BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG

Ähnliche Dokumente
ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG BEBAUUNGSPLAN DORFGEMEINSCHAFTSHAUS ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG - TEXTFESTSETZUNGEN -

Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen

STADT COCHEM 3. ÄNDERUNG TEILGEBIET BEBAUUNGSPLAN BW-SIEDLUNG COCHEM-BRAUHECK ABSCHNITTE I UND II - TEXTFESTSETZUNGEN -


VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN KIRSCHBACHER WEG - VERLAGERUNG WASGAU-MARKT

ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE

Kirchberg 1. Änderung


STADT MAYEN BEBAUUNGSPLAN IN DER URKELSKAUL II (4. ÄNDERUNG)

Gemeinde Grafschaft Ortsbezirk Nierendorf. Begründung zum Bebauungsplan Nr Petrushütte Grafschaft-Nierendorf

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung

S a t z u n g. vom

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für bebaute Bereiche im Außenbereich im Stadtteil Nammen Bad Nammen (Außenbereichssatzung)

STADT MAYEN BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET AM BETZINGER SCHEIDTWEG

Preisliste Pflanzgarten 2018

Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

ORTSGEMEINDE MAYSCHOSS BAULEITPLANUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MICHAELISHOF - TEXTFESTSETZUNGEN -

VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück. ORTSGEMEINDE Sargenroth. Bebauungsplan Auf der Schanz. Textliche Festsetzungen

Gemeinde Alsbach-Hähnlein

Preisliste Pflanzgarten 2017

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN

Bebauungsplanes Kölner Straße/ Fahrkamp. (Verfahrensbezeichnung: I 16/I) zur Änderung von Festsetzungen des in Kraft getretenen

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN AM RIEDWEG

Stadt Riedstadt: Empfehlungen zur Verwendung von Gehölzen im innerstädtischen Bereich

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG

Bedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen

ALLGEMEINES WOHNGEBIET

STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Bebauungs- und Grünordnungsplan. Carl-Laux-Straße

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung"

STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde:

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN BACHACKER II

Bebauungsplan Nr. 07 Berliner Straße / Ringstraße. 1. Änderung des Bebauungsplans (als Textbebauungsplan)

Planungsrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Sondergebiet `Solarpark Wildentierbach

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Vorderer Westerberg

Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan Unter dem Hägle in Tuttlingen-Nendingen

1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN POSTSTRASSE/ HERWIGSTRASSE - TEXTFESTSETZUNGEN

Stadt Blaubeuren, Teilort Beiningen, Alb-Donau-Kreis Bebauungsplan Eichert III Textliche Festsetzungen B-Plan

BEBAUUNGSPLAN ORTSENTLASTUNGSSTRASSE DER STADT SCHWEICH

a) Die maximale Traufehöhe ist in der Planzeichnung zum Bebauungsplan eingetragen. Geringfügige Abweichungen sind zulässig.

Stadt Reinheim 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I Textliche Festsetzungen

Markt Frontenhausen. Deckblatt Nr. 1 Festsetzungen

SATZUNG DER GEMEINDE RELLINGEN

"Kindergarten / Bolzplatz"

Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd. Textliche Festsetzungen

Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden -

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II

Bebauungsplan "Christeneck"

Gemeinde Blankenstein Saale Orla - Kreis

1 / 1. Hochwasserschutz / Gewässer. Informationen für Gewässeranlieger. Hinweise und Empfehlungen

Gemeinde Neufra Landkreis Sigmaringen. Anlage 2. zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes. Friedhofstraße

Liste einheimischer Heckenpflanzen

Pflanzen für unsere Gärten

3. und 4. Änderung BEBAUUNGSPLAN NR. 30 -ORTSTEIL OPHERTEN-

Ortsgemeinde Lautersheim. Bebauungsplan Neun Morgen

Verkauf Frühling 2017

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen

Vorratsliste 2015/2016

I. Planungsrechtliche Festsetzungen nach Par.9 BauGB i.v.m. den Vorschr. der BauNVO 1. Art der baulichen Nutzung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan

Wie man einen Wald in Deutschland pflanzt

Satzung über den Bebauungsplan Schloss Hohenfels (Sondergebiet für Internatsschule mit Sportanlagen)

FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN. 1. geplante Einzelbäume. 2. Allee, Pflanzabstand 7 m. 4. Grün im Vorgartenbereich. 5. Grün in parkartiger Weise

- TEXTFESTSETZUNGEN -

Bienenfreundliche Wildgehölze

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote Wand, Eisbergen (Außenbereichssatzung) Präambel

Textteil zum Bebauungsplan Holzsteig II Planbereich 81.07/1

S A T Z U N G (beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB)

Gehölze für Bienen und andere Hautflügler

Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen

1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ( 9 Abs. 7 BauGB)

TEIL B - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (PLANUNGSSTAND MAI 2007) 1 Flächen mit besonderem Nutzungszweck ( 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB)

zum Bebauungsplan Nr. 650 Gebiet: Karl Evang - Straße

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Mühlviertel durch Deckblatt Nr. 12

BEBAUUNGSPLAN "BAUHOF"

Buntes, Duftendes & Essbares vom Fensterbrett. Lebensraum Hecken

Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HeNatG und 8 a BNatSchG zum Bebauungsplan Goethestraße der Gemeinde Erzhausen.

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER

Konfliktstärke (vor Ausgleich) extrem hoch sehr hoch Eingriff meist nicht ausgleichbar. 4 stark verarmt gering sehr gering meist nicht notwendig

Gemeinde Lehre. Bebauungsplan Oheweg Ost

STANDORTGERECHTE GEHÖLZPFLANZEN Liste aus naturschutzfachlicher Sicht mit naturräumlicher Zuordnung Alle Angaben ohne Gewähr!

GEMEINDE RUPPICHTEROTH BEBAUUNGSPLAN-NR. 3.01/5 4. ÄNDERUNG (-Nördlich Hauptstraße-) WINTERSCHEID NORD/WEST

Bebauungsplan "Sionsberg", 1. Änderung in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn

Sorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig!

Satzung. der Ortsgemeinde Langenhahn über den Bebauungsplan Gewerbegebiet - Buchholz

S A T Z U N G (beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB)

STADT MECHERNICH. Bebauungsplan Nr. 55 Rotenfeld in Kommern 2. Änderung. Textliche Festsetzungen

Transkript:

STADT SINZIG BAULEITPLANUNG BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG - TEXTFESTSETZUNGEN -

Stadt Sinzig 2 Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch Mail: Telefon: 02654/964573 Fax: 02654/964574 west-stadtplaner@t-online.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Dirk Strang Verfahren: Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 (2) BauGB und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Projekt: Bebauungsplan Feuerwehrhaus Sinzig Stadt Sinzig Stand: 03. Januar 2018 - Tannenweg 10 56751 Polch

Stadt Sinzig 3 INHALTSVERZEICHNIS A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN... 4 1 Flächen für den Gemeinbedarf ( 9 (1) Nr. 5 BauGB)... 4 2 Anpflanzen von Sträuchern ( 9 (1) Nr. 25a BauGB)... 4 B HINWEISE AUF SONSTIGE GELTENDE VORSCHRIFTEN... 5 - Tannenweg 10 56751 Polch

Stadt Sinzig 4 A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Flächen für den Gemeinbedarf ( 9 (1) Nr. 5 BauGB) Die Fläche für den Gemeinbedarf ist mit der Zweckbestimmung Feuerwehr festgesetzt. Sie dient der Unterbringung eines Feuerwehrgerätehauses einschließlich der dazugehörigen Zubehöranlagen wie einer Fahrzeug- und Wartungshalle für die Einsatzfahrzeuge, Waschhalle, Übungshof, Büro-, Schulungs-, Sozial- und Lagerräume. Stellplätze, die im räumlich-funktionalem Zusammenhang zur Hauptnutzung stehen, sind ebenfalls zulässig. 2 Anpflanzen von Sträuchern ( 9 (1) Nr. 25a BauGB) Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf sind mindestens 10% der Grundstücksfläche als Vegetationsfläche anzulegen. Innerhalb dieses Flächenanteils ist mindestens vier heimische Laubbäume II. Ordnung zu pflanzen. Die Gehölze sind durch Pflegeschnitte dauerhaft zu erhalten. Es sollen vorzugsweise Pflanzen gemäß der nachfolgenden Pflanzliste verwendet werden. A Pflanzliste heimischer Gehölzarten Bäume II. Größenordnung: Feldahorn Hainbuche Vogelkirsche Eberesche Mehlbeere Acer campestre Carpinus betulus Prunus avium Sorbus aucuparia Sorbus aria Liste Regionaler Obstsorten (gehören zu Bäumen II. Ordnung) Apfelsorten Birnensorten Süßkirschen Pflaumen Apfel von Gellerts Butterbirnsche Braune Leberkir- Hauszwetsche Groncels Boikenapfel Grüne Jagdbirne Große Schwarze Ontariopflaume Knorpel Danziger Kantapfel Poiteau Schneiders Späte Knorpel Geflammter Wasserbirne Kardinal Gelber Bellefleur Graue Herbstrenette Großer Rheinischer Bohnapfel - Tannenweg 10 56751 Polch

Stadt Sinzig 5 Sträucher: Echte Felsenbirne Kornelkirsche Roter Hartriegel Hasel Zweigriffeliger Weißdorn Eingriffeliger Weißdorn Pfaffenhütchen Liguster Gemeine Heckenkirsche (Strauch) Faulbaum Schlehe Feldrose Hundsrose Brombeere Himbeere Salweide Traubenholunder Schwarzer Holunder Gemeiner Schneeball Sanddorn Amelanchier ovalis Cornus mas Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus laevigata Crataegus monogyna Euonymus europaea Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Rhamnus cathaticus Prunus spinosa Rosa arvensis Rosa canina Rubus fruticosus Rubus idaeus Salix caprea Sambucus racemosa Sambucus nigra Virburnum lantana Hippophae rhamnoides B HINWEISE AUF SONSTIGE GELTENDE VORSCHRIFTEN 1. Gemäß 202 BauGB ist Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Nähere Ausführungen zum Vorgehen enthält die DIN 18915 bzgl. des Bodenabtrags und der Oberbodenablagerung (Quelle: www.beuth.de). 2. Im Rahmen der Durchführung von Baumaßnahmen können archäologische Funde zu Tage treten. Diese unterliegen der Meldepflicht der 16 bis 21 Denkmalschutzgesetz und sind bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie, Außenstelle Koblenz, Niederberger Höhe 1 in 56077 Koblenz (Telefon 0261/ 6675-3000) zu melden. Beim Auftreten von archäologischen Befunden und Funden muss deren fachgerechte Untersuchung und Dokumentation vor Baubeginn und während der Bauarbeiten ermöglicht werden. Dadurch sind ggf. auch zeitliche Verzögerungen einzukalkulieren. Bei Bauausschreibungen und Baugenehmigungen sind die angeführten Bedingungen zu berücksichtigen. Der Beginn jeglicher Erdarbeiten ist der Fachbehörde rechtzeitig (mindestens 3 Wochen vorher) anzuzeigen. 3. Es wird empfohlen, eine objektbezogene Baugrunduntersuchung entsprechend den Anforderungen der einschlägigen Regelwerke (z.b. DIN 4020) durchführen zu lassen (Quelle: www.beuth.de). 4. Das Rodungsverbot gemäß 44 BNatSchG ist zu beachten. Die Rodungsarbeiten sind außerhalb der Brutzeit der Vögel und der aktiven Zeit der Fledermäuse (= in den Wintermonaten) durchzufphren. Außerdem sind unnötige Licht- und Lärmemissionen zu vermeiden. - Tannenweg 10 56751 Polch

Stadt Sinzig 6 Ausfertigungsbestätigung Die Übereinstimmung der textlichen und zeichnerischen Inhalte der 2. Änderung des Bebauungsplans mit dem Willen des Stadtrates sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans werden bekundet. Sinzig, den (Andreas Geron, Bürgermeister) Erstellt Polch, den 03. Januar 2018 - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch Telefon 02654/964573 Fax 02654/964574 west-stadtplaner@t-online.de www.west-stadtplaner.de - Tannenweg 10 56751 Polch