WM/ÖWS-Forum FATCA und Finanztransaktionssteuer Aktueller Stand und Ausblick Andrea Leideck WM Datenservice 6. November 2013, Radisson Blu Palais / Wien
Agenda 1. FATCA Hintergrund Umsetzung WM Datenservice Ausblick 2. Finanztransaktionssteuer Im Überblick: Frankreich und Italien Datenlieferung durch WM Datenservice Europäische Finanztransaktionssteuer 06. November 2013 WM Gruppe Andrea Leideck 2
Hintergrund Deutschland - Am 31.05.2013 wurde das Abkommen zwischen Deutschland und den USA zur Förderung der Steuergerechtigkeit bei internationalen Sachverhalten abgeschlossen (IGA). - Das Abkommen ist auf den Datenaustausch zwischen den beiden Vertragspartnern gerichtet (Model I). Dieses Modell haben auch z. B. Spanien, Frankreich und Luxemburg gewählt. Österreich - Die Verhandlungen mit der US-Steuerbehörde IRS laufen noch. Angestrebt wird der Abschluss eines Abkommens mit unilateraler Datenlieferung (Model II), ähnlich wie in der Schweiz. - Beim Model II werden Informationen unmittelbar von dem Finanzinstitut (FFI) an den IRS weitergeleitet und nicht wie beim Model I von der nationalen Steuerbehörde an den IRS. Bei beiden Modellen ist eine standardisierte Meldung zu US-Konten durch meldepflichtige FFIs vorgesehen. 06. November 2013 WM Gruppe Andrea Leideck 3
Umsetzung Steuerabzug (Withholding): Bildet die Ausnahme, Reporting ist die Regel. Steuerabzug von 30% nur in Ausnahmesituationen denkbar, etwa bei Zahlungen an nicht-teilnehmende Finanzinstitute (NPFFIs). Voraussetzungen für Steuereinbehalt: - Zahlungen aus einer US-Quelle: z. B. fixe oder bestimmbare, jährliche oder periodische Einkünfte (FDAP-Income). Dies sind insbesondere Zinsen und Dividenden, aber auch Mieten und Lizenzeinnahmen. - Es handelt sich nicht um eine bestandsgeschützte Gattung (Grandfathering). Hierzu zählen z. B. bestimmte Anleihen (Obligations). Im WM-Stammdatenfeld GD434 sind für den Steuerabzug relevante Gattungen als auch bestandsgeschützte Gattungen (Obligations) entsprechend markiert. 06. November 2013 WM Gruppe Andrea Leideck 4
Ausblick Wichtige Termine FATCA-Konformität Januar 2014 Juli 2014 ab 2015 ab 2016 ab 2017 Beginn verbindliche Registrierung, Zuteilung FATCA-ID (GIIN) Automatische Verlängerung auslaufender QI-Verträge bis 30.06.2014 Steuereinbehalt auf FDAP-Income aus US-Quellen Keine Emission bestandsgeschützer Gattungen mehr möglich Beginn Neukontenprozess Im März erste FATCA-Kontenmeldung Reporting von Erträgen Reporting von Passthru-Payments und Verkaufserlösen 06. November 2013 WM Gruppe Andrea Leideck 5
Agenda 1. FATCA Hintergrund Umsetzung WM Datenservice Ausblick 2. Finanztransaktionssteuer Im Überblick: Frankreich und Italien Datenlieferung durch WM Datenservice Europäische Finanztransaktionssteuer 06. November 2013 WM Gruppe Andrea Leideck 6
Überblick: Frankreich und Italien Frankreich - Seit 1. August 2013 Steuerpflicht französischer börsennotierter Gesellschaften mit einer Marktkapitalisierung von > 1 Milliarde Euro. Betroffen: Rund 100 Unternehmen gemäß der jährlichen Veröffentlichung des Finanzministeriums. - Besteuert wird der Kauf französischer Wertpapiere sowie die Lieferung von Wertpapieren auf Grund der Ausübung eines Derivats. - Steuersatz: 0,2% des Kaufpreises. Italien - Seit 1. März 2013 Steuerpflicht bei Erwerb italienischer Aktien. Betroffen sind Gesellschaften mit einer Marktkapitalisierung von > 500 Millionen Euro. Das italienischen Finanzministerium veröffentlicht eine Liste der nicht betroffenen Gesellschaften. Steuersatz 2013: Zwischen 0,12% und 0,22% des Kaufpreises, abhänging vom Handelsplatz. - Seit 1. September 2013 Steuerpflicht von Erwerb und Veräußerung von Finanzderivaten. Die Steuer wird als fixer Betrag zwischen 0,01875 Euro und 200 Euro erhoben und ist abhängig von der Kontraktgröße. 06. November 2013 WM Gruppe Andrea Leideck 7
Datenlieferung WM Datenservice WM-Felder Finanztransaktionssteuern: 06. November 2013 WM Gruppe Andrea Leideck 8
Datenlieferung WM Datenservice Verstärkte Zusammenarbeit von 11 Mitgliedstaaten bei Einführung einer Finanztransaktionssteuer: 06. November 2013 WM Gruppe Andrea Leideck 9
Europäische Finanztransaktionssteuer (2/3) Richtlinienvorschlag Europäische Kommission: Inhalt: Geht deutlich über eine Börsenumsatzsteuer bzw. Stempelsteuer hinaus: Auch OTC-Geschäfte und Eigenhandel sollen erfasst werden sowie Transaktionen mit Anleihen und Derivaten. Betroffene Geschäfte: Transaktionen zwischen Finanzinstituten, d.h. Banken, Versicherungen, Fonds usw. aus teilnehmenden Mitgliedstaaten. Ausnahmen: Bestimmte Geschäfte von Privatleuten und mittelständischen Unternehmen, bei Staats- und Unternehmens-finanzierungen usw.. Steuerpflicht: Es gilt das Ansässigkeitsprinzip, d.h. mindestens eine der Vertragsparteien muss im relevanten Gebiet ansässig sein. Die Steuer steht dem/den jeweiligen Ansässigkeitsstaat/en zu. 06. November 2013 WM Gruppe Andrea Leideck 10
Europäische Finanztransaktionssteuer (3/3) Steuersatz: Vorgeschlagen sind 0,1% des Kaufpreises bei Aktien und Anleihen, zahlbar von Käufer und Verkäufer. Für Derivate sollen 0,01% des Kontraktwertes fällig werden, zahlbar von Käufer und Verkäufer. Steuermehreinnahmen: Vorläufige Schätzung gehen von 30 bis 35 Milliarden Euro jährlich aus. Weiteres Vorgehen: Nach Abschluss der Regierungsbildung in Deutschland wird allgemein erwartet, dass das Thema von Deutschland weiter vorangetrieben wird. Zeitrahmen: Inkrafttreten der Richtlinie möglicherweise noch in 2014, Umsetzung in nationales Recht der 11 Mitgliedstaaten ab 2015. 06. November 2013 WM Gruppe Andrea Leideck 11
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Andrea Leideck Senior Manager, Tax Tel. +49 (69) 2732 159 a.leideck@wmdaten.com 06. November 2013 WM Gruppe Andrea Leideck www.wmdaten.com12