Christina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte
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- Ulrike Adler
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2 Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte
3 interna Dieser Ratgeber wird digital produziert. Die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen garantiert stets optimale Aktualität. Zusatzservice für alle Leser: regelmäßige Redaktionssprechstunde. VlB Titelmeldung interna Christina Klein: Ihre Rechte als Vater ISBN by interna Umschlaggestaltung: workstation GmbH, Bonn Satz: Josef Hambitzer, Bonn Druck: interna, Bonn Verlag interna GmbH Auguststr. 1, Bonn Tel.: / , Fax: / mail@interna-aktuell.de Printed in Germany
4 Inhalt 1. Einleitung Die Sorgeerklärung Das gemeinschaftliche Sorgerecht Das alleinige Sorgerecht Das Umgangsrecht des gesetzlichen Vaters Das Umgangsrecht des biologischen Vaters Das Auskunftsrecht
5
6 Ihre Rechte als Vater 1. Einleitung Sie sind Vater eines oder mehrerer Kinder? Oder Sie sind werdender Vater? Wenn Sie bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet waren, haben im Regelfall beide Elternteile die gemeinschaftliche Sorge für das Kind. Das bedeutet, dass beide verpflichtet sind, sich um sein Wohlergehen und um seine Erziehung zu kümmern. Sind Sie nicht verheiratet, erhält automatisch die Mutter die Alleinsorge für Ihr Kind. Sie haben aber die Möglichkeit, eine Sorgeerklärung abzugeben. Aber wie funktioniert das? Vor wem muss man die Erklärung abgeben? Und was ist mit ihr verbunden? Diese Fragen werden Ihnen leicht verständlich in Kapitel 2 erläutert. Gedanken über seine Rechte als Vater macht man sich in der Regel erst dann, wenn die Beziehung zu der Mutter des Kindes zerbricht, oder eine Scheidung ansteht. Natürlich möchten Sie den Kontakt zu Ihrem Kind nicht abbrechen lassen, und in wichtigen Erziehungsfragen möchten Sie auch nicht übergangen werden. Nach einer dauerhaften Trennung ändert sich zunächst nichts an dem bestehenden Sorgerechtsverhältnis. Hatten Sie das gemeinschaftliche Sorgerecht, bleibt dieses auch bestehen. Wenn Sie aber merken, dass Sie sich mit der Mutter des Kindes in grundlegenden Fragen der Erziehung nicht einigen können, oder es bestehen zwischen Ihnen unüberwindbare Differenzen, unter denen auch Ihr Kind erheblich leidet, können Sie einen Antrag auf die Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellen. Wo stellt man diesen Antrag? Wann wird ihm stattgegeben? Auf diese Fragen finden Sie Antwort in Kapitel 4. 5
7 Ihre Rechte als Vater Auch wenn Sie nicht das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind haben, stehen Sie nicht rechtlos da. Gesetzlich ist verankert, dass jeder Elternteil ein Recht auf den Umgang mit seinem Kind hat. Dieses Recht darf Ihnen keiner nehmen, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor. Alles zum Umgangsrecht erfahren Sie in den Kapiteln 5 und 6. Die folgenden Kapitel richten sich aber nicht nur an den gesetzlichen, sondern auch an den biologischen Vater. Auch wenn die Mutter Ihres Kindes nicht möchte, dass Sie den Kontakt zu dem Kind aufrechterhalten oder aufnehmen, haben Sie dennoch ein Recht auf Umgang mit Ihrem Kind. Dieses können Sie notfalls gerichtlich durchsetzen. Gesetzliche Vorschriften befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dort insbesondere in Buch 4, dem Familienrecht, sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamG), welches seit 2009 das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ersetzt. 6
8 Ihre Rechte als Vater 2. Die Sorgeerklärung Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu. Ist dies nicht der Fall, steht ihnen nach 1626 a BGB die elterliche Sorge dann zu, wenn sie einander heiraten oder erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Im Übrigen hat die Mutter des Kindes die alleinige Sorge. Das Bundesverfassungsgericht hat nun jedoch im Juli 2010 entschieden, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass der nichteheliche Vater generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen wird, wenn die Mutter des Kindes ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder zu dessen Alleinsorge für das Kind verweigert, ohne dass ihm die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung am Maßstab des Kindeswohls eingeräumt ist. Das bedeutet im Klartext: Bislang wurde das Sorgerecht im Zweifel immer der Mutter des nichtehelich geborenen Kindes zugesprochen, wenn es zur Trennung kam. Durch die Entscheidung des Gerichts kann die Mutter nun aber nicht mehr dem Vater das Sorgerecht für das gemeinsame Kind ohne Anlass verweigern. Die Gerichte es handelt sich hier um die Familiengerichte sind zukünftig angehalten, das gemeinsame Sorgerecht anzuordnen. Das gilt selbstverständlich nur dann, wenn nicht zwingende Gründe, die in der Person der Mutter oder des Vaters zu finden sind, vorliegen. Die Position der nichtehelichen Väter wurde so deutlich gestärkt. 7
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