Presseaussendung. Mittwoch, 28. Mai 2014



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Transkript:

Mittwoch, 28. Mai 2014 Presseaussendung WENIGER Bürokratie durch einen österreichweiten Aktions- und Stufenplan, und MEHR Entlastung, Fairness und Gesundheit für Selbständige mittels 9-Punkte-Programm Die Kritik vieler Unternehmer, die im engen Korsett der heimischen Bürokratie zu ersticken drohen, wird immer größer. Vor allem Klein- und Mittelbetriebe können mit der gestiegenen Bürokratielast bei gleichzeitig steigendem Steuerdruck und noch mehr Ansprüchen an die Wirtschaft kaum mehr umgehen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahrzehnten deutlich an Dynamik gewonnen. Das verlangt Österreichs Selbständigen viel Flexibilität und Innovationsgeist ab. Stillstand bedeutet aber Rückschritt. Entscheidend ist daher, dass dieser Weg konsequent fortgesetzt wird. Der präsentierte heute im Rahmen einer Pressekonferenz mit WB-Obmann LR Dr. Christian Buchmann und WKO Steiermark Präsident Ing. Josef Herk wie ein umfassender und österreichweiter Aktions- und Stufenplan zum Bürokratieabbau und ein 9-Punkte-Programm zur Weiterentwicklung des Programms der sozialen Sicherheit für Selbständige im Rahmen der SVA aussehen soll.

WB-Obmann Buchmann: Verbesserungen im Abgabenänderungsgesetz waren erster Schritt. Bürokratieabbau muss nun in einem umfassenden und österreichweiten Aktions- und Stufenplan folgen. Nach intensiven Verhandlungsgesprächen konnte der Wirtschaftsbund erfolgreich Verbesserungen im Abgabenänderungsgesetz für die Wirtschaft verankern. Dieses soll nun als Vorbild für ein Bürokratieabbau- Gesetz 2014 dienen. 13 Maßnahmen zur Entbürokratisierung fasst der für einen Antrag an das bevorstehende Wirtschaftsparlament der WKO Steiermark zusammen. WB-Obmann LR Dr. Christian Buchmann fordert die Einführung eines Bürokratieabbau-Gesetzes: Der Wirtschaftsbund mit Präsident Dr. Christoph Leitl und GS Peter Haubner an der Spitze konnte in letzter Sekunde im Abgabenänderungsgesetz einige Verbesserungen verankern. Die Weiterführung dieses Entlastungskurses zugunsten der heimischen Wirtschaft und gegen die Schlechterstellung der Unternehmer muss nun weiterhin sichergestellt werden. Deshalb fordert der Wirtschaftsbund sämtliche im Regierungsprogramm enthaltenen Maßnahmen zur Entbürokratisierung nach dem Vorbild des Abgabenänderungsgesetzes in einem Bürokratieabbau-Gesetz 2014 zusammen zu fassen und dem Parlament zur Verhandlung und Beschlussfassung zu übergeben. Nur so könne eine rasche und konsequente Umsetzung gewährleistet werden erklärt der WB-Obmann. In Anbetracht der wirtschaftlich angespannten Situation sei es aber notwendig, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes setzt, appelliert Wirtschaftslandesrat Buchmann: Seit Jahren kämpft der Wirtschaftsbund für Entlastungen und bürokratische Vereinfachungen für Unternehmer und die Ankurbelung der Wirtschaft. Wir brauchen dringend eine spürbare Entbürokratisierung der Wirtschaft und eine Entlastung des Faktors Arbeit durch eine umfassende Steuerreform. Steigende Bürokratielasten in einem Höchststeuerland wie Österreich schädigen den Standort, vernichten Arbeitsplätze und gefährden unseren Wohlstand. Die Senkung der Lohnnebenkosten und der Bürokratieabbau müssen zum zentralen Schwerpunkt im Budget werden, die Förderung von Wirtschaft und Wachstum sowie die Sicherung des Standortes müssen zum Fokus der Regierung werden. Wir können es uns nicht leisten, dass durch parteipolitisches Taktieren Arbeitsplätze gefährdet werden. Neuen Schulden und Steuern erteilt LR Buchmann eine klare Absage.

WB-Obmann LR Buchmann fordert: Bürokratieabbau jetzt! Der Wirtschaftsbund fordert einen umfassenden und österreichweiten Aktions- und Stufenplan zum Abbau der Überlast an Bürokratie. 1. Die Regierung muss ihre Versprechen erfüllen: Antibürokratiepaket per Gesetz und sofort! Die zügige Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen bürokratischen Entlastungen muss sofort und ohne Ausflüchte verwirklicht werden. Sämtliche im Regierungsprogramm enthaltenen Maßnahmen zur Entbürokratisierung sollen nach dem Vorbild des Abgabenänderungsgesetzes in einem Bürokratieabbau- Gesetz 2014 zusammengefasst und dem Parlament zur Verhandlung und Beschlussfassung übergeben werden, da nur so eine umfassende Umsetzung zu gewährleisten ist. Beispielhaft werden u.a. aus dem Regierungsprogramm folgende Maßnahmen angeführt: Erleichterung bei Arbeitszeitaufzeichnungen: Ausweitung des Entfalls der Aufzeichnung von Ruhepausen, Ausweitung der Möglichkeit von Saldenaufzeichnung; weitere Erleichterung z.b. bei fixer Arbeitszeiteinteilung. Erleichterung der Lohnverrechnung durch z.b. Pauschalierungen Nutzung eines zeitgemäßen Mediums (Ediktsdatei), sowie Streichung der Veröffentlichungspflicht in einer im Bundesland weit verbreiteten Tageszeitung in 356a Gewerbeordnung (GewO). Weitreichende Nutzung von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke (z.b. verkehrsstatistisch relevante Daten der ASFINAG, Arbeitszeitdaten des Hauptverbandes der SV-Träger). One in one out -Regelung: für jedes neue Gesetz oder jede neue Verordnung wird angestrebt, dass ein bereits bestehendes Gesetz oder eine bestehende Verordnung in vergleichbarem Ausmaß entfällt. Das Ergebnis einer derartigen Prüfung ist im Vorblatt darzustellen. Veröffentlichungspflichten: Es werden alle Veröffentlichungsverpflichtungen von Unternehmen, insbesondere auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, durchforstet. Verpflichtende Prüfung bei der Erlassung neuer Verordnungen, ob eine Befristung sinnvoll erscheint. Durchforstung der Genehmigungspflichten (z.b. Betriebsanlagen, Photovoltaik) Beschleunigung von Verwaltungsabläufen (z.b. Erweiterung der Verfahrenskonzentration als One- Stop-Shop für Betriebsanlagen, Reduktion der Einreichunterlagen, gesetzliche Verankerung eines bundesweiten Verfahrensmonitorings nach einheitlichen Kriterien, Erweiterung der Genehmigungsfreistellung für ungefährliche Kleinstanlagen), Orientierung an Best-Practice-Beispielen in Österreich. Ausbau von E-Government. Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze und Erweiterung von Pauschalierungen Beratung statt Strafe - Grundsatz: Strafen als letztes Mittel im Verwaltungshandeln, Toleranzschwellen werden vorgesehen, Kontrollen erfolgen in angemessener Form. EU-Projekte entbürokratisieren (Vereinheitlichung Prüfmaßstäbe, Vermeidung des doppelten Nachweises, umfassende Anerkennung der elektronischen Rechnung) 2. Entlastung der Kleinunternehmer von der Pflicht zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen Die WKO Steiermark steht als Vertreter der Unternehmer und Unternehmerinnen in der Steiermark dafür ein, die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu unterstützen. Die derzeit bestehende gesetzliche Pflicht der Unternehmer zur Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz übersteigt aber die Möglichkeiten von Kleinunternehmungen und ist in dieser Form, wie sie gesetzlich vorgesehen ist, nicht sinnvoll umsetzbar und daher als zusätzlicher bürokratischer Aufwand abzulehnen.

WKO Steiermark Präsident Herk: 9-Punkte-System für mehr Entlastung, Fairness und Gesundheit der Selbständigen Auch WKO Steiermark Präsident Josef Herk spricht sich klar gegen neue Steuerbelastungen für Unternehmer aus: Der Wirtschaftsstandort muss durch ausgabenseitige Veränderungen gestärkt werden. Veränderungen und Reformen dürfen nicht auf Kosten eines neuen Belastungskurses aufgebaut werden. Keine neuen Schulden, keine neuen Steuern, weniger Bürokratie und mehr Entlastung, Fairness und Gesundheit für Selbständige muss das Ziel der Regierung sein. Für Herk ist klar: Die Wettbewerbsfähigkeit von Österreich muss mehr gestärkt werden. Unsere Unternehmen brauchen Veränderungen die spürbar und nachhaltig sind. Leise Tropfen auf dem heißen Stein bringen uns angesichts getrübter Konjunkturprognosen und einer verschärften Wettbewerbssituation nicht weiter. Unser Land braucht eine neue Ausrichtung und klare Pläne für Veränderungen und Entlastungen. Einen Stillstand kann sich Österreich nicht leisten. Die Bundespolitik muss endlich Mut zeigen. Mut, die heißen Eisen nach steirischem Vorbild anzupacken. Ich denke da vor allem an den Bereich der Pensionen, aber auch die Bildung, die Frage der Pflege und die Verwaltung. Es hilft nichts noch mehr Geld in ein Loch ohne Boden zu werfen. Am Ende des Tages wird es immer zu wenig sein, betont Herk in Anbetracht der um sechs Prozent gestiegenen Bundeseinnahmen 2013. Wir müssen endlich die Strukturen reformieren, um unseren Standort zukunftsfit zu halten. Besonders im Bereich der Pensionen sieht Herk viel Einsparungspotenzial: Die angestrebten Frühpensions-Anreize müssen rasch aufgesetzt werden. Der Pensionseintritt, nur um eine Woche später, könnte genügend Volumen für eine Senkung des Beitragssatzes in der gewerblichen Krankenversicherung von 10% bringen. Seit Jahren greifen die Sozialminister in die Kasse der Sozialversicherung der Selbständigen (SVA) zur Finanzierung des Pensionssystems. Die konkrete Forderung einer Beitragssenkung von 10% sei außerdem ein Lösungsansatz im Vergleich zu den Entlastungswünschen des SWV durch Abschaffung des Selbstbehaltes. Vier von fünf Versicherten ist die Entlastung der Beiträge wichtiger als die Selbstbehalt-Abschaffung. Dieses Umfrageergebnis zeigt deutlich wie wichtig Schritte zur Beitragsentlastung sind. Deshalb fordert der Wirtschaftsbund, dass das Geld aus den SVA- Beiträgen zweckgebunden verwendet und für einen Kurs der Entlastung, Fairness und Gesundheit eingesetzt wird. Im Rahmen der SVA schlagen wir zur Weiterentwicklung des Programms der sozialen Sicherheit für Selbständige ein 9-Punkte-Programm vor.

WKO Steiermark Präsident Josef Herk fordert: Erfolgreichen Kurs in der SVA beibehalten Erfolgreich ist, wer umsetzt! Österreichs Selbständige sind so gut abgesichert wie nirgendwo sonst in Europa. Das bestätigt eine deutsche Studie der Universität Bremen. Zum erfreulichen Ergebnis tragen vor allem die vom Wirtschaftsbund initiierten Neuerungen der letzten Jahre bei. Folgende Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt: 1. SVA die Gesundheitsversicherung Selbständig Gesund : Durch Vorsorge und individuelle Gesundheitsziele zum halbierten Kostenanteil; Gesundheitscheck-Junior für Kinder und Jugendliche; SVA-Gesundheitshunderter als Anschubfinanzierung für die eigene Gesundheit; für Selbständige maßgeschneiderte Unterstützung zum Gesund bleiben/werden, wie z.b.: SVA-Gesundheitscamps und vieles mehr. Selbständige achten auf ihre Gesundheit die SVA hat das maßgeschneiderte Angebot. 2. Krankengeld bei längerem Ausfall auf Grund Krankheit oder Unfall Bei Krankheit oder Unfall haben Unternehmer Anspruch auf eine beitragsfreie Unterstützungsleistung bzw. Schutz ab dem vierten Tag durch die gestützte, günstige Zusatzversicherung. 3. Kostenanteilsdeckel Kostenanteile werden mit 5 % des Einkommens gedeckelt; viele Ausnahmeregelungen bringen zusätzlich soziale Ausgewogenheit. 4. nahezu Verdoppelung des Wochengeldes für Selbständige von 27 auf 50 Euro pro Tag 5. Mehr Sicherheit in der Kleinkindphase Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde durch Wahlmöglichkeiten in der Kleinkindphase wesentlich verbessert. Mütter können während des Bezuges von Wochengeld von den Beiträgen befreit werden, dennoch bleiben sie krankenversichert. Selbständige, die nur geringe Einkünfte erzielen, können sich während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld und darüber hinaus für insgesamt 4 Jahre von den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen befreien lassen (Teilselbständigkeit). 6. Überbrückungshilfe bei finanzieller Notlage SVA erhält bessere Möglichkeiten in unverschuldeter finanzieller Notlage zu helfen. 7. Selbständigenvorsorge als steuerbegünstigte Zusatzpension ohne neue Belastungen für Unternehmerinnen und Unternehmer

8. Mehr Schutz bei Arbeitslosigkeit Beitragsfreie und unbefristete Mitnahme von Ansprüchen aus der unselbständigen Beschäftigung; zusätzlich kann mit einer freiwilligen Versicherung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben werden. 9. Zinsenfreier Aufschub der Nachzahlung im vierten Jahr Neugründer können Nachzahlungen ohne Verzinsung auf drei Jahre verteilt zahlen. Damit wird dem oftmals unternehmensgefährdenden Liquiditätsengpass im verflixten 4. Jahr wirksam entgegengetreten. Stillstand bedeutet aber Rückschritt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahrzehnten deutlich an Dynamik gewonnen. Das verlangt Österreichs Selbständigen viel Flexibilität und Innovationsgeist ab. Entscheidend ist daher, dass dieser Weg konsequent fortgesetzt wird. WKO Steiermark Präsident Josef Herk fordert: 9-Punkte-Programm für mehr Entlastung, Fairness und Gesundheit im Rahmen der Sozialversicherung der Selbständigen (SVA) Entlastung, Fairness und Gesundheit sind die Eckpfeiler einer modernen Weiterentwicklung des Programms der sozialen Sicherheit für Selbständige durch den Wirtschaftsbund.

Entlastung Österreich ist ein Hochsteuerland. Die Steuer- und Abgabenquote beträgt mittlerweile über 45 %! Um die Solidarität der Menschen nicht überzustrapazieren und die Leistungsbereitschaft nicht zu bestrafen, müssen konkrete, spürbare Entlastungen umgesetzt werden. Maßnahmen: 1. Beitragssatz in der gewerblichen Krankenversicherung um 10% senken Um die Mehrbelastung der Selbständigen durch Selbstbehalte bei Arztbesuchen zu kompensieren, soll der Beitragssatz der Selbständigen, der derzeit auf dem Niveau der Arbeitnehmer liegt, gesenkt werden. Mit einer 10 % Senkung von derzeit 7,65% auf 6,88% ergibt sich durch die Senkung der laufenden Beiträge eine Ersparnis für jeden Einzelnen von bis zu rund 500 Euro/Jahr. Der Sozialminister hat über Jahre massiv der Versichertengemeinschaft der Selbständigen für die Sanierung seines Pensionsbudgets Mittel des Überweisungsbetrages der Pensionsversicherung an die Krankenversicherung der Pensionisten (Hebesatzmittel) entzogen. Von 1993 bis heute wurden von 300 Mio. Euro auf weniger als 95 Mio. Euro abgeschöpft. Zudem muss der SVA der Aufwand dafür ersetzt werden, dass die Versicherten im Durchschnitt in den ersten 20 Jahren ihrer Tätigkeit bei gutem Versicherungsrisiko in der GKK Beiträge eingezahlt haben, die dann der SVA fehlen. Für einen fairen Ausgleich zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen müsste der Zuschuss für die SVA zumindest auf die ursprünglichen 300 Mio. Euro angehoben werden. In einem ersten Schritt ist eine Aufstockung auf 180 Mio. Euro pro Jahr herbeizuführen. Das entspricht der Zuschusshöhe vom Jahr 2000 und ermöglicht die dringend notwendige Entlastung der Selbständigen durch eine 10%ige Senkung des Beitragssatzes. 2. Pensionsbeiträge für erwerbstätige Pensionisten abschaffen Aktive Pensionisten zahlen derzeit Pensionsversicherungsbeiträge in voller Höhe und erhalten aber nur eine geringe Anpassung ihrer späteren Pensionen. Das stößt zu Recht auf Unverständnis und erscheint sachlich auch nicht gerechtfertigt. Soll die Erwerbsquote älterer Personen angehoben werden, braucht es echte Anreize. Länger Arbeiten soll sich auch lohnen. Für jeden aktiven Pensionisten ist damit - für das Bundesbudget kostenneutral - eine Entlastung möglich. 3. Beitragsvorschreibung flexibilisieren Selbständige sollen in Zukunft mehr Wahlmöglichkeiten in der Beitragsvorschreibung haben: - Flexible Herabstufung und Hinaufsetzen der vorläufigen Beitragsgrundlage bringt Anpassung der SVA- Prämie an die laufenden wirtschaftlichen Verhältnisse. - Wahlmöglichkeit zur monatlichen oder quartalsweisen Beitragsvorschreibung.

Fairness Österreichs Unternehmer schaffen täglich Arbeitsplätze, tragen Verantwortung und gehen hohe persönliche Risiken ein. Dafür brauchen sie bestmögliche Rahmenbedingungen, mehr Sicherheit und mehr Fairness in der sozialen Absicherung. Maßnahmen: 1. Mindestprämie für Krankenversicherung von Unselbständigen und Selbständigen angleichen Die monatliche ASVG-Geringfügigkeitsgrenze beträgt derzeit 395,31 Euro in der Krankenversicherung. Die Anpassung der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze an die GSVG-Mindestbeitragsgrundlagen bei einheitlich 500 Euro bringt eine doppelte Entlastung: Direkte Beitragsentlastung für Selbständige im GSVG Senkung der Lohnnebenkosten für Dienstgeber im ASVG 2. Unterstützungsleistung für lang andauernde Krankheit oder Unfall verbessern Bei Krankheit oder Unfall haben Selbständige ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Unterstützungsleistung. Auch im ASVG ist der Anspruch auf Krankengeld erst mit 43. Tag gegeben. Ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit kommt es aber in den meisten Fällen zur arbeitgeberfinanzierten Entgeltfortzahlung. Selbständige sollen in Zukunft bei einem längeren Ausfall aufgrund von Krankheit oder Unfall auch ab dem 1. Tag die Unterstützungsleistung erhalten. Darüber hinaus soll die Steuerfreiheit dieser Leistung sichergestellt werden. 3. Beitragsbremse für den Mittelstand anziehen Leistungsträger zahlen derzeit bis zu 10-faches der Mindestprämie (Krankenversicherung: 41 zu 404 Euro/Monat; Pensionsversicherung: 99 zu 977 Euro/Monat); außerordentliche Anpassungen der Höchstbeitragsgrundlage erhöhten in den letzten Jahren diesen Unterschied zusätzlich. Ein Einfrieren der Höchstbeitragsgrundlage soll das weitere Auseinanderklaffen von Mindest- und Höchstprämien einbremsen.

Gesundheit Die SVA als Versichertengemeinschaft der Selbständigen ist die einzige Gesundheitsversicherung Österreichs. Gesundheitsvorsorge hat einen besonderen Stellenwert und lohnt sich doppelt. Daher braucht es einen weiteren Ausbau der Gesundheitsförderungsprogramme für Selbständige. Maßnahmen: 1. Vorsorgeuntersuchung Plus einführen Nach erfolgreicher Umsetzung des Vorsorgemodells Selbständig Gesund soll mit der Vorsorgeuntersuchung Plus ein neuer Meilenstein im Präventionsangebot der SVA gesetzt werden. Die Vorsorgeuntersuchung Plus soll zu einem Ausbau der klassischen Vorsorgeuntersuchung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und zu einer Personalisierung dieser Präventionsmaßnahme führen. Die SVA baut damit ihr Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Gesundheitsförderung und ihre Vorreiterrolle als die Gesundheitsversicherung in Österreich weiter aus. 2. Gesundheitscheck Junior österreichweit ausrollen Als erster Sozialversicherungsträger Österreichs hat die SVA gemeinsam mit Experten für Kindermedizin ein neues Vorsorgeprogramm entwickelt. Der Gesundheitscheck wird seit Oktober 2013 als Pilotprojekt in Wien und im Burgenland kostenlos durchgeführt. Kinder und Jugendliche von SVA-Versicherten im Alter von 6 bis 17 Jahren können vom neuen Vorsorgeprogramm Gebrauch machen, in Zukunft in ganz Österreich. Denn den Grundstein für Gesundheitsbewusstsein legen wir bei unseren Kindern. 3. Gesundheitsclub mit gesundheitsfördernden Maßnahmen ausbauen Selbständige und Unternehmer sind bei der SVA pflichtversichert, können sich ihren Träger nicht aussuchen. Trotzdem oder gerade deshalb soll auch ein Sozialversicherungsträger Maßnahmen zur Kundenbindung ergreifen. Mit dem Gesundheitsclub bietet die SVA zukünftig einem exklusiven Kreis ihrer Mitglieder attraktive Vergünstigungen. Mit österreichweiten und regionalen Partnern aus Gesundheit, Fitness und Freizeit garantiert die SVA den Clubmitgliedern starke Vorteile in Preis und Leistung. Spezielle Zielgruppen werden angeschrieben und über die Angebote informiert. - Ende der Presseaussendung