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Transkript:

zu Punkt 1: zu Punkt 2: zu Punkt 3: zu Punkt 4: zu Punkt 5: Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen das per E-Mail und Einladungskurrende am 22.03.2018 übermittelte Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2018 werden keine Einwendungen erhoben. Der Bürgermeister erteilt dem Vorsitzenden des Prüfausschusses Herrn GR Jenny das Wort. GR Jenny bringt dem Gemeinderat den Bericht über das Ergebnis der letzten Prüfung vom 25.06.2018 zur Kenntnis. Es wurden keine Mängel festgestellt. 9070 (KG: Waldenstein) ist folgender Beschluss durch den Gemeinderat zu Gymnasiumstraße 2, 3950 Gmünd vom 05.12.2017, GZ. 9070, welcher im Grundstückes 154/8, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 174 im Grundbuch der KG. Waldenstein im Ausmaß laut Katasterstand von 98 m2, mit "3" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes 154/9, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 169 im Grundbuch der KG. Waldenstein im Ausmaß laut Katasterstand von 93 m2, mit "4" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes 154/11, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 169 im Grundbuch der KG. Waldenstein im Ausmaß laut Katasterstand von 12 m2 werden als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet bzw. die mit "6" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes 154/15, vorgetragen ob der Katasterstand von 93 m2, dem öffentlichen Verkehr entwidmet und sind somit die Voraussetzungen des 4 Z. 3 lit. b) NÖ Gemeindestraße laut Teilungsplan GZ: 9070 (KG: Waldenstein) beschließen.. 9127 (KG: Klein-Ruprechts) ist folgender Beschluss durch den Gemeinderat zu Gymnasiumstraße 2, 3950 Gmünd vom 09.11.2017, GZ. 9127, welcher im Grundstückes 27, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 66 im Grundbuch der KG. Klein-Ruprechts im Ausmaß laut Katasterstand von 3 m2 wird als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet bzw. die mit "2" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes 963/1, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 45 im Grundbuch der KG. Klein-Ruprechts im Ausmaß laut Katasterstand von 53 m2, mit "3" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes 963/1, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 45 im Grundbuch der KG. Klein- Ruprechts im Ausmaß laut Katasterstand von 123 m2, dem öffentlichen Verkehr entwidmet und sind somit die Voraussetzungen des 4 Z. 3 lit. b) NÖ

zu Punkt 6: zu Punkt 7: Gemeindestraße laut Teilungsplan GZ: 9127 (KG: Klein-Ruprechts) beschließen.. 9073-1 (KG: Waldenstein) ist folgender Beschluss durch den Gemeinderat zu Gymnasiumstraße 2, 3950 Gmünd vom 19.02.2018, GZ. 9073-1, welcher im Grundstückes 191, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 236 im Grundbuch der KG. Waldenstein im Ausmaß laut Katasterstand von 5 m2, mit "4" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes 2031, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 236 im Grundbuch der KG. Waldenstein im Ausmaß laut Katasterstand von 0 m2, werden als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet bzw. die mit "2" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes 2028, vorgetragen ob der Katasterstand von 9 m2, mit "3" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes 2028, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 173 im Grundbuch der KG. Waldenstein im Ausmaß laut Katasterstand von 3 m2, dem öffentlichen Verkehr entwidmet und sind somit die Voraussetzungen des 4 Z. 3 lit. b) NÖ Gemeindestraße laut Teilungsplan GZ: 9073-1 (KG: Waldenstein) beschließen.. Für die Widmung als Gemeindestraße laut Teilungsplan GZ: 9091-1 (KG: Albrechts) ist folgender Beschluss durch den Gemeinderat zu Gymnasiumstraße 2, 3950 Gmünd vom 06.04.2018, GZ. 9091-1, welcher im Gemeindeamt zur Einsicht aufliegt, mit "4" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes 2349, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 283 im Grundbuch der KG. Albrechts im Ausmaß laut Katasterstand von 849 m2 und mit "10" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes 2350, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 7 im Grundbuch der KG. Albrechts im Ausmaß laut Katasterstand von 21 m2 werden als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet und sind somit die Voraussetzungen des 4 Z. 3 lit. b) NÖ angeführten Beschluss bezüglich Widmung als Gemeindestraße laut Teilungsplan GZ: 9091-1 (KG: Albrechts) beschließen..

zu Punkt 8: zu Punkt 9: 9071-1 (KG: Waldenstein) ist folgender Beschluss durch den Gemeinderat zu Gymnasiumstraße 2, 3950 Gmünd vom 08.05.2018, GZ. 9071-1, welcher im Gemeindeamt zur Einsicht aufliegt, mit "5" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes.22/1, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 5 im Grundbuch der KG. Waldenstein im Ausmaß laut Katasterstand von 1 m2 wird als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet bzw. die mit "1" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes 1860/1, vorgetragen ob der Katasterstand von 8 m2, mit "2" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes 1860/4, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 173 im Grundbuch der KG. Waldenstein im Ausmaß laut Katasterstand von 16 m2, mit "4" bezeichnete Trennfläche des Grundstückes 1861/3, vorgetragen ob der Liegenschaft EZ. 173 im Grundbuch der KG. Waldenstein im Ausmaß laut Katasterstand von 7 m2 werden dem öffentlichen Verkehr entwidmet und sind somit die Voraussetzungen des 4 Z. 3 lit. b) NÖ Gemeindestraße laut Teilungsplan GZ: 9071-1 (KG: Waldenstein) beschließen.. Wie im Voranschlag 2018 vorgesehen sollen im Bereich des Turnsaales der Volksschule eine Wärmedämmung der obersten Geschoßdecke sowie das Streichen der Fassade durchgeführt werden. Für die Wärmedämmung liegen Angebote der Fa. Swietelsky in der Höhe von 25.073,35 sowie der Fa. Elsigan in der Höhe von 17.634,78 vor. Für das Streichen der Fassade liegt ein Angebot der Fa. Fölk in der Höhe von 13.733,88 vor. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Auftragsvergaben an die Fa. Elsigan und die Fa. Fölk beschließen. zu Punkt 10: Seit dem 25.05.2018 gilt in Österreich die sogenannte Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Gemeinden haben zwingend einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Der Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Gmünd hat eine gemeindeübergreifende Lösung (alle Gemeinden im Bezirk nehmen daran teil) konzipiert und einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den einzelnen Gemeinden vorgelegt, welcher auch auf Grund des möglichen Erfahrungsaustausches der Gemeinden untereinander als zweckmäßig und zielführend erscheint. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge folgenden Beschluss Der Gemeinderat beauftragt den Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Gmünd, Gewerbepark 1, 3945 Hoheneich mit der Koordination und Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) für

zu Punkt 11: die Gemeinde Waldenstein. Als externer Datenschutzbeauftragter wird gemäß Vorschlag des Gemeindeverbandes Hr. Ing. Herbert Stadlmann, MSc., Gerwaiser Straße 22, 3903 Echsenbach bestellt. Sachverhalt: Die größte freiwillige Gemeindekooperation in Österreich, gebündelt im Verein Interkomm Waldviertel, arbeitet seit 2009 mit dem Projekt Wohnen im Waldviertel daran, Schrumpfungsprozesse abzubremsen, zusätzlichen Zuzug zu generieren und Nachfrage nach konkreten Immobilien und Baugründen zu erzeugen. So werden Kaufkraftverluste gebremst, Gemeindeeinnahmen abgesichert, Infrastrukturauslastung gewährleistet und die Standortqualität verbessert. Der bereits erfolgreich in die Wege geleitete Imagewandel der Region als attraktiver Wohnstandort und die dafür notwendigen Marketingmaßnahmen in den Zielmärkten Wien, Linz und Waldviertel werden fortgesetzt und das Service weiter professionalisiert. Die Projektlaufzeit beträgt 5 Jahre. Zur Teilnahme am Projekt Wohnen im Waldviertel ist weiterhin die Mitgliedschaft im Verein Interkomm sowie die Nutzung der internetbasierten Immobilien-Software KOMSIS Voraussetzung. Der jährliche Teilnahmebeitrag für Phase IV 2019+ setzt sich aus folgenden Kostenstellen zusammen: Mitgliedsbeitrag im Verein Interkomm Waldviertel 300,00 Nutzungsgebühr für die Immobilien-Software KOMSIS 468,00 Projektbeitrag Wohnen im Waldviertel 1.086,08 Teilnahmebeitrag gesamt / Jahr brutto 1.854,08 Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge folgenden Beschluss Die Gemeinde Waldenstein beschließt die Mitgliedschaft im Verein Interkomm, die Nutzung der Immobilien-Software KOMSIS und darauf aufbauend die aktive Beteiligung am Projekt Wohnen im Waldviertel unter den im Sachverhalt genannten Bedingungen und entsendet Herrn Bürgermeister Strondl Alois (Stellvertreter Vizebürgermeister Dogl Christian) zur Generalversammlung des Vereines Interkomm. Die Überweisung des jährlichen Beitrages erfolgt nach Rechnungslegung auf die dabei ausgewiesene Bankverbindung. zu Punkt 12: Die Gemeinde Waldenstein strebt die Auszeichnung Natur im Garten Gemeinde an und verpflichtet sich in Zukunft folgende Kriterien bei der Pflege und Gestaltung ihrer Grünräume zu berücksichtigen: Verzicht auf Pestizide, die das natürliche Gleichgewicht stören, Menschen und Tiere gefährden oder Gewässer belasten.

Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel, weil diese den Boden, das Boden leben und die Gewässer schädigen und Pflanzenkrankheiten begünstigen können. Verzicht auf Torf und torfhaltige Produkte, weil Torf aus Mooren gewonnen wird. Moore sind seltene Biotope, sie zählen zu den wichtigsten CO2-Speichern der Erde und werden durch den Torfabbau unwiederbringlich zerstört. Schutz von ökologisch wertvollen Grünraumelementen (Bäumen, Alleen, Hecken, naturnahe Wiesen, Feucht- und Trockenbiotope, etc.). Umstellung der Grünraumpflege auf ökologische Wirtschaftsweisen, wie z.b. Verwendung von Pflanzenstärkungsmittel, biologische Pflanzenschutzmittel oder nichtchemische Beikrautbekämpfung. Bei neu zu schaffendem Grünraum oder Umgestaltung bestehenden öffentlichen Grüns werden vorwiegend standortgerechte, regionaltypische und ökologisch wertvolle Pflanzen verwendet. Die Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der ökologischen Pflege des Grünraums sowie bei Neu- und Umgestaltungen soll verstärkt werden. Bei der Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen erzielt die Gemeinde einen Gewinn durch eine höhere Lebensqualität für alle. Sie zeichnet sich dadurch als nachhaltig agierende Gemeinde aus, mit Vorbildwirkung für Ihre Bürgerinnen und Bürger. Bei der Umsetzung einer ökologischen Grünraumbewirtschaftung wird die Gemeinde Waldenstein durch ein Bildungsprogramm für die im Grünraum zuständigen MitarbeiterInnen unterstützt sowie von Natur im Garten -BeraterInnen begleitet. Nach einem positiven Gemeinderatsbeschluss wird Gemeinde Waldenstein die Auszeichnung Natur im Garten Gemeinde als Tafel verliehen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Bewerbung als Natur im Garten Gemeinde und die Erfüllung der diesbezüglichen Kriterien, wie oben beschrieben, beschließen. zu Punkt 13: Wie jedes Jahr soll wieder ein Seniorenausflug durchgeführt werden. Die Buskosten sollen wie jedes Jahr von der Gemeinde Waldenstein übernommen werden. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Übernahme der Buskosten für den Seniorenausflug beschließen. zu Punkt 14: Der Gehsteig im Bereich der Häuser Waldenstein Nr. 11 und 12 ist durch verschiedene Bauarbeiten in den letzten Jahren in einem sehr desolaten Zustand. Für die Sanierung dieses Teilstückes mit einer Länge von knapp 50 m liegt ein Angebot der Fa. Leyrer+Graf in der Höhe von 12.070,84 vor. Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge Auftragsvergabe an die Fa. Leyrer+Graf, laut deren Angebot, beschließen. zu Punkt 15: nicht öffentlicher Tagesordnungspunkt Der Herr Bürgermeister schließt um 20.35 Uhr die Sitzung.