Antrag auf Zulassung und Einschreibung für höhere Fachsemester (Quereinstieg)

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Transkript:

Antrag auf Zulassung und Einschreibung für höhere Fachsemester (Quereinstieg) Stand: 18.01.2018 Bewerberinformationen 1. Voraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung/Immatrikulation in ein höheres Fachsemester sind erstens freie Studienplätze in dem von Ihnen gewählten Studiengang (Sächsische Zulassungszahlenverordnung) und zweitens anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen. Studien- und Prüfungsleistungen müssen in dem Umfang (Anzahl der Leistungspunkte) nachgewiesen werden, den die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung der HTWK Leipzig für das beantragte Fachsemester vorsieht. Über die Anrechnung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss der zuständigen Fakultät. Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation versagt werden muss, wenn Sie eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben bzw. im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von 4 Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht haben. 2. Antragstellung Füllen Sie den im Anhang dieses Dokuments befindlichen Antrag auf Zulassung/Einschreibung vollständig und wahrheitsgemäß aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben durch Ihre Unterschrift. Richten Sie diesen Antrag mit allen nachfolgend geforderten Unterlagen an die HTWK Leipzig Besucheradresse: Dezernat Studienangelegenheiten Postfach 30 11 66 Eichendorffstr. 2 04251 Leipzig 04277 Leipzig Beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfristen: 01.05. bis 15.07. (Ausschlussfrist) für das Wintersemester 01.12. bis 15.01. (Ausschlussfrist) für das Sommersemester Bitte bewerben Sie sich für Studiengänge, deren Beginn nur zum Wintersemester möglich ist, im Sommersemester nur für das 2., 4. oder 6. Fachsemester, im Wintersemester nur für das 3., 5. oder 7. Fachsemester. www.htwk-leipzig.de/bewerbung Bitte fügen Sie dem Antrag auf Zulassung und Einschreibung folgende Unterlagen bei: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) - Bewerbung für ein Bachelorstudium Kopie des relevanten, in der Regel ersten akademischen Abschlusses - Bewerbung für ein Masterstudium Studienablaufplan des bisherigen Studienganges entsprechend Prüfungsordnung (entfällt für Bewerbungen innerhalb der HTWK Leipzig) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung(en) bzw. Exmatrikulationsbescheinigung(en) aller Hochschulen, an denen Sie in Deutschland und im Ausland eingeschrieben waren Bewerberinformation Seite 1 2

Nachweise über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen inklusive sämtlicher Prüfungsversuche und Prüfungsanmeldungen im laufenden Semester (mit Bestätigung vom Prüfungsamt) Ausgefüllte Anlage 1 für die Bewerbung höheres Fachsemester mit angestrebtem Abschluss (bei mehr als 5 Modulen Anlage 1 mehrfach einreichen) Bewerbung für den Bachelorstudiengang Architektur: ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Eignungstest an der HTWK Leipzig Bewerbung für den Masterstudiengang Architektur: das Portfolio (Arbeitsmappe, die Studienarbeiten aus dem vorangegangenen Studium, Arbeiten aus praktischer Tätigkeit oder Ergebnisse aus architekturrelevanten Beschäftigungen enthalten ergänzt um Nachweise über ein sechswöchiges Baupraktikum und 12-wöchiges Büropraktikum) tabellarischer und lückenloser Lebenslauf, datiert und eigenhändig unterschrieben mit Lichtbild ein mit 1,45 EUR frankierter, rückadressierter A4 Umschlag Bitte verwenden Sie bei der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen keine Schnellhefter o. ä. und heften Sie die Unterlagen nicht. Sie erleichtern uns die Arbeit, sparen Geld und Material. Bewerber mit deutscher oder ausländischer Hochschulzugangsberechtigung*, die die Anrechnung von im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen beantragen, müssen Ihre Bewerbungsunterlagen von der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.v. bearbeiten lassen. Ausführliche Informationen unter: www.uni-assist.de Bitte beachten Sie, dass alle für die Ermittlung der HZB relevanten Zeugnisse sowie Sprachnachweise in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vom Original und von der deutschen beziehungsweise englischen Übersetzung eingereicht werden müssen. Es gelten folgende Bewerbungsfristen: für das Wintersemester 15. Juli für das Sommersemester 15. Januar 3. Studiengebühren Zweitstudiengebühren Für ein Studium, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, können von einem Studenten Gebühren erhoben werden, wenn dieser bereits über einen Master-, Diplom- oder Magistergrad oder den Abschluss in einem Studiengang mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung verfügt (bisheriges Studium). In diesem Fall soll die Gebühr von 400,00 EUR pro Semester erhoben werden, soweit die Gesamtstudiendauer seines Studiums die Regelstudienzeit seines bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet. ( 12 Absatz 4 SächsHSFG). Langzeitstudiengebühren Sofern die in der Prüfungsordnung festgesetzte Regelstudienzeit in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder zu einem ersten Hochschulabschluss mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung führt oder ein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, um mehr als 4 Semester überschritten wird, wird für jedes weitere Semester eine Gebühr von 500,00 EUR bei der Rückmeldung erhoben. ( 12 Absatz 2 SächsHSFG). 4. Ansprechpartner Dezernat Studienangelegenheiten Besucheradresse: Eichendorffstr.2, 1. Etage, 04277 Leipzig Webseite: www.htwk-leipzig.de/ds Anke Preußker anke.preussker@htwk-leipzig.de +49 341 3076 6512 Birgit Päßler (Ausländerstudium) birgit.paeszler@htwk-leipzig.de +49 341 3076 6298 Prüfungsamt & Prüfungssauschuss www.htwk-leipzig.de/studieren/beratung-und-service/pruefungsamt/ Bewerberinformation Seite 2 2

Antrag auf Zulassung und Einschreibung für höhere Fachsemester Studienbeginn Wintersemester / Sommersemester... Antrag für Studiengang Angaben zur Person Abschluss Bachelor Abschluss Master kein Abschluss (Teilstudium)...... Studiengangbezeichnung Fachsemester... Familienname (Namenszusätze nachgestellt)... Vorname männlich... weiblich Geburtsname...... Geburtsort Geburtsdatum... ;... Staatsangehörigkeit(en) (bitte nicht abkürzen) Kontaktdaten... Straße und Hausnummer Zusätze (z. B. "bei Bauer")... Postleitzahl und Ort...... Telefon E-Mail Hochschulzugangsberechtigung (HZB)...... Durchschnittsnote Datum des Erwerbs... Art der HZB... Bundesland/Staat, in dem die HZB abgelegt wurde... Ort des Erwerbs der HZB Antrag auf Zulassung und Einschreibung für höhere Fachsemester Seite 1 3

Hochschulvergangenheit... Name der Hochschule Bei mehreren Hochschulen, Studiengängen oder Abschlüssen bitte Beiblatt verwenden.... Studiengang... (Angestrebter) Abschluss Datum der Erstimmatrikulation... Anzahl bisheriger Hochschulsemester in Deutschland... Anzahl der Urlaubssemester... Verlust des Prüfungsanspruches/endgültig nicht bestanden Anzurechnende Leistungen (Anlage 1 beifügen) Abgeschlossenes Hochschulstudium ja nein ja nein ja nein Datum der Exmatrikulation... Weitere Angaben Ich bin auf Grund eines Ordnungsverfahrens vom Studium an einer deutschen Hochschule ausgeschlossen worden. wenn ja, für den Zeitraum von. bis. Gegen mich schwebt ein entsprechendes Verfahren. Ich bin auf Grund einer vorsätzlich begangenen Straftat, die noch der unbeschränkten Auskunft unterliegt, mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig bestraft worden. Behinderung 1). wenn ja, Art der Behinderung 1) 1) Angabe freiwillig, aber empfehlenswert Ich beantrage die Zulassung zum Studium nach Maßgabe meiner vorstehenden Angaben. Soweit ich Angaben zur Hochschulvergangenheit mache, gebe ich diese Erklärung an Eides statt ab. Mir ist bekannt, dass im Freistaat Sachsen die Immatrikulation versagt wird, wenn ich die Zugangsvoraussetzungen zum Studium nicht erfülle, für den zulassungsbeschränkten Studiengang nicht zugelassen worden bin, eine für den Abschluss meines gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden habe, die Abschlussprüfung meines gewählten Studienganges bereits bestanden habe, im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von 4 Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht habe, bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bin und ein Parallelstudium für das Studienziel nicht zweckmäßig ist, die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Gebühren und Beiträgen nicht nachweise und nicht nachweise, dass ich krankenversichert oder von der Krankenversicherung befreit bin. Mir ist bekannt, dass im Freistaat Sachsen die Immatrikulation versagt werden kann, wenn ich die für die Immatrikulation geltenden Verfahrensvorschriften nicht einhalte, nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches unter Betreuung stehe, für bestimme Fachsemester nicht eingeschrieben werden kann, an einer Krankheit leide, die die Gesundheit anderer Studenten ernstlich gefährdet, Antrag auf Zulassung und Einschreibung für höhere Fachsemester Seite 2 3

nicht die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweise (gilt nur für ausländische Studienbewerber mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung), wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurde, die Verurteilung noch der unbeschränkten Auskunft unterliegt und nach Art der Straftat eine Gefährdung oder Störung des Studienbetriebs zu befürchten ist. Mir ist bekannt, dass im Freistaat Sachsen für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorstudienganges ist, Gebühren erhoben werden können. Ich nehme Kenntnis davon, dass im Zusammenhang mit meiner möglichen Immatrikulation meine personenbezogenen Daten entsprechend der gültigen Sächsischen Hochschulpersonendatenverordnung erfasst, gespeichert und verwendet werden. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die studienbedingt veranlasste Kommunikation mit der HTWK Leipzig über die elektronischen Portale zur Studiums- und Prüfungsverwaltung stattfinden kann. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben zur Aufhebung der Zulassung und der Immatrikulation führen können. Mit meiner Unterschrift bestätigte ich weiterhin die Kenntnisnahme und Anerkennung der folgenden Hinweise, Richtlinien, Ordnungen und Dienstanweisungen: Studien- und Prüfungsordnung, die für meinen Studiengang zutrifft www.htwk-leipzig.de/studieren/studiengaenge/studien-pruefungsordnungen/ Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek der HTWK Leipzig Archivordnung, Hausordnung, Immatrikulationsordnung, Parkordnung, Brandschutzordnung, Gebühren- und Entgeltordnung Richtlinie zur Nutzung der HTWK-Card, Dienstanweisung Schließanlage Ordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz www.htwk-leipzig.de/arbeits-gesundheits-schutz...... Ort, Datum Unterschrift mit Vor- und Familienname Entscheidung des Prüfungsausschusses Befürwortung des Antrags für das.. Fachsemester Erteilte Auflagen:... Ablehnung des Antrags Begründung:.... Stempel...... Datum Vorsitzende/r Prüfungsausschuss Antrag auf Zulassung und Einschreibung für höhere Fachsemester Seite 3 3

Anlage 1 Antrag auf Zulassung und Einschreibung für höhere Fachsemester Antragsteller:. Vorname, Name Abschluss/ Abschluss Bachelor Abschluss Master Studiengang:...... Studiengangbezeichnung an der HTWK Leipzig gewünschtes Fachsemester Hinweis: Die Studien- und Prüfungsordnungen der HTWK Leipzig finden Sie unter: www.htwk-leipzig.de/studieren/studiengaenge/studien-pruefungsordnungen/ 1. Laut Prüfungs-/Studienordnung gefordertes Modul an der HTWK Leipzig:............ 2. Laut Prüfungs-/Studienordnung gefordertes Modul an der HTWK Leipzig:............ 3. Laut Prüfungs-/Studienordnung gefordertes Modul an der HTWK Leipzig:............ 4. Laut Prüfungs-/Studienordnung gefordertes Modul an der HTWK Leipzig:............ 5. Laut Prüfungs-/Studienordnung gefordertes Modul an der HTWK Leipzig:............

Hinweisblatt für Ihre Unterlagen Wichtige Hinweise, Richtlinien, Ordnungen und Dienstanweisungen Studien- und Prüfungsordnung, die für meinen Studiengang zutrifft www.htwk-leipzig.de/studieren/studiengaenge/studien-pruefungsordnungen/ Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek der HTWK Leipzig Archivordnung, Hausordnung, Immatrikulationsordnung, Parkordnung, Brandschutzordnung, Gebühren- und Entgeltordnung Richtlinie zur Nutzung der HTWK-Card, Dienstanweisung Schließanlage Ordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz www.htwk-leipzig.de/arbeits-gesundheits-schutz Ansprechpartner www.htwk-leipzig.de/studieren/beratung-und-service/ Dezernat Studienangelegenheiten Besucheradresse: Eichendorffstraße 2 1. Etage 04277 Leipzig Internet: www.htwk-leipzig.de/ds Postanschrift: Dezernat Studienangelegenheiten PF 30 11 66 04251 Leipzig E-Mail: Anke Preußker anke.preussker@htwk-leipzig.de +49 341 3076 6512 Birgit Päßler (Ausländerstudium) birgit.paeszler@htwk-leipzig.de +49 341 3076 6298