Ablauf Probenahme im Überblick

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Transkript:

Ablauf ahme im Überblick 1. Wie gehe ich vor, wenn ich gebeizte/ungebeizte einsende? Gebeizte Ungebeizte ** Versand an den jeweiligen Beizmittelhersteller Adresse siehe Versandadressen und Kontakte und/oder bereitgestellte Adress- Etiketten anzahl und -menge beachten! Versand an LfL, Freising anzahl und -menge beachten! 2. Was passiert nach dem versand? Gebeizte Ungebeizte Möglichkeit, das Beizgradergebnis zu optimieren, indem Sie den Beizservice der Beizmittelhersteller nutzen Beschaffenheitsanalyse Eingabe der Daten in quasis-zs Automatischer Weiterversand zur Beschaffenheitsanalyse Eingabe der Daten in quasis-zs Fragen? Getreidefonds Z-Saatgut e.v. : Tel. (0228) 98581-22 ** siehe: Ablauf ahme, Punkt 1

Ablauf ahme: 1. Wer muss einschicken? Jeder Z-Saatgut-Aufbereiter muss abhängig von der Anzahl der während der laufenden Aufbereitungssaison im Herbst aufbereiteten Partien bis zu 20 Saatgutproben bereitstellen, die für eine QSS-Untersuchung herangezogen werden können. Dies gilt explizit auch für alle ökologisch wirtschaftenden Betriebe sowie Betriebe, die ISO-zertifiziert sind und/oder an QualityPlus teilnehmen. Nur Aufbereiter, die an einem Rohwarensystem teilnehmen und/oder nicht selber beizen, schicken ungebeizte Saatgutproben ein, beizende Betriebe müssen gebeizte einsenden. Erfolgt die Beizung mit mobilen Beizanlagen am Betrieb des Aufbereiters, so ist dieser auch probenahmepflichtig. Wird die Ware zum Beizen und Absacken abgeliefert, so gilt der Aufbereiter als Vorlieferant. In diesem Fall sind ungebeizte Saatgutproben vom Vorlieferanten und gebeizte von der entsprechenden Beizstelle einzusenden. 2. Was wird beprobt? Die sollen von Partien mit unterschiedlichen Anerkennungsnummern stammen. Wichtig ist, dass ausschließlich im Betrieb aufbereitete Partien beprobt werden (keine Zukaufware). Die bis zu 20 sollen bevorzugt aus Partien von Winterweizen und Wintergerste der Kategorie Z-Saatgut stammen. von anderen Wintergetreidearten oder aus der Kategorie Basis- oder Vorstufensaatgut sind ebenfalls möglich. Bitte schicken Sie nach Möglichkeit verschiedener Kulturarten (vornehmlich WW, GW, RW, TIW) ein. Achten Sie darauf, dass die Einsendung in diesem Fall zeitgleich erfolgen muss, damit eine reibungslose Untersuchung Ihrer im Labor gewährleistet ist. WICHTIG! 3. Wohin sollen die geschickt werden? Einsendung von gebeizten : Gebeizte Saatgutproben sind gemeinsam mit den vollständig ausgefüllten Protokollen gut verpackt bis zum 31.10. des Jahres an den Hersteller des verwendeten Beizmittels zu senden. Bitte prüfen Sie, welches Beizmittel Sie benutzt haben, und senden Sie die Probe(n) an die entsprechende(n) Adresse(n). Hierfür verwenden Sie bitte den beiliegenden Bogen, den wir für Sie mit den entsprechenden Adressen auf Klebeetiketten vorbereitet haben. Sowohl bei ungebeizten als auch bei gebeizten wird das Labor nach dem Zufallsprinzip zwei Ihrer eingesendeten auswählen und untersuchen. Einsendung von ungebeizten : Wenn Ihr Betrieb nach ökologischen Grundsätzen wirtschaftet bzw. nicht selbst beizt, senden Sie Ihre wie bisher an das Labor in Freising. Dafür haben wir für Sie Adressaufkleber vorbereitet. 4. Warum werden die direkt an die Beizmittelhersteller geschickt? Wir bieten Ihnen ab sofort einen verbesserten Service: Eine einsendung genügt, um ihr Beizgradergebnis bereits während der Saison prüfen zu lassen und an der QSS- ahme teilzunehmen: 2

Sie erhalten zeitnah ein Ergebnis über den Beizgrad Ihrer und haben dadurch die Möglichkeit, direkt auf ihr Beizgradergebnis zu reagieren. Die Beizindustrie bietet Ihnen dazu ihre Unterstützung an. Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen bitte an den jeweiligen Ansprechpartner (eine Liste mit Kontaktdaten liegt bei). Bei Bedarf können Sie den Service der Beizmittelhersteller in Anspruch nehmen und z. B. Ihre Geräteeinstellungen durch einen Beiztechniker vor Ort überprüfen lassen. 5. Wie viele sind bereitzustellen und einzusenden? Es sind in jedem Fall drei einzusenden. Weiterhin sind bis zum 31.10. des Jahres für stichprobenartige Kontrollen durch den Züchteraußendienst mindestens drei im Betrieb zurückzubehalten (s. 7.). Einzelheiten sind Tabelle 1 zu entnehmen. Tabelle 1: Anzahl der bereitzustellenden und einzusendenden Anzahl im Betrieb aufbereiteter Partien Anzahl zu ziehender pro Partie Anzahl zu ziehender gesamt Anzahl einzusendender Anzahl für Stichprobe durch Züchteraußendienst > 20 1 20 3 3 6-20 1 6-20 3 3 3-5 2 6-10 3 WICHTIG! 3 2 3 6 3 3 1 6 6 3 3 Jede der bis zu 10 muss mindestens 1.300 1500 g Saatgut enthalten. Diese Menge darf nicht unterschritten werden! WICHTIG! 6. Wie sind die zu kennzeichnen und zu verpacken? Kennzeichnen Sie die bitte wie folgt, nur so ist eine reibungslose Untersuchung und Bewertung der Ergebnisse möglich: Füllen Sie die ahme-protokolle sorgfältig und vollständig aus. Verwenden Sie nur die beigefügten Protokolle! Die können nur untersucht werden, wenn Sie ausschließlich die ahme-protokolle aus diesem Jahr und mit der Kennzeichnung Winterungen verwenden! Bitte vernichten Sie übrige Protokolle aus den Vorjahren bzw. vorherigen Kampagnen. Vermerken Sie auf jeder tüte folgende Informationen: o die auf dem ahme-protokoll aufgedruckte Protokollnummer o Ihren Namen o Ihre Anschrift 3

Für die Verpackung und den Versand der Saatgutproben empfiehlt es sich, Plastikbeutel zu verwenden (z. B. Gefrierbeutel) und diese luftdicht zu verschweißen, da mechanische Beanspruchungen der Körner stark vermindert werden. Grundsätzlich sind so zu verpacken, dass ein möglicher Beizabrieb verhindert wird. Wie in vergangenen Jahren wird der GFZS keine Verpackungsmaterialien (tüten) für die zur Verfügung stellen. Sollten sie keine eigenen tüten zur Hand haben, wenden Sie sich diesbezüglich bitte direkt an Ihre VO-Firma. Beispielhafte verpackung und - beschriftung 7. Wie läuft die Stichprobe ab? Neben der einsendung wird wie im vergangenen Jahr bei 10 % der Aufbereiter die Saatgutqualität durch den Züchteraußendienst stichprobenartig kontrolliert. Die Auswahl der Betriebe erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Im Rahmen dieser Stichprobenuntersuchung werden in den ausgewählten Aufbereitungsbetrieben durch den Außendienst der Züchter bis zu drei weitere in der zweiten Oktoberhälfte eingesammelt. Diese sollen, soweit möglich, aus verschiedenen Partien und von verschiedenen Kulturarten stammen (siehe 2.). Bitte stellen Sie sicher, dass die Protokolle auch für diese sorgfältig und vollständig ausgefüllt sind. 8. Was passiert, wenn keine eingeschickt werden können? Wenn Sie aus unvermeidlichen Gründen keine einschicken können, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich schriftlich mit, spätestens jedoch bis zum 31.10. des Jahres. Wir werden daraufhin prüfen, ob im Einzelfall die Einstufung keine Probe erwartet für diese ahme vorgenommen werden kann. Die Entscheidung obliegt hierbei dem GFZS. Liegt bis zum 31. Oktober des Jahres weder eine Probe noch eine geprüfte schriftliche Begründung vor, werden in der Datenbank 0 Punkte für Saatgutqualität angezeigt. 9. Wie ist der Umgang mit Sommerungen? Seit 2014 werden auch Sommerungen beprobt. Alle Aufbereiter von Sommerungen werden frühzeitig mit einem Schreiben über die anstehende ahme informiert. Stichprobenhaft ausgewählte Aufbereiter erhalten Anfang des Jahres ein weiteres Schreiben mit Protokollen und der Aufforderung, bis zum 31. März des Jahres einzusenden. Die Anzahl der vom GFZS an die entsprechenden Aufbereiter gesandten Protokolle und damit der maximal benötigten ist dort ebenfalls auf 10 Stück pro Aufbereiter reduziert. 10. Wie ist der Bearbeitungsstand der eingesandten? Den Bearbeitungsstand Ihrer eingereichten sowie die endgültigen ergebnisse entnehmen Sie bitte wie in den vergangenen Jahren der Datenbank www.quasis-zs.de. Dort können Sie sich über die QSS-Bewertungsmodalitäten informieren. Bonn, September 2018, Getreidefonds Z-Saatgut e. V. 4

Versandadressen und Kontakte An welche Adresse sind die zu senden? Bei gebeizten berücksichtigen Sie bitte, welches Produkt zur Beizung angewendet wurde. Die Saatgutproben sind an die Labore der entsprechenden Beizmittelhersteller zu adressieren. Wenn Ihr Betrieb nach ökologischen Grundsätzen wirtschaftet bzw. nicht selbst beizt, senden Sie Ihre ungebeizten an das Labor der LfL. Die folgende Auflistung zeigt Ihnen, an welche Adresse Ihre Probe(n) zu senden ist/sind: Produktname Beizmittelhersteller Adresse versand Orius Universal Nufarm Institut Dr. Nuss GmbH & Co. KG Herr Dr. Hubertus Reiner Schönbornstraße 34 97688 Bad Kissingen Rubin TT BASF Institut Dr. Nuss GmbH & Co. KG Herr Dr. Hubertus Reiner Schönbornstraße 34 97688 Bad Kissingen EfA Baytan universal Flüssigbeize (UFB) Baytan 3 Toledo Arena C Celest Landor CT Zardex G Bayer Crop Science Syngenta Bayer CropScience AG Gebäude 6820 Chemische Analytik Alfred-Nobel-Str. 50 D-40789 Monheim am Rhein Syngenta Agro GmbH The Seedcare Institute, Gebäude 3 Frau Sonja Ritter Am Technologiepark 1-5 63477 Maintal Ungebeizt - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung - Saatgutuntersuchung - Lange Point 6, Labor 2 D-85354 Freising Wir haben für Sie auf einem separaten Bogen entsprechende Adressaufkleber vorbereitet, die Sie für Ihren versand nutzen können. Falls Sie sich nicht sicher sind, an welche Adresse Ihre zu schicken sind, wenden Sie sich bitte an den Getreidefonds Z-Saatgut e. V.! 5

Ansprechpartner bei Fragen und Problemen vor Ort (Beizservice) Wenn Sie Fragen zur Beizung haben, können Sie sich an die jeweiligen Ansprechpartner bzw. Beizspezialisten der Beizmittelhersteller wenden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit Kontaktdaten. Bitte wählen Sie, sofern vorhanden, den Ansprechpartner für Ihre Region aus. Beizmittelhersteller BASF Kontakt Beizservice Matthias Steenbuck Beizspezialist Schleswig-Holstein, Mecklenburg- Vorpommern Tel. 043 94-9 91 09 12 Fax 0 43 94-9 91 09 13 Mobil 01 74-3 49 47 25 matthias.steenbuck@basf.com Heino Husmann Beizspezialist Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen und Hessen Tel. 0 50 21-91 17 67 Fax 0 50 21-91 02 36 Mobil 01 74-3 49 36 41 heino.husmann@basf.com Friedemann Seeger Beizspezialist Baden-Württemberg, Rheinland- Pfalz, Saarland und Südbayern Tel. 0 74 52-7 59 64 Fax 0 74 52-7 87 32 Mobil 01 72-6 61 58 28 Gerald Voigt Beizspezialist Thüringen Tel. 0 36 01-75 86 18 Fax 0 36 01-85 17 95 Mobil 01 74-3 49 35 31 gerald.voigt@basf.com Roland Schmitt Beizspezialist Nordbayern Tel. 0 91 99-69 64 34 Fax 0 91 99-69 64 35 Mobil 01 74-3 19 67 07 roland.b.schmitt@basf.com Olf Hartwig Beizspezialist Sachsen und Brandenburg Tel. 03 72 92-6 37 26 Fax 06 21-6 06 61 33 14 Mobil 01 74-3 49 36 13 olf.hartwig@basf.com Frank Blödner Beizspezialist Sachsen-Anhalt Tel. 03 47 71-4 07 93 Fax 03 47 71-4 07 94 Mobil 01 72-7 43 73 52 frank.bloedner@basf.com 6

Bayer Crop Science Beiztechniker Region Nord: Norbert de Baey Mobil: 0172/254 02 26 norbert.debaey@bayer.com Beiztechniker Region Süd: Bernd Greim Mobil: 0172-2540275 bernd.greim@bayer.com Nufarm Syngenta Dr. Jan Wunderle Tel.: 0221 17917964, Fax: 0221 17917955 Mobil: 0151 44667047 Jan.Wunderle@nufarm.com Nufarm Deutschland GmbH Im Mediapark 4e, 50670 Köln Rene Mittler Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Sachsen Tel.: 06181/90 81 148 Mobil: 0174/3286 123 rene.mittler@syngenta.com Stefan Vullriede NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen Tel.: 06181/90 81 132 Mobil: 0174/31 73 898 Stefan.Vullriede@syngenta.com 7