f Thüringen Щ1! Europäische Kommission Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Direktion 1.2 Beihilfen 1049 Brüssel Belgien

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Transkript:

sauberes Wasser i Naim Thüringen Щ1! Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Die Ministerin Thüringer Ministerium für Umwall, Energia unti Naturschulz Postfach 90 C3 65 99 ЮБ Erfurt Europäische Kommission Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Direktion 1.2 Beihilfen 1049 Brüssel Belgien Erhöhung der De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor Öffentliche Konsultation der Kommission (Reí: 2018 de minimis review) Anja Siegesmund Durchwahl: Telefon 0361 573911-901 Telefax 0361 573911-909 Ihr Zeichen: 2018 de minimis review Ihre Nachricht vom: Sehr geehr Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich im Rahmen der öffentlichen prfurt Konsultation Ihrer Generaldirektion für die vorgelegten Vorschläge zur (V April 2018 Überarbeitung der bestehenden De-minimis-Verordnung im Agrarsektor zu bedanken. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz nutzt das Instrument der De-minimis-Beihilfen zur Unterstützung naturschutzfachlicher Ziele. Wir finanzieren damit beispielsweise Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe und einen Ausgleich von Schäden durch Wolfs- oder Luchsübergriffe. Dies ist insbesondere zur Akzeptanzerhöhung für die Wiederbesiedelung Thüringens durch den Wolf sehr wichtig. Für uns haben sich die De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor bewährt. Wir können dadurch flexibel, kurzfristig und bürokratiearm auf finanzielle Schäden oder Einkommensausfälle reagieren, die landwirtschaftlichen Betrieben zum Beispiel durch eine geschützte Tierart entstehen. Die bestehende De-minimis-Grenze ist jedoch auf Grund der Betriebsstrukturen unseres Bundeslandes schnell erreicht. Wir begrüßen daher die von der Kommission angedachte Erhöhung des.. Æ einzelbetrieblichen Schwellenwertes auf 25.000 ausdrücklich und möchten Sie darin bestärken, die Kommissionsverordnung Nr. 1407/2013 EMAS entsprechend anzupassen. -Hsr" Beigefügt erhalten Sie unseren ausgefüllten Fragebogen zur Konsultation über die De-minimis-Verordnung. Mit freundlichen Grüßen f------- Anja Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Beethovenstraße 3 99096 Erfurt www.tmuen.thlieringen.de Verkehrsverbindungen: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 1 (Landtag), 3 und 4 (Tschaikowskistraße) Vor dem TMUEN besteht die Möglichke'i der Nachladung von E-Fahrzeugen

De-minimis-Verordnung FRAGEBOGEN ANGABEN ZUM KONSULTATIONSTEILNEHMER Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten: Alle Beiträge werden unter Nennung ihres Verfassers/ihrer Verfasserin im Internet veröffentlicht, sofern dieser/diese der Veröffentlichung der personenbezogenen Daten nicht mit der Begründung widerspricht, dass eine solche Veröffentlichung seine/ihre berechtigten Interessen verletzt. In diesem Fall kann der Beitrag anonym veröffentlicht werden. Die Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf der EUROPA-Website unter https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection_en 1. Lehnen Sie die Offenlegung Ihrer Identität ab? X 2. Gilt eine der Ausnahmen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission 1 für Ihre Antworten? Falls ja, bitten wir um deutliche Kennzeichnung der Stellen, die nicht offengelegt werden sollen. Bitte begründen Sie, warum eine vertrauliche Behandlung erforderlich ist, und legen Sie in diesem Fall auch eine nichtvertrauliche Fassung Ihrer Antworten für die Veröffentlichung auf unserer Website vor. Bitte machen Sie folgende Angaben: Name Organisation Hauptgeschäftsbereiche Ministerin Anja Siegesmund Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Umwelt, Energie, Naturschutz Sitz (Staat) E-Mail-Adresse: Deutschland katja.joel@tmuen.thueringen.de HINWEIS: Bitte halten Sie die Reihenfolge der Fragen ein, wobei Sie nicht alle Fragen beantworten müssen. Sie können auch zusätzliche Angaben machen, die Sie für relevant erachten, selbst wenn diese inhaltlich in den Fragen nicht abgedeckt sind. 1 ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43.

ABSCHNITT A: SACHINFORMATION ZUR INANSPRUCHNAHME DER DE-MINIMIS- VERORDNUNG Fragen für Behörden (auf lokaler wie auch zentraler Ebene): 1. Welche Ziele hat Ihre Behörde mit den De-minimis-Beihilfen verfolgt? Bitte geben Sie, falls möglich, an, wie sich die von Ihnen gewährten De-minimis-Beihilfen prozentual auf die verschiedenen Zweckbestimmungen verteilen (Schätzwerte). Durch De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor steht für den behördlichen Naturschutz ein Instrument zur Verfügung, um in kleinem Maßstab regional oder sektorspezifisch, kurzfristig und bürokratiearm auf finanzielle Schäden oder Einkommensausfälle zu reagieren, die landwirtschaftlichen Betrieben zum Beispiel durch geschützte Tierarten entstehen. Des Weiteren können damit auch Beihilfemaßnahmen erprobt und ebenso Übergangslösungen geschaffen werden, bis flächendeckende oder dauerhafte Lösungen etabliert werden. Dank der De-minimis-Beihilfen ist es möglich, Fördertatbestände zunächst für einen kleineren Anwenderkreis zu testen, ehe eine Förderrichtlinie mit breitem Zugang geschaffen wird, die dann auch den zeit- und arbeitsaufwendigen Weg der EU-Notifizierung durchläuft. Ein Beispiel hierfür ist in Thüringen die Herangehensweise bei der Förderrichtlinie Wolf/Luchs. Seit 2015 ermöglicht diese Förderrichtlinie auf Basis der De-minimis-Regelungen die Förderung von Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe in dem bisher einzigen Thüringer Wolfsgebiet sowie den Ausgleich von durch den Wolf verursachten Schäden. In den zurückliegenden drei Jahren wurde diese Möglichkeit zum Aufbau von Herdenschutzmaßnahmen in Anspruch genommen. Im Jahr 2017 waren zudem Schäden aus Wolfsübergriffen auszugleichen. Mit Hilfe der De-minimis-Beihilfe konnten wir für einen begrenzten Kreis an Antragstellern sowohl die Präventionsmaßnahmen als auch den Schadensausgleich einfach administrieren. Dies ist insbesondere zur Akzeptanzerhöhung für die Wiederbesiedelung Thüringens durch den Wolf sehr wichtig. Wir erkennen jedoch auch, dass die bestehende De-minimis-Grenze auf Grund der Betriebsstrukturen unseres Bundeslandes schnell erreicht ist da sich der einzelbetriebliche Schwellenwert ja auf einen Zeitraum von drei Jahren bezieht. Die De-minimis Regelung ist optimal geeignet, um den Einstieg in Förderinstrumentarien zu erproben und einem kleinen Antragstellerkreis in spezifischen regionalen Problemen eine Lösung anzubieten. Hier plant das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz beispielsweise eine Förderrichtlinie für den Ausgleich von Schäden durch Biber. 2. Haben Sie eine Folgenabschätzung für die gewährten De-minimis-Beihilfen (insgesamt oder für einzelne Beihilfen) vorgenommen? Falls ja, erläutern Sie dies bitte unter Darstellung der wichtigsten Ergebnisse. 3. Wie hätten Sie die Maßnahmen, die Sie nach der De-minimis-Verordnung gefördert haben, ohne eine solche Regelung unterstützt? 4. Inwieweit hat sich die Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Gewährung von De-minimis- Beihilfen in Ihrem Mitgliedstaat ausgewirkt? Bitte erläutern Sie etwaige Auswirkungen und geben Sie an, ob und wie Ihre Behörden daraufhin ihre Beihilfebewilligungspolitik angepasst haben. 2

Hat Ihrer Kenntnis nach die Zahl der De-minimis-Beihilfen zugenommen, die direkt auf die Probleme von Unternehmen bei der Erschließung bzw. beim Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten ausgerichtet waren? Bitte erläutern Sie, falls möglich, inwieweit dies für kleine, mittlere und große Unternehmen zutrifft. ABSCHNITT B: ALLGEMEINE FRAGEN ZU DE-MINIMIS-BEIHILFEN Fragen für alle Teilnehmer: 5. Was sind Ihrer Ansicht nach die wichtigsten positiven wirtschaftlichen Auswirkungen einer im Rahmen der De-minimis-Verordnung gewährten Förderung? Bitte erläutern Sie Ihre Antwort und nennen Sie konkrete Beispiele. 6. Was sind Ihrer Ansicht nach die wichtigsten potenziell negativen Auswirkungen einer im Rahmen der De-minimis-Verordnung gewährten Förderung? Bitte erläutern Sie Ihre Antwort und nennen Sie konkrete Beispiele. 7. Hat sich Ihrer Ansicht nach die Anwendung der De-minimis-Verordnung in der Praxis auf den Wettbewerb und/oder den Handel zwischen Mitgliedstaaten ausgewirkt? X Uns sind in Thüringen keine negativen Auswirkungen durch die Anwendung von De-minimis- Förderungen in angrenzenden Bundesländern oder Mitgliedstaaten zu Ohren gekommen. Es hat keine Beschwerden über Förderungleichgewichte, Wettbewerbsverzerrung oder ähnliches gegeben. Falls ja, führen Sie bitte aus, in welchen Fällen und welchen Wirtschaftszweigen. Gehen Sie in Ihrer Antwort bitte auch darauf ein, wie sich Ihrer Meinung nach die De-minimis-Beihilfen insgesamt ausgewirkt haben. 8. Können Sie Beispiele dafür nennen, dass sich eine von einem anderen Mitgliedstaat/einer anderen Region gewährte De-minimis-Beihilfe auf Unternehmen in Ihrem Mitgliedstaat/Ihrer Region ausgewirkt hat? 9. Hat die De-minimis-Verordnung Ihrer Ansicht nach ganz besondere positive oder negative Auswirkungen für KMU, die sie nicht für große Unternehmen hat? ABSCHNITT C: ÜBERWACHUNG Fragen für Behörden 10. Wie stellen Sie eine ordnungsgemäße Überwachung der De-minimis-Beihilfen sicher? 11. Führen Sie ein Zentralregister für De-minimis-Beihilfen? Falls ja, beschreiben Sie bitte Ihr System. Machen Sie bitte, falls möglich, folgende Angaben: 3

a) Wie viele Behörden nutzen Ihr Zentralregister bzw. können auf dieses Register zugreifen? b) Wie hoch sind Ihrer Schätzung nach die Nettokosten für die Einrichtung und Pflege eines solchen Systems im Vergleich zu einem dezentralisierten Erfassungs- und Überwachungssystem (Angaben bitte, falls möglich, in vollen Bearbeiter-Tagen bzw. Vollzeitäquivalenten)? c) Für welche Zwecke ziehen Sie Informationen aus Ihrem Register heran? d) Sind in Ihrem Register nur De-minimis-Maßnahmen oder auch staatliche Beihilfen erfasst? e) Wenn Sie die Situation vor und nach Einführung des Registers vergleichen, was sind die wesentlich (positiven und negativen) Veränderungen? Falls Sie kein Register führen, erläutern Sie bitte, warum sich Ihre Behörde gegen die Einrichtung eines Registers entschieden hat. Versorgen Sie sich auf anderem Wege (bitte erläutern) einen Überblick darüber, wie viele De-minimis-Beihilfen auf zentraler Ebene gewährt wurden? Fragen für alle Teilnehmer: 12. Sind Sie auf Schwierigkeiten bei der Anwendung der Bestimmungen des Artikels 6 (Überwachung) und insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Obergrenze gestoßen? Wenn ja, bitte erläutern. 13. Wie hoch ist der mit den Bestimmungen des Artikels 6 (Überwachung) verbundene Arbeitsaufwand (Angaben bitte möglichst in vollen Bearbeiter-Tagen bzw. Vollzeitäquivalenten) insbesondere in Bezug auf die Kontrolle, dass die Obergrenze nicht überschritten wird, und die Aufbewahrung der Aufzeichnungen. Schätzen Sie bitte, falls möglich, den damit verbundenen allgemeinen Verwaltungsaufwand. ABSCHNITT D: SONSTIGES Fragen für alle Teilnehmer: 14. Möchten Sie weitere Anmerkungen zur Anwendung der De-minimis-Verordnung machen, die von den obigen Fragen nicht abgedeckt werden? Aus Sicht des Naturschutzes wird die von der Kommission angedachte Erhöhung der Deminimis-Grenze auf 25.000 in drei Jahren ausdrücklich begrüßt. Mit Blick auf die ostdeutschen Betriebsstrukturen ist dies eine geeignete Summe, um die oben genannten positiven Effekte zu erreichen ohne marktverzerrend zu wirken. Wolfsübergriffe treten in Thüringen z. T. in sehr großen Herden auf. Auch Schäden an landwirtschaftlichen Flächen durch Biber entlang eines Flusslaufs treffen in der Regel immer ein und denselben Betrieb. In manchen Fällen können Betriebe sogar sowohl von Schäden durch Biber als auch von Schäden durch Wölfe betroffen sein, sodass mehrere De-minimis-Beihilfen in Anspruch genommen werden müssen. Der derzeitige einzelbetriebliche Höchstbetrag von 15.00 in drei Jahren wird dann schnell erreicht. 4

Bezogen auf die Akzeptanzschaffung für geschützte Tierarten ist es daher aus Sicht des Thüringer Umweltministeriums sehr wichtig, die De-minimis-Grenze deutlich anzuheben. Hinsichtlich der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Sektor-Schutzklauseln möchte das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz darauf hinweisen, dass es sehr kontraproduktiv wäre, wenn der Vorteil der schnellen und unbürokratischen Reaktionsmöglichkeit mit De-minimis-Beihilfen durch ein aufwendiges Anmeldesystem ausgehebelt werden würde. Diese Sorge trifft insbesondere auf föderal strukturierte Mitgliedstaaten wie Deutschland zu. 15. Fügen Sie bitte Kopien von Unterlagen oder Studien bei, die für die Beurteilung der Anwendung der De-minimis-Verordnung und die Überlegungen im Hinblick auf ihre künftige Überarbeitung von Bedeutung sein könnten. In der Anlage erlauben wir uns, Ihnen den Beschluss der Kollegen aus den Agrarressorts der Länder und des Bundes weiterzuleiten, die sich im Rahmen der Agrarministerkonferenz im Herbst 2017 einstimmig dafür ausgesprochen haben, die De-minimis-Grenze auf einen einzelbetrieblichen Schwellenwert von 30.000 zu erhöhen und die nationale Obergrenze auf 2% des jährlichen Produktionswertes der Landwirtschaft eines Staates anzuheben. Das TMUEN unterstützt die Forderung nach einer Verdopplung des Höchstbetrags ausdrücklich. Dürfen sich die Dienststellen der Kommission erforderlichenfalls mit Rückfragen zu den übermittelten Informationen an Sie wenden? Ja X WIR DANKEN IHNEN FÜR IHRE MITARBEIT. 5