HSE- Managementsystem



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Transkript:

HSE- Managementsystem Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz GDF SUEZ E&P DEUTSCHLAND GMBH

HS von 7 E I Einleitung 4 I.1 Einführung 6 I. Geltungsbereich 7 I.3 Aufbau der Dokumentation 8 II Definitionen 9 1 HSE-Politik 14 1.1 Ziele und Verpflichtungen des Unternehmens 14 HSE Planung 15.1 Umweltaspekte 15.1.1 Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte 16. Gesundheitsschutzaspekte 16.3 Gefährdungsbeurteilung, Risikobewertung und Festlegung der Schutzmaßnahmen 17.3.1 Gefährdungsbeurteilung 17.3. Risikobewertung und Festlegung der Schutzmaßnahmen 18.3.3 Festlegung der Schutzmaßnahmen (Risikominimierung) 18.3.4 Analyse der Anlagengefahren (HAZOP) 19.4 Gesetzliche und andere Forderungen 19.4.1 Ermittlung und Bewertung gesetzlicher Forderungen 19.4. Ermittlung und Bewertung anderer externer Forderungen 0.4.3 Genehmigungsmanagement 0.4.4 Konzernrichtlinien für Gesundheit und Sicherheit 0.5 Zielsetzungen und Programme 0.6 Aktionsprogramme 1 3 Umsetzung des HSE-Managementsystems 3.1 Struktur und Verantwortlichkeiten 3.1.1 Managementstruktur 3.1. Beauftragter der obersten Leitung 4 3.1.3 HSE-Beauftragtenwesen 5 3.1.4 HSE-Organisation 3 3. Kompetenz und Training 33 3..1 Aus- und Weiterbildung 33 3.3 Kommunikation 36 3.3.1 Interne Kommunikation 36 3.3. Beteiligte der internen Kommunikation 37 3.3.3 Externe Kommunikation 38 3.3.4 Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Bevölkerung 39 3.3.5 Besprechungen, Arbeitsschutzausschuss und Umweltschutzausschuss 40 3.4 Dokumentation 43 3.4.1 Gruppeninterne Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften 44 3.4. HSE-Handbuch 44 3.4.3 HSE-Organisationsmitteilungen 44 3.4.4 HSE-Verfahrensanweisungen 44 3.4.5 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument 44 3.4.6 Schriftliche Anweisungen 45 3.5 Auftragnehmermanagement 46

3 HS von 7 E 3.6 Steuerung der Abläufe 47 3.6.1 Arbeitsgenehmigungsverfahren 47 3.6. Betriebsführung 47 3.6.3 Strahlenschutz 48 3.6.4 Persönliche Schutzausrüstung 48 3.6.5 Gefahrstoffmanagement 48 3.6.6 Gefahrgutmanagement 50 3.6.7 Beschaffung 54 3.6.8 Anlagenänderungsverfahren (Management of Change, MoC- Prozess) 54 3.6.9 Entsorgung 55 3.7 Notfallplanung 55 3.7.1 Ereignis- und Kommunikationsmanagement (EKM) 56 3.7. Alarmierungspläne / Notfallpläne DExPro 56 3.7.3 Erste-Hilfe-Leistungen 57 3.7.4 Pandemie 57 4 HSE Kontroll und Korrekturmaßmahmen 59 4.1 Audits 59 4.1.1 Befahrungen / Inspektionen 59 4.1. Audits 60 4. Stoffmessungen / Ermittlung von Daten 6 4..1 Umweltstatistiken 6 4.. Gesundheits-Monitoring 6 4..3 Prozessmonitoring 63 4..4 Technische Abnahmen 63 4..5 Wiederkehrende Prüfungen 63 4.3 Vorfälle und Unfälle 64 4.3.1 Berichte von Ereignissen / Unfällen 65 4.3. Untersuchung von Ereignissen / Unfällen 65 4.3.3 Vorbeugungsmaßnahmen 66 4.4 Aufzeichnungen 66 4.4.1 Impact (Reporting Tool) 67 4.4. Leistungsindikatoren (KPI) 67 5 HSE Management Review 70 5.1 Grundsätze 70 5. Vorgehensweise 70

4 HS von 7 E Abkürzungen ABBergV ADR AMZ API ASA ASIG BA/DA BBergG BetrSichV BG RCI BGV (UVV) BV BVOT BVW DExPro DIN ElBergV EPI E-PRTR FAC FMEA GF GR HAZOP HAZID HSE IADC IP ISO IWCF KIT Bergverordnung für bergbaulichen Bereich Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Arbeitsmedizinisches Zentrum American Petroleum Institute Arbeitsschutz-Ausschuss Arbeitssicherheitsgesetz Betriebs-/Dienstanweisung Bundesberggesetz Betriebssicherheitsverordnung Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (früher: Unfallverhütungsvorschriften) Betriebsvereinbarung Bergverordnung für Tiefenbohrungen Betriebliches Vorschlagswesen GDF SUEZ E&P DEUTSCHLAND GMBH Deutsches Institut für Normung Elektro-Bergverordnung Exploration & Production International European Pollutant Release and Transfer Register (Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister) First Aid Case (Erste-Hilfe-Leistung) Fehlermöglichkeits- und einflußanalyse Geschäftsführung Group Rules (Gruppenregeln) Hazard and Operability Study (Gefahren- und Funktionsfähigkeitsstudie) Hazard Identification Study (Untersuchung zur Gefahrenerkennung) Health, Safety, Environment (Gesundheit, Sicherheit, Umwelt) International Association of Drilling Contractors Institute of Petroleum International Standards Organization International Well Control Forum Kaufmännisches Ressort Abteilung Informationstechnik

5 HS von 7 E KM KPM KPI KVP LBEG LTI LTIF MoC MTC NM OGP OM Bereich Marketing Kaufmännisches Personalmanagement Key Performance Indicator (Leistungskennzahl) Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Niedersachsen) Lost Time Incident (Arbeitsunfall mit einem oder mehr Tagen Ausfallzeit) Lost Time Incident Frequency (Unfälle mit einem oder mehr Tagen Ausfallzeit bezogen auf eine Million Sollarbeitsstunden) Management of Change (Änderungsmanagement) Medical Treatment Case (Unfall mit ärztlicher Versorgung) Near Miss (Beinaheunfall) International Association of Oil and Gas Producers Organisationsmitteilung PAAG Prognose - Auffinden der Ursache - Abschätzen der Auswirkungen - Gegenmaßnahmen PSA RWC SCE SGD SiFa TB TR TT persönliche Schutzausrüstung Restricted Work Case (Unfall, der zu Schonarbeit führte) Safety Critical Elements (sicherheitsrelevante Bestandteile) Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument Fachkraft für Arbeitssicherheit Bereich Betriebe Bereich Rückbau Bereich Technologie TRC Total Recordable Cases (Unfälle mit Personenschaden, aber keine Erste Hilfe = MTC + RWC + LTI) TRCF TRGS TSU UVP UWA VDE VDI WEG Total Recordable Cases Frequency (Unfälle mit Personenschaden bezogen auf eine Million Sollarbeitsstunden) technische Regeln für Gefahrstoffe Stabsabteilung Sicherheit, Umweltschutz und Qualitätsmanagement Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltschutzausschuss Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik Verein Deutscher Ingenieure Wirtschaftsverband Erdöl und Erdgas

6 HS von 7 E I Einleitung I.1 Einführung Das Sicherheits-, Gesundheits- und Umwelt-Managementsystem (Health, Safety, Environment HSE) der GDF SUEZ E&P DEUTSCHLAND GMBH (DExPro) ist ein Element der Sicherheits-, Gesundheits- und Umwelt-Management-Organisation der DExPro. Das HSE-Managementsystem beschreibt die Schritte, die zwingend einzuhalten sind, um die Berücksichtigung von HSE-Anliegen in der Organisation in allen Aktivitäten sicherzustellen. Die systematische Anwendung aller Schritte des HSE-Managementsystems und die Berücksichtigung der kontinuierlichen Verbesserung sind die Schlüssel für die Effektivität des HSE-Managementsystems. Der Aufbau des HSE-Managementsystems erfolgte entsprechend den Empfehlungen der E&P- Industrie (International Association of Oil and Gas Producers OGP) und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der internationalen Standards der DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme, OHSAS 18001 Arbeitsschutzmanagementsysteme und dem EPI HSE-Management System der Direktion Exploration u. Produktion. Die derzeit noch nicht erstellten/freigegebenen Verfahrensanweisungen bzw. die zugehörigen Textpassagen, die nach in Kraft treten der Verfahrensanweisungen im Handbuch gestrichen werden sind blau markiert. Die voraussichtlichen Fertigstellungstermine dieser Verfahrensanweisung sind dem angehängten Aktionsplan zu entnehmen (Anhang, Kapitel 6) Die Struktur des Handbuchs ist in der folgenden Grafik dargestellt: HSE-DExPro

8 HS von 7 E I.3 Aufbau der Dokumentation Der Aufbau der Dokumentation ist in der folgenden Grafik dargestellt: Eine Beschreibung der Dokumentation ist in Kapitel 3.4 enthalten.

9 HS von 7 E II Definitionen Arbeitsmittel Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird. Arbeitsmittel werden zur Ausübung oder Erledigung der Arbeiten eingesetzt. Der Begriff Arbeitsmittel ist weit auszulegen und begrenzt sich nicht nur auf Werkzeuge und typische Arbeitskleidung. Arbeitsmittel sind auch Arbeitsgeräte, z.b. Laptop und Geschäftsunterlagen, die der Arbeitnehmer für seine Arbeit benötigt. Arbeitsstätte Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind, und andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Somit sind Arbeitsstätten alle Örtlichkeiten, die zur Einrichtung von einem oder mehreren Arbeitsplätzen vorgesehen sind, und die Haupt- und Nebenbetriebe sowie Anlagen der Betriebe, in denen durch Bohrungen mineralischer Rohstoffe und Gase gewonnen werden, umfassen, einschließlich vorhandener Unterkünfte, zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Audit/Auditierung Ein Audit ist z.b. die unabhängige Überprüfung des Managementsystems bezüglich der Wirksamkeit und Zuverlässigkeit, die Unternehmensgrundsätze zu Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz zu verwirklichen. Es enthält im Ergebnis auch die Überprüfung, ob die einschlägigen Gesetze eingehalten wurden, sowie Verbesserungs-/Korrekturvorschläge, falls erforderlich. Ein Audit ist ein systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Auditnachweisen und zu deren objektiver Auswertung, um zu ermitteln, inwieweit Auditkriterien erfüllt sind. Aufzeichnung Ein Dokument, das die erreichten Ergebnisse angibt oder einen Nachweis ausgeführter Tätigkeiten bereitstellt. Eine Aufzeichnung kann aufgeschrieben oder auf einem Datenträger gespeichert sein. Auftragnehmer Jede Person, jeder Beauftragte und Unterauftragnehmer bzw. Unternehmen, die in Erdöl- und Erdgasförderbetrieben, Erdgasspeicherbetrieben sowie in Nebenbetrieben und anderen Bereichen des Auftraggebers arbeiten (auch zeitweilig oder Teilzeit), sowie auf der Grundlage einer Bestellung oder eines Vertrages Arbeiten durchführen. Beauftragte Personen, die für die Übernahme spezieller Aufgaben u. a. aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Umweltschutzes zur Unterstützung der verantwortlichen Personen ernannt und schriftlich bestellt worden sind. Die Beauftragten besitzen für das jeweilige Fachgebiet die erforderliche Erfahrung, Fachkunde und Zuverlässigkeit.

10 HS von 7 E Beauftragter der obersten Leitung Eine durch die Oberste Leitung (GF) festgelegte Person (Stabsstelle), die verantwortlich für ein bestimmtes Ziel (Qualitätsmanagement, Umweltschutz, Arbeitssicherheit) ist. Befahrung Eine eingehende Besichtigung eines Betriebsteils durch z. B. die Geschäftsführung, Vorgesetzte, Aufsichtsbeamte und/oder Sicherheitsfachkräfte, bei der insbesondere auf die Belange der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes geachtet wird. Befähigte Person Befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Sie unterliegt bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Beschäftigte Personen, die im Auftrag oder mit Zustimmung des Unternehmers in den Betrieben des Unternehmens tätig sind (eigene Mitarbeiter und Arbeitnehmerüberlassung). Betrieb Örtliche und organisatorische Zusammenfassung von Arbeitsstätten zum Zweck der Exploration, Bohrtätigkeit/Windenbetrieb oder Förderung von Erdöl bzw. Erdgas. Betriebsführung Unter Betriebsführung ist die Planung, Führung und Abwicklung aller mit dem Betrieb im Zusammenhang stehenden Geschäfte zu verstehen. In der Erdöl- und Erdgasgewinnung kann die Betriebsführung in verschiedene Bereiche wie z.b. Explorations-, Bohr- und Förderbetriebsführung und Rückbau unterteilt werden. In einem Konsortium ist der Betriebsführer für die ordnungsgemäße Durchführung der in dem Konsortialvertrag festgelegten Beschlüsse der Konsortialpartner verantwortlich. Betriebsstoffe Stoffe, die nicht zweckmäßig in das Produkt eingehen, aber zur Herstellung desselben notwendig sind (Schmierstoffe, Lösemittel, etc.) Emission Die von einer Anlage ausgehenden Luft- und Wasserverunreinigungen, Geräusche, Gerüche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen. Ereignisse Alle Störungen des normalen Betriebes. Hierzu gehören Unfälle mit Personenschäden genauso wie Sachschäden, Umweltschäden oder auch Beinahe-Unfälle. Exposition Die Exposition bezeichnet die Summe aller Umgebungseinflüsse, die auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirken. Diese Einflüsse können biologischer, chemischer oder physikalischer Natur sein. Speziell in der Medizin und Toxikologie steht Exposition für das Ausgesetzt sein von Lebewesen gegenüber schädigenden Umwelteinflüssen wie Krankheitserregern, toxischen chemischen Elementen oder Verbindungen oder physikalischen Einflüssen wie Hitze, Lärm oder Strahlung.

11 HS von 7 E Fachkundige Person Person, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen und mögliche Gefahren zu erkennen und abzuwenden. Gefahr Gefahr ist definitionsgemäß ein Zustand oder Vorgang, aus dem ein Schaden für Personen und/oder Sachgüter entstehen kann. Der Begriff bezeichnet eine Bedrohung durch ein zukünftiges Ereignis das unter bestimmten Bedingungen eintreten kann. Gefährdung Die Gefährdung beschreibt das räumliche und zeitliche Zusammentreffen von Gefahr und Mensch bzw. Sachgut oder Umwelt. Durch die Gefährdung besteht die Möglichkeit (Wahrscheinlichkeit), dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein Schaden eintritt. Gefahrgut Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können. Gefahrstoffe Es handelt sich hierbei um gefährliche Stoffe bzw. um Zubereitungen oder Erzeugnisse, die gefährliche Stoffe enthalten. Das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung nennen insgesamt 15 Eigenschaften von Gefahrstoffen: explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutgefährdend und umweltgefährlich. Die Gefahrstoffverordnung regelt die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen ebenso den Umgang und die Verwendung. HSE-Managementsystem Beschreibung der abgestimmten Organisationen und Verfahren, die von der Linienverantwortung eines Unternehmens eingeführt werden, um die Unternehmensgrundsätze zu Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz zu verwirklichen und damit den Sicherheitsstandard des Unternehmens zu gewährleisten. Inspektion Eine Tätigkeit, die die sorgfältige Untersuchung eines Gegenstandes zum Inhalt hat, mit dem Ziel einer verlässlichen Aussage über den Zustand dieses Gegenstandes, wobei sie ohne Demontage oder, falls erforderlich, mit teilweiser Demontage, ergänzt durch Maßnahmen, wie z. B. Messungen, durchgeführt wird. Lieferant Ein Unternehmen, das Waren, Anlagen, Dienstleistungen (nicht bezo-gen auf Betrieb und Wartung) liefert. Pandemie Von Pandemie spricht man, wenn es sich um einen länderübergreifenden oder weltweiten Ausbruch einer Krankheit handelt. Prüfung Prüfung ist die Ermittlung des Istzustands eines Arbeitsmittels, einer überwachungsbedürftigen Anlage oder eines Arbeitsplatzes, der Vergleich mit dem Sollzustand und die Bewertung von Abweichungen.

1 HS von 7 E Die Prüfung beinhaltet eine Ordnungsprüfung (Prüfung der Unterlagen/ Dokumentation) und eine technische Prüfung. Die technische Prüfung setzt sich zusammen aus einer Sichtprüfung, Nahprüfung und/ oder Detailprüfung. Restrisiko Restrisiko bedeutet eine akzeptable Wahrscheinlichkeit und ein akzeptables Ausmaß einer Gesundheitsgefährdung oder eines Schadens. Welcher Grad an Wahrscheinlichkeit als hinreichend anzusehen ist, wird entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die Art des zu schützenden Restgutes bestimmt. Risiko Verbindung aus Eintrittswahrscheinlichkeit eines gefährlichen Ereignisses oder einer Exposition und der Schwere der Verletzung oder Erkrankung, die durch das Ereignis oder die Exposition verursacht wurde. Sachkundiger Eine befähigte Person mit einer behördlichen Anerkennung für die Durchführung von Prüfungen gem. BetrSichV von instandgesetzten explosionsgeschützten Betriebsmitteln. Sachverständige/Werksachverständige Ein Sachverständiger ist eine behördlich anerkannte Person mit Ingenieursausbildung und mindst. 5-jähriger einschlägiger Erfahrung. Ein Sachverständiger besitzt aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet von überwachungsbedürftigen technischen Anlagen. Er ist mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien und Normen (z.b. DIN-Normen) so vertraut, dass er den arbeitssicheren Zustand von technischen Arbeitsmitteln (z.b. Krane, Druckbehälter) beurteilen kann. Schriftliche Anweisungen (Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, ) Vom Unternehmer schriftlich festzulegende allgemeine Anordnungen für bestimmte betriebliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung des sicherheitsrichtigen Verhaltens der dabei Beschäftigten. Störfall Ein Störfall ist ein Ereignis, wie z. B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes, das sich aus einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs in einem unter die Störfall-Verordnung fallenden Betriebsbereich oder Anlage ergibt, das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs oder der Anlage zu einer ernsten Gefahr oder zu erheblichen Sachschäden führt und bei dem ein oder mehrere gefährliche Stoffe beteiligt sind. Umweltaspekt Ein Umweltaspekt ist der Bestandteil der Tätigkeiten oder Produkte oder Dienstleistungen einer Organisation, der auf die Umwelt einwirken kann. Umweltverträglichkeitsprüfung Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens und wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Wird über die Zulässigkeit eines Vorhabens im Rahmen mehrerer Verfahren entschieden, werden die in diesen Verfahren durchgeführten Teilprüfungen zu einer Gesamtbewertung aller Umweltauswirkungen zusammengefasst. Unternehmer Person, in dessen Namen und für dessen Rechnung der Betrieb geführt wird. Als Unternehmer

13 HS von 7 E sind in diesem Sinne auch die von der Geschäftsführung bestellten Linienvorgesetzten zu verstehen. Untersuchung Eine Untersuchung ist eine Prüfung, die nach außergewöhnlichen Vorfällen, wie z. B. nach Unfällen behördlich angeordnet und i. d. R. von Sachverständigen durchgeführt wird. Verantwortliche Person Person, die vom Unternehmer nach den berggesetzlichen Vorschriften bestellt ist und die aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen, sowie der Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen und mögliche Gefahren zu erkennen. Die verantwortliche Person wird für die Wahrnehmung dieser Aufgaben bei der zuständigen Bergbehörde namhaft gemacht. Werkstoffe Werkstoffe sind feste Stoffe, die zur Herstellung von Maschinen, Werkzeugen und Geräten aller Art verwendet werden. Werkzeuge Geräte zur Unterstützung des menschlichen Tuns. Neuerdings werden auch Methoden, Datensammlungen (z.b. Checklisten) und Software als Werkzeuge bezeichnet.

14 HS von 7 E 1 HSE-Politik 1.1 Ziele und Verpflichtungen des Unternehmens Es ist originäre Aufgabe und Verantwortung der Geschäftsführung jeder Organisation, die notwendigen Grundlagen für ein effektives Gesundheitsschutz-, Arbeitssicherheits- und Umweltschutz-Managementsystem (Health, Safety and Environment = HSE Management System) für das jeweilige Unternehmen zu schaffen. Um dieser Aufgabe und Verantwortung gerecht zu werden, wurde zunächst die Firmenpolitik Unternehmensgrundsätze zu Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz erstellt. HSE-Grundsätze Die EPI HSE-Grundsätze (EPI HSE Principles) sind Goldene Regeln, um die Umsetzung der EPI HSE Unternehmensgrundsätze bei allen Aktivitäten unter Führung der EPI und DExPro zu gewährleisten. Grundsätze 1. Alle Vorfälle sind vermeidbar.. HSE ist integraler Bestandteil jeglicher Entscheidungsfindung und wird positiv für das Geschäft betrachtet. 3. Risiken werden fortlaufend durch Bewertung, Prävention, Verringerung und Schutzvorkehrungen beherrscht. 4. Jegliche Mängel werden offen berichtet und unverzüglich abgestellt. Management-Ebene 5. Jede Führungskraft ist verantwortlich für die Vermeidung jeglicher Vorfälle in ihrem Verantwortungsbereich. 6. Das Management ist verantwortlich für die Messung der Leistungen im HSE-Bereich, basierend auf den festgelegten Zielen. 7. Best-Practice-Beispiele und Erfahrungen werden durch geeignete Kommunikationswege weitergegeben und durch das Management gewürdigt. 8. Führungskräfte demonstrieren offen und sichtbar ihre Zustimmung zu den HSE-Grundsätzen und stellen die Qualifikation ihrer Beschäftigten sicher. Mitarbeiter-Ebene 9. Jeder Beschäftigte und Auftragnehmer ist verantwortlich für seine eigene Sicherheit und Gesundheit und die Sicherheit anderer und hält die HSE-Anforderungen ein. 10. Jeder Beschäftigte, Auftragnehmer und Besucher wird über seine HSE-Aufgaben und Verantwortlichkeiten verständlich informiert. 11. Jeder Beschäftigte und Auftragnehmer wird auf das richtige Verhalten im Notfall vorbereitet.

15 HS von 7 E HSE-Planung In der Phase HSE Planung des HSE-Managementsystems, erfolgt durch die Verantwortlichen eine Bewertung des aktuellen Stands der HSE-Belange, die mit den Fachkräften und Experten analysiert wurden die Definition der Prioritäten für die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen eine Definition der HSE-Ziele und -Programme HSE Planung.1 Umweltaspekte. Gesundheitsschutzaspekte.3 Gefährdungsbeurteilung, Risikobewertung und Festlegung der Schutzmaßnahmen.4 gesetzliche und andere Forderungen.5 Zielsetzungen und Programme.6 Aktionsprogramme.1 Umweltaspekte Gemäß dem GDF SUEZ EPI HSE Management System, der EPI HSE Policy, sowie den Grundsätzen der Geschäftsführung der DExPro ist sicherzustellen, dass alle schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt ermittelt und soweit möglich beseitigt bzw. minimiert werden. Bei der Ermittlung der Umweltaspekte unterscheiden wir zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten. Direkte Umweltaspekte betreffen die Tätigkeiten der DExPro, deren Ablauf sie kontrolliert, wie Emissionen, erzeugte Abfälle, Gewässernutzung, etc. Indirekte Umweltaspekte ergeben sich aus Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen, die die DExPro unter Umständen nicht in vollem Umfang kontrollieren kann, wie z.b. Umweltleistungen von Auftragnehmer, Durchführung von Transporten, etc. Die Untersuchung der Umwelteinwirkungen bezieht sich auf unterschiedliche Betriebsbedingungen. Diese sind: Normale Betriebsbedingungen Abnormale Betriebsbedingungen (Anfahr-, Abfahrbetrieb, Wartung) Vorfälle, Unfälle und mögliche Notfälle

16 HS von 7 E Umweltaspekte Lärm /Gerüche Luftemissionen Umwelteinwirkung en Energie Produkt Rohstoffe Abfall Betriebsstoffe Boden Wasser.1.1 Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte Die Umweltaspekte werden bei Neuanlagen und Veränderungen an existierenden Anlagen regelmäßig wiederkehrend ermittelt und bewertet. Die detaillierte Vorgehensweise sowie die Verantwortlichkeiten der hier anfallenden Tätigkeiten sind in der Verfahrensanweisung Ermittlung und Bewertung von Umweltaspekten festgelegt. Nach Ableitung der Gefährdungen ist das Risikopotenzial zu bewerten. Ziel dieser Bewertung ist es festzustellen, ob die erkannten Risiken noch zu tolerieren sind oder ob sie mit geeigneten Maßnahmen auf ein tolerierbares Maß reduziert werden können bzw. welche Verbesserungspotenziale vorhanden sind. Es gilt die Definition: Risikopotenzial = Gefährdungspotenzial x Eintrittswahrscheinlichkeit Das Gefährdungspotenzial, also der Schweregrad der Folge wird eingeschätzt von keinerlei bis extrem schwer. Die Eintrittswahrscheinlichkeit reicht von unwahrscheinlich bis oft. Aus diesem Schema ergibt sich eine Matrix, anhand der dem jeweiligen Risikopotenzial, mit dem eine Tätigkeit belastet ist, eine Risikozone zugeordnet wird. Die Risikomatrix ist Bestandteil der Organisationsmitteilung OM 15/0 Vorfall-/ Unfallkurzmeldung innerhalb der GDF SUEZ E&P DEUTSCHLAND GMBH.. Gesundheitsschutzaspekte Die Erstellung einer Belastungs- und Gefährdungsanalyse bezogen auf die einzelnen Arbeitsplätze und Tätigkeiten im Unternehmen ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie erfolgt für DExPro in der Regel nach den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Bergbehörden. Neben den Unfallrisiken nehmen die gesundheitlichen Risikofaktoren zu. Für die Ermittlung des gesundheitlichen Risikos für die

17 HS von 7 E Beschäftigten wie z.b. einer möglichen Berufskrankheit, wird auf allgemein anerkannte Regeln der Technik sowie auf medizinische Erfahrungs- und Vergleichswerte zurückgegriffen. Der Gesundheitsschutz nimmt bei DExPro eine wesentliche Rolle neben dem Arbeitsschutz ein. Zur Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten der DExPro werden verschiedene Maßnahmen angeboten und durchgeführt: Gesundheitsbewusstsein: Ratschläge zur Beobachtung des eigenen Gesundheitszustands inklusive Maßnahmen zur Gesundheitsförderung Gesundheitsmonitoring: Beschäftigte können ihren Gesundheitszustand durch regelmäßige medizinische Untersuchungen kontrollieren lassen Betriebliche Gesundheitsförderung: betriebliche Angebote für Maßnahmen zur Steigerung der eigenen Fitness, Stressbewältigung, Ernährungstipps, Schutzimpfungen, etc..3 Gefährdungsbeurteilung, Risikobewertung und Festlegung der Schutzmaßnahmen.3.1 Gefährdungsbeurteilung Aufgrund der Fürsorgepflicht der Geschäftsführung für ihre Beschäftigten und auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird für die DExPro angestrebt, durch Verbesserungen im Arbeitsschutz das Eintreten von Unfällen, Erkrankungen oder Schadensfällen vorbeugend zu verhindern, also präventiv wirksam zu werden. Voraussetzung für den Erfolg der Prävention ist die genaue Ermittlung der bestehenden Gefahren, der daraus resultierenden Gefährdungen und ihrer Risiken durch eine Gefährdungsanalyse und -beurteilung. Hieraus abgeleitet ergibt sich die Reihenfolge für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Vorgehensweise zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist in der Verfahrensanweisung Gefährdungsbeurteilung definiert. Zur Erkennung der Gefährdungen innerhalb der betrieblichen Abläufe und Prozesse werden alle möglichen Betriebszustände und Phasen einer Anlage angefangen mit der Planung, der Errichtung und Inbetriebnahme, über den Normalbetrieb und den technischen und organisatorischen Änderungen bis hin zur Außerbetriebnahme und Entsorgung von Arbeits- und Betriebsstoffen berücksichtigt. Gefährdungen für die Beschäftigten können sich ergeben aus: der Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen, der Gestaltung, der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie dem Umgang damit, der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, unzureichender Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Die Gefährdungsermittlung ist auf allen Ebenen der Betriebshierarchie möglich und erfolgt durch verschiedene Instrumente. Informationen und Ansätze zur Risikobewertung ergeben sich u.a. auch durch

18 HS von 7 E Job Safety Analysen hinsichtlich der Ausführung von Tätigkeiten HAZOP für Produktionsprozesse Messung der Arbeitsplatzkonzentration von gefährlichen und/oder gesundheitsschädlichen Stoffen an Arbeitsplätzen Audits HSE-Befahrungen/Beobachtungen Erfahrungsaustausch Meldungen über Ereignisse und Vorkommnisse Meldungen über gefährliche Situationen Die Gefährdungsbeurteilung wird in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten erstellt und ist für jeden einsehbar. Die Beschäftigten haben das Recht und die Pflicht, sich mit dieser vertraut zu machen. Wenn sie bei der Einschätzung eine andere Gefährdung für sich erkennen, müssen sie sich mit dem jeweiligen Vorgesetzten abstimmen, und die gewünschten Änderungen dem betrieblich benannten Ansprechpartner für die Bearbeitung/Änderung des SGD zur Kenntnis geben..3. Risikobewertung Jede Tätigkeit ist mit gewissen Gefährdungen verbunden. Nach Erkennung der Gefährdungen gilt es, das Risikopotenzial zu bewerten. Ziel dieser Bewertung ist es festzustellen, ob die erkannten Risiken noch zu tolerieren sind oder ob sie mit geeigneten Maßnahmen auf ein tolerierbares Maß reduziert werden können. Es gilt die Definition: Risikopotenzial = Gefährdungspotenzial x Eintrittswahrscheinlichkeit Das Gefährdungspotenzial, also der Schweregrad der Folge wird eingeschätzt von keinerlei bis extrem schwer. Die Eintrittswahrscheinlichkeit reicht von unwahrscheinlich bis oft. Aus diesem Schema ergibt sich eine Matrix, anhand der dem jeweiligen Risikopotenzial, mit dem eine Tätigkeit belastet ist, eine Risikozone zugeordnet wird. Die Risikomatrix ist Bestandteil der Organisationsmitteilung OM 15/0 Vorfall-/ Unfallkurzmeldung innerhalb der GDF SUEZ E&P DEUTSCHLAND GMBH..3.3 Festlegung der Schutzmaßnahmen (Risikominimierung) Grundsätzlich muss bei jeder Tätigkeit das damit verbundene Risikopotenzial durch geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden. Hierbei wird unterschieden in technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die auch in dieser Reihenfolge (TOP = Technisch, Organisatorisch, Persönlich) vorgenommen werden müssen. Unter technischen Schutzmaßnahmen wird das Beseitigen der Gefahrenquelle bzw. das Isolieren der Gefahrenquelle durch technische Maßnahmen (z.b. Abdeckungen von sich bewegenden Teilen) verstanden. In manchen Fällen sind die technischen Schutzmaßnahmen nicht möglich bzw. nicht ausreichend. In diesen Fällen sind geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen, die die Dauer und Intensität der Gefahrenexposition verringern. Als organisatorische Schutzmaßnahmen sind z.b. Aufenthaltsbeschränkungen und besonders die Betriebsanweisungen und die Unterweisungen der Beschäftigten zu nennen. Die Betriebsanweisungen sind bindend für die Beschäftigten. Erst wenn weder die technischen noch die organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht zu der gewünschten Minimierung des Risikopotenzials führen, sind geeignete persönliche

19 HS von 7 E Schutzmaßnahmen zu treffen. Unter persönlichen Schutzmaßnahmen sind die arbeitgeberseitig gestellte persönliche Schutzausrüstung sowie auch Gasspürgeräte, Fluchtretter, Fallschutzausrüstungen etc. zu nennen. Vorgesetzte, Beschäftigte und Sicherheitsfachkräfte sind verpflichtet, jederzeit darauf zu achten, dass das Risikopotenzial bei den zu verrichtenden Arbeiten auf ein Minimum reduziert wird. Das Treffen bzw. die Beachtung und Befolgung der geeigneten Schutzmaßnahmen ist Voraussetzung hierfür. Jeder Beschäftigte der DExPro ist aufgefordert, in den Betrieben kritisch zu prüfen, ob die bisher getroffenen Maßnahmen ausreichend wirksam oder weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für Vorgesetzte und verantwortliche Personen, die die Arbeitsstätten entsprechend der einschlägigen Gesetzgebung befahren..3.4 Analyse der Anlagengefahren (HAZOP) Ein Grundsatz bei den sicherheitsrelevanten Systemen ist, dass sich Ausfälle und Umstände, mit denen zu rechnen ist, nicht gefährlich auswirken dürfen. Dafür ist es notwendig, so viele Gefahren wie möglich im Voraus zu identifizieren. Die Gefahrenanalyse steht am Anfang jeder Systemkonzeption und wird während des gesamten Entwicklungsprozesses weitergeführt. Jede Entwicklungsphase bringt neue Erkenntnisse. Dadurch können neue Gefahren identifiziert werden. Deshalb begleitet die Gefahrenanalyse den gesamten Entwicklungsprozess. Für die Gefahrenanalyse wird das HAZOP-Verfahren eingesetzt. Die Abkürzung HAZOP steht für Hazard and Operability Study. Dies wurde im Deutschen übersetzt mit PAAG (Prognose, Auffinden der Ursachen, Abschätzen der Auswirkungen, Gegenmaßnahmen). Bei dieser Methode zur Gefahrenidentifikation und -abwehr wird eine Anlage in kleine überschaubare Bereiche unterteilt, die qualitativ von einem interdisziplinären Team, das Kenntnisse von der/dem zu untersuchenden Anlage/System besitzt, auf Sicherheitsrisiken hin in Diskussionsrunden untersucht. Zu dem HAZOP-Verfahren Team soll immer auch eine Sicherheitsfachkraft hinzugezogen werden. Eine Verfahrensanweisung zur Durchführung von HAZOP Studien im Bereich der DExPro wurde von der Abteilung TT erstellt..4 Gesetzliche und andere Forderungen.4.1 Ermittlung und Bewertung gesetzlicher Forderungen Die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich Arbeitsschutz, Anlagensicherheit und Umweltschutz, die für die DExPro gelten, ergeben sich aus Gesetzen (z.b. BBergG, ASiG, ArbSchG, BImSchG, ChemG) und Verordnungen (z.b. ABBergV, BVOT, BetrSichV, GefStoffV, StörfallV), aus Unfallverhütungsvorschriften (z.b. der BG RCI), aus einschlägigen Richtlinien (z.b. VDI-Richtlinien und Normen (z.b. DIN, ISO, API, IADC, VDE), aus veröffentlichten Verwaltungsvorschriften und Vorgaben der Überwachungsbehörden (Bergbehörde und Gewerbeaufsicht). Zur Handhabung der für die jeweiligen Standorte der DExPro geltenden Gesetze und Verordnungen des Umwelt- und Arbeitsschutzrechtes der EU, des Bundes und der Bundesländer bedient sich die DExPro eines juristischen Datenbanksystems bei dem in monatlichen Updates alle Gesetzesänderungen, Textänderungen, Gerichtsurteile etc. ständig aktualisiert werden. Mit einem Rechtskataster wird sichergestellt, dass alle einschlägigen Vorschriften beachtet werden können. Aus der Gesamtmenge der in den Normen enthaltenen Pflichten werden die für jeden Betriebsteil geltenden Pflichten formuliert und an die entsprechenden verantwortlichen Personen delegiert.

0 HS von 7 E Die Verwaltung der Pflichten und deren Delegation wird durch das Rechtskataster zum Nachweis der von der DExPro zu erfüllenden Organisationspflicht zugriffsicher dokumentiert und bietet somit ein Instrument zur Kontrolle und Überwachung der Betriebsorganisation. Die Normen, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Richtlinien etc. werden von der Abteilung TSU und den Fachabteilungen der DExPro ständig auf dem aktuellen Stand gehalten. Soweit diese für die einzelnen Betriebe relevant sind, werden sie über schriftliche Anweisungen sowie Arbeitskreise, Schulungen und andere Weiterbildungsmaßnahmen an die verantwortlichen Personen kommuniziert. Die Fachleute dieser Abteilungen stehen darüber hinaus allen Beschäftigten mit Rat und Tat zur Verfügung. Eine Bewertung hinsichtlich der Einhaltung der ermittelten gesetzlichen Forderungen erfolgt in regelmäßigen Abständen. Dies wird z.b. mittels durchgeführter Audits gewährleistet, aus denen die evtl. notwendigen Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden können..4. Ermittlung und Bewertung anderer externer Forderungen Weitere Verpflichtungen im Hinblick auf Arbeitsschutz, Anlagensicherheit und Umweltschutz bei der DExPro ergeben sich aus den Tarifverträgen und Arbeitsverträgen, aus Normen, technischen Regelwerken der Fachverbände (z.b. WEG) und aus betriebsinternen Richtlinien. Dies sind Verpflichtungen, die sich die DExPro freiwillig auferlegt. Dessen unbeachtet sind sie in gleicher Weise wie die öffentlich-rechtlichen von den Beschäftigten zu berücksichtigen. Die zeitnahe Information über diese Verpflichtungen bzw. über Änderungen erfolgt über das Intranet bzw. durch Aushang. Wie bei den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen stehen die Fachabteilungen zwecks Beratung zur Verfügung..4.3 Genehmigungsmanagement Neben den gesetzlichen Verpflichtungen sind die Vorgaben der Überwachungsbehörden (Bergbehörde und Gewerbeaufsicht) durch die DExPro zwingend einzuhalten. Diese ergeben sich aus den Betriebsplänen und Genehmigungen. Die Genehmigungen und die darin enthaltenden Nebenbestimmungen werden in einem Genehmigungs- und Auflagenkataster dokumentiert..4.4 Konzernvorgaben für Gesundheit und Sicherheit Zusätzlich zum Genehmigungsmanagement und den gesetzlichen Forderungen werden interne Standards und Richtlinien definiert, die ebenfalls von allen Beschäftigten zu berücksichtigen sind. Eine Beschreibung ist in Kapitel 3.4 enthalten..5 Zielsetzungen und Programme In den oben erwähnten Unternehmensgrundsätzen ist die generelle Politik der DExPro hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz dargelegt. Um jedoch zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) zu kommen, müssen konkrete Ziele definiert werden. Hierbei wird unterschieden in: unternehmensweite Ziele, die von der Geschäftsführung definiert und bekannt gegeben werden und individuelle Ziele, die zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten vereinbart werden.