Ist unser Schulwesen für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung
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- Ewald Ritter
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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Dr. Timm Kern u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Ist unser Schulwesen für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gut aufgestellt? Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. in welcher Form sie die Schulen in Baden-Württemberg bei der Umsetzung der DSGVO unterstützt; 2. mit welchen Hilfestellungen sie die Schulen zu welchem Zeitpunkt über die Umsetzung der DSGVO informiert hat; 3. welche personellen und technischen Ressourcen sie dafür zur Verfügung stellt bzw. gestellt hat; 4. in welchem Umfang und in welchem Bereich das Schulwesen von der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betroffen ist; 5. aus welchen Gründen von den ursprünglichen Planungen Abstand genommen wurde, einen Datenschutzbeauftragten an jeder Schule zu benennen; 6. wo sie nun die Datenschutzbeauftragten anzusiedeln plant und wie der Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereich eines Datenschutzbeauftragten künftig definiert sein soll; 7. wie groß sie den Umfang der durchschnittlichen zeitlichen Beanspruchung eines Datenschutzbeauftragten nach Inkrafttreten der DSGVO schätzt; 8. welche Gründe sie zur Annahme bewegen, die DSGVO könne ressourcenneutral umgesetzt werden (vgl.: Südwest Presse vom 24. Mai 2018: Mit heißer Nadel ); Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 9. wie der Stand der Prüfung ist, die Schulen mit zusätzlichen Stellen für diese Aufgaben zu unterstützen; 10. aus welchen Gründen das Thema Datenschutz erst zum neuen Schuljahr im Fortbildungsangebot aufgenommen werden soll; 11. in welchem Umfang sie Anfragen aus dem Schulwesen zur Umsetzung der DSGVO erhält; 12. was hauptsächlicher Inhalt dieser Anfragen ist beziehungsweise welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der DSGVO angegeben werden; 13. mit welchen Maßnahmen und bis wann die Landesregierung den angegebenen Schwierigkeiten abzuhelfen gedenkt; 14. inwieweit sie davon ausgeht, dass alle Schulen die Umsetzung der DSGVO, die bis zum 25. Mai 2018 erfolgt sein muss, bewältigen beziehungsweise ihnen kein Schaden oder Nachteil aufgrund zeitlichen Verzugs oder einer nicht sachgerechten Umsetzung der DSGVO entsteht Dr. Timm Kern, Hoher, Haußmann, Keck, Glück, Dr. Schweickert, Dr. Bullinger FDP/DVP Begründung Die ab dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt Schulen vor große Herausforderungen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion will in Erfahrung bringen, inwiefern die Landesregierung die Schulen bei diesen Aufgaben unterstützt und wie sich der aktuelle Stand der Umsetzung darstellt. Stellungnahme Mit Schreiben vom 19. Juni 2018 Nr. 13-/3856/196 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. in welcher Form sie die Schulen in Baden-Württemberg bei der Umsetzung der DSGVO unterstützt; 2. mit welchen Hilfestellungen sie die Schulen zu welchem Zeitpunkt über die Umsetzung der DSGVO informiert hat; 3. welche personellen und technischen Ressourcen sie dafür zur Verfügung stellt bzw. gestellt hat; Die Schulen wurden über die üblichen Kommunikationswege (Infodienst Schulleitung, einschlägige Informationsplattformen) über Neuerungen durch die EU- DSGVO informiert. Insbesondere die Schulleitungen werden im Zuge der Ein- 2
3 führung der EU-DSGVO auf vielfältige Weise unterstützt: Auf und im Intranet der Kultusverwaltung stehen den Schulen umfangreiche zielgruppenorientierte Handlungsanleitungen, Informationen, Hinweise, FAQs, Vorlagen, Formulare und Erläuterungen zur Verfügung. Eine web-basierte Plattform mit vielen detaillierten und konkreten Hilfestellungen, Leitfragen und Vor - lagen bzw. Mustern erleichtert den Schulen das Führen des von der EU-DSGVO geforderten Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. Die amtliche Lehrkräftefortbildung bietet durch Juristen der Regierungspräsidien und durch technisch versierte Pädagogen Fortbildungen zum Thema Datenschutz an. Die Fortbildungen werden für unterschiedliche Zielgruppen angeboten (Schulleiterinnen und Schulleiter, Datenschutzbeauftragte an Schulen, Moodle-Administratorinnen und Administratoren, Multimediaberaterinnen und Multimediaberater, Fachbe - raterinnen und Fachberater, Lehrkräfte, die Datenschutz im Unterricht behandeln). Die sich durch das Inkrafttreten der EU-DSGVO ergebenden Neuerungen werden in den bestehenden Angeboten der Lehrkräftefortbildung ab dem Schuljahr 2018/2019 zur Verfügung stehen. Ein neues Fortbildungsangebot für die Datenschutzbeauftragten der Schulverwaltung wird zusätzlich zu den bereits Anfang 2018 anberaumten Fortbildungen für diesen Personenkreis bereitgestellt. Das Interesse an den oben aufgeführten Angeboten ist hoch. Vor allem schulinterne Angebote für Lehrkräfte werden vermehrt abgerufen. Um die Schulen von der nun verbindlichen Aufgabe, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, zu entlasten, stellt das Kultusministerium den Schulen Personen aus der Schulaufsicht (Staatliche Schulämter und Regierungspräsidien) zur Verfügung, die von den Schulen als behördliche Datenschutzbeauftragte bestellt werden können. Es steht den Schulen hierbei frei, auf diese in der Schulaufsicht verorteten Personen zurückzugreifen, den behördlichen Datenschutzbeauftragten aus ihren Reihen zu benennen oder, wenn bereits ein behördlicher Datenschutzbeauftragter vorhanden ist, diesen erneut zu benennen. Schon vor Inkrafttreten der EU-DSGVO standen in der Schulverwaltung regelmäßig fortgebildete Personen für datenschutzrechtliche Fragestellungen zur Verfügung. Bereits im Sommer 2017 wurden erste Hinweise und Handreichungen zum Datenschutz in das Kultusintranet eingestellt, um der Schulaufsicht frühzeitig einen Überblick über wesentliche Veränderungen der EU-DSGVO zu ermöglichen. Zur Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungspräsidien, der Staatlichen Schulämter, der Seminare, des Landesinstituts für Schulentwicklung und des Landesmedienzentrums sowie weiterer Einrichtungen über die Neuerungen der EU-DSGVO bereits in mehreren Formaten geschult. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informa - tionsfreiheit hat dazu eine Fortbildungsveranstaltung im Kultusministerium mit über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Zuletzt fanden im April 2018 zwei weitere, vertiefende Schulungen mit mehr als 110 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Zudem ist ein Workshop-Format für alle Personen aus der Schulverwaltung, die mit der Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten für Schulen betraut sind, vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen dazu, dass die Schulaufsicht in der Lage ist, Schulen bei der Umsetzung der EU-DSGVO kompetent und tatkräftig zu unterstützen. Das Kultusministerium hat somit die Schulverwaltung und die Schulen mit einer Vielzahl von Maßnahmen unterstützt und wird dies auch künftig tun. 4. in welchem Umfang und in welchem Bereich das Schulwesen von der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betroffen ist; Die EU-DSGVO gilt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch Schulen. Dies gilt sowohl für die Verarbeitung innerhalb des Unterrichts als auch für jede Verwaltungstätigkeit. 3
4 5. aus welchen Gründen von den ursprünglichen Planungen Abstand genommen wurde, einen Datenschutzbeauftragten an jeder Schule zu benennen; 6. wo sie nun die Datenschutzbeauftragten anzusiedeln plant und wie der Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereich eines Datenschutzbeauftragten künftig definiert sein soll; Das Kultusministerium hatte nicht geplant, einen Datenschutzbeauftragten direkt an jeder Schule zu benennen. Gesetzliche Pflicht ist es, einen Datenschutzbeauftragten für jede Schule zu benennen. Um Ressourcen, aber auch das Fachwissen zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen, wurde entschieden, Personen aus der Schulverwaltung bereitzustellen, die die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten einer Schule wahrnehmen können, sofern die Schule nicht selbst über einen Datenschutzbeauftragten verfügt. Der Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereich des Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus Art. 39 der EU-DSGVO. 7. wie groß sie den Umfang der durchschnittlichen zeitlichen Beanspruchung eines Datenschutzbeauftragten nach Inkrafttreten der DSGVO schätzt; Der genaue Umfang der zeitlichen Beanspruchung eines Datenschutzbeauftragten kann derzeit nicht exakt eingeschätzt werden. Im Rahmen der Umsetzung wird dieser jedoch genauer analysiert werden. 8. welche Gründe sie zur Annahme bewegen, die DSGVO könne ressourcenneutral umgesetzt werden (vgl.: Südwest Presse vom 24. Mai 2018: Mit heißer Nadel ); Eine datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle musste bereits in der Vergangenheit die Vorgaben des Landesdatenschutzgesetzes einhalten. An dieser Verantwortung hat sich seit Inkrafttreten der EU-DSGVO nichts Wesentliches geändert. Der mit der Umsetzung der EU-DSGVO einhergehende Mehraufwand kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Das Kultusministerium übersieht indes nicht, dass die Benennung von behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Schulen erstmals verpflichtend ist. Daher werden die Schulen durch die Bereitstellung von Personen aus der Schulverwaltung als mögliche Datenschutzbeauftragte entlastet. Auf diese Weise wird angestrebt, die Umsetzung der EU-DSGVO an den Schulen ressourcenneutral zu gestalten. Um zu einer fundierten Einschätzung hinsichtlich der tatsächlichen Belastung der Schulleitungen zu kommen, wird das Kultusministerium den Prozess in den Schulen eng begleiten. Mit Blick auf die Schulverwaltung ist aus Sicht des Kultusministeriums vorgesehen, neue Stellen in der Schulverwaltung (Staatliche Schulämter und Regierungspräsidien, Abt. 7) zu beantragen, um die Aufgabenwahrnehmung des Datenschutzbeauftragten für Schulen effizient gewährleisten zu können. 9. wie der Stand der Prüfung ist, die Schulen mit zusätzlichen Stellen für diese Aufgaben zu unterstützen; Eine solche Prüfung findet nicht statt, da nicht vorgesehen ist, Stellen für Datenschutzbeauftragte direkt bei den Schulen zu schaffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 8 verwiesen. 10. aus welchen Gründen das Thema Datenschutz erst zum neuen Schuljahr im Fortbildungsangebot aufgenommen werden soll; Die amtliche Lehrkräftefortbildung bietet seit dem Schuljahr 2011/2012 durch Juristen der Regierungspräsidien und durch technisch versierte Pädagogen Fortbildungen zum Thema Datenschutz für Schulleiterinnen und Schulleiter, Datenschutzbeauftragte an Schulen, Moodle-Administratorinnen und -Administratoren, Multimediaberaterinnen und Multimediaberater, Fachberaterinnen und Fachbe - rater sowie für Lehrkräfte an. 4
5 Die sich durch das Inkrafttreten der EU-DSGVO ergebenden Neuerungen wurden an alle Fortbildner weitergegeben und sind bekannt. Rückfragen werden schon heute umfassend bearbeitet und beantwortet. Um die Fortbildungsmaßnahmen in gewohnt hoher Qualität anbieten zu können, bedarf es der Überarbeitung aller Unterlagen der oben genannten Fortbildungen und einer juristisch abgesicherten Multiplikation an die Fortbildnerinnen und Fortbildner für die neuen Maßnahmen im Schuljahr 2018/ in welchem Umfang sie Anfragen aus dem Schulwesen zur Umsetzung der DSGVO erhält; Das Kultusministerium, aber auch die Abteilungen 7 der Regierungspräsidien und die Staatlichen Schulämter erhalten von Schulen verschiedene Anfragen zur Umsetzung der EU-DSGVO. Diese Anfragen werden zahlenmäßig nicht erfasst. 12. was hauptsächlicher Inhalt dieser Anfragen ist beziehungsweise welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der DSGVO angegeben werden; In der jüngsten Zeit gingen Fragen u. a. zur möglichen Haftung eines Datenschutzbeauftragten, Anfragen zur datenschutzrechtlichen Gestaltung von Homepages und Fragen zu Übermittlungen personenbezogener Daten an Dritte ein. Viele Anfragen lassen sich unter Verweis auf die bereits im Intranet der Kultusverwaltung oder auf it.kultus-bw.de bereitgestellten Handreichungen und Informationen beantworten. 13. mit welchen Maßnahmen und bis wann die Landesregierung den angegebenen Schwierigkeiten abzuhelfen gedenkt; Das Kultusministerium hat, sobald festzustellen war, dass sich Anfragen zu einem speziellen Aspekt häufen, hierzu sehr zeitnah speziell auf diese Fragestellung bezogene zusätzliche Handreichungen erstellt. Zukünftig wird die Landesakademie für Fortbildung und Personalentrichtung an Schulen für Lehrkräfte und Personen aus der Schulverwaltung Datenschutzschulungen anbieten. 14. inwieweit sie davon ausgeht, dass alle Schulen die Umsetzung der DSGVO, die bis zum 25. Mai 2018 erfolgt sein muss, bewältigen beziehungsweise ihnen kein Schaden oder Nachteil aufgrund zeitlichen Verzugs oder einer nicht sachgerechten Umsetzung der DSGVO entsteht. Das Kultusministerium geht davon aus, dass die Umsetzung der EU-DSGVO zügig und sachgerecht erfolgt und unterstützt die Schulen hierbei intensiv, insbesondere auch durch Beratungen. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 5
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Mehr1. Wie hat sich nach ihrer Kenntnis die Zahl der außerschulischen Nachhilfeangebote
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3979 25. 04. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Gerhard Kleinböck SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Nachhilfeunterricht
Mehr3. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer befinden sich aufgrund von Arbeitsüberlas - tung (z. B. Burnout ) aktuell im Krankenstand?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3640 06. 03. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Gerhard Kleinböck SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Arbeitsbedingungen
Mehrdes Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4044 09. 05. 2018 Geänderte Fassung Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Mehrdes Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Aufnahmeprüfungen an Musikhochschulen in Baden-Württemberg deutsche und ausländische Bewerber
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2119 24. 05. 2017 Antrag der Abg. Dr. Rainer Balzer u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Aufnahmeprüfungen
MehrLehrerversorgung an den Schulen des Rems-Murr-Kreises
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1979 28. 06. 2012 Kleine Anfrage der Abg. Wilfried Klenk, Claus Paal und Matthias Pröfrock CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend
Mehr3. mit welchem Wortlaut die Referatekonferenz auf die Anfrage des Ministeriums antwortete;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2248 21. 06. 2017 Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Warum hält die Landesregierung
Mehr4. wie viele Beförderungen unter den gegebenen Bedingungen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 voraussichtlich zu erwarten sind;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4010 06. 09. 2013 Antrag der Abg. Volker Schebesta u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Entwicklung der
MehrStabsstelle im Kultusministerium und Stellenbesetzungen der Landesregierung
Landtag von Baden-Württemberg 5. Wahlperiode Drucksache 5 / 6565 0. 0. 05 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Stabsstelle im
Mehr1. wie viele Grunderwerbsteuerbescheide im Land Baden-Württemberg in den Jahren 2015, 2016 und 2017 erteilt wurden;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3703 14. 03. 2018 Antrag der Abg. Dr. Gerhard Aden u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen Bearbeitungsdauer der Grunderwerbsteuer
Mehr2. Wie hat sich die Nachfrage nach G9-Zügen an diesen Modellstandorten seit Beginn des Modellversuchs entwickelt?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5006 16. 10. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Modellversuch
MehrHaushaltsklarheit und Haushaltswahrheit: In welchen Res - sorts werden auf welche Weise strukturell 370 Millionen Euro eingespart?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1063 24. 11. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Peter Hofelich SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit:
MehrWeiterqualifizierung für horizontalen Laufbahnwechsel für Haupt- und Werkrealschullehrkräfte
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5149 08. 11. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Daniel Born SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Weiterqualifizierung für
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Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4327 13. 11. 2013 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Taschenrechner im
Mehrder Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch, Dr. Bernhard Lasotta und Alexander Throm CDU
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7422 23. 09. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch, Dr. Bernhard Lasotta und Alexander Throm CDU und Antwort des Ministeriums
Mehrder Abg. Dieter Hillebrand und Karl-Wilhelm Röhm CDU Lehrerversorgung an den Schulen des Kreises Reutlingen
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1889 21. 06. 2012 Kleine Anfrage der Abg. Dieter Hillebrand und Karl-Wilhelm Röhm CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Mehr2. Wie verteilen sich diese Ganztagsschulen zahlenmäßig auf die verschiedenen Schularten?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1064 24. 11. 2016 Kleine Anfrage der Abg. Andreas Kenner und Wolfgang Drexler SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2426 25. 07. 2017 Antrag der Abg. Sascha Binder u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Sicherheit
Mehrdes Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Lehrbeauftragte an Musikhochschulen in Hochschulgremien
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2778 04. 10. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Manfred Kern GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Lehrbeauftragte
Mehr2. wie aktuell die Vergütung der Mehrarbeit von Lehrkräften geregelt ist;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7268 04. 08. 2015 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Mehrarbeitsunterrichtsvergütung
Mehr1. Wie bewertet sie das Konzept und Angebot des gemeinnützigen Unternehmens Teach First?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4448 11. 07. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Engagement der
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Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6833 30. 04. 2015 Antrag der Abg. Karl Klein u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Realschule Walldorf/Inklusion
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2328 11. 07. 2017 Antrag der Abg. Sascha Binder u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Einsatz
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Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7411 22. 09. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1280 04. 01. 2017 Antrag der Abg. Emil Sänze u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Auswirkungen
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3534 15. 02. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Breitbandversorgung
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1808 17. 03. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Ergänzungsbereich
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