeitdauer des Einschlagens vor einem Wettspiel fünf Minuten nicht überschreiten darf. Bei einem unterbrochenen Wettspiel gelten in Abhängigkeit von der Dauer der Unterbrechung folgende Regelungen für die Wiedereinschlagzeit: 0 15 Minuten Unterbrechung: kein Wiedereinschlagen; 15 30 Minuten Unterbrechung: 3 Minuten Wiedereinschlagzeit; mehr als 30 Minuten Unterbrechung: 5 Min. Wiedereinschlagzeit. 6. bei einer jeden während des Wettspiels erlittenen Verletzung der Schiedsrichter eine Unterbrechung zur Untersuchung und Behandlung für eine Dauer von drei Minuten ab Beginn der Behandlung zulassen kann. Zur Behandlung jeder Art von Krämpfen dürfen jedem Spieler nur zwei Pausen beim Seitenwechsel (90 Sekunden) bzw. nach Abschluss eines Satzes (120 Sekunden) gewährt werden. Als Verletzung durch Unfall gelten u. a. Verrenkungen, Verstauchungen, Zerrungen, Blasenbildungen, blutende Verletzungen, die unfallbedingt während des Wettspiels auftreten. Als Verletzung durch Unfall gelten nicht vor Spielbeginn vorhandene Krankheiten, Leiden oder Verletzungen, letztere, sofern sie sich nicht während des Wettspiels ernsthaft verschlimmern. Seite 18 von 22

Eine Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit aus natürlicher Ursache, also z. B. auf Grund von Unpässlichkeit, Anstrengung oder Ermüdung, darf nicht als Verletzung durch Unfall gewertet werden. Eine Überschreitung jeglicher erlaubten Behandlungszeit wird über den Verhaltenskodex (Spielverzögerung) bestraft. Grundsätzlich muss jede Untersuchung bzw. Behandlung auf dem Platz stattfinden, jedoch kann der Oberschiedsrichter unter besonderen Umständen entscheiden, dass eine Untersuchung bzw. eine Behandlung auch außerhalb des Platzes durchgeführt wird. 7. Herren und Damen im Einzel eine Toilettenpause, im Doppel pro Team insgesamt zwei beanspruchen können. Sofern diese beim Doppel gemeinsam genommen wird, zählt diese als eine Toilettenpause. Damen haben im Einzel zusätzlich Anspruch auf eine Kleiderwechselpause. Im Doppel ist bei den Damen die Kleiderwechselpause in den zwei Pausen enthalten. Toilettenpausen sollen, Kleiderwechselpausen müssen während der Pause nach Abschluss eines Satzes genommen werden. Dem Spieler bzw. Team ist eine angemessene Zeit für die Kleiderwechselbzw. Toilettenpause zu gewähren. Eine Überschreitung der angemessenen Zeit wird über den Verhaltenskodex (Spielverzögerung) bestraft. Eine Toilettenpause sollte nicht während eines Aufschlagspiels bzw. vor dem Aufschlagspiel des Gegners bzw. des gegnerischen Teams genommen werden. Eine während oder nach Abschluss des Einschlagens beantragte Toilettenpause ist als während des Wettspiels genommen zu werten. Zusätzliche Toilettenbesuche zu Lasten der erlaubten Pausenzeiten sind möglich, müssen jedoch bei Überschreitung der erlaubten Pausenzeiten (90 Sekunden bei Seitenwechsel, 120 Sekunden nach Satzabschluss) über den Verhaltenskodex (Spielverzögerung) bestraft werden. 8. bei einer unabsichtlichen Behinderung (Ball fällt aus der Tasche oder dem Clip, Mütze fällt vom Kopf) beim ersten Mal auf Punktwiederholung entschieden wird. Der Spieler soll informiert werden, dass beim nächsten Mal von einer absichtlichen Behinderung mit der Folge des Punktverlustes ausgegangen wird. 25 Bälle 1. Für jedes Wettspiel (Einzel und Doppel) sind mindestens drei neue Bälle zu verwenden. 2. Ist ein Ball unbrauchbar geworden oder verlorengegangen, so ist er zu ersetzen, wenn nicht wenigstens drei Bälle im Spiel sind. Dafür gilt: a) Ist ein Ball während des Einschlagens vor dem Wettspiel oder während der ersten beiden Spiele nach einem vollzogenen Wechsel der Bälle zu ersetzen, so ist dazu ein neuer (ungebrauchter) Ball zu verwenden. b) Ist ein Ball später zu ersetzen, so ist dazu ein gebrauchter Ball mit einem ähnlichen Grad der Abnutzung zu verwenden. 3. Nach der Unterbrechung eines Wettspiels gemäß 19 Ziffer 1f ist mit den ursprünglich verwendeten Bällen weiterzuspielen. Falls die Spieler sich gemäß 24 Ziffer 5 wieder einschlagen dürfen und ein Wechsel der Bälle vorgeschrieben ist, erfolgt das Wiedereinschlagen mit anderen Bällen ähnlicher Abnutzung. Die Fortsetzung des Wettspiels erfolgt dann unter Hereinnahme der ursprünglich verwendeten Bälle, der Wechsel der Bälle erfolgt im normalen festgelegten Rhythmus. Wird ein Wettspiel vom Freien in die Halle verlegt, sind in der Halle neue Bälle zu verwenden. 26 Mannschaftsaufstellung 1. Spätestens eine Viertelstunde vor dem festgesetzten Spielbeginn haben die Mannschaftsführer dem Oberschiedsrichter die namentlichen Mannschaftsaufstellungen der Einzelspieler in der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung schriftlich zu übergeben. 2. Spätestens eine Viertelstunde nach Beendigung des letzten Einzels haben die Mannschaftsführer dem Oberschiedsrichter die namentlichen Doppelaufstellungen schriftlich zu übergeben. Die Doppel beginnen 15 Minuten nach Abgabe der Doppelaufstellungen, es sei denn, die Mannschaftsführer einigen sich mit Zustimmung des Oberschiedsrichters auf eine andere Regelung. 3. Spielberechtigt für die Einzel und die Doppel sind alle Spieler der Mannschaftsmeldung, die bei Abgabe der Einzel- bzw. der Doppelaufstellung offensichtlich spielfähig anwesend sind. Wer sein Einzel ohne zu spielen abgegeben hat, d. h. wer sein Wettspiel aufgibt, bevor der erste Punkt gespielt ist, ist im Doppel nicht spielberechtigt. Seite 19 von 22