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Transkript:

Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus Nr. 5/2017 4. Mai 2017 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung des Sächsischen Staatministeriums für Kultus gemäß 33 der Lehramtsprüfungsordnung II vom 18. April 2017... 90 Ausschreibung Berufsbegleitende Fortbildung für Lehrkräfte an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen zum Thema: Integrativer/inklusiver Unterricht (Zertifikatskurs im Projekt ZINT Zusammen integrative/inklusive Schule entwickeln)... 91 Ausschreibung Berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften sowie berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern an Grundschulen, Oberschulen/ Mittelschulen, Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen im Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ)... 93 Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern für das Lehramt an Grundschulen im Freistaat Sachsen... 95 Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Grundschulen, Oberschulen/ Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Mathematik... 97 Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Grundschulen, Oberschulen/ Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Englisch... 99 Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Oberschulen/Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Physik... 101 Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Oberschulen/Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Informatik... 103 Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Oberschulen/Mittelschulen und Förderschulen im Freistaat Sachsen im Fach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (WTH)... 105 Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Grundschulen, Oberschulen/ Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Deutsch... 107 Stellenausschreibungen Schulleiterin/Schulleiter Grundschule... 109 Schulleiterin/Schulleiter Oberschule... 111 Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium... 112 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Förderschule... 113 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Grundschule... 114 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter Oberschule... 117 89

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Bekanntmachung des Sächsischen Staatministeriums für Kultus gemäß 33 der Lehramtsprüfungsordnung II Az.: 24-6701/32/4 Vom 18. April 2017 I. Anwendungsbereich Die Bekanntmachung gilt für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Höhere Lehramt an Gymnasien zum Zulassungstermin 1. August 2017. II. Ausbildungskapazitäten Für das Höhere Lehramt an Gymnasien ist die Zahl der vorhandenen Ausbildungsplätze a) im Fach Geschichte auf 68, b) im Fach Griechisch auf 1, c) im Fach Italienisch auf 3, d) im Doppelfach Musik auf 4 und e) im Fach Spanisch auf 17 begrenzt. Bewerbern mit dem Fach Geschichte, die nach Buchstabe a nicht zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden können, werden auf Antrag verbleibende Ausbildungsplätze in diesem Fach im Vorbereitungsdienst im Lehramt an Mittelschulen zur Verfügung gestellt. Dresden, den 18. April 2017 Sächsisches Staatsministerium für Kultus Rechentin Abteilungsleiter 90

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Fortbildung für Lehrkräfte an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen zum Thema: Integrativer/inklusiver Unterricht (Zertifikatskurs im Projekt ZINT Zusammen integrative/inklusive Schule entwickeln) Gz: 24-6752/30/1 Kursziel: Anliegen der berufsbegleitenden Fortbildung ist es, den teilnehmenden Lehrkräften grundlegende Handlungs- und Förderstrategien für die Gestaltung eines gemeinsamen Unterrichts zu vermitteln. Die Lehrkräfte erhalten im Kurs Einblicke in allgemeine und sonderpädagogische theoretische Ansätze zur Gestaltung eines integrativen/inklusiven Unterrichts. Sie erfahren Umsetzungsmöglichkeiten in pädagogisches Handeln und werden dadurch für die zukünftigen Anforderungen an einer integrativ/inklusiv ausgerichteten Schule gestärkt. Die Aufgabe der fortgebildeten Lehrkräfte besteht besonders darin, als Multiplikatoren für Integration die individuelle Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an ihrer Schule qualifiziert zu begleiten und als Berater beziehungsweise Ansprechpartner an der Schule und nach außen zu wirken. Folgende Schwerpunkte werden vermittelt: Gestaltung des gemeinsamen Unterrichts und gemeinsamer Lernsituationen unter Berücksichtigung von Differenzierung, Individualisierung und Handlungsorientierung; professionelle Kooperation und Kommunikation (interdisziplinäre Zusammenarbeit, Förderplanarbeit); rechtliche Grundlagen (unter anderem Grundgesetz, Schulgesetz, Schulordnungen, Schulintegrationsverordnung, Integrationsgesetz); erziehungswissenschaftliche Grundlagen der schulischen Integration; Einführung in sonderpädagogische Förderbedarfe in den für die schulische Integration relevanten Förderschwerpunkten; förderdiagnostische Beobachtung und Lernprozessdiagnostik; Theorie-Praxis-Transfer über Fallarbeiten und Schulpraxis im gemeinsamen Unterricht; Übergänge: Schuleingangsphase, soziale und berufliche Eingliederung. Leistungsnachweise: Zulassungsvoraussetzungen: Lehrkräfte, die vorrangig an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen unterrichten und die individuelle Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an ihrer Schule kompetent begleiten wollen. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur berufsbegleitenden Fortbildung ist bis zum 11. Mai 2017 auf dem Dienstweg an die zuständige Regionalstelle, Referat 31, der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Das Antragsformular auf Zulassung zur berufsbegleitenden Fortbildung ist unter http://www.schule. sachsen.de/622.htm?id=303 abrufbar. Beginn: Oktober 2017 Durchführung: Sieben Blockveranstaltungen: 9. Oktober bis 13. Oktober 2017 (2. Ferienwoche) 12. Februar bis 16. Februar 2018 2. Juli bis 6. Juli 2018 15. Oktober bis 19. Oktober 2018 (2. Ferienwoche) 18. Februar bis 22. Februar 2019 8. Juli bis 12. Juli 2019 14. Oktober bis 18. Oktober 2019 Hinweis: Eine regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen ist notwendig und sollte bei der Urlaubsplanung unbedingt Beachtung finden. Quotierung: Zugelassen werden insgesamt 50 Lehrkräfte aus Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen. Regionalstelle B C D L Z Freie Träger Gesamt Quotierung 6 9 11 11 6 7 50 Erstellen eines Handlungsleitfadens bis zu 3 Tage Hospitationen in integrativ/inklusiv ausgerichteten Schulen oder schulnahen Einrichtungen 91

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Hinweise für Bewerber aus Schulen in freier Trägerschaft: Bewerbungen sind an die zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Zur Prüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen sind Zeugniskopien beziehungsweise geeignete Nachweise der Bewerbung beizufügen. Die Plätze werden zentral in der Sächsischen Bildungsagentur durch Losverfahren vergeben. Kosten: Es werden keine Kurskosten erhoben. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel werden für Lehrkräfte von öffentlichen Schulen die Reisekosten nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes von der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur erstattet. Sofern Unterkunft und/oder Verpflegung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, wird in der Einladung zum Fortbildungskurs gesondert darauf hingewiesen. Kosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Ort: voraussichtlich Ausbildungszentrum Bobritzsch, Am Bahnhof 13, 09627 Bobritzsch Hinweis: Der Zertifikatskurs Integrativer/inklusiver Unterricht ist Teil des Projektes ZINT Zusammen integrative/inklusive Schule entwickeln. Innerhalb dieses Projektes können nach Abschluss des Zertifikatskurses weiterführende unterstützende beziehungsweise vertiefende Angebote wahrgenommen werden. Informationen zum Projekt ZINT sind auf der Webseite der Hochschule Zittau/Görlitz zu finden: www.hszg.de/zint 92

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften sowie berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern an Grundschulen, Oberschulen/Mittelschulen, Förderschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen im Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Kursbezeichnung: DaZ-TUC-WS-2017/2018 Gz.: 24-6758/17/2-2017/9363 DaZ-UL-WS-2017/2018 Gz.: 24-6758/17/2-2017/9364 Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 475) geändert worden ist Kursziel: Bewerber, die bereits über einen Abschluss für ein Lehramt verfügen (Zulassungsvoraussetzungen Nummer 1 und 2), und Bewerber nach den Zulassungsvoraussetzungen 3 bis 5 erwerben die Lehrbefähigung im Fach DaZ. Bewerber mit Zulassungsvoraussetzungen Nummer 6 bis 10 erwerben die Berechtigung zur schulpraktischen Ausbildung zum Erwerb der Lehrbefähigung im Fach DaZ. Bewerber von Förderschulen, die nach Nummer 10 der Zulassungsvoraussetzungen zugelassen werden, absolvieren nach erfolgreicher Teilnahme eine wissenschaftliche Ausbildung in einem Förderschwerpunkt, bevor sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden können. Bewerber von Grundschulen, die nach Nummer 10 der Zulassungsvoraussetzungen zugelassen werden, absolvieren nach erfolgreicher Teilnahme eine wissenschaftliche Ausbildung in der Grundschuldidaktik (Deutsch, Mathematik und Sachunterricht), bevor sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden können. Zulassungsvoraussetzungen: Zu einer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung kann zugelassen werden, wer im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen Schule mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer Schule in freier Trägerschaft tätig ist und einen der nachfolgenden Abschlüsse erreicht hat: 1. die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt, 2. den Abschluss Master of Education und die Staatsprüfung für ein Lehramt, 3. a) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss aa) als Diplomlehrer in mindestens einem Fach oder bb) als Lehrer an berufsbildenden Schulen b) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Staatsexamensabschluss nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik in mindestens einem Fach, 4. mindestens eine Lehrbefähigung in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt, 5. einen Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen, 6. einen Fachschulabschluss als Freundschaftspionierleiter, 7. einen Fachschulabschluss als Erzieher nach dem Recht der DDR, vorbehaltlich des Nachweises der für das Studium erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, 8. einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss im Bereich der Sonderpädagogik als Erzieher, 9. einen erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums, das mindestens einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt der jeweiligen Schulart zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) abweicht oder 10. ein erfolgreiches Studium mit einem Diplom-, Master-, Magister- oder einem diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, das keinem Fach, keiner Fachrichtung und keinem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung (unter http://www.schule.sachsen.de/ 622.htm?id=854 abrufbar) ist bis zum 22. Mai 2017 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Regionalstelle, Personalreferat) zu senden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: ein tabellarischer Lebenslauf und Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse. Bewerber, die an einer Schule in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über die Tätigkeit an der Schule bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. Beginn: Dauer: Verlauf: geplant Wintersemester 2017/2018 mindestens 4 Semester Die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung wird in Form eines Präsenzkurses mit einem festen Kurstag pro Woche durchgeführt. 93

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Kurstag: Der Kurstag wird mit der Zulassung bekannt gegeben. Quotierung: Es können insgesamt je Ausbildungsstätte 25 Lehrkräfte, davon 22 aus öffentlichen Schulen und 3 aus Schulen in freier Trägerschaft zugelassen werden. Für die Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur ergibt sich für Lehrkräfte aus öffentlichen Schulen folgende Quotierung: Bautzen 3 Plätze Chemnitz 5 Plätze Dresden 6 Plätze Leipzig 5 Plätze Zwickau 3 Plätze Bei Nichtausschöpfung des Kontingentes durch einzelne Regionalstellen kann die Sächsische Bildungsagentur einen Ausgleich zwischen den Regionalstellen vornehmen. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten laut Sächsischem Reisekostengesetz vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, von der zuständigen Regionalstelle getragen. Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft rechnen die Kosten beim zuständigen Schulträger ab. Rückzahlungspflicht des Teilnehmers: Beschäftigte an öffentlichen Schulen schließen vor der Zulassung zur berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung mit der personalführenden Stelle eine Vereinbarung über eine Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme ab. Die Bindungsfrist nach erfolgreicher Teilnahme an der Maßnahme beträgt drei Jahre. Ausbildungsstätten: Technische Universität Chemnitz (TUC) Universität Leipzig, Herder-Institut (UL) Anrechnungsstunden: Es werden vier Anrechnungsstunden gewährt. Bemerkungen: Es ist beabsichtigt, die berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung im Fach DaZ durchzuführen. Als Ausbildungsstätten sind die TUC und die UL vorgesehen. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an den geplanten Ausbildungsstätten. Ein Kurs wird erst bei einer Mindestbewerberzahl von 20 eingerichtet. 94

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern für das Lehramt an Grundschulen im Freistaat Sachsen Kursbezeichnungen/Ausbildungsstätten: GSD-TUD-WS2017/18 TU Dresden Gz.: 24-6758/17/3-2017/9664 GSD-UL-WS2017/18 Universität Leipzig Gz.: 24-6758/17/1-2017/9623 GSD-TUC-WS2017/18 TU Chemnitz Gz.: 24-6758/17/2-2017/9636 Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 475) geändert worden ist Kursziel: Die wissenschaftliche Ausbildung gemäß Abschnitt 2 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung zielt auf den Erwerb von Kompetenzen in der Grundschuldidaktik (Deutsch, Mathematik und Sachunterricht) sowie in den Bildungswissenschaften. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt die nach 4 Nummer 9 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung zugelassenen Teilnehmenden zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen. Die nach 4 Nummer 10 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung zugelassenen Teilnehmenden absolvieren im Anschluss eine weitere wissenschaftliche Ausbildung in einem Fach der Grundschule, bevor sie in den Vorbereitungsdienst eintreten können. Zulassungsvoraussetzungen: Seiteneinsteiger an Grundschulen und im Primarbereich allgemeinbildender Förderschulen können zu der wissenschaftlichen Ausbildung zugelassen werden, wenn sie: einen Diplom-, Master-, Magister-, Bachelor- oder einen gleichgestellten Hochschulabschluss, der an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule erworben wurde und damit eine Ausbildung nachweisen, die mindestens einem Fach der Grundschule zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) abweicht ( 4 Nummer 9 der Lehrer- Qualifizierungsverordnung) oder einen Diplom-, Master-, Magister- oder einen gleichgestellten Hochschulabschluss nachweisen, der an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule erworben wurde und keinem Fach der Grundschule zugeordnet werden kann ( 4 Nummer 10 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung) und im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen Schule mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer Schule in freier Trägerschaft tätig sind. Beginn: Wintersemester 2017/18 Dauer: Verlauf: mindestens 4 Semester Die Maßnahme wird in Form eines berufsbegleitenden Präsenzstudiums mit zwei Studientagen pro Woche durchgeführt. Die Bekanntgabe der betreffenden Wochentage erfolgt nach der Zulassung. Leistungsnachweise: Die wissenschaftliche Ausbildung ist modular aufgebaut. Die Einzelmodule werden jeweils durch eine entsprechende Modulprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen, Art und inhaltliche Anforderungen der einzelnen Prüfungsleistungen, Organisation und Durchführung der Prüfungen, Bewertung der Prüfungsleistung, Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen sowie Bestimmungen bei Versäumnis und Täuschung zeichnet die Universität verantwortlich. Über die bestandenen Modulprüfungen erhält der/die Teilnehmende innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des Bestehens der letzten Modulprüfung einen Nachweis der Universität. Arbeitsvertragliche Gestaltung: Die wissenschaftliche Ausbildung findet außerhalb der dienstlichen Tätigkeit statt. Notwendig ist bei Beschäftigten an öffentlichen Schulen eine für die Dauer der Maßnahme befristete Reduzierung des Beschäftigungsumfanges auf 20 Unterrichtsstunden (Teilzeit). Darin enthalten sind 16 Unterrichtsstunden eigener Unterricht sowie weitere vier Unterrichtsstunden, die vom Arbeitgeber als personenbezogene Anrechnungsstunden zur Unterstützung der Maßnahme gewährt werden. Ein entsprechender formloser Antrag, zunächst für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2019, ist der Bewerbung beizufügen. Die Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft regeln die arbeitsvertragliche Gestaltung während der Teilnahme an der wissenschaftlichen Ausbildung mit ihrem Arbeitgeber. Eine formlose Bescheinigung über die Ermöglichung der Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen an der Universität ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung gemäß der Lehrer-Qualifizierungsverordnung (unter http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=854 abrufbar) ist bis zum 22. Mai 2017 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Regionalstelle, 95

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Personalreferat) zu senden. Mit dem Antrag sind außerdem vorzulegen: 1. Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse, 2. ein tabellarischer Lebenslauf, 3. von Beschäftigten an öffentlichen Schulen ein formloser Antrag auf Reduzierung der Arbeitsverpflichtung/Teilzeit (siehe Punkt: Arbeitsvertragliche Gestaltung), 4. von Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ermöglicht wird. Bewerber, die an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über Ihre Tätigkeit an der Schule bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. Teilnehmerzahl/Quotierung: An den Ausbildungsstätten sollen folgende Ausbildungsgruppen gebildet werden: TU Dresden: 2 Gruppen Universität Leipzig: 2 Gruppen TU Chemnitz: 1 Gruppe Pro Gruppe können maximal 30 Teilnehmende zugelassen werden, davon 28 aus öffentlichen Schulen und 2 Beschäftigte von Schulen in freier Trägerschaft. Für die Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur ergibt sich für Beschäftigte aus öffentlichen Schulen pro Gruppe folgende Quotierung: Bautzen 4 Chemnitz 7 Dresden 7 Leipzig 7 Zwickau 3 Bei Nichtausschöpfung des Kontingentes durch einzelne Regionalstellen kann die Sächsische Bildungsagentur einen Ausgleich zwischen den Regionalstellen vornehmen. Eine Gruppe wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen gebildet. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten der Beschäftigten an öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, von der zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur erstattet. Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Rückzahlungspflicht: Beschäftigte an öffentlichen Schulen schließen vor der Zulassung zu der wissenschaftlichen Ausbildung mit der personalführenden Stelle eine Vereinbarung über eine Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme ab. Die Bindungsfrist nach erfolgreicher Teilnahme an der Maßnahme beträgt drei Jahre. Bemerkung: Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an den genannten Ausbildungsstätten. 96

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Grundschulen, Oberschulen/Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Mathematik Kursbezeichnungen/Ausbildungsstätten: MA-TUD-WS2017/18 TU Dresden Gz.: 24-6758/17/3-2017/9677 MA-UL-WS2017/18 Universität Leipzig Gz.: 24-6758/17/1-2017/9679 Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 475) geändert worden ist Kursziel: Bewerber, die bereits über einen Abschluss für ein Lehramt verfügen (Zulassungsvoraussetzungen Nummer 1 und 2), und Bewerber nach den Zulassungsvoraussetzungen 3 bis 5 erwerben die Lehrbefähigung im Fach Mathematik in dem jeweiligen Lehramt. Bewerber gemäß den Zulassungsvoraussetzungen 6 bis 10 erwerben die Berechtigung zur schulpraktischen Ausbildung nach Abschnitt 3 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung. Bewerber von Förderschulen, die nach Nummer 10 der Zulassungsvoraussetzungen zugelassen werden, absolvieren nach erfolgreicher Teilnahme eine wissenschaftliche Ausbildung in einem Förderschwerpunkt, bevor sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden können. Bewerber von Grundschulen, die nach Nummer 10 der Zulassungsvoraussetzungen zugelassen werden, absolvieren nach erfolgreicher Teilnahme eine wissenschaftliche Ausbildung in der Grundschuldidaktik (Deutsch, Mathematik und Sachunterricht), bevor sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden können. Zulassungsvoraussetzungen: Zu einer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung kann zugelassen werden, wer im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen Schule mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer Schule in freier Trägerschaft tätig ist und einen der nachfolgenden Abschlüsse erreicht hat: 1. die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt, 2. den Abschluss Master of Education und die Staatsprüfung für ein Lehramt, 3. a) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss aa) als Diplomlehrer in mindestens einem Fach oder bb) als Lehrer an berufsbildenden Schulen b) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Staatsexamensabschluss nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik in mindestens einem Fach, 4. mindestens eine Lehrbefähigung in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt, 5. einen Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen, 6. einen Fachschulabschluss als Freundschaftspionierleiter, 7. einen Fachschulabschluss als Erzieher nach dem Recht der DDR, vorbehaltlich des Nachweises der für das Studium erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, 8. einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss im Bereich der Sonderpädagogik als Erzieher, 9. einen erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung, das mindestens einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt der jeweiligen Schulart zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) abweicht oder 10. ein erfolgreiches Studium gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer- Qualifizierungsverordnung mit einem Diplom-, Master-, Magister- oder einem diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, das keinem Fach, keiner Fachrichtung und keinem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann. Beginn: Dauer: Verlauf: Wintersemester 2017/2018 mindestens 4 Semester Die Maßnahme wird in Form eines berufsbegleitenden Präsenzstudiums mit zwei Studientagen pro Woche durchgeführt. Die Bekanntgabe der betreffenden Wochentage erfolgt nach der Zulassung. Leistungsnachweise: Die wissenschaftliche Ausbildung ist modular aufgebaut. Die Einzelmodule werden jeweils durch eine entsprechende Modulprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen, Art und inhaltliche Anforderungen der einzelnen Prüfungsleistungen, Organisation und Durchführung der Prüfungen, Bewertung der Prüfungsleistung, Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen sowie Bestimmungen bei Versäumnis und Täuschung zeichnet die Universität verantwortlich. 97

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Über die bestandenen Modulprüfungen erhält der/die Teilnehmende innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des Bestehens der letzten Modulprüfung einen Nachweis der Universität. Arbeitsvertragliche Gestaltung: Die wissenschaftliche Ausbildung findet außerhalb der dienstlichen Tätigkeit statt. Notwendig ist bei Beschäftigten an öffentlichen Schulen eine für die Dauer der Maßnahme befristete Reduzierung des Beschäftigungsumfanges auf 20 Unterrichtsstunden (Teilzeit). Darin enthalten sind 16 Unterrichtsstunden eigener Unterricht sowie weitere vier Unterrichtsstunden, die vom Arbeitgeber als personenbezogene Anrechnungsstunden zur Unterstützung der Maßnahme gewährt werden. Ein entsprechender formloser Antrag, zunächst für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2019, ist der Bewerbung beizufügen. Die Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft regeln die arbeitsvertragliche Gestaltung während der Teilnahme an der wissenschaftlichen Ausbildung mit ihrem Arbeitgeber. Eine formlose Bescheinigung über die Ermöglichung der Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen an der Universität ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung gemäß der Lehrer-Qualifizierungsverordnung (unter http:// www.schule.sachsen.de/622.htm?id=854 abrufbar) ist bis zum 22. Mai 2017 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Regionalstelle, Personalreferat) zu senden. Mit dem Antrag sind außerdem vorzulegen: 1. Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse, 2. ein tabellarischer Lebenslauf, 3. von Beschäftigten an öffentlichen Schulen ein formloser Antrag auf Reduzierung der Arbeitsverpflichtung/Teilzeit (siehe Punkt: Arbeitsvertragliche Gestaltung), 4. von Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ermöglicht wird. Bewerber, die an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über Ihre Tätigkeit an der Schule bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten der Beschäftigten an öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, von der zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur erstattet. Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Rückzahlungspflicht: Beschäftigte an öffentlichen Schulen schließen vor der Zulassung zu der wissenschaftlichen Ausbildung mit der personalführenden Stelle eine Vereinbarung über eine Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme ab. Die Bindungsfrist nach erfolgreicher Teilnahme an der Maßnahme beträgt drei Jahre. Bemerkung: Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an den genannten Ausbildungsstätten. Die Quotierung der Teilnehmerplätze wird nach der abschließenden Entscheidung über die Platzzahl an den Ausbildungsstandorten durch das Staatsministerium für Kultus festgelegt. Eine Gruppe wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 13 eingerichtet. 98

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Grundschulen, Oberschulen/Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Englisch Gz.: 24-6758/17/1-2017/9674 Kursbezeichnung/Ausbildungsstätte: EN-UL-WS2017/18 Universität Leipzig Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 475) geändert worden ist Kursziel: Bewerber, die bereits über einen Abschluss für ein Lehramt verfügen (Zulassungsvoraussetzungen Nummer 1 und 2), und Bewerber nach den Zulassungsvoraussetzungen 3 bis 5 erwerben die Lehrbefähigung im Fach Englisch in dem jeweiligen Lehramt. Bewerber gemäß den Zulassungsvoraussetzungen 6 bis 10 erwerben die Berechtigung zur schulpraktischen Ausbildung nach Abschnitt 3 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung. Bewerber von Förderschulen, die nach Nummer 10 der Zulassungsvoraussetzungen zugelassen werden, absolvieren nach erfolgreicher Teilnahme eine wissenschaftliche Ausbildung in einem Förderschwerpunkt, bevor sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden können. Bewerber von Grundschulen, die nach Nummer 10 der Zulassungsvoraussetzungen zugelassen werden, absolvieren nach erfolgreicher Teilnahme eine wissenschaftliche Ausbildung in der Grundschuldidaktik (Deutsch, Mathematik und Sachunterricht), bevor sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden können. Zulassungsvoraussetzungen: Zu einer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung kann zugelassen werden, wer im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen Schule mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer Schule in freier Trägerschaft tätig ist und einen der nachfolgenden Abschlüsse erreicht hat: 1. die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt, 2. den Abschluss Master of Education und die Staatsprüfung für ein Lehramt, 3. a) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss aa) als Diplomlehrer in mindestens einem Fach oder bb) als Lehrer an berufsbildenden Schulen b) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Staatsexamensabschluss nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik in mindestens einem Fach, 4. mindestens eine Lehrbefähigung in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt, 5. einen Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen, 6. einen Fachschulabschluss als Freundschaftspionierleiter, 7. einen Fachschulabschluss als Erzieher nach dem Recht der DDR, vorbehaltlich des Nachweises der für das Studium erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, 8. einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss im Bereich der Sonderpädagogik als Erzieher, 9. einen erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung, das mindestens einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt der jeweiligen Schulart zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) abweicht oder 10. ein erfolgreiches Studium gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer- Qualifizierungsverordnung mit einem Diplom-, Master-, Magister- oder einem diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, das keinem Fach, keiner Fachrichtung und keinem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann. Beginn: Dauer: Verlauf: Wintersemester 2017/18 mindestens 4 Semester Die Maßnahme wird in Form eines berufsbegleitenden Präsenzstudiums mit zwei Studientagen pro Woche durchgeführt. Die Bekanntgabe der betreffenden Wochentage erfolgt nach der Zulassung. Leistungsnachweise: Die wissenschaftliche Ausbildung ist modular aufgebaut. Die Einzelmodule werden jeweils durch eine entsprechende Modulprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen, Art und inhaltliche Anforderungen der einzelnen Prüfungsleistungen, Organisation und Durchführung der Prüfungen, Bewertung der Prüfungsleistung, Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen sowie Bestimmungen bei Versäumnis und Täuschung zeichnet die Universität verantwortlich. 99

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Über die bestandenen Modulprüfungen erhält der/die Teilnehmende innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des Bestehens der letzten Modulprüfung einen Nachweis der Universität. Arbeitsvertragliche Gestaltung: Die wissenschaftliche Ausbildung findet außerhalb der dienstlichen Tätigkeit statt. Notwendig ist bei Beschäftigten an öffentlichen Schulen eine für die Dauer der Maßnahme befristete Reduzierung des Beschäftigungsumfanges auf 20 Unterrichtsstunden (Teilzeit). Darin enthalten sind 16 Unterrichtsstunden eigener Unterricht sowie weitere vier Unterrichtsstunden, die vom Arbeitgeber als personenbezogene Anrechnungsstunden zur Unterstützung der Maßnahme gewährt werden. Ein entsprechender formloser Antrag, zunächst für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2019, ist der Bewerbung beizufügen. Die Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft regeln die arbeitsvertragliche Gestaltung während der Teilnahme an der wissenschaftlichen Ausbildung mit ihrem Arbeitgeber. Eine formlose Bescheinigung über die Ermöglichung der Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen an der Universität ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung gemäß der Lehrer-Qualifizierungsverordnung (unter http:// www.schule.sachsen.de/622.htm?id=854 abrufbar) ist bis zum 22. Mai 2017 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Regionalstelle, Personalreferat) zu senden. Mit dem Antrag sind außerdem vorzulegen: 1. Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse, 2. ein tabellarischer Lebenslauf, 3. von Beschäftigten an öffentlichen Schulen ein formloser Antrag auf Reduzierung der Arbeitsverpflichtung/Teilzeit (siehe Punkt: Arbeitsvertragliche Gestaltung), 4. von Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ermöglicht wird. Bewerber, die an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über Ihre Tätigkeit an der Schule bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten der Beschäftigten an öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, von der zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur erstattet. Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Rückzahlungspflicht: Beschäftigte an öffentlichen Schulen schließen vor der Zulassung zu der wissenschaftlichen Ausbildung mit der personalführenden Stelle eine Vereinbarung über eine Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme ab. Die Bindungsfrist nach erfolgreicher Teilnahme an der Maßnahme beträgt drei Jahre. Bemerkung: Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an der genannten Ausbildungsstätte. Die Quotierung der Teilnehmerplätze wird nach der abschließenden Entscheidung über die Platzzahl am Ausbildungsstandort durch das Staatsministerium für Kultus festgelegt. Eine Gruppe wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 13 eingerichtet. 100

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Oberschulen/Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Physik Gz.: 24-6758/17/3-2017/9680 Kursbezeichnung/Ausbildungsstätte: PH-TUD-WS2017/18 TU Dresden Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 475) geändert worden ist Kursziel: Bewerber, die bereits über einen Abschluss für ein Lehramt verfügen (Zulassungsvoraussetzungen Nummer 1 und 2), und Bewerber nach den Zulassungsvoraussetzungen 3 bis 5 erwerben die Lehrbefähigung im Fach Physik in dem jeweiligen Lehramt. Bewerber gemäß der Zulassungsvoraussetzungen 6 bis 10 erwerben die Berechtigung zur schulpraktischen Ausbildung nach Abschnitt 3 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung. Bewerber von Förderschulen, die nach Nummer 10 der Zulassungsvoraussetzungen zugelassen werden, absolvieren nach erfolgreicher Teilnahme eine wissenschaftliche Ausbildung in einem Förderschwerpunkt, bevor sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden können. Zulassungsvoraussetzungen: Zu einer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung kann zugelassen werden, wer im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen Schule mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer Schule in freier Trägerschaft tätig ist und einen der nachfolgenden Abschlüsse erreicht hat: 1. die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt, 2. den Abschluss Master of Education und die Staatsprüfung für ein Lehramt, 3. a) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss aa) als Diplomlehrer in mindestens einem Fach oder bb) als Lehrer an berufsbildenden Schulen b) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Staatsexamensabschluss nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik in mindestens einem Fach, 4. mindestens eine Lehrbefähigung in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt, 5. einen Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen, 6. einen Fachschulabschluss als Freundschaftspionierleiter, 7. einen Fachschulabschluss als Erzieher nach dem Recht der DDR, vorbehaltlich des Nachweises der für das Studium erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, 8. einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss im Bereich der Sonderpädagogik als Erzieher, 9. einen erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung, das mindestens einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt der jeweiligen Schulart zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) abweicht oder 10. ein erfolgreiches Studium gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer- Qualifizierungsverordnung mit einem Diplom-, Master-, Magister- oder einem diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, das keinem Fach, keiner Fachrichtung und keinem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann. Beginn: Dauer: Verlauf: Wintersemester 2017/2018 mindestens 4 Semester Die Maßnahme wird in Form eines berufsbegleitenden Präsenzstudiums mit zwei Studientagen pro Woche durchgeführt. Die Bekanntgabe der betreffenden Wochentage erfolgt nach der Zulassung. Leistungsnachweise: Die wissenschaftliche Ausbildung ist modular aufgebaut. Die Einzelmodule werden jeweils durch eine entsprechende Modulprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen, Art und inhaltliche Anforderungen der einzelnen Prüfungsleistungen, Organisation und Durchführung der Prüfungen, Bewertung der Prüfungsleistung, Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen sowie Bestimmungen bei Versäumnis und Täuschung zeichnet die Universität verantwortlich. Über die bestandenen Modulprüfungen erhält der/die Teilnehmende innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des Bestehens der letzten Modulprüfung einen Nachweis der Universität. Arbeitsvertragliche Gestaltung: Die wissenschaftliche Ausbildung findet außerhalb der dienstlichen Tätigkeit statt. 101

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Notwendig ist bei Beschäftigten an öffentlichen Schulen eine für die Dauer der Maßnahme befristete Reduzierung des Beschäftigungsumfanges auf 20 Unterrichtsstunden (Teilzeit). Darin enthalten sind 16 Unterrichtsstunden eigener Unterricht sowie weitere vier Unterrichtsstunden, die vom Arbeitgeber als personenbezogene Anrechnungsstunden zur Unterstützung der Maßnahme gewährt werden. Ein entsprechender formloser Antrag, zunächst für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2019, ist der Bewerbung beizufügen. Die Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft regeln die arbeitsvertragliche Gestaltung während der Teilnahme an der wissenschaftlichen Ausbildung mit ihrem Arbeitgeber. Eine formlose Bescheinigung über die Ermöglichung der Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen an der Universität ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung gemäß der Lehrer-Qualifizierungsverordnung (unter http:// www.schule.sachsen.de/622.htm?id=854 abrufbar) ist bis zum 22. Mai 2017 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Regionalstelle, Personalreferat) zu senden. Mit dem Antrag sind außerdem vorzulegen: 1. Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse, 2. ein tabellarischer Lebenslauf, 3. von Beschäftigten an öffentlichen Schulen ein formloser Antrag auf Reduzierung der Arbeitsverpflichtung/Teilzeit (siehe Punkt: Arbeitsvertragliche Gestaltung), 4. von Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ermöglicht wird. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten der Beschäftigten an öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, von der zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur erstattet. Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Rückzahlungspflicht: Beschäftigte an öffentlichen Schulen schließen vor der Zulassung zu der wissenschaftlichen Ausbildung mit der personalführenden Stelle eine Vereinbarung über eine Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme ab. Die Bindungsfrist nach erfolgreicher Teilnahme an der Maßnahme beträgt drei Jahre. Bemerkung: Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an der genannten Ausbildungsstätte. Die Quotierung der Teilnehmerplätze wird nach der abschließenden Entscheidung über die Platzzahl am Ausbildungsstandort durch das Staatsministerium für Kultus festgelegt. Eine Gruppe wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 13 eingerichtet. Bewerber, die an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über Ihre Tätigkeit an der Schule bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. 102

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Oberschulen/Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Informatik Gz.: 24-6758/17/3-2017/9675 Kursbezeichnung/Ausbildungsstätte: INF-TUD-WS2017/18 TU Dresden Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 475) geändert worden ist Kursziel: Bewerber, die bereits über einen Abschluss für ein Lehramt verfügen (Zulassungsvoraussetzungen Nummer 1 und 2), und Bewerber nach den Zulassungsvoraussetzungen 3 bis 5 erwerben die Lehrbefähigung im Fach Informatik in dem jeweiligen Lehramt. Bewerber gemäß den Zulassungsvoraussetzungen 6 bis 10 erwerben die Berechtigung zur schulpraktischen Ausbildung nach Abschnitt 3 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung. Bewerber von Förderschulen, die nach Nummer 10 der Zulassungsvoraussetzungen zugelassen werden, absolvieren nach erfolgreicher Teilnahme eine wissenschaftliche Ausbildung in einem Förderschwerpunkt, bevor sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden können. Zulassungsvoraussetzungen: Zu einer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung kann zugelassen werden, wer im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen Schule mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer Schule in freier Trägerschaft tätig ist und einen der nachfolgenden Abschlüsse erreicht hat: 1. die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt, 2. den Abschluss Master of Education und die Staatsprüfung für ein Lehramt, 3. a) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss aa) als Diplomlehrer in mindestens einem Fach oder bb) als Lehrer an berufsbildenden Schulen b) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Staatsexamensabschluss nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik in mindestens einem Fach, 4. mindestens eine Lehrbefähigung in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt, 5. einen Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen, 6. einen Fachschulabschluss als Freundschaftspionierleiter, 7. einen Fachschulabschluss als Erzieher nach dem Recht der DDR, vorbehaltlich des Nachweises der für das Studium erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, 8. einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss im Bereich der Sonderpädagogik als Erzieher, 9. einen erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung, das mindestens einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt der jeweiligen Schulart zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) abweicht oder 10. ein erfolgreiches Studium gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer- Qualifizierungsverordnung mit einem Diplom-, Master-, Magister- oder einem diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, das keinem Fach, keiner Fachrichtung und keinem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann. Beginn: Dauer: Verlauf: Wintersemester 2017/2018 mindestens 4 Semester Die Maßnahme wird in Form eines berufsbegleitenden Präsenzstudiums mit zwei Studientagen pro Woche durchgeführt. Die Bekanntgabe der betreffenden Wochentage erfolgt nach der Zulassung. Leistungsnachweise: Die wissenschaftliche Ausbildung ist modular aufgebaut. Die Einzelmodule werden jeweils durch eine entsprechende Modulprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen, Art und inhaltliche Anforderungen der einzelnen Prüfungsleistungen, Organisation und Durchführung der Prüfungen, Bewertung der Prüfungsleistung, Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen sowie Bestimmungen bei Versäumnis und Täuschung zeichnet die Universität verantwortlich. Über die bestandenen Modulprüfungen erhält der/die Teilnehmende innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des Bestehens der letzten Modulprüfung einen Nachweis der Universität. Arbeitsvertragliche Gestaltung: Die wissenschaftliche Ausbildung findet außerhalb der dienstlichen Tätigkeit statt. 103

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Notwendig ist bei Beschäftigten an öffentlichen Schulen eine für die Dauer der Maßnahme befristete Reduzierung des Beschäftigungsumfanges auf 20 Unterrichtsstunden (Teilzeit). Darin enthalten sind 16 Unterrichtsstunden eigener Unterricht sowie weitere vier Unterrichtsstunden, die vom Arbeitgeber als personenbezogene Anrechnungsstunden zur Unterstützung der Maßnahme gewährt werden. Ein entsprechender formloser Antrag, zunächst für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2019, ist der Bewerbung beizufügen. Die Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft regeln die arbeitsvertragliche Gestaltung während der Teilnahme an der wissenschaftlichen Ausbildung mit ihrem Arbeitgeber. Eine formlose Bescheinigung über die Ermöglichung der Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen an der Universität ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung gemäß der Lehrer-Qualifizierungsverordnung (unter http://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=854 abrufbar) ist bis zum 22. Mai 2017 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Regionalstelle, Personalreferat) zu senden. Mit dem Antrag sind außerdem vorzulegen: 1. Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse, 2. ein tabellarischer Lebenslauf, 3. von Beschäftigten an öffentlichen Schulen ein formloser Antrag auf Reduzierung der Arbeitsverpflichtung/Teilzeit (siehe Punkt: Arbeitsvertragliche Gestaltung), 4. von Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ermöglicht wird. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten der Beschäftigten an öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, von der zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur erstattet. Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Rückzahlungspflicht: Beschäftigte an öffentlichen Schulen schließen vor der Zulassung zu der wissenschaftlichen Ausbildung mit der personalführenden Stelle eine Vereinbarung über eine Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme ab. Die Bindungsfrist nach erfolgreicher Teilnahme an der Maßnahme beträgt drei Jahre. Bemerkung: Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an der genannten Ausbildungsstätte. Die Quotierung der Teilnehmerplätze wird nach der abschließenden Entscheidung über die Platzzahl am Ausbildungsstandort durch das Staatsministerium für Kultus festgelegt. Eine Gruppe wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 13 eingerichtet. Bewerber, die an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über Ihre Tätigkeit an der Schule bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. 104

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Oberschulen/Mittelschulen und Förderschulen im Freistaat Sachsen im Fach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (WTH) Gz.: 24-6758/17/3-2017/9682 Kursbezeichnung/Ausbildungsstätte: WTH-TUD-WS2017/18 TU Dresden Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 475) geändert worden ist Kursziel: Bewerber, die bereits über einen Abschluss für ein Lehramt verfügen (Zulassungsvoraussetzungen Nummer 1 und 2), und Bewerber nach den Zulassungsvoraussetzungen 3 bis 5 erwerben die Lehrbefähigung im Fach WTH in dem jeweiligen Lehramt. Bewerber gemäß den Zulassungsvoraussetzungen 6 bis 10 erwerben die Berechtigung zur schulpraktischen Ausbildung nach Abschnitt 3 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung. Bewerber von Förderschulen, die nach Nummer 10 der Zulassungsvoraussetzungen zugelassen werden, absolvieren nach erfolgreicher Teilnahme eine wissenschaftliche Ausbildung in einem Förderschwerpunkt, bevor sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden können. Zulassungsvoraussetzungen: Zu einer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung kann zugelassen werden, wer im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen Schule mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer Schule in freier Trägerschaft tätig ist und einen der nachfolgenden Abschlüsse erreicht hat: 1. die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt, 2. den Abschluss Master of Education und die Staatsprüfung für ein Lehramt, 3. a) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss aa) als Diplomlehrer in mindestens einem Fach oder bb) als Lehrer an berufsbildenden Schulen b) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Staatsexamensabschluss nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik in mindestens einem Fach, 4. mindestens eine Lehrbefähigung in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt, 5. einen Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen, 6. einen Fachschulabschluss als Freundschaftspionierleiter, 7. einen Fachschulabschluss als Erzieher nach dem Recht der DDR, vorbehaltlich des Nachweises der für das Studium erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, 8. einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss im Bereich der Sonderpädagogik als Erzieher, 9. einen erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung, das mindestens einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt der jeweiligen Schulart zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) abweicht oder 10. ein erfolgreiches Studium gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer- Qualifizierungsverordnung mit einem Diplom-, Master-, Magister- oder einem diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, das keinem Fach, keiner Fachrichtung und keinem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann. Beginn: Dauer: Verlauf: Wintersemester 2017/2018 mindestens 4 Semester Die Maßnahme wird in Form eines berufsbegleitenden Präsenzstudiums mit zwei Studientagen pro Woche durchgeführt. Die Bekanntgabe der betreffenden Wochentage erfolgt nach der Zulassung. Leistungsnachweise: Die wissenschaftliche Ausbildung ist modular aufgebaut. Die Einzelmodule werden jeweils durch eine entsprechende Modulprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen, Art und inhaltliche Anforderungen der einzelnen Prüfungsleistungen, Organisation und Durchführung der Prüfungen, Bewertung der Prüfungsleistung, Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen sowie Bestimmungen bei Versäumnis und Täuschung zeichnet die Universität verantwortlich. Über die bestandenen Modulprüfungen erhält der/die Teilnehmende innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des Bestehens der letzten Modulprüfung einen Nachweis der Universität. 105

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Arbeitsvertragliche Gestaltung: Die wissenschaftliche Ausbildung findet außerhalb der dienstlichen Tätigkeit statt. Notwendig ist bei Beschäftigten an öffentlichen Schulen eine für die Dauer der Maßnahme befristete Reduzierung des Beschäftigungsumfanges auf 20 Unterrichtsstunden (Teilzeit). Darin enthalten sind 16 Unterrichtsstunden eigener Unterricht sowie weitere vier Unterrichtsstunden, die vom Arbeitgeber als personenbezogene Anrechnungsstunden zur Unterstützung der Maßnahme gewährt werden. Ein entsprechender formloser Antrag, zunächst für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2019, ist der Bewerbung beizufügen. Die Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft regeln die arbeitsvertragliche Gestaltung während der Teilnahme an der wissenschaftlichen Ausbildung mit ihrem Arbeitgeber. Eine formlose Bescheinigung über die Ermöglichung der Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen an der Universität ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung gemäß der Lehrer-Qualifizierungsverordnung (unter http:// www.schule.sachsen.de/622.htm?id=854 abrufbar) ist bis zum 22. Mai 2017 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Regionalstelle, Personalreferat) zu senden. Mit dem Antrag sind außerdem vorzulegen: 1. Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse, 2. ein tabellarischer Lebenslauf, 3. von Beschäftigten an öffentlichen Schulen ein formloser Antrag auf Reduzierung der Arbeitsverpflichtung/Teilzeit (siehe Punkt: Arbeitsvertragliche Gestaltung), 4. von Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ermöglicht wird. Bewerber, die an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über Ihre Tätigkeit an der Schule bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten der Beschäftigten an öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, von der zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur erstattet. Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Rückzahlungspflicht: Beschäftigte an öffentlichen Schulen schließen vor der Zulassung zu der wissenschaftlichen Ausbildung mit der personalführenden Stelle eine Vereinbarung über eine Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme ab. Die Bindungsfrist nach erfolgreicher Teilnahme an der Maßnahme beträgt drei Jahre. Bemerkung: Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an der genannten Ausbildungsstätte. Die Quotierung der Teilnehmerplätze wird nach der abschließenden Entscheidung über die Platzzahl am Ausbildungsstandort durch das Staatsministerium für Kultus festgelegt. Eine Gruppe wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 13 eingerichtet. 106

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Ausschreibung Berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern sowie berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrkräften an Grundschulen, Oberschulen/Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen im Fach Deutsch Kursbezeichnungen/Ausbildungsstätten: DE-TUD-WS2017/18 TU Dresden Gz.: 24-6758/17/3-2017/9673 DE-UL-WS2017/18 Universität Leipzig Gz.: 24-6758/17/1-2017/9672 Rechtsgrundlage: Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 475) geändert worden ist Kursziel: Bewerber, die bereits über einen Abschluss für ein Lehramt verfügen (Zulassungsvoraussetzungen Nummer 1 und 2), und Bewerber nach den Zulassungsvoraussetzungen 3 bis 5 erwerben die Lehrbefähigung im Fach Deutsch in dem jeweiligen Lehramt. Bewerber gemäß den Zulassungsvoraussetzungen 6 bis 10 erwerben die Berechtigung zur schulpraktischen Ausbildung nach Abschnitt 3 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung. Bewerber von Förderschulen, die nach Nummer 10 der Zulassungsvoraussetzungen zugelassen werden, absolvieren nach erfolgreicher Teilnahme eine wissenschaftliche Ausbildung in einem Förderschwerpunkt, bevor sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden können. Bewerber von Grundschulen, die nach Nummer 10 der Zulassungsvoraussetzungen zugelassen werden, absolvieren nach erfolgreicher Teilnahme eine wissenschaftliche Ausbildung in der Grundschuldidaktik (Deutsch, Mathematik und Sachunterricht), bevor sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden können. Zulassungsvoraussetzungen: Zu einer berufsbegleitenden wissenschaftlichen Ausbildung kann zugelassen werden, wer im Freistaat Sachsen unbefristet an einer öffentlichen Schule mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes oder an einer Schule in freier Trägerschaft tätig ist und einen der nachfolgenden Abschlüsse erreicht hat: 1. die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt, 2. den Abschluss Master of Education und die Staatsprüfung für ein Lehramt, 3. a) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss aa) als Diplomlehrer in mindestens einem Fach oder bb) als Lehrer an berufsbildenden Schulen b) einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Staatsexamensabschluss nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik in mindestens einem Fach, 4. mindestens eine Lehrbefähigung in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt, 5. einen Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen, 6. einen Fachschulabschluss als Freundschaftspionierleiter, 7. einen Fachschulabschluss als Erzieher nach dem Recht der DDR, vorbehaltlich des Nachweises der für das Studium erforderlichen Hochschulzugangsberechtigung, 8. einen vom Staatsministerium für Kultus anerkannten Hochschulabschluss im Bereich der Sonderpädagogik als Erzieher, 9. inen erfolgreichen Abschluss eines Fachstudiums gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer-Qualifizierungsverordnung, das mindestens einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt der jeweiligen Schulart zugeordnet werden kann und nach Inhalt und Umfang nicht wesentlich von der Ausbildung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) abweicht oder 10. ein erfolgreiches Studium gemäß 2 Absatz 1 der Lehrer- Qualifizierungsverordnung mit einem Diplom-, Master-, Magister- oder einem diesen gleichgestellten Hochschulabschluss, das keinem Fach, keiner Fachrichtung und keinem Förderschwerpunkt zugeordnet werden kann. Beginn: Dauer: Verlauf: Wintersemester 2017/2018 mindestens 4 Semester Die Maßnahme wird in Form eines berufsbegleitenden Präsenzstudiums mit zwei Studientagen pro Woche durchgeführt. Die Bekanntgabe der betreffenden Wochentage erfolgt nach der Zulassung. Leistungsnachweise: Die wissenschaftliche Ausbildung ist modular aufgebaut. Die Einzelmodule werden jeweils durch eine entsprechende Modulprüfung abgeschlossen. Für die Zulassung zu den Modulprüfungen, Art und inhaltliche Anforderungen der einzelnen Prüfungsleistungen, Organisation und Durchführung der Prüfungen, Bewertung der Prüfungsleistung, Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen sowie Bestimmungen bei Versäumnis und Täuschung zeichnet die Universität verantwortlich. 107

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Über die bestandenen Modulprüfungen erhält der/die Teilnehmende innerhalb von vier Wochen nach der Feststellung des Bestehens der letzten Modulprüfung einen Nachweis der Universität. Arbeitsvertragliche Gestaltung: Die wissenschaftliche Ausbildung findet außerhalb der dienstlichen Tätigkeit statt. Notwendig ist bei Beschäftigten an öffentlichen Schulen eine für die Dauer der Maßnahme befristete Reduzierung des Beschäftigungsumfanges auf 20 Unterrichtsstunden (Teilzeit). Darin enthalten sind 16 Unterrichtsstunden eigener Unterricht sowie weitere vier Unterrichtsstunden, die vom Arbeitgeber als personenbezogene Anrechnungsstunden zur Unterstützung der Maßnahme gewährt werden. Ein entsprechender formloser Antrag, zunächst für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2019, ist der Bewerbung beizufügen. Die Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft regeln die arbeitsvertragliche Gestaltung während der Teilnahme an der wissenschaftlichen Ausbildung mit ihrem Arbeitgeber. Eine formlose Bescheinigung über die Ermöglichung der Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen an der Universität ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zulassungsantrag: Der Antrag auf Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung gemäß der Lehrer-Qualifizierungsverordnung (unter http:// www.schule.sachsen.de/622.htm?id=854 abrufbar) ist bis zum 22. Mai 2017 (Ausschlussfrist) auf dem Dienstweg an die zuständige personalverwaltende Dienststelle (Regionalstelle, Personalreferat) zu senden. Mit dem Antrag sind außerdem vorzulegen: 1. Zeugnisse über die in den Zulassungsvoraussetzungen genannten Abschlüsse, 2. ein tabellarischer Lebenslauf, 3. von Beschäftigten an öffentlichen Schulen ein formloser Antrag auf Reduzierung der Arbeitsverpflichtung/Teilzeit (siehe Punkt: Arbeitsvertragliche Gestaltung), 4. von Beschäftigten an Schulen in freier Trägerschaft eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen ermöglicht wird. Bewerber, die an Schulen in freier Trägerschaft tätig sind, fügen dem Antrag darüber hinaus Nachweise über Ihre Tätigkeit an der Schule bei. Die Unterlagen sind im Original, als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift vorzulegen. Kosten: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden die Reisekosten der Beschäftigten an öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, von der zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur erstattet. Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldung mit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Rückzahlungspflicht: Beschäftigte an öffentlichen Schulen schließen vor der Zulassung zu der wissenschaftlichen Ausbildung mit der personalführenden Stelle eine Vereinbarung über eine Rückzahlungspflicht bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme ab. Die Bindungsfrist nach erfolgreicher Teilnahme an der Maßnahme beträgt drei Jahre. Bemerkung: Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einrichtung der Maßnahme an den genannten Ausbildungsstätten. Die Quotierung der Teilnehmerplätze wird nach der abschließenden Entscheidung über die Platzzahl an den Ausbildungsstandorten durch das Staatsministerium für Kultus festgelegt. Eine Gruppe wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 13 eingerichtet. 108

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Bautzen Postfach 44 44 02634 Bautzen Schule Anschrift 4. Grundschule Hoyerswerda Lindenschule Johann-Gottfried-Herder-Straße 26 02977 Hoyerswerda Stellenbewertung bis besetzbar ab (SächsBesO/TV-L) A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2018 Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Chemnitz Postfach 13 34 09072 Chemnitz Schule Anschrift Grundschule Lippersdorf Hauptstraße 99 09514 Pockau-Lengefeld OT Lippersdorf Stellenbewertung bis besetzbar ab (SächsBesO/TV-L) A 12 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017 Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Zwickau Postfach 20 09 42 08009 Zwickau Schule Anschrift Grundschule Weischlitz Schulstraße 5 08538 Weischlitz Stellenbewertung bis besetzbar ab (SächsBesO/TV-L) A 13/vergleichbare EntgGr. 1. März 2018 Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungsweise Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach, mehrjährige Lehrtätigkeit sowie eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik an der Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule, Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. 109

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. Juni 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter http://www.schule.sachsen.de/ 622.htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 110

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an der nachstehend aufgeführten Oberschule aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Bautzen Postfach 44 44 02634 Bautzen Schule Anschrift Gerhart-Hauptmann-Schule Sohland, Oberschule Gerhart-Hauptmann-Straße 5 02689 Sohland a. d. Spree Stellenbewertung bis besetzbar ab (SächsBesO/TV-L) A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2018 Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt, Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in einem anerkannten Unterrichtsfach der Mittelschule, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. Juni 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter http://www.schule.sachsen.de/ 622.htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. 111

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des Schulleiterin/Schulleiters an nachfolgendem Gymnasium aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Zwickau Postfach 20 09 42 08009 Zwickau Schule Anschrift G.-E.-Lessing-Gymnasium Hohenstein-Ernstthal Schulstraße 9 09337 Hohenstein-Ernstthal Stellenbewertung bis besetzbar ab (SächsBesO/TV-L) A 16/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen. Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Höheres Lehramt Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern des Gymnasiums, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. Juni 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter http://www.schule.sachsen.de/ 622.htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 112

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des stellvertretenden Schulleiterin/ stellvertretenden Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Förderschulen aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Bautzen Postfach 44 44 02634 Bautzen Schule Anschrift Friedrich-Fröbel-Schule, Schule zur Lernförderung Olbersdorf Schulweg 13 02785 Olbersdorf Dr. Friedrich-Wolf-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum für Körperbehinderte Hoyerswerda Dillinger Straße 2 02977 Hoyerswerda Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L) A 14/vergleichbare EntgGr. A 14/vergleichbare EntgGr. besetzbar ab nächstmöglicher Zeitpunkt nächstmöglicher Zeitpunkt Voraussetzungen sind: a) vorzugsweise im jeweiligen Förderschwerpunkt Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education auf dem Gebiet der Sonderpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hochschulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpädagogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristete Lehrerlaubnis, mehrjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule b) hilfsweise durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt und eine mindestens fünfjährige Lehrtätigkeit in der Förderschule im jeweiligen Förderschwerpunkt sowie Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung in diesem Förderschwerpunkt Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. Juni 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter http://www.schule.sachsen.de/ 622.htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 113

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des stellvertretenden Schulleiterin/ stellvertretenden Schulleiters an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig Postfach 10 06 53 04006 Leipzig Schule Anschrift 31. Grundschule Grundschule der Stadt Leipzig Franzosenallee 21 04289 Leipzig 39. Grundschule Grundschule der Stadt Leipzig Gustav-Kühn-Straße 1 04159 Leipzig 78. Grundschule Grundschule der Stadt Leipzig Binzer Straße 14 04207 Leipzig 8. Grundschule Grundschule der Stadt Leipzig Wincklerstraße 3 5 04279 Leipzig Alfred-Kästner-Schule Grundschule der Stadt Leipzig Gartenwinkel 30 04158 Leipzig Brüder-Grimm-Schule Grundschule der Stadt Leipzig Goldsternstraße 23 04329 Leipzig Grundschule An der Sternwarte Wurzen Rosa-Luxemburg-Straße 20 04808 Wurzen Grundschule Beilrode Ernst-Thälmann-Straße 45 04886 Beilrode Grundschule Belgern Schulstraße 10 04874 Belgern-Schildau Grundschule Belgershain Feldstraße 7 04683 Belgershain Grundschule Bennewitz An der Schule 2 04828 Bennewitz Grundschule Beucha Kleinsteinberger Straße 20 04824 Brandis Grundschule Berg Eilenburg Hallesche Straße 19 04838 Eilenburg Grundschule Colditz Nicolaistraße 8 04680 Colditz Grundschule Dahlen Max-Hupfer-Straße 6 04774 Dahlen Grundschule Dommitzsch Leipziger Straße 75 04880 Dommitzsch Stellenbewertung bis besetzbar ab (SächsBesO/TV-L) 114

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Schule Anschrift Grundschule Eilenburg-Ost Puchkinstraße 17 04838 Eilenburg Grundschule Grimma-Hohnstädt Schillerstraße 6 04668 Grimma Grundschule Hohburg An der Schule 1 04808 Losstal Grundschule Kitzscher Robert-Koch-Straße 25 04567 Kitzscher Grundschule Kyhna Kirchring 2 04509 Kyhna Grundschule Magister C. G. Hering Oschatz Fröbelweg 2 04758 Oschatz Grundschule Rötha August-Bebel-Straße 42 04571 Rötha Grundschule Trebsen Am Schulberg 28 04687 Trebsen/Mulde Hans-Kroch-Schule Grundschule der Stadt Leipzig Jörgen-Schmidtchen-Weg 8 04157 Leipzig Heinrich-Mann-Schule Grundschule der Stadt Leipzig Schwarzenbergweg 4 04289 Leipzig Leibniz-Grundschule Ringstraße 10 04435 Schkeuditz Löwenzahn-Grundschule Großpösna Hauptstraße 8 04463 Großpösna Paul-Guenther-Schule Grundschule Geithain Schillerstraße 13 04643 Geithain Paul-Robeson-Schule Grundschule der Stadt Leipzig Jungmannstraße 5 04159 Leipzig Pumphut-Grundschule Mockrehna Schulstraße 8 04862 Mockrehna Ringelnatz-Grundschule Wurzen Querstraße 25 04808 Wurzen Schule am Adler Grundschule der Stadt Leipzig Antonienstraße 24 04229 Leipzig Schule Holzhausen Grundschule der Stadt Leipzig Stötteritzer Landstraße 21 04288 Leipzig Schule Liebertwolkwitz Grundschule der Stadt Leipzig Am Angerteich 2 04288 Leipzig Schule Miltitz Grundschule der Stadt Leipzig Großmiltitzer Straße 4 04205 Leipzig Stellenbewertung bis besetzbar ab (SächsBesO/TV-L) 115

Ministerialblatt des SMK Nr. 5 4. Mai 2017 Schule Anschrift Schule Mölkau Grundschule der Stadt Leipzig Schulstraße 6 04316 Leipzig Schule Stahmeln Grundschule der Stadt Leipzig Stahmelner Höhe 1 04159 Leipzig Thomas-Müntzer-Grundschule Schkeuditz Thomas-Müntzer-Straße 6/7 04435 Schkeuditz Wolfgang-Rosenthal-Grundschule Thallwitz Pappelallee 6 04808 Thallwitz Stellenbewertung bis besetzbar ab (SächsBesO/TV-L) Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungsweise Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach, mehrjährige Lehrtätigkeit sowie eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik an der Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung, Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. Juni 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter http://www.schule.sachsen.de/ 622.htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. 116

4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Stellenausschreibung Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zur Besetzung die Stelle der/des stellvertretenden Schulleiterin/ stellvertretenden Schulleiters an der nachfolgend aufgeführten Oberschule aus: Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Dresden Postfach 23 01 20 01111 Dresden Schule Anschrift 76. Oberschule Dresden Merbitzer Straße 9 01157 Dresden Stellenbewertung bis besetzbar ab (SächsBesO/TV-L) A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018 Voraussetzungen sind: durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Abschluss Master of Education und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt, Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigung in einem anerkannten Unterrichtsfach der Mittelschule, mehrjährige Lehrtätigkeit. Von Vorteil sind: überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule, ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation, umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftefortbildung. Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in der Tätigkeit als Fachberater/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung erreicht werden kann. Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend. Schriftliche Bewerbungen sind bis 1. Juni 2017 auf dem Dienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur zu richten. Der Bewerbung ist beizufügen: 1. Formblatt Bewerbung (unter http://www.schule.sachsen.de/ 622.htm?id=181) 2. tabellarischer Lebenslauf 3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs 4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden) Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 117

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4. Mai 2017 Nr. 5 Ministerialblatt des SMK Geschichte interaktiv und spielerisch vermittelt Das DDR Museum zeigt das Leben in der DDR mit all seinen Facetten. Schüler können in den unterschied - lichen Themenbereichen ihr Wissen erweitern, Klischees überdenken und Geschichte hautnah erleben. Die interaktiven Medienstationen und die Originale aus dem DDR- Alltag ermöglichen einen spannenden Blick hinter die Kulissen einer sozialistischen Diktatur. Es gilt, Klappen und Türen zu öffnen, Schubläden herauszuziehen und alle Sinne zu benutzen, das Anfassen der Exponate ist ausdrücklich erlaubt! Diese aktive Auseinandersetzung mit der Ausstellung offenbart die realen Verhältnisse, welche die Lebenswirklichkeit der DDR-Bevölkerung geprägt haben. Bereits hunderttausende interessierte Schüler erlebten auf diese Weise Geschichte zum Anfassen! Es werden Zeitzeugengespräche und Führungen angeboten, die gern an das Vorwissen der Schüler oder an gewünschte thematische Schwerpunkte angepasst werden. Im Besucherzentrum kann der Museumsbesuch vor- oder nachbereitet werden, kostenlose Quiz fragebögen ermög lichen den Schü lern eine sinnvolle eigenständige Auseinandersetzung mit der Ausstellung. Seit Sommer 2016 mit WBS 70 Plattenbauwohnung! DDR Museum Karl-Liebknecht-Str. 1 10178 Berlin Tel.: 030/847123730 Fax: 030/847123739 www.ddr-museum.de E-Mail: post@ddr-museum.de Deutsches Spionagemuseum Berlin Das Deutsche Spionagemuseum zeigt in seiner interaktiven Ausstellung mitten in der Hauptstadt der Spione die Geschichte der Spionage. Die über 3.000 Quadratmeter große Dauerausstellung nimmt Schüler mit auf eine Zeitreise in die Geschichte der Spionage: Angefangen mit den ersten Chiffren in der Antike über militärische Aufklärung in den beiden Weltkriegen und einem Schwerpunkt auf die Spionage in der bipolaren Welt bis zu NSA-Diskussion und Big Data in der Gegenwart. Während die Schüler einzigartige Geheimdienst-Ausrüstung bestaunen, lernen sie die Methoden der Stasi kennen. Top-Agenten des Kalten Krieges erzählen ihre Geschichte, Geheimdienst-Experten ordnen sie ein. Einzigartige Multimedia-Installationen lassen die Jugendlichen über Datenschutz und ihren Umgang mit Sozialen Netzwerken nachdenken. Mit Begeisterung werden auch Sport-Muffel im Laser-Parcours ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Bildungsangebote: www.deutsches-spionagemuseum.de/wpcontent/uploads/2016/09/bildungsangebot_interaktiv.pdf Deutsches Spionagemuseum Leipziger Platz 9 10117 Berlin Tel.: 030/398200450 E-Mail: schulen@deutsches-spionagemuseum.de www.deutsches-spionagemuseum.de/lehrer-online/ 119