Der Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:



Ähnliche Dokumente
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) II A renate.irps@senaif.berlin.

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den Integration und Frauen Tel.: (928) II D Christian.Schlaebitz@senaif.berlin.

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am

Arbeitslosengeld II II

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) II D dietmar.jarkow@senaif.berlin.

7. Sitzung des Unterausschusses Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptausschusses vom 25. September 2007

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

Jobcenter Junges Mannheim

Monatsbericht August 2011

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Bundesprogramm. Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Mit Teilzeitausbildung Perspektiven schaffen

Jugend in Arbeit plus

BESCHÄFTIGUNG FÜR ÄLTERE ARBEIT-NEHMER AKTIONS-GEMEINSCHAFT

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Gliederung allgemeiner Teil

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna

Sitzungsleitung. Dr. Urs-Peter Oberlin 1/5

Impulse Inklusion Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Schriftliche Kleine Anfrage

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Erwerbsminderungsrente

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

DEINE ZUKUNFT ZEIGT GESICHT

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer Stand

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Das Landesprogramm JobPLUS in NRW

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode

Der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen ist am Standort Charlottenburger Straße 140 in Berlin zu erreichen.

Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften

Zahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

FYB-ACADEMY, Lindenallee 2B, Neunkirchen, WeGebAU. Wie Sie eine 100 % Förderung Ihrer Weiterbildung erhalten

Kammerservice_NEWSLETTER

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)

Nicht über uns ohne uns

Elternzeit Was ist das?

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Brücke in die Berufsausbildung

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Zur Vorlage in der Sitzung der E 4 am

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Senatsbeschluss am Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern ( Deutschlandbonds ) (Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft)

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org,

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Name der Ausbildungsstätte. 1. Wenn Sie diese Ausbildung beginnen: Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie dann? a) ohne Hauptschulabschluss

Stand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Bürgerhilfe Florstadt

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Schriftliche Kleine Anfrage

zeitna Personaldienstleistungen

EMIS - Langzeitmessung

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) III D 3 -

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Studieren- Erklärungen und Tipps

Empfehlungs- und Maßnahmenkatalog. Interne Revision. Erledigt am. Zuständ. Org. - Bereich. Kategorie 1. Erledigung

Gründungszuschuss 93 SGB III

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?

Zu 1.: darunter: Arbeitsstellen in der Arbeitnehmer- in der Arbeit-

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Auslobung des Wettbewerbs Reinickendorfer Frauen in Führung

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Infoveranstaltung Vergabeverfahren

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Transkript:

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 18. September 2013 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1471 - II C 2 - E-Mail: Thomas.Guenther@senaif.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - 1223 Vorlage zur Beschlussfassung über Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Haushaltsgesetz 2014/2015 - HG 14/15) Kapitel 0940 Titel 68355 Zuschüsse für Berliner Jobcoaching und Qualifizierung 28. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 22. August 2013 Berichtsauftrag Nr.: 61 Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00 Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: 0,00 Ansatz des kommenden Haushaltsjahres: 8.736.000 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00 Verfügungsbeschränkungen: 0,00 Aktuelles Ist (Stand: 31.08.2013): 0,00 Hinweis: Der Titel wird 2014 neu eingerichtet. Gesamtkosten: Der Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenArbIntFrau wird gebeten, dem Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 09 einen Bericht zu folgenden Fragen vorzulegen: Bündnis 90/Die Grünen Wir bitten um einen Bericht welche konkreten Maßnahmen für welche Zielgruppen mit wie vielen Förderfällen in den Jahren 2012 (IST und Planung) und 2013 (aktuelles IST und Planung) umgesetzt wurden bzw. noch umgesetzt werden und welche Förderfallzahlen für 2014 und 2015 geplant sind. Wie stellt sich die Drittmittelbeteiligung für die einzelnen Programme konkret dar? Wer betreut die Umsetzung dieser Programme? Ergänzend dazu bitten wir um detaillierte Informationen zu den nachfolgenden Programmen

- 2 - - Qualifizierung in Beschäftigung Förderrichtlinien, inhaltliche Ausrichtung und Zielgruppe, Planung und umgesetzte Förderfälle in 2012, Planung und aktuelle Förderfälle in 2013, sowie geplante Förderfälle für 2014 und 2015. Welche finanziellen Mittel standen 2012 bzw. stehen 2013 für dieses Programm zur Verfügung und In welcher Höhe wurden in den Jahren 2012 und 2013 bisher finanzielle Mittel verausgabt? Außerdem: Welche konkreten Absprachen gibt es mit der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg sowie den Berliner Jobcentern bezüglich der Umsetzung? Durch welche konkrete Maßnahmen soll die Praxistauglichkeit dieses Programms wesentlich verbessert werden? Mit welchen Förderinstrumenten nach SGB II bzw. Bundesprogrammen soll dieses Programm kombiniert werden? - Berliner Jobcoaching für private Unternehmen Förderrichtlinien, inhaltliche Ausrichtung und Zielgruppe, Planung und umgesetzte Förderfälle in 2012, Planung und aktuelle Förderfälle in 2013, sowie zur Verfügung stehende Fördersumme und geplante Förderfälle für 2014 und 2015. Wie ist der Betreuungsschlüssel? Wie viele Coaches stehen zur Verfügung? - Berliner Jobcoaching in öffentlich geförderter Beschäftigung Förderrichtlinien, inhaltliche Ausrichtung und Zielgruppe, Planung und umgesetzte Förderfälle in 2012, Planung und aktuelle Förderfälle in 2013, sowie zur Verfügung stehende Fördersumme und geplante Förderfälle für 2014 und 2015. Wie ist der Betreuungsschlüssel? Welchen Zeitrahmen umfasst das Coaching? Wie viele Coaches stehen im Rahmen des Programms bisher zur Verfügung? Mit welchen Förderinstrumenten nach dem SGB II/SGB III soll dieses Programm kombiniert werden? Werden die Berliner Jobcenter ihre bisher finanzierten Maßnahmen im Bereich Coaching weiter fortführen und wie ist dann die inhaltliche Abgrenzung zum Programm Berliner Jobcoaching? - Qualifizierung vor Beschäftigung Förderrichtlinien, inhaltliche Ausrichtung und Zielgruppen, geplante Förderfälle in 2014 und 2015. Wie ist die inhaltliche Ausrichtung des Programms im Gegensatz zu Qualifizierung in Beschäftigung? Wie grenzt sich dieses Programm zu den bereits vorhandenen Arbeitsmarkt- Förderinstrumenten der Bundesagentur für Arbeit ab? Welche konkreten Vereinbarungen gibt es mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg bzw. mit den Berliner Jobcentern, dass es zu keinem erneuten Aufbau von Doppelstrukturen gibt? Mit welchen Förderinstrumenten des SGB II /SGB II/ soll dieses Programm kombiniert werden? Linksfraktion Wie viele Förderfälle sind in 2014/2015 beim Job-Coaching geplant? Wie viele davon aus dem Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung und wie viele aus dem Bereich von Unternehmen? Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten, die pro Förderfall in dem Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung zugrunde gelegt werden, wie hoch die pro Förderfall aus dem Bereich der Unternehmen?

- 3 - Beteiligen sich die Unternehmen an den Kosten? Wenn ja, wie wird ihr Anteil berechnet? Welche Qualifizierungsmaßnahmen sind in 2014/2015 geplant, mit finanzieller Untersetzung? Wie viele Förderfälle sind in 2014/2015 geplant? Wie viele davon aus dem Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung und wie viele aus dem Bereich von Unternehmen? Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten, die pro Förderfall aus dem Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung zugrunde gelegt werden, wie hoch die pro Förderfall aus dem Bereich von Unternehmen? Beteiligen sich die Unternehmen an den Kosten der Qualifizierung? Wenn ja, wie wird ihr Anteil berechnet? Welche Kriterien gelten für die Teilnahme am Job-Coaching und Qualifizierung? Welche besonderen Kriterien oder Angebote gibt es für Teilnehmende mit familiären Verpflichtungen wie z.b. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen? Wie viele Coaches gibt es und wo sind sie angesiedelt? Wie hoch ist die Förderung pro Coach? Piratenfraktion Bitte finanziell untersetzte Einzelaufschlüsselung des Ansatzes nach den einzelnen Programmen bzw. Programmbestandteilen (Berliner Jobcoachings, QvB, QfB...) in den Jahren 2014 und 2015. Wann und in welcher Form soll das angekündigte Coaching für Alleinerziehende beginnen und mit welchen Förderfällen wird kalkuliert? Soll dies auch aus diesem Titel finanziert werden? Bitte inhaltlich erläutern, wofür die Verpflichtungsermächtigungen sein sollen. Welche Programme in diesem Titel werden durch wen wissenschaftlich begleitet? Was kostet die wissenschaftliche Begleitung? Wann sollen erstmals Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung vorliegen und dem Abgeordnetenhaus zugleitet werden? Wie viele Personen der potenziellen Zielgruppe von 22.000 Erwerbslosen nehmen derzeit am Berliner Jobcoaching teil (bitte aufschlüsseln nach öffentlich geförderter Beschäftigung und Privatwirtschaft)? Wie viele Jobcoaches und Teilnehmer_innen sollen es bis Ende 2013 noch werden? Berliner Jobcoaching in öffentlich geförderter Beschäftigung: Wie viele Teilnehmer_innen wurden 2012/2013 außerhalb von Maßnahmen gecoacht? Wie viele Teilnehmer_innen waren arbeitsuchende Nichtleistungsbezieher_innen? Welche Anstrengungen hat der Senat unternommen, diese Zielgruppen zu erreichen? Wie soll das Berliner Jobcoaching 2014/2015 konzeptionell weitergeführt werden? Wann wird es neu ausgeschrieben? Wie viele Jobcoaches mit welchem Betreuungsschlüssel sind für 2014/2015 geplant? Mit wie vielen Förderfällen wird 2014/2015 kalkuliert? Wie hoch ist der Altersdurchschnitt der Teilnehmer_innen? Berliner Jobcoaching bei privaten Unternehmen: Wie viele abgeschlossene Coaching-Vereinbarungen gibt es aktuell (bitte nach Monaten seit Programmstart aufschlüsseln sowie landeseigene Unternehmen gesondert ausweisen)? Mit wie vielen Förderfällen wird 2014/2015 kalkuliert? Qualifizierung für Beschäftigung: Welche Anstrengungen hat der Senat unternommen, um die Zielgruppe der arbeitsuchenden Nichtleistungsbezieher_innen zu erreichen? Liegen aktuell Maßnahmenkonzepte vor, welche diese Zielgruppe explizit ansprechen sollen?

- 4 - Was hat die Prüfung von Motivationsprüfungen als Anreiz zur Teilnahme an den Programmen ergeben? Haben bereits Gespräche mit BMAS und RDBB darüber stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wie hoch ist der Altersdurchschnitt der Teilnehmer_innen am QfB-Programm? Mit wie vielen Förderfällen rechnet der Senat noch bis Ende des Jahres 2013? Mit welchen Förderfällen wird 2014/2015 kalkuliert? Qualifizierung vor Beschäftigung: Wie viele Träger/Konzepte sind bis zum Fristende des Nachplanungsaufrufs am 26. Juli 2013 eingegangen? Mit welchen Förderfällen wird 2014/2015 kalkuliert? Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. Bündnis 90/Die Grünen Das Berliner Jobcoaching umfasst die Angebote bei Unternehmen, die vormals arbeitslose Personen eingestellt haben sowie das Coaching für Teilnehmende an Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung (ögb). Beide Instrumente werden ab 2014 erstmals aus einem gemeinsamen Titel finanziert. Die Veranschlagung erfolgte für das Jobcoaching bei Unternehmen bislang bei Titel 68332 und in ögb bei Titel 68356. Seit Beginn des Jobcoachings bei Unternehmen (01.10.2012) wurden bzw. werden 205 Teilnehmende betreut. Im vergangenen Jahr befanden sich 122 Personen im Jobcoaching bei Unternehmen. Die Förderung beträgt in der Regel ein halbes Jahr. Im Haushaltsjahr 2013 wurden 83 Coachingverträge bei Unternehmen abgeschlossen (Stand. 30.08.). Das Berliner Jobcoaching in der ögb war im Haushaltsjahr 2013 durchschnittlich für bis zu 2080 Maßnahmeteilnehmende geplant. Im vergangenen Jahr wurden 1.883 und für 2013 wurden 7.879 Neueintritte gemeldet (Stand: 14.08.2013). Insgesamt wurden im laufenden Haushaltsjahr bisher 7.879 Maßnahmeteilnehmende in Bürgerarbeit, FAV und Arbeitsgelegenheiten gecoacht. Beim Job-Coaching sind in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt jeweils jahresdurchschnittlich 4.775 Coachingfälle geplant, davon 242 im Bereich von Unternehmen und 2.033 im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung mit Landesbeteiligung sowie 2.500 Förderfälle in Arbeitsgelegenheiten (MAE) und Arbeitslose im SGB II-Bezug. Die jährliche Förderung des Berliner Jobcoaching bei Unternehmen wurde für die Haushaltsjahre 2012/2013 bislang i.h.v. 1.310.000 bei Titel 683 32 veranschlagt. Es wird in dieser Höhe, ebenso wie die FF-Planung, fortgeschrieben und ab 2014 bei Titel 683 55 nachgewiesen. Der Teilansatz für das Coaching in der ögb beträgt bislang 2.600.000 (für 2012/2013 veranschlagt bei Titel 683 56) und wird ab 2014 bei Titel 683 55 nachgewiesen und auf 5.667.000 aufgestockt. Grundsätzlich handelt es sich beim Berliner Jobcoaching um eine Landesförderung mit geringen ESF-Anteilen für arbeitsplatzstabilisierende Qualifizierung beim Jobcoaching in Unternehmen. Weitere Drittmittelbeteiligungen gibt es nicht. Die Förderung im Rahmen des Berliner Jobcoachings bei Unternehmen wird aktuell durch einen Zuwendungsvertrag zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und der gsub Projektegesellschaft mbh, die als Projektträger arbeitet, geregelt. Das Coaching in der ögb wird von der comovis GbR mit Zuwendungsbescheiden gefördert. Die Umsetzung erfolgt durch Beschäftigungsträger.

- 5 - Zur Qualifizierung im Organisationsbereich der Beschäftigungsförderung stehen die Instrumente Qualifizierung vor Beschäftigung (QvB) Qualifizierung für Beschäftigung (QfB) sowie Qualifizierung im Rahmen des Berliner Jobcoaching bei Unternehmen zur Verfügung. Einzelheiten zur bisherigen und künftigen Förderung werden nachfolgend erläutert. Qualifizierung für Beschäftigung (QfB) Es werden Maßnahmen mit einem Fördersatz von bis zu 3,50 / TN-Std. (Planansatz für die jahresdurchschnittlichen FF-Kosten: 1.440 ) gefördert. Die Maßnahmekosten werden aus Landes- und ESF-Mitteln finanziert, ergänzend werden die ALG-II-Bezüge der Teilnehmenden als nationale Kofinanzierungsanteile eingebracht. Auf der Grundlage der Senatsvorlage zur öffentlich geförderten Beschäftigung vom 13.03.2012 wurde die Förderung von beruflicher Qualifizierung zur Integration bzw. Reintegration von arbeitslosen Personen in den Arbeitsprozess bis dahin begrenzt auf Teilnehmende in Arbeitsgelegenheiten nach 16 d SGB II für alle Teilnehmende an Maßnahmen der Beschäftigungsförderung geöffnet. Dazu gehören die Bürgerarbeit sowie evtl. Folgeprogramme des Bundes, FAV sowie nach 88 SGB III geförderte ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nichtleistungsempfangende Arbeitslose können an den Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, soweit sie bei einer Berliner Arbeitsagentur bzw. einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet sind. Die Planung und Realisierung für 2012/2013 stellt sich wie folgt dar (Haushaltsplan 2012/2013: Titel 683 56, Nr. 4 und Titel 683 92, Nr. 11) Zusatzjobs & Bildung -: Ansatz 2012: 1.450.000 (Land) 6.000.000 (ESF) Ist 2012: 671.270 (Land) 1.668.004 (ESF) Plan FF 2012: 5.729 FF (durchschnittlich) Ist FF 2012: 1.731 FF (durchschnittlich) Ansatz 2013: 1.450.000 (Land) 6.000.000 (ESF) Ist 21.08.13: 283.474 (Land) 171.049 (ESF) Prognose 2013: 642.000 (Land) 580.000 (ESF) Plan FF 2013: 5.173 FF (durchschnittlich) Ist FF Stand: 31.07.13: 669 FF (durchschnittlich) Für Qualifizierung für Beschäftigung ist in den Haushaltsjahren 2014/15 bei Titel 683 55 jeweils ein Teilansatz von 259.000 Landesmittel sowie bei Titel 683 92 240.000 bzw. 420.000 ESF-Mittel (insgesamt: 1.387 FF bzw. 1.887 FF) eingeplant. Das größte Problem stellt nach wie vor die Bundesregelung dar, nach der eine Teilnahme an Qualifizierung während der Arbeitszeit nicht zulässig ist und auch eine Blockung der Qualifizierung während der Dauer der Beschäftigungsmaßnahme keine Zustimmung findet. Über das Angebot des Landes wie auch zu den übrigen Förderinstrumenten aus Landesmitteln gab es in den vergangenen Monaten wiederholt Informations- und Abstimmungsgespräche mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, im gemeinsamen Forum der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Berliner Jobcenter sowie ebenso in einzelnen Kontakten mit Jobcentern. So lange die erfolgte Länderinitiative auf Bundesebene nicht zu einer Korrektur der Vorgaben führt, ist aber eine größere Nachfrage nach den Qualifizierungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Die Titelansätze (v.a. im Bereich des ESF) sind entsprechend angepasst worden, d.h. die Teilansätze sind gegenüber 2013 reduziert. Zusätzlich wird in Abstimmung mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und der Senatsverwaltung für Finanzen geprüft, ob die Nachfrage nach QfB durch Motivationsprämien gesteigert werden kann. Hierfür ist eine landesrechtliche Regelung erforderlich. Im vierten Quartal 2012 wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt und auf dieser Basis Maßnahmen ausgewählt. Diese werden von den Trägern entsprechend der Nachfrage im laufenden Jahr durchgeführt.

- 6 - Berliner Jobcoaching bei Unternehmen Für die Förderung im Haushaltsjahr 2013 gelten, wie oben erwähnt, die Regelungen im Zuwendungsvertrag zwischen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und der gsub Projektegesellschaft mbh. Ab 2014 erteilt der arbeitsmarktliche Treuhänder, wie bei den übrigen Förderinstrumenten, einen Zuwendungsbescheid und reicht die Fördermittel auf Basis einer Förderanlage an den Projektträger aus. Danach gilt Folgendes: Das Land Berlin fördert das Projekt Berliner Jobcoaching bei Unternehmen zur Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen neu eingestellter, zuvor arbeitslos gemeldeter Personen in Unternehmen auf dem ersten Arbeitsmarkt mit dem Ziel einer nachhaltigen Beschäftigungsförderung. Finanziert wird neben dem eigentlichen Coaching auch ein Zuschuss zur begleitenden Qualifizierung der neu eingestellten Beschäftigten sowie bei Nichtleistungsempfangenden auch ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Der Projektträger, bislang die gsub-projektegesellschaft mbh, wird im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens 2014 neu ausgewählt. Im Rahmen der Ressortverantwortung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gelten aktuell folgende Regelungen: a. ALG-I- und ALG-II-Empfangende können unabhängig von einer bereits in Aussicht stehenden Einstellung in ein Unternehmen eine Beratung erhalten sowie Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen aus Landes- oder Bundesförderungen und Maßnahmen der Berliner Jobcenter nach 45 SGB III. b. Das Angebot des Projektträgers für das Berliner Jobcoaching bei Unternehmen umfasst auch ein into-the-job-coaching. Die Prozesse werden bewerberorientiert vor Abschluss eines Arbeitsvertrages aktiv unterstützt. Die Coachingleistungen können in die zu erbringenden Kennzahlen/Coachingstunden mit einem durchschnittlichen Kontingent von fünf Coachingstunden pro Bewerber und Bewerberinnen abgerechnet werden. c. Im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung werden gefördert: 1. Stellen beim Projektträger für die Durchführung des Coaching für die Betriebe mit einem Schlüssel von 1:40 im Verhältnis zu den geplanten Arbeitnehmer/-innen in den Unternehmen, 2. erforderliche Sachkosten für die Durchführung des Projektes, 3. die Qualifizierungskosten für die bei den Unternehmen eingestellten Arbeitskräfte in Höhe von bis zu 1.440, bei Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 50 höchstens jedoch 50% der Kosten und/oder 4. bei sog. Nichtleistungsempfangenden einen Eingliederungszuschuss aus Landesmitteln bis zu 5.600 EUR in 6 Monaten bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis in Höhe von mindestens 1.300 AN-Bruttoentgelt. Es stehen bei der gsub-projektegesellschaft mbh derzeit sieben Coaches zur Verfügung. Ab den Haushaltsjahren 2014/ 2015 erfolgt diese Förderung auf der Grundlage der derzeit noch laufenden Abstimmungen zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und der Fachverwaltung. Berliner Jobcoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung Für das Instrument sind die Förderregularien in einer Anlage zu den Treuhandverträgen mit den comovis-gesellschaften fixiert. Hierzu ist Folgendes ausgeführt: Auf der Grundlage der Senatsvorlage zur öffentlich geförderten Beschäftigung (ögb) vom 13.03.2012 wird ein Job-Coaching begleitend zu Beschäftigungsmaßnahmen ( 16 SGB II, Bundesprogramme) gefördert. Den Maßnahmeteilnehmenden soll damit ein Coaching-angebot

- 7 - zur Verbesserung der Integrationschancen auf dem ungeförderten Arbeitsmarkt unterbreitet werden. Bei geeigneten Trägern werden mit dem Schlüssel 1:40 Coaches eingestellt und aus den Fördermitteln dieses Instruments finanziert. Der Fördersatz beträgt dabei jahresdurchschnittlich 1.250 pro FF, bei 40 Beratungsfällen also 50.000 pro Coach (Personal- und Sachkosten). Es handelt sich dabei um eine reine Landesförderung ohne Drittmittelbeteiligung. Das Coachingangebot erfolgt entweder direkt bei den Beschäftigungsträgern durch eigenes Personal oder durch Beratungsstützpunkte für kleine Träger/Projekte. Den Maßnahmeteilnehmenden wird ein Beratungsangebot unterbreitet, das aufbauend auf der Eingliederungsvereinbarung zwischen den Beschäftigten und ihren zuständigen Jobcentern folgende Schritte umfasst: 1. Ausführliche Erstberatung auf Basis der mit dem Jobcenter abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung, 2. Erstellung eines persönlichen Entwicklungsplans, 3. Umsetzung der im Entwicklungsplan vereinbarten Schritte und die 4. nachgehende Beratung und Vermittlungsaktivitäten, einschließlich der Dokumentation des Integrationsprozesses. Die Inanspruchnahme der Beratung soll für ein Erstgespräch, die Erstellung eines Entwicklungsplanes und ein dazugehöriges Auswertungsgespräch jedem/r Maßnahmeteilnehmenden nahegelegt werden. Des Weiteren soll für die vorhandenen Bildungsangebote, insbesondere die landesfinanzierten Angebote an Qualifizierungsmaßnahmen (QfB), durch Information über die Inhalte und Ziele bei den Maßnahmeteilnehmenden durch die Coaches geworben werden. Mit Stand vom 14.08.2013 waren durchschnittlich 83 Coaches im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung bei Beschäftigungsträgern eingesetzt. Die Coaches stehen den Maßnahmeteilnehmenden für den gesamten Maßnahmezeitraum sowie im Rahmen einer Nachbetreuung bei Bedarf zur Verfügung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Coachings ist die Teilnahme an Beschäftigungsmaßnahmen. Dazu gehören die Bürgerarbeit sowie evtl. Folgeprogramme des Bundes, AGH, FAV sowie nach 88 SGB III geförderte ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Jobcenter bieten nicht flächendeckend Coaching für ihre Maßnahmeteilnehmenden an. Teilweise ist ein entsprechendes Angebot im Rahmen der Bürgerarbeit von ihnen eingekauft worden. Über die weitere Planung in diesem Zusammenhang liegen keine Informationen vor. Da das Berliner Jobcoaching jedoch intensiv kommuniziert worden ist und von den Jobcentern bei ihren Planungen insoweit berücksichtigt werden konnte, werden sie erfahrungsgemäß ihre Ressourcen daher weitgehend auf andere Instrumente konzentrieren. Qualifizierung vor Beschäftigung (QvB) Die Maßnahmen mit einem Fördersatz von bis zu 3,50 / TN-Std. (Planansatz für die jahresdurchschnittlichen FF-Kosten: 4.800 ) werden durch die comovis-gesellschaften als Treuhänder des Landes Berlin bewilligt. Die Maßnahmekosten werden aus Landes- und ESF- Mitteln finanziert, ergänzend werden die ALG-II-Bezüge der Teilnehmenden als nationale Kofinanzierungsanteile eingebracht. In der entsprechenden Anlage zu den Treuhandverträgen ist die Ausrichtung des Förderinstrumentes wie folgt geregelt: Es werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Berufsorientierung für die Integration bzw. Reintegration von arbeitslosen Personen in den Arbeitsprozess gefördert. Die Maßnahmen müssen arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig und auf die persönlichen und fachlichen Eignungen der Teilnehmer/-innen zugeschnitten sein und sie orientieren sich am Bedarf der Wirtschaft. Die Förderungen erfolgen zusätzlich und nicht in Konkurrenz zur Förderung beruflicher Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III/SGB II und zu arbeitsmarktpolitischen

- 8 - Sonderprogrammen des Bundes sowie der EU. Die Förderung erfolgt für die berufliche Qualifizierung von arbeitslosen Teilnehmern und Teilnehmerinnen, insbesondere von am Arbeitsmarkt benachteiligten Arbeitslosen mit Migrationshintergrund (Ausländer/-innen, Aussiedler/-innen usw.), Jugendliche, Frauen sowie Studienabbrecher/-innen. Die Planung und Realisierung für 2012/13 wie folgt dar (Titel 683 51 Nr. 3 und Titel 683 92, Nr. 9):- Integrationsmaßnahmen - Ansatz 2012: 1.613.000 (Land) 7.000.000 (ESF) Ist 2012: 3.647.990 (Land) 4.313.099 (ESF) Plan FF 2012: 1.794 FF Ist FF 2012: 1.671 FF Ansatz 2013: 1.500.000 (Land) 7.000.000 (ESF) Ist 21.08.13: 735.686 (Land) 6.278.470 (ESF) Prognose 2013: 1.350.000 (Land) 9.000.000 (ESF) Plan FF 2013: 1.771 FF Ist FF 31.07.13: 1.789 FF Für 2014/15 ist bei Titel 683 55 jeweils ein Teilansatz von 1.500.000 (Land) und bei Titel 683 92 10.000.000 (ESF) eingeplant (insgesamt jeweils 2.395 Förderfälle). Im ersten Halbjahr 2013 wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt und auf dieser Basis Maßnahmen ausgewählt. Diese werden von den Trägern entsprechend der Nachfrage im laufenden Jahr und teilweise noch 2014 durchgeführt. Die Maßnahmen laufen mit einem höheren Stundenumfang als die im Rahmen von QfB, die beschäftigungsbegleitend angeboten werden. Auch ist vielfach ein Praktikum in Betrieben enthalten. Diese Förderung soll vor Aufnahme einer Beschäftigung stehen. Insofern ist eine Kombination z.b. mit Lohnkostenförderinstrumenten möglich, aber auch mit einer anschließenden Maßnahme der öffentlich geförderten Beschäftigung. In diesem Fall dient es vor allem arbeitsmarktferneren Kundinnen und Kunden der Jobcenter, die noch nicht direkt im Anschluss an die Qualifizierung in ein Unternehmen vermittelt werden können. Mit besonderen Schwerpunkten, wie Sprachmodulen für Personen mit Migrationshintergrund, oder Zielgruppen, wie Berufsrückkehrenden, Alleinerziehende usw., ergänzt dieses Förderinstrument das Angebot an Maßnahmen beruflicher Qualifizierung nach den SGB II / III. Das Angebot ist ebenfalls mit den Stellen der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt, um Förderkonkurrenzen zu vermeiden. Inhaltlich werden mit QvB vor allem Grundbildungsinhalte vermittelt, die für die Jobcenter nicht förderfähig sind. Die Qualifizierung im Rahmen des Berliner Jobcoaching bei Unternehmen ist im o.g. Teilansatz für das Coaching bei Unternehmen enthalten und wird daraus bedarfsweise mit gefördert. Linksfraktion Grundsätzlich werden gleiche Förderkonditionen für das Coaching und die Qualifizierung in der ögb und in Unternehmen zugrunde gelegt. Allerdings ergibt sich durch die geringere Anzahl von Beratungen, die in Arbeitsverhältnisse in Betrieben münden, für das Berliner Jobcoaching bei Unternehmen ein höherer Kostensatz, gemessen an diesen Förderfällen. Das Berliner Jobcoaching bei Unternehmen umfasst zusätzlich die Akquisition und Beratung interessierter Betriebe, die Abstimmung mit Arbeitsagenturen und Jobcentern und die Beratung einer weit größeren Zahl interessierter Arbeit suchender Personen im Vorfeld, als dann in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden können. Außerdem wird eine Stellenbörse angeboten, die

- 9 - mit der Förderung verbunden ist. Aufgrund dieser zusätzlichen Leistungsinhalte liegt der Förderfallkostensatz hier rechnerisch bei 5.128 gegenüber 1.250 in der ögb. Beim Berliner Jobcoaching in Unternehmen ist eine Beteiligung der Betriebe an den Kosten der Qualifizierung vorgesehen. Kriterium für die Teilnahme am Job-Coaching und Qualifizierung sind aus fachlicher Sicht grundsätzlich Arbeitslosigkeit bzw. Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Soweit die betreffende Person zu der o.g. Zielgruppe gehört und sie bzw. der betreffende Betrieb im Fall des Berliner Jobcoaching in Unternehmen interessiert ist, kann das entsprechende Angebot in Anspruch genommen werden. Nach den Vorschriften des Bundes müssen die Angebote für Maßnahmeteilnehmende in der öffentlich geförderten Beschäftigung außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Daher sind Sonderregelungen, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit, in dem Kontext nicht möglich. Allerdings erfolgen die Beratungsangebote auch vor Ort und bei den Beschäftigungsträgern, so dass dann zusätzliche Wege (Zeitaufwand) wegfallen. Die Coaches werden im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert. Einen einheitlichen Fördersatz gibt es nicht. Die Eingruppierung soll dabei die Tarifgruppe E9 des TV-L nicht überschreiten. Zumeist haben größere Träger ein hauseigenes Vergütungswerk, an dem sich die Entlohnung bemisst. In den übrigen Fällen werden individuelle Vereinbarungen im Rahmen der Arbeitsverträge ausgehandelt. Die Coaches für das Jobcoaching bei Unternehmen werden bei der gsub Projektegesellschaft mbh nach der internen Vergütungsstruktur je nach ihren Aufgaben bezahlt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hingewiesen. Piratenfraktion Einzelaufschlüsselung des Ansatzes: Instrumente Berliner Jobcoaching in Unternehmen (EGZ, FAV, BJO, LKMU) Qualifizierung zum Jobcoaching in Unternehmen Berliner Jobcoaching in öffentlich geförderter Beschäftigung (Bürgerarbeit, and. Bundesprogramme) Qualifizierung zum Jobcoaching in öffentlich geförderter Beschäftigung (Bürgerarbeit, and. Bundesprogramme)* HH- Planansatz 2014 Förderfälle im Jahresdurchschnitt HH- Planansatz 2015 Förderfälle im Jahresdurchschnitt 1.240.000 242 1.240.000 242 70.000 48 70.000 48 1.500.000 1.200 1.500.000 1.200 259.000 180 259.000 180 Berliner Jobcoaching in öffentlich geförderter Beschäftigung (FAV) 1.042.000 833 1.042.000 833

- 10 - Berliner Jobcoaching in Arbeitsgelegenheiten (MAE) und Arbeitslose im SGB II-Bezug 3.125.000 2.500 3.125.000 2.500 Qualifizierung vor Beschäftigung - Landesmittel 1.500.000 2.395 1.500.000 2.395 * Absolut ergeben sich aufgrund der dreimonatigen Laufzeit 720 Förderfälle p.a. Das Coaching für Alleinerziehende hat bereits begonnen (Laufzeit 01.05.2013-31.12.2013 Modellphase) und wird derzeit in der Modellphase aus Titel 683 51/ Ukt. 207 in Höhe von 217.359,13 finanziert. Derzeit ist die Modellphase mit 200 FF vorgesehen. Nach der Modellphase ist eine Übernahme in den Titel 683 55 vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigungen stehen für teilweise haushaltsjahrübergreifende Förderungen zur Verfügung bzw. zur rechtzeitigen Bescheiderteilung für das jeweils nächste Haushaltsjahr, um eine reibungslose Anschlussfinanzierung sicherzustellen. Es ist beabsichtigt, das Berliner Jobcoaching durch eine Evaluation wissenschaftlich zu begleiten. Die Kosten der Evaluation können erst nach Vorliegen der entsprechenden Angebote kalkuliert werden. Mit ersten Ergebnissen kann nicht vor Ende 2014 gerechnet werden. Berliner Jobcoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung Mit Stand vom 14.08.2013 haben 638 Personen entweder ein erstes Beratungsangebot erhalten oder befanden sich in einer maßnahmenachgehenden Beratung mit Vermittlungsaktivitäten des Coachings. Für das Jahr 2012 liegen dazu noch keine validen Zahlen vor, doch wird davon ausgegangen, dass es nur wenige solcher Beratungsfälle gab. Hinsichtlich der arbeitssuchenden Nichtleistungsempfänger liegen der Senatsverwaltung keine statistischen Angaben vor. Es wird eingeschätzt, dass es sich nur um einzelne Coachingfälle handeln kann. Für 2014/2015 ist vorgesehen, das Jobcoaching noch stärker auf die Bildung möglichst nahtloser Integrations- und Qualifizierungsketten auszurichten. Valide Zahlen zur Altersstruktur der Teilnehmenden am Berliner Jobcoaching liegen erst ab Oktober 2013 vor. Berliner Jobcoaching bei Unternehmen Im Jahr 2012 sind 122 Teilnehmende in das Programm bzw. das Vorläuferprogramm eingetreten. Vom 01.01.2013 bis zum 27.08.2013 sind 83 Teilnehmende eingetreten. Vom Stellen- und Bewerbermanagement wurden im Jahr 2012 125 Stellen und 2.000 Bewerbungen betreut, in 2013 bislang 75 Stellen und 1.420 Bewerbungen. Beim Jobcoaching in Unternehmen gibt es aktuell 83 Coachingverträge mit Unternehmen. Qualifizierung für Beschäftigung (QfB) Das Instrument QfB ist der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den Jobcentern bekannt und wird dort auch den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorgestellt. Nichtbezieher passiver Grundsicherungsleistungen sind hiervon in gleicher Weise erfasst, sofern sie nicht unter 10 SGB II fallen. Der Senat prüft, ob die Bereitschaft zur Teilnahme an QfB-Maßnahmen außerhalb der Arbeitszeit von Arbeitsgelegenheiten mit Hilfe von Motivationsprämien gesteigert werden kann. Hierzu haben Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit und der Regionaldirektion Berlin- Brandenburg stattgefunden. Im Ergebnis dieser Gespräche kann festgestellt werden, dass Motivationsprämien ohne Anrechnung auf die passiven Grundsicherungsleistungen gewährt werden können, so weit dieses auf einer landesrechtlichen Rechtsgrundlage erfolgt.

- 11 - Am Programm QfB haben in 2013 bisher Personen mit folgender Altersverteilung teilgenommen: bis 25 Jahre: 36 Teilnehmer 50-55 Jahre: 45 Teilnehmer 55-65 Jahre: 45 Teilnehmer Qualifizierung vor Beschäftigung (QvB) Bis zum Ende des Nachplanungsaufrufes für QvB im Juli 2013 sind 173 Maßnahmen eingegangen. Nach Bereinigung grober Fehler verblieben 167 Maßnahmen, davon 15 mit Korrekturbedarf. Der Mittelbedarf bezogen auf den Nachplanungsaufruf beträgt für 2013 insgesamt 3,13 Mio. und für 2014 5,82 Mio.. Der Gesamtansatz für die Jahre 2014/2015 beträgt jeweils 11,50 Mio. p.a. (Titel 68355 und 68392). Entsprechende Mittel wurden durch Umschichtung bereitgestellt. Dilek Kolat Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen