Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Symposium Pachtkampf ums Maisfeld - Energie gegen Veredelung Fakten, Konsequenzen, Perspektiven 4. März 2011, Freising Es gilt das gesprochene Wort! Referat Presse Telefon 089 2182-2215 E-Mail presse@stmelf.bayern.de Ludwigstraße 2 80539 München Telefax 089 2182-2604 Internet www.stmelf.bayern.de

Anrede! Pachtkampf ums Maisfeld unter diesem etwas provokanten Titel habe ich zum heutigen Symposium nach Freising eingeladen, um ein Thema zu behandeln, das im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in der Fassung zum 01.01.2009 die Diskussion um Biogas maßgeblich bestimmt hat. Die kritischen Stimmen sowohl aus der Landwirtschaft aber auch aus der Bevölkerung und von Seiten des Umweltschutzes zur Pachtflächenkonkurrenz durch Biogasanlagen sowie zur Zunahme der Maisanbauflächen in Bayern sind unüberhörbar. I. Ziele des Symposiums Keine Frage: Es besteht Handlungsbedarf. Das heutige Symposium soll einen offenen Meinungsaustausch zu diesem z.t. sehr kontrovers diskutierten Thema ermöglichen. Ich möchte aber auch, dass das verfügbare Wissen zusammengetragen wird und realistische S e i t e 1

Einschätzungen auf den Tisch gelegt werden. Das fügen wir dann zusammen und ziehen die notwendigen Schlüsse für eine vernünftige Fortschreibung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, dessen Novellierung zum 01.01.2012 ansteht. Es ist mir ein Anliegen, diesen politischen Prozess von Bayern aus entscheidend zu begleiten und zu beeinflussen, nicht zuletzt deshalb, weil Bayern auf diesem Gebiet sehr viel Erfahrung besitzt und Praxiswissen einbringen kann. II. Biogas in Bayern: Erfolge und Korrekturbedarf Biogas spielt im Freistaat inzwischen eine wichtige Rolle 2.030 Biogasanlagen sichern zusätzliche Einkommen für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Mit einer installierten Leistung von rd. 550 MW decken sie heute bereits 5 % des Brutto-Stromverbrauchs. Rechnerisch wird jeder 5. Haushalt in Bayern mit Strom aus landwirtschaftlichen Biogasanlagen versorgt. Das ist zunächst einmal eine Erfolgsgeschichte, die zur Kenntnis genommen werden muss. S e i t e 2

Die weitere Entwicklung hat aber auch gezeigt, dass im aktuell gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz Regelungen enthalten sind, die nicht nur einer Überprüfung, sondern auch einer Änderung bedürfen. Hierüber besteht bereits heute ein breiter politischer Konsens. Korrekturbedarf ist vor allem bei dem bei der letzten Novellierung gut gemeinten Gülle-Bonus erforderlich. Tatsache ist, dass 30 Masse-Prozent Gülle in einer Biogasanlage nur etwa zu 7 % zum Energieertrag beitragen. Die restlichen 93 % der erzeugten Energie stammen aus Energiepflanzen. Deren Energieertrag wird aber ebenfalls mit dem Gülle-Bonus honoriert. Damit liegt eine Quersubventionierung vor, die zu einer Vergütungsoptimierung bei Biogasanlagen mit 30 Gülle-Prozent geführt hat. Dieser versteckte Zusatzbonus für Energiepflanzen muss abgebaut werden. Eine Lösungsmöglichkeit sehe ich in einer deutlichen Reduzierung der Anlagengröße für die erste Vergütungsstufe beim Gülle-Bonus in Verbindung mit einer Erhöhung des Gülle-Pflichtanteiles. S e i t e 3

Eine weitere Form der Vergütungsoptimierung ist durch das Anlagen-Splitting entstanden. Hier ist eine Überarbeitung des Anlagenbegriffs notwendig. Die Wirtschaftlichkeit von Satelliten-Blockheizkraftwerken, die über Rohbiogasleitungen versorgt werden, muss über eine qualitativ und quantitativ effiziente Wärmenutzung sowie über entsprechende Erlöse aus dem Verkauf der Wärme sichergestellt werden, nicht aber über eine höhere Stromvergütung für mehrere kleinere Anlagen. Diese Entwicklungen sind korrekturbedürftig. Die Korrekturen müssen aber so ausgestaltet werden, dass ein weiterer, angemessener Zubau von Biogasanlagen, also Anlagen in der richtigen Größe und am richtigen Ort, nach wie vor möglich ist. Gewahrt werden muss bei der Novellierung aber auch der Bestandschutz für die bestehenden Biogasanlagen. In Gebieten mit hohem Viehbesatz, die aufgrund der Koppelungswirkung des Gülle-Bonus meist auch eine hohe Biogasanlagendichte aufweisen, muss gut abgewogen werden, inwieweit ein weiterer Zubau über- S e i t e 4

haupt noch möglich ist. Diesen stehen Regionen gegenüber, die durchaus noch Potenzial zum Ausbau aufweisen. Hier kommt den regionalen Genehmigungsund Fachbehörden, aber auch der berufsständischen Interessensvertretung eine wichtige Rolle zu. Im Zweifelsfall sollte ein runder Tisch die Zubauverträglichkeit neuer Anlagen ausleuchten und beurteilen. III. Stärkere Diversifizierung beim Anbau von Energiepflanzen notwendig Im vergangenen Jahr hat der Maisanbau in Bayern mit knapp über 500.000 ha einen Spitzenwert erreicht. Zu dieser Entwicklung haben sowohl der vermehrte Anbau von Körnermais, der bekanntlich nicht in Biogasanlagen verwertet wird, als auch der Zubau beim Silomais beigetragen. Das ist aber nicht ausschließlich allein den Biogasanlagen anzulasten. Silomais ist nun einmal sowohl für den Wiederkäuermagen als auch für die Biogasanlage die Kultur mit den höchsten Energieerträgen pro Hektar. Fest steht aber auch, dass wir eine stärkere Diversifizierung beim Anbau von Energie- S e i t e 5

pflanzen brauchen. Aus diesem Grunde stehe ich u.a. mit dem Biogasfachverband in enger Verbindung. Mit großer Aufmerksamkeit verfolge ich zudem die Forschungsarbeiten der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) und des Technologieund Förderzentrums (TFZ) zu erweiterten Energiepflanzenspektren und Fruchtfolgealternativen bis hin zur Energie aus Wildpflanzen. Mir ist sehr wohl bewusst, dass der Maisanbau in Bayern keine Kurzzeit-Erfolgsgeschichte ist. Über 50 Jahre haben Züchter, Pflanzenbauer und Landtechniker diese Kultur Zug um Zug weiterentwickelt und auf das heutige Anbau- und Leistungsniveau gebracht. Diese lange Zeitspanne zeigt deutlich, dass ein schneller Umstieg auf alternative oder neue Kulturpflanzen zwar wünschenswert, aber auch schwierig ist. Dennoch brauchen wir für unsere Betriebe ökonomisch interessante Alternativen und wir brauchen wieder mehr Biodiversität auf unseren Feldern! Selbstverständlich müssen altbewährte Fruchtfolgegrundsätze für S e i t e 6

Biogasanlagenbetreiber und Tierhalter in gleicher Weise gelten. Ich kann mir zudem gut vorstellen, dass die Landwirte bei ihrem Energie- und Futterpflanzenanbau auch Blühpflanzen einsetzen, z.b. auf Randstrukturen und Bejagungsschneisen. Denn darüber müssen wir uns im Klaren sein: Ohne gesellschaftliche Akzeptanz können wir Biogas nicht weiter voranbringen. Ein besonderes Anliegen ist mir die Nutzung von Grünland. Ich möchte, dass dieses erhalten bleibt und bevorzugt über die Tierhaltung genutzt wird. Doch dort, wo sich die Tierhaltung vom Grünland zurückgezogen hat, ist es sicher besser, dieses über die Biogastechnik energetisch zu verwerten, als es einer Sukzession zu überlassen. Vom novellierten EEG 2012 wünsche ich mir attraktive Anreize zur Nutzung des Grünlandes, die dem Grünlanderhalt und der Biodiversität dienen und nicht dessen Umbruch wirtschaftlich interessant machen. Trotz des rauer gewordenen Windes auf dem Pachtmarkt möchte ich darauf hinweisen, dass Biogasanla- S e i t e 7

gen auch die Märkte entlasten. Etwa 160.000 ha Futterfläche aus Mais werden in Bayern über Biogasanlagen verwertet. Biogas ist daher nicht nur Konkurrenz für die Fläche, sondern trägt in gewissem Maße auch zur Marktentlastung (160.000 ha entsprechen z.b. 1,2 Mio. t Milch) bei und dient damit allen Betrieben, auch den Milchviehbetrieben, für die es in vielen Fällen eine betrieblich sinnvolle Ergänzung darstellen kann. IV. Dank Bevor es nun so richtig an die Arbeit geht, möchte ich mich bei allen bedanken, die an diesem Symposium mitwirken. Das erste Dankeschön gilt Herrn Ludwig Gruber vom Bayerischen Rundfunk, der durch die Veranstaltung führen wird und in den nun nachfolgenden Interviews Meinungsbilder entstehen lässt. Mein Dank geht an die Interviewpartner: an den Vorsitzenden des Bund Naturschutz in Bayern, Herrn Professor Dr. Hubert Weiger, S e i t e 8

an den Präsidenten des Fachverbandes Biogas, Herrn Josef Pellmeyer, an den Vorsitzenden des Landesfachausschusses für Nachwachsende Rohstoffe des Bayerischen Bauernverbandes und BBV-Bezirkspräsident Oberpfalz, Herrn Franz Kustner, an Dr. Uwe Brandl, den Präsidenten des Bayerischen Gemeindetags und Ersten Bürgermeister von Abensberg, sowie an den Behördenleiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen, Herrn Josef Eichenseer. Bei den Schluss-Statements wird sich noch Herr Werner Reihl, Vorsitzender des Landesfachausschusses für tierische Veredelung des Bayerischen Bauernverbandes und gleichzeitig BBV-Bezirkspräsident Oberfranken, einreihen. Mein Dank gilt weiter dem Präsidenten der LfL, Herrn Jakob Opperer, dem Präsidenten der LWG, Herrn Anton Magerl, sowie Herrn Dr. Bernhard Widmann, dem Leiter S e i t e 9

des Technologie- und Förderzentrums im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing, deren Behörden diese Veranstaltung gemeinsam mit meinem Haus ausrichten. Danken möchte ich auch dem LfL-Vizepräsidenten, Herrn Christian Stockinger, sowie Herrn Ulrich Keymer. Sie beleuchten die Ökonomik der Landwirtschaft im Bereich der Energie- und Nahrungsmittelerzeugung und formulieren Vorschläge zur Novellierung des EEG. Ich wünsche dem Symposium einen guten Verlauf, nutzbringende Erkenntnisse und Lösungsansätze, von denen sowohl die Bioenergiegewinnung mit einem artenreicheren Pflanzenbau als auch die tierische Veredelung in Bayern profitieren. S e i t e 10