Wir bringen das Land voran: Integration durch Fördern und Fordern

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Transkript:

Wir bringen das Land voran: Integration durch Fördern und Fordern Leitgedanken, Beschlüsse, Maßnahmen und Ziele der CDU Wir bringen das Land voran.

Wir bringen das Land voran: Integration durch Fördern und Fordern Leitgedanken, Beschlüsse, Maßnahmen und Ziele der CDU I. Das leitet uns Für die CDU Deutschlands besteht Integration aus Fördern und Fordern. Dabei leiten uns unser christliches Menschenbild sowie die Rechts- und Werteordnung unseres Landes. Integration ist ein Angebot, aber auch eine Verpflichtung zu eigener Anstrengung. Integration ist angewiesen auf die Offenheit derer, die schon hier leben. Und sie ist angewiesen auf die Bereitschaft derer, die zu uns kommen, unsere Art zu leben, unser Recht, unsere Kultur zu achten und unsere Sprache zu lernen. Unsere Integrationsangebote richten sich an schutzbedürftige Frauen und Männer mit guter Bleibeperspektive. Sie richten sich nicht an Menschen, die in Deutschland bessere wirtschaftliche Verhältnisse für sich suchen. Hier dürfen keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Wer keine Bleibeperspektive hat, muss Deutschland wieder verlassen. Viele Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen und anerkannt werden, suchen nur vorübergehenden Schutz. Sie wollen wieder in ihre alte Heimat zurückkehren, sobald sich die Verhältnisse dort zum Besseren gewendet haben. Jede Bildungs- und Ausbildungsmaßnahme ist daher zugleich eine Investition in den Wiederaufbau und die Stabilisierung dieser Länder. In Deutschland erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können dort zum Einsatz kommen. Ein weiterer Leitgedanke unserer Integrationspolitik ist die Chancengerechtigkeit sowohl für Flüchtlinge als auch für unsere einheimische Bevölkerung. Deshalb müssen Fördermaßnahmen, etwa bei Wohnungsbau, Kinder- und Ganztagsbetreuung sowie schulischer Bildung weiterhin beiden Gruppen zugutekommen. 1

Die CDU-geführte Bundesregierung hat seit 2005 viele Instrumente entwickelt, um Integration erfolgreich und aktiv zu unterstützen. Das neue Integrationsgesetz ist der nächste Meilenstein und hilft mit, das Ziel gelungener Integration zu erreichen. Hier finden Sie alles Wichtige zur Integrationspolitik der CDU auf einen Blick: II. Das Integrationsgesetz Sprache, Bildung und Werte Mehr Menschen als bisher sollen künftig an einem Integrationskurs teilnehmen. Dieser besteht aus Sprach- und Orientierungskurs. Eine Teilnahme ist künftig auch für Flüchtlinge verpflichtend, die bereits über einfache Deutschkenntnisse verfügen. Der zweite Teil des Integrationskurses, der Orientierungskurs, soll anstatt 60 Stunden zukünftig 100 Stunden andauern. Damit wird die Wertevermittlung im Orientierungskurs gestärkt. Dabei messen wir der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Vermittlung dieses Grundrechts einen besonderen Stellenwert zu. Insgesamt umfasst der gesamte Integrationskurs damit 700 Unterrichtsstunden. Kurse sollen künftig innerhalb von sechs Wochen beginnen. Die Höchstteilnehmerzahl wird von 20 auf 25 Personen erhöht, um mehr Kapazitäten zu schaffen. Anreize zur Integration, Sanktionen und Wohnsitzverpflichtung Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt, wird zu Integrationsmaßnahmen verpflichtet. Wer diese ablehnt oder abbricht, erhält weniger Leistungen. Gleiches gilt bei der Verletzung von bestimmten Mitwirkungspflichten im Verfahren. Nur wer eindeutige Leistungen zur Integration erbracht hat, kann nach fünf Jahren Aufenthalt unbefristet bei uns bleiben. Zu diesen Leistungen zählen u. a. deutsche Sprachkenntnisse und eine überwiegende Sicherung des eigenen Lebensunterhalts, z. B. durch eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz. Zudem dürfen keine Sicherheitsbedenken bestehen. 2

Ein besonderer Integrationsanreiz wird dadurch geschaffen, dass bei herausragenden Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Schutzberechtigten wird befristet für maximal drei Jahre ein Wohnort zugewiesen, solange sie keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben und der Lebensunterhalt nicht selbst gesichert werden kann. Das soll die gleichmäßige Verteilung im Land sicherstellen. Neue soziale Brennpunkte werden so vermieden. Die Details können die Bundesländer selbst festlegen. Ausbildung und Bildung Wir schaffen Rechtssicherheit: Wer eine Ausbildung macht, darf für die Dauer dieser Ausbildung bleiben. Hat er danach einen Job, darf er zwei weitere Jahre bleiben. Ohne Job wird die Duldung zunächst nur für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche verlängert. Die bisherige Höchstaltersgrenze für den Beginn einer Ausbildung wird aufgehoben. Die Vorrangprüfung wird für drei Jahre dort ausgesetzt, wo die Arbeitsmarktsituation dies erlaubt. Die genaue Festlegung erfolgt gemeinsam mit den Bundesländern. Für diesen Zeitraum wird auch Zeitarbeit für Asylbewerber und Geduldete geöffnet. Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen. Diese sollen eine sinnvolle und gemeinnützige Betätigung während des Asylverfahrens anbieten. Verschiedene Instrumente zur Ausbildungsförderung sollen für Flüchtlinge mit einer guten Bleibeperspektive, für Geduldete und für Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel befristet weiter geöffnet werden. III. Das haben wir schon erreicht: Erfolgreiche Maßnahmen zur Integration Sprache und Werte Die Integrationskurse wurden für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Dadurch setzt die Integrationsförderung nicht erst bei Anerkennung eines Flüchtlings ein, sondern beginnt frühzeitig während des laufenden Asylverfahrens. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 11 739 Integrationskurse begonnen. Insgesamt haben über 200 000 Menschen an einem Integrationskurs teilgenommen. 3

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seit 2005 rund 31 300 Personen als Lehrkräfte für Integrationskurse zugelassen. Die Anforderungen an die Lehrkräftezulassung wurden angepasst und die Lehrkräftevergütung erhöht. Zudem hat man die Teilnehmerzahl der Kurse hochgesetzt und die Trägerstruktur ausgebaut. Um kurzfristig Lehrer für Integrationskurse zu gewinnen, wurde befristet bis Ende 2016 die Erfordernis einer Zusatzqualifizierung (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache) ausgesetzt. Dadurch können zunächst alle Deutschlehrer auch ohne Nachweis einer Zusatzqualifizierung in Integrationskursen unterrichten. Das BAMF baut seine Integrationskurse dieses Jahr deutlich aus: Die Mittel haben sich im Vergleich zu 2015 mit rund 590 Millionen mehr als verdoppelt. Im Jahr 2016 wird mit rund 550 000 neuen Kursteilnehmern gerechnet. Das wären drei Mal so viele wie 2015, eine Steigerung von über 200 Prozent. Die berufsbezogene Sprachförderung Deutsch wird zum 1. Juli 2016 neu aufgestellt. Für dieses Jahr werden hierfür im Bundeshaushalt bis zu 179 Millionen Euro veranschlagt. Im laufenden Jahr stehen somit 100 000 Teilnehmerplätze zur Verfügung, ab dem Jahr 2017 werden es jährlich insgesamt etwa 200 000 Plätze sein. Die von der CDU-geführten Bundesregierung geförderten Smartphone-Apps Einstieg Deutsch und Ankommen unterstützen Flüchtlinge bei ihren ersten Tagen und Wochen in Deutschland und sind ein erster Schritt, um die deutsche Sprache zu erlernen. Asylbewerber müssen sich an dabei entstehenden Kosten der Integrationsangebote mit 10 Euro im Monat beteiligen. Dieser Beitrag wird direkt von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgezogen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte bis Ende 2015 mit 100 000 Kursteilnehmern für ihr Angebot von Deutsch-Einstiegskursen für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive gerechnet. Tatsächlich waren es aber bundesweit mehr als 220 000 Teilnehmer. Für das Programm Sprach-Kitas stellt der Bund von 2016 bis 2019 jährlich bis zu 100 Mio. Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 4 000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in den Kitas und in der Fachberatung geschaffen werden. Bildung, Kultur & Ehrenamt und Wohnungsbau Die CDU-geführte Bundesregierung unterstützt alle Kreise und kreisfreien Städte mit der Finanzierung von bis zu drei kommunalen Bildungskoordinatoren. Sie sollen vor Ort die Bildungsangebote besser verzahnen. 4

Die CDU-geführte Bundesregierung hat den Bundesfreiwilligendienst erweitert und dort 10 000 zusätzliche Stellen geschaffen. Dort können sich nicht nur Deutsche, sondern auch Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive für unser Land engagieren. Patenschaften zwischen Geflüchteten und hier lebenden Menschen sind wichtig für die Alltagsintegration, denn sie schaffen Gelegenheit zu persönlichen Begegnungen. Die CDU-geführte Bundesregierung hat daher das Programm Menschen stärken Menschen ins Leben gerufen, das 2016 mindestens 25 000 neue Patenschafts-Tandems schaffen will. Das erfolgreiche Programm Kultur macht stark der CDU-geführten Bundesregierung ist um fünf Millionen Euro pro Jahr bis 2017 aufgestockt worden, um Flüchtlinge im jungen Erwachsenenalter (bis 26 Jahre) zu erreichen. Als Überbrückung kann die Teilnahme an Maßnahmen der kulturellen Bildung die Möglichkeit bieten, die deutsche Sprache zu erlernen und gleichzeitig die Kultur in Deutschland kennen zu lernen. Seit über 25 Jahren fördert die CDU-geführte Bundesregierung das Programm Integration durch Sport des Deutschen Olympischen Sportbundes. Dafür stehen mittlerweile jedes Jahr über fünf Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm wurde für Asylbewerber und Geduldete unabhängig von einer Anerkennung geöffnet, um ihnen Beschäftigungsangebote in Form von Sport und Bewegung zu machen. Die CDU-geführte Bundesregierung hat die Mittel des Bundes für die soziale Wohnraumförderung auf insgesamt über vier Milliarden Euro für den Zeitraum 2016 bis 2019 verdoppelt. Die Länder werden diese zusätzlichen Mittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau verwenden. Darüber hinaus stellt der Bund jährlich eine weitere halbe Milliarde Euro für Wohnungsbau zur Verfügung. Davon profitieren alle Menschen in Deutschland. IV. Das haben wir noch vor Unser Ziel ist es, die bisherige Sprachförderung zu einem neuen Gesamtprogramm Sprache weiterzuentwickeln. Das Programm soll einzelne Module enthalten, die je nach Bedarf miteinander kombiniert werden können. Mit einem Pilotprojekt für zusätzliche Orientierungsangebote sollen neben Sprach- und Wertevermittlung auch Vorbereitungen und Hilfen für eine Rückkehr ins Heimatland 5

angeboten werden. Diese richten sich an Menschen in längeren Asylverfahren und an Menschen ohne gute Bleibeperspektive. Wir wollen einen Nationalen Integrationspreis einführen, um Kommunen, Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen zu würdigen, die sich in vorbildlicher Art und Weise um die Integration von Menschen in Deutschland verdient gemacht haben. Dieser Preis soll jedes Jahr von der Bundeskanzlerin verliehen werden. Wir wollen alle jungen Menschen für den Beginn einer Ausbildung oder einer Arbeitsaufnahme fit machen. Die Länder werden in diesem Zusammenhang prüfen, ob es sinnvoll ist, die Schulpflicht für Flüchtlinge ohne Schulabschluss zu verlängern. Vorhandene Fähigkeiten, Kenntnisse und Qualifikationen der Flüchtlinge sollen möglichst früh festgestellt werden. Im Rahmen des Anerkennungsgesetzes sollen Kompetenzen, für die keine Bescheinigungen vorliegen, besser anerkannt werden. Die Länder sollen Integrationsanlaufstellen einrichten. Bei denen können sich Flüchtlinge und Arbeitgeber informieren und offene Fragen gebündelt klären. Das ist gerade im frühen Stadium der Integration wichtig. V. Link-Tipps Ein Glossar zu Fragen rund um das Thema Integration finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter: www.bamf.de/de/service/left/glossary/glossary-node.html Fragen und Antworten der Bundesregierung zu Flucht, Migration und Integration inklusive Begriffsabgrenzungen finden Sie unter: www.bundesregierung.de/webs/breg/de/themen/fluechtlings-asylpolitik/4-faq/_node.html Stand: 26.05.2016 6