Reitbeteiligungsvertrag

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Transkript:

c/o Reitbeteiligungsvertrag zwischen dem Voltigier- und Pferdesportverein Schloss Rathsberg-Erlangen e.v., im folgenden Besitzer genannt, und im folgenden Mitreiter(in) genannt, wird folgendes vereinbart: 1. Das Pferd, zum Zeitpunkt des Vertrages Jahre alt, steht im Eigentum des Besitzers. 2. Das Pferd ist im Reitstall..untergestellt. Der Besitzer entscheidet allein über Haltungsbedingungen oder einen eventuellen Stallwechsel. Der/Die Mitreiter(in) zahlt monatlich.., jeweils fällig zum Ersten des Monats. Das Geld ist per Dauerauftrag auf das Vereinskonto bei der Stadt und,, zu zahlen oder es ist dem Besitzer eine Einzugsermächtigung zu erteilen. 1. Das Pferd steht dem/der Mitreiter(in) an Tagen pro Woche zur Verfügung. Es werden folgende Wochentage fest vereinbart:. Änderungen erfolgen durch Absprache im gegenseitigen Einvernehmen. 2. Der/Die Mitreiter(in) hat im Rahmen der Pferdenutzung auch den Weisungen der Leitung des Reitstalls Folge zu leisten. Dazu gehört auch die anteiligen Teilnahme an den gemeinsamen Pflichten aller Reiter des Reitstalls, z.b. Abmisten des Reitplatzes und des Hofes bei Verunreinigung durch das Pferd, Sauberhalten der Putzstellen. 3. Für die Teilnahme an Turnieren und ähnlichen Veranstaltungen ist die Zustimmung des Besitzers einzuholen. Alle weiteren Nutzungen werden im gegenseitigen Einvernehmen abgestimmt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte am Pferd auf Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Besitzers. 4. Steht das Pferd für einen Zeitraum dem/der Mitreiter(in) nicht zur Verfügung (z.b. bei Voltigierveranstaltungen, Urlaub der/des Mitreiters/in oder Krankheit des Pferdes), so erfolgt für diese Zeit keine Rückvergütung. 5. Bei Verletzung oder Krankheit des Pferdes verpflichtet sidh der/die Mitreiter(in), den tierarzt zu verständigen, auch wenn der Besitzer nicht erreichbar ist. 6. Der/Die Mitreiter(in) hat für Schäden aufzukommen, die er/sie dem Pferd zufügt und die auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des/der Mitreiter(in) zurückzuführen sind.

c/o 7. Der/Die Mitreiter(in) verpflichtet sich mit der nötigen Sorgfalt zu handeln. Für Schäden am Zubehör oder an der Reitanlage, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Nutzung durch den/die Mitreiter(in) entstanden sind, trägt diese(r) die volle Verantwortung und übernimmt die Kosten dafür, sofern diese nicht durch die Haftpflichtversicherung des Besitzers abgedeckt sind. 8. Die allgemeinen Regeln für Reiten in Wald und Feld sind dem/der Mitreiter(in) bekannt. Ebenso sind die Regeln für die Benutzung der Reitanlage bekannt. Der/Die Mitreiter(in) muss sich an diese Regeln halten. 9. Der Umgang mit Pferden weist ein erhöhtes Risiko auf, das bei der Ausübung des Reitsports von Besitzer und Mitreiter(in) in Kauf genommen wird. 10. Der/Die Mitreiter(in) verzichtet auf alle Ansprüche gegen den Besitzer wegen Personenoder Sachschäden, die ihm/ihr durch das Pferd verursacht wurden, es sei denn, die Schäden sind durch die vom Besitzer abgeschlossene Tierhaftpflicht gedeckt. 11. Ferner stellt der/die Mitreiter(in) den Besitzer von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen ihrer Kranken- oder Sozialversicherung, soweit diese nicht durch die für das Pferd abgeschlossenen Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Das gleiche gilt für Schäden, die dem/der Mitreiter(in) selber beim Umgang mit dem Pferd entstehen. Der/Die Mitreiter(in) wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich selbst gegen derartige Schäden zu versichern hat (Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung). Der/Die Mitreiter(in) verzichtet auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Besitzer, die durch diesen persönlich getragen werden müssten. Dies betrifft Schadensersatzansprüche, die durch keine Versicherung abgedeckt werden oder die bestehende Versicherungen übersteigen, sowie den Selbstbehalt. Nicht eingeschlossen sind Ansprüche, die aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Besitzers verursacht werden. Der Besitzer verpflichtet sich, den/die Mitreiter(in) bei seine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit anzumelden. 12. Der Vertrag beginnt ab... 20, die erste Zahlung ist am... 20 zu leisten. 13. Der Vertrag kann zum Schutz des Pferdes und in außerordentlichen Fällen (Verstöße gegen die Sorgfalt oder Reglements) fristlos durch den Besitzer jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungsfrist für den/die Mitreiter(in) beträgt 4 Wochen zum Quartalsende. 14. Sollte eine der oben stehenden Vereinbarungen nicht rechtswirksam sein, so ist die Regelung zu wählen die der Vereinbarung am nächsten kommt.

c/o Sonstige Vereinbarungen Das Pferd darf nicht longiert werden. Das Pferd darf nicht gesprungen werden. Falls der vereinbarte Reittermin ausnahmsweise nicht eingehalten werden kann, kümmert sich der/die Mitreiter(in) selbstständig um einen Ersatzreiter. Eine Liste der in Frage kommenden Personen befindet sich im Schrank. Das Zaumzeug und Sattelzeug ist einmal im Quartal zu reinigen und einzufetten. Das Gebiss ist nach jeder Benutzung sorgfältig zu reinigen. Das Pferd ist vor und nach dem Reiten ordnungsgemäß zu versorgen. Dazu gehört u.a. zwingend die Reinigung der Hufe und die Fellpflege. Es besteht Helmpflicht..., den (Besitzer).., den. (Mitreiter(in) Bei Minderjährigen:.., den.... (Erziehungsberechtigte)

c/o Beitragsregelung (gültig ab 01.04.2010) Bitte erteilen Sie uns für die Reitbeteiligung eine Einzugsermächtigung (siehe Anlage) oder richten Sie einen Dauerauftrag ein, dies spart Verwaltungs- und Portokosten. Eine andere Zahlungsmöglichkeit ist laut Vorstandsbeschluss nicht möglich. Bitte beachten Sie: Eine Kündigung der Reitbeteiligung (auch Wechsel von zweimaligem auf einmaliges Reiten) ist nur mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende möglich. Monatlicher Beitrag für Reitbeteiligungen (jeweils fällig zum Monatsersten) 1 x Reiten / Woche (Großpferd) 45,- 2 x Reiten / Woche (Großpferd) 90,- Beitritt zum Verein Im Gegensatz zu den aktiven Voltigierern ist ein Vereinsbeitritt für Reiter keine Pflicht. Wir würden uns jedoch freuen, wenn Sie unseren Verein auf diese Weise unterstützen würden. Falls Sie beitreten wollen, füllen Sie bitte zusätzlich zur Einzugsermächtigung den Aufnahmeantrag auf der Rückseite der Einzugsermächtigung aus. Derzeit gelten folgende Vereinsbeiträge: einmaliger Aufnahmebeitrag Jahresbeitrag (jeweils am 01.01. fällig) Erwachsener 55 50 Kind / Jugendlicher / Ermäßigter* 25 30 Familien 75 *)Ermäßigte sind Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Studenten, Rentner, Arbeitslose etc. Der Nachweis hierüber muss jeweils schriftlich ohne weitere Nachforderung zum 01.01 eines jeden Jahres erbracht werden. Eine vollständige Satzung finden Sie auf unserer Homepage www.voltigieren.rathsberg.de unter Unser Verein > Satzung. Auszüge aus der Satzung 4 Mitgliedschaft (2. Absatz) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmegesuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Dieser Beschluss des Vorstands ist nicht anfechtbar. 6 Beendigung der Mitgliedschaft (2. Absatz) Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig, wobei die Erklärung des Austritts spätestens bis zum 15. November des jeweiligen Kalenderjahres dem Vorstand vorliegen muss. Eine Beendigung der Mitgliedschaft zu einem früheren Zeitpunkt ist nur auf Antrag möglich und bedarf der Genehmigung durch den Vorstand. 7 Mitgliedsbeiträge Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Durch die Mitgliederversammlung können auch sonstige Leistungen, die von den Mitgliedern zu erbringen sind, beschlossen werden.

Bitte an den Verein zurückgeben c/o Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Ich / wir ermächtige(n) den Voltigier- und Pferdesportverein Schloss Rathsberg Erlangen e.v. Zahlungen bei Fälligkeit von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Voltigier- und Pferdesportverein Schloss Rathsberg Erlangen e.v. auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweise: Ich kann / wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Beitrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahler: Name, Vorname, genaue Anschrift Telefonnr., auch tagsüber (ggf. Handy), Geburtsdatum Bankverbindung BIC. bei IBAN (genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstitutes)... Ort, Datum Unterschrift(en) Hinweis: Weist das Konto unzureichende Deckung auf, behält sich der Voltigier- und Pferdesportverein Schloss Rathsberg Erlangen e.v. vor, dadurch eventuell entstandene Bankgebühren weiterzugeben, sowie eine Bearbeitungsgebühr von 5 uro pro misslungener Lastschrift zu erheben.

Bitte an den Verein zurückgeben c/o Aufnahmeantrag Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Voltigier- und Pferdesportverein Schloss Rathsberg Erlangen e.v. und ermächtige den Verein zum Einzug des jeweils geltenden Mitgliedsbeitrages Name:... Vorname:... Straße, Nr:... PLZ, Ort:... Geb. Datum:... Telefon:... Email:... Fax:... Beruf:... Handy:... Ich beantrage die Aufnahme als: Erwachsener Kind / Jugendlicher / Ermäßigter (der entsprechende Nachweis muss jährlich vorgelegt werden) Familie Bitte die weiteren Personen, für die eine Familienmitgliedschaft beantragt wird, nachfolgend aufführen: Die aktuelle Beitragsregelung sowie die Auszüge aus unserer Satzung habe ich zur Kenntnis genommen. Eine vollständige Satzung finden Sie auf unserer Homepage www.voltigieren.rathsberg.de unter Unser Verein > Satzung. Wir sind einverstanden, dass Fotos von uns auf der Homepage des VuPSV Schloss Rathsberg-Erlangen e.v. www.voltigieren-rathsberg.de veröffentlicht werden. (Falls nicht zutreffend, bitte streichen!)...... Ort, Datum Unterschrift... Unterschrift der Eltern / des Vormunds (bei Minderjährigen)