Bewachungsgewerbe Gemäß 34a Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) i.v. mit 1 5, 17 der Bewachungsverordnung (BewachV) führt die IHK Karlsruhe Unterrichtungsverfahren für Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe durch. Der Unterrichtung müssen sich unterziehen: Die gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind Sonstige Arbeitnehmer in Bewachungsunternehmen, sofern sie zur Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden sollen. Die von der IHK ausgestellte Bescheinigung über die Teilnahme dient als Nachweis dafür, dass die unterrichtete Person mit der für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen vertraut ist. Inhalt: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschl. Gewerberecht und Datenschutzrecht Bürgerliches Gesetzbuch Straf- und Strafverfahrensrecht, einschl. Umgang mit Waffen Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste Umgang mit Menschen insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen Grundzüge der Sicherheitstechnik Hinweis: Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist allerdings anstelle der Unterrichtung ab 01. Januar 2003 grundsätzlich der Nachweis einer vor der IHK erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung (SKP) erforderlich. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder im Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr Schutz vor Ladendieben Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken Auskunft: Anja Scheffert, Tel.: 0721/174-456 E-Mail: anja.scheffert@karlsruhe.ihk.de bitte wenden!
Zugangsvoraussetzungen: Sehr gute Deutschkenntnisse (z.b. Nachweis über Ablegung des B2-Scheins oder ein Zertifikat "Integrationskurs") sind Voraussetzung. Termine für Arbeitnehmer (Vollzeit) in Karlsruhe: - 15.01.2018 19.01.2018 Lg.Nr. V8 130 12020-19.02.2018 23.02.2018 Lg.Nr. V8 131 12020-19.03.2018 23.03.2018 Lg.Nr. V8 132 12020-23.04.2018 27.04.2018 Lg.Nr. V8 133 12020-14.05.2018 18.05.2018 Lg.Nr. V8 134 12020-18.06.2018 22.06.2018 Lg.Nr. V8 135 12020-16.07.2018 20.07.2018 Lg.Nr. V8 136 12020-17.09.2018 21.09.2018 Lg.Nr. V8 137 12020-22.10.2018 26.10.2018 Lg.Nr. V8 138 12020-19.11.2018 23.11.2018 Lg.Nr. V8 139 12020 Termine für Arbeitnehmer (Vollzeit) in Rastatt: - 13.08.2018 17.08.2018 Lg.Nr. V8 269 12022-10.09.2018 14.09.2018 Lg.Nr. V8 270 12022-15.10.2018 19.10.2018 Lg.Nr. V8 271 12022-12.11.2018 16.11.2018 Lg.Nr. V8 272 12022-10.12.2018 14.12.2018 Lg.Nr. V8 273 12022
Dauer der Unterrichtung für Arbeitnehmer (Unselbstständige) 40 Unterrichtsstunden a 45 Min. als 5-Tages-Block, jeweils von 08:00 16:00 Uhr Teilnahmebescheinigung Der Teilnehmer erhält nach der Unterrichtung eine Bescheinigung der IHK gemäß der 34a Gewerbeordnung Gebühr: 425,00 wenn er ohne Fehlzeiten am Unterricht teilnimmt sich die IHK mit mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen davon überzeugt hat, dass der mit den entsprechenden rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen, sowie deren praktischer Anwendung vertraut ist. Die Unterrichtungsgebühr von 425,00 spätestens zum Unterrichtsbeginn auf dem Konto der IHK eingegangen ist. Hinweis: Der Rücktritt von der Anmeldung ist in schriftlicher Form acht Werktage vor Antritt des Unterrichtsverfahrens einzureichen. Information und Anmeldung: Nina Koppanyi Telefon: 07 21/1 74-3 42 IHK-Bildungszentrum Telefax: 07 21/1 74-2 51 Karlsruhe GmbH Email: nina.koppanyi@ihk-biz.de Haid-und-Neu-Str. 7-9 Internet: www.ihk-biz.de 76131 Karlsruhe
Anmeldung per Telefax unter 0721 / 174-251 Industrie- und Handelskammer Karlsruhe Frau Koppanyi Lammstraße 13-17 76133 Karlsruhe Anmeldung zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach 34a Gewerbeordnung Bitte mit gut leserlichen Druckbuchstaben vollständig ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen Angaben zur Person: Frau Herr Familienname... Vorname... Geburtsname... geb. am... Geburtsort und -land... Straße... PLZ, Wohnort... E-Mail..... Telefon... Ich verstehe so gut Deutsch, dass ich einem Lehrgang in deutscher Sprache ohne technische Hilfsmittel bzw. Unterstützung durch einen Dolmetscher folgen kann. ja nein Mir ist bekannt, dass ich als nicht unterrichtet gelte, sofern ich wegen mangelnder Sprachkenntnisse der Unterrichtung in deutscher Sprache nicht folgen kann. Sprachkompetenz Das Verständnis für die Inhalte kann nur vermittelt werden, wenn die zugrunde liegenden Begriffe zumindest sprachlich verstanden werden. Darum gibt die Bewachungsverordnung in 3 Absatz 1 vor: die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis der Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. Dieses ist Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme! Anmeld_UntBew_20180719final.docx Seite 1 von 5
Erfolgreiche Teilnahme, Bescheinigung Die Bewachungsverordnung gibt in 3 Absatz 2 neben der Teilnahme ohne Fehlzeiten vor: aktiver Dialog mit den Teilnehmern, mündliche Verständnisfragen, schriftliche Verständnisfragen. Wenn sich die IHK davon überzeugt hat, dass der Teilnehmer mit den Inhalten in ausreichendem Maße vertraut ist, wird die Bescheinigung erteilt. Wenn zum Beispiel ungenügende Sprachkenntnisse einem Verständnis der Inhalte entgegenstehen, kann die Bescheinigung nicht erteilt werden. Kosten der Unterrichtung Die Kosten entstehen durch die Teilnahme an der Unterrichtung und sind nicht der Preis für die Bescheinigung. Bei nicht erfolgreicher Teilnahme an der Unterrichtung sind die Kosten fällig, auch wenn keine Bescheinigung erteilt wird. Gebührenbescheid bitte schicken an: den / die Unterrichtungsteilnehmer/in den Arbeitgeber sonstige Kostenträger: (bitte ergänzen) Datenschutzrechtlicher Hinweis: Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Abwicklung und Durchführung der Unterrichtung verarbeitet. Die ausführlichen datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie auf den Seiten 4 und 5. Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers Anmeld_UntBew_20180719final.docx Seite 2 von 5
Sofern die Anmeldung durch den Arbeitgeber oder einen sonstigen Kostenträger erfolgt, sind folgende weitere Angaben erforderlich: Firmenname / Kostenträger... Straße / Postfach....... PLZ / Ort..... Telefon E-Mail..... Ich melde die auf der 1. Seite genannte Person hiermit verbindlich zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe an Gewünschter Unterrichtstermin ist der (vgl. bitte unsere in Anhang Nr. 1 beigefügten Unterrichtstermine). Die Bezahlung des Gebührenbescheides über die Unterrichtungsgebühr für den/die umseitig angemeldete/n Unterrichtungsteilnehmer/in wird von uns übernommen. Bitte schicken Sie den Gebührenbescheid an uns. Wichtiger Hinweis: Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber geschickt werden soll, ist die obige verbindliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Übernahme der Unterrichtungsgebühr erforderlich. Falls keine Übernahmeerklärung zur Unterrichtungsgebühr vorliegt, wird der Gebührenbescheid an den/die Unterrichtungsteilnehmer/-in versendet, der/die dann zur Bezahlung der Gebühren verpflichtet ist. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie die datenschutzrechtlichen Informationspflichten auf den Seiten 4 und 5 dieses Formulars. Ort/Datum Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers / des sonstigen Kostenträgers Anmeld_UntBew_20180719final.docx Seite 3 von 5
Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Teilnehmern der Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe durchzuführen. 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist: IHK Karlsruhe Lammstr. 13-17 76133 Karlsruhe Telefon 0721 174-0 Telefax: 0721 174-290 E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de Vertreten durch: Präsident und Hauptgeschäftsführer 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten IHK Karlsruhe Datenschutzbeauftragte Lammstraße 13 17 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 174-0 Telefax: 0721 174-290 E-Mail: datenschutz@karlsruhe.ihk.de 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Quelle der Daten, Kategorien der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe sowie für die Ausstellung von Zweitschriften verarbeitet. Sofern Sie als Rechnungsempfänger betroffen sind, werden Ihre Daten zur Gebührenbescheiderstellung verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit 34a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung (GewO) i.v.m. 1 5, 17 der Bewachungsverordnung (BewachV). Gegebenenfalls haben wir Ihre Daten über die IHK Bildungszentrum Karlsruhe GmbH erhoben, bei welcher Sie sich für die Unterrichtung angemeldet haben. Das Bestehen des lehrgangsinternen Tests und die vollständige Anwesenheit wird vom Dozenten festgestellt und die dafür erforderlichen Daten verarbeitet. Gegebenenfalls haben wir Ihre Daten auch bei Ihrem Unternehmen, für welches Sie arbeiten, erhoben, sofern die Anmeldung über dieses Unternehmen erfolgte. Folgende Daten werden erhoben: Familiename, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und -land, Anschrift, Kommunikationsdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer), ggf. Name, Adresse und Kontaktdaten des Arbeitgebers/sonstigen Kostenträgers Anmeld_UntBew_20180719final.docx Seite 4 von 5
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: die IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH als Auftragnehmerin zur Durchführung und Abwicklung der Unterrichtung die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung ggf. die Rechtsabteilung innerhalb der IHK ggf. zur Ausstellung der Zweitschrift die Referenten zur Durchführung der Unterrichtung unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach der Erhebung bei uns so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung und Abwicklung der Unterrichtung sowie Erstellung eventueller Zweitschriften der Bescheinigungen erforderlich ist. 7. Betroffenenrechte Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Karlsruhe, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte, Lammstraße 13-17, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 174-0, E-Mail: datenschutz@karlsruhe.ihk.de. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Baden-Württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de, Telefon: 0711 615541-0, Telefax: 0711 615541-15. 8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Die IHK Karlsruhe benötigt Ihre Daten zur Durchführung und Abwicklung der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach 34a Abs. 1a S. 1 Nr. 2 GewO i.v.m. 1 5, 17 BewachV sowie zum Ausstellen von Zweitschriften. Insofern sind Sie dazu verpflichtet, die Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den oben genannten Rechtsgrundlagen. Anmeld_UntBew_20180719final.docx Seite 5 von 5