CITRIX LIZENZVEREINBARUNG



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Transkript:

CITRIX LIZENZVEREINBARUNG Beim vorliegenden Text handelt es sich um eine rechtsgültige Vereinbarung (nachstehend als "VEREINBARUNG" bezeichnet) zwischen Ihnen, dem lizenzierten Benutzer, und Citrix Systems, Inc., Citrix International GmbH oder Citrix Systems Asia Pacific Pty Ltd. Der Lizenzrechtsträger bestimmt sich nach dem Erfüllungsort für dieses Citrix Produkt- oder Featurerelease (beide werden nachstehend als PRODUKT bezeichnet) oder technischen Support (nachstehend "SUPPORT" genannt) (wobei das jeweils zutreffende Unternehmen im Folgenden "CITRIX" genannt wird). Citrix Systems, Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, lizenziert dieses PRODUKT in Amerika und Japan und bietet SUPPORT in Amerika. Citrix Systems International GmbH, eine Gesellschaft nach schweizerischem Recht, bei der es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft der Citrix Systems Inc. handelt, lizenziert und unterstützt dieses PRODUKT in Europa, im Mittleren Osten, in Afrika, und lizenziert das PRODUKT in Asien und im pazifischen Raum (ausschließlich Japan). Citrix Systems Asia Pacific Pty Ltd bietet Support in Asien und dem pazifischen Raum (außer Japan). DURCH INSTALLIEREN UND/ODER VERWENDEN DES PRODUKTS ERKLÄREN SIE SICH AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIESES PRODUKT NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. 1. LIZENZGEWÄHRUNG. Dieses PRODUKT enthält Software, die Provisioningdienste auf einem Server genannten Computer bereitstellt ("Serversoftware") und enthält andere Software ("Clientsoftware"), die ermöglicht, dass physikalische oder virtuelle Computer ("Clients") virtuelle Kopien von Festplattenimages ("virtuelle Datenträger") erstellen und remote auf diese virtuellen Datenträger zugreifen, wobei die durch die Serversoftware bereitgestellten Provisioningdienste verwendet werden. Dieses PRODUKT wird auf der Basis eines Gleichzeitige-Sitzungen-Lizenzierungsmodells lizenziert. Die Serversoftware wird durch Lizenzen aktiviert, die eine stufenweise Verwendung der Serversoftware je nach Lizenzmodell gestatten (nachstehend als "Benutzerlizenzen" bezeichnet). Bei dem Gleichzeitige-Sitzungen-Lizenzierungsmodell ist für jeden Client, der die Provisioningdienste der Serversoftware verwendet, eine separate Benutzerlizenz erforderlich. Wenn ein Client in mehrere virtuelle Maschinen partitioniert wurde, ist für jede Sitzung einer virtuellen Maschine eine separate Benutzerlizenz erforderlich. Die Clientsoftware wird nicht durch Benutzerlizenzen aktiviert, aber die Clientsoftware kann nicht zusammen mit der Serversoftware betrieben werden, wenn die Serversoftware noch nicht aktiviert wurde. Benutzerlizenzen für andere CITRIX PRODUKTE oder andere Editionen desselben PRODUKTS dürfen nicht dazu verwendet werden, den zulässigen Nutzungsumfang des PRODUKTS zu erweitern. CITRIX gewährt Ihnen die folgenden weltweit gültigen, nicht ausschließlichen Rechte (vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen in Bezug auf Kündigung und auf die Evaluation-PRODUKTE) an der Serverund Clientsoftware sowie an der beigefügten Dokumentation (nachstehend zusammenfassend als "SOFTWARE" bezeichnet): a. Serversoftware. Sie dürfen die Serversoftware auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern installieren. Die Serversoftware darf nur für das Provisioning von Clients verwendet werden, um die Anzahl von der gleichzeitigen Sitzungen zu unterstützen, für die Sie Benutzerlizenzen erworben haben. Wenn Sie Ihre Benutzerlizenzen als Teil eines anderen Citrix Produkts erworben haben, sind Sie berechtigt, diese SOFTWARE wie folgt zu verwenden: i. Citrix XenDesktop VDI, Enterprise oder Platinum Edition: Sie dürfen diese SOFTWARE für das Provisioning von Desktopbetriebssystemen auf virtuellen Desktopcomputern und für das Provisioning von Serverbetriebssystemen auf virtuellen Servercomputern verwenden, die Teil der XenDesktop-Bereitstellung sind. Zusätzlich dürfen Sie nur für die Citrix XenDesktop Enterprise und Platinum Edition diese SOFTWARE für das Provisioning von Desktopbetriebssystemen auf physikalischen Desktops oder Thinclient-Geräten verwenden, sowie für das Provisioning von Serverbetriebssystemen auf physikalischen Servern, die Teil der XenDesktop-Bereitstellung sind; ii. Citrix XenDesktop App Edition: Sie dürfen diese SOFTWARE für das Provisioning einer unbegrenzten Anzahl von virtuellen Desktopmaschinensitzungen für Anwendungshosting mit XenDesktop App Edition verwenden.

iii. Citrix XenApp Enterprise und Platinum Edition: Sie dürfen diese SOFTWARE für das Provisioning einer unbegrenzten Anzahl von virtuellen Desktopmaschinensitzungen für Anwendungshosting mit XenApp verwenden. Zusätzlich dürfen Sie, nur für die Citrix XenApp Platinum Edition, die SOFTWARE für das Provisioning einer unbegrenzten Anzahl von lizenzierten XenApp Platinum Edition- und XenDesktop App Edition-Servern verwenden; und iv. XenServer Enterprise oder Platinum Edition: Sie dürfen diese SOFTWARE für das Provisioning einer unbegrenzten Anzahl von virtuellen Computersitzungen auf jedem lizenzierten XenServer-Host verwenden. Zusätzlich dürfen Sie nur für die XenServer Platinum Edition diese SOFTWARE für das Provisioning der XenServer-Hostsoftware auf einer einzelnen lizenzierten XenServer Platinum-Maschine verwenden und andere Arbeitslasten bis zu drei zusätzlichen Maschinen; oder b. Clientsoftware. Die Clientsoftware kann auf einer unbegrenzten Anzahl von Clients installiert werden. Die Clientsoftware kann nur dazu verwendet werden, virtuelle Datenträgerimages zu erstellen, die Sie zusammen mit der Serversoftware einsetzen. c. Perpetual License (Dauerhafte Lizenz). Falls die SOFTWARE die Kennzeichnung "Perpetual License SOFTWARE" trägt, ist die SOFTWARE auf einer dauerhaften Basis lizenziert und schließt das Recht ein, ein Abonnement zu erhalten (wie in Abschnitt 3 unten definiert). d. Annual PRODUCT (Jahreslizenz). Falls die SOFTWARE die Kennzeichnung "Annual License SOFTWARE" trägt, gilt die Lizenz für ein (1) Jahr und schließt das Recht ein, Updates in diesem Zeitraum zu erhalten (jedoch nicht ein Abonnement, wie in Abschnitt 3 unten definiert). Für die Zwecke dieser VEREINBARUNG bedeutet Update eine allgemein verfügbare Version derselben SOFTWARE. Zum Verlängern der Lizenz müssen Sie eine weitere Lizenz vor dem Ablauf der aktuellen Lizenz erwerben und installieren. Beachten Sie, dass sich die Annual-SOFTWARE nach dem Ablauf des Lizenzzeitraums selbst deaktiviert, wenn Sie keine neue Lizenz erwerben und installieren. e. Not For Resale. Falls die SOFTWARE die Kennzeichnung "Not For Resale" (Nicht zum Weiterverkauf bestimmt) trägt, so ist im Rahmen Ihrer Lizenz, unbeschadet etwaiger in der vorliegenden Vereinbarung enthaltener anders lautender Bestimmungen, lediglich eine Verwendung zu Demonstrations-, Test- und Bewertungszwecken zur Unterstützung Ihrer Kunden zulässig, und zwar nur, wenn Sie gegenwärtig ein von CITRIX autorisierter Distributor oder Wiederverkäufer sind. "Not for Resale"-SOFTWARE darf nicht für die Kundenschulung verwendet werden. Beachten Sie, dass sich die "Not for Resale"-SOFTWARE an dem Ablaufdatum, das auf der SOFTWARE-Verpackung angegeben wird, automatisch deaktiviert. f. Evaluation. Falls die SOFTWARE die Kennzeichnung "Evaluation" trägt, so ist im Rahmen Ihrer Lizenz, unbeschadet etwaiger in der vorliegenden Vereinbarung enthaltener anders lautender Bestimmungen, lediglich eine Verwendung zu internen Demonstrations-, Test- und Bewertungszwecken zulässig. Beachten Sie, dass sich die Evaluation-SOFTWARE an dem Ablaufdatum, das auf der SOFTWARE-Verpackung angegeben wird, automatisch deaktiviert. g. Developers Edition (Entwicklerausgabe). Falls die SOFTWARE die Kennzeichnung "Developers Edition" trägt, so ist im Rahmen Ihrer Lizenz, unbeschadet etwaiger in der vorliegenden Vereinbarung enthaltener anders lautender Bestimmungen, lediglich die Verwendung zur internen Entwicklung Ihres/Ihrer eigenen Produkts/Produkte, die zusammen mit der SOFTWARE eingesetzt werden, zulässig. Sie erhalten hiermit keine Lizenz, die SOFTWARE, oder einen Teil davon, in Ihr eigenes Produkt/Ihre eigenen Produkte einzubauen.

h. Internal Use Only. Falls die SOFTWARE die Kennzeichnung "Internal Use Only" (Nur interne Verwendung) trägt, so ist im Rahmen Ihrer Lizenz, unbeschadet etwaiger in der vorliegenden Vereinbarung enthaltener anders lautender Bestimmungen, lediglich eine interne Verwendung zulässig, und zwar nur, wenn Sie gegenwärtig ein von CITRIX autorisierter Distributor oder Wiederverkäufer sind. i. Archivkopie. Sie können eine (1) Kopie der SOFTWARE in maschinenlesbarer Form anfertigen, wobei dies ausschließlich zu Archivierungszwecken erfolgen darf sowie mit dem Vorbehalt, dass Sie auf der Kopie alle Urheberrechtsvermerke anzubringen haben. 2. HOSTINGRECHTE. Sie dürfen die Serversoftware dazu verwenden, um Drittkunden Provisioningdienste zur Verfügung zu stellen (nachstehend als "Hosting" bezeichnet). Als Teil solchen Hostings müssen Sie die Clientsoftware kopieren und an solche Drittkunden verteilen, mit der elektronischen Lizenz, die durch Klicken akzeptiert wird. 3. ABONNEMENTRECHTE. Ihr Abonnement für die "Perpetual License"-SOFTWARE (nachstehend als "Abonnement" bezeichnet) inkl. Abonnementangebote, die Sie erworben haben und die SUPPORT enthalten, beginnt an dem Tag, an dem die Benutzerlizenzen per E-Mail an Sie geliefert werden. Wenn Sie Benutzerlizenzen auf einer Lizenzkarte erhalten, beginnt das Abonnement an dem Termin, den Sie über mycitrix.com für das zur Verfügung stellen der Benutzerlizenzen angefordert haben. Das Abonnement gilt für den Zeitraum von einem (1) Jahr, wenn es nicht vorher beendet wird ("Abonnementslaufzeit"). Während der Abonnementlaufzeit kann CITRIX von Zeit zu Zeit Updates allgemein verfügbar machen und zur Lizenzierung bereitstellen. Für die Zwecke dieser VEREINBARUNG bedeutet Update eine allgemein verfügbare Version derselben SOFTWARE. Wenn Updates während der Abonnementslaufzeit allgemein verfügbar sind, erhalten Sie von CITRIX eine (1) Kopie jedes solcher Updates für jede Kopie der SOFTWARE, die ursprünglich gemäß dieser VEREINBARUNG an Sie lizenziert wurde, um die Anzahl der Benutzerlizenzen zu unterstützen, für die Sie aufgrund der erworbenen Abonnements für diese Benutzerlizenzen berechtigt sind, ohne zusätzliche Gebühr. Jedes dieser Updates, die Ihnen auf diese Weise geliefert werden, gilt als SOFTWARE nach Maßgabe der Bestimmungen dieser VEREINBARUNG, mit der Ausnahme, dass sie nicht unter die auf die SOFTWARE Anwendung findende beschränkte Gewährleistung fallen, soweit dies gemäß den anwendbaren Gesetzen zulässig ist. Sie erkennen an, dass CITRIX neue oder andere Computerprogramme oder Versionen der SOFTWARE entwickeln und vertreiben darf, die Teile der SOFTWARE enthalten und die alle oder einige der Funktionen ausführen, die von der SOFTWARE ausgeführt werden. Keine in dieser VEREINBARUNG enthaltene Regelung verleiht Ihnen Rechte hinsichtlich solcher neuen oder anderen Computerprogramme oder Versionen. Sie erkennen auch an, dass diese VEREINBARUNG für CITRIX nicht die Verpflichtung begründet, Updates öffentlich verfügbar zu machen. Alle Lieferungen von Updates erfolgen Ex Works CITRIX (Incoterms 2000). 4. SUPPORT. Sie können SUPPORT für die SOFTWARE erwerben. SUPPORT, exklusive Abonnementangebote, die SUPPORT enthalten (siehe Abschnitt 2 oben), beginnt mit dem Kaufdatum und hat eine Laufzeit von einem (1) Jahr und unterliegt einer jährlichen Verlängerung. SUPPORT, inkl. SUPPORT, der Teil von Abonnementangeboten ist, wird in verschiedenen Kombinationen von Anzahl der Supportanfragen, technischen Kontakten, Service-Zeiten und geografischen Regionen, Technical Relationship Management sowie Infrastrukturanalyseoptionen angeboten. Eine "Supportanfrage" ist als einzelner SUPPORT-Fall definiert sowie die erforderlichen, angemessenen Bemühungen zur Problemlösung. Eine Supportanfrage erfordert möglicherweise mehrere Telefonanrufe und Offlinerecherchen, um eine endgültige Lösung zu finden. Die Bewertung der Supportanfrage bestimmt die Antwortzeit für die SOFTWARE. Nicht verwendete Supportanfragen verfallen am Ende jeder Jahresfrist. SUPPORT kann für die SOFTWARE bis SOFTWARE-End-Of-Life gemäß der CITRIX Product Support Lifecycle Policy auf www.citrix.com erworben werden. SUPPORT erfolgt remote von CITRIX zu Ihren Standorten. In Fällen, in denen eine gegenseitige Vereinbarung für Besuche an Ihrem Standort vorliegt, sind Sie für angemessene Reisekosten und Spesen verantwortlich. Für die Leistung von Citrix müssen Sie die folgenden Verpflichtungen erfüllt haben: (i) Sie ernennen einen Customer Support Manager ("CSM"), der als Hauptansprechpartner für Verwaltungsaufgaben fungiert; (ii) Sie ernennen benannte Kontaktpersonen (Named Contacts), einschließlich einem CSM, die vorzugsweise jeweils CITRIX zertifiziert sind, und jede benannte Kontaktperson (außer dem CSM) erhält eine individuelle Service-ID-Nummer für den Kontakt mit SUPPORT; (iii) Sie erklären sich bereit, angemessene Problembestimmungsaktivitäten und angemessene Problemlösungsaktivitäten durchzuführen, die von CITRIX

vorgeschlagen werden. (iv) Sie sind verantwortlich für die Implementierung der notwendigen Schritte, um die Integrität und Sicherheit von Software und Daten gegen nicht autorisierten Zugriff zu schützen und für die Wiederherstellung von jeglichen aufgrund von schwerwiegenden Fehlern verloren gegangenen oder geänderten Dateien; (v) Sie sind verantwortlich für die Beschaffung, Installation und Wartung aller Geräte, Telefonleitungen, Kommunikationsschnittstellen und anderer Hardware an Ihrem Standort und dafür, CITRIX Zugang zu Ihren Einrichtungen zu geben, wie es zum Ausführen der SOFTWARE erforderlich ist, und dafür, CITRIX zu gestatten, den Service zu leisten, der in dieser VEREINBARUNG festgelegt ist, und (vi) Sie müssen alle derzeit verfügbaren und zutreffenden Hotfixes, Hotfix Rollup Packs, Service Packs oder deren Entsprechungen für die SOFTWARE rechtzeitig implementieren. CITRIX ist nicht verpflichtet, SUPPORT für Probleme zu leisten, die sich daraus ergeben, dass (i) Sie oder Drittparteien Anpassungen der SOFTWARE, des Betriebssystems oder der Umgebung vorgenommen haben, die sich negativ auf die SOFTWARE auswirken; (ii) Citrix Anpassungen der SOFTWARE bereitgestellt hat, die keine Fehler oder Defekte beheben; (iii) Funktionalität verwendet wird, die nicht in der von CITRIX veröffentlichten und dem PRODUKT beiliegenden Dokumentation festgelegt ist; (iv) die SOFTWARE auf einem anderen Prozessor und mit anderen Peripheriegeräten verwendet wird, als der Prozessor oder die Peripheriegeräte, die in der DOKUMENTATION festgelegt sind oder (v) die SOFTWARE das End-Of-Life-Stadium erreicht hat. Ein "Fehler" ist, wenn die SOFTWARE im Wesentlichen nicht der Funktionalität entspricht, die in der Dokumentation festgelegt ist. Ein "Defekt" ist, wenn die SOFTWARE nicht den Spezifikationen in der Dokumentation entspricht. In Situationen, in denen CITRIX keine zufriedenstellende Lösung für Ihre kritischen Probleme mit normalen SUPPORT-Methoden bereitstellen kann, hat CITRIX die Möglichkeit, vom Produktentwicklungsteam einen privaten Fix erstellen zu lassen. Private Fixes werden zur Problembehebung in Ihrer speziellen Situation erstellt und dürfen von Ihnen nicht ohne schriftliche Genehmigung von CITRIX außerhalb Ihrer Organisation weitergegeben werden. CITRIX behält alle Rechte, Titel und Ansprüche für private Fixes. Hotfixes oder private Fixes sind nicht SOFTWARE im Sinne dieser VEREINBARUNG und sie unterliegen nicht der beschränkten Gewährleistung oder Rechtsmängelhaftung, die für die SOFTWARE gelten, soweit dies gemäß den anwendbaren Gesetzen zulässig ist. Bei Infrastrukturanalysen oder anderen Consultingdienstleistungen sollen alle geistigen Eigentumsrechte bezüglich aller Berichte, bereits existierender Arbeiten und darauf basierender Derivate, der Installationsskripte und anderer Arbeiten und Entwicklungen, die erstellt, entwickelt, geschaffen, entdeckt, erfunden oder auf den jeweiligen Anwendungszweck zugeschnitten werden und im Rahmen dieser Analyse in die Praxis umgesetzt werden, im alleinigen und ausschließlichem Eigentum von Citrix stehen, vorbehaltlich eines weltweit gültigen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechts für Ihre internen Zwecke. 5. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE, BESCHRÄNKUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN. Die SOFTWARE darf nicht verwendet werden, um einzelne Anwendungen außerhalb des Kontexts der Bereitstellung eines gesamten Desktopimages verfügbar zu machen. Es sei denn, dies wird ausdrücklich durch anwendbares Recht zugelassen, ist das Vermieten, Timesharing oder Leasing der SOFTWARE nicht erlaubt, Sie dürfen aber die SOFTWARE und alle zugehörigen schriftlichen Unterlagen als Teil eines Verkaufs oder einer Übertragung aller Ihrer Vermögenswerte, oder einen wesentlichen Teil davon, einmalig und dauerhaft an Dritte übertragen, vorausgesetzt, Sie benachrichtigen CITRIX umgehend über die Übertragung und behalten keine Kopien zurück und der Drittkunde akzeptiert die Bestimmungen dieser VEREINBARUNG vor der Übertragung. Wenn Sie Benutzerlizenzen an der SOFTWARE erworben haben, um andere CITRIX Lizenzen für CITRIX SOFTWARE zu ersetzen, und ein solcher Austausch Bedingung für die Transaktion ist, dann erklären Sie sich damit einverstanden, diese anderen CITRIX Lizenzen zu vernichten und nach der Installation der neuen Benutzerlizenzen und der SOFTWARE keine Kopien einzubehalten. Sie müssen die Seriennummern dieser ersetzten Lizenzen und der entsprechenden Ersatzbenutzerlizenzen dem Wiederverkäufer und bei Aufforderung CITRIX direkt für die Zwecke der Lizenzverwaltung mitteilen. In dem Fall, dass Sie die SOFTWARE wie nach anwendbarem Recht zulässig übertragen, müssen Sie die SOFTWARE und Lizenzen deinstallieren, an den Empfänger übertragen und dürfen keine Kopien zurückbehalten. Der Empfänger muss die Bedingungen dieser VEREINBARUNG bei der Installation akzeptieren. Alle Gewährleistungs-, Abonnements- und SUPPORTRECHTE sowie Rechtsmängelhaftung werden mit einer solchen Übertragung beendet und solche Programme stehen dem Empfänger nicht zur Verfügung. Sie müssen bezüglich einer solchen Übertragung alle anwendbaren Exportgesetze einhalten. Sie dürfen die SOFTWARE nicht anderweitig verändern, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, darauf basierende Entwicklungen ableiten bzw. sie kopieren (es sei denn, dies erfolgt zur Anfertigung einer Sicherungskopie, wie dies vorstehend gestattet ist); dies gilt jedoch nur in dem Umfang, in dem vorstehende Einschränkung nach geltendem Recht zulässig ist. Sie dürfen

von der SOFTWARE keine eigentumsrechtlichen Vermerke, Aufkleber oder Kennzeichnungen entfernen. Im gesetzlich zulässigen Umfang erklären Sie sich damit einverstanden, dass CITRIX die Einhaltung der Bestimmungen dieser VEREINBARUNG nach vorheriger schriftlicher Ankündigung während der normalen Geschäftszeiten überprüft. SIE DÜRFEN DIE SOFTWARE ODER EINE KOPIE DAVON ALS GANZES ODER IN TEILEN NICHT VERWENDEN, KOPIEREN, VERÄNDERN ODER ÜBERTRAGEN BZW. RECHTE AN DER SOFTWARE ODER DER ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTATION GEWÄHREN, ES SEI DENN DIES IST IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN. ALLE NICHT AUSDRÜCKLICH GEWÄHRTEN RECHTE SIND CITRIX ODER SEINEN LIEFERANTEN VORBEHALTEN. Für den Fall, dass es Ihnen nach zwingend anwendbaren Rechtsvorschriften (z. B. Gesetze auf nationaler Ebene zur Anwendung der EU-Richtlinie 91/250 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen) gestattet ist, eine der vorgenannten Tätigkeiten ohne die Zustimmung von CITRIX durchzuführen, um bestimmte Informationen über die Software zu erhalten, erklären Sie sich bereit, diese Informationen zuerst schriftlich und unter Angabe des Zwecks, zu dem Sie die Informationen benötigen, von CITRIX zu erbitten. Erst wenn und nachdem CITRIX Ihr Ersuchen nach seinem alleinigen Ermessen teilweise oder vollständig zurückweist, sind Sie berechtigt, die Ihnen nach dem Gesetz zustehenden Rechte wahrzunehmen. 6. RECHTSMÄNGELHAFTUNG. CITRIX wird Sie bei etwaigen Ansprüchen, Klagen oder Verfahren, die gegen Sie geltend gemacht werden, weil die SOFTWARE (ausgenommen kostenlose Software und Open Source Software) angeblich gegen ein Patent oder gegen ein Urheberrecht eines Dritten verstößt (im weiteren "Ansprüche wegen Rechtsmängeln" genannt) entschädigen und verteidigen oder nach eigenem Ermessen diese beilegen, stets vorausgesetzt, dass Sie CITRIX unverzüglich, nachdem Sie von einem Anspruch wegen Rechtsmangel Mitteilung erhalten haben bzw. selbst Kenntnis erlangt haben, über den behaupteten Anspruch schriftlich informieren, sodass CITRIX durch die Verzögerung einer solchen Benachrichtigung nicht beeinträchtigt wird. Für die Zwecke dieses Abschnitts 5 ist mit "Open Source Software" Software gemeint, die von Citrix unter einem Open Source-Lizenzierungsmodell verteilt wird (z. B. die GNU General Public License, BSD oder eine Lizenz ähnlich derer, die von der Open Source Initiative anerkannt wurden). CITRIX hat die alleinige Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung eines behaupteten Anspruchs wegen der Verletzung von Rechten Dritter, und der Kunde unterstützt Citrix in angemessener Weise bei der Verteidigung. Nach Erhalt einer Mitteilung über einen Anspruch wegen eines Rechtsmangels oder wenn CITRIX von der Wahrscheinlichkeit eines solchen Anspruchs überzeugt ist, kann CITRIX nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) für den Kunden das Recht zur fortgesetzten Nutzung der angeblich rechtsverletzenden SOFTWARE erwirken; (ii) die betreffende SOFTWARE ersetzen oder dergestalt ändern, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzt; oder (iii) die Rückgabe der SOFTWARE akzeptieren und eine angemessene Rückerstattung leisten. CITRIX übernimmt keine Haftung für etwaige Ansprüche wegen Rechtsmängeln oder behaupteten Rechtsmängeln, die darauf beruhen, dass (i) Sie die jegliche SOFTWARE weiterhin nutzen, nachdem Citrix Sie aufgefordert hat, die Verwendung solcher SOFTWARE aufgrund eines Anspruchs wegen Rechtsmängeln einzustellen; (ii) die SOFTWARE durch Sie oder auf Ihre Anweisung hin geändert wurde; oder (iii) Sie die SOFTWARE mit nicht-citrix Programmen, anderen Daten, anderer Hardware oder anderen Materialien verbunden haben, falls der Anspruch durch die alleinige Verwendung der SOFTWARE nicht bestünde. VORSTEHENDE BESTIMMUNGEN REGELN DEN AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRUCH DES KUNDEN IM HINBLICK AUF JEDE VERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE. 7. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS. CITRIX gewährleistet, dass für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen vom Lieferdatum der Software an Sie das Medium, auf dem die SOFTWARE zur Verfügung gestellt wird, falls zutreffend, bei üblicher Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, und dass die SOFTWARE im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der PRODUKTDOKUMENTATION steht, die von CITRIX veröffentlicht wird und der SOFTWARE beiliegt. Die ausschließliche Haftung von CITRIX und seiner Lieferanten sowie Ihr alleiniger Anspruch im Rahmen dieser Gewährleistung (abhängig davon, dass Sie die SOFTWARE an CITRIX oder einen autorisierten Wiederverkäufer retournieren) besteht ausschließlich darin, nach dem alleinigen Ermessen von Citrix sowie vorbehaltlich des anwendbaren Rechts die Datenträger bzw. die SOFTWARE umzutauschen oder den Kaufpreis

zu erstatten bzw. die SOFTWARE umgetauscht oder den Kaufpreis erstattet zu bekommen und diese VEREINBARUNG zu beenden. CITRIX stellt den von Ihnen angeforderten SUPPORT in professioneller und fachmännischer Art und Weise bereit, aber CITRIX kann nicht garantieren, dass jede Frage oder jedes Problem, dass Sie aufbringen auch gelöst werden kann bzw. dass dies innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich ist. IN DEM NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG ÜBERNEHMEN CITRIX UND DIE LIEFERANTEN VON CITRIX MIT AUSNAHME DER VORSTEHEND BEZEICHNETEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE SOFTWARE KEINE WEITERE AUSDRÜCKLICHE, KONKLUDENTE, GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE HAFTUNG, UND ES STEHEN IHNEN KEINE DERARTIGEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE ZU. CITRIX UND DIE LIEFERANTEN VON CITRIX SCHLIESSEN IM HINBLICK AUF DIE SOFTWARE, DAS ABONNEMENT (EINSCHLIESSLICH ABONNEMENT MIT SUPPORT) UND DEN SUPPORT INSBESONDERE DIE GEWÄHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF EINE BESTIMMTE QUALITÄT, VERFÜGBARKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT, SICHERHEIT, DAS NICHTVORHANDENSEIN VON VIREN, BUGS UND FEHLERN SOWIE JEDWEDE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG AUS; HIERZU ZÄHLT U. A. DIE GEWÄHRLEISTUNG WEGEN RECHTSMÄNGELN, UNGESTÖRTE BENUTZUNG, UNGESTÖRTER BESITZ, DIE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR DEN GEWÖHNLICHEN GEBRAUCH, DIE GEWÄHRLEISTUNG, DASS NICHT GEGEN RECHTE DRITTER VERSTOSSEN WIRD, UND DIE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN VERTRAGSZWECK. DIE SOFTWARE IST NICHT FÜR DIE VERWENDUNG ODER DEN VERTRIEB MIT EINEM GERÄT ENTWORFEN, HERGESTELLT ODER GEDACHT, DESSEN AUSFALL DIREKT ZU TOD, KÖRPERVERLETZUNG ODER SCHWEREN PERSONEN- ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KANN. DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFT- UND HARDWARE, UM DIE VON IHNEN BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE ZU ERZIELEN, FÜR DIE INSTALLATION, DIE BENUTZUNG UND DIE MIT DER SOFT- UND HARDWARE ERZIELTEN ERGEBNISSE LIEGT BEI IHNEN. 8. EIGENTUMSRECHTE. Ihnen wird kein Anspruch auf oder Eigentum an der Software übertragen. CITRIX und/oder seine Lizenzgeber bleiben weiterhin Inhaber aller Rechtsansprüche und Urheberrechte an der SOFTWARE, einschließlich der Anpassungen oder Kopien. Sie erwerben nur eine eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der SOFTWARE. 9. EXPORTBESCHRÄNKUNG. Sie stimmen zu, die SOFTWARE in keiner Form ohne die entsprechenden Regierungslizenzen zu exportieren, zu re-exportieren oder zu importieren. Sie sind sich darüber bewusst, dass die SOFTWARE auf keinen Fall in ein Land exportiert werden darf, das einem amerikanischen Embargo unterliegt, oder zu Personen, die von den USA als unerwünscht angesehen werden, verbotenen juristischen Personen oder von den USA speziell benannten Staatsbürgern. 10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN DEM NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS WEDER CITRIX NOCH DIE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN ODER AUTORISIERTEN DISTRIBUTOREN VON CITRIX HAFTBAR SIND FÜR ETWAIGE DATENVERLUSTE, VERLUST DER PRIVATSPHÄRE, EINKOMMENSVERLUSTE, ENTGANGENE GESCHÄFTSCHANCEN ODER GEWINNAUSFALL, DIE KOSTEN EINER WIEDERBESCHAFFUNG, VERLUSTE AUFGRUND DER SOFTWARE-, ABONNEMENT- (EINSCHLIESSLICH ABONNEMENT MIT SUPPORT) ODER SUPPORTVERWENDUNG, VERLUSTE ODER SCHÄDEN AUFGRUND IHRER TEILNAHME AM HOSTING-VERFAHREN ODER VERWENDUNG VON SOFTWARE VON DRITTHERSTELLERN ODER HARDWARE ODER ANDERE KONKRETE ODER ZUFÄLLIG ENTSTANDENE SCHÄDEN JEDWEDER ART, FOLGESCHÄDEN ODER MITTELBARE SCHÄDEN, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER BENUTZUNG DER SOFTWARE ODER DES SUPPORTS, DER REFERENZMATERIALIEN ODER DER ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTATION, DEM EXPORT, ERNEUTEM EXPORT ODER IMPORT DER SOFTWARE ENTSTEHEN, UND ZWAR UNABHÄNGIG VON DEN JEWEILIGEN URSACHEN UND JEGLICHER ANSPRUCHSGRUNDLAGE. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT AUCH DANN, WENN CITRIX, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN ODER AUTORISIERTEN DISTRIBUTOREN ÜBER DIE MÖGLICHKEIT ENTSPRECHENDER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. IN DEM NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG IST DIE HAFTUNG VON CITRIX, SEINER VERBUNDENEN

UNTERNEHMEN, LIEFERANTEN UND AUTORISIERTEN DISTRIBUTOREN IN JEDEM FALL AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DER FÜR DEN ERWERB DER VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN SOFTWARE ODER DEN SUPPORT (INKL. ABONNEMENT MIT SUPPORT) AUFGEWENDET WORDEN IST. SIE ERKENNEN AN, DASS DIE LIZENZ- ODER SUPPORTGEBÜHR DIESE GEFAHRENZUWEISUNG WIDERSPIEGELT. IN EINIGEN STAATEN IST DIE EINSCHRÄNKUNG ODER DER AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR ZUFÄLLIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE OBEN DARGELEGTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG ODER DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GILT. Im Rahmen dieser VEREINBARUNG steht der Begriff "mit Citrix verbundenes Unternehmen" für jede juristische Person, deren stimmberechtigte Anteile zu fünfzig Prozent (50 %) oder mehr direkt oder indirekt von Citrix Systems, Inc. gehalten werden. Verbundene Unternehmen, Lieferanten und autorisierte Distributoren sollen Drittbegünstigte dieser VEREINBARUNG sein. 11. BEENDIGUNG. Diese VEREINBARUNG bleibt bis zu ihrer Beendigung in Kraft. Sie können diese VEREINBARUNG jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, indem Sie die SOFTWARE auf Ihrem Rechner löschen, alle Kopien der SOFTWARE vernichten und CITRIX schriftlich die Seriennummern der beendeten Lizenzen mitteilen. CITRIX kann die vorliegende VEREINBARUNG jederzeit kündigen, falls Sie diese VEREINBARUNG verletzen. Unbefugtes Kopieren der SOFTWARE oder der zugehörigen Dokumentation sowie eine sonstige Nichteinhaltung der Lizenzgewährung im Rahmen der vorliegenden VEREINBARUNG beenden die vorliegende VEREINBARUNG automatisch, und Citrix stehen dadurch alle anderweitigen Rechtsbehelfe offen. Sie stimmen zu und erkennen an, dass, falls Sie diese VEREINBARUNG in wesentlichem Maß verletzen, CITRIX irreparable Schäden entstehen, für die Schadenersatz in Geld allein nicht angemessen wäre und dass CITRIX, soweit gesetzlich zulässig, berechtigt ist, billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen und Unterlassungsansprüche geltend zu machen, ohne eine Kaution hinterlegen zu müssen. Mit Beendigung dieser VEREINBARUNG erlöschen die hierin gewährten Nutzungsrechte. Die SOFTWARE, die zugehörige Dokumentation sowie sämtliche Sicherungskopien davon sind unverzüglich zu vernichten. 12. STAATLICHE BENUTZER. Falls Sie eine US-Behörde gemäß Absatz 12.212 der Federal Acquisition Regulation (48 CFR 12.212 (Oktober 1995)), Absatz 227.7202-1 und 227.7202-3 des Defense Federal Acquisition Regulation Supplement (48 CFR 227.7202-1, 227.7202-3 (Juni 1995)) sind, so erklären Sie sich hiermit einverstanden, dass die SOFTWARE "Commercial Computer Software" darstellt und dass die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung der SOFTWARE durch die US-Regierung oder eine ihrer Behörden durch alle in dieser Standard-VEREINBARUNG für gewerbliche Lizenzen dargelegten Bestimmungen, Bedingungen, Beschränkungen und Einschränkungen geregelt werden und diesen unterliegen. Für den Fall, dass aus irgendeinem Grund die Absätze 12.212, 227.7202-1 oder 227.7202-3 keine Anwendung finden, erklären Sie sich hiermit damit einverstanden, dass die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung der SOFTWARE durch die US-Behörden der Commercial Computer Software Restricted Rights Klausel bei 48 CFR Absatz 52.227-19(c)(1) und (2) (Juni 1987), oder, falls anwendbar, den Rechten in der Technical Data und Computer Software Klausel bei DFARS 252.227-7014(a)(14) (Juni 1995) unterliegt. Hersteller ist Citrix Systems, Inc., 851 West Cypress Creek Road, Fort Lauderdale, Florida, 33309. 13. AUTORISIERTE DISTRIBUTOREN UND WIEDERVERKÄUFER. CITRIX autorisierte Distributoren und Wiederverkäufer sind nicht berechtigt, Änderungen an dieser VEREINBARUNG vorzunehmen oder CITRIX durch zusätzliche Aussagen, Zusicherungen oder Garantien zu verpflichten. 14. GELTENDES RECHT, GERICHTSSTAND. Falls es sich beim Anbieter um Citrix Systems, Inc. handelt, so unterliegt diese VEREINBARUNG dem Recht des US-Bundesstaats Florida, ohne dass das internationale Privatrecht und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf hierbei Anwendung finden, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle aus dieser VEREINBARUNG entstehenden Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit der einzelstaatlichen und Bundesgerichte im Verwaltungsbezirk Broward County, Florida, unterliegen. Falls der Anbieter Citrix Systems International GmbH ist, unterliegt diese VEREINBARUNG schweizerischem Recht, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle aus dieser VEREINBARUNG entstehenden Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der zuständigen Gerichte im Kanton Zürich unterliegen. Falls es sich beim Anbieter um Citrix Systems Asia Pacific Pty Ltd handelt, so

unterliegt diese VEREINBARUNG dem Recht des Staates New South Wales, Australien, ohne dass das internationale Privatrecht und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf hierbei Anwendung finden, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle aus dieser VEREINBARUNG entstehenden Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte im Staat New South Wales unterliegen. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden VEREINBARUNG nach geltendem Recht ungültig oder undurchsetzbar sein, so gilt diese insoweit als entfallen und die übrigen Bestimmungen bleiben weiterhin in vollem Umfang in Kraft. Soweit eine Bestimmung als entfallen erachtet wird, erklären sich die Parteien damit einverstanden, die übrigen Bestimmungen einzuhalten, und zwar in Übereinstimmung mit dem ursprünglich mit dieser VEREINBARUNG beabsichtigten Zweck. 15. MITTEILUNGEN AN CITRIX. Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dieser VEREINBARUNG haben oder sich aus einem anderen Grund mit Citrix in Verbindung setzen möchten, so schreiben Sie bitte an Citrix an folgende Adresse: Citrix Systems, Inc., Customer Service, 851 West Cypress Creek Road, Ft. Lauderdale, Florida 33309; Citrix Systems International GmbH, Rheinweg 9, CH-8200 Schaffhausen, Schweiz oder Citrix Systems Asia Pacific Pty Ltd., Level 3, 1 Julius Avenue, Riverside Corporate Park, North Ryde, NSW 2113, Sydney, Australien. 16. WARENZEICHEN. Citrix ist ein eingetragenes Warenzeichen von Citrix Systems, Inc. in den USA und anderen Ländern. CTX_code: PVS_P_A120841