Erziehungsdirektion stellt die Konsultationsantwort vor

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Transkript:

Erziehungsdirektion des Kantons Bern Direction de l'instruction publique du canton de Berne Medienkonferenz der Erziehungsdirektion Lehrplan 21: Erziehungsdirektion stellt die Konsultationsantwort vor Freitag, 20. Dezember 2013, 10 bis 12 Uhr, Rathaus, Zimmer 7 Referat von Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor des Kantons Bern Es gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Werte Medienschaffende Ich freue mich, Sie heute zur letzten Medienkonferenz dieses Jahres begrüssen zu können. Vorstellen der Teilnehmenden. Inhalt der Medienkonferenz Konsultationsergebnisse zum Lehrplan 21 Kanton Bern Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Bern

1 Kernaussagen Wir begrüssen den Aufbau und das Konzept des Lehrplans 21, insbesondere den Grundsatz der Kompetenzorientierung, die Stufenorientierung und der Fächerauswahl. Verbesserungspotenzial besteht unserer Ansicht nach vor allem im Detailierungsgrad und beim Umfang des Lehrplans sowie in der Verständlichkeit und Lesefreundlichkeit. Bei der Frage der Mindestansprüche besteht erheblicher Klärungsbedarf. Es ist nicht möglich, dass eine Lehrperson die Erreichung der Mindestansprüche sicherstellen kann. Es wird immer Schülerinnen und Schüler geben, die die Mindestansprüche aus den unterschiedlichsten Gründen nicht erreichen. Ebenso steht für mich fest: Der Kanton Bern hält an der Sprachenstrategie der EDK fest. Eine Abwahl der zweiten Fremdsprache Englisch ist kein Thema. Die Einführung des Lehrplans ist als mehrjähriger Schul- und Unterrichtsprozess konzipiert. Sie erfolgt in den Schulen unter der Verantwortung der Schulleitung. Die Schulen sollen für die Einführung des Lehrplans 21 genügend Zeit haben. Der Einführungsprozess dauert vom Schuljahr 2015/16 bis zum Schuljahr 2021/22. Die Schulen werden von der PHBern (Institut für Weiterbildung IWB) in diesem Prozess beraten und unterstützt. 2 Ausgangslage Die Konsultation im Kanton Bern ist abgeschlossen. Bis Ende Jahr konnten die Kantone und interkantonale Gremien zum vorliegenden Entwurf des Lehrplans 21 Stellung nehmen. 2

Die ERZ hat am 2. Juli 2013 die schulnahen Verbände, die Pädagogische Hochschule Bern, die politischen Parteien und die Kirchen eingeladen, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. An dieser Stelle ist es mir auch nochmals wichtig zu betonen: - Lehrpersonen mit ausgewiesener Schulpraxis haben zusammen mit Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern der Pädagogischen Hochschulen die vorliegenden Entwürfe ausgearbeitet. - Ein Expertenteam Sekundarstufe II hat zu den Entwürfen fachliche Rückmeldungen aus der Sicht der Berufsbildung und der an die Volksschule anschliessenden weiterführenden Schulen gegeben. - Der Dachverband Schweizer Lehrinnen und Lehrer (LCH) sowie der Verband Schulleiterinnen und Schulleiter (VSLCH) sind in allen wichtigen Projektgremien vertreten und somit am Prozess in hohem Masse beteiligt. - Die Entwürfe wurden an mehreren Hearings und Tagungen mit der Fachwelt und den Organisationen der Schulpartner (Lehrpersonen, Schulleitungen, Eltern- und Schülerorganisationen) diskutiert und die Rückmeldungen führten jeweils zu umfangreichen Überarbeitungen. - Die nun vorliegende Entwurfsfassung ist das Resultat eines längeren Prozesses, eines Ringens um Konsens und nun Gegenstand der breiten interkantonalen Konsultation. Insgesamt sind 33 Fragebogen mit detaillierten Antworten eingegangen. Die ERZ hat diese Rückmeldungen zu einer kantonalen Stellungnahme zusammengefasst. Der Lehrplan 21 wird im Oktober 2014 von der Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zum Beschluss und zur Einführung in den Kantonen freigegeben. 3

3 Zentrale Anliegen und Forderungen zum Lehrplan 21 Die Erziehungsdirektion hat die Konsultationsergebnisse in Zusammenarbeit mit der PHBern in einem Bericht sorgfältig ausgewertet. Daraus lassen sich einige zentrale Anliegen und Forderungen ableiten, welche bei der Überarbeitung des Lehrplans 21 zu berücksichtigen sind. 3.1 Grundsätzliche Position der Erziehungsdirektion Die ERZ und ihre Konsultationspartner werten den vorliegenden Entwurf positiv. Aus Sicht der ERZ stellt der Lehrplan 21 eine wünschenswerte Weiterentwicklung der aktuellen Lehrpläne für den Kindergarten und die Volksschule des Kantons Bern dar. Wir unterstützen das dem Lehrplan zugrundeliegende kompetenzorientierte Lernund Unterrichtsverständnis. Auch die Gliederung und Wahl der Fachbereiche überzeugen uns. 3.2 Funktion des Lehrplans Die ERZ fordert in ihrer Stellungnahme, dass die Funktion des Lehrplans klarer erläutert wird. Ein Lehrplan ist der bildungspolitisch legitimierte Auftrag der Gesellschaft an die Volkschule und gibt vor, welche Bildung die Schule vermitteln soll. Zusätzlich kann er neben den Lehrmitteln - die Lehrpersonen dabei unterstützen, ihren Unterricht länger- und mittelfristig zu planen. Der Freiraum der Lehrpersonen bleibt gewahrt: Inhalte und Methode können von den Lehrpersonen frei ausgewählt und nach ihren Vorstellungen gestaltet werden. Lehrpläne bilden den Rahmen für die Schule. Ein zu detaillierter und kleinschrittiger Kompetenzaufbau schränkt die Freiräume und Professionalität der Lehrpersonen 4

unnötig ein. Kompetenzen sind nicht als Checklisten zu verstehen, die abgehakt werden müssen. 3.3 Detaillierungsgrad und Umfang Der Umfang und der hohe Detaillierungsgrad des Lehrplans 21 sind ein wesentlicher Kritikpunkt der ERZ. Insbesondere in den Fachbereichen Schulsprache, Mathematik und Musik wird kritisiert, dass der Kompetenzaufbau zu kleinschrittig sei. Wir beantragen deshalb, den Umfang des Lehrplans 21 zu reduzieren, indem einzelne Kompetenzstufenbeschreibungen zusammengefasst und ihre Dichte beschränkt wird. Der ERZ ist es zudem ein grosses Anliegen, dass die Fachbereichslehrpläne nicht überfüllt sind. Es ist für uns zwingend, dass die Füllregel eingehalten wird und die Kompetenzen in den Fachbereichen in 80% der zur Verfügung stehenden Zeit erreicht werden können. Lehrpersonen brauchen Freiräume für ihre Unterrichtsgestaltung. Wir fordern deshalb, dass die Füllregel nochmals gründlich überprüft und bei Bedarf Kompetenzen bzw. Kompetenzstufen gestrichen werden. Ebenso weisen wir darauf hin, dass die dichte und komplexe Sprache des Lehrplans vereinfacht werden muss. 3.4 Vielfalt und Gleichstellung Die ERZ begrüsst es, dass Vielfalt und Gleichstellung als überfachliche Kompetenzen im Lehrplan 21 aufgenommen sind. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Thematik als Querschnittsthema im Lehrplan 21 stärker verankert werden soll. 5

3.5 Mindestansprüche Bei der Frage der Mindestansprüche besteht erheblicher Klärungsbedarf. Es ist nicht möglich, dass eine Lehrperson die Erreichung der Mindestansprüche sicherstellen kann. Es wird immer Schülerinnen und Schüler geben, die die Mindestansprüche aus den unterschiedlichsten Gründen nicht erreichen. Es muss im Einzelfall geprüft werden, welche Umstände dazu führen, dass ein Schüler bzw. eine Schülerin zu einem bestimmten Zeitpunkt den Mindestanspruch nicht erfüllen kann. 3.6 Zwei Fremdsprachen an der Primarstufe Als HarmoS-Kanton begrüsst der Kanton Bern, dass mit dem Lehrplan 21 die Sprachenstrategie 2004 der EDK und die Eckwerte des HarmoS-Konkordats umgesetzt werden, insbesondere der Unterricht einer zweiten Landessprache sowie Englisch auf der Primarstufe. Der zweisprachige Kanton Bern hat sich mit den zweisprachigen Kantonen Wallis und Freiburg sowie mit den drei an die französischsprachigen Gebiete angrenzenden Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn zum Projekt Passepartout zusammengeschlossen. Die erste Fremdsprache ist die Nachbarsprache Französisch, die zweite Englisch. Gemäss ersten Erfahrungen bewährt sich diese Regelung. Die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler lernt motiviert und mit Freude Französisch. 3.7 Beurteilung Eine Befürchtung unserer Konsultationspartner ist, dass die konkrete Umsetzung der Beurteilung den Schulen überlassen bleibt. In diesem Zusammenhang sind für mich folgende Punkte zentral: - Ich bin froh, dass die Autonomie in der Frage der Beurteilung bei den Kantonen bleibt. So kann jeder Kanton selbst bestimmen, welche Massnahmen er 6

ergreifen will und auf welche Art und Weise er die Schulen dabei unterstützen will. - Auch im Kanton Bern sind wir daran, sorgfältig abzuwägen, welche Anpassungen erforderlich sind. - Die Unterstützung der Schulen/Lehrpersonen ist für uns dabei zentral. Wir überlegen uns, durch Weiterbildung, unterstützende Beurteilungsinstrumente, evtl. strukturelle Anpassungen die Lehrpersonen zu entlasten. 4 Einführung des Lehrplans 21 an den Berner Schulen 4.1 Über die Einführung bestimmen die Kantone: Es liegt in der Kompetenz der einzelnen Kantone, den Lehrplan einzuführen und mit den kantonsspezifischen Bestimmungen zu ergänzen. Im Folgenden möchte ich Ihnen die wichtigsten Eckwerte der geplanten Einführung im Kanton Bern erläutern. Damit die Einführung im Kanton Bern gelingt, braucht es eine klare Aufteilung der Rollen und eine gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Partnern. 4.2 Rolle der Erziehungsdirektion Die zentrale Aufgabe der Erziehungsdirektion ist es, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und die Schulen im Einführungsprozess zu unterstützen. Weiter ist es der ERZ ein Anliegen, dass die Schulen für die Einführung des neuen Lehrplans genügend Zeit haben und die Schulleitungen und Lehrpersonen die Verantwortung dafür mittragen. 7

Der Einführungsprozess ist daher in den nächsten Jahren ein Schwerpunkt der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Schulinspektorinnen und -inspektoren werden die Schulen bei der Einführung des Lehrplans 21 unterstützen und dessen Umsetzung und Einhaltung überprüfen. 4.3 Rolle der Schulleitungen Es ist mir wichtig, dass die Schulen bei der Einführung des Lehrplans Verantwortung übernehmen und in diesem Prozess aber auch unterstützt werden. Die Einführung des Lehrplans erfolgt in den Schulen unter der Verantwortung der Schulleitung. Sie steuert die notwendigen Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Schulleitung legt in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen die Ziele, Schwerpunkte und den Zeitplan für den Einführungsprozess fest. Sie klärt mit den Lehrpersonen, welche Themen des Lehrplans selbständig erarbeitet werden, welche Teile mit Unterstützung des IWB erarbeitet oder welche regionalen Weiterbildungsangebote besucht werden. 4.4 Rolle der PHBern, Institut für Weiterbildung: Das Institut für Weiterbildung (IWB) der PH Bern hat den Auftrag, die Schulen während des Einführungsprozesses des Lehrplans 21 zu unterstützen und zu beraten (ab August 2015 bis Schuljahr 2021/22). Dazu berücksichtigt es die Situation vor Ort und legt zusammen mit den Schulleitungen und Lehrpersonen den Weiterbildungsbedarf sowie die Ziele fest. Nicht nur strukturell (Grösse der Schulen, Schulen mit Mehrjahrgangsklassen etc.), sondern auch hinsichtlich der Schulentwicklung sind im Kanton Bern zwischen den Schulen beachtliche Unterschiede festzustellen. Ziel der Einführung des Lehrplans 21 ist, dass die Lehrpersonen und Schulleitungen über die notwendigen Grundlagen und Kompetenzen verfügen, um den Lehrplan 21 im Unterricht eigenverantwortlich einzusetzen. 8

4.5 Zeitrahmen des Einführungsprozesses 4.5.1 Einführung Die Schulen haben ausreichend Zeit für die Einführung: Ab August 2015 erfolgt die Planung und Vorbereitung der Einführung durch die Schulleitung. Für die Lehrpersonen beginnt der Einführungsprozess ab Januar 2016. Ende Juli 2022 soll die Einführung des Lehrplans 21 abgeschlossen sein. Schuljahr 2015/16 Schuljahre 2016/17 21/22 ab August 2015 ab Januar 2016 Startveranstaltungen für Schulleitungen 1 20-25 Veranstaltungen regional IWB, Schulaufsicht, Projektleitung Startveranstaltungen für Lehrpersonen 2 100-120 Veranstaltungen Schulhaus übergreifend IWB, Schulaufsicht, Projektleitung Weiterbildungsveranstaltungen für Fachbereichsoder Zyklusgruppen sowie Lehrpersonen Grosse Schulen: schulintern Kleinere Schulen: schulhausübergreifend Sek I: ev. regional IWB 4.5.2 Inkraftsetzung: Der Lehrplan 21 wird im Kanton Bern während des Einführungsprozesses auf den 1. August 2017 oder 2018 in Kraft gesetzt. Ich sehe diese Inkraftsetzung als rechtlichen Akt, der den Einführungsprozess an den Schulen nicht wesentlich tangieren soll. Alle Massnahmen (Lektionentafel, Lehrmittel, Beurteilung) müssen ab diesem Zeitpunkt aber konsequent auf den neuen Lehrplan ausgerichtet werden. 9

An den Schulen muss hingegen nicht alles bereits ab 1.8.2017/18 perfekt umgesetzt werden. Deshalb dauert der Einführungsprozess bis zum Schuljahr 2021/22. 4.6 Weiterbildung Die Schulen planen ihre Weiterbildung weitgehend selbst. Unterstützung und Beratung erhalten sie vom IWB. Für die Einführung des Lehrplans setzen die Schulen zusätzlich zu den Startveranstaltungen im Zeitraum von 2016 bis 2022 rund 20 Tage ein. Diese können von den Schulen zu Blöcken zusammengefasst oder in kleinere Einheiten aufgeteilt werden. Mir ist bewusst, dass ein Schulentwicklungsprozess für die Schulen mit zeitlichem Aufwand verbunden ist. Deshalb finden die Einführungstage zur Hälfte in der unterrichtsfreien Zeit und zur Hälfte während der Unterrichtszeit mit Unterrichtsausfall (ohne Stellvertretung) statt. Die Startveranstaltungen für die Schulleitungen und die Lehrpersonen sind obligatorisch. Im Zeitraum von August 2016 bis Juli 2022 besuchen die Schulen in den drei Fachbereichen Deutsch, Mathematik, Natur, Mensch, Gesellschaft und einem weiteren Fachbereich je ein schulinternes oder regionales Weiterbildungsangebot des IWB. Die Weiterbildungsangebote werden an die Situation der einzelnen Schule und an die Bedürfnisse der Lehrpersonen angepasst. Es liegt in der Kompetenz der Schulleitungen zu entscheiden, welche Lehrpersonen die Angebote besuchen. 5 Schlusswort Der aktuelle Entwurf des Lehrplans 21 werten wir grundsätzlich positiv. In einigen zentralen Aspekten erwarten wir jedoch von der EDK eine Überarbeitung des Lehrplans. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass die Lehrpersonen mit dem Lehrplan 21 ein Arbeitsinstrument erhalten, das leicht verständlich, lesefreundlich gestaltet und praxistauglich ist. 10

Die Kompetenzstufen gehen zu stark ins Detail. Sie sollen in ihrem Umfang gestrafft und in ihrer Dichte reduziert werden. Der Lehrplan muss die Freiräume der Lehrerinnen und Lehrer respektieren. Die Aufbereitung der Inhalte und die Unterrichtsmethode beispielsweise sind Sache der Lehrpersonen. Die Erziehungsdirektion will am bisherigen Sprachenkonzept mit zwei Fremdsprachen an der Primarstufe festhalten 5.1 Einführung des Lehrplans Wir verstehen die Einführung des Lehrplans als einen mehrjährigen Prozess. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Schul- und Unterrichtsentwicklung liegen. Eine tragende Rolle haben dabei die Schulleitungen. Wir werden dafür sorgen, dass Schulleitungen und Lehrpersonen für die Einführung des Lehrplans genügend Zeit zur Verfügung steht. Zur Erinnerung nochmals die wichtigsten Eckpunkte zur Einführung des Lehrplans 21: Die Startveranstaltungen für Schulleitungen beginnen im August 2015 Die Startveranstaltungen für Lehrpersonen im Januar 2016 Der Lehrplan 21 wird auf den 1. August 2017 oder 2018 in Kraft gesetzt. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. 11