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Transkript:

Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung Aufgenommen am Montag, 11. September 2017 im Gemeindeamt Obersulz 21. Beginn der Sitzung: 19.04 Uhr Tagesordnung: 1. Entscheid über Einwendungen gegen das Protokoll der letzten Gemeinderatsssitzung 2. Natur im Garten 3. Grundsatzbeschluss Sanierung Gehsteig 4. Übereinkommen Straßenmeisterei 5. Musikschulenverband 6. Benützungsübereinkommen Zöpfl 7. Benützungsübereinkommen Haidvogel-Dunkl 8. Mehrkosten Kindergarten für Ausnahmeregelung 9. Straßenbeleuchtung 10. Anbote Systemumstellung 11. Ansuchen Teply Siegfried unter Ausschl. d. Öffentlichkeit 12. Ansuchen Bauplatzkauf Zängl-unter Ausschl.d.Öffentlichk. 13. Ansuchen Bauplatzkauf Schimpl-unter Ausschl. Öffentlichk. 14. Personalangelegenheiten unter Ausschl. d. Öffentlichkeit Vorsitzende: Bürgermeisterin Angela Baumgartner Schriftführerin: Gabriela Würrer Anwesende Mitglieder des Gemeinderates: Bürgermeisterin Angela Baumgartner Vizebürgermeister Mag. Ronald Wiesinger GGR Peter Pitsch GGR Waltraud Würrer GR Robert Brand-Haushofer GR Miriam Emingerova GR Friedrich Gepp GR Gerhard Haberl GR Elfriede Loibl GR Melinda Pöll GR Peter Pöll GR Gerhard Prem GR Angela Rotter GR Johann Schmidt GR Christoph Würrer erscheint um 19.25 Uhr Abwesende Mitglieder des Gemeinderates: Entschuldigt: GGR Günther Prem GGR Leopold Wendy

GR Ing. Josef Mayer GR Markus Amon Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Agenda: 1. Entscheid über Einwendungen gegen das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung Das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung wurde zeitgerecht zugestellt. Es wurden keine schriftlichen Änderungswünsche vorgebracht. Das Protokoll der letzten Sitzung gilt somit als angenommen. 2. Natur im Garten Sachverhalt: Frau DI Martina Liehl-Rainer stellt das Projekt Natur im Garten vor. Für den Beitritt muss ein Grundsatzbeschluss gefasst werden. Der Gemeinderatsbeschluss soll lauten: Die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel strebt die Auszeichnung Natur im Garten Gemeinde an und verpflichtet sich in Zukunft folgende Kriterien bei der Pflege und Gestaltung ihrer Grünräume zu berücksichtigen: - Verzicht auf Pestizide, die das natürliche Gleichgewicht stören, Menschen und Tiere gefährden oder Gewässer belasten. - Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel, weil diese den Boden, das Boden leben und die Gewässer schädigen und Pflanzenkrankheiten begünstigen können. - Verzicht auf Torf und torfhaltige Produkte, weil Torf aus Mooren gewonnen wird. Moore sind seltene Biotope, sie zählen zu den wichtigsten CO2-Speichern der Erde und werden durch den Torfabbau unwiederbringlich zerstört. - Schutz von ökologisch wertvollen Grünraumelementen (Bäumen, Alleen, Hecken, naturnahe Wiesen, Feucht- und Trockenbiotope, etc.) - Umstellung der Grünraumpflege auf ökologische Wirtschaftsweisen, wie z.b. Verwendung von Pflanzenstärkungsmittel, biologische Pflanzenschutzmittel oder nichtchemische Beikrautbekämpfung - Bei neu zu schaffendem Grünraum oder Umgestaltung bestehenden öffentlichen Grüns werden vorwiegend standortgerechte, regionaltypische und ökologisch wertvolle Pflanzen verwendet. - Die Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der ökologischen Pflege des Grünraums sowie bei Neu- und Umgestaltungen soll verstärkt werden. Bei der Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen erzielt die Gemeinde einen Gewinn durch eine höhere Lebensqualität für alle. Sie zeichnet sich dadurch als nachhaltig agierende Gemeinde aus, mit Vorbildwirkung für Ihre Bürgerinnen und Bürger. Bei der Umsetzung einer ökologischen Grünraumbewirtschaftung wird die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel durch ein Bildungsprogramm für die im Grünraum zuständigen MitarbeiterInnen unterstützt sowie von Natur im Garten -BeraterInnen begleitet. Nach einem positiven Gemeinderatsbeschluss wird die Marktgemeinde Sulz im Weinviertel die Auszeichnung Natur im Garten Gemeinde als Tafel verliehen. Antrag: Die Vorsitzende stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss zum Beitritt der Aktion Natur im Garten zu fassen, um Natur im Garten - Gemeinde zu werden.

3. Grundsatzbeschluss Sanierung Gehsteige Sachverhalt: Da für die Errichtung von Gehsteigen von den angrenzenden Grundeigentümern bereits ein entsprechender Beitrag geleistet wird, ist für die spätere Sanierung bzw. Instandsetzung des Gehsteiges kein weiterer Beitrag durch die angrenzenden Grundeigentümer zu leisten. Der Gemeindevorstand empfiehlt, diesen Grundsatzbeschluss zu fassen. Antrag: Die Vorsitzende stellt den Antrag, dass den angrenzenden Grundeigentümern, für die spätere Sanierung bzw. Instandsetzung des Gehsteiges kein weiterer Beitrag in Rechnung gestellt wird. GR Christoph Würrer nimmt an der Sitzung teil 4. Übereinkommen Straßenmeisterei Beratung: Von der Straßenmeisterei Zistersdorf liegt eine Vereinbarung über Übernahme der Straßenbaulast hinsichtlich Nebenanlagen gem. 15 NÖ Straßengesetz 1999 vor. Die Gemeinde übernimmt auf ihre Kosten ab dem Tag der Unterzeichnung der Übernahmeerklärung alle vorhandenen Nebenanlagen auf Landesstraßengrund der in der Vereinbarung angeführten Straßenabschnitte rechtsseitig und linksseitig der Fahrbahn in ihre Verwaltung und laufende Erhaltung und verpflichtet sich hiebei zur Einhaltung sämtlicher einschlägigen Gesetzte, Verordnungen, Richtlinien und ÖNORMEN sowie jeglicher behördlicher Aufträge. Zu den übernommenen Nebenanlagen zählen insbesondere die in 4 Z. 2 lit. a NÖ Straßengesetz 1999 angeführten Anlagen mit Ausnahme der Fahrbahn wie z.b. Gehsteige, Geh- und Radwege, Park- und Abstellflächen, Haltestellen, Busbuchten inkl. Wartehäuschen, Zu- und Abfahrten und Bankette sowie Fahrbahnteiler, Trompeten von Gemeindestraßen, Grünflächen samt des darauf befindlichen Baum- und Strauchbestandes, sämtliche Entwässerungseinrichtungen wie Einlaufgitter, Bordsteineinläufe, Schächte, Rohrleitungen und Drainagen sowie vorhandene Hoch-, Schräg- und Tiefborde, nicht aber die in 4 Z. 2 lit. b und lit. c NÖ Straßengesetz 1999 angeführten Straßenbauwerke. Die Nebenanlagen werden unabhängig vom baulichen Zustand, ihrer Funktion und ihrer Lebensdauer übernommen. Der Zustand der Nebenanlage ist der übernehmenden Gemeinde bekannt und übernimmt die Gemeinde die Erhaltung und Verwaltung der übernommenen Nebenanlage und verpflichtet sich diesbezüglich auch den Winterdienst durchzuführen. Des Weiteren erklärt sich die Gemeinde bereit, ihr (aus Akten, Urkunden etc.) bekannt unterirdische Einbauten z.b. Keller) im Nahbereich der gegenständlichen Straßenabschnitte dem NÖ Straßendienst mitzuteilen. Der Gemeindevorstand empfiehlt, diese Vereinbarung über Übernahme der Straßenbaulast hinsichtlich Nebenanlagen gemäß 15 NÖ Straßengesetz 1999 zu beschließen. Antrag: Die Vorsitzende stellt den Antrag, die Vereinbarung über die Übernahme der Straßenbaulast hinsichtlich Nebenanlagen gemäß 15 NÖ Straßengesetz 1999 zu beschließen.

5. Musikschulenverband Sachverhalt: Die Obmänner der Musikkapellen sind an die Gemeinde herangetreten, um die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen an einen Musikschulverband abzugeben. Die Bindung einer Gemeinde ist unbefristet. Ein Austritt ist bei einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit möglich. Eine Anmeldung des Schülers ist für ein Schuljahr bindend. Die Förderung des Land NÖ wird für ein Jahr ausbezahlt und kann nicht rückverrechnet werden. Es wurde eine Umfrage durch die Obmänner der Musikkappellen gemacht und derzeit würden sich 20 Kinder aus Sulz anmelden. Die Kopfquote wird erst bei der Verbandssitzung im November festgelegt. Im Jahr 2016 betrug die Kopfquote 500,00. Eine wesentliche Abweichung ist nicht zu erwarten. Mit Jänner 2018 ist der offizielle Unterricht möglich. Die jährliche Nachwuchsförderung an die Musikvereine Obersulz und Niedersulz in der Höhe von jeweils 1.000,00 fällt mit dieser neuen Regelung weg. Der Gemeindevorstand empfiehlt, dem Musikschulverband Matzen beizutreten. Antrag: Die Vorsitzende stellt den Antrag, dem Musikschulverband Matzen beizutreten. 6. Benützungsübereinkommen Zöpfl Sachverhalt: Für die Benützung als Autoabstellplatz sowie für ihre Abfalltonnen wurde von Frau Zöpfl Waltraud ein Antrag für die Benützung einer Teilfläche von ca. 14 m² des Gemeindegrundstückes 2803/1 in der KG Niedersulz gestellt. Es wird ein Benützungsübereinkommen auf die Dauer von 10 Jahren zwischen der Marktgemeinde Sulz im Weinviertel und Frau Zöpfl Waltraud abgeschlossen. Das Übereinkommen verlängert sich anschließend stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr. Bei zweckwidriger Nutzung der Teilfläche hat die Gemeinde jederzeit ein Kündigungsrecht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Das Benützungsentgelt beträgt jährlich 50,00. Es wird außerdem vereinbart, dass die betroffene Fläche von der Benützungsberechtigten zu pflegen ist, sodass keine Verunkrautung eintritt. Weiters sind die Abfallbehältnisse in einem Zustand zu halten, sodass es zu keiner Geruchsbelästigung der Nachbarn kommt. Der Gemeindevorstand empfiehlt, die Benützungsvereinbarung mit Frau Zöpfl Waltraud abzuschließen. Antrag: Die Vorsitzende stellt den Antrag, das Benützungsübereinkommen mit Frau Zöpfl zu den oben angeführten Konditionen zu beschließen. 7. Benützungsübereinkommen Haidvogl-Dunkl Sachverhalt: Für die Benützung einer Abstellfläche für einen PKW sowie für die ungehinderte nördliche Zufahrt zum Stadel (Parz..290) wurde von Frau Doris Haidvogl und Herrn Jakob Dunkl ein Antrag für die Benützung einer Teilfläche von 14 m² des Gemeindegrundstückes 2803/1 in der KG Niedersulz gestellt. Das Übereinkommen gilt auf die Dauer von zehn Jahren und wird zwischen der Marktgemeinde Sulz im Weinviertel und Fam. Haidvogl/Dunkl abgeschlossen. Es verlängert sich anschließend stillschweigend um ein weiteres Jahr. Bei zweckwidriger Nutzung der Teilfläche hat die Gemeinde jederzeit ein

Kündigungsrecht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Das Benützungsrecht beträgt jährlich 50,00. Es wird außerdem vereinbart, das die betroffene Fläche von den Benützungsberechtigten zu pflegen ist, sodass keine Verunkrautung oder sonstige Verschlechterung des Ortsbildes eintritt. Der Gemeindevorstand empfiehlt das Benützungsübereinkommen abzuschließen. Antrag: Die Vorsitzende stellt den Antrag, das Benützungsübereinkommen mit Familie Haidvogl/Dunkl zu den oben angeführten Konditionen zu beschließen. 8. Mehrkosten Kindergarten für Ausnahmeregelung Beratung: Die Nö. Landesregierung hat mittels Bescheid vom 24.8.2017 die Bewilligung für die Aufnahme weiterer Kinder unter 3 Jahre als 21. und 22. Kind der Gruppe im Landeskindergarten Obersulz erteilt. Diese Bewilligung ist bis Ende des Kindergartenjahres 2017/2018 befristet. Es ist vonseiten des Kindergartenerhalters sicher zu stellen, dass während der Laufzeit in der Bildungszeit eine 3. Person anwesend zu sein hat. Der Gemeindevorstand empfiehlt, dass die Personalkosten für die dritte Betreuungsperson durch den Kindergartenerhalter übernommen werden. Antrag: Die Vorsitzende stellt den Antrag, die Mehrkosten für die Betreuung des 21. und 22. Kindes zu übernehmen. 9. Straßenbeleuchtung Sachverhalt: Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Technologie muss die gesamte Straßenbeleuchtungsanlage erhoben, kategorisiert, der IST-Zustand bewertet und in einem Maßnahmenpaket zusammenfasst werden. Außerdem muss ein Anlagenbuch erstellt werden und aufliegen, da bei Unfällen und sonstigen tragischen Ereignissen in Verbindung mit der Straßenbeleuchtung immer der Bürgermeister in Person haftbar gemacht wird. Dazu wurden zwei Angebote eingeholt: mhz-beratung, Mario Hölzl: 8.500,00 exkl. MWSt. Fa. ELN-Technik: 11.350,00 exkl. MWSt. Vom Land Nö. werden bis zu 5.400,00 exkl. MWSt. für akkreditierte Berater gefördert. Mhz-Beratung steht auf der Liste der akkreditierten Berater. Der Gemeindevorstand empfiehlt, den Auftrag an die Fa. Mhz-Beratung Mario Hölzl zu vergeben. Antrag: Die Vorsitzende stellt den Antrag, den bereits vergebenen Auftrag an die Fa. Mhz- Beratung (Mario Hölzl) in der Höhe von 8.500,00 exkl. MWSt. zu beschließen.

10. Anbote Systemumstellung Beratung: Da laut Gesetz auf die neue VRV 2015 umgestellt werden muss und auch die bestehende Software nicht mehr auf den neuesten Stand ist, wurden zwei Angebote eingeholt. Momentan haben wir unsere Software von der Fa. Comm-Unity aus Lannach (Steiermark). Comm-Unity Cloudlösung: Software: 32.022,14 exkl. MWSt. monatliche laufende Kosten in der Höhe von 493,67 exkl. MWSt. inkl. Geoinformationssystem (Fa. GIS-Quadrat) und monatlichen Kosten in der Höhe von 143,29 exkl. MWSt. exkl. monatlicher Lohnabrechnungskosten in der Höhe von 218,14 exkl. MWSt. exkl. monatliche Kosten für das Vermögensbewertungsprogramm in der Höhe von 14,39 exkl. MWSt. Geräte: monatliche Kosten in der Höhe von 590,08 exkl. MWSt. Extra anzukaufen sind das Lohnprogramm: einmalige Kosten in der Höhe von 1.085,00 exkl. MWST und das Programm für die Vermögensbewertung: einmalige Kosten in der Höhe von 1.395,00 exkl. MWSt. Zusätzlicher Scanner: 840,00 exkl. MWSt. und Installationskosten in der Höhe von 114,00 exkl. MWSt. Gemdat Cloudlösung: Software: 28.999,00 exkl. MWSt. monatliche laufende Kosten in der Höhe von 511,98 exkl. MWSt. exkl. Geoinformationssystem erstmalige Einrichtungskosten in der Höhe von 1.650,00 exkl. MWSt. + jährliche Betriebskosten in der Höhe von 1.890,00 exkl. MWSt. inkl. Lohnprogramm exkl. monatlicher Lohnabrechnungskosten in der Höhe von 132,48 exkl. MWSt. Geräte: monatliche Kosten in der Höhe von 361,68 exkl. MWSt. Zusätzlicher Scanner: 923,00 exkl. MWSt. Der Gemeindevorstand empfiehlt, den Wechsel zur Gemdat mit Cloudlösung zu beschließen. Antrag: Die Vorsitzende stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Systemwechsel zur Gemdat beschließen. Die Vorsitzende dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 20.45 Uhr Unterschriften der Protokollfertiger: