Kassenordnung. des Sportvereins 1880 Unterpörlitz e.v.



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Transkript:

SV 1880 Unterpörlitz e.v. Kassenordnung des Sportvereins 1880 Unterpörlitz e.v. Erstellt am: 23.01.2002 Erstellt von: Günther Gerhardt/ Erweiterter Vorstand Geändert am: 15.10.2012 Geändert von: Christina Pietschmann/ Erweiterter Vorstand

In der Kassenordnung des SV 1880 Unterpörlitz e.v. sind die maßgeblichen Einnahmen und Ausgaben des Vereins geregelt. Sie soll als Anleitung für die geschäftlichen Vorgänge für den Vorstand und die Abteilungen des Vereins dienen. Gleichzeitig sollen damit eine Vereinfachung der Geschäftsvorgänge und ein kostenbewusstes Denken im Verein gefördert werden. 1 Mitgliedsbeiträge 1.1 Beitragssätze Folgende Beitragssätze werden erhoben: Beitragsgruppe I Kinder und Schüler 3,00 EUR monatlich Beitragsgruppe II Auszubildende und Studenten 4,00 EUR monatlich Beitragsgruppe III Erwachsene 5,00 EUR monatlich Unter passiven Mitgliedern werden jene Freunde des Sports verstanden, die weder am Spielbetrieb noch am Trainingsbetrieb teilnehmen. Für passive Sportfreunde wird ein Mitgliedsbeitrag von 3,00 EUR monatlich erhoben. 1.2 Abrechnung der Beiträge Die Mitglieder haben die Beiträge fristgerecht zu begleichen, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb des Vereins zu gewährleisten. Die Kassierung erfolgt halbjährlich zu folgenden Terminen: 1. Halbjahr 15. Februar des laufenden Jahres 2. Halbjahr 15. August des laufenden Jahres. Die Bezahlung der Beiträge erfolgt entweder über Lastschrifteinzug, Bareinzahlung an die Abteilungsleiter der Abteilungen oder durch Überweisung auf unser Vereinskonto. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung unserer Mitglieder wird der Lastschrifteinzug durch die verantwortlichen Abteilungsleiter zu. o.g. Terminen getätigt. Die Abteilungsleiter überweisen die Mitgliedsbeiträge ihrer Abteilung von den Abteilungskonten auf das Hauptkonto des Vereins. Sollten Mitglieder in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sein, kann ein schriftlicher Antrag auf Stundung der Beiträge beim Vorstand eingereicht werden.

2 Kosten für Wettkampfbetrieb 2.1 Fahrgeldrückerstattung Der Verein zahlt für alle Wettkampfspiele, Pokalspiele, Hallenmeisterschaften und Einzelmeisterschaften einen Betrag von 0,10 EUR pro Kilometer. Dabei gelten folgende Regelungen für die Nutzung von Privat- PKW: Abteilung Fußball - Erwachsene, Mannschaften A,B,C max. 4 PKW/ Mannschaft - Mannschaften D,E,F max. 3 PKW/ Mannschaft Abteilung Badminton max. 3 PKW/ Mannschaft Abteilung Tischtennis - 4er Mannschaft max. 1 PKW/ Mannschaft - 6er Mannschaft max. 2 PKW/ Mannschaft Die Verantwortlichen jeder Mannschaft haben dazu die entsprechenden Vordrucke vollständig auszufüllen und am Ende jedes Quartals beim Geschäftsführer abzurechnen. Bei nicht ordnungsgemäßer Einreichung oder verspäteter Abgabe (4 Wochen nach Quartalsende) ist der Geschäftsführer berechtigt, die Auszahlung zu verweigern. 2.2 Startgebühren und Schiedsrichterkosten Nebenkosten, wie Start- und Schiedsrichtergebühren werden in voller Höhe gegen Quittung zurückerstattet. 2.3 Portokosten für Spielergebnismeldungen Für die Rückmeldung von Spielergebnissen im Wettkampfbetrieb werden die Portokosten erstattet. 3 Freundschaftsspiele Für Freundschaftsspiele werden generell keine Fahrgeldkosten bzw. Nebenkosten erstattet.? 4 Eintrittsgelder für Wettkampfveranstaltungen Für Wettkampfveranstaltungen erfolgt die Kassierung von Eintrittsgeldern durch die jeweiligen Verantwortlichen der Abteilungen. Die Eintrittspreise für Fußballspiele betragen für Nicht- Vereinsmitglieder: Erwachsene 1. Mannschaft 2,00 EUR 2. Mannschaft 1,50 EUR Rentner/Jugendliche/Studenten/Azubi 1.und 2. Mannschaft 1,00 EUR

5 Materialkosten Vor dem Erwerb von Sportmaterialien, wie z.b. Spielkleidung, Sportgeräten und Zubehör mit einem Gesamtwert über 50,00 EUR sind Anträge der Abteilungsleiter schriftlich beim Vorstand einzureichen. Dazu sind mind. 2 Angebote einzuholen. Bei Zustimmung des Erweiterten Vorstandes erhalten die Abteilungsleiter vom Geschäftsführer eine Genehmigung zum Kauf. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung gegen Rechnung durch den Geschäftsführer, in Ausnahmefällen per Barzahlung. Bei Abrechnung ist eine Rechnung vorzulegen. Eigenmächtiger Materialkauf ohne Genehmigung wird vom Geschäftsführer nicht bezahlt. Alle Rechnungen müssen an den Sportverein adressiert sein. Prinzipiell werden alle Rechnungen vom Geschäftsführer beglichen, das bedeutet, dass fällige Rechnungen rechtzeitig bei diesem einzureichen sind. 6 Übungsleitervergütung Erhält der Verein finanzielle Zuwendungen für Übungsleiter von öffentlichen Einrichtungen, wie der Stadt Ilmenau, dem Landkreis und dem Landessportbund werden diese zum Jahresende ausgezahlt. Der Vorstand ist verpflichtet, die Mittel termingerecht zu beantragen. Die Höhe der Zuwendung wird durch die jeweilige Institution jährlich festgelegt. Der Verein hat darauf keinerlei Einfluss. Bei Wegfall der Zuwendungen durch die öffentlichen Institutionen entfällt auch die Auszahlung der Übungsleitergelder. 7 Geld- und Materialspenden Spenden werden für die Zwecke eingesetzt, die der Spender angegeben hat. Erhält der Verein nicht zweckgebundene Spenden, entscheidet der Vorstand über deren Verwendung. Spendenbescheinigungen stellt der Geschäftsführer aus, wenn der Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto ersichtlich ist. Sollten Spender auf eine Barzahlung bestehen, ist diese zu quittieren und in die Hauptkasse oder Abteilungskasse einzuzahlen oder auf das Vereinskonto einzuzahlen! Bei Verwendungsbedarf ist eine Absprache mit dem Geschäftsführer notwendig, der die Rechnung überweist oder eine Barauszahlung gegen Rechnung tätigt. 8 Erhaltung der Sportstätten des SV Über Anschaffungen und Verbrauchsmaterial für die Erhaltung der Sportstätten des Vereins (Sportplatz an der Heydaer Str.) wird generell durch Beschlüsse des Erweiterten Vorstandes entschieden.

9 Kassenführer/ Bankgeschäfte Für jede Abteilung unseres Vereins wird ein Konto bei der Sparkasse Arnstadt- Ilmenau geführt. Über diese Konten werden die Lastschrifteinzüge für die Mitgliedsbeiträge abgewickelt. Verantwortlich dafür sind die Abteilungsleiter, die auch eine Aufstellung über die Beiträge abliefern. Verfügungsberechtigt über diese Konten ist nur der Vorstand. Er zieht die Gelder ab und überweist sie auf das Hauptkonto des Vereins. Das Vereinskonto wird vom Geschäftsführer geführt und abgerechnet. Jede Abteilung führt eine eigene Kasse. Für jede Kasse wird ein Kassenbuch geführt, in dem Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge nachgewiesen werden. Dabei ist eine Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben nicht zulässig. Eintragungen im Kassenbuch sind mit Kugelschreiber vorzunehmen. Für Änderungen siehe 12. Die Abrechnung hat mindestens vierteljährlich anhand von Belegen zu erfolgen. 10 Zahlungsverkehr Auszahlungen dürfen erst ausgeführt werden, wenn deren sachliche und rechnerische Richtigkeit bescheinigt ist und eine Zahlungsanweisung vorliegt. In Zukunft werden alle Ein- und Auszahlungen vom 1. oder 2. Vorsitzenden angewiesen. Überweisungen von Rechnungen tätigt prinzipiell nur der Geschäftsführer über das Vereinskonto, nachdem auch hier eine Anweisung vorliegt. Über Ausgaben für Präsente zu besonderen Anlässen entscheidet der Vorstand. 11 Quittungen und Belege Jeder Zahlungsvorgang muss durch eine Quittung oder eine Rechnung belegt werden. Eintragungen in Belege müssen wahrheitsgetreu, übersichtlich, verständlich und kontrollierbar sein. Berichtigungen haben durch saubere Streichungen zu erfolgen und sind mit Datum und Unterschrift des Ändernden zu versehen. 12 Geschäftszeiten des Geschäftsführers Der Vorstand tritt monatlich zu seinen Vorstandssitzungen zusammen. Die Zusammenkünfte finden im Aufenthaltsraum des Sportplatzes statt. An diesen Tagen haben die Abteilungsleiter die Möglichkeit, die Abrechnungen ihrer Abteilungen vorzulegen. Der Geschäftsführer ist auf Ein- bzw. Auszahlungen vorbereitet. Sprechzeiten außerhalb der bekannt gegebenen Termine sind in Absprache möglich. Manfred Kühnlenz 1.Vorsitzender Christina Pietschmann Geschäftsführer?