Schalltechnische Untersuchung Umbau des Bahnhofs Entringen

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Transkript:

I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 1932/2-19. September 2016 Auftraggeber: Zweckverband ÖPNV im Ammertal Wilhelm-Keil-Straße 50 72072 Tübingen Bearbeitung: M.Eng. Dipl.-Geogr. Stefanie Rahner B Ü R O S T U T T G A R T Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Tel: 0711 / 218 42 63-0 Fax: 0711 / 218 42 63-9 Messstelle nach 29 BImSchG für Geräusche B Ü R O F R E I B U R G Engelbergerstraße 19 79106 Freiburg i. Br. Tel: 0761 / 595 796 78 Fax: 0761 / 595 796 79 B Ü R O D O R T M U N D Ruhrallee 9 44139 Dortmund Tel: 0231 / 139 746 88 Fax: 0231 / 139 746 89 Email: info@heine-jud.de THOMAS HEINE Dipl.-Ing.(FH) von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Standorte und Prüfverfahren. AXEL JUD Dipl.-Geograph von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionen und Schallschutz im Städtebau

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines und Aufgabenstellung... 1 2 Unterlagen... 2 2.1 Projektbezogene Unterlagen...2 2.2 Gesetze, Normen und Regelwerke...2 3 Beurteilungsgrundlagen... 3 3.1 Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm...3 3.2 Prüfung der Anwendbarkeit der 16. BImSchV...4 3.3 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit...6 4 Beschreibung der repräsentativen Baustellensituationen... 7 5 Schallschutzkonzept... 9 6 Bildung der Beurteilungspegel - Verfahren... 10 6.1 Schallleistungspegel...10 6.2 Ausbreitungsberechnung...11 7 Ergebnisse und Beurteilung des Baulärms... 12 7.1 Bau der Unterführung...12 7.2 Bau der Außenbahnsteige...13 7.3 Abbruch des Mittelbahnsteigs...14 7.4 Neugestaltung Bahnübergang...15 8 Zusammenfassende Beurteilung... 16 9 Anhang... 17 Die Untersuchung enthält 17 Textseiten, 9 Anlagen und 4 Karten. Stuttgart, den 19. September 2016 Dipl.-Geogr. Axel Jud M.Eng. Dipl.-Geogr. Stefanie Rahner 1932/2-19.09.2016

1 Allgemeines und Aufgabenstellung Der Zweckverband ÖPNV im Ammertal plant den. Es sollen zwei neue Außenbahnsteige sowie eine Unterführung errichtet werden. Der bestehende Mittelbahnsteig wird abgebrochen. Darüber hinaus soll der bestehende Bahnübergang Poltringer Weg neu gestaltet werden. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wird die Situation durch den Baulärm ermittelt und beurteilt. Beurteilungsgrundlage ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) 1. Im Einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte: o o o o Erarbeiten eines Rechenmodells für 4 repräsentative Baustellensituationen, Ermittlung der Beurteilungspegel an der angrenzenden Bebauung, Vorschläge zu Minderungsmaßnahmen, Textfassung und Darstellung der Situation in Form von Lärmkarten. 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) - Geräuschimmissionen, 19. August 1970. 1932/2-19.09.2016 1

2 Unterlagen 2.1 Projektbezogene Unterlagen Folgende Unterlagen wurden zur Erstellung dieses Berichts herangezogen: o o Lageplan Bahnsteig Neubau Entringen, Maßstab 1:500, digital, Stand 02.04.2016 Umbau Bahnhof Entringen - Baudurchführung, G.i.V. Gesellschaft für interdisziplinäres Verfahrensmanagement mbh & Co. KG, Stand 16.08.2016 2.2 Gesetze, Normen und Regelwerke o Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) - Geräuschimmissionen, 19. August 1970. o DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2: 1996). 1999. o o o Knothe, Ekkehard (1995): Technischer Bericht zur Untersuchung der LKWund Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen. Wiesbaden: Hess. Landesanst. für Umwelt. Krämer, Erich (1998): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen. Wiesbaden: Hessische Landesanst. für Umwelt. Krämer, Erich; Leiker, Herbert; Wilms, Ulrich (2004): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen. Wiesbaden: HLUG. o Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). o Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist. o Steudel, Dietrich; Roll, Eckhard; Schott, Jürgen et (2012): Umwelt- Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen. Teil VI - Schutz vor Schallimmissionen aus Schienenverkehr. 1932/2-19.09.2016 2

3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm Zur Beurteilung der Schallimmissionen des Baustellenlärms werden die Richtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) 1 herangezogen. Tabelle 1 - Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm, außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung a) Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen untergebracht sind b) Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind c) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind d) Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind e) Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwert in tags (7 bis 20 Uhr) nachts (20 bis 7 Uhr) 70 70 65 50 60 45 55 40 50 35 45 35 Der Richtwert ist überschritten, wenn der ermittelte Beurteilungspegel höhere Werte als den Immissionsrichtwert erreicht. Der Richtwert für die Nachtzeit ist ferner überschritten, wenn ein Messwert oder mehrere Messwerte den Immissionsrichtwert um mehr als 20 überschreiten. 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) - Geräuschimmissionen, 19. August 1970. 1932/2-19.09.2016 3

3.2 Prüfung der Anwendbarkeit der 16. BImSchV Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) 1 gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung [ ] von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen [ ]. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn o ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder o durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird oder o der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird (gilt nicht in Gewerbegebieten). Liegt ein Neubau bzw. eine wesentliche Änderung vor, werden die Beurteilungspegel bestimmt und den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV gegenübergestellt. Bei einer Überschreitung der Grenzwerte besteht ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach. Im Bereich des Bahnhofs Entringen sollen zwei neue Außenbahnsteige entstehen. Die beiden Gleise der Ammertalbahn werden hierfür in ihrer Lage und Höhe nicht verändert. Gemäß Eisenbahn-Bundesamt 2 zählt der Bau eines Bahnsteiges (ohne Gradienten-/ Lageveränderung der Gleise) nicht als erheblicher baulicher Eingriff im Sinne der 16. BImSchV. Gleiches gilt für die Anpassung des Bahnüberganges Poltringer Weg. Da weder ein Neubau, noch ein erheblicher baulicher Eingriff vorliegen, besteht keine Grundlage zur Anwendung der 16. BImSchV. 1 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist. 2 Steudel, Dietrich; Roll, Eckhard; Schott, Jürgen et (2012): Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen. Teil VI - Schutz vor Schallimmissionen aus Schienenverkehr. 1932/2-19.09.2016 4

Lautsprecherdurchsagen Gemäß den Erläuterungen zur Anlage 2 der 16. BImSchV 1 sind Lautsprecherdurchsagen an Bahnhöfen nicht nach der 16. BImSchV 2, sondern nach TA Lärm 3 zu beurteilen. Bei den geplanten elektroakustischen Lautsprecheranlagen (ELA) handelt es sich um betriebliche Lautsprecheranlagen zur Reisendeninformation und zur Warnung vor Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Die Anlagen dienen ausschließlich der Live-Beschallung, d.h. nur bei betrieblicher Notwendigkeit werden Ansagen durch das Betriebspersonal durchgeführt. Automatische Bahnsteigansagen, wie z.b. Zugankündigungen etc. werden nicht durchgeführt. Die ELA verfügen über eine Lautsprecherlinienüberwachung mit automatischer Anpassung des Schallpegels. Die Höhe des Schallpegels wird an die Umgebungsgeräusche angepasst und in den Nachtstunden automatisch abgesenkt. Für die Lautsprecheranlagen werden daher keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. 1 Erläuterungen zur Anlage 2 der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV), Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur, Stand 23. Februar 2015 2 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist. 3 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 1932/2-19.09.2016 5

3.3 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Die örtliche Situation im Bereich des Bahnhofs Entringen ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 1 - Schutzbedürftigkeit Bereich Bahnhof Entringen Die Bebauung östlich und südöstlich des Bahnhofs befindet sich im allgemeinen Wohngebiet. Für das Bahnhofsgebäude (Bahnhofstraße 28) besteht keine Gebietsausweisung, hierfür werden ersatzweise die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete herangezogen. 1932/2-19.09.2016 6

4 Beschreibung der repräsentativen Baustellensituationen Im Bereich des Bahnhofs Entringen sollen zwei neue Außenbahnsteige errichtet werden. Um den Zugang zu den Bahnsteigen sicherzustellen, werden eine Unterführung einschließlich der zugehörigen Zuwegungen und Rampen sowie Treppen und Aufzüge erstellt. Der bestehende Mittelbahnsteig wird abgebrochen. Im direkten Umfeld der neuen Bahnbetriebsanlagen werden neue Grünanlagen erstellt. Des Weiteren soll der weiter südlich gelegene Bahnübergang Poltringer Weg neu gestaltet werden. Als maßgebliche und repräsentative Baustellensituationen werden der Bau der Unterführung, der Neubau der Außenbahnsteige, der Abbruch des Mittelbahnsteigs sowie die Neugestaltung des Bahnüberganges betrachtet. Zu den vorgesehenen Bauabläufen sind bisher keine Details bekannt. Die eingesetzten Baumaschinen sowie ihre jeweiligen Einwirkzeiten wurden daher anhand der Angaben seitens des Auftraggebers 1 sowie aus Erfahrungswerten vergleichbarer Baustellen abgeleitet. Die Maschinen, deren Einwirkzeiten sowie die Schallleistungspegel können der Tabelle im Anhang (Anlage 1) entnommen werden. Die Angaben entsprechen der Schallabstrahlung üblicher Baumaschinen und Betriebsabläufe. Folgende Maschinen wurden für die Baustellensituationen angesetzt: 1. Bau der Unterführung 1 Bagger 1 Betonmischer 1 Flaschenrüttler 1 LKW 1 Kran 2. Bahnsteigbau 1 Bagger 1 Radlader 1 LKW 1 Rüttelplatte 3. Abbruch Bahnsteig 1 Bagger 1 LKW 1 Kran 1 Umbau Bahnhof Entringen - Baudurchführung, G.i.V. Gesellschaft für interdisziplinäres Verfahrensmanagement mbh & Co. KG, Stand 16.08.2016 1932/2-19.09.2016 7

4. Neugestaltung Bahnübergang 1 Bagger 1 Radlader 1 LKW 1 Rüttelplatte 1932/2-19.09.2016 8

5 Schallschutzkonzept Im Rahmen der Baumaßnahmen ist das nachfolgende Schallschutzkonzept umzusetzen: o Die Bauarbeiten werden ausschließlich tagsüber (7 00 bis 20 00 Uhr) durchgeführt. o Die Einwirkzeit der Maschinen wurde bei den Berechnungen mit einer Dauer von maximal 8 Stunden tags berücksichtigt (vgl. Anlage 1). Eine weitere Begrenzung der Betriebszeiten bewirkt zwar eine Pegelminderung an einem Tag, dadurch wird aber auch die Anzahl der Tage, an denen die Anwohner belastet werden, erhöht. Eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte kann durch eine Betriebszeitenregelung nicht erreicht werden. Eine weitergehende Betriebszeitenbegrenzung ist nicht zu empfehlen, um die Gesamtdauer der Belastung der Anwohner möglichst gering zu halten. o Nach Möglichkeit ist ein zeitgleicher Einsatz mehrerer geräuschintensiver Maschinen und Geräte zur Minimierung der Dauer der geräuschintensiven Bauphasen vorzusehen. Im Bereich von Schallquellen mit hoher Abstrahlung ist grundsätzlich der Einsatz von abschirmenden Elementen (z.b. mobile Stellwände) oder die Teileinhausung bzw. Kapselung von Maschinen (z.b. Kompressoren) möglich. Aufgrund der erforderlichen Zugänglichkeit der Baustelle ist ein Einsatz mobiler Stellwände zum Teil nur sehr eingeschränkt möglich. In jedem Fall sind vorhandene abschirmende Elemente (z.b. Nebengebäude) zu nutzen. Das vorstehende Schallschutzkonzept wurde bei den durchgeführten Berechnungen bereits berücksichtigt. Dies gilt nicht für die Nutzung abschirmender Elemente, da über eine Nutzung der vorhandenen baulichen Situation bzw. den Einsatz von Stellwänden erst im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahmen entschieden werden kann. Hierdurch kann ggf. eine weitere Verringerung der Lärmbelastung erreicht werden. 1932/2-19.09.2016 9

6 Bildung der Beurteilungspegel - Verfahren Die Immissionspegel der einzelnen Maschinen und Geräte werden unter Berücksichtigung der Einwirkdauer sowie besonderer Geräuschmerkmale (Tonund Impulshaltigkeit) zum Beurteilungspegel zusammengefasst. Die Betriebsdauer der einzelnen Baumaschinen wird bei der Bildung des Beurteilungspegels gemäß AVV Baulärm 1 wie folgt berücksichtigt: Tabelle 2 - Zeitkorrektur in Abhängigkeit von der Betriebsdauer Durchschnittliche tägliche Betriebsdauer in der Zeit von Zeitkorrektur tags 7 bis 20 Uhr nachts 20 bis 7 Uhr Bis 2,5 Stunden Bis 2 Stunden -10 2,5 bis 8 Stunden 2 bis 6 Stunden -5 Über 8 Stunden Über 6 Stunden 0 6.1 Schallleistungspegel Genaue Angaben zu den eingesetzten Maschinen sowie deren Einsatzzeiten sind bisher nicht bekannt. Die angesetzten Schallleistungspegel wurden aus Literaturangaben 2,3,4 abgeleitet. Die Baumaschinen, ihre jeweiligen Einwirkzeiten und Schallleistungspegel können im Detail den Tabellen im Anhang 1 entnommen werden. 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) - Geräuschimmissionen, 19. August 1970. 2 Knothe, Ekkehard (1995): Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen. Wiesbaden: Hess. Landesanst. für Umwelt. 3 Krämer, Erich (1998): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen. Wiesbaden: Hessische Landesanst. für Umwelt. 4 Krämer, Erich; Leiker, Herbert; Wilms, Ulrich (2004): Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen. Wiesbaden: HLUG. 1932/2-19.09.2016 10

Tabelle 3 - Gesamt-Schallleistungspegel der Baustellensituationen Situation Schallleistungspegel (inkl. Zuschläge und Korrekturwerte) Bau der Unterführung 106,7 Bahnsteigbau 105,7 Abbruch Bahnsteig 104,0 Neugestaltung Bahnübergang 105,7 6.2 Ausbreitungsberechnung Zur Ermittlung der Schallimmissionen durch die Schallabstrahlung der Bautätigkeiten wurden Ausbreitungsberechnungen durchgeführt. Die Berechnungen erfolgten mit dem EDV-Programm SoundPlan 7.4 auf der Basis der DIN ISO 9613 1. Das Modell berücksichtigt: o die Anteile aus Reflexionen der Schallquellen an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen-Modell), o Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption, o Pegeländerungen aufgrund der Boden- und Meteorologiedämpfung, der Bodeneffekt wurde mit G=0,5 (0=schallhart; 1=schallweich) angesetzt, o Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten (Mehrfachreflexionen und Abschirmungen), o einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in den Lärmkarten im Anhang dargestellt. In einem Rasterabstand von 2 m und in einer Höhe von 4 m über Gelände wurden die Pegelwerte für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonen mittels einer mathematischen Funktion (Bezier) bestimmt. Die Farbabstufung wurde so gewählt, dass ab den roten Farbtönen die Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm für allgemeine Wohngebiete überschritten werden. Die Lärmkarten können aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen und Reflexionen nur eingeschränkt mit den Pegelwerten aus den Einzelpunktberechnungen verglichen werden. Maßgeblich sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen. 1 DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2: 1996). Oktober 1999. 1932/2-19.09.2016 11

7 Ergebnisse und Beurteilung des Baulärms Die für die Berechnungen angesetzten Randbedingungen (eingesetzte Maschinen, Einwirkzeiten etc.) wurden anhand der Angaben seitens des Auftraggebers 1 sowie aus Erfahrungswerten vergleichbarer Baustellen abgeleitet. Die während der jeweiligen Bauphasen resultierenden Beurteilungspegel sind nachfolgend dargestellt. Sollten sich bei Vorliegen einer genaueren Planung der Bauabläufe abweichende Randbedingungen ergeben (z.b. Einsatz anderer Baumaschinen, Zu- und Abfahrtswege von Baumaschinen, etc.), sollten die Berechnungen ggf. angepasst werden. 7.1 Bau der Unterführung Während des Baus der Unterführung ist für die umliegende Bebauung von folgenden Beurteilungspegeln auszugehen (s. Tabelle 4). Eine ausführliche Ergebnistabelle kann den Anlagen entnommen werden. Die Pegelverteilung ist in der Karte 1 im Anhang dargestellt. Tabelle 4 - Beurteilungspegel Bau der Unterführung, ungünstigstes Stockwerk Immissionsort Beurteilungs- pegel IO 1 Wilhelmstraße 8 1.OG 61 / - Richtwert Überschreitung tags / nachts tags / nachts tags / nachts 6 / - IO 2 Wilhelmstraße 4 1.OG 65 / - 10 / - IO 3 Bahnhofstraße 25 3.OG 57 /- 55 / 40 2 /- IO 4 Hindenburgstraße 1 2.OG 54 / - - / - IO 5 Hindenburgstraße 3/1 2.OG 53 / - - / - IO 6 Bahnhofstraße 28 EG 65 / - 60 / 45 5 / - Die Beurteilungspegel betragen an der umliegenden Bebauung tags bis 65. Nachts finden keine Bauarbeiten statt. Die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm 2 werden bis zu 10 überschritten. Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 70 tags wird nicht erreicht. 1 Umbau Bahnhof Entringen - Baudurchführung, G.i.V. Gesellschaft für interdisziplinäres Verfahrensmanagement mbh & Co. KG, Stand 16.08.2016 2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) - Geräuschimmissionen, 19. August 1970. 1932/2-19.09.2016 12

7.2 Bau der Außenbahnsteige Während des Baus der Außenbahnsteige treten an der umliegendes Bebauung folgende Beurteilungspegel auf (s. Tabelle 5). Eine ausführliche Ergebnistabelle kann den Anlagen entnommen werden. Die Pegelverteilung ist in der Karte 2 im Anhang dargestellt. Tabelle 5 - Beurteilungspegel Bahnsteigbau, ungünstigstes Stockwerk Immissionsort Beurteilungs- pegel IO 1 Wilhelmstraße 8 1.OG 61 / - Richtwert Überschreitung tags / nachts tags / nachts tags / nachts 6 / - IO 2 Wilhelmstraße 4 1.OG 61 / - 6 / - IO 3 Bahnhofstraße 25 3.OG 56 /- 55 / 40 1 /- IO 4 Hindenburgstraße 1 2.OG 55 / - - / - IO 5 Hindenburgstraße 3/1 2.OG 53 / - - / - IO 6 Bahnhofstraße 28 EG 67 / - 60 / 45 7 / - Während des Bahnsteigbaus betragen die Beurteilungspegel an der umliegenden Bebauung tags bis 67. Nachts finden keine Bauarbeiten statt. Die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm 1 werden tags bis zu 7 überschritten. Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 70 tags wird nicht erreicht. 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) - Geräuschimmissionen, 19. August 1970. 1932/2-19.09.2016 13

7.3 Abbruch des Mittelbahnsteigs Während des Abbruchs des Mittelbahnsteigs ist für die umliegende Bebauung von folgenden Beurteilungspegeln auszugehen (s. Tabelle 6). Eine ausführliche Ergebnistabelle kann den Anlagen entnommen werden. Die Pegelverteilung ist in der Karte 3 im Anhang dargestellt. Tabelle 6 - Beurteilungspegel Abbruch Bahnsteig, ungünstigstes Stockwerk Immissionsort Beurteilungs- pegel IO 1 Wilhelmstraße 8 1.OG 56 / - Richtwert Überschreitung tags / nachts tags / nachts tags / nachts 1 / - IO 2 Wilhelmstraße 4 1.OG 59 / - 4 / - IO 3 Bahnhofstraße 25 3.OG 55 /- 55 / 40 -/- IO 4 Hindenburgstraße 1 2.OG 55 / - - / - IO 5 Hindenburgstraße 3/1 2.OG 55 / - - / - IO 6 Bahnhofstraße 28 EG 66 / - 60 / 45 6 / - Während des Abbruchs des bestehenden Mittelbahnsteigs betragen die Beurteilungspegel an der umliegenden Bebauung tags bis 66. Nachts finden keine Bauarbeiten statt. Die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm 1 werden bis zu 6 überschritten. Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 70 tags wird nicht erreicht. 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) - Geräuschimmissionen, 19. August 1970. 1932/2-19.09.2016 14

7.4 Neugestaltung Bahnübergang Während der Neugestaltung des Bahnübergangs Poltringer Weg ist für die umliegende Bebauung von folgenden Beurteilungspegeln auszugehen (s. Tabelle 7). Eine ausführliche Ergebnistabelle kann den Anlagen entnommen werden. Die Pegelverteilung ist in der Karte 4 im Anhang dargestellt. Tabelle 7 - Beurteilungspegel Neugestaltung Bahnübergang, ungünstigstes Stockwerk Immissionsort Beurteilungs- pegel IO 7 Hindenburgstraße 21 2.OG 60 / - Richtwert Überschreitung tags / nachts tags / nachts tags / nachts 5 / - IO 8 Hindenburgstraße 23 1.OG 59 / - 4 / - IO 9 Poltringer Weg 19 1.OG 64 /- 55 / 40 9 /- IO 10 Breitneweg 3 1.OG 64 / - 9 / - IO 11 Breitneweg 5 1.OG 62 / - 7 / - Während der Bauarbeiten zur Neugestaltung des Bahnübergangs betragen die Beurteilungspegel an der umliegenden Bebauung tags bis 64. Nachts finden keine Bauarbeiten statt. Die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm 1 werden bis zu 9 überschritten. Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 70 tags wird nicht erreicht. 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) - Geräuschimmissionen, 19. August 1970. 1932/2-19.09.2016 15

8 Zusammenfassende Beurteilung Die schalltechnische Untersuchung zum Baustellenlärm am Bahnhof Entringen kann wie folgt zusammengefasst werden: o o o Zur Beurteilung der Situation während der Bauzeit wurden die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm 1 herangezogen. Für die nächstgelegenen schutzbedürftigen Immissionsorte sind die Richtwerte entsprechend der Gebietsnutzung heranzuziehen. Die Schallabstrahlung der Bautätigkeiten wurde anhand der Angaben seitens des Auftraggebers 2 sowie auf der Basis von Literaturangaben und Erfahrungswerten bestimmt und die Beurteilungspegel unter Berücksichtigung der Minderung auf dem Ausbreitungsweg ermittelt. Die Pegelverteilung ist in den Karten im Anhang dargestellt. Als Schallschutzmaßnahmen wurden bereits folgende Maßnahmen berücksichtigt (s. Kapitel 5): Die Bauarbeiten werden ausschließlich tagsüber (7 00 bis 20 00 Uhr) durchgeführt. Die Einwirkzeit der Maschinen wurde bei den Berechnungen mit einer Dauer von maximal 8 Stunden tags sowie mit der entsprechenden Pegelkorrektur berücksichtigt (vgl. Anlage 1). o Auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen ist an der umliegenden Bebauung je nach Bauabschnitt mit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm zu rechnen. o Es wird empfohlen, bei der Planung der Bauausführung eine detaillierte Prognose der maßgeblichen Bauphasen zu erstellen und weitergehende Schutzmaßnahmen (z.b. Einsatz lärmarmer Maschinen, abschirmende Elemente, etc.) zu konzipieren. o In Anbetracht des Sachverhaltes, dass im vorliegenden Fall eine Konfliktvermeidung mit nach dem gegenwärtigem Stand der Technik verfügbaren Maßnahmen nicht möglich ist, sind weitere organisatorische Maßnahmen zur Minimierung der Einwirkungen erforderlich. Hierzu zählt insbesondere eine ausführliche Informationen des vom Baulärm betroffenen Personenkreises über Art und Dauer der Baumaßnahmen sowie über den Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen. Hiermit soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, sich mit ihrer persönlichen Planung für den Tagesablauf auf die besondere Situation einzustellen. 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) - Geräuschimmissionen, 19. August 1970. 2 Umbau Bahnhof Entringen - Baudurchführung, G.i.V. Gesellschaft für interdisziplinäres Verfahrensmanagement mbh & Co. KG, Stand 16.08.2016 1932/2-19.09.2016 16

9 Anhang Schallleistungspegel der Baustellensituationen Anlage 1 Ausbreitungsberechnung Bau der Unterführung tags Anlage 2-3 Ausbreitungsberechnung Bahnsteigbau tags Anlage 4-5 Ausbreitungsberechnung Abbruch Bahnsteig tags Anlage 6-7 Ausbreitungsberechnung Neugestaltung Bahnübergang tags Anlage 8-9 Lärmkarten Pegelverteilung Bau der Unterführung tags Karte 1 Pegelverteilung Bahnsteigbau tags Karte 2 Pegelverteilung Abbruch Bahnsteig tags Karte 3 Pegelverteilung Neugestaltung Bahnübergang tags Karte 4 1932/2-19.09.2016 17

Schallleistungspegel der einzelnen Baustellensituationen Anlage 1 Bau Unterführung Anzahl Einwirkzeit Korrektur Einwirkzeit Schallleistung mit Zuschlägen Lw Ki Kt Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Literatur Bagger 1 99,0 2,5 0 8,0 0,0 5,0 0,0 96,5 0,0 2 23 Betonmischer 1 100,7 1,5 0 8,0 0,0 5,0 0,0 97,2 0,0 3 Nr. 61 Flaschenrüttler 1 106,5 2,5 3 2,0 0,0 10,0 0,0 102,0 0,0 2 57 Lkw 1 99,0 0,0 0 8,0 0,0 5,0 0,0 94,0 0,0 1 Kran 1 104,4 3,2 0 8,0 0,0 5,0 0,0 102,6 0,0 2 241 Gesamt-Schallleistungspegel: 106,7 0,0 Seite Bahnsteigbau Anzahl Einwirkzeit Korrektur Einwirkzeit Schallleistung mit Zuschlägen Lw Ki Kt Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Literatur Bagger 1 99,0 2,5 0 8,0 0,0 5,0 0,0 96,5 0,0 2 23 Radlader 1 104,1 4 0 8,0 0,0 5,0 0,0 103,1 0,0 2 89 Lkw 1 99,0 0,0 0 8,0 0,0 5,0 0,0 94,0 0,0 1 Rüttelplatte 1 108,4 1,3 0 2,0 0,0 10,0 0,0 99,7 0,0 2 241 Gesamt-Schallleistungspegel: 105,7 0,0 Seite Abbruch Bahnsteig Anzahl Einwirkzeit Korrektur Einwirkzeit Schallleistung mit Zuschlägen Lw Ki Kt Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Literatur Bagger 1 99,0 2,5 0 8,0 0,0 5,0 0,0 96,5 0,0 2 23 Lkw 1 99,0 0,0 0 8,0 0,0 5,0 0,0 94,0 0,0 1 Kran 1 104,4 3,2 0 8,0 0,0 5,0 0,0 102,6 0,0 2 241 Gesamt-Schallleistungspegel: 104,0 0,0 Seite Neugestaltung Bahnübergang Anzahl Schallleistung Impulszuschlag Tonzuschlag Schallleistung Impulszuschlag Tonzuschlag Schallleistung Impulszuschlag Tonzuschlag Schallleistung Impulszuschlag Tonzuschlag Einwirkzeit Korrektur Einwirkzeit Schallleistung mit Zuschlägen Lw Ki Kt Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Literatur Bagger 1 99,0 2,5 0 8,0 0,0 5,0 0,0 96,5 0,0 2 23 Radlader 1 104,1 4 0 8,0 0,0 5,0 0,0 103,1 0,0 2 89 Lkw 1 99,0 0,0 0 8,0 0,0 5,0 0,0 94,0 0,0 1 Rüttelplatte 1 108,4 1,3 0 2,0 0,0 10,0 0,0 99,7 0,0 2 241 Gesamt-Schallleistungspegel: 105,7 0,0 Seite Literatur: 1. Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 16. Mai 1995 2. Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2004 3. Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessisches Landesanstalt für Umwelt, 1998

- Baulärm - Ausbreitungsberechnung Bau der Unterführung - Anlage 2 Legende Schallquelle Name der Schallquelle Lw Anlagenleistung L'w Leistung pro m, m² l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) S m Entfernung Schallquelle - Immissionsort Adiv Mittlere Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agr Mittlere Dämpfung aufgrund Bodeneffekt Abar Mittlere Dämpfung aufgrund Abschirmung Aatm Mittlere Dämpfung aufgrund Luftabsorption dlrefl Pegelerhöhung durch Reflexionen Ls Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort dlw Korrektur Betriebszeiten LrT Beurteilungspegel Tag SoundPLAN 7.4 Heine + Jud - Ingenieurbüro für Umweltakustik

- Baulärm - Ausbreitungsberechnung Bau der Unterführung - Anlage 3 Schallquelle Lw L'w l oder S S Adiv Agr Abar Aatm dlrefl Ls dlw LrT m,m² m IO 1 Wilhelmstraße 8 EG RW,T 55 LrT 59,6 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 61-46,7 0,1-0,4-0,3 0,2 59,6 0 59,6 IO 1 Wilhelmstraße 8 1.OG RW,T 55 LrT 60,1 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 61-46,7 0,3-0,1-0,4 0,3 60,1 0 60,1 IO 1 Wilhelmstraße 8 2.OG RW,T 55 LrT 59,9 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 61-46,7 0,3 0,0-0,3 0,1 59,9 0 59,9 IO 2 Wilhelmstraße 4 EG RW,T 55 LrT 64,5 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 36-42,0 0,5-1,2-0,2 0,6 64,5 0 64,5 IO 2 Wilhelmstraße 4 1.OG RW,T 55 LrT 65,0 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 36-42,1 0,6-0,2-0,2 0,1 65,0 0 65,0 IO 3 Bahnhofstraße 25 EG RW,T 55 LrT 54,9 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 68-47,6-0,1-3,8-0,4 0,2 54,9 0 54,9 IO 3 Bahnhofstraße 25 1.OG RW,T 55 LrT 56,3 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 68-47,7 0,1-2,6-0,4 0,1 56,3 0 56,3 IO 3 Bahnhofstraße 25 2.OG RW,T 55 LrT 56,7 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 68-47,7 0,2-2,2-0,4 0,1 56,7 0 56,7 IO 3 Bahnhofstraße 25 3.OG RW,T 55 LrT 57,0 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 69-47,7 0,2-1,8-0,4 0,1 57,0 0 57,0 IO 4 Hindenburgstraße 1 EG RW,T 55 LrT 51,6 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 79-49,0-0,2-5,7-0,5 0,2 51,6 0 51,6 IO 4 Hindenburgstraße 1 1.OG RW,T 55 LrT 53,6 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 79-49,0 0,1-3,9-0,5 0,2 53,6 0 53,6 IO 4 Hindenburgstraße 1 2.OG RW,T 55 LrT 54,0 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 79-49,0 0,1-3,5-0,5 0,2 54,0 0 54,0 IO 5 Hindenburgstraße 3/1 EG RW,T 55 LrT 49,3 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 98-50,8-0,2-6,5-0,5 0,5 49,3 0 49,3 IO 5 Hindenburgstraße 3/1 1.OG RW,T 55 LrT 51,4 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 98-50,8-0,1-4,0-0,6 0,2 51,4 0 51,4 IO 5 Hindenburgstraße 3/1 2.OG RW,T 55 LrT 52,1 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 98-50,8 0,0-3,4-0,6 0,2 52,1 0 52,1 IO 6 Bahnhofstraße 28 EG RW,T 60 LrT 64,6 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 35-41,8 0,6-0,8-0,2 0,0 64,6 0 64,6 IO 6 Bahnhofstraße 28 1.OG RW,T 60 LrT 64,4 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 36-42,1 0,7-0,7-0,2 0,0 64,4 0 64,4 IO 6 Bahnhofstraße 28 2.OG RW,T 60 LrT 64,0 Bau Unterführung 106,7 70,6 4046 37-42,4 0,7-0,7-0,2 0,0 64,0 0 64,0 SoundPLAN 7.4 Heine + Jud - Ingenieurbüro für Umweltakustik

- Baulärm - Ausbreitungsberechnung Bahnsteigbau - Anlage 4 Legende Schallquelle Name der Schallquelle Lw Anlagenleistung L'w Leistung pro m, m² l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) S m Entfernung Schallquelle - Immissionsort Adiv Mittlere Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agr Mittlere Dämpfung aufgrund Bodeneffekt Abar Mittlere Dämpfung aufgrund Abschirmung Aatm Mittlere Dämpfung aufgrund Luftabsorption dlrefl Pegelerhöhung durch Reflexionen Ls Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort dlw Korrektur Betriebszeiten LrT Beurteilungspegel Tag SoundPLAN 7.4 Heine + Jud - Ingenieurbüro für Umweltakustik

- Baulärm - Ausbreitungsberechnung Bahnsteigbau - Anlage 5 Schallquelle Lw L'w l oder S S Adiv Agr Abar Aatm dlrefl Ls dlw LrT m,m² m IO 1 Wilhelmstraße 8 EG RW,T 55 LrT 60,7 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 52-45,3 0,6-0,3-0,3 0,3 60,7 0 60,7 IO 1 Wilhelmstraße 8 1.OG RW,T 55 LrT 60,9 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 52-45,3 0,7-0,1-0,3 0,3 60,9 0 60,9 IO 1 Wilhelmstraße 8 2.OG RW,T 55 LrT 60,8 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 53-45,4 0,7-0,1-0,3 0,2 60,8 0 60,8 IO 2 Wilhelmstraße 4 EG RW,T 55 LrT 60,3 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 49-44,9 0,6-1,6-0,3 0,8 60,3 0 60,3 IO 2 Wilhelmstraße 4 1.OG RW,T 55 LrT 60,8 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 50-44,9 0,7-0,6-0,3 0,2 60,8 0 60,8 IO 3 Bahnhofstraße 25 EG RW,T 55 LrT 53,2 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 72-48,2 0,4-4,3-0,6 0,2 53,2 0 53,2 IO 3 Bahnhofstraße 25 1.OG RW,T 55 LrT 54,9 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 73-48,2 0,5-2,8-0,6 0,2 54,9 0 54,9 IO 3 Bahnhofstraße 25 2.OG RW,T 55 LrT 55,2 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 73-48,2 0,5-2,4-0,6 0,1 55,2 0 55,2 IO 3 Bahnhofstraße 25 3.OG RW,T 55 LrT 55,4 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 73-48,3 0,5-2,1-0,6 0,1 55,4 0 55,4 IO 4 Hindenburgstraße 1 EG RW,T 55 LrT 51,6 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 78-48,9 0,4-5,2-0,6 0,1 51,6 0 51,6 IO 4 Hindenburgstraße 1 1.OG RW,T 55 LrT 53,7 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 79-48,9 0,5-3,1-0,6 0,1 53,7 0 53,7 IO 4 Hindenburgstraße 1 2.OG RW,T 55 LrT 54,4 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 79-48,9 0,5-2,5-0,6 0,1 54,4 0 54,4 IO 5 Hindenburgstraße 3/1 EG RW,T 55 LrT 49,1 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 94-50,5 0,4-6,5-0,6 0,6 49,1 0 49,1 IO 5 Hindenburgstraße 3/1 1.OG RW,T 55 LrT 51,5 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 94-50,5 0,4-3,8-0,7 0,3 51,5 0 51,5 IO 5 Hindenburgstraße 3/1 2.OG RW,T 55 LrT 52,2 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 94-50,5 0,4-3,1-0,7 0,3 52,2 0 52,2 IO 6 Bahnhofstraße 28 EG RW,T 60 LrT 66,7 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 27-39,7 1,1-0,2-0,1 0,0 66,7 0 66,7 IO 6 Bahnhofstraße 28 1.OG RW,T 60 LrT 65,9 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 30-40,6 1,1-0,2-0,1 0,0 65,9 0 65,9 IO 6 Bahnhofstraße 28 2.OG RW,T 60 LrT 65,0 Bahnsteigbau 105,7 68,2 5692 33-41,4 1,0-0,2-0,2 0,0 65,0 0 65,0 SoundPLAN 7.4 Heine + Jud - Ingenieurbüro für Umweltakustik

- Baulärm - Ausbreitungsberechnung Abbruch Mittelbahnsteig - Anlage 6 Legende Schallquelle Name der Schallquelle Lw Anlagenleistung L'w Leistung pro m, m² l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) S m Entfernung Schallquelle - Immissionsort Adiv Mittlere Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agr Mittlere Dämpfung aufgrund Bodeneffekt Abar Mittlere Dämpfung aufgrund Abschirmung Aatm Mittlere Dämpfung aufgrund Luftabsorption dlrefl Pegelerhöhung durch Reflexionen Ls Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort dlw Korrektur Betriebszeiten LrT Beurteilungspegel Tag SoundPLAN 7.4 Heine + Jud - Ingenieurbüro für Umweltakustik

- Baulärm - Ausbreitungsberechnung Abbruch Mittelbahnsteig - Anlage 7 Schallquelle Lw L'w l oder S S Adiv Agr Abar Aatm dlrefl Ls dlw LrT m,m² m IO 1 Wilhelmstraße 8 EG RW,T 55 LrT 54,9 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 74-48,3 0,1-0,8-0,4 0,3 54,9 0 54,9 IO 1 Wilhelmstraße 8 1.OG RW,T 55 LrT 55,4 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 74-48,4 0,2-0,4-0,4 0,3 55,4 0 55,4 IO 1 Wilhelmstraße 8 2.OG RW,T 55 LrT 55,3 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 74-48,4 0,2-0,3-0,4 0,1 55,3 0 55,3 IO 2 Wilhelmstraße 4 EG RW,T 55 LrT 57,9 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 48-44,7 0,3-2,0-0,2 0,5 57,9 0 57,9 IO 2 Wilhelmstraße 4 1.OG RW,T 55 LrT 58,8 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 48-44,7 0,4-0,9-0,2 0,2 58,8 0 58,8 IO 3 Bahnhofstraße 25 EG RW,T 55 LrT 52,2 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 62-46,9-0,1-4,6-0,4 0,2 52,2 0 52,2 IO 3 Bahnhofstraße 25 1.OG RW,T 55 LrT 53,9 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 62-46,9 0,2-3,1-0,4 0,1 53,9 0 53,9 IO 3 Bahnhofstraße 25 2.OG RW,T 55 LrT 54,3 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 63-46,9 0,2-2,7-0,4 0,1 54,3 0 54,3 IO 3 Bahnhofstraße 25 3.OG RW,T 55 LrT 54,8 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 63-47,0 0,2-2,1-0,4 0,1 54,8 0 54,8 IO 4 Hindenburgstraße 1 EG RW,T 55 LrT 51,6 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 63-46,9 0,0-5,2-0,4 0,1 51,6 0 51,6 IO 4 Hindenburgstraße 1 1.OG RW,T 55 LrT 53,9 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 63-46,9 0,2-3,1-0,4 0,1 53,9 0 53,9 IO 4 Hindenburgstraße 1 2.OG RW,T 55 LrT 54,5 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 63-47,0 0,2-2,5-0,4 0,1 54,5 0 54,5 IO 5 Hindenburgstraße 3/1 EG RW,T 55 LrT 52,3 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 67-47,5 0,1-4,1-0,3 0,2 52,3 0 52,3 IO 5 Hindenburgstraße 3/1 1.OG RW,T 55 LrT 54,1 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 67-47,5 0,2-2,4-0,3 0,2 54,1 0 54,1 IO 5 Hindenburgstraße 3/1 2.OG RW,T 55 LrT 54,7 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 67-47,5 0,2-1,8-0,3 0,2 54,7 0 54,7 IO 6 Bahnhofstraße 28 EG RW,T 60 LrT 66,0 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 24-38,6 0,9-0,2-0,1 0,0 66,0 0 66,0 IO 6 Bahnhofstraße 28 1.OG RW,T 60 LrT 65,1 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 27-39,5 0,9-0,1-0,1 0,0 65,1 0 65,1 IO 6 Bahnhofstraße 28 2.OG RW,T 60 LrT 64,2 Abbruch Bahnsteig 104,0 67,2 4758 29-40,4 0,9-0,2-0,1 0,0 64,2 0 64,2 SoundPLAN 7.4 Heine + Jud - Ingenieurbüro für Umweltakustik

- Baulärm - Ausbreitungsberechnung Neugestaltung Bahnübergang - Anlage 8 Legende Schallquelle Name der Schallquelle Lw Anlagenleistung L'w Leistung pro m, m² l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) S m Entfernung Schallquelle - Immissionsort Adiv Mittlere Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agr Mittlere Dämpfung aufgrund Bodeneffekt Abar Mittlere Dämpfung aufgrund Abschirmung Aatm Mittlere Dämpfung aufgrund Luftabsorption dlrefl Pegelerhöhung durch Reflexionen Ls Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort dlw Korrektur Betriebszeiten LrT Beurteilungspegel Tag SoundPLAN 7.4 Heine + Jud - Ingenieurbüro für Umweltakustik

- Baulärm - Ausbreitungsberechnung Neugestaltung Bahnübergang - Anlage 9 Schallquelle Lw L'w l oder S S Adiv Agr Abar Aatm dlrefl Ls dlw LrT m,m² m IO 7 Hindenburgstraße 21 EG RW,T 55 LrT 58,3 Neugestaltung Bahnübergang 105,7 69,7 4017 58-46,2 0,4-1,3-0,4 0,3 58,3 0 58,3 IO 7 Hindenburgstraße 21 1.OG RW,T 55 LrT 59,4 Neugestaltung Bahnübergang 105,7 69,7 4017 58-46,3 0,6-0,5-0,4 0,3 59,4 0 59,4 IO 7 Hindenburgstraße 21 2.OG RW,T 55 LrT 59,5 Neugestaltung Bahnübergang 105,7 69,7 4017 58-46,3 0,6-0,3-0,4 0,2 59,5 0 59,5 IO 8 Hindenburgstraße 23 EG RW,T 55 LrT 57,7 Neugestaltung Bahnübergang 105,7 69,7 4017 60-46,6 0,4-1,6-0,5 0,3 57,7 0 57,7 IO 8 Hindenburgstraße 23 1.OG RW,T 55 LrT 58,9 Neugestaltung Bahnübergang 105,7 69,7 4017 60-46,6 0,5-0,6-0,4 0,3 58,9 0 58,9 IO 9 Poltringer Weg 19 EG RW,T 55 LrT 62,9 Neugestaltung Bahnübergang 105,7 69,7 4017 38-42,7 0,6-0,8-0,3 0,3 62,9 0 62,9 IO 9 Poltringer Weg 19 1.OG RW,T 55 LrT 63,6 Neugestaltung Bahnübergang 105,7 69,7 4017 38-42,7 0,8-0,3-0,3 0,3 63,6 0 63,6 IO 9 Poltringer Weg 19 2.OG RW,T 55 LrT 63,5 Neugestaltung Bahnübergang 105,7 69,7 4017 39-42,7 0,8-0,2-0,3 0,2 63,5 0 63,5 IO 10 Breitneweg 3 EG RW,T 55 LrT 63,4 Neugestaltung Bahnübergang 105,7 69,7 4017 40-43,1 0,6-0,4-0,3 0,8 63,4 0 63,4 IO 10 Breitneweg 3 1.OG RW,T 55 LrT 63,7 Neugestaltung Bahnübergang 105,7 69,7 4017 40-43,1 0,8-0,2-0,3 0,8 63,7 0 63,7 IO 11 Breitneweg 5 EG RW,T 55 LrT 60,7 Neugestaltung Bahnübergang 105,7 69,7 4017 44-43,9 0,5-1,6-0,3 0,3 60,7 0 60,7 IO 11 Breitneweg 5 1.OG RW,T 55 LrT 61,4 Neugestaltung Bahnübergang 105,7 69,7 4017 45-44,0 0,8-1,1-0,3 0,2 61,4 0 61,4 SoundPLAN 7.4 Heine + Jud - Ingenieurbüro für Umweltakustik

3497500 3497400 3497300 3497200 - Baulärm Karte 1 Pegelverteilung durch den Bau der Unterführung Zeitbereich tags (7-20 Uhr) W Rechenhöhe 4 m über Gelände Stand 19.09.2016 5379500 5379500 Legende Gebäude IO 1 Immissionsort Schienenstrecke Außenbahnsteig (Planung) Schallquelle W Wohngebiet IO 2 Maßstab 1:1000 0 10 20 30 40 50 m IO 6 IO 3 IO 4 Pegelwerte tags in <= 30 30 < <= 35 35 < <= 40 40 < <= 45 45 < <= 50 IRW 50 < <= 55 --------- WA 55 < <= 60 --------- MI 60 < <= 65 --------- GE 65 < <= 70 70 < 5379400 5379400 IO 5 Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. W 5379300 5379300 Ingenieurbüro für Umweltakustik 3497500 3497400 3497300 3497200

3497500 3497400 3497300 3497200 - Baulärm Karte 2 Pegelverteilung durch den Bau der Außenbahnsteige Zeitbereich tags (7-20 Uhr) W Rechenhöhe 4 m über Gelände Stand 19.09.2016 5379500 5379500 Legende Gebäude IO 1 Immissionsort Schienenstrecke Außenbahnsteig (Planung) Schallquelle W Wohngebiet IO 2 Maßstab 1:1000 0 10 20 30 40 50 m IO 6 IO 3 IO 4 Pegelwerte tags in <= 30 30 < <= 35 35 < <= 40 40 < <= 45 45 < <= 50 IRW 50 < <= 55 --------- WA 55 < <= 60 --------- MI 60 < <= 65 --------- GE 65 < <= 70 70 < 5379400 5379400 IO 5 Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. W 5379300 5379300 Ingenieurbüro für Umweltakustik 3497500 3497400 3497300 3497200

3497500 3497400 3497300 3497200 - Baulärm Karte 3 Pegelverteilung durch den Abbruch des Mittelbahnsteigs Zeitbereich tags (7-20 Uhr) W Rechenhöhe 4 m über Gelände Stand 19.09.2016 5379500 5379500 Legende Gebäude IO 1 Immissionsort Schienenstrecke Außenbahnsteig (Planung) Mittelbahnsteig (Bestand) Schallquelle W Wohngebiet IO 2 Maßstab 1:1000 0 10 20 30 40 50 m IO 6 IO 3 IO 4 Pegelwerte tags in <= 30 30 < <= 35 35 < <= 40 40 < <= 45 45 < <= 50 IRW 50 < <= 55 --------- WA 55 < <= 60 --------- MI 60 < <= 65 --------- GE 65 < <= 70 70 < 5379400 5379400 IO 5 Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. W 5379300 5379300 Ingenieurbüro für Umweltakustik 3497500 3497400 3497300 3497200

3497600 3497500 3497400 3497300 - Baulärm Karte 4 Pegelverteilung durch die Neugestaltung des Bahnübergangs Zeitbereich tags (7-20 Uhr) Rechenhöhe 4 m über Gelände Stand 19.09.2016 5379200 5379200 Legende Gebäude W Immissionsort Schienenstrecke IO 7 W Schallquelle Wohngebiet IO 8 Maßstab 1:1000 0 10 20 30 40 50 m IO 9 Pegelwerte tags in IO 11 IO 10 <= 30 30 < <= 35 35 < <= 40 40 < <= 45 45 < <= 50 IRW 50 < <= 55 --------- WA 55 < <= 60 --------- MI 60 < <= 65 --------- GE 65 < <= 70 70 < 5379100 5379100 Anmerkung: Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. 5379000 5379000 Ingenieurbüro für Umweltakustik 3497600 3497500 3497400 3497300