Allgemeine Hinweise zum. Studium mit vertiefter Praxis



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Allgemeine Hinweise zum Muster - Bildungsvertrag Studium mit vertiefter Praxis an der Hochschule xxx Markierte Textstellen sind auf jeden Fall individuell anzupassen. Der/die Studierende muss an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule xxx, in der Folge bezeichnet als Hochschule xxx, immatrikuliert sein. Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Hochschule xxx. Der Vertrag besteht aus einem Mantelteil und einem Anhang in dem die betrieblichen Praxisphasen entsprechen dem jeweiligen Studiengang geregelt sind. Die im Ausbildungsvertrag beschriebenen betrieblichen Praxisphasen können sowohl freiwillige Praktika (entsprechend 26, Berufsbildungsgesetz BBiG), als auch Pflichtpraktika (entsprechend Hochschulrahmengesetz HRG) umfassen. Das Studium mit vertiefter Praxis beinhaltet jedoch keine Berufsausbildung im Sinne des BBiG. Anmerkung: Dieser Mustervertrag dient lediglich als erste Orientierungshilfe. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung dieses Vertragsmusters, kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Ausbildungsvertrag Studium mit Vertiefter Praxis an der Hochschule xxx, Stand 20.01.2009

Seite -2- Ausbildungsvertrag zum Studium mit vertiefter Praxis an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule xxx - im folgenden Hochschule xxx genannt im Studiengang [Studiengang] Zwischen dem ausbildenden Betrieb Name Straße PLZ Ort - im folgenden Betrieb genannt und dem/der Studierende/n Herrn/Frau Vorname Zuname Straße PLZ Ort geboren am in - im folgenden Studierende genannt evtl. gesetzlicher Vertreter wird folgender Ausbildungsvertrag geschlossen. Präambel Ziel des Studiums mit vertiefter Praxis ist es, die Ausbildung von praxisorientierten Absolventen betriebsnah zu fördern sowie deren unmittelbaren Eintritt in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss des Studiums zu unterstützen. Das Studium mit vertiefter Praxis ist ein anspruchsvolles Modell, in dem das Studium mit praktischer Berufserfahrung optimal verknüpft wird. Es setzt ein hohes Engagement und eine hohe Eigenverantwortung des/der Studierenden voraus. Der Betrieb wird ihn/sie im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.

Seite -3- Während des Studiums mit vertiefter Praxis wechseln sich Phasen des theoretischen Studiums an der Hochschule xxx und betriebliche Praxisphasen gegenseitig ab. 1 Gegenstand des Vertrages 1. Gegenstand des Ausbildungsvertrages ist die Vereinbarung der Vertragspartner über betriebliche Praxisphasen im Rahmen des Studiums mit vertiefter Praxis des/der Studierenden an der Hochschule xxx. 2. Durch das Studium mit vertiefter Praxis soll der/die Studierende praxisorientiert ausgebildet und beim unmittelbaren Eintritt in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss des Studiums unterstützt werden. Es besteht jedoch von beiden Seiten kein Rechtsanspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss des Studiums. 3. Grundvoraussetzung für diesen Ausbildungsvertrag sind: a) der/die Studierende muss an der Hochschule xxx immatrikuliert sein; b) die Hochschule xxx muss diesem Vertrag schriftlich zustimmen; c) die betrieblichen Praxisphasen müssen die Qualitätsanforderungen der Hochschule xxx an praktische Studiensemester erfüllen, so wie sie in der Satzung über die praktischen Studiensemester an der Hochschule xxx (PrS) in der jeweils gültigen Fassung niedergelegt sind. 4. Die Integration der betrieblichen Praxisphasen in das Studium ist im nach Maßgabe der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule xxx geregelt. 1. Das Vertragsverhältnis beginnt am: 2... und endet mit Abschluss des Studiums, voraussichtlich am:... Der Ablauf ist im geregelt. 2. Der Betrieb und der/die Studierende können das Vertragsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen verlängern, wenn der Studienabschluss, z.b. infolge eines Auslandssemesters oder einer besonders langen Abschlussarbeit, nicht innerhalb der Regelstudienzeit zum voraussichtlichen 3 vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses 1. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien vorzeitig aufgelöst werden: a) ordentlich ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf der ersten betrieblichen Praxisphase, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende bzw. zum Ablauf des praktischen Studiensemesters, soweit sich der/die Studierende zum Zeitpunkt der Kündigung im praktischen Studiensemester befindet, b) außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund, insbesondere bei der Nichteinhaltung der Verpflichtungen nach 5 oder 6.

Seite -4-2. Der Betrieb kann das Vertragsverhältnis vorzeitig zum Ende des Semesters beenden, in dem der/die Studierende die Eintrittsberechtigung in ein höheres Semester verfehlt hat. Der Praxisbeauftragte der Hochschule xxx für den betreffenden Studiengang ist in diesem Falle zu konsultieren. 3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 4. Bei Exmatrikulation des/der Studierenden ist das Vertragsverhältnis aufgelöst. 4 Allgemeine Regelungen 1. Der/die Studierende bleibt während der betrieblichen Praxisphasen, die Bestandteil des Studiums sind, Mitglied der Hochschule xxx mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten als Studierende/r; er/sie ist weder Auszubildende/r im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) noch Arbeitnehmer/in im Sinne des Arbeitsrechts. 2. Es gelten die Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Hochschulen in Bayern und die Satzung über die praktischen Studiensemester an der Hochschule xxx (PrS) in der jeweils gültigen Fassung. 3. Die betrieblichen Praxisphasen sind Bestandteil des Studiums und dienen der Vertiefung der praxisbezogenen Ausbildungsinhalte. können in den praktischen Studiensemestern, und in den vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten (15. Febr. bis 14. März bzw. 01. Aug. bis 30. Sept.) liegen. Des weiteren können betriebliche Praxisphasen während der Diplom- bzw. Bachelorarbeiten stattfinden. Weitergehende Zeitumfänge können vereinbart werden unter der Maßgabe, dass der Studienverlauf und - erfolg nicht beeinträchtigt werden. 4. Im Rahmen des Studiums mit vertiefter Praxis schlägt der Betrieb der Hochschule xxx ein Thema für die Bachelor- bzw. Diplomarbeit des/der Studierenden vor und räumt dem/der Studierenden die Möglichkeit ein, diese Arbeiten für das Unternehmen durchzuführen. Der/die Studierende verpflichtet sich, die von der Hochschule xxx im Einvernehmen mit dem Unternehmen gestellten Themen zu bearbeiten. Für die Bachelor- bzw. die Diplomarbeit sind die Regelungen der Rahmenprüfungsordnung, der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule xxx und die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule xxx zu beachten, insbesondere die dort festgelegten Fristen und die erforderliche Zustimmung der Prüfungskommission des Studienganges. 5 Pflichten des Betriebs Der Betrieb verpflichtet sich 1. den/die Studierende/n in den betrieblichen Praxisphasen entsprechend den Vorgaben der Hochschule xxx und den Regelungen dieses Vertrages auszubilden und fachlich zu betreuen; 2. dem/der Studierenden die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen an der Hochschule xxx zu ermöglichen und ihn/sie dafür freizustellen; 3. die von dem/der Studierenden zu erstellenden Praxisberichte zu überprüfen und sich ü- ber den Studienfortschritt zu informieren;

Seite -5-4. am Ende eines Studiensemesters ein Zeugnis über die betrieblichen Praxisphasen auszustellen, das sich nach den jeweiligen Erfordernissen des Ausbildungszieles auf den Erfolg der Ausbildung richtet sowie den Zeitraum der abgeleisteten Praxisphasen und etwaige Fehlzeiten ausweist. 6 Pflichten des/der Studierenden Der/die Studierende ist verpflichtet, sich dem Ausbildungszweck entsprechend zu verhalten, insbesondere 1. die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und hierbei die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit von... Stunden einzuhalten und ein Fernbleiben von der Ausbildungsstelle unverzüglich dem Betrieb anzuzeigen; 2. die im Rahmen der betrieblichen Praxisphasen übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen; 3. den Anordnungen des Betriebes und der von ihm beauftragten Personen nachzukommen; 4. die für den Betrieb gültigen Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten und über die erlangten firmeninternen Kenntnisse auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Vertraulichkeit zu wahren; 5. fristgerecht Praxisberichte nach den einschlägigen Richtlinien der Hochschule für Praxissemester zu erstellen; 6. den Betrieb über die zu wählenden Schwerpunkte des Studiums zu informieren; 7. dem Betrieb den ordnungsgemäßen und erfolgreichen Studienverlaufs nach jedem Semester durch von der Hochschule ausgestellte Leistungsnachweise (Notenausdruck des Selbstbedienungsportals) vorzulegen; 8. die Immatrikulationsbescheinigung / Semesterrückmeldung termingerecht vorzulegen. 7 Vergütung und sonstige Leistungen 1. Während der zahlt der Betrieb eine monatliche Vergütung. im 1. Studienjahr:...Euro im 2. Studienjahr:...Euro ab dem 3. Studienjahr:...Euro Tritt während des Studiums eine vom Betrieb geduldete Verzögerung auf, die der/die Studierende zu vertreten hat, so kann eine individuelle Regelung über die Vergütung getroffen werden. 2. Abmachungen zu Sonderzahlungen während der betrieblichen Praxisphasen bedürfen der Schriftform.

Seite -6-3. Die Vergütung wird unabhängig vom Antritt eines nachfolgenden Arbeitsverhältnisses im Betrieb gezahlt. 4. Die im Rahmen des Ausbildungsvertrages gezahlten Vergütungen und Leistungen gelten als Einkünfte, die gegebenenfalls zu versteuern sind. Für die ordnungsgemäße Versteuerung ist der/die Studierende selbst verantwortlich. Der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung wird vom Betrieb getragen. 5. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, werden Studienbeiträge von dem/der Studierenden getragen. 6. Sonstige Leistungen 8 Arbeitszeit und Urlaub 1. Die regelmäßige Arbeitszeit in den betrieblichen Praxisphasen richtet sich nach der betriebsüblichen, tariflichen Arbeitszeit eines/r Vollzeitbeschäftigten. 2. Der regelmäßige Ausbildungsort während der betrieblichen Praxisphasen ist... Andere Ausbildungsorte können bei Bedarf vereinbart werden. 3. Der Betrieb gewährt dem/der Studierenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht ein Urlaubsanspruch von... Arbeitstagen pro Jahr, bzw.... Arbeitstagen pro Monat. 4. Der Urlaub ist während des Studiums in den Semesterferien und zu nehmen, falls zutreffend im Betriebsurlaub. In den noch verbleibenden Semesterferien wird die betriebliche Praxisphase im Betrieb fortgesetzt. Auf den Urlaub werden die vorlesungsfreien Tage während der Studiensemester angerechnet. Während des Urlaubs darf der/die Studierende keine Erwerbstätigkeit ausüben, die den Interessen des Betriebs widerspricht oder den Studienfortschritt gefährdet; die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist gegenüber dem Ausbildungsbetrieb anzeigepflichtig. 9 Ausbildungsbeauftragte 5. Der Betrieb benennt Herrn/Frau......... (Name, Adresse, Telefon) als Beauftragte/n für die Ausbildung des/der Studierenden. Diese/r Ausbildungsbeauftragte ist zugleich Ansprechpartner/in des/der Studierenden und der Hochschule xxx in allen Fragen, die dieses Vertragsverhältnis berühren.

Seite -7-6. Der/die Ausbildungsbeauftrage der Hochschule xxx ist der/die für den Studiengang zuständige Praxisbeauftragte der Fakultät. Kontakt über das Studienamt der Hochschule xxx.......... Diese/r Ausbildungsbeauftragte der Hochschule xxx ist zugleich Ansprechpartner des/der Studierenden und des Betriebes in allen Fragen, die das Studium mit vertiefter Praxis berühren. 10 Versicherungsschutz 1. Der/die Studierende ist während aller betrieblichen Praxisphasen im Inland kraft Gesetzes gegen Unfall versichert ( 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Im Versicherungsfalle übermittelt der Betrieb auch der Hochschule xxx einen Abdruck der Unfallanzeige. 2. Für praktische Studiensemester bzw. betriebliche Praxisphasen im Ausland hat der/die Studierende selbst für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz Sorge zu tragen. 3. Auf Verlangen des Betriebes hat der/die Studierende eine der Dauer und dem Inhalt des Ausbildungsvertrages angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Nachweis hierüber bei Beginn der Ausbildung dem Betrieb vorzulegen. 4. Der/die Studierende unterliegt während des Vertragsverhältnisses im Inland i.d.r. der Versicherungspflicht wie abhängig Beschäftigte in der Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (gemäß Nr. 1.2.9 des Rundschreibens vom 06. Okt. 1999 zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten, Praktikanten und ähnlichen Personen durch die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger). 11 Sonstige Vereinbarungen 1. Änderungen und Ergänzungen des Ausbildungsvertrages sowie Nebenabsprachen und sonstige Abmachungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der schriftlichen Form. Diese Bestimmung kann ebenfalls nur schriftlich aufgehoben werden. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen oder des Ausbildungsvertrages in seiner Gesamtheit dadurch nicht berührt. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, gilt das als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der vertraglich gewünschten, ungültigen Regelung am nächsten kommt. 3. Von diesem Vertrag erhält jede Vertragspartei sowie die Hochschule xxx eine unterschriebene Ausfertigung. 4. Weitere Vereinbarungen

Seite -8-..., den Betrieb Studierende/r gesetzlicher Vertreter des/der Studierenden Die Hochschule xxx stimmt der Ableistung der betrieblichen Praxisphasen bei o. g. Ausbildungsstelle zu...., den Praxisbeauftragter des Studienganges

Seite -9- Ausfertigungsexemplar: ( ) Ausbildungsstelle ( ) Studierende/r ( ) Hochschule Studium mit vertiefter Praxis im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft (PrS), der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule xxx (SPO BA BW), dem Modulhandbuch Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und dem studiengangspezifischen Studienplan in der jeweils gültigen Fassung, geregelt. Übersicht Regelstudienverlauf Praxis- / Researchprojekt, Bachelorarbeit 15.03.11-30.09.11 01.10.11-31.01.12 z.b. 01.10.08-31.01.12 wenn der Studienabschluss, z.b. infolge eines Auslandssemesters, nicht zum voraussichtlichen

Seite -10- Studium mit vertiefter Praxis im Bachelorstudiengang Energie- und Umwelttechnik (PrS), der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Energie- und Umwelttechnik an der Hochschule xxx (SPO EU/HHK) und dem studiengangspezifischen Studienplan in der jeweils gültigen Fassung, geregelt. Übersicht Regelstudienverlauf Bachelorarbeit 01.10.10-14.02.11 01.08.12-31.10.12 z.b. 01.10.08-31.01.12 wenn der Studienabschluss, z.b. infolge eines Auslandssemesters, nicht zum voraussichtlichen

Seite -11- Studium mit vertiefter Praxis im Bachelor-Studiengang Informatik (PrS), der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule xxx (SPO Inf-Ba/FHK) und dem studiengangspezifischen Studienplan in der jeweils gültigen Fassung, geregelt. Übersicht Regelstudienverlauf Bachelorarbeit 01.10.10-14.02.11 01.08.12-31.10.12 z.b. 01.10.08-31.01.12 wenn der Studienabschluss, z.b. infolge eines Auslandssemesters, nicht zum voraussichtlichen

Seite -12- Studium mit vertiefter Praxis im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (PrS), der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule xxx (SPO WIN-Ba/FHK) und dem studiengangspezifischen Studienplan in der jeweils gültigen Fassung, geregelt. Übersicht Regelstudienverlauf Bachelorarbeit 01.10.10-14.02.11 01.08.12-31.10.12 z.b. 01.10.08-31.01.12 wenn der Studienabschluss, z.b. infolge eines Auslandssemesters, nicht zum voraussichtlichen

Seite -13- Studium mit vertiefter Praxis im Bachelor- Studiengang Elektro- und Informationstechnik (PrS), der Studien- und Prüfungsordnung für den Diplom- und Bachelorstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule xxx (SPO EI/FHK) und dem studiengangspezifischen Studienplan in der jeweils gültigen Fassung, geregelt. Übersicht Regelstudienverlauf Bachelorarbeit 15.03.11-30.09.11 01.10.11-31.01.12 z.b. 01.10.08-31.01.12 wenn der Studienabschluss, z.b. infolge eines Auslandssemesters, nicht zum voraussichtlichen

Seite -14- Studium mit vertiefter Praxis im Diplom- Studiengang Elektro- und Informationstechnik (PrS), der Studien- und Prüfungsordnung für den Diplom- und Bachelorstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule xxx (SPO EI/FHK) und dem studiengangspezifischen Studienplan in der jeweils gültigen Fassung, geregelt. Übersicht Regelstudienverlauf Diplomarbeit 15.03.11-30.09.11 01.08.12-31.10.12 z.b. 01.10.08-31.10.12 wenn der Studienabschluss, z.b. infolge des Umfangs der Diplomarbeit, nicht zum voraussichtlichen

Seite -15- Studium mit vertiefter Praxis im Diplomstudiengang Maschinenbau (PrS), der Studien- und Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Maschinenbau an der Hochschule xxx und dem studiengangspezifischen Studienplan in der jeweils gültigen Fassung, geregelt. Übersicht Regelstudienverlauf mit zwei praktischen Studiensemestern 1. 2. Diplomarbeit z.b. 01.10.09-14.02.10 z.b. 15.03.11-31.07.11 01.08.12-31.10.12 z.b. 01.10.08-31.10.12 wenn der Studienabschluss, z.b. infolge des Umfangs der Diplomarbeit, nicht zum voraussichtlichen

Seite -16- Studium mit vertiefter Praxis im Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektro- und Informationstechnik (PrS), der Studien- und Prüfungsordnung für den Fachhochschulstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule xxx (SPO WI/FHK) und dem studiengangspezifischen Studienplan in der jeweils gültigen Fassung, geregelt. Übersicht Regelstudienverlauf mit zwei praktischen Studiensemestern: 1. 2. Diplomarbeit z.b. 01.10.09-14.02.10 z.b. 15.03.11-31.07.11 01.08.12-31.10.12 z.b. 01.10.08-31.10.12 wenn der Studienabschluss, z.b. infolge des Umfangs der Diplomarbeit, nicht zum voraussichtlichen

Seite -17- Studium mit vertiefter Praxis im Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau (PrS), der Studien- und Prüfungsordnung für den Fachhochschulstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule xxx (SPO WI/FHK) und dem studiengangspezifischen Studienplan in der jeweils gültigen Fassung, geregelt. Übersicht Regelstudienverlauf mit zwei praktischen Studiensemestern: 1. 2. Diplomarbeit z.b. 01.10.09-14.02.10 z.b. 15.03.11-31.07.11 01.08.12-31.10.12 z.b. 01.10.08-31.10.12 wenn der Studienabschluss, z.b. infolge des Umfangs der Diplomarbeit, nicht zum voraussichtlichen