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Transkript:

Sie wollen sich oder einen Mitarbeiter in einem unserer Seminare weiterbilden? Dann prüfen Sie, ob es für dafür eine entsprechende Förderung gibt! Der Bund und die Länder beteiligen sich teilweise an den Kosten für die Qualifizierung von Fachkräften. Bisher haben wir persönlich nur Erfahrungen mit dem Förderprogramm von Nordrhein-Westfalen gemacht. Um die Förderanträge müssen sich die Seminarteilnehmer vor Beauftragung eines Seminars bemühen. Ob ein Teil Ihres Seminars gefördert wird, müssen Sie uns bei der Seminarbuchung mitteilen. Nachdem wir die geförderten Beträge von den Förderstellen erhalten haben, schreiben wir Ihnen die Beträge wieder gut. Eine Zusammenstellung unserer Web-Suche (ohne Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität) finden Sie weiter unten:

Förderprogramme der Bundesrepublik Deutschland Bundesrepublik Deutschland Bildungsprämie Angestellte und Selbstständige, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, können die Bildungsprämie beantragen. Der Staat zahlt einen Zuschuss von 50 Prozent zu allen Weiterbildungenmaximal allerdings 500 Euro. Bildungsgutschein Hierbei trägt der Staat 100 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung. Eventuell übernimmt er sogar Fahrt- und Übernachtungskosten. Allerdings haben nur Arbeitslose einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Bildungsprämie http://www.bildungspraemie.info/ Bildungsgutschein https://www.arbeitsagentur.de/web/content/de/buergerinnenundbuerger/w eiterbildung/foerdermoeglichkeiten/bildungsgutschein/detail/index.htm?df ContentId=L6019022DSTBAI486072 Förderprogramme der Bundesländer Nordrhein- Westfalen Fördermöglichkeit für Beschäftigte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Es werden maximal 50 % der Kursgebühren bis zu einer Höhe von 500,00 übernommen. http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/beschaeftigung_foerdern/bildungsscheck/ind ex.php

Bayern Fördermaßnahme zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten. Die Inhalte der geförderten Aktionen sollen die berufliche Weiterbildung und die berufliche Anpassung an die Anforderungen der Arbeitsmärkte, den Fachkräftebedarf oder berufliche Erfordernisse im Hinblick auf den wirtschaftlichen, technologischen Standard oder den Wandel absichern. Gefördert werden maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. http://www.stmas.bayern.de PDF Baden- Würtemberg Das Land Baden-Württemberg fördert überbetriebliche Lehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr. Zur Zielgruppe gehören insbesondere Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch Unternehmer, Freiberufler, Existenzgründer, Gründungswillige sowie Wiedereinsteiger. Dem Teilnehmer wird ein Prämiengutschein ausgestellt, der die Hälfte der Kosten, höchstens jedoch 500 Euro, abdeckt. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen höchstens 20.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung) beträgt. https://www.service-bw.de/web/guest/lebenslage/- /sbw/foerderung+der+weiterbildung-5000239-lebenslage-0?tab=0

Berlin Mit dem Prämiengutschein können jährlich bis zur Hälfte der Lehrgangskosten (max. 500 jährlich) von staatlicher Seite erstattet werden. Dabei darf der Lehrgang nicht mehr als 1.000 betragen (Maßstab ist die auf der Rechnung angegebene Veranstaltungsgebühr). Um diese Form der Bildungsprämie in Berlin beantragen zu können, müssen Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. http://www.forum-berufsbildung.de/beratungservice/foerdermoeglichkeiten/deutschlandweitefoerdermoeglichkeiten/bildungspraemie/ 1. Bildungsscheck zur Förderung der individuellen Qualifizierung für Beschäftigte. Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg. Brandenburg Gefördert werden maximal 70 % der Kursgebühren. 2. Betriebliche Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifikationsbedarfe mit mindestens 500 EUR pro Antrag und bis zu 3.000 EUR pro Teilnehmendem und Antrag. Gefördert werden maximal 70 % der Kursgebühren. http://www.lasa-brandenburg.de/weiterbildung-qualifizierung.195.0.html

Bremen Erwerbspersonen (beschäftigt/unbeschäftigt), die im Land Bremen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht über 25.600 bzw. 51.200 (steuerlich gemeinsam veranlagte Paare) liegt.2. Kleinunternehmen mit Sitz im Land Bremen und maximal 50 Mitarbeitern. Pro Person werden höchstens 50% der Kursgebühren bis maximal 500 übernommen. http://www.bremen.de/der-bremer-weiterbildungsscheck-26456491 Hamburg Der antragstellende Arbeitnehmer muss sozialversicherungspflichtig (mind. 15 Wochenstunden zu mehr als 450 EUR monatlich) beschäftigt sein. Die Höhe der Förderung beträgt 50 bis 100% der Weiterbildungskosten, jedoch max. 1.500. http://www.weiterbildungsbonus.net

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und - durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und - über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen. Hessen Alle weiteren Einzelheiten zu den Förderbedingungen finden Sie in der FAQ-Liste. Nutzen Sie unseren "Vorab-Check" er gibt Ihnen erste Hinweise darauf, ob Sie einen Prämiengutschein erhalten können. Der Prämiengutschein wird Ihnen bei Erfüllen aller Fördervoraussetzungen nach einem Beratungsgespräch in einer am Programm teilnehmenden Beratungsstelle ausgehändigt. Bitte beachten Sie: Der Prämiengutschein kann nur für Weiterbildungen eingesetzt werden, deren Veranstaltungsgebühr maximal 1.000 Euro beträgt (inkl. MwSt.). http://www.bildungsberatung-hessen.de/

Mecklenburg- Vorpommern Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen. Der Zuschuss beträgt maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500 je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme. http://www.weiterbildung-mv.de/bildungsschecks.cfm Niedersachsen Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln. Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro 24 Monate Laufzeit http://www.nbank.de/unternehmen/ausbildung-qualifikation/weiterbildung-in- Niedersachsen/index.jsp

Rheinland- Pfalz Fördermaßnahme für Abhängig Beschäftigte, Geringfügig Beschäftigte ( Mini-Jobs"), Berufsrückkehrer/innen sowie Existenzgründer/innen mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz dienen. Es werden maximal 50 % der Kursgebühren bis zu einer Höhe von 500,00 übernommen. http://www.qualischeck.rlp.de/ Saarland Das Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung KdW" bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland zukünftig die Möglichkeit, nach den Vorgaben der veröffentlichten Richtlinie einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten. Ziel ist es, den KMU im Saarland einen Anreiz zur Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter zu geben und damit einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit saarländischer KMU zu leisten. http://www.saarland.de/sid-2e37e4dc-1624e370/136312.htm

Sachsen Gefördert werden Vorhaben der individuellen beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr) sowie andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger. http://www.sab.sachsen.de/de/p_arbeit/detailfp_esf_61761.jsp Sachsen- Anhalt Qualifizierte Fachkräfte gewinnen, berufliches Wissen bündeln, klugen Nachwuchs für Ihr Unternehmen sichern. Dazu gehören Möglichkeiten und Chancen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und eine gute Finanzierung und Förderung von Angeboten. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet Unternehmen in Sachsen- Anhalt Fördermöglichkeiten für geplante Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung aus Programmen der Europäischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt. Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB Förderung der betrieblichen Weiterbildung und der Personal -u. Organisationsentwicklung in Unternehmen http://www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/aus-weiterbilden.html Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT Zuschuss für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen für Auszubildende und Schülerinnen/Schüler an Berufsfachschulen. http://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatkunden/weiterbilden/sachsenanhalt-weiterbildung-direkt.html

Schleswig- Holstein Die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften ist das übergeordnete Ziel des Landesprogramms Arbeit. Darüber hinaus bietet das Programm Unterstützung bei der Integration von Menschen, die es besonders schwer haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Weitere Maßnahmen fördern das Potential junger Menschen. http://www.ib-sh.de/die-ibsh/foerderprogramme-deslandes/landesprogramm-arbeit/ Thüringen Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Selbstständige mit Arbeitsort (Unternehmenssitz) in Thüringen. Unterstützt wird die Teilnahme an beruflich veranlassten Weiterbildungsmaßnahmen, d.h. die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten sowie praktischen Fertigkeiten für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Es können 50 % der Ausgaben für Teilnahme- und Prüfungsbeiträge gefördert werden, höchstens jedoch 500 Euro pro Kalenderjahr. 70 % der Ausgaben werden bei folgenden Personen gefördert: Antragsteller ab dem 45. Lebensjahr, Antragsteller, die nach Elternzeit oder Pflegezeit wieder in das Berufsleben einsteigen sowie Ausbilder. http://www.gfaw-thueringen.de/cms/getfile.php5?1575