Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP.

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3410 27. 01. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler im Enzkreis Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ganztagsschulen in welcher Form (verbindliche Form oder Wahlform) gibt es jeweils im Schuljahr 2016/2017, 2017/2018, 2018/2019 im Enzkreis (aufgelistet nach Kommunen und Schülerzahlen)? 2. Wie verteilen sich diese Ganztagsschulen im Enzkreis zahlenmäßig auf die verschiedenen Schularten und welche weiteren kommunalen Betreuungsangebote bieten diese Schulen an? 3. Welche Modelle für Ganztagesbetreuung, die den unterschiedlichen Bedürfnissen von Schulen und Eltern entsprechen, werden im Enzkreis angeboten (aufgelistet nach Kommunen)? 4. Wie hat sich das Angebot an Ganztagsschulen im Enzkreis seit dem Schuljahr 1990/1991 bis heute zahlenmäßig verändert unter Angabe, wie viele davon privat finanziert sind (aufgelistet nach Kommunen)? 5. Wie hoch war der Anteil der Schülerinnen und Schüler im Enzkreis, welche das Betreuungsangebot im Schuljahr 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 in Anspruch genommen haben (aufgelistet nach Kommunen und Schülern)? 6. Inwieweit wurde die Monetarisierung von Lehrerwochenstunden genutzt, um mit außerschulischen Partnern Angebote im Ganztagsbetrieb durchzuführen, welche in Bezug auf die insgesamt zugewiesenen Lehrerwochenstunden im Enzkreis standen (absolut sowie prozentual; aufgelistet nach Schulen)? Eingegangen: 27. 01. 2018 / Ausgegeben: 05. 03. 2018 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

7. Wie viele und welche außerschulischen Partner, Vereine, Institutionen in kirchlicher Trägerschaft etc. engagieren sich im Rahmen der Betreuung der Schülerinnen und Schüler an den Schulen im Enzkreis (aufgelistet nach Kommunen und Schulen)? 8. Inwieweit deckt das Betreuungsangebot in den einzelnen Kommunen und Schulen nach ihrer Kenntnis die Nachfrage und Wünsche der Eltern (mit An - gabe, ob ihr diesbezügliche Rückmeldungen aus der Elternschaft beziehungsweise den Kommunen vorliegen)? 9. Wie viele Eltern stellen im Enzkreis einen Antrag auf Aufnahme des Kindes in einer örtlich nicht zuständigen Grundschule (aufgelistet nach Kommunen und Schulen)? 25. 01. 2018 Dr. Schweickert FDP/DVP Antwort Mit Schreiben vom 16. Februar 2018 Nr. 33-6662.00/835/1 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ganztagsschulen in welcher Form (verbindliche Form oder Wahlform) gibt es jeweils im Schuljahr 2016/2017, 2017/2018, 2018/2019 im Enzkreis (aufgelistet nach Kommunen und Schülerzahlen)? Eine Unterscheidung der Ganztagsschule nach verbindlicher Form oder Wahlform gibt es nur im Bereich der Ganztagsschulen an Grundschulen sowie den Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen nach 4 a Schulgesetz. Im Enzkreis sind keine Ganztagsschulen nach 4 a Schulgesetz eingerichtet, die in der verbindlichen Form beziehungsweise in der Wahlform geführt werden. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage bezieht alle Ganztagsschulen mit ein, die den Mindestanforderungen der Kultusministerkonferenz an die Ganztagsschule entsprechen, darunter auch Ganztagsschulen nach 22 Schulgesetz in Verbindung mit 30 Schulgesetz. Die folgende Tabelle bildet für den Enzkreis die Zahl der öffentlichen allgemein bildenden Ganztagsschulen und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ganztagsbetrieb dieser Schulen ab. Die Angaben basieren auf den Erhebungen zur amtlichen Schulstatistik im Schuljahr 2016/2017 (Stichtag 19. Oktober 2016). Für die Folgejahre liegen noch keine entsprechenden Informationen vor. Den Angaben liegt die schulartspezifische Betrachtung bzw. Zählung zugrunde. 2

2. Wie verteilen sich diese Ganztagsschulen im Enzkreis zahlenmäßig auf die verschiedenen Schularten und welche weiteren kommunalen Betreuungsangebote bieten diese Schulen an? Der nachstehenden Übersicht ist für das Schuljahr 2016/2017 zu entnehmen, wie sich die öffentlichen allgemein bildenden Ganztagsschulen nach Frage 1 auf die Schularten verteilen. Zu kommunalen Betreuungsangeboten an Ganztagsschulen enthält die amtliche Schulstatistik keine Informationen. Die einzelnen kommunalen Betreuungsangebote sind in der beigefügten Anlage aufgelistet, siehe auch Beantwortung zu Frage 5. 3

3. Welche Modelle für Ganztagesbetreuung, die den unterschiedlichen Bedürfnissen von Schulen und Eltern entsprechen, werden im Enzkreis angeboten (aufgelistet nach Kommunen)? Die nachstehende Tabelle bildet die statistisch erfassten Modelle der öffentlichen allgemein bildenden Ganztagsschulen im Enzkreis im Schuljahr 2016/2017 ab. Alle genannten Ganztagsschulen erfüllen mindestens die bundeseinheitlichen Anforderungen der Kultusministerkonferenz an die Ganztagsschule oder werden nach Landeskonzeptionen geführt. 4

4. Wie hat sich das Angebot an Ganztagsschulen im Enzkreis seit dem Schuljahr 1990/1991 bis heute zahlenmäßig verändert unter Angabe, wie viele davon privat finanziert sind (aufgelistet nach Kommunen)? Die folgende Tabelle stellt auf Kreisebene die Entwicklung der Zahl öffentlicher bzw. privater allgemein bildender Ganztagsschulen im Enzkreis in den Jahren 2008/2009 bis 2016/2017 dar. Auf kommunaler Ebene bzw. für die Vorjahre stehen keine durchgängigen Informationen zur Verfügung. 5

5. Wie hoch war der Anteil der Schülerinnen und Schüler im Enzkreis, welche das Betreuungsangebot im Schuljahr 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 in Anspruch genommen haben (aufgelistet nach Kommunen und Schülern)? Die nachstehende Tabelle gibt nach Schuljahren den Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ganztagsbetrieb der öffentlichen allgemein bildenden Ganztagsschulen im Enzkreis an allen Schülerinnen und Schülern der öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Kreises wieder. Für eine Darstellung auf kommunaler Ebene stehen aus den verfügbaren Statistiken keine Informationen zur Verfügung. Dargestellt ist die Situation in den Schuljahren 2014/2015 bis 2016/2017. 6

Ergänzend zum Anteil der Schülerinnen und Schüler die am Ganztagsbetrieb teilgenommen haben, wird auf die Entwicklung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an kommunalen Betreuungsangeboten (Hort, Hort an der Schule, Verlässliche Grundschule und Flexible Nachmittagsbetreuung) in der beigefügten Anlage verwiesen. Diese Übersicht ist nach Kommunen, Schulen und in Anspruch genommener Betreuungsangebote gegliedert. 6. Inwieweit wurde die Monetarisierung von Lehrerwochenstunden genutzt, um mit außerschulischen Partnern Angebote im Ganztagsbetrieb durchzuführen, welche in Bezug auf die insgesamt zugewiesenen Lehrerwochenstunden im Enzkreis standen (absolut sowie prozentual; aufgelistet nach Schulen)? Ganztagsschulen nach 4 a Schulgesetz haben als einzige Form der Ganztagsschule die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent der zugewiesenen Ganztagsstunden zu monetarisieren. Da sich im Enzkreis keine Schulen nach 4 a Schulgesetz befinden, ist für den Enzkreis eine Monetariserung von Lehrerwochenstunden nicht darstellbar. 7. Wie viele und welche außerschulischen Partner, Vereine, Institutionen in kirchlicher Trägerschaft etc. engagieren sich im Rahmen der Betreuung der Schülerinnen und Schüler an den Schulen im Enzkreis (aufgelistet nach Kommunen und Schulen)? Es werden 85 Angebote durch kommunale Träger angeboten und weiterhin werden 28 Angebote durch freie Träger organisiert. Für die konkrete Auflistung nach Kommunen und Schulen wird auf die Übersicht in der Anlage zur Antwort auf Frage 5 verwiesen. Darin sind die jeweiligen Träger der Betreuungsangebote an den Schulen im Enzkreis dargestellt. 8. Inwieweit deckt das Betreuungsangebot in den einzelnen Kommunen und Schulen nach ihrer Kenntnis die Nachfrage und Wünsche der Eltern (mit Angabe, ob ihr diesbezügliche Rückmeldungen aus der Elternschaft beziehungsweise den Kommunen vorliegen)? Die Bereitstellung der Betreuungsangebote ist kommunale Aufgabe. Dem Land liegen keine Informationen über den Bedarfsdeckungsgrad der Betreuungsangebote in den einzelnen Kommunen vor. 9. Wie viele Eltern stellen im Enzkreis einen Antrag auf Aufnahme des Kindes in einer örtlich nicht zuständigen Grundschule (aufgelistet nach Kommunen und Schulen)? Die erfragten Daten werden aktuell nicht im Rahmen der amtlichen Schulstatistik erhoben. Aus Erhebungen des Staatlichen Schulamtes Pforzheim können jedoch die Gesamtzahlen der Anträge benannt werden. Demnach wurden für das Schuljahr 2017/2018 insgesamt 107 Anträge gestellt. Davon erfolgten 103 Genehmigungen und 4 Ablehnungen. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 7

Anlage 8

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