Ausgabe 12/2012 enews Frohe Weihnachten... Fortsetzung siehe letzte Seite Es werde Licht. Kommt die GmbH-light? Seite 2 Zugabe! Zugabenverbot gestrichen Seite 3 Neue Juristinnen verstärken unser Team Seite 5
Autorin: MMag. Dr. Daniela HUEMER, LL.M., Partnerin daniela.huemer@haslinger-nagele.com Ausgabe 12/2012 Es werde Licht Vielleicht kommt sie doch noch, die GmbH-light. Das Licht scheint diesbezüglich wieder neu aufzuflackern. Zur Vorgeschichte: In Österreich ist schon seit etlicher Zeit eine GmbH- Reform geplant, die unter anderem eine Senkung des Mindeststammkapitals auf EUR 10.000,-- bringen soll (Anmerkung: Für die normale GmbH ist bisher ein Mindeststammkapital in Höhe von EUR 35.000,-- vorgesehen). Mit dieser GmbH-Reform soll die GmbH im Wettbewerb mit ausländischen Rechtsformen attraktiver gemacht werden. Mögliches Zukunftsszenario in Österreich: Dieses österreichische Reformvorhaben liegt schon seit einigen Jahren auf Eis, bei der letzten Regierungsklausur im November d.j. hat sich der Ministerrat allerdings auf eine GmbH-Reform mit folgenden Eckpunkten geeinigt: - Herabsetzung des Mindeststammkapitals von EUR 35.000,-- auf EUR 10.000,--. - Herabsetzung der Mindest-Köst auf EUR 500,-- pro Jahr. - Abschaffung der Gründungsanzeige in der Wiener Zeitung - Senkung der Notariatsaktskosten, die am Mindeststammkapital anknüpfen. Wir werden das Projekt GmbH-Reform weiter im Auge haben und mit Spannung abwarten, wann und in welcher Form es beschlossen werden wird. Seite 2
Autor: Mag. Markus GADERER, LL.M., Partner markus.gaderer@haslinger-nagele.com Zugabe! Zugabe! Das österreichische Zugabenverbot wird ersatzlos gestrichen! Weniger in der Öffentlichkeit präsent und dennoch sehr praktisch, was uns der Gesetzgeber als Beiwerk zur jüngst beschlossen Kartellrechtsnovelle (über die wir wegen der damit brisanten Änderungen in einem gesonderten Newsletter berichten) beschert: Das österreichische Zugabenverbot wird ersatzlos gestrichen! Schon seit Ende 2010 ist 9a UWG im Verhältnis Unternehmer/Verbraucher nicht mehr anwendbar. Der EuGH entschied damals, dass das österreichische absolute Verbot, Verbrauchern gratis Zugaben zu Hauptleistungen anzubieten, anzukündigen oder gar zu gewähren, nicht mit europarechtlichen Vorgaben unter einen Hut zu bringen ist. Seither sind solche Zugaben nicht absolut sondern nur mehr dann rechtswidrig, wenn der Unternehmer damit eine irreführende, aggressive oder sonst unlautere Geschäftspraktik verfolgte. Übrig blieb das absolute Verbot im B2B-Bereich. Dieses sah die österreichische Rechtsprechung als gerechtfertigt an, weil schon der historische Gesetzgeber bei Einführung der Bestimmung damit den Schutz (kleinerer) Unternehmen vor Augen hatte. Man wollte verhindern, dass marktmächtige Unternehmen vom schwächeren Gegenüber gratis Zugaben abpressen. Fortsetzung auf S. 4 Seite 3
Autor: Mag. Markus GADERER, LL.M., Partner markus.gaderer@haslinger-nagele.com "Zugabe! Zugabe!" Fortsetzung von Seite 3 Der Gesetzgeber ist nunmehr zur Einsicht gelangt, dass die Bestimmung für den B2B-Bereich in der Praxis wenig Bedeutung habe. Auch biete das Kartellrecht und das übrige Lauterkeitsrecht (UWG) ausreichend Schutz sowohl für Unternehmer als auch Verbraucher. Im Sinne einer Rechtsbereinigung wird das Zugabenverbot des 9a UWG daher aufgehoben. Damit ist das UWG zwar wieder einmal einer längst fälligen Generalentrümpelung entgangen; noch immer bleibt zb der Verkauf an Verbraucher gegen Vorlage von Einkaufsausweisen und dergleichen verboten aber Frühjahrsputz kommt bekanntlich erst lange nach den Neujahrsvorsätzen. Immerhin können mit Inkrafttreten der Novelle auch Unternehmerkunden ruhigen Gewissens Zugaben zu Hauptleistungen angeboten werden, ohne peinlich genau darauf schauen zu müssen, ob die Zugabe ja in eine der auch in 9a UWG vorgesehen gewesenen Ausnahmen fällt. Seite 4
enews Ausgabe 12/2012 Neue Partnerinnen. Wir haben in den letzten Jahren viel gewonnen: Prozesse, Preise, Profil und Publizität. Vor allem aber: großartige Partnerinnen. Unsere jüngsten stellen wir hier kurz vor: Johanna Fischer und Kerstin Holzinger. MMag. Dr. Johanna Fischer Partnerin Schwerpunkt: Zivilrecht & Unternehmensrecht MMag. Dr. Johanna Fischer absolvierte ihr Doppelstudium Jus und Wirtschaftswissenschaften an der JKU Linz. Sie hat uns bei ihrem Eintritt in unsere Partnerschaft besondere Freude bereitet, wurde sie doch mit der renommiertesten Auszeichnung für junge UnternehmensjuristInnen ausgezeichnet. Für ihre Dissertation Die angemessene Barabfindung im Squeeze-Out wurde ihr der Walther Kastner Preis 2012 verliehen. Seite 5
enews Ausgabe 12/2012 Dr. Kerstin Holzinger Partnerin (ab 2/2013) Schwerpunkt: Öffentliches Wirtschaftsrecht Dr. Kerstin Holzinger hat eine juristische Blitzkarriere hingelegt. Ihr Jus- Studium absolvierte sie in nur sieben Semestern am Juridicum, promovierte an der Wirtschaftsuniversität Wien, war Universitätsassistentin bei Univ. Prof. Dr. Michael Holoubek, ist Co-Autorin des führenden Grundrisses zum Vergaberecht (gemeinsam mit Univ. Prof. Dr. Michael Holoubek und Dr. Claudia Fuchs), bei Haslinger/Nagele seit 2010 in Wien (2011 auch Linz) vielseitig und mit Bravour tätig. Sie absolvierte ihre Anwaltsprüfung mit Auszeichnung und gilt schon jetzt als Aushängeschild unserer Wiener Kanzlei. Die HNP-Familie wird größer! Kerstin Holzinger (li.) wird Partnerin, Felicitas Zacherl (re.) unterstützt das Team als neue Konzipientin. Seite 6
Ein augenzwinkernder Neujahrswunsch, überbracht von unseren Linzer Partnerinnen:... und ein erfolgreiches Jahr 2013!