Wolfgang Schrödter Evangelisches Zentrum für Beratung in Höchst. Projekt Konfliktregulierende Beratung (KrB)

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Transkript:

1

Fachteams und Einrichtungen im Evangelischen Zentrum für Beratung in Höchst: Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung Paar- und Lebensberatung Suchtberatung Sozialberatung für Migranten und Flüchtlinge Im Dietrich-Bonhoeffer-Haus befinden sich weiterhin: Familienbildung / Familienzentrum Kindertagesstätte der Gemeinde Höchst am Main Evangelische Gemeinde Höchst am Main 2

Im Projekt Konfliktregulierende Beratung kooperieren im Zentrum Höchst: Die Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung sowie die Paar- und Lebensberatung Weiterhin: Bei Bedarf die Sozialberatung für Migranten und Flüchtlinge u. a. durch den Einsatz von Dolmetschern ( bevorratete Sprachen im Zentrum insgesamt: Albanisch, Amharisch, Bosnisch, Dari, Deutsch, Englisch, Hindi, Kroatisch, Paschtu, Persisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tigrinya, Urdu). 3

In der ersten Projektphase (vom 01.10.2008 30.09.2009) hatten über 80 % der KlientInnen einen Migrationshintergrund. Die Gespräche fanden teilweise mit Dolmetschern statt Der soziale und wirtschaftliche Hintergrund war von eher engen finanziellen Verhältnissen geprägt Chronische Krankheiten, dadurch eingeschränkte Erwerbstätigkeit oder Frühberentung, sowie andere Einschränkungen spielen in vielen Fällen eine Rolle 4

Vermutete Gesamtzahlen hochstrittiger Eltern : Es ist davon auszugehen, dass etwa 8-10% der geschiedenen oder getrennten Eltern als hochstrittige oder hocheskalierte Fälle zu keiner Einigung in eigener Regie gelangen. 5

Zentrale Gedanken des Gesetzgebers: Zwei Grundgedanken: einvernehmliche Sorge der Eltern und schnellere Verfahren Das neue FamFG ist vom Leitbild der auf Einvernehmen hinwirkenden Familienrichter-/innen geprägt, 156 Hinwirken auf Einvernehmen ; eine Ausnahme bilden Gewaltschutzangelegenheiten Die Selbststeuerungskompetenzen der Beteiligten Eltern sollen (re-) aktiviert werden. Dabei wird auf Beratung verwiesen Verschiedene Städte haben bereits unterschiedliche Modelle erprobt FamFG: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 6

Zentrale Gedanken des Gesetzgebers Aspekt der Beschleunigung: Sorge-und Umgangsverfahren sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen Der erste Verhandlungstermin (früher erster Termin) soll einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden Verlegung nur aus zwingenden Gründen möglich Wichtig für die beteiligten Anwälte und das Jugendamt: eventuelle Terminskollisionen müssen zugunsten der Kindschaftssache geklärt werden 7

Ein weiterer Gedanke des Gesetzgebers: Hinwirken auf stärkere Kooperation der beteiligten Professionen und Institutionen 8

156. Hinwirken auf Einvernehmen Anordnung von Beratung: (1) [1] Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. [2] Es weist auf Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung hin. [3] Das Gericht soll in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit der Mediation oder der sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegung hinweisen. [4] Es kann anordnen, dass die Eltern an einer Beratung nach Satz 2 teilnehmen. [1. September 2009] 9

Kooperationspartner in der ersten Projektphase: Justiz Sozia l- ra thaus Beratungsstelle Forschung 10

Kooperationspartner in der zweiten Projektphase: Justiz Sozia l- rathaus Beratungsstelle 11

Phasen in der Konfliktregulierenden Beratung - ein idealtypisches Modell: Aufklärungsphase Information der Eltern über Verfahren, Rolle und Haltung der Beraterin / des Beraters Vereinbarung über Themen, Zahl und Zeitdauer der Sitzungen Information über den Abschlussbericht Sichtung der Streitpunkte Positionen, Interessen, Sichtweisen der Eltern erkunden und bearbeiten im Hinblick auf das gemeinsame Kind Sammeln + Bewerten von Lösungen Dissens und Konsens der Beteiligten Lösungsoptionen sammeln und bewerten Lösungsvorschlag der Beraterin Ablehnen oder Annehmen der Vorschläge durch die Eltern Ergebnisse festhalten Den Bericht des Beraters/der Beraterin besprechen 12

Zeitstruktur der Konfliktregulierenden Beratung: Das erste Gespräch sollte innerhalb einer Woche statt finden Die KrB bewegt sich in der Regel in einen Rahmen von fünf bis sieben Sitzungen Die Gespräche können je nach Fall wöchentlich, vierzehntägig oder vierwöchentlich vereinbart werden In der Regel wird die Beratung mit beiden Eltern durchgeführt, je nach Situation und Umständen sind Einzelgespräche, zum Beispiel am Anfang, möglich bei akuter Gefährdung durch Gewalt werden die Eltern getrennt beraten Bei Bedarf und Anlass werden die Kinder eingeladen und diagnostisch untersucht 13

Indikationskriterien für eine Zuweisung zur KrB: Für die Überweisung in eine konfliktregulierende Beratung durch das Familiengericht oder das Jugendamt sollten idealiter folgende Bedingungen erfüllt sein: Ein Elternteil hat einen Antrag bei Gericht gestellt Die Eltern erklären sich bereit, an der konfliktregulierenden Beratung teilzunehmen Die Eltern akzeptieren die Bedingungen der konfliktregulierenden Beratung (besonders: die Informationsweitergabe) Die/der überweisende RichterIn/ bzw. die/der überweisende SozialarbeiterIn erleben den Konflikt als hoch eskaliert, sehen aber eine Aussicht auf eine konstruktive Mitarbeit der Eltern im Beratungsprozess 14

Ziele der Konfliktregulierenden Beratung: Erhalt der Beziehungen der Kinder zu beiden Elternteilen Einvernehmliche Vereinbarung der Eltern, die eine Gerichtsentscheidung überflüssig macht Erarbeitung konkreter Lösungen für die anstehenden Fragen der Eltern Deeskalation und Aufbau bzw. Wiedergewinnung von gegenseitigem Vertrauen Weitergabe von Ergebnissen der Beratung für die Handlungsfähigkeit von Jugendamt und Familiengericht 15

Unterschiede zwischen KrB und einer normalen Beratung: Stark strukturierter Ablauf der Sitzungen und begrenzter Zeitrahmen Tiefer liegende Gefühle von Verletzung und Ärger sowie die (Konflikt)Geschichte des Paares stehen nicht im Vordergrund der Beratung, das Vorgehen bleibt am Aktuellen orientiert, ist lösungs- und zukunftsorientierter auf Basis der Ressourcen der Familie Enge Zusammenarbeit mit Informationsweitergabe an Familiengericht und Jugendamt (enthält Informationen über Terminfindung, Inhalt der Einigung, bzw. Info zu Fragen, in denen keine Einigung erzielt wurde und Lösungsvorschlag der/des Beratenden auf Grund der Fall- und Fachkenntnis) 16

Vor Gericht zu unterschreiben Anlage zum Protokoll vom Erklärung zur Teilnahme am Pilotprojekt Die Eltern haben sich im Termin bei Gericht am darauf geeinigt, eine Konfliktregulierende Beratung zu machen. Die Eltern wurden darüber informiert, dass die Beratung zeitnah beginnt und in einem überschaubaren Zeitraum abgeschlossen wird dass die Ergebnisse, sowie der Lösungsvorschlag den Eltern, dem Gericht und dem Jugendamt vom/von der Berater/in mitgeteilt werden dass dem Jugendamt und dem Gericht mitgeteilt wird, ob die Parteien die Beratungstermine wahrgenommen haben. Die Eltern sind mit diesen Bedingungen einverstanden. Sie sind auch bereit, in ihrer Terminplanung eine zügige Beratung zu ermöglichen. Das Informationsblatt über den Ablauf und die Inhalte einer konfliktregulierenden Beratung wurde den Eltern vom Jugendamt überreicht. Frankfurt, den Antragsteller Antragsgegner 17

Anschreiben für die Anwälte Konfliktregulierende Beratung Aktenzeichen: Sehr geehrter Herr, Sehr geehrte Frau, Sie haben die anwaltliche Vertretung von.., deshalb wenden wir uns heute an Sie. Frau bzw. Herr wurden von Frau Richterin / Herrn Richter.. bzw. vom Sozialrathaus zu uns in die konfliktregulierenden Beratung geschickt. Zu Ihrer Information legen wir ein Infoblatt bei, in dem die KrB vorgestellt wird. Die KrB ist Teil des Frankfurter Kooperationsmodelles (FraKom). Hier wirken Familiengericht, Jugendamt und Beratungsdienste auf der Basis der neuen Gesetzesregelung zusammen, um familiengerichtliche Verfahren zeitlich zu kürzen und vor allem einvernehmliche Vereinbarungen der beteiligten Eltern zu ermöglichen. Für die Kinder ist eine zeitnahe Lösung, die von beiden Eltern getragen wird, in der Regel günstiger als die Entscheidung durch einen Richter. Ihr Mandant/in ist mit einer Teilnahme an FraKom einverstanden. In der Regel erstreckt sich eine KrB über ca. 6 9 Wochen. Wir bitten Sie nun, in diesem Zeitraum nach Möglichkeit keine neuen Schriftsätze zu verfassen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass anwaltliche Briefe und Schriftsätze manchmal den Prozess einer gütlichen Einigung der Betroffenen erschweren können. Wir haben Ihren Mandanten/in, die zuständigen Richter/in über den Inhalt dieses Schreibens informiert. Wir werden Ihnen ein Exemplar des Abschlussberichtes der KrB zukommen lassen. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und verbleiben mit freundlichen Grüßen 18

Familiengericht Frankfurt am Main Richter/in 60310 Frankfurt Fax 1367-26 29 Jugend- und Sozialamt Sozialrathaus E I N V E R S T Ä N D N I S E R K L Ä R U N G In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge/Umgang für ; geb. Anschrift: teilen wir mit, dass die Eltern die angebotene Konfliktregulierende Beratung wahrnehmen. Es ist vereinbart, dass nach Abschluss der Beratung ein Bericht vorgelegt wird. Termine für die Beratung Datum Uhrzeit Bemerkung und Antragssteller Antragsgegner 19

Anmeldeverfahren Möglichkeiten und Varianten: Der Richter / die Richterin fragt aus der Verhandlung heraus im Sekretariat des Beratungszentrums einen Termin ab Das Sozialrathaus vereinbart mit den Eltern einen Erstgesprächstermin und informiert darüber die Beratungsstelle Wir laden unsererseits die Eltern mit einem Brief zum Erstgespräch ein Vor dem ersten Gespräch sollte unbedingt das Formblatt (Folie 12) unterschrieben sein; es klärt über die KrB auf und entbindet die Beraterin / den Berater von der Schweigepflicht. 20

Günstige Indikationskriterien für eine KrB: Erstantrag vor dem Familiengericht Frühe Inanspruchnahme von Beratung Keine weiteren oder wenige professionellen Helfer-/innen und Institutionen Beratungsunerfahrene Ratsuchende Von Anfang an bzw. ab dem zweiten Gespräch gemeinsame Beratung möglich Im Verlaufe der ersten zwei Gespräche können klare und realistische, erreichbare, überprüfbare Zielvorstellungen verabredet werden Die Ratsuchenden arbeiten relativ konzentriert an den vereinbarten Themen 21

Zum Aspekt der Anzahl der am Fall beteiligten professionellen Helfer- /innen und Institutionen: Eskalationsstufen: Von 82 Paaren mit Paarkonflikt, die zwischen dem Jahr 2000 und 2004 in die Beratungsstelle kamen, waren 23% der Stufe 1, 41% der Stufe 2 und 36% der Stufe 3 zuzuweisen. Es zeigte sich ein Zusammenhang zwischen dem Eskalationsniveau und der Anzahl an involvierten professionellen Akteure: Je stärker die Konflikte eskaliert waren, desto größer war die Anzahl der mit dem Fall beschäftigten professionellen Helfer. Bei Paaren auf Stufe 1 waren im Durchschnitt 1,5 Personen, auf Stufe 2 schon 4,3 und auf Stufe 3 im Durchschnitt 8,2 Helfer einbezogen. Alberstötter, U. (2005). Kooperation als Haltung und Strategie bei hochstrittigen Eltern- Konflikten. Kind-Prax, 3, 83-91. 22

Merkmale eines Fallabschlusses Ergebnis der Begleitforschung: Die Eltern kommen zu einer einvernehmlichen Einigung und ziehen ihren Antrag bei Gericht zurück (1) Die Eltern kommen zu einer Lösung und möchten diese vom Gericht bestätigt bekommen (2) Die Eltern finden Teillösungen, Teile müssen bei Gericht nachgearbeitet werden (3) Die Eltern finden auch bei vollständigem Durchlauf der KrB keine gemeinsamen Lösungen, das Gericht muss entscheiden (4) Die Beratung wird von einem oder beiden Elternteilen abgebrochen (5) Die Beratung wird von dem Berater/der Beraterin abgebrochen (6) Kein Fall für eine KrB/Fehleinweisung (7) Die Kategorien 1, 2 und 3 stellen konstruktive Lösungsmöglichkeiten dar, in denen Eltern durch die Teilnahme an der KrB ein gemeinsames elterliches Konzept erarbeiten konnten; sie machten 48% der abgeschl. Fälle aus (n=51 Abschlüsse). 23